Titel wird separat geliefert!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Titel wird separat geliefert!"

Transkript

1 Titel wird separat geliefert! Münchmeyer Petersen Capital

2

3 Inhaltsverzeichnis Angaben über die Vermögensanlage Wesentliche Risiken der Beteiligung Wesentliche Chancen der Beteiligung Der Anbieter: Die MPC Capital Vermittlung GmbH Das Anlageobjekt: die britische Kapitallebensversicherung Das Fondskonzept Das Sicherheitskonzept Die Partner Anlageziele und Anlagepolitik Der prognostizierte Investitions- und Finanzplan Die Wirtschaftlichkeitsprognose Prognose der Liquiditätsrechnung Prognose der steuerlichen Ergebnisse Prognostizierte Rückflüsse kumuliert vor Steuern Prognose einer Kapitalrückflussrechnung Sensitivitätsanalyse Steuerliche Erläuterungen Angaben über die Emittentin Die Emittentin und das Kapital der Emittentin Die Gründungsgesellschafter der Emittentin Die Geschäftstätigkeit der Emittentin Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin und die Prüfung des Jahresabschlusses Der jüngste Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten der Emittentin Gewährleistete Vermögensanlagen Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Beirat und die Treuhänderin Sonstige Personen Angaben über die sonstigen wesentlichen Beteiligten Vertragliche Rahmenbedingungen Abwicklungshinweise Glossar Gesellschaftsvertrag Treuhand- und Verwaltungsvertrag Mittelverwendungsvertrag Verbraucherinformation für den Fernabsatz Prospektverantwortung 4

4 Anbieter von Vermögensanlagen sind ab 1. Juli 2005 gesetzlich verpflichtet, Prospekte nach den Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist vorab von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gestatten. In diesem Zusammenhang besteht eine gesetzliche Verpflichtung, darauf hinzuweisen, dass die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist. 5

5 Angaben über die Vermögensanlage Mit der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG (Emittentin) setzt die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH als Anbieter die Reihe von Lebensversicherungsfonds fort. Dieser Fonds ermöglicht es deutschen Anlegern, am lukrativen und etablierten Zweitmarkt für britische Kapitallebensversicherungen teilzuhaben. Der Handel mit den so genannten Traded Endowment Policies*, kurz TEPs, bietet die Chance auf eine überdurchschnittliche Wertentwicklung 1), die in dem vorliegenden Beteiligungsangebot mit einem soliden Sicherheitskonzept kombiniert ist. Gute Einstiegschancen bieten sich aktuell durch die schwache Entwicklung der Kapitalmärkte in den letzten Jahren. Diese hat zu relativ geringen prognostizierten Ablaufleistungen* geführt. Da aus diesem Grund auch die Preise auf dem Zweitmarkt* für TEPs gefallen sind, können die gehandelten Policen derzeit besonders günstig erworben werden. Die Darstellung im vorliegenden Verkaufsprospekt sowie Inhalt und Umfang orientieren sich am Verständnis eines durchschnittlich verständigen und vorsichtigen Anlegers, der über ein Grundverständnis für die wirtschaftlichen Gegebenheiten der angebotenen Vermögensanlage verfügt. Auf einen Blick Investition in den lukrativen Zweitmarkt britischer Traded Endowment Policies (TEPs) Britische Versicherer haben Erfahrung im Asset Management und effiziente Strukturen, was in der Vergangenheit zu beachtlichen Renditen geführt hat. Aktuell besonders günstige Einstiegschancen auf Grund gesunkener Kaufpreise der am Zweitmarkt gehandelten TEPs Garantierte Leistungen günstig einkaufen: Die aktuelle Einkaufssituation ermöglicht den Einkauf eines in Relation zum Kaufpreis besonders hohen Sicherheitspolster an bereits verbindlich zugesagten Leistungen. Britische Versicherungsaufsicht und Einlagensicherungsfonds stehen für hohe Sicherheit Etablierter Zweitmarkt für TEPs ist Grundlage für großes Marktvolumen an handelbaren Policen Kostenersparnis, da keine Steuererklärung in Großbritannien nötig Art der Beteiligung Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist oder Treugeber an der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG. beträgt GBP , höhere Summen müssen ohne Rest durch teilbar sein. Die Anzahl der einzuwerbenden Anteile ist nicht festgelegt und ergibt sich aus den individuellen Zeichnungsentscheidungen der Anleger. Zeichnungsvolumen und Mindestzeichnungssumme Das Zeichnungsvolumen beträgt GBP 20 Millionen zuzüglich eines Überzeichnungspotenzials von GBP Die Mindestzeichnungssumme Mit der Beteiligung verbundene Rechte Anleger können der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG sowohl unmittelbar als Kommanditist als auch mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin beitreten. Aus steuerlichen Gründen (vgl. S. 67) empfiehlt der 6 Mit * gekennzeichnete Begriffe werden im Glossar erläutert. 1) Die Renditeerwartung für das vorliegende Beteiligungsangebot wird im Kapitel Sensitivitätsanalyse auf den Seiten 56 ff. näher erläutert.

6 Prospektherausgeber, sich unmittelbar als Kommanditist an der Gesellschaft zu beteiligen. Bitte senden Sie eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht an die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh, Palmaille 67, Hamburg. Die Registervollmacht liegt diesem Prospekt bei. Das Treuhandverhältnis kommt durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung durch den Anleger und die Annahme dieser Beitrittserklärung durch die Treuhänderin zustande. Im Falle einer unmittelbaren Beteiligung als Kommanditist wird der Anleger persönlich in das Handelsregister eingetragen. Die Kosten, die den Treugebern aufgrund der Umwandlung ihrer mittelbaren Beteiligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft entstehen, sind von diesen selbst zu tragen. Die Treuhänderin ist als Kommanditistin im Handelsregister eingetragen. Sie erwirbt und verwaltet die Beteiligung in eigenem Namen, jedoch für Rechnung des Anlegers. Im Innenverhältnis werden die Treugeber wirtschaftlich wie unmittelbar beteiligte Kommanditisten behandelt. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen sowie an den laufenden Ergebnissen und Ausschüttungen der Gesellschaft, für die Stimmrechtsausübung in der Anleger-/Gesellschafterversammlung und für die Ausübung von Informations- und Kontrollrechten. Jeder Anleger sei es als Kommanditist oder als Treugeber verfügt über die gesetzlich bestimmten Auskunfts- und Kontrollrechte im Sinne des 166 HGB. Er kann von der Komplementärin Auskünfte über die wesentlichen geschäftlichen und außerordentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Sofern die Komplementärin einem begründeten Auskunftsverlangen eines Anlegers in angemessener Frist ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht nachkommt, ist der Anleger berechtigt, auf eigene Kosten Einsicht in die Geschäftsbücher der Gesellschaft zu nehmen bzw. durch einen von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten Einsicht nehmen zu lassen. Der Anleger ist am Vermögen und am Ergebnis der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG grundsätzlich im Verhältnis seiner geleisteten Pflichteinlage zu den Einlagen der übrigen Anleger beteiligt. Die Vermögensbeteiligung erstreckt sich auch auf eventuell im Zeitablauf gebildete stille Reserven. 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages sieht vor, dass die Anleger unabhängig von dem genauen Beitrittstermin soweit steuerlich möglich bei der Ergebnisverteilung gleich behandelt werden sollen. Wesentliche Grundlage der steuerlichen Konzeption Die Fondsgesellschaft wird in der Rechtsform einer deutschen GmbH & Co. KG geführt. Die Anleger erzielen aus ihrer Beteiligung an der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß 15 EStG. Die steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft werden durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) festgestellt. Die Einkünfte der Fondsgesellschaft werden einheitlich und gesondert festgestellt und den Anlegern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zugewiesen. Die Feststellung ist unmittelbar für die Einkommensteuerveranlagung des Anlegers maßgebend. Die auf der Ebene der Fondsgesellschaft erzielten steuerlichen Ergebnisse fließen somit dem Anleger direkt zu. Der Prospektherausgeber geht davon aus, dass ausschließlich in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden. Im Kapitel Steuerliche Erläuterungen auf Seite 60 ff. werden die steuerlichen Rahmenbedingungen der Fondsgesellschaft ausführlich dargestellt. Der Anbieter übernimmt nicht die Zahlung von Steuern. 7

