Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011

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1 Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök. Thorsten Vree

2 Agenda der 9. Veranstaltung Vorsteuerabzug Voraussetzungen Vorsteuerabzugsverbote Ausschluss vom Vorsteuerabzug Aufteilung von Vorsteuerbeträgen Berichtigung des Vorsteuerabzugs Entstehung der Umsatzsteuer Besteuerungsverfahren Seite 2

3 Vorsteuerabzug Abziehbare Vorsteuern Vorsteuerabzug aus Rechnungen von anderen Unternehmern ( 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG) Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer ( 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG) Steuer für innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen ( 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG) Steuer für Leistungen i. S. d. 13b Abs. 1 UStG ( 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG) Steuer, die bei Auslagerung aus dem Umsatzsteuerlager geschuldet wird ( 15 Abs. 1 Nr. 5 UStG) Seite 3

4 Vorsteuerabzug - Voraussetzungen Voraussetzungen nach 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG Persönliche Voraussetzungen - Leistungsempfänger ist (inländischer oder ausländischer) Unternehmer, nicht aber Kleinunternehmer ( 19 Abs. 1) etc. Sachliche Voraussetzungen - Die Leistung wird für das Unternehmen bezogen (Verbrauch, Nutzung oder Weiterveräußerung innerhalb des Unternehmens) - Die Leistung wurde von einem anderen Unternehmer erbracht - Die Steuer wird gesetzlich geschuldet - Es liegt eine Rechnung i.s.d. 14, 14a UStG vor, in der die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird Seite 4

5 Vorsteuerabzug - Voraussetzungen Zeitliche Voraussetzungen - Leistung wurde ausgeführt und Rechnung liegt vor oder - Rechnung liegt vor und Zahlung wurde geleistet (bei Anzahlungen und Vorauszahlungen) - Geltendmachung der Vorsteuer in dem Zeitpunkt, in dem einer der beiden Fälle erstmals bejaht werden kann (keine Rückwirkung bei späterer Rechnungsstellung auf den Zeitpunkt der Leistung) Entscheidung über den Vorsteuerabzug dem Grunde und der Höhe nach zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs unter Berücksichtigung der Anwendung der Ausschlusstatbestände nach 15 Abs. 2 und Abs. 3 UStG und der Vorsteueraufteilung nach 15 Abs. 4 UStG Seite 5

6 Vorsteuerabzug Besonderheiten - Leistungen, die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke genutzt werden (sog. gemischt genutzte Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen) Unternehmerische Mindestnutzung von 10% Aufteilung der Vorsteuern bei vertretbaren Sachen und sonstigen Leistungen Bei einheitlichem Gegenstand, der gemischt genutzt wird, besteht ein Wahlrecht : entweder prozentuale Zuordnung oder einheitliche Zuordnung zum unternehmerischen (bei unternehmerischer Mindestnutzung von mind. 10%) oder nichtunternehmerischen Vermögen - Vereinfachungen für Kleinbetragsrechnungen Seite 6

7 Vorsteuerabzug - Vorsteuerabzugsverbote 15 Abs. 1a UStG Ausschluss Vorsteuerabzug aus Aufwendungen i. S. d. 4 Abs. 5 EStG 12 Nr. 1 EStG Nr. 1: Geschenke > 35 Nr. 2: unangemessene Bewirtgsaufw. Nr. 3: Gästehäuser Nr. 4: Jagd, Fischerei, Motor-, Segeljachten u. ä. nebst Bewirtungen Nr. 7: unangemessene Aufwendungen Lebensführung Lebenshaltungskosten Haushalt Steuerpflichtiger und Unterhalt Familienangehörige Seite 7

8 Vorsteuerabzug Ausschluss vom Vorsteuerabzug Ausschluss vom Vorsteuerabzug ( 15 Abs. 2 UStG) Bei steuerfreien Ausgangsumsätzen ( 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG) Bei nicht im Inland steuerbaren Umsätzen, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden ( 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG) Steuerbefreiungen führen zum Vorsteuerausschluss, so dass nur die letzte Produktionsstufe nicht mit Umsatzsteuer belastet wird Seite 8

