Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitteilungsblatt der Universität Kassel"

Transkript

1 Mitteilungsblatt der Universität Kassel /781 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Arbeitslehre für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen der Universität Gesamthochschule Kassel veröffentlicht im StAnz. 29/1999 S in Kraft getreten am:

2 Studienordnung für den Teilstudiengang Arbeitslehre für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen an der Universität Gesamthochschule Kassel vom Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der "Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter" vom 3. April 1995 (GVBl. I S. 233), geändert am (GVBl. I S. 59), Ziele, Inhalte, Aufbau und Gliederung des Studiums für den Teilstudiengang Arbeitslehre. 2 Allgemeines Das Schulfach Arbeitslehre unterscheidet sich von anderen Schulfächern durch seinen integrativen, problem- und situationsbezogenen Ansatz, in dem die Auseinandersetzung mit der Arbeitswelt im Zentrum steht. Aus diesem Grunde kann die Arbeitslehre keiner wissenschaftlichen Einzeldisziplin zugeordnet werden. Vielmehr bezieht sich das Studium der Arbeitslehre auf mehrere Wissenschaften und Praxisfelder. Das Studium der Arbeitslehre trägt der Vielfalt der Arbeitswelt dadurch Rechnung, daß neben dem verbindlichen Pflichtteil ein Wahlpflichtangebot angeboten wird, das eine Schwerpunktbildung in Wirtschaft oder Sozioökologie oder Technik ermöglicht. 3 Dauer des Studiums Die Dauer des Studiums beträgt sechs Semester zuzüglich Prüfungssemester. 4 Beginn des Studiums Das Studium der Arbeitslehre kann zu jedem Semester aufgenommen werden. 5 Umfang und Aufbau sowie zeitlicher Ablauf des Studiums (1) Das Studium der Arbeitslehre umfaßt 40 SWS. (2) Das Studium gliedert sich in ein Pflichtstudium von 30 SWS und einen Wahlpflichtbereich im Umfang von 10 SWS. (3) Pflichtbereich (30 SWS): Im Pflichtbereich erfolgt die Grundlegung der Schwerpunkte Wirtschaft, Sozioökologie und Technik sowie der Didaktik der Arbeitslehre. Im weiteren Verlauf des Studiums wird einer dieser Schwerpunkte zur Vertiefung gewählt. Bestandteile des Studiums sind ferner - ein sechswöchiges Betriebspraktikum mit Vor- und Nachbereitung - die schulpraktischen Studien, die entsprechend der einschlägigen Ordnung (ABl. 1983, S. 654) in der jeweils gültigen Fassung im Fach Arbeitslehre abzuleisten sind. Erg.Liefg. vom

3 (4) Wahlpflichtbereich (10 SWS) Im Wahlpflichtbereich sind im Umfang von mindestens 4 Semesterwochenstunden Veranstaltungen im gewählten Schwerpunkt zu studieren. Außerdem erfolgt eine vertiefende Auseinandersetzung mit den nichtgewählten Schwerpunkten sowie in Didaktik der Arbeitslehre. (5) Zeitlicher Verlauf des Studiums Das Studium gliedert sich in ein zweisemestriges Grundstudium und ein viersemestriges Hauptstudium. Im Anhang der Studienordnung wird ein Musterstudienplan ausgewiesen. 6 Betriebspraktikum (1) Das Betriebspraktikum umfaßt mindestens sechs Wochen und ist in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten. Es findet eine Vorbereitung und eine Nachbereitung des Betriebspraktikums statt. Studenten/Studentinnen mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder vergleichbarer Betriebserfahrung können auf Antrag von dem Betriebspraktikum, nicht aber von den vorbereitenden und auswertenden Veranstaltungen befreit werden. Über die Anerkennung der Praxiszeit entscheidet der/die Praktikumsbeauftragte für den Teilstudiengang. (2) Der Praktikant/die Praktikantin hat dem Praktikumsbeauftragten/der Praktikumsbeauftragten einen Praktikumsbericht und eine Bescheinigung des Praktikumsbetriebes vorzulegen. (3) Über die erfolgreiche Teilnahme am Betriebspraktikum erhält der Praktikant/die Praktikantin eine Praktikumsbescheinigung. Die Praktikumsbescheinigung wird vom Praktikumsbeauftragten/von der Praktikumsbeauftragten des Teilstudienganges auf Grund folgender Nachweise ausgestellt: 1. Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an der praktikumsvorbereitenden Veranstaltung. 2. Nachweis über die regelmäßige Teilnahme am Praktikum (Praktikumsbericht und Bescheinigung des Betriebes), 3. Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an der praktikumsnachbereitenden Veranstaltung. (1) Pflichtbereich Grundstudium 7 Inhaltsbereiche und Umfang des Studiums * Wirtschaft I: Grundzüge der Arbeitswelt * Sozioökologie I: Produktion und Konsumtion * Technik I: Einführung in das technische Handeln * Didaktik der Arbeitslehre I: Konzeptionen und Methoden der Arbeitslehre * Informations- und Kommunikationstechnik (Praktikum mit Anrechnungsfaktor 0,5) (2) Pflichtbereich Hauptstudium * Wirtschaft II: Situation der Arbeitnehmer im Betrieb * Sozioökologie II: Ökologische Ökonomie/Ökonomie des privaten Haushalts * Technik II: Arbeitswissenschaftliche Grundlagen * Didaktik der Arbeitslehre II: Unterrichtsplanung an Beispielen * Didaktik der Arbeitslehre III: Berufswahl und Berufswegplanung * Schulpraktische Studien * Analyse und Entwicklung von didaktischen Materialien (Praktikum mit Anrechnungsfaktor 0,5) * Vor- und Nachbereitung des Betriebspraktikums * Ökologische Produktion I * Holz- und Metallbearbeitung, Maschinenschein (Praktikum mit Anrechnungsfaktor 0,5) Erg.Liefg. vom