7 8 Übertragbarkeit der Vermögensanlage Die Beteiligung kann gemäß 19 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Geschäftsführung jeweils zum Jahresende auf Dritte übertragen werden. Dabei ist auch eine Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag erforderlich. Eine Übertragung der Beteiligung ist nur möglich, wenn die verbleibende oder entstehende Beteiligung jeweils mindestens GBP beträgt. Jede verbleibende bzw. entstehende Beteiligung muss ohne Rest durch GBP 1 teilbar sein. Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind an die einzelnen Gesellschafter gebunden und können im Fall einer Übertragung nicht mehr berücksichtigt werden. Es ist gemäß 19.6 des Gesellschaftsvertrages vorgesehen, dass ein verfügender Kommanditist sowie dessen Rechtsnachfolger auch den Gewerbesteuermehraufwand, der bei der Fondsgesellschaft entsteht, zu erstatten hat. Für Anteile an geschlossenen Fonds existiert kein geregelter Zweitmarkt, so dass möglicherweise die Veräußerung der Beteiligung nicht oder nicht zu einem angemessenen Preis möglich ist. Zahlstelle Zahlstelle ist die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh (TVP), Palmaille 67, Hamburg. Die TVP übernimmt gleichzeitig die treuhänderische Verwaltung der Beteiligung. Erwerbspreis Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Zeichnungssumme zuzüglich des Agios in Höhe von 5 Prozent. Die Mindestzeichnungssumme beträgt GBP , höhere Summen müssen ohne Rest durch teilbar sein. Zahlung des Erwerbspreises Nach Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung durch die Treuhandkommanditistin sind 50 Prozent der Zeichnungssumme zuzüglich 5 Prozent Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag zur Einzahlung fällig, 50 Prozent der Zeichnungssumme zum 30. April Erfolgt der Beitritt nach dem 30. April 2006, ist der gesamte Zeichnungsbetrag zuzüglich 5% Agio nach Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung durch die Treuhänderin zur Einzahlung fällig. Sofern es durch die Umrechnung von Einzahlungen in EUR zu Über- oder Unterdeckungen in Bezug auf die Einlageverpflichtung des Gesellschafters kommt, erfolgt eine Verrechnung von kursbedingten Differenzen durch die Treuhandkommanditistin im Namen und für Rechnung der Gesellschaft mit den folgenden Ausschüttungen, in der Regel mit der ersten regulären Ausschüttung. Sofern die Differenz zwischen dem in EUR eingezahlten Betrag und dem vom Kreditinstitut in GBP umgerechneten Betrag 5 Prozent der Einlageverpflichtung übersteigt und hierdurch eine Unterdeckung in Bezug auf die Einlageverpflichtung des Gesellschafters entsteht, ist die Treuhandkommanditistin ermächtigt, die ausstehenden Beträge im eigenen Namen für die Gesellschaft geltend zu machen und einzuziehen. Bitte verwenden Sie für die Zahlung des Erwerbspreises unbedingt das beigefügte Formular Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr und keinen normalen Überweisungsträger. Die Zahlungen sind auf folgendes Mittelverwendungskonto zu leisten: BIC (S.W.I.F.T.-Code): HYVEDEMM Kontonummer: BLZ: Bank: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Verwendungszweck: Britische Leben wegen Investition Kontoinhaber: MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG

8 Rückflüsse in EUR Die Fondsgesellschaft bietet den Anlegern den zusätzlichen Service, die Rückflüsse in EUR zu erhalten. Die Umrechnung erfolgt durch das Kreditinstitut, bei dem das Mittelverwendungskonto geführt wird, im Auftrag und für Rechnung des betroffenen Anlegers. Auf Seite 1 der Beitrittserklärung kann der Anleger die entsprechende Variante wählen. Entgegennahme der Beitrittserklärung Die Beitrittserklärung wird entgegengenommen von der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh, Palmaille 67, Hamburg. Vorgesehene Zeichnungsfrist Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Die Schließung des Fonds erfolgt bei Vollplatzierung, spätestens jedoch zum 31. Dezember Eine mögliche Überzeichnung ist bis maximal GBP zulässig. Eine vorzeitige Schließung oder eine Kürzung der Beteiligung ist nicht vorgesehen. Angebotener Teilbetrag im Ausland Das öffentliche Angebot erfolgt nur in Deutschland. Weitere Kosten der Beteiligung Die Fondswährung ist das britische Pfund. Bei der Überweisung der Beteiligungssumme auf das entsprechende Konto fallen für den Anleger Gebühren an. Diese Gebühren sind regelmäßig höher, wenn die Einzahlung in Euro erfolgt und dann vom Kreditinstitut in britische Pfund umgerechnet wird, als wenn von vornherein der Zeichnungsbetrag in britischen Pfund angegeben wird. Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Zeichnungssumme zzgl. Agio ist die TVP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent p. a. über dem Basiszinssatz gemäß 247 BGB zu verlangen. Bei einer eventuellen Beteiligung als Direktkommanditist fallen Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht an, die vom Anleger zu tragen sind. Eine Übertragung der Beteiligung ist für den Anleger auf Fondsebene nicht mit administrativen Kosten verbunden. Sollte der Anleger die Möglichkeit in Anspruch nehmen, die Rückflüsse in EUR zu erhalten, erfolgt die Umrechnung durch das Kreditinstitut, bei dem das Mittelverwendungskonto geführt wird, im Auftrag und für Rechnung des betroffenen Anlegers. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten. Weitere vom Anleger zu erbringende Leistungen/Haftung Der Anleger beteiligt sich an einer deutschem Recht unterliegenden Kommanditgesellschaft. Es besteht grundsätzlich keine Nachschusspflicht. Nach vollständiger Erbringung der Einlage wird die Haftung nach dem Betriebskonzept insoweit wieder aufleben, als dem Anleger Teilbeträge seiner Einlage etwa im Rahmen von Entnahmen zurückgezahlt werden und die Einlage hierdurch unter die Kommanditeinlage sinkt (so genanntes Wiederaufleben der Außenhaftung). Die Haftung der Kommanditisten/Treugeber ist im Innenverhältnis auf die Höhe der jeweils übernommenen Pflichteinlage und im Außenverhältnis soweit anwendbar auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme beschränkt. Diese Hafteinlage entspricht der übernommenen Pflichteinlage, kann aber während der Fondslaufzeit durch die Geschäftsführung reduziert werden, um eine Verringerung der Haftung des Anlegers im Außenverhältnis zu erreichen, vgl. 6 des Gesellschaftsvertrages. 9

9 Im Falle der unmittelbaren Beteiligung als Kommanditist wird der Anleger mit der übernommenen Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Zur Ermittlung der im Handelsregister einzutragenden Haftsumme eines jeden Kommanditisten werden die Einlagen mit einem festen Wechselkurs von GBP 0,70 = EUR 1 umgerechnet. Sollte zum Zeitpunkt der Eintragung der Kommanditeinlage in das Handelsregister auf Grund eines abweichenden Wechselkurses nicht die ermittelte Haftsumme erreicht werden, haftet der Kommanditist auch für den sich hieraus ergebenden Differenzbetrag. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Umstände, die zu weiteren vom Anleger zu erbringenden Leistungen führen können Gesamthöhe der Provisionen Rund 93,8 Prozent der Gesamtinvestition sind gemäß Investitions- und Finanzplan für die Investition in Kapitallebensversicherungen (im Folgenden auch kurz als Kapitalversicherungen bezeichnet) inklusive Kaufnebenkosten und eine angemessene Liquiditätsreserve vorgesehen. Die verbleibenden rund 6,2 Prozent enthalten den Vorabgewinn der MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH für die Beratung in der Gründungsphase, Konzeption, Marketing und Prospektierung sowie Finanzierungskosten, Gründungskosten, Kapitalbeschaffungskosten, Treuhandtätigkeit in der Investitionsphase, Mittelverwendungskontrolle, Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, Rechts- und Steuerberatung sowie Kosten für die Vermittlung des Fremdkapitals. Zusätzlich erhält die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH als Vergütung für die Kapitalbeschaffung das Agio in Höhe von 5 Prozent des Kommanditkapitals. Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Positionen und deren Höhe sind dem Investitions- und Finanzplan und den entsprechenden Erläuterungen auf Seite 39 ff. zu entnehmen. Gesellschaftsvertrag/Treuhandund Verwaltungsvertrag Der Gesellschaftsvertrag und der Treuhand- und Verwaltungsvertrag sind auf den Seiten 92 ff. abgedruckt. Investitionsvolumen Das vorgesehene Investitionsvolumen beträgt GBP 48,1 Millionen. Gründungsgesellschafter Gründungsgesellschafter sind die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH, Hamburg, die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh, Hamburg und die Verwaltungsgesellschaft MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus mbh, Quickborn. Geplante Ausschüttungen Gemäß der Prognoserechnung betragen die Ausschüttungen vor Steuern rund 228 Prozent des eingesetzten Kapitals. Diese Rückflüsse beinhalten die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Die Ausschüttungen an die Gesellschafter und Treugeber sollen spätestens zum 31. Januar des folgenden Jahres erfolgen, wenn der ausschüttungsfähige Betrag mindestens 0,5 Prozent des Eigenkapitals erreicht hat. Laufzeit Die wirtschaftliche Konzeption der Beteiligung ist auf rund 14 Jahre ausgelegt. Die Laufzeit der Gesellschaft ist bis zum 31. Dezember 2019 vorgesehen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, die Verlängerung der Gesellschaft um ein Jahr zu erklären. 10