9 Vorsteuerabzug Ausschluss vom Vorsteuerabzug Ausnahmen vom Ausschluss ( 15 Abs. 3 UStG) sog. vorsteuerunschädliche Umsätze Kein Vorsteuerausschluss nach 15 Abs. 2, wenn Eingangsleistungen zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden, die steuerfrei sind oder wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden - nach 4 Nr. 1 bis 7 UStG (u.a.) oder - nach 4 Nr. 8 a bis g oder Nr. 10a, wenn sie sich auf Gegenstände beziehen, die ins das Drittland ausgeführt werden ( 15 Abs. 2 Nr. 1) bzw. wenn der Leistungsempfänger im Drittlandsgebiet ansässig ist ( 15 Abs. 2 Nr. 2) Zweck der Regelung ist, Unternehmer auf der Vorstufe zu entlasten, die ihre Waren und Dienstleistungen exportieren Seite 9

10 Vorsteuerabzug Aufteilung von Vorsteuerbeträgen Aufteilung von Vorsteuerbeträgen ( 15 Abs. 4 UStG) Erforderlich, wenn neben steuerpflichtigen Umsätzen auch solche Umsätze ausgeführt werden, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen Grundsätzlich Anwendung des Prinzips der wirtschaftlichen Zugehörigkeit der Eingangsumsätze zu den Ausgangsumsätzen Wenn Gegenstände oder Dienstleistungen sowohl zu Ausführung der einen als auch der anderen Art Umsätze verwendet werden, hat eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge zu erfolgen Methode muss sich an wirtschaftlichen Gesichtspunkten orientieren (z.b. betriebliche Kostenrechnung; bei Grundstücken: grds. nach Nutzflächen, ggf. nach Raummeter) Ist keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich, kann der Umsatzschlüssel angewandt werden Seite 10

11 Vorsteuerabzug - Abzugsfähige Vorsteuer am Beispiel des 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG Prüfungsreihenfolge Sind alle TBM des 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt? ja Liegen Vorsteuerabzugsverbote nach 15 Abs. 1a UStG vor? nein ja Vorsteuer ist nicht berücksichtigungsfähig Vorsteuerabzug verboten nein Liegt ein Ausschlussgrund nach 15 Abs. 2 und 3 UStG vor? ja Vorsteuer ist nicht abzugsfähig nein Vorsteuerabzug (berücksichtigungs- und abzugsfähig) Seite 11

12 Vorsteuerabzug Berichtigung des Vorsteuerabzugs Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach 15a UStG Zweck der Norm ist es, den Vorsteuerabzug bei langlebigeren Wirtschaftsgütern/soL über den Zeitraum der Nutzung an die Nutzungsverhältnisse anzupassen Daher Korrektur des Vorsteuerabzugs (zugunsten sowie zu ungunsten des Steuerpflichtigen), wenn sich die Verhältnisse, die im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung maßgebend waren, im Laufe der Nutzungszeit ändern, soweit Gegenstand seinerzeit Unternehmen zugeordnet wurde. Seite 12

13 Vorsteuerabzug Berichtigung des Vorsteuerabzugs Anwendungsbereich Abs. 1: Wirtschaftsgüter (bewegliche und unbewegliche), die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden (Anlagevermögen) Abs. 2: Wirtschaftsgüter (bewegliche und unbewegliche), die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden (Umlaufvermögen) Abs. 3: Wirtschaftsgüter, die in andere Wirtschaftsgüter nachträglich eingehen und dabei ihre körperliche und wirtschaftliche Eigenart verlieren ODER sonstige Leistungen, die an einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden (Bestandteile u. sonstige Leistungen) Abs. 4: sonstige Leistungen, die nicht unter Abs. 3 fallen und nicht bei ihrem Bezug bereits verbraucht sind Abs. 6: nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten Seite 13

