Statistik Vorregistrierung ( )
|
|
- Friedrich Pfaff
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 REACH & Abfallrecycling Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Zeitfenster - Vorregistrierung 1. Juni: In Kraft treten von REACH Juni: Beginn der Vorregistrierung bei 6 Monate der ECHA / SIEF-Bildung 1. Dezember: Ende der Vorregistrierung Monat Heute: Frist abgelaufen! 1. Januar: Veröffentlichung im Internet durch die ECHA
2 Statistik Vorregistrierung ( ) Zahl der Vorregistrierungen GERMANY UNITED KINGDOM POLAND FRANCE NETHERLANDS Zahl der Firmen GERMANY UNITED KINGDOM FRANCE NETHERLANDS Italy Insgesamt: Insgesamt: Vorregistrierung von Phase-in-Stoffen Hersteller / Importeur: definiert als natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft Menge: bezieht sich auf den jeweiligen Hersteller / Importeur Nicht vorregistrierte Stoffe dürfen d nicht weiter hergestellt oder importiert werden!
3 Abfall Definition Abfall-Rahmenrichtlinie Abfall ist nach Artikel 3 Absatz 1 der Abfall-Richtlinie Jeder Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Recycling - Sekundärrohstoffe Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d Ausgenommen von den Titeln II, V und VI sind d) nach Titel II registrierte Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen, die in der Gemeinschaft zurückgewonnen werden, wenn i. der aus dem Rückgewinnungsverfahren hervorgegangene Stoff mit dem nach Titel II registrierten Stoff identisch ist und ii. Registrierung dem die Rückgewinnung durchführenden Unternehmen die in den Artikeln 31 oder 32 vorgeschriebenen Informationen über den gemäß Titel II registrierten Stoff zur Verfügung stehen. Nachgeschaltete Anwender Bewertung Identität RIP 3.10 SDS ggf. Informationen bei Stoffen ohne SDS Ausnahme nach Artikel 2 Absatz 7d gilt nur im Falle der Registrierung Recycling-Unternehmen: Vorregistrierung nach Artikel 28
4 Übergang Abfall zu Stoff/Zubereitung Herstellung Verwendung Stoff Zubereitung Abfall Recycling Herstellung Stoff Zubereitung REACH Abfall- RRL REACH Beispiele Papier-Recycling Kraftwerksnebenprodukte Ende der Abfalleigenschaft: Entscheidung unter der Abfall-RRL Stoffidentität: Recycling in Anlehnung an Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH ja Definierte chemische Zusammensetzung nein Ein Hauptbestandteil 80% ja ja nein Zubereitung Zubereitung Vor.: Vor.: ein ein Bestandteil Bestandteil <20% <20% absichtlich absichtlich zugesetzt zugesetzt wird wird Stoff Stoff mit mit einem einem Hauptbestandteil Hauptbestandteil (Monoconstituent (Monoconstituent substance) substance) Zubereitung Zubereitung Bestandteile jeweils > 20% Bestandteile jeweils > 20% UVCB UVCB Stoff Stoff *) *) *) Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials
5 Wann sind zwei Stoffe identisch? Registrierter Stoff (mono-constituent substance) Hauptkomponente Verunreinigung Verunreinigung 2-Chlortoluol 4-Chlortoluol 3-Chlortoluol 87% 10% 3% Zurück gewonnener Stoff (mono-constituent substance) RIP 3.10 Identisch Hauptkomponente Verunreinigung Verunreinigung 2-Chlortoluol 4-Chlortoluol Toluol 95% 3 % 2% Polymere und REACH Artikel 2 Absatz 9 Die Titel II und VI gelten nicht für Polymere. Registrierung Bewertung
6 Verpflichtungen der Importeure und Hersteller von Polymeren Artikel 6 Absatz 3 Hersteller/Importeur des Polymers Registrierung der Monomere anderen Stoffe wenn Monomer und/oder anderer Stoff noch nicht von vorgeschaltetem Akteur der Lieferkette registriert wurden Bedingungen: Monomereinheit oder anderer Stoff 2% und Monomer oder anderer Stoff 1 t/a Recycling von Kunststoffen PVC wird gesammelt, sortiert und einem Verwertungsverfahren unterzogen. Verwertungsverfahren Übergang von Abfall zu Stoff im Sinne von REACH Verfahren: Zerkleinern, Waschen, Herstellung eines Granulats, usw. Eingesetztes Material (Abfall): PVC-Fensterprofile Zurückgewonnener Stoff (REACH): PVC (> 80%) Pflichten: Vorregistrierung von Vinylchlorid (Übergangsfristen Artikel 23) Artikel 2 Absatz 7 d Keine Registrierungspflichten, wenn Vinylchlorid registriert wird weitere Voraussetzung: Informationen nach Artikel 31 und 32 liegen vor