4 (3) Wahlpflichtbereich (nur Hauptstudium) * Arbeitsökonomische Problemfelder (Wirtschaft) * Ökologische Produktion II (Sozioökologie) * Produktionswerkstatt (Sozioökologie) * Multimediatechniken (Technik) * Arbeitsgestaltung (Technik) * Technikgeschichte oder Technikanthropologie (Technik) * Arbeits- und wirtschaftsdidaktische Vertiefungsgebiete (Didaktik) * Arbeits- und berufspädagogische Problemfelder (Didaktik) * Fachpraxis: Metall und Holz für Fortgeschrittene (Technik) (Anrechnungsfaktor 0,5) 8 Lehrveranstaltungsformen (1) Veranstaltungsformen sind: Vorlesung, Seminar, Projekt, Übung, Fachpraxis, Betriebs-praktikum, Schulpraktische Studien, Sicherheitsunterweisung. (2) Sofern sich aus dieser Studienordnung nichts anderes ergibt, legt der Leiter/die Leiterin der jeweiligen Lehrveranstaltung die Art der Lehrveranstaltung fest. (3) Die Veranstaltungen zur Fachpraxis sind so zu gestalten, daß sie von den Studierenden ohne nennenswerte Vor- und Nachbereitung erfolgreich besucht werden können. Diese Veranstaltungen werden daher auf das Stundenprogramm des Studiengangs gem. 5 mit dem Faktor 0,5 angerechnet. 9 Leistungsnachweise und Teilnahmebescheinigungen (1) Während des Studiums sind folgende Leistungsnachweise und Teilnahmebescheinigungen zu erbringen: a) sechs Leistungsnachweise, davon - ein Schein in Arbeitsökonomie - ein Schein in ökologische Ökonomie/Ökonomie des privaten Haushalts - ein Schein in Technik/Arbeitswissenschaft - zwei Scheine in Didaktik der Arbeitslehre - ein weiterer Schein im Wahlpflichtbereich b) Nachweis der Teilnahme - an den Schulpraktischen Studien - am Betriebspraktikum (Praktikumsbescheinigung), incl. Vor- und Nachbereitung des Betriebspraktikums c) Teilnahmebescheinigungen - Fachpraxis Informations- und Kommunikationstechnik - Grundfertigkeiten in der Holz- und Metallverarbeitung incl. Maschinenschein - Produktionswerkstatt - Analyse und Entwicklung von didaktischen Materialien (2) Art der Leistungsnachweise Die Leistungsnachweise nach 9 (Abs. 1a) werden durch Klausur, Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder Hausarbeit erworben. Die Art der/des jeweilig zulässigen Leistungsnachweise/s wird von dem Leiter/der Leiterin in der Lehrveranstaltung festgelegt und vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. (3) Kennzeichnung der Scheine Auf jede Teilnahme- bzw. Leistungsbescheinigung (Schein) wird der Titel der jeweiligen Lehrveranstaltung genannt. Der Schein ist als Teilnahme- bzw. Leistungsbescheinigung zu kennzeichnen. Die Art der Leistungsnachweise ist zu vermerken. Erg.Liefg. vom