14 Vorsteuerabzug Berichtigung des Vorsteuerabzugs 15a Abs. 1 UStG - Berichtigung Berichtigungszeitraum: grundsätzlich 5 Jahre, bei Wirtschaftsgütern mit kürzerer Verwendungsdauer ist Berichtigungszeitraum entspr. kürzer ( 15a Abs. 5 S. 2 UStG), bei Grundstücken 10 Jahre, Berichtigungszeitraum beginnt mit dem Tag der erstmaligen Verwendung Vorsteuerrelevante Änderung der Nutzungsverhältnisse, wenn der prozentuale Anteil der vorsteuerunschädlichen Verwendung eines WG zu Beginn des Berichtigungs-zeitraumes vom prozentualen Anteil der vorsteuerun-schädlichen Verwendungsabsicht im Zeitpunkt des Leistungs-bezugs abweicht Seite 14

15 Vorsteuerabzug Berichtigung des Vorsteuerabzugs Tatbestandsmerkmale der Berichtigung des Vorsteuerabzugs 1. Änderung der Verhältnisse 2. Ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung 3. Innerhalb des Berichtigungszeitraumes Berichtigungsbetrag = Änderung der Verhältnisse in Prozentpunkten anteilige Vorsteuer des BZ Seite 15

16 Vorsteuerabzug Berichtigung des Vorsteuerabzugs Vereinfachungsregelungen gem. 44 UStDV Keine Berichtigung, wenn die Vorsteuer auf die AHK eines WG den Betrag von nicht übersteigt (d.h. Netto-AHK von bei Bezügen, die dem regulären Steuersatz unterliegen) Keine Berichtigung, wenn die Abweichung der Verwendungsänderung eines WG < 10% p.a. beträgt UND die Vorsteuerberichtigung für dieses Jahr nicht übersteigt Berichtigung erst einheitlich am Ende des Berichtigungszeit-raumes, wenn Vorsteuer aus AHK nicht mehr als Berichtigung erst im Besteuerungsverfahren (d.h. im Rahmen der Umsatzsteuererklärung), wenn Vorsteuer aus AHK nicht mehr als Seite 16

17 Vorsteuerabzug Berichtigung des Vorsteuerabzugs Möglichkeiten der Verwendungsänderung Änderung der laufenden Nutzung des WG oder der sonstigen Leistung Übergang von der allgemeinen Besteuerung zur Kleinunternehmerbesteuerung nach 19 UStG v.v. Übergang von der allgemeinen Besteuerung zur Besteuerung nach Durchschnittssätzen gem. 23, 23a und 24 UStG v.v. Veräußerung oder Entnahme des Wirtschaftsguts gem. 3 Abs. 1b UStG Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. 1 Abs. 1a UStG Seite 17

18 Vorsteuerabzug - Beispiele 1. Autohändler Schnell kauft für seinen Privathaushalt einen Aufsitzrasenmäher zum Preis von USt. Er beabsichtigt, die Rechnung seinem Steuerberater einzureichen, damit dieser die Vorsteuer geltend machen kann. 2. Großhändler Schnuck verkauft an einen Kiosk Getränke und Bonbons. Den Fruchtsaft berechnet er zum Preis von 2,00 + 0,38 USt pro Flasche, die Bonbons zu 1,00 + 0,19 USt pro Tüte. 3. Der Unternehmer Pfiffig hat sich am einen neuen PC zum Preis von inkl. USt bestellt und bekommt diesen schon am nächsten Tag geliefert. Da er aus dem Katalog weiß, was der PC kostet, überweist er dem Lieferanten den Kaufpreis gleich am selben Tag, weil die Lieferung so zügig geklappt hat. Er will die Vorsteuer von 380 im Rahmen seiner Voranmeldung für Juni 2009 geltend machen. Seite 18