10 Gesellschafterversammlung - Beschlüsse Die ordentliche Gesellschafterversammlung soll jährlich innerhalb der ersten elf Monate nach Abschluss eines Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft abgehalten werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Treuhänderin sind berechtigt, für die Gesellschafterversammlung einen anderen Ort festzulegen. Alternativ kann die Gesellschafterversammlung auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung kann von der Geschäftsführung einberufen werden, wenn es das dringende Interesse der Gesellschaft erfordert oder die Geschäftsführung dies für zweckmäßig hält. Darüber hinaus hat sie eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn dies von Anlegern beantragt wird, die allein oder zusammen über mindestens 25 Prozent des Eigenkapitals der Gesellschaft verfügen. abgegebenen Stimmen. Für die Änderung des Gesellschaftsvertrages, die Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die Auflösung bzw. Liquidation der Gesellschaft und für den Beschluss über die Durchführung einer Sonderprüfung ist eine Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen erforderlich. Auflösung der Gesellschaft Nach Beendigung der Gesellschaft wird die MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG vertragsgemäß aufgelöst. Im Zuge der Liquidation fungiert die Komplementärin als Liquidatorin. Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu verwerten, sämtliche Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und den Verwertungserlös nach Begleichung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer geleisteten Pflichteinlagen zueinander zu verteilen. Die Gesellschafter erhalten eine schriftliche Einladung mit Angabe der Tagesordnung. Jeder Anleger sei es als Kommanditist oder als Treugeber kann an der Anleger- bzw. Gesellschafterversammlung persönlich teilnehmen oder sich durch einen von ihm bevollmächtigten Mitgesellschafter, einen von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten (z. B. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater) oder denjenigen Vertriebspartner, der ihm die Beteiligung vermittelt hat, vertreten lassen. Je GBP 1 der geleisteten Pflichteinlagen verleihen eine Stimme. Gesellschafterbeschlüsse können durch Abstimmung in der Gesellschafterversammlung oder durch schriftliche Abstimmung gefasst werden. Wesentliche Gegenstände der Gesellschafterversammlung sind die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen und der folgenden Bestimmung fasst die Gesellschaft ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Rückabwicklung der Gesellschaft Reichen die eingeworbenen Mittel der Gesellschaft nach Auffassung der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht aus, um den Gesellschaftszweck zu erreichen, weil die Gesellschaft auf Grund mangelnder Verfügbarkeit von Kapitalversicherungen, die die Investitionskriterien erfüllen, erheblich weniger Mittel verwendet als geplant, so hat sie eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen und in dieser die Auflösung der Gesellschaft vorzuschlagen. Gleichzeitig hat sie der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag über die Rückabwicklung der erbrachten Pflichteinlagen abzüglich gemäß Investitions- und Finanzplan verwendeter Mittel sowie der Gesellschaft entstandener Kosten zu unterbreiten. Die Annahme der Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin über die Auflösung der Gesellschaft und deren Rückabwicklung bedarf einer Mehrheit von 75 Prozent aller vorhandenen Stimmen. 11

11 Wesentliche Risiken der Beteiligung Der vorliegende Verkaufsprospekt gibt die aus Sicht des Herausgebers für die Entscheidungsfindung des Anlegers wesentlichen Informationen wieder. Für die umfassende Beurteilung der Kapitalanlage ist das sorgfältige Lesen des gesamten Prospektes unverzichtbar. Das Angebot zu einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft richtet sich an einen Personenkreis mit eigener wirtschaftlicher Erfahrung, der selbst ein Gespür für die vorhandenen Chancen und Risiken besitzt und in der Lage ist, diese gegeneinander abzuwägen. Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird empfohlen, individuellen Rat bei einem Steuerberater einzuholen. Die Prognosen in diesem Verkaufsprospekt sind Einschätzungen künftiger Entwicklungen, die auf vergangenheitsbezogenen Marktdaten und finanzmathematischen Berechnungen beruhen. Trotz sorgfältiger Analysen und Kalkulationen ist nicht auszuschließen, dass die dargestellten Prognosen in der tatsächlichen Umsetzung nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Sollten einzelne der aufgeführten Risiken für sich genommen nur geringe Auswirkungen entfalten, so ist nicht auszuschließen, dass diese Risiken kumuliert auftreten und sich gegenseitig verstärken. Dies könnte im Extremfall zum Totalverlust der Einlage führen. Zusätzliche Risiken, die in der individuellen Situation des Anlegers begründet sind, können vom Prospektherausgeber nicht erfasst werden. Unternehmerische Beteiligung Die Beteiligung an dem vorliegenden Angebot beinhaltet unternehmerische Risiken. So können Änderungen der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmendaten oder Fehlent- scheidungen des Managements dazu führen, dass die prognostizierten Ergebnisse nicht im erwarteten Umfang oder im Extremfall gar nicht eintreten. Ankauf des Portfolios britischer Kapitallebensversicherungen Zur Zeit der Prospekterstellung ist das Portfolio an britischen Kapitallebensversicherungen noch nicht angekauft worden. Es besteht das Risiko, dass geeignete Versicherungspolicen nicht, nicht zu dem prognostizierten Zeitpunkt, nicht zu den prognostizierten Preisen oder nicht in dem prognostizierten Umfang verfügbar sind. Dies könnte zu negativen Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen führen. Renditeprognosen Eine Vorhersage der tatsächlichen Ausprägungen der für den wirtschaftlichen Erfolg maßgeblichen 12

12 Parameter wie z. B. das Verhältnis von Kaufpreis zu dem bereits aufgebauten Vermögen oder der zukünftigen Performance der Versicherungspolicen ist nicht möglich. Bei dem in der Prognose der Liquiditätsrechnung dargestellten Portfolio handelt es sich um ein zum Zweck der Kalkulation erstelltes Modellportfolio. Das tatsächlich angekaufte Portfolio an Kapitallebensversicherungen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit davon abweichen. Wertmäßige Abweichungen des tatsächlich angekauften Versicherungsportfolios von diesem Modellportfolio oder die zeitliche Verlängerung der Akquisitionsphase können negative Abweichungen von den prognostizierten Renditeerwartungen zur Folge haben. Gleiches gilt für die kalkulatorisch angesetzten jährlichen Boni sowie für den prognostizierten Schlussbonus. Da der Schlussbonus bis zu 40 Prozent der gesamten Ablaufleistung betragen kann, liegt in seiner Höhe ein großer Unsicherheitsfaktor bezüglich der tatsächlich mit einer Police zu erzielende Rendite. In der Kalkulation wird folgende Verzinsung der Versicherungspolicen inklusive Schlussbonus unterstellt: ,50% ,00% ,25% ,50% ,80% Sollten die Versicherungsgesellschaften den Versicherungspolicen, die sich im Portfolio befinden, über die Restlaufzeit inklusive Schlussbonus durchschnittlich 5,42 Prozent p. a. zuweisen, würde der Anleger über den Erhalt des Kapitals inklusive Agio und allen Steuerzahlungen hinaus keine weiteren Rückflüsse erhalten. Im Extremfall könnten alle Versicherungsgesellschaften über die gesamte Laufzeit den im Portfolio vorhandenen Versicherungspolicen überhaupt keine Boni mehr zuweisen. Künftige Verzinsung des erworbenen Portfolios Die laufenden jährlichen Bonuszuweisungen und der Schlussbonus können nicht genau vorhergesagt werden. Beides hängt von der allgemeinen Entwicklung der Kapitalmärkte sowie von der Anlagestrategie und der Zuweisungspolitik der einzelnen Versicherungsgesellschaft ab. Es besteht das Risiko, dass die Versicherungsgesellschaften den im Portfolio vorhandenen Versicherungspolicen in einzelnen Jahren der Restlaufzeit oder auch über die gesamte Restlaufzeit geringere Boni als prospektiert zuweisen. Dies könnte dazu führen, dass die tatsächlich erzielten Ergebnisse unter den prognostizierten Werten liegen. Prognose der steuerlichen Ergebnisse Das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft pro Jahr ergibt sich aus den Erlösen für fällige Kapitalversicherungen abzüglich diverser Kostenpositionen. Die tatsächlich anfallenden Beträge können von den Prognosewerten abweichen. Die Möglichkeit eventueller Abweichungen der Kalkulation von der späteren tatsächlichen Entwicklung liegt unter anderem darin begründet, dass das Portfolio an Kapitalversicherungen zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststeht. 13