7 Recycling von Baustoffen, Schlacke, Asche Abgrenzung: Stoff/Zubereitung versus Erzeugnis* Kriterien: beabsichtigte Funktion Anwendung der Erzeugnisdefinition: Was ist wichtiger? Form, Oberfläche, Gestalt oder chemische Zusammensetzung? Baustoffe: Einzelfallentscheidung Asche, Schlacken: in der Regel Stoffe * Artikel 3 Absatz 3: Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt; Recycling von Glas Anhang V in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 7 b Ausnahme von den Pflichten: Registrierung, nachgeschaltete Anwender und Bewertung Glas, keramische Fritten Voraussetzung: sie erfüllen nicht die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Richtlinie 67/548/EWG und vorausgesetzt, sie enthalten keine Bestandteile, die die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Richtlinie 67/548/EWG erfüllen und in Konzentrationen über den niedrigsten geltenden Konzentrationsgrenzen gemäß der Richtlinie 1999/45/EG oder der Konzentrationsgrenze gemäß Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG vorliegen, sofern nicht anhand schlüssiger wissenschaftlicher Versuchsdaten nachgewiesen wird, dass diese Bestandteile über den gesamten Lebenszyklus des Stoffs nicht verfügbar sind und diese Daten auf ihre Eignung und Zuverlässigkeit geprüft wurden: EINECS: Glas, Oxid, Chemikalien(EC: ) Glas, Oxid, Calciummagnesiumkaliumnatriumphosphosilicat (EC: ) Glas, Oxid, Calciummagnesiumnatriumphosphosilicat (EC: ) Glas, nicht oxidisch, Chemikalien (EC: )
8 UVCB versus definierter Stoff Rückgewinnung eines UVCB-Stoffes (unbekannte und/oder variable Zusammensetzung, komplexe Zusammensetzung, biologische Materialien) Vorteil: geringer analytischer Aufwand für die Stoffidentifizierung Nachteil: wahrscheinlich keine Registrierung eines entsprechenden registrierten Primärstoffes Konsequenz: keine Ausnahme gemäß Artikel 2 Absatz 7d Beispiel: Recycling von Autoreifen 2 Optionen 1. Granulat aus zerkleinerten Autoreifen (vermutlich keine Registrierung) 2. Kautschuk (Registrierung der Monomere) Fragen und Antworten Klärschlamm Bei der Trinkwasseraufbereitung wird Calciumcarbonat-Schlamm ausgefällt, der in der Landwirtschaft als Düngemittel verwendet wird. Muss das Calciumcarbonat (vor-)registriert werden? Urteil der Bundesverwaltungsgerichts vom (Az. 7C 4.06): Abfallstatus für Klärschlammkompost endet erst mit der Aufbringung auf einem geeigneten Boden Ausnahme nach Artikel 2 (2) keine Vorregistrierung / Registrierung
9 Fragen und Antworten Kraftwerksnebenprodukte I Bei der Abgasentschwefelung werden REA-Gips bzw. Ammoniumsulfat gewonnen? Einstufung als Nebenprodukt möglich Kraftwerk muss als Hersteller nach Artikel 6 registrieren mit allen Verpflichtungen ODER Abgabe als Abfall durch Kraftwerk Verwertung durch Abnehmer = Rückgewinnung Ausnahme nach Artikel 2 (7d); nur Vorregistrierung Naturstoff versus Synthetischer Stoff Vergleich Naturstoff / synthetischer Stoff Gips bergmännisch abgebaut Naturstoff, wenn er nur mit genannten Methoden gewonnen wird Keine Registrierungspflicht Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlage Synthetischer Stoff Nicht über den Naturstoff-Eintrag abgedeckt Registrierungspflicht Naturstoff: natürlich vorkommender Stoff als solcher, unverarbeitet oder lediglich manuell, mechanisch oder durch Gravitationskraft, durch Auflösung in Wasser, durch Flotation, durch Extraktion mit Wasser, durch Dampfdestillation oder durch Erhitzung zum Wasserentzug verarbeitet oder durch beliebige Mittel aus der Luft entnommen