19 Vorsteuerabzug - Beispiele 4. Unternehmer Witzig legt sein im Betrieb erarbeitetes Geld an und errichtet am ein Zweifamilienhaus. Die untere Etage vermietet er unter Verzicht auf die Steuerfreiheit gem. 9 Abs. 1 UStG steuerpflichtig an einen Rechtsanwalt, der dort seine Praxis betreibt, für zzgl. USt. Die Herstellungskosten für das Gebäude haben (incl USt) betragen. Die obere Etage bewohnt er selbst. Die Etagen sind gleich groß. 5. Der Steuerberater Schlau erwirbt eine dem Unternehmen zugeordnete Telefonanlage von der Deutschen Telekom AG für zzgl. 190 USt. Diese stellt ihm für Gesprächsgebühren 200 zzgl. 38 USt in Rechnung, wobei 46,40 incl. USt auf Privatgespräche entfallen. Seite 19

20 Vorsteuerabzug - Beispiele 6. Bei seinem Mietwohngrundstück in Rheine hat Klein, der einen Gartenbaubetrieb unterhält, im November 2009 die zu den Wohnungen gehörenden Gärten eingeebnet, weil die Mieter die Umgestaltung in eine gemeinschaftliche Grünanlage gewünscht hatten. Klein hat sechs Tage lang zwei Arbeiter (anteilige Lohnkosten 4.600) und eine am für zzgl USt erworbene und ab diesem Tag erstmals benutzte Planierraupe eingesetzt. Die Raupe war 2009 im Unternehmen des Klein an insgesamt 200 Tagen eingesetzt. Seite 20

21 Vorsteuerabzug 7. Unternehmer U errichtet in 2003 auf einem ihm gehörenden Grundstück ein Geschäftshaus. Hierfür sind ihm Umsatzsteuern in Höhe von in Rechnung gestellt worden. U beabsichtigt, das Gebäude unter Ausnutzung der Option steuerpflichtig zu vermieten und zieht die in 2003 voll als Vorsteuer ab. Das Gebäude wird erstmals ab zu 60% steuerpflichtig und zu 40% steuerfrei vermietet. Am verkauft er das Geschäftsgrundstück steuerfrei an eine Versicherung. Seite 21

22 Entstehung der Umsatzsteuer Entstehung der Umsatzsteuer bei unentgeltlichen Wertabgaben Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die unentgeltliche Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde ( 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG) Entstehung der Erwerbsteuer Umsatzsteuer entsteht mit Ausstellung der Rechnung, spätestens aber mit Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der innergemeinschaftliche Erwerb bewirkt worden ist ( 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG) Entstehung der unrichtig oder unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuer Bei unrichtig ausgewiesener Steuer im Zeitpunkt des Entstehens der zutreffend ausgewiesenen Umsatzsteuer, spätestens aber mit Ausgabe der Rechnung ( 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG) Bei unberechtigt ausgewiesener Steuer mit Ausgabe der Rechnung Seite 22

23 Entstehung der Umsatzsteuer Steuerschuldnerschaft gem. 13a UStG Nr. 1: der Unternehmer, der die Lieferungen und Leistungen nach 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ausführt oder die Rechnung gem. 14c Abs. 1 UStG ausstellt Nr. 2: Beim ig Erwerb der Erwerber Nr. 3: Im Fall unrichtiger Angaben bei ig Lieferungen der Abnehmer Nr. 4: Bei unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer der Aussteller der Rechnung Nr. 5: Im ig Dreiecksgeschäft der letzte Unternehmer Nr. 6: Im Fall des Umsatzsteuer-Lagers der Auslagerer und der Lagerhalter als Gesamtschuldner Seite 23