13 Liquidität Die laufenden Kosten werden kalkulationsgemäß teilweise aus den Rückflüssen aus fällig gewordenen Versicherungspolicen gedeckt. Sollten die Mittelrückflüsse nicht wie kalkuliert erfolgen, könnte ein Liquiditätsengpass entstehen, der entweder durch Beitragsfreistellung oder durch vorzeitiges Veräußern von im Portfolio vorhandenen Versicherungspolicen oder durch eine erhöhte Fremdkapitalaufnahme gedeckt werden müsste. Dies könnte dazu führen, dass die tatsächlich erzielten Ergebnisse unter den prognostizierten Werten liegen. Wechselkursrisiko Die Fondswährung ist das britische Pfund (GBP). Für den deutschen Anleger besteht dahingehend ein Wechselkursrisiko, dass zwischen dem Umtausch seiner Zeichnungssumme von Euro in GBP und dem Tausch seiner in GBP erfolgten Rückflüsse zurück in Euro eine für ihn ungünstige Wechselkursentwicklung stattfinden kann. Beispielsweise würden die Ausschüttungen, die gemäß der Prognoserechnung rund 228 Prozent des eingesetzten Kapitals (inklusive der Rückzahlung des eingesetzten Kapitals) betragen, bei einem Anstieg des Euro/GBP-Wechselkurses um jährlich einen Penny auf 197 Prozent des eingesetzten Kapitals sinken. In der Kalkulation wurde ein Wechselkurs von 1 EUR = 0,68 GBP unterstellt. Portfolio in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Auf Grund von Marktgegebenheiten kann es außerdem dazu kommen, dass das Portfolio nicht die gewünschte Streuung aufweist, sondern sich auf Policen von wenigen Versicherungsgesellschaften konzentriert. Dies würde das Ausfallrisiko erhöhen. Des Weiteren könnte der von den britischen Lebensversicherungen gegründete Sicherungsfonds, das Financial Services Compensation Scheme *, zahlungsunfähig werden. Der Sicherungsfonds deckt 90 Prozent aller vertraglich zugesagten Leistungen ab, die ersten GBP zu 100 Prozent. Die zugesagten Leistungen beinhalten die bei Vertragsbeginn abgeschlossene Versicherungssumme sowie die bereits zugewiesenen jährlichen Boni. Todesfallrisiko Sollten versicherte Personen bei Versicherungspolicen mit kurzen Restlaufzeiten vor Erreichen des Ablaufdatums versterben, kann dies dazu führen, dass die Rückflüsse geringer sind als das eingesetzte Kapital. Entwicklung des Zinsniveaus Sollten für das Fremdkapital höhere Zinssätze entstehen als prospektiert, würde dies zu einer Verschlechterung der Rendite führen. Ausfallrisiko Grundsätzlich besteht das Risiko, dass eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften aus dem Schlüsselpersonenrisiko Der Erfolg des Beteiligungsangebots hängt in erheblichem Maße von den Fähigkeiten des Ma- 14

14 nagements und der Qualität der externen Berater ab. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen kann sich negativ auf die Entwicklung der Fondsgesellschaft auswirken. Allgemeines Vertragserfüllungsrisiko Es kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass Vertragspartner ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Dabei ist insbesondere das Risiko der Nichterfüllung des Akquisitions- und Beratervertrages zu nennen. Fehlende Fungibilität der Beteiligung Da für Anteile an geschlossenen Fonds kein geregelter Zweitmarkt existiert, ist möglicherweise die Veräußerung einer Beteiligung nicht oder nicht zu einem angemessenen Preis möglich. Rechtliche und steuerliche Risiken Änderungen in der Rechtsprechung oder Rechtsauffassung, neue Erlasse oder neue Verordnungen der Finanzbehörden in Deutschland oder Großbritannien können die Ergebnisse in erheblichem Maße beeinflussen. Die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung, der Opposition und des Bundesrates zur Sicherung der Unternehmensnachfolge sowie der Regierungsentwurf zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen wurden auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Vorlagen gehen auf die Ergebnisse des Job- Gipfels zwischen Regierung und Opposition im März 2005 zurück und sahen unter anderem die Senkung des Körperschaftsteuersatzes, die Stundung bzw. den Erlass der Erbschaftsteuer bei der Übergabe mittelständischer Familienunternehmen sowie durch die Einführung eines 15b EStG die Abschaffung von so genannten Steuerstundungsmodellen vor. Gleichwohl besteht parteiübergreifend Einigkeit darin, Steuerstundungsmodelle in Form geschlossener Fonds abzuschaffen, so dass insbesondere davon auszugehen ist, dass die Verlustverrechnung über die derzeit bereits bestehenden Begrenzungen hinaus in absehbarer Zukunft weiter eingeschränkt wird. Es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass die britische Finanzverwaltung entgegen der Auslegung des zwischen Deutschland und Großbritannien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens aus deutscher Sicht vom Bestehen einer Betriebsstätte in Großbritannien ausgehen und das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus der Beteiligung an dem MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus für sich beanspruchen könnte. Sollten insoweit Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens bestehen, wären die Finanzbehörden beider Staaten nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung angehalten, diese im Rahmen eines Verständigungsverfahrens in gegenseitigem Einvernehmen zu beseitigen. Nach Auffassung des Prospektherausgebers ist davon auszugehen, dass weder in Großbritannien noch in Deutschland Umsatzsteuer entsteht. Die Fondsgesellschaft ist daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass die Finanzverwaltungen eine abweichende Rechtsauffassung vertreten und die Umsätze der Fondsgesellschaft der Umsatzsteuer unterwerfen könnten. Die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH erhält im Rahmen der Ergebnisverteilung der Gesellschaft einmalig einen Vor- 15

15 Der Anleger beteiligt sich an einer deutschem Recht unterliegenden Kommanditgesellschaft. Die Haftung der Kommanditisten/Treugeber ist im Innenverhältnis auf die Höhe der jeweils übernommenen Pflichteinlage und im Außenverhältnis soweit anwendbar auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme beschränkt. Diese Hafteinlage entspricht der übernommenen Pflichteinlage, kann aber während der Fondslaufzeit durch die Geschäftsführung reduziert werden, um eine Verringerung der Haftung des Anlegers im Außenverhältnis zu erreichen, vgl. 6 des Gesellschaftsvertrages. Als maximales Risiko ist dabei der Totalverlust der Einlage anzusehen, gegebenenfalls zuzüglich etwaiger Aufwendungen für die persönliche Anteilsfinanzierung. Wenn die Einlage geleistet worden ist, besteht grundsätzlich keine Nachschusspflicht. Die Ausschüttung liquider Mittel, die keinem Gewinn der Gesellschaft entspricht, kann aber gemäß 169 ff. HGB zu einem Wiederaufleben der beschränkten Kommanditistenhaftung führen, wenn durch die Ausschüttung der Kommanditanteil unter die Haftsumme sinkt. Es besteht daher das Risiko, dass bereits ausgeschüttete Beträge zurückgefordert werden können (so genanntes Wiederaufleben der Außenhaftung). Im Falle der unmittelbaren Beteiligung als Kommanditist wird der Anleger mit der übernommenen Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Zur Ermittlung der im Handelsregister einzutragenden Haftsumme eines jeden Kommanditisten werden die Einlagen mit einem festen Wechselkurs von GBP 0,70 = EUR 1,00 umabgewinn zum 31. Dezember 2005 in Höhe von GBP für die Konzeption, die Prüfung der wirtschaftlichen Realisierbarkeit des Konzeptes, die Prospektierung und die Beratung in der Gründungsphase. Der Vorabgewinn mindert das steuerliche Ergebnis der übrigen Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalkonten zueinander. Sollte der Vorabgewinn wider Erwarten steuerlich nicht anerkannt werden, würde sich einerseits das steuerliche Ergebnis der Anleger um diesen Betrag erhöhen mit der Folge, dass das negative steuerliche Ergebnis für das Jahr 2005 bezogen auf das Eigenkapital um rd. 3 Prozentpunkte geringer wäre. Andererseits würden sich die steuerlichen Ergebnisse der Folgejahre über die Laufzeit der Versicherungen um den gleichen Betrag reduzieren. Sollte die Übertragung der Rechte aus dem Ankauf der Versicherungspolicen nicht einwandfrei durchgeführt werden oder sollten Dritte die Ablaufleistung für sich beanspruchen, könnte es zu Rechtsstreitigkeiten und damit zu einer verzögerten oder gar keiner Auszahlung der Ablaufleistung an die Fondsgesellschaft kommen. Persönliche Anteilsfinanzierung Anleger, die ihre Vermögensanlage teilweise durch Aufnahme eines persönlichen Darlehens finanzieren, haben bei ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen, dass Zins- und Tilgungsleistungen für dieses Darlehen unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und den Zahlungsströmen des Beteiligungsangebotes fällig werden. Die Inanspruchnahme einer Anteilsfinanzierung sollte mit dem steuerlichen Berater abgestimmt werden. Haftung des Anlegers 16

