Sperrfrist: Es gilt das gesprochene Wort.

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1 1 Grußwort anlässlich der Eröffnung der Fachtagung der Deutschen Islam Konferenz Muslimische Seelsorge in staatlichen Einrichtungen von Herrn PSt Dr. Günter Krings, MdB Sperrfrist: Es gilt das gesprochene Wort. (Anrede), Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Tagungsteilnehmer, seien Sie herzlich willkommen im Bundesministerium des Innern zur Fachtagung der Deutschen Islam Konferenz Muslimische Seelsorge in staatlichen Einrichtungen.

2 2 Warum befasst sich die Deutsche Islam Konferenz aktuell mit diesem Thema? In der Presse habe ich dazu oft die These gelesen, dass die Deutsche Islam Konferenz die Themen dieser Legislaturperiode - Wohlfahrt und Seelsorge - deshalb ausgesucht habe, um nach den teilweise konfliktreichen und turbulenten Jahren zuvor endlich einmal Wohlfühlthemen ohne großes Konfliktpotenzial zu behandeln und strittige Themen auszuklammern. Das ist natürlich falsch. Sie als Fachpublikum, das sich über die Herausforderungen bei der Einrichtung muslimischer Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen bewusst ist, werden über diese Behauptung wohl sowieso den Kopf schütteln. Sie wissen um die konkreten Herausforderungen, über die Sie heute noch ausführlich diskutieren können. Ich selbst möchte gleich einige davon nennen. Zuvor möchte ich aber auf die Frage zurückkommen, warum die Deutsche Islam Konferenz dieses Thema bearbeitet.

3 3 Der Grund dafür ist, dass die Deutsche Islam Konferenz als eines ihrer erklärten Ziele die Bedingungen für die praktische Religionsausübung der in Deutschland lebenden Muslime verbessern möchte. Bei Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen geht es um Religionsausübung und religiöse Betreuung unter speziellen Bedingungen. Auch wenn die Gründe, warum Menschen im Krankenhaus liegen oder im Gefängnis eine Strafe verbüßen, sehr verschieden und nicht miteinander vergleichbar sind, besteht eine Gemeinsamkeit darin, dass die Menschen die Anstalten nicht auf eigenen Entschluss verlassen können. Auch sind sie - ebenfalls natürlich aus ganz verschiedenen Gründen - oft in schwierigen Ausnahmesituationen ihres Lebens, in dem sie seelischen Beistand besonders nötig haben.

4 4 Die Soldaten sind zwar freiwillig zur Bundeswehr gegangen, aber auch sie werden in der speziellen Situation des Einsatzes oder Stationierung fern von ihrer heimischen Umgebung nicht den Zugang zu den gewohnten Seelsorgern haben. Um die freie Religionsausübung nach Art. 4 des Grundgesetzes auch in diesen speziellen Lebenssituationen zu gewährleisten, wurde der Artikel aus der Weimarer Reichsverfassung, der die Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen regelt, als Art. 141 in das Grundgesetz aufgenommen. (Er lautet: Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.)

5 5 Seelsorge in öffentlichen Anstalten hat also Verfassungsrang, ein Grund mehr, sich damit in der Deutschen Islam Konferenz zu befassen, denn das Grundgesetz gilt selbstverständlich für alle Menschen in Deutschland. Anstaltsseelsorge ist ähnlich wie der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und die Einrichtung theologischer Fakultäten an staatlichen Hochschulen ein wichtiges Feld, in dem die Zusammenarbeit von Staat und Religionsgemeinschaften vom Grundgesetz vorgesehen ist. Und dies ist ein weiterer Grund dafür, Seelsorge im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz zu behandeln. Denn es geht ja in der Deutschen Islam Konferenz gerade um die Frage, wie diese Zusammenarbeit, die das Grundgesetz zwischen Staat und Religionsgemeinschaften vorsieht, mit den in Deutschland lebenden Muslimen geregelt werden kann.

6 Es verwundert auch nicht, dass sich bei der Gestaltung dieser Zusammenarbeit Fragen ergeben, die wir auch aus anderen Zusammenhängen z.b. der Einrichtung von muslimischem Religionsunterricht und muslimischer Theologie, kennen. Aus staatlicher Sicht ist das vor allem die Frage nach dem Kooperationspartner: wer sind - oder noch ehrgeiziger formuliert - wer ist der legitime Ansprechpartner auf muslimischer Seite? 6 Und welche Rolle haben dabei die großen muslimischen Dachorganisationen, mit denen wir im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz zusammen arbeiten?

7 7 Die Zuständigkeiten der staatlichen Seite bei der Seelsorge sind hinsichtlich der Militär-, Gefängnis-, und Krankenhausseelsorge fast bilderbuchmäßig auf je eine föderale Ebene verteilt: bei der Militärseelsorge liegt sie beim Bund; bei der Gefängnisseelsorge liegt sie bei den Ländern und bei der Krankenhausseelsorge bei den Kommunen. Die verschiedenen Kontexte und staatlichen Zuständigkeiten, in denen die Seelsorge stattfinden soll, bringen spezifische Herausforderungen mit sich. Diese werden Sie sicher in den einzelnen Panels diskutieren. Dennoch gibt es aus meiner Sicht auch einige Fragestellungen übergreifender Natur, und zwar: 1. Zunächst einmal die Frage, ob das christliche Konzept der Seelsorge auf Muslime übertragbar ist. So gibt es in wichtigen Sprachen von Muslimen (arabisch, persisch, türkisch) keine einfache wörtliche Übersetzung des Begriffs Seelsorge.