24 Entstehung der Umsatzsteuer (Reverse Charge Verfahren) Entstehung der USt und Steuerschuldnerschaft gem. 13b UStG Entstehung mit Ausstellung der Rechnung, spätestens aber mit Ablauf des der Leistungsausführung folgenden Monats Leistungsempfänger als Steuerschuldner Begrenzung auf folgende Umsatzarten 1. Steuerpflichtige Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 2. Lieferung von sicherungsübereigneten Gegenständen 3. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen 4. Bestimmte Bauleistungen inländischer Unternehmer 5. Bestimmte Lieferungen von Gas und Elektrizität 6. Übertragung von Treibhausgas-Emissionsberechtigung 7. Lieferung bestimmter Schrotte und Schlacken 8. Gebäudereinigungsleistungen Seite 24

25 Entstehung der Umsatzsteuer Besonderheiten bei der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger Vermeidung der Registrierungsverpflichtung bei ausländischen leistenden Unternehmern, obwohl diese im Inland steuerbare Leistungen (Werklieferungen und sol) erbringen Pflicht zur Rechnungserteilung für den leistenden Unternehmer mit besonderem Rechnungshinweis gem. 14a Abs. 5 UStG Vorsteuerabzugsberechtigung des Leistungsempfängers gem. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG unabhängig vom Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Rechnung Seite 25

26 Entstehung der Umsatzsteuer und Besteuerungsformen - Beispiele 1. Der Blumenhändler Duft hat im vergangenen Kalenderjahr einen Brutto-Umsatz von erzielt. Neben dem Laufkundschaftsgeschäft beliefert er einige Unternehmen, deren Zahlungsmoral jedoch von Jahr zu Jahr abnimmt. Seine Liquiditätssituation ist hierdurch in letzter Zeit ein wenig angespannt. Wie können Sie im helfen? 2. Die Familie Tricks wollte noch im Jahr 2006 ein Einfamilienhaus durch einen Bauträger auf dem eigenen Baugrundstück bauen lassen, um noch in den Genuss des 16%igen Steuersatzes zu kommen. Leider kann der Bauunternehmer den Bau nach seinen Planungen erst im Februar 2007 fertig stellen. Gibt es Gestaltungsmöglichkeiten? Seite 26

27 Entstehung der Umsatzsteuer und Besteuerungsformen- Beispiele 3. Unternehmer Kauf in Hannover hat im November 2009 eine Lieferung aus Spanien erhalten, für die er erst im Februar 2010 eine Rechnung bekommen hat. In seinem Jahresabschluss zum hat er eine Rückstellung für ausstehende Rechnungen über den vereinbarten Kaufpreis der Ware gebildet. Wann entsteht die Umsatzsteuer, und wie ist zu buchen? 4. Die Deutsche Bahn AG beauftragt den britischen Unternehmer Construct mit der Generalüberholung einer Gleisanlage in Hannover zum Festpreis von T 600. Zeitraum der Ausführung ist Mai bis August Construct vergibt einen Teil des Auftrages (T 200) im Subunternehmerverhältnis an einen tschechischen Unternehmer, der bestimmte Montageleistungen ausführen soll. Die beiden ausländischen Unternehmer werden zum ersten Mal in Deutschland tätig. Was ist umsatzsteuerlich für Construct zu beachten? Seite 27

28 Entstehung der Umsatzsteuer und Besteuerungsformen- Beispiele 5. Bauunternehmer Fix aus Hamburg errichtet für den angestellten Versicherungskaufmann Grob aus Bremen auf dessen Grundstück auftragsgemäß schlüsselfertig ein Gebäude für dessen private Wohnzwecke für netto Die Fertigstellung und Rechnungsstellung erfolgt am Fix bedient sich der Mithilfe des Fensterbauers Blick aus Hamburg, der die Fenster als Subunternehmer nach Aufmaß produziert und in das Gebäude einbaut. Der Einbau erfolgte im Juli Für seine Leistung stellt Blick dem Fix am wie vereinbart mit netto in Rechnung. Umsatzsteuerliche Beurteilung? Seite 28

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