10 Fragen und Antworten - Lösemittel Wenn aus einem Lösemittelgemisch (Abfall) wieder separate Lösungsmittel gewonnen werden, müssen diese registriert werden oder handelt es sich bei der Destillation um eine Wiedergewinnung? Rückgewinnung im Rahmen von REACH = Herstellung Ausnahme nach Artikel 2(7d) Zurück gewonnen wird a) Stoff ( 80%) oder b) Zubereitung a) Vorregistrierung der Hauptkomponente b) Vorregistrierung der einzelnen Lösemittel, die zurück gewonnen wurden Fragen und Antworten Biogas, Kompost, Gülle Welche Verpflichtungen ergeben sich bei der Anwendung der REACH-VO auf Biogas, Kompost und Gülle? Biogas und Kompost wurden in Anhang V der Verordnung aufgenommen (Verordnung (EG) 987/2008) Ausnahme nach Art. 2 (7b) von den Titeln II, V und VI alle anderen Titel anzuwenden (z. B. Titel IV) Gülle wurde nicht als eigener Eintrag aufgenommen. Gülle nicht als Stoff oder Zubereitung im Sinne der REACH- Verordnung zu betrachten keine Anwendung von REACH
11 Wie ist die Nationale Auskunftsstelle zu erreichen? Telefon: Fax (Montag bis Freitag von :30 Uhr) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Recycling unter REACH: Der EU-Leitfaden
Recycling unter REACH: Der EU-Leitfaden Dr. Claus Haas Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Inhalt Abfall und REACH - Berührungspunkte Recycling/Herstellung/Stoffidentität Beispiele für Recycling
MehrTÜV SÜD Industrie Service GmbH
Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dr. Johann R. Mandl Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Problem der Definition Ist ein Produktionsrückstand
MehrREACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016
REACH Registrierung und Ausnahmen Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Registrierung 2018 Fühlen Sie sich fit? Opt-out Rolle Erfolgreich registrieren 2018 Registrierung
MehrInga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung
"Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales
MehrMetalle und Reach - eine Zwischenbilanz Dortmund, 10. November 2014 Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr.
Metalle und Reach - eine Zwischenbilanz Dortmund, 10. November 2014 Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zulassung - Vergleich Primärherstellung
MehrWelche Verpflichtungen haben Polymer- Hersteller und Importeure?
REACH-Veranstaltung der BAuA Vorregistrierung und Registrierung unter REACH Welche Verpflichtungen haben Polymer- Hersteller und Importeure? Dortmund, 18. September 2007 Dr. Claus Haas Fachbereich 5 Chemikalien,
MehrVERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH)
CHEMISCHES ABENDGESPRÄCH RECYCLING UND REACH - SYMBIOSE ODER KRAMPF? 12. MÄRZ 2015 17:30 20:00 UHR WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH SAAL 5, WIEDNER HAUPTSTRASSE 63 1045 WIEN MR DR. MARTIN WIMMER BMLFUW ABTEILUNG
MehrKommunikation über Verwendungen in der Lieferkette
Einführung Warum ist eine Kommunikation in der Lieferkette über die jetzt nötig? Kommunikation über en in der Lieferkette 13. November 2009 Handwerkskammer Hamburg Olaf Wirth, Ökopol GmbH 1 REACH-HH -
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort...
Inhaltsverzeichnis Vorwort.................................................................... V Teil I. Einleitung............................................................ 1 1. Kunststoffe und Kunststoffrecycling........................................
MehrAnwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011
Anwendung REACh / GHS Hannover, 01. September 2011 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung
MehrREACH und die Kosmetikbranche
REACH und die Kosmetikbranche Salzburg, 10.11.2006 Mag. Thomas Wimmer WKÖ, Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik Email: thomas.wimmer@wko.at Tel. 0590 900 4393 Überblick Inhalt des Vortrags: Stand des
MehrSind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?
Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung
MehrVerfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid
Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche
MehrIUCLID 5.4 und REACH-IT als zentrale Datenverwaltungssysteme. Berlin, 25. September 2012 Dr. Claus Haas Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide
IUCLID 5.4 und REACH-IT als zentrale Datenverwaltungssysteme für den REACH-Prozess Dr. Claus Haas Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide Inhalt REACH-IT IUCLID 5.4 Was ist neu? Registrierung 2013
MehrREACH-Info 9. REACH und Recycling
REACH-Info 9 REACH und Recycling Wenn Sie Fragen zu REACH oder CLP haben, erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr. Service-Telefon 0231 9071-2971 Fax 0231 9071-2679
MehrDie Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH
Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Tel.: 0511 984 90 35 E-Mail: peters@lv-nord.vci.de Göttingen, 28. Juni 2007
MehrTÜV SÜD Industrie Service GmbH
Chemikalienrecht, REACH, GHS aktueller Stand TÜV SÜD Industrie Service GmbH Martin Albert, Dr. Dieter Reiml Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Programm Spezielle Themen Aktuelles
MehrREACH und Kunststoffrecycling der aktuelle Stand. aktuelle Stand. Lars Tietjen. 20. Seminar Kunststoffrecycling in Sachsen 1 10.05.
REACH und Kunststoffrecycling t der aktuelle Stand Lars Tietjen 10.05.2011 20. Seminar Kunststoffrecycling in Sachsen 1 REACH und Kunststoffrecycling Hinweise zu Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-VO
MehrZulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß
Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhaltsangabe Ausnahmen Dokumente Zulassungserteilung 27.03.2013 2 Ausnahmen Sind Zwischenprodukte von
MehrREACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien
REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien Heike Lüskow, Ökopol GmbH 15. April 2008, Lüneburg 1 REACH - Das neue Chemikalienrecht Überblick Wie funktioniert REACH? Kernmechanismen Welche Rollen gibt
MehrREACH eine Einführung. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016
REACH eine Einführung Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016 Die BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Ressortforschungseinrichtung im Bereich des BMAS
MehrREACH in der Praxis REACH & Abfallrecycling - Baustoff-Recycling -
REACH in der Praxis REACH & Abfallrecycling - Baustoff-Recycling - RA Reinhard Fischer, GF Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe, Duisburg Fachworkshop, 2.12.2008, Berlin Überblick I. Überblick (Grafik)
MehrREACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung
MEMO/08/240 Brüssel, den 11. April 2008 REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung REACH, das neue Chemikalienrecht der EU, steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
Mehrliche Diskussionen. Sie danken ferner den Herausgebern Dr. Martin Dieckmann und Prof. Dr. Walter Frenz für die Aufnahme in die Schriftenreihe.
Vorwort Eine nachhaltige Rohstoffbewirtschaftung gehört zu den zentralen Herausforderungen ökonomischen, ökologischen und politischen Handelns im 21. Jahrhundert. Der Recyclingwirtschaft kommt hierbei
MehrBetroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen
Betroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen Der Begriff Erzeugnis ist in Art. 3 wie folgt definiert: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem
MehrDie EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen
Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen Recy & DepoTech 2016 Abfallwirtschaft und Ressourcenmanagment Rechtlich-technische Aspekte Christian
MehrPflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten
Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene
MehrREACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld
REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine 02.06.2016 IHK Ostwestfalen in Bielefeld 28.06.2016 IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Zum 31. Mai 2018
MehrREACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu
Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich
MehrREACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien
Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,
MehrCLP in der betrieblichen Praxis Ausblick im Chemikalienrecht
CLP in der betrieblichen Praxis Ausblick im Chemikalienrecht 19. Mai 2015 SIHK zu Hagen Michael Andrees WESSLING GmbH Inhalt REACh aktueller Stand Kandidatenliste und S.V.H.C. Novelle Betriebssicherheitsverordnung
MehrREACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld
REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine 02.06.2016 IHK Ostwestfalen in Bielefeld 28.06.2016 IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Stellen Sie chemische
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrFachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr.
Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation Dr. Elmar Böhlen REACH Vorgeschichte 1982 Chemikaliengesetz Anmeldepflicht für neue
MehrREACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin
REACH Das neue EU-Chemikalienrecht 22. Juni 2007 IHK Potsdam Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Abfallrecht
MehrChemikalienrichtlinie
natureplus e.v. Grundlagenrichtlinie 5001 Ausgabe: April 2015 zur Vergabe des Qualitätszeichens Seite 2 von 5 Das natureplus -Qualitätszeichen soll in besonderem Maße dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit
MehrREACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015
REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 Inhalt Zahlen SVHC Roadmap national Erzeugnisse Zulassung Bedeutung von REACH REACH ist eine europäische Verordnung, die
MehrREACh - Information für Recycling-Baustoffe
REACh - Information für Recycling-Baustoffe European Quality Association for Recycling e. V. Juni 2010 EQAR European Quality Association for Recycling e. V. Inhalt 1. Vorwort 3 2. Die REACh-Verordnung
MehrREACH und TPEs. Registrieren 2013 Nachgeschaltete Anwender Lieferkette. Andreas Fleischer Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide
REACH und TPEs Registrieren 2013 Nachgeschaltete Anwender Lieferkette Andreas Fleischer Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide Workshop Thermoplastische Elastomere (TPE) im Fokus - Frankfurt 28.
MehrINFORMATION Stand: 29. Mai 2008
INFORMATION Stand: 29. Mai 2008 Betroffenheit von Recyclingstoffen durch REACH Einleitung Diese Information gibt einen Überblick über mögliche Auswirkungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) auf
MehrDHW Deutsche Hydrierwerke GmbH. REACh Erfahrungen aus Unternehmenssicht
REACh Erfahrungen aus Unternehmenssicht Übersicht 1 REACh bei Ecogreen Oleochemicals Positionen in der Lieferkette REAChPhase I und Phase II Ein Rückblick REAChPhase III Aktivitäten bis 2018 Die Registrierung
MehrREACH für nachgeschaltete Anwender
REACH für nachgeschaltete Anwender Referent: Dr. Erwin Pfleging Ort/Datum: IHK Karlsruhe, 26.11.2007 Beispiel Fragebogen der Fa. Imhoff & Stahl Eingang 19.06.2007, SPITZNER Arzneimittel, Ettlingen 2 Imhoff
MehrAktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht
Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht REACH CLP Emrah Turudu Themen Wichtige Neuerung in REACH Wichtige Neuerungen bezüglich CLP Wie bleibt man informiert 2 Chemikalienrecht in der EU und AT Chemikalienmanagement:
MehrREACH - Eine Kurzinformation
VFF Mitgliederinfo REACH REACH - Eine Kurzinformation April 2009 Ausgabe April 2009 Mitgliederinfo REACH Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.v. In Zusammenarbeit mit: Bundesverband Flachglas
MehrBetroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter
REACH Betroffenheitscheck: Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter IHK Hannover 2. September 2008 Vortrag: Dr. Hans-Bernhard
MehrREACH Verordnung VCI - Helpdesk
REACH Verordnung VCI - Helpdesk Wolfgang Blümel Verband der Chemischen Industrie Landesverband Nordost 17. Juni 2008 Zeitablauf 1. Juni 2007 Inkrafttreten der Verordnung 1. Juni 2008 Beginn Vorregistrierung
MehrREACH-Info 3. Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren
REACH-Info 3 Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren Wenn Sie Fragen zu REACH haben, erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr. Service-Telefon 0231 9071-2971 Fax 0231
MehrVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
MehrL 268/14 Amtsblatt der Europäischen Union
L 268/14 Amtsblatt der Europäischen Union 9.10.2008 VERORDNUNG (EG) Nr. 987/2008 DER KOMMISSION vom 8. Oktober 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrREACH AUS LIEFERANTENSICHT