16 gerechnet. Sollte zum Zeitpunkt der Eintragung der Kommanditeinlage in das Handelsregister aufgrund eines abweichenden Wechselkurses nicht die ermittelte Haftsumme erreicht werden, haftet der Kommanditist auch auf den sich hieraus ergebenden Differenzbetrag. Auslandsrisiken Durch die Berührung mit dem britischen Rechtskreis entstehen klassische Auslandsrisiken, die z. B. die Freiheit des Kapitalverkehrs oder die Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten betreffen. Rechtliche Verfahren in Großbritannien tragen insbesondere ein hohes Kosten- und Zeitrisiko. Auswirkungen von Auslandsrisiken können verzögerte Ausschüttungen und Kapitalverlust sein. Geplant ist, rund 67 Prozent des Kaufpreises der Versicherungspolicen (inklusive Kaufnebenkosten) sowie anfänglich auch die laufenden Prämienzahlungen über ein Bankdarlehen zu finanzieren. Hieraus resultieren Zins- und Tilgungsbelastungen, die aus den Ablaufleistungen der fällig gewordenen Policen geleistet werden sollen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ablaufleistungen etwa auf Grund von geringeren Bonuszuweisungen nicht zur Abdeckung der Zins- und Tilgungsleistungen ausreichen. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaft. Die erworbenen Versicherungspolicen werden als Sicherheit bei der kreditgewährenden Bank hinterlegt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Bank im Falle eines Zahlungsverzuges der Fondsgesellschaft bei Zins- und Tilgungsleistungen von ihrem kreditvertraglichen Verwertungsrecht Gebrauch macht. Unter Umständen müssten die Policen in diesem Fall zu einem ungünstigen Zeitpunkt veräußert werden. Dies hätte ebenfalls negative Folgen für die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage. Kreditvertrag Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung lag der Entwurf eines Kreditvertrages über bis zu GBP 32 Millionen vor. Dieser Entwurf ist noch kein endgültiger Vertrag. Er steht noch unter Vorbehalten. Insofern besteht das Risiko, dass sich die Bereitstellung des Fremdkapitals verzögert oder nicht zu dem kalkulierten Zinssatz zustande kommt. Fremdfinanzierung Sicherstellung der Gesamtfinanzierung Die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH sichert der Fondsgesellschaft die Vollplatzierung des Eigenkapitals in Höhe von GBP 20 Millionen bis zum 31. Dezember 2006 zu. Erfolgt keine Vollplatzierung bis zum 31. Dezember 2006, gewährt die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH ein Darlehen in Höhe der Differenz zwischen dem zugesicherten Eigenkapital in Höhe von GBP und dem tatsächlich bis zum 31. Dezember 2006 eingeworbenen Eigenkapital, das die bisherigen Kommanditisten nicht schlechter stellt, als wenn der Fonds vollplatziert wäre. Sofern die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH im Falle der Inanspruchnahme ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, wäre die Gesamtfinanzierung nicht mehr sichergestellt. 17

17 Mittelfreigabe Die Freigabe der Mittel erfolgt durch die BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorgaben des Mittelverwendungsvertrages. Durch den Mittelverwendungsvertrag wird sichergestellt, dass die zur Verfügung gestellten Mittel entsprechend den in diesem Prospekt gemachten Aussagen verwendet werden. Ohne Mitwirkung des Mittelverwenders erfolgt keine Freigabe der Mittel. Eine nicht fristgerechte Mittelfreigabe mangels vorliegender Voraussetzungen kann zu steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führen. Rückabwicklung der Gesellschaft Reichen die eingeworbenen Mittel der Gesellschaft nach Auffassung der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht aus, um den Gesellschaftszweck zu erreichen, oder kann der Gesellschaftszweck nach Auffassung der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht erreicht werden, weil die Gesellschaft auf Grund mangelnder Verfügbarkeit von Kapitalversicherungen, die die Investitionskriterien erfüllen, erheblich weniger Mittel verwendet als geplant, so hat sie eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen und in dieser die Auflösung der Gesellschaft vorzuschlagen. Gleichzeitig hat sie der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag über die Rückabwicklung der erbrachten Pflichteinlagen abzüglich gemäß Investitions- und Finanzplan verwendeter Mittel sowie der Gesellschaft entstandener Kosten zu unterbreiten. Die Annahme der Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin über die Auflösung der Gesellschaft und deren Rückabwicklung bedarf einer Mehrheit von 75 Prozent aller vorhandenen Stimmen. Einen Anspruch auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals im Fall der Rückabwicklung der Gesellschaft hat der Anleger nicht. 18

18

19 Wesentliche Chancen der Beteiligung Unternehmerische Beteiligung Sollten sich die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für das Fondsprojekt günstig entwickeln, kann dies dazu führen, dass die prospektierten Ergebnisse übertroffen werden. Im Akquisitions- und Beratervertrag ist festgelegt, dass bereits beim Ankauf der Policen mindestens 75 Prozent des Ankaufspreises zuzüglich aller zukünftigen Prämien durch die Summe der zugeteilten Boni und der Versicherungssummen abgedeckt sein müssen. Überdurchschnittliche Wertentwicklung Zur Zeit der Prospekterstellung ist das Portfolio an britischen Kapitallebensversicherungen noch nicht angekauft worden. Es besteht die Chance, ein Portfolio zu erwerben, bei dem das Verhältnis von bereits vorhandenem Vermögen zu Einkaufspreis günstiger ist als im Prospekt angenommen. Dies kann dazu führen, dass höhere Ablaufleistungen erzielt werden als prospektiert mit in der Folge positiver Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen. Die Versicherungsgesellschaften könnten den im Portfolio vorhandenen Versicherungspolicen sowohl höhere jährliche Boni als auch höhere Schlussboni zuweisen als prospektiert. Dies würde zu positiven Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen führen. Umfassendes Sicherheitskonzept Der von den britischen Lebensversicherungen gegründete Sicherungsfonds, das Financial Services Compensation Scheme, deckt 90 Prozent aller vertraglich zugesagten Leistungen ab, die ersten GBP zu 100 Prozent. Die zugesagten Leistungen beinhalten die bei Vertragsbeginn abgeschlossene Versicherungssumme sowie die bereits zugewiesenen jährlichen Bonuszuweisungen. Die britischen Lebensversicherer werden streng von der unabhängigen Financial Services Authority (FSA)* überwacht. Diese kontrolliert besonders die finanzielle Stabilität der Versicherungen und die Erfüllbarkeit der Garantiezusagen. Das von britischen Versicherungsunternehmen entwickelte so genannte Smoothing* dient dazu, die Wertentwicklung der Policen zu glätten. Anstatt in guten Börsenjahren die ganze Rendite auszuschütten, werden so genannte Schwankungsreserven zurückbehalten. Diese Rücklagen werden eingesetzt, um damit schlechtere Kapitalmarktentwicklungen zu kompensieren. Die Reserven müssen den Kunden zum Vertragsende vollständig wieder zugerechnet werden. Das Konzept bietet außerdem eine große Risikostreuung, da eine Vielzahl von Policen aus unterschiedlichen Abschlussjahren und von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angekauft werden sollen. Es ist der Ankauf von rund Policen geplant. Verzinsung der Liquiditätsreserve Die Liquiditätsreserve liegt gemäß der Prognoserechnung während der Fondslaufzeit zwischen GBP und GBP pro Jahr und be- 20

20 trägt durchschnittlich GBP Der jeweilige Betrag wird verzinslich angelegt, so dass für die Gesellschaft weitere Einnahmen in Abhängigkeit von dem jeweils gültigen Zinssatz realisiert werden. Diese Zinseinnahmen wurden in der Prospektkalkulation nicht berücksichtigt. Beispielsweise würden die Ausschüttungen, die gemäß der Prognoserechnung rund 228 Prozent des eingesetzten Kapitals (inklusive der Rückzahlung des eingesetzten Kapitals) betragen, bei einem Sinken des Euro/GBP-Wechselkurses um jährlich einen Penny auf 273 Prozent des eingesetzten Kapitals steigen. Wechselkursgewinne Für den deutschen Anleger besteht die Chance, dass zwischen dem Umtausch seiner Zeichnungssumme von Euro in GBP und dem Tausch seiner in GBP erfolgten Rückflüsse zurück in Euro eine für ihn günstige Wechselkursentwicklung stattfindet. Dies könnte zu positiven Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen führen. Entwicklung des Zinsniveaus Sollten für das Fremdkapital geringere Zinssätze entstehen als prospektiert, würde dies zu einer Verbesserung der Rendite führen. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft behält sich vor, Zinssicherungsgeschäfte durchzuführen. 21