8 8 Auch die Funktion eines Imams ist nicht dieselbe wie die eines Pfarrers, für den seine seelsorgerische Tätigkeit zentral ist. Das heißt natürlich nicht, dass es in der Sache bei Muslimen keine Seelsorge gäbe und die Muslime einfach weiter die bestehenden Angebote der Kirchen nutzen sollten, was zurzeit häufig (noch) der Fall ist. Viele seelsorgerische Aufgaben wurden sicher traditionell vor allem bei Muslimen im Familienverband wahrgenommen. Doch ist fraglich, ob dies insbesondere fern der Großfamilienstruktur und im Kontext der Arbeitsgesellschaft noch funktioniert. Es scheint mir eine interessante Frage, ob muslimische Seelsorge-Konzepte sich stark an dem christlichen Modell orientieren werden [- ich und andere staatliche Vertreter werden sich in diese Diskussion sicher nicht einmischen, aber ich hoffe, Sie billigen mir zu, dass ich zumindest die Frage aufwerfen darf].

9 9 2. Von der Definition der muslimischen Seelsorge wird auch abhängen, welche Voraussetzungen eine muslimische Seelsorgerin oder ein muslimischer Seelsorger mitbringen muss. Welchem Anforderungsprofil müssen sie genügen, persönlich, aber auch hinsichtlich der Qualifikationen? Und wo - bei welchen Einrichtungen - können sich angehende muslimische Seelsorger qualifizieren? Welche Institutionen bieten Aus- oder Fortbildungen für sie an? Sind die Muslime mit diesem Angebot zufrieden oder wollen sie etwas ändern? 3. Wie sind die derzeitigen Bedingungen für muslimische Seelsorge, vertraglich und finanziell? Die christlichen Kirchen bieten ihre seelsorgerischen Dienste auf der Grundlage von Staatsverträgen bzw. Konkordaten an.

10 10 Die Kirchen erhalten entweder Geld von den Landesregierungen für ihre Leistungen oder Seelsorger werden direkt angestellt. Auch Militärseelsorger werden vom BMVg als Beamte auf Zeit eingestellt. Muslimische Seelsorger dagegen arbeiten in der überwiegenden Mehrzahl auf ehrenamtlicher Basis. Selbstverständlich gibt es auch viele christliche ehrenamtliche Seelsorger, aber es ist nicht zu leugnen, dass die Bedingungen andere sind, wenn das Hauptamt fehlt. Es ist sehr schwierig, ein verlässliches Angebot nur mit Ehrenamtlichen bereitzustellen. Auch ist umstritten, ob Ehrenamtliche dieselben Rechte in den Anstalten haben wie Hauptamtliche. Insbesondere das Seelsorge- Geheimnis wird oft an die Beauftragung durch Religionsgemeinschaften gekoppelt.

11 11 Auch stellt sich spätestens bei Konflikten zwischen den Seelsorgern mit den Institutionen, in denen sie arbeiten, die Frage, wer die Aufsichtspflicht für die Ehrenamtlichen hat. (Anrede), trotz dieser ganzen, z.t. sicher noch ungeklärten Fragen existieren schon an vielen Orten Modelle für die Krankenhaus- und Gefängnisseelsorge und ich danke allen Beteiligten, von denen Einige auch heute hier sind, sehr für ihr Engagement. Wir alle sind gespannt, von Ihren Erfahrungen zu hören, um gemeinsam zu überlegen, wie es weitergehen könnte und sollte. Eines ist klar: allzu improvisierte Lösungen laufen Gefahr, das Gegenteil des Gewünschten zu bewirken.

12 12 Dies gilt insbesondere für die Gefängnisseelsorge, die in ihrer praktischen Durchführung besonders schwierig ist und bei der die Seelsorger mit der Gefahr der religiösen Radikalisierung der Inhaftierten umgehen können müssen. Spätestens seit Charlie Hebdo ist klar: Gefängnisse sind ein Hort für die Radikalisierung von Islamisten. In den vergangenen Jahren hat in Deutschland die Zahl der Syrien-Rückkehrer, die für den IS gekämpft haben und, nach Hause zurückgekehrt und zu Haftstrafen verurteilt wurden erheblich zugenommen. Die islamistische Radikalisierung kann natürlich zu Hause in der Familie, bei Freunden, im Internet oder den Moscheen stattfinden. Im Gefängnis ist die Wahrscheinlichkeit aber deutlich größer, da Straftäter, die bereits islamistisch radikalisiert sind, dort auf Menschen treffen, die aufgrund ihrer kriminellen Biografie viel anfälliger für Radikalisierungen sind.

13 13 Hier haben wir also einen deutlichen Handlungsbedarf und in vielen Bundesländern gibt es dazu bereits gute Präventionsprogramme. Wir müssen diese natürlich getrennt von einer seelsorgerischen Begleitung sehen. Aber auch wenn bei der Gefängnisseelsorge wie bei der Krankenhaus-, und Militärseelsorge die Bedürfnisse nach religiöser Betreuung an erster Stelle stehen und sie nicht allein als Instrument der Radikalisierungsprävention betrachtet werden sollte, so stellt doch erfolgreiche Prävention einen mehr als wünschenswerten Begleiteffekt dar. Inhaftierte religiöse Extremisten haben gerade dann gute Chancen, bei mitgefangenen Muslimen Anhänger zu finden, wenn keine anderen authentischen Gegenstimmen zu hören sind. Ich möchte mit diesem Gedanken schließen, aber nicht, ohne Ihnen allen lebendige Diskussionen und neue Einblicke in den kommenden Stunden zu wünschen.

14 14 Die unterschiedlichen Perspektiven, die Sie aus Ihrer praktischen Tätigkeit, der Wissenschaft, den muslimischen Verbänden und der staatlichen Behörden mitbringen, bieten dafür sicher die besten Voraussetzungen.

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