REACH AUS LIEFERANTENSICHT Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG, Juli 2007 CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Zeitplan der REACH-Umsetzung Pflichten für Hersteller und Importeure Vorbereitung in
MehrWelcome to PHOENIX CONTACT
Welcome to PHOENIX CONTACT REACh aus der Sicht eines Komponentenherstellers COG (Component Obsolescence Group) Deutschland e.v. 2. Quartalsmeeting 2011 in Zandt Jürgen Husemann / 27.06.2011 PHOENIX CONTACT
MehrGesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO
Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels
MehrIT-Werkzeuge für die Meldung an das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis
IT-Werkzeuge für die Meldung an das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis Informationsveranstaltung: CLP/GHS in der Praxis Wien 12. November 2010 ECHA Abteilung Helpdesk und Leitlinien (A1) ECHA Abteilung
MehrREACH Aktuelle Entwicklungen. Dortmund, 14.10.2008
REACH Aktuelle Entwicklungen Dortmund, Hinweise zur Vorregistrierung und Registrierung Manfred Heising Bundesstelle für Chemikalien REACH-IT: Hinweise Firmenanmeldung Company sign-up > User account Bitte
MehrSicherheitsdatenblätter unter REACH. Dr. Anja Knietsch, BAuA. Siegburg, 1. Juli 2015
Sicherheitsdatenblätter unter REACH Dr. Anja Knietsch, BAuA Siegburg, 1. Juli 2015 Übersicht Leitfäden und Hilfestellungen Gesetzliche Regelung / Aktuelles Alte Fragen und neue Fragen zum Sicherheitsdatenblatt
MehrREACH-Verordnung EG 1907/2006 Bedeutung für den Kläranlagenbetrieb
REACH-Verordnung EG 1907/2006 Bedeutung für den Kläranlagenbetrieb Gerhard Spatzierer REACH-Verordnung = EU Chemikalienverordnung Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals Gilt
MehrErklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten
Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten Stand: Juli 2013 Alle seit dem 1. April 2007 von Ricoh in Deutschland in Verkehr gebrachten bildgebenden Systeme, deren Ersatzteile sowie die dazugehörigen
MehrLeitfaden Erste Schritte REACH
Leitfaden Erste Schritte REACH Verfasser: Dr. Arndt Böker Stand: 18.09.2008 Dieser Leitfaden richtet sich an alle Lieferanten und Unterlieferanten der BEKO-Unternehmensgruppe, welche dieser Waren zur Verfügung
MehrDas aktuelle Urteil des EUGH schafft Rechtssicherheit
SVHC in Erzeugnissen Das aktuelle Urteil des EUGH schafft Rechtssicherheit Ökopol Institut für Ökologie und Politik, Dr. Olaf Wirth Hamburg Handelskammer, 15. April 2016 der Auslöser REACH Artikel 7 und
MehrDAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG
DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS INHALTSÜBERSICHT Stoffsicherheitsbeurteilung und Stoffsicherheitsbericht
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des
MehrREACH - Grundzüge der neuen europäischen Chemikalienpolitik
REACH - Grundzüge der neuen europäischen Chemikalienpolitik Stand 01/2007 Inhalt Seite Gesetzliche Grundlage... 2 Betroffene Akteure... 2 Betroffene Stoffe... 3 Vorbereitung auf REACH... 5 Hilfe bei der
MehrAbfallR. Berliner Abfallrechtliche Schriften. Günter Kitzinger/Stefan Kopp-Assenmacher
Berliner Abfallrechtliche Schriften 1 Günter Kitzinger/Stefan Kopp-Assenmacher Kunststoffrecycling und REACH AbfallR Anwendungsgrundsätze und Probleme der REACH-VO für die Recyclingwirtschaft Günter Kitzinger/Stefan
MehrREACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen Dezember 2006 IM AUFTRAG VON DURCHGEFÜHRT VON
REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen Dezember 2006 IM AUFTRAG VON DURCHGEFÜHRT VON REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen INHALT EINLEITUNG Was ist REACH?... 5 TEIL A: ERLÄUTERUNGEN...
MehrRICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte
1999L0004 DE 18.11.2013 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
MehrAnwendertraining REACH EXCEL TOOL
Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu 3. ANWENDUNG REACH Excel Tool Beispielhafte gemeinsame interaktive Anwendung
MehrFRAGE 1: Wieso brauche ich als Unternehmer eine Konformitätserklärung?
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Konformitätserklärung (KE) für Lebensmittelbedarfsgegenstände (LM-BG) aus Kunststoff (nach Art. 15 i.v.m. Anh. IV VO (EU) Nr. 10/2011) FRAGE 1: Wieso brauche
MehrMöglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten
FachDialog Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten Übersicht Emissionsminderung durch Kommunikation der Gefährlichkeit Emissionsminderung nach Risikobewertung Risikobewertung
MehrREACH in zehn Minuten
REACH in zehn Minuten Die Europäische Union hat eine Chemikalienverordnung 1 erlassen. Sie ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Alle Chemikalien, auch diejenigen, die schon lange im Verkehr sind, werden
MehrGrundzüge der REACH-Verordnung
Grundzüge der REACH-Verordnung Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender am 21.02.2013, Stuttgart Meike Thorenz Regierungspräsidium
MehrVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und
MehrDie REACH-Verordnung: Das geht uns ALLE an.
Die REACH-Verordnung: Das geht uns ALLE an. Steht für... Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemical substances Registration (Registrierung) Stoffbewertung, Dossier-Erstellung und
MehrREACH Herausforderung für Managementsysteme
REACH Herausforderung für Managementsysteme 18. März 2008, UMCO, Hamburg Kerstin Heitmann, UMCO 1 Inhalt Paradigmenwechsel: Rollen und Pflichten in der Lieferkette; Kommunikation in der Lieferkette Herausforderung
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrInformationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten
Letzte Aktualisierung: 15.01.2014 Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten Auch in galvanotechnischen Verfahren kommen besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC- Stoffe) zum Einsatz. Artikel
MehrPaul Jost GmbH Heerstrasse 20 44653 Herne Telefax: +49 (0) 2325 95 96 50
Die Frage der Anwendbarkeit der REACh Verordnung in der Stahl und NE Metallrecyclingwirtschaft wird aufgrund der Komplexität der REACh Verordnung intensiv und mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert.
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des
MehrEntsorgung von Nanoabfällen
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall, Stoffe, Biotechnologie Entsorgung von Nanoabfällen André Hauser Nanomaterialien,
MehrTÜV SÜD Industrie Service GmbH
GHS Expert Neues Programm von TÜV SÜD zur Umsetzung der europäischen GHS-Richtlinie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Thomas Dallmeier Immissionsschutz und Umwelt aktuell,
MehrREACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender
REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. WAS HAT REACH MIT MIR ZU TUN? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe
MehrREACH Eine Einführung in das neue EU-Chemikalienrecht für Zulieferer von Akzo Nobel
REACH Eine Einführung in das neue EU-Chemikalienrecht für Zulieferer von Akzo Nobel REACH bedeutet Registrierung, Evaluierung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien Was bedeutet REACH? Die REACH-Verordnung
MehrLebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV
Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV Mit Anwendungsbeginn der LMIV sind beim Fernabsatz von Lebensmitteln neue Vorgaben zu beachten. Wesentlich ist hierbei, auf welcher Vermarktungsstufe
Mehr03.21 Schlämme aus industriellen Verfahren und aus der Abwasserbehandlung
01 Chemische Verbindungen 01.1 Verbrauchte Lösemittel 01.11 Halogenierte Lösemittel 01.12 Nicht halogenierte Lösemittel 01.2 Säuren, Laugen oder Salze 01.21 Säuren 01.22 Laugen 01.24 Andere salzhaltige
MehrREACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe
Leitfaden zur Chemikalienverordnung REACH REACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe Viele chemische Stoffe auf dem europäischen Markt sind bislang nicht auf ihre Gefährlichkeit
MehrREACH in zehn Minuten