21 Der Anbieter: Die MPC Capital Vermittlung GmbH Als hundertprozentiges Tochterunternehmen der börsennotierten MPC Münchmeyer Petersen Capital AG entwickelt, initiiert und vertreibt die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH erfolgreiche Kapitalanlagen für private Anleger. Die Entwicklung des Unternehmens ist untrennbar verbunden mit der Firmengeschichte und den gewachsenen Strukturen des Stammhauses MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH, eines seit über 150 Jahren international tätigen Hamburger Handelshauses. Innovation und Tradition sind die Eckpfeiler der Firmenphilosophie und des Anspruchs, rendite- und konzeptionsstarke Fondsprodukte für anspruchsvolle Anleger zu entwickeln. Zu dem breiten Spektrum hochwertiger Kapitalanlagen gehören Schiffsbeteiligungen, Immobilienfonds, Private Equity-Fonds, offene Investmentfonds, Vermögensstrukturfonds und deutsche Lebensversicherungsfonds. Bis Ende März 2005 hat die MPC Capital AG bereits 200 geschlossene Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 10,77 Mrd. Euro aufgelegt. Mehr als Kunden vertrauen den Leistungen von MPC Capital, davon haben sich bereits über 22 Prozent mehrfach für einen MPC- Fonds entschieden. Die Marktanalyse der Beteiligungsmodelle 2005, herausgegeben von dem Fachjournalisten Stefan Loipfinger, verdeutlicht die führende Position der MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH im Markt für geschlossene Fonds. MPC Capital ist dieser Studie zufolge der größte Anbieter geschlossener Fonds in Deutschland. Besonders in den drei Kerngeschäftsfeldern Schiffsbeteiligungen, Immobilienfonds und Lebensversicherungsfonds ist eine herausragende Marktstellung zu verzeichnen. Im Jahre 2002 brachte die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH den ersten Fonds der Reihe MPC Rendite-Fonds Leben plus heraus und etablierte damit das Segment der geschlossenen Lebensversicherungsfonds in Deutschland. MPC Capital ist heute in diesem Segment Marktführer, sowohl nach platziertem Eigenkapital als auch nach Fondsvolumen (per 31. Dezember 2004). Die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH veröffentlicht jährlich eine Leistungsbilanz. Dieser Übersicht kann die wirtschaftliche Entwicklung der bisher aufgelegten Fonds entnommen werden. Die Leistungsbilanz erscheint in zwei Versionen: in einer Vorabversion im Frühjahr auf Basis vorläufiger Zahlen sowie in einer testierten Version Ende des jeweiligen Jahres. Die testierte Version der Leistungsbilanz 2003 und die Vorabversion der Leistungsbilanz 2004 können bei der MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH angefordert oder im Internet unter heruntergeladen werden. Die Leistungsbilanz 2004 (Vorabversion) weist bereits erste Daten zu den Fonds MPC Rendite- Fonds Leben plus I bis IV sowie zu den Fonds MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial I und II aus. Bei diesen Fonds, die sämtlich deutsche Kapitalversicherungen als Investitionsgegenstand haben, ist der tatsächlich fixierte Zins für das Fremdkapital deutlich unter den prognostizierten Werten geblieben. Weiterhin konnten Portfolios erworben werden, bei denen die durchschnittli- 22

22 che garantierte Mindestverzinsung den im Prospekt avisierten Wert teilweise deutlich übertrifft. Die Fonds MPC Leben plus I bis III sowie spezial I und II waren per 31. März 2005 voll investiert. Beim MPC Leben plus IV waren per 30. Juni 2005 Versicherungspolicen im Wert von rund EUR 150,6 Millionen angekauft. Die Fondsgesellschaft geht davon aus, dass das geplante Volumen in Höhe von rund EUR 345 Millionen wie prospektiert bis Ende 2005 erworben werden kann. Dank der Entscheidung, die Fonds als gewerblich tätige Gesellschaften zu konzipieren, sind die Fonds auch nicht von der Diskussion über die Anerkennung als vermögensverwaltende Gesellschaft betroffen. Bei den MPC Rendite-Fonds Leben plus II und III wurden die ersten Liquiditätsausschüttungen vorgenommen. Firmensitz der MPC Capital Gruppe an der Palmaille, Hamburg 23

23 Das Anlageobjekt: die britische Kapitallebensversicherung Großbritannien Geburtsstätte der Lebensversicherung Großbritannien gilt mit einer mehr als 200-jährigen Tradition als die Geburtsstätte der Lebensversicherung. Heute ist der britische Lebensversicherungsmarkt der drittgrößte weltweit und der größte in Europa. Er ist gekennzeichnet durch langjährige Ertragsstärke und eine strenge Versicherungsaufsicht. Die Unternehmen verfügen über umfassende Erfahrung in kapitalmarktorientierter Anlagepolitik, sie investieren traditionell einen relativ hohen Anteil ihres Anlagevolumens in Aktien. Das gesamte Anlagevolumen beträgt über GBP 900 Milliarden. Die größten Lebensversicherungsmärkte Prämieneinnahmen 2003 in Milliarden USD USA 480,92 Japan 381,34 Großbritannien 154,84 Frankreich 105,44 Deutschland 76,74 Anteile am Weltmarkt 2003 in % Sonstige: 28,30% USA: 28,75% Mrd. USD Japan: 22,28% Großbritannien: 9,26% Frankreich: 6,30% Deutschland: 4,59% Quelle: Swiss Re, in: Financial Times Deutschland vom Die britische Kapitallebensversicherung ( with profit -endowment policy*) kombiniert wie die deutsche den Todesfallschutz mit dem Vermögensaufbau. Meist wird eine Lebensversicherung in Großbritannien abgeschlossen, um ein Hypothekendarlehen zu tilgen. Bei Abschluss einer Lebensversicherung werden die Laufzeit, die Versicherungssumme sowie die Höhe der Prämienzahlung festgelegt. Der Versicherungsnehmer zahlt während der Laufzeit die Versicherungsbeiträge. Nach Abdeckung der Kosten und der Risikoprämie fließt der Rest der Beiträge in den Sparanteil, der dem Vermögensaufbau dient. In den ersten Jahren der Versicherungslaufzeit fließt noch gar kein oder nur ein sehr geringer Prämienanteil in den Vermögensaufbau, weil die Abschlussprovision für den Vertrieb und die Vertragsabschlusskosten in die Berechnung einfließen. 24

24 Bei Fälligkeit einer Lebensversicherung wird eine Ablaufleistung* ausgezahlt. Die Ablaufleistung besteht aus den folgenden Elementen: Garantierte Versicherungssumme*: Sie wird am Ende der Laufzeit oder ggf. im früheren Todesfall garantiert ausgezahlt. Diese Summe wird bei Vertragsabschluss festgesetzt und ist nicht revidierbar. Summe der gutgeschriebenen Jahresboni*: Der Jahresbonus als Prozentsatz bezogen auf die Versicherungssumme und die bereits zugewiesenen Jahresboni werden dem Versicherten im Regelfall schriftlich einmal pro Jahr mitgeteilt. Ist die Gutschrift einmal erfolgt, ist die Auszahlung ebenso garantiert wie die garantierte Versicherungssumme. Schlussbonus*: Der Schlussbonus wird nach Ablauf der Versicherung oder anteilig im Falle des Todes der versicherten Person gezahlt. Er ist nicht garantiert, sondern beruht auf jährlich erneuter Beschlussfassung der Versicherungsunternehmen. Die Ermittlung des Schlussbonusses variiert von Versicherung zu Versicherung. Er berechnet sich entweder als Prozentsatz der garantierten Versicherungssumme und der gesamten gutgeschriebenen Jahresboni oder der Summe von garantierter Versicherungssumme und Jahresboni. Der Schlussbonus kann bis zu 40 Prozent der gesamten Ablaufleistung betragen. Beispielhafter Verlauf einer Police von Standard Life, Ablaufjahr 2004, Laufzeit 25 Jahre GBP Jahr Schlussbonus Jahresboni Garantierte Versicherungssumme Quelle: MM Insurance Service 25

Zusatzangaben bei Lebensversicherungs- Zweitmarktfonds

Zusatzangaben bei Lebensversicherungs- Zweitmarktfonds Anlage 7 zu IDW S 4 Zusatzangaben bei Lebensversicherungs- Zweitmarktfonds (Stand: 18.05.2006) Zu 3.3.: Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage Zu 3.9.: Angaben über die Anlageziele und

Mehr

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

Fragebogen. Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:...

Fragebogen. Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:... Fragebogen I. Persönliche Angaben Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:.... II. Rechtsschutzversicherung: Rechtschutzversicherung besteht seit:...

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

zeichne hiermit einen Kommanditanteil an der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG in Höhe von nominal: EUR... (in Worten: Euro...) zzgl. 5 % Agio.

zeichne hiermit einen Kommanditanteil an der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG in Höhe von nominal: EUR... (in Worten: Euro...) zzgl. 5 % Agio. Beitrittserklärung Ich, der/die Unterzeichnende Herr Frau Name Vorname Straße/Hausnummer PLZ/Ort Geburtsdatum/-ort Staatsangehörigkeit Telefon E-Mail Finanzamt Steueridentifikationsnummer Steuernummer

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren

«Anlegernr» MS Patmos GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren «Anlegernr» «Anschriftszeile_1» «Anschriftszeile_2» «Anschriftszeile_3» «Anschriftszeile_4» «Anschriftszeile_5» «Anschriftszeile_6» «Anschriftszeile_7» Hamburg, 13. April 2012 MS "Patmos" GmbH & Co. KG

Mehr

MAP MULTI ASSET PORTFOLIO

MAP MULTI ASSET PORTFOLIO MAP MULTI ASSET PORTFOLIO Nachtrag Nr. 1 vom 9. Dezember 2009 Nachtrag Nr. 1 vom 9. Dezember 2009 zu dem Verkaufsprospekt der MULTI ASSET PORTFOLIO GmbH & Co. KG mit Datum der Prospektaufstellung vom 5.