5 10 Fachpraxis und Anrechnungsbestimmungen (1) Solange keine weiteren Festlegungen in der Prüfungsverordnung getroffen werden, werden die fachpraktischen Fertigkeiten (Gruppe c) nach Anlage 5 der genannten Prüfungsverordnung durch die Teilnahmebescheinigungen an den Pflichtveranstaltungen zur Fachpraxis gemäß 7 der Studienordnung nachgewiesen. (2) Studienleistungen, die in anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten erbracht wurden, werden anerkannt, soweit sie gleichwertig sind. Über die Anerkennung entscheidet die Leitung der zuständigen Prüfungsabteilung im Einvernehmen mit der Leitung des Prüfungsamtes. 11 Erweiterungsstudium Das Studium der Arbeitslehre kann als Erweiterungsstudium von mindestens zwei Semestern mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung gem. 25 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter auf der Grundlage dieser Studienordnung durchgeführt werden. Für die Zulassung zu der Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen und für das Lehramt an Gymnasien sind grundsätzlich die in dieser Studienordnung festgestellten Leistungen zu erbringen. 12 Zusatzstudium Das Studium der Arbeitslehre kann als Zusatzstudium von mindestens zwei Semestern mit dem Ziel der Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen gem. 40 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter auf der Grundlage dieser Studienordnung durchgeführt werden. Für die Zulassung zu der Zusatzprüfung sind grundsätzlich die in dieser Studienordnung festgelegten Leistungen zu erbringen. 13 Inkrafttreten (1) Die Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. (2) Die Studienordnung gilt verpflichtend für alle Studierenden, die ihr Studium in dem Semester, in dem die Studienordnung in Kraft tritt, oder in einem späteren Semester beginnen. Für die übrigen Studierenden hat sie empfehlenden Charakter. Diese Studienordnung wurde vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 02 Berufspädagogik, Arbeitslehre, Technische Elementarbildung beschlossen. Die Rechte des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst gem. 37 Abs. 5 HHG wurden gewahrt. Kassel, den 10. Juni 1999 Der Dekan des Fachbereichs Berufsbildungs-, Sozial- und Rechtswissenschaften Prof. Dr. Karlheinz Fingerle Erg.Liefg. vom

6 Musterstudienplan Arbeitslehre Der Musterstudienplan zeigt modellhaft, wie der Pflichtbereich (Umfang 30 SWS) und der Wahlpflichtbereich (Umfang 10 SWS) über das Grund- und Hauptstudium verteilt werden können. Sem Veranstaltung Typ Did AL T Ö SÖ 1 Didaktik der Arbeitslehre I Konzeptionen und Methoden der Arbeitslehre 1 Wirtschaft I Grundzüge der Arbeitswelt 1 Praktikum G 4 (2) Informations- und Kommunikationstechnik (Faktor 0,5) 2 Technik I Einführung in das technische Handeln 2 Sozioökologie I Produktion und Konsumtion 2 Vorbereitung des Betriebspraktikums P 1 2 Praktikum Holz- und Metallbearbeitung, Maschinenschein (Faktor 0,5) (1) 3 Didaktik der Arbeitslehre II Unterrichtsplanung an Beispielen 3 Wirtschaft II Situation der Arbeitnehmer im Betrieb 3 Nachbereitung des Betriebspraktikums P 1 3 Technik II Arbeitswissenschaftliche Grundlagen 4 Sozioökologie II Ökologische Ökonomie 4 Schulpraktische Studien P 3 4 Wahlpflichtbereich W * * * * 5 Ökologische Produktion I 5 Didaktik der Arbeitslehre III Berufswahl und Berufswegplanung 5 Wahlpflicht W * * * * 5 Wahlpflicht W * * * * 6 Praktikum P 4 (2) Analyse und Entwicklung von didaktischen Materialien (Faktor 0,5) 6 Wahlpflicht W * * * * 6 Wahlpflicht W * * * * Anmerkungen G Pflichtveranstaltungen im Grundstudium (1 2 Sem) P Pflichtveranstaltungen (1 6 Sem) W Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium (3 6 Sem) * 2 stündige Veranstaltung aus dem Wahlpflichtbereich Erg.Liefg. vom

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums Nach 50 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), hat der Fachbereich

Mehr

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das studierte Fach Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über

Mehr

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe, für das Lehramt für die Sekundarstufe I, für das Lehramt für die Sekundarstufe

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