REACH in zehn Minuten Die Europäische Union hat eine Chemikalienverordnung 1 erlassen. Sie tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Alle Chemikalien, auch diejenigen, die schon lange im Verkehr sind, werden einer
MehrEin halbes Jahrzehnt REACH
Ein halbes Jahrzehnt REACH Herausforderungen für Gegenwart und Zukunft siemens.com/answers Einführung 2 Registrierung 11 Bewertung 19 Lieferkette 24 Resümee 26 Seite 2 Einführung Chemikalienrecht in der
MehrVon der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten
Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten Lars Tietjen Umweltbundesamt Dessau-Roßlau Gliederung Einführung Chemikalienrechtliche Instrumente REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006
MehrVerantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien in der chemischen Industrie
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Verantwortungsvoller Umgang in der chemischen Industrie Dr. Gerd Romanowski Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI)
MehrANHANG IV LISTE VON ABFÄLLEN, DIE DEM VERFAHREN DER VORHERIGEN SCHRIFTLICHEN NOTIFIZIERUNG UND ZUSTIMMUNG UNTERLIEGEN ("GELBE" ABFALLLISTE) 1 TEIL I:
ANHANG IV LISTE VON ABFÄLLEN, DIE DEM VERFAHREN DER VORHERIGEN SCHRIFTLICHEN NOTIFIZIERUNG UND ZUSTIMMUNG UNTERLIEGEN ("GELBE" ABFALLLISTE) 1 TEIL I: Folgende Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen
MehrInhalt und Hintergrund der POP-Verordnung
Mareike Walther FG III 1.5 Kommunale Abfallwirtschaft, Gefährliche Abfälle, Anlaufstelle Basler Übereinkommen Veranstaltung der SBB Der richtige Umgang mit der POP-Verordnung Potsdam, den 1 Gliederung
MehrVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D021155/01 [ ](2012) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Altpapier gemäß der Richtlinie
MehrAusgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren
Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren Dipl.-Geogr. Eila Eichhorn IDU IT+Umwelt GmbH Was ist ein AZB? Inhalt eines AZB? Wer muss einen AZB vorlegen? 01.10.2015 Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren
MehrTeil I: Informationen zur Antragstellung
Merkblatt zum Antrag auf Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe für Weinbauerzeugnisse gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 1. Einleitung Teil I: Informationen zur Antragstellung Das
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 337/31
11.12.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 337/31 VERORDNUNG (EU) Nr. 1179/2012 DER KOMMISSION vom 10. Dezember 2012 mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Bruchglas gemäß der Richtlinie
MehrFUCHS für REACH. Das aktuelle europäische Chemikalienrecht
FUCHS für REACH Das aktuelle europäische Chemikalienrecht 1/2009 Vorwort Die wichtigsten Ziele von REACH sind der verbesserte Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken aus chemischen
MehrLeitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH
Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH Juni 2007 August 2008 Leitfaden für die Umsetzung von REACH 1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Dieses Dokument enthält eine Leitlinie zu REACH, die
MehrEuroparechtliche Gestaltungsspielräume für nationale Vorgaben zur Zusammensetzung von Babynahrung
Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Europarechtliche Gestaltungsspielräume für nationale Vorgaben zur Zusammensetzung von Babynahrung Europarechtliche Gestaltungsräume für nationale Vorgaben zur Zusammensetzung
MehrEuropäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006
Seite 1 von 5 TÜV Rheinland LGA Products - Information 05/2016 Inhalt und Umfang von Konformitätserklärungen Entsprechend des Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände,
MehrSicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien
LIPCOAT 100 Staubbindemittel Seite 1 von 6 Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien Druckdatum: 16.03.2015 geändert am: 19.01.2015 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: Lieferant:
MehrREACH-Leitfaden für die Stahlbranche
REACH-Leitfaden für die Stahlbranche Einleitung Die europäische Verordnung (EG Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemische Stoffe, genannt REACH ist seit Juni 2007
Mehr