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Die Investitionen Bayernfonds BestAsset 1. Stand: 03. Dezember 2007

Die Investitionen Bayernfonds BestAsset 1. Stand: 03. Dezember 2007 Die Investitionen Bayernfonds BestAsset 1 Stand: 03. Dezember 2007 Bayernfonds BestAsset 1 Ihre Fondsgesellschaft hat am 03. Dezember 2007 folgendes Investment getätigt: Zielfonds: Bayernfonds BestLife

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN

INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN ZBI Vertriebs AG INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN ZBI ZENTRAL BODEN IMMOBILIEN GMBH & CO. NEUNTE PROFESSIONAL IMMOBILIEN HOLDING GESCHLOSSENE INVESTMENTKOMMANDITGESELLSCHAFT GUTACHTERLICHER WERT

Mehr

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat

Mehr

Protokoll der Gesellschafterversammlung des MPC Rendite-Fonds Leben plus am 04.08.2011, Hotel Grand Elysée in Hamburg

Protokoll der Gesellschafterversammlung des MPC Rendite-Fonds Leben plus am 04.08.2011, Hotel Grand Elysée in Hamburg Protokoll der Gesellschafterversammlung des MPC Rendite-Fonds Leben plus am 04.08.2011, Hotel Grand Elysée in Hamburg erstellt von Rechtsanwältin Stefanie Sommermeyer, die in Vertretung für einen Anleger

Mehr

LV-Umschichtung. Kurzgutachtliche Stellungnahme zu Ihrer Lebensversicherung (LV)

LV-Umschichtung. Kurzgutachtliche Stellungnahme zu Ihrer Lebensversicherung (LV) LV-Umschichtung Kurzgutachtliche Stellungnahme zu Ihrer Lebensversicherung (LV) 1 Inhalt Seite 1. Einleitung 3 2. Freizeichnung 5 3. Legende 6 4. Anmerkungen 7 15.02.2010 Hartmann + Hübner 2 1. Einleitung

Mehr

M P C R E N D I T E - F O N D S. Münchmeyer Petersen Capital. Münchmeyer Petersen Capital

M P C R E N D I T E - F O N D S. Münchmeyer Petersen Capital. Münchmeyer Petersen Capital L e b e n p l u s V I M P C R E N D I T E - F O N D S L e b e n p l u s V I M P C R E N D I T E - F O N D S Münchmeyer Petersen Capital Münchmeyer Petersen Capital Sicherheit, darauf kommt es ihm an erster

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG. M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: mbh & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Skandia Smart Dolphin. Investment mit Höchststandsgarantie.

Skandia Smart Dolphin. Investment mit Höchststandsgarantie. Skandia Smart Dolphin. Investment mit Höchststandsgarantie. Skandia Smart Dolphin. Das Wichtigste auf einen Blick. Skandia. Skandia war 1994 der erste Anbieter Fondsgebundener Lebensversicherungen und

Mehr

Mit Sicherheit hoch hinaus

Mit Sicherheit hoch hinaus Mit Sicherheit hoch hinaus Kurzinformation Britische Kapital Leben V Setzen Sie auf eine perfekte Balance aus Rendite und Sicherheit. Lloyd Fonds. Intelligenter anlegen. Von Erfahrung profitieren u Garantie

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Neu: Jetzt auch für fondsgebundene Policen! Lebensversicherung verkaufen statt kündigen. In Kooperation mit

Neu: Jetzt auch für fondsgebundene Policen! Lebensversicherung verkaufen statt kündigen. In Kooperation mit Neu: Jetzt auch für fondsgebundene Policen! Lebensversicherung verkaufen statt kündigen In Kooperation mit Mehr Geld für Ihre Lebensversicherung! In Deutschland existieren ca. 94 Millionen Kapitallebensoder

Mehr

Diversifikation statt Monokultur Rückdeckungen von Pensionszusagen im Wandel der Zeit

Diversifikation statt Monokultur Rückdeckungen von Pensionszusagen im Wandel der Zeit Diversifikation statt Monokultur Rückdeckungen von Pensionszusagen im Wandel der Zeit Sachverhalt: Eine Pensionszusage (PZ) ist nach wie vor für den versorgungsberechtigten Geschäftsführer (GF, GGF und

Mehr

ADJUNCTUS MANAGEMENT GMBH & STILL 1. LV Fonds

ADJUNCTUS MANAGEMENT GMBH & STILL 1. LV Fonds ADJUNCTUS MANAGEMENT GMBH & STILL 1. LV Fonds Investitionen im Sekundärmarkt von Zweitmarkt-Lebensversicherungsfonds Eine sichere und neue Strategie im hochrentierlichen Anlagebereich - Kurzexposè - Auf

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Mehr

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES GEMEINSAMER BERICHT DES VORSTANDS DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN CAPITAL AG UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN LIFE PLUS CONSULTING GMBH ÜBER DIE ÄNDERUNG DES AM 03. JANUAR 2005 ABGESCHLOSSENEN

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

Nummer. RiesterRente classic. Staatlich geförderte Altersvorsorge auf Nummer sicher.

Nummer. RiesterRente classic. Staatlich geförderte Altersvorsorge auf Nummer sicher. 1 Die Nummer RiesterRente classic. Staatlich geförderte Altersvorsorge auf Nummer sicher. Private Altersvorsorge ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Wenn Sie Ihren Lebensstandard auch im Alter

Mehr

Unterschiede deutsche / englische Kapitallebensversicherungen am Beispiel Clerical Medical

Unterschiede deutsche / englische Kapitallebensversicherungen am Beispiel Clerical Medical England hat Vorbildcharakter für den deutschen Versicherungsmarkt. Im Jahr 1827 wird die erste deutsche Lebensversicherungsgesellschaft (Gothaer Lebensversicherung) gegründet. Die erste englische Versicherungsgesellschaft

Mehr

Die fondsgebundene Vermögensverwaltung Eine gute Entscheidung für Ihr Vermögen

Die fondsgebundene Vermögensverwaltung Eine gute Entscheidung für Ihr Vermögen Die fondsgebundene Vermögensverwaltung Eine gute Entscheidung für Ihr Vermögen Die Partner und ihre Funktionen 1 WARBURG INVEST Vermögensvewalter Portfoliomanagement FIL - Fondsbank Depotbank Vertrieb

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

mit Ablauf des 02.11.2011 endete die Abstimmungsfrist des am 05.10.2011 eingeleiteten Umlaufverfahrens.

mit Ablauf des 02.11.2011 endete die Abstimmungsfrist des am 05.10.2011 eingeleiteten Umlaufverfahrens. Bonner Str. 323 50968 Köln An alle Anleger und Anlegerinnen der Köln, den 08. November 2011 Ihre Beteiligung an der (DDF II) Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger mit Ablauf des 02.11.2011 endete

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Ihr finanzstarker Partner

Ihr finanzstarker Partner Die Stuttgarter - Ihr finanzstarker Partner Inhalt Bewertungsreserven Hohe Erträge dank nachhaltiger Finanzstrategie Unsere Finanzkraft ist Ihr Vorteil Gesamtverzinsung der Stuttgarter im Vergleich Das

Mehr

Mehr Geld für Ihre Lebensversicherung

Mehr Geld für Ihre Lebensversicherung Mehr Geld für Ihre Lebensversicherung NEU - Jetzt auch für fondsgebundene Versicherungen Mehr Geld für Ihre Lebensversicherung! In Deutschland existieren ca. 90 Millionen Kapitallebensoder Rentenversicherungen.

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

Gesellschaftsvertrag der. Haus und Grund Lübeck GmbH (Arbeitstitel) 1 Firma, Sitz. 2 Geschäftsjahr

Gesellschaftsvertrag der. Haus und Grund Lübeck GmbH (Arbeitstitel) 1 Firma, Sitz. 2 Geschäftsjahr Gesellschaftsvertrag der Haus und Grund Lübeck GmbH (Arbeitstitel) 1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Haus und Grund Lübeck GmbH (Arbeitstitel) (2) Sitz der Gesellschaft ist Lübeck. 2

Mehr

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger *DWS Investments ist nach verwaltetem Fondsvermögen die größte deutsche Fondsgesellschaft. Quelle: BVI. Stand: 30. April 2007. Alle

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung

UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung UBS Life Funds höhere Rendite nach Steuern, kombiniert mit Risikoschutz Sie profitieren gleichzeitig von den Vorteilen einer Fondsanlage und einer Lebensversicherung

Mehr

Hygienika S.A. Ordnung des Ankaufs eigener Aktien

Hygienika S.A. Ordnung des Ankaufs eigener Aktien 1 Angesichts dessen, dass: Hygienika S.A. Ordnung des Ankaufs eigener Aktien (A) die außerordentliche Hauptversammlung von Hygienika S.A. (weiter genannt Gesellschaft) den Beschluss Nr. 8/2014 in Sachen

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

Bis zu 7% Rendite p.a. Bis zu 4% Garantiezins p.a. Laufzeit ab 2 Jahren. Mit Sicherheit mehr Rendite: Investition in deutsche Kapitalversicherungen

Bis zu 7% Rendite p.a. Bis zu 4% Garantiezins p.a. Laufzeit ab 2 Jahren. Mit Sicherheit mehr Rendite: Investition in deutsche Kapitalversicherungen Bis zu 7% Rendite p.a. Bis zu 4% Garantiezins p.a. Laufzeit ab 2 Jahren Mit Sicherheit mehr Rendite: Investition in deutsche Kapitalversicherungen Investition in Zweitmarkt-Policen Mit policeninvest können

Mehr

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Aus vielen Vorschriften des Gesellschaftsrechts folgt, dass die Gesellschafter gleich zu behandeln sind, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorgesehen

Mehr

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung GVA Vermögensaufbau Volkmar Heinz, Richard-Strauss-Straße 71, 81679 München Anlageempfehlung Ihr Berater: GVA Vermögensaufbau Volkmar Heinz Richard-Strauss-Straße 71 81679 München Telefon +49 89 5205640

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Tarifarten im Rahmen der Tarifoptimierung

Tarifarten im Rahmen der Tarifoptimierung Tarifarten im Rahmen der Tarifoptimierung BA510_201601 txt 2 3 Wir unterscheiden im Rahmen der Tarifoptimierung folgende Tarifarten Konventionell Konzeptversicherungen Dax-Rente Fondsgebunden OptimumGarant

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

SICHER UND ERTRAGREICH. WIR SCHAFFEN DAS. Spar & Cash.

SICHER UND ERTRAGREICH. WIR SCHAFFEN DAS. Spar & Cash. SICHER UND ERTRAGREICH. WIR SCHAFFEN DAS. Spar & Cash. Sichere Kapitalanlage plus monatliches Zusatzeinkommen. k Garantierte Mindestverzinsung k Mit den Sicherheiten der klassischen Lebensversicherung

Mehr

Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds

Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds Dipl.-Kfm. Hans-Georg Acker H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH Funds & Finance 2006 1 Wirtschaftliche Entwicklung der H.F.S. Platziertes

Mehr

KBC-Life Capital 1 ist eine Sparte 21 Lebensversicherung mit einer vom Versicherungsunternehmen garantierten Mindestertrag.

KBC-Life Capital 1 ist eine Sparte 21 Lebensversicherung mit einer vom Versicherungsunternehmen garantierten Mindestertrag. KBC-Life Capital Art der Lebens- Versicherung KBC-Life Capital 1 ist eine Sparte 21 Lebensversicherung mit einer vom Versicherungsunternehmen garantierten Mindestertrag. Hauptdeckung: Auszahlung der Reserve

Mehr

ROTTERDAM. Nachtrag Nr. 1 vom 25.06.2012 der Wölbern Invest KG nach 11 des Verkaufsprospektgesetzes

ROTTERDAM. Nachtrag Nr. 1 vom 25.06.2012 der Wölbern Invest KG nach 11 des Verkaufsprospektgesetzes www.woelbern-invest.de Holland ROTTERDAM 72 Nachtrag Nr. 1 vom 25.06.2012 der Wölbern Invest KG nach 11 des Verkaufsprospektgesetzes zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 16.04.2012 betreffend

Mehr

Die Änderungen der Anlagestrategie des RL-With-Profits-Fonds

Die Änderungen der Anlagestrategie des RL-With-Profits-Fonds Die Änderungen der Anlagestrategie des RL-With-Profits-Fonds Für Inhaber von Policen im RL-Teilfonds (Deutschland) 1 Teil A Einführung Diese Broschüre erklärt die Änderungen, die wir zum 1. Januar 2010

Mehr

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

KURZPROSPEKT DEUTSCHE S&K SACHWERTE. Nr. 2

KURZPROSPEKT DEUTSCHE S&K SACHWERTE. Nr. 2 KURZPROSPEKT DEUTSCHE S&K SACHWERTE Nr. 2 JETZT IN DEN FONDS DEUTSCHE S&K SACHWERTE NR. 2 INVESTIEREN: IHRE BETEILIGUNG DEUTSCHE S&K SACHWERTE NR. 2 Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

AUSARBEITUNG. Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen

AUSARBEITUNG. Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen AUSARBEITUNG Thema: Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen Fachbereich IV Haushalt und Finanzen Verfasser/in:

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

lifefinance Hier verkaufen Sie Ihre Lebensversicherung Verkaufen statt kündigen denn Ihre Police ist mehr wert, als Sie denken!

lifefinance Hier verkaufen Sie Ihre Lebensversicherung Verkaufen statt kündigen denn Ihre Police ist mehr wert, als Sie denken! Hier verkaufen Sie Ihre Lebensversicherung lifefinance Ankauf von Lebensversicherungen Verkaufen statt kündigen denn Ihre Police ist mehr wert, als Sie denken! Unser Vorsprung ist Ihr Gewinn! LifeFinance

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

easynetto Das neue Netto-Gefühl Mehr Transparenz und Rendite für Ihre Vorsorge

easynetto Das neue Netto-Gefühl Mehr Transparenz und Rendite für Ihre Vorsorge Das neue Netto-Gefühl Mehr Transparenz und Rendite für Ihre Vorsorge Das neue Netto-Gefühl Leichter ans Ziel kommen Im Vergleich zu herkömmlichen Bruttotarifen wird bei gleicher Zielablaufleistung eine

Mehr

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW EONIA-Anleihe Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen EONIA Beschreibung EONIA = Euro OverNight Index Average Stellt den offiziellen Durchschnittstageszinssatz dar, der von Finanzinstituten

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler

Mehr

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der

Mehr

solide transparent kostengünstig aktiv gemanagt

solide transparent kostengünstig aktiv gemanagt Vermögensverwaltung im ETF-Mantel solide transparent kostengünstig aktiv gemanagt Meridio Vermögensverwaltung AG I Firmensitz Köln I Amtsgericht Köln I HRB-Nr. 31388 I Vorstand: Uwe Zimmer I AR-Vorsitzender:

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen PRIVOR Plus optimiert vorsorgen Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen Was ist PRIVOR Plus? Steht für Sie die finanzielle Sicherheit an erster Stelle und möchten Sie gleichzeitig von einer positiven

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Wer sind wir? KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen. Gründungspartner: Jan Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen

Wer sind wir? KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen. Gründungspartner: Jan Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen KWAG Rechtsanwälte Wer sind wir? KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen Gründungspartner: Jan Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen - zur Zeit rund 3700 aktive Verfahren - über

Mehr

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen

Mehr

K a u f v e r t r a g. I. Vorbemerkung

K a u f v e r t r a g. I. Vorbemerkung K a u f v e r t r a g Zwischen KEE/REM Photovoltaikanlagen GmbH, Sauerwiesen 2, 67661 Kaiserslautern, vertreten durch ihren unterzeichnenden einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, - nachfolgend

Mehr

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt

Mehr

Kiri Fonds III Spanien

Kiri Fonds III Spanien Kiri Fonds III Spanien Nachtrag Nr. 2 We Grow Investition in den schnellsten Edelholzbaum der Welt Nachtrag Nr. 2 gemäß 11 VermAnlG der WeGrow GmbH vom 31. März 2015 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt

Mehr

NÜRNBERGER Finanzierungsanalyse für Herrn Stefan Muster vom 12.11.2007

NÜRNBERGER Finanzierungsanalyse für Herrn Stefan Muster vom 12.11.2007 NÜRNBERGER Finanzierungsanalyse vom 12.11.27 Finanzierungsvorhaben Neubau eines selbstgenutzen und vermieteten Einfamilienhauses Fertigstellung Baubeginn 28 27 Gesamtkosten 311.22 EUR Die Analyse erfolgt

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:

Mehr

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Das Innenverhältnis der OHG

Das Innenverhältnis der OHG Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die

Mehr

Beitragsentwicklung in Ihrer privaten Krankenversicherung. Vergleich zwischen PKV-Beitrag ohne Sparplan und PKV-Beitrag inkl.

Beitragsentwicklung in Ihrer privaten Krankenversicherung. Vergleich zwischen PKV-Beitrag ohne Sparplan und PKV-Beitrag inkl. Beitragsentwicklung in Ihrer privaten Krankenversicherung Vergleich zwischen PKV-Beitrag ohne Sparplan und PKV-Beitrag inkl. Sparplan für Herrn Paul Krankenversicherung Musterstr, Musterstadt erstellt

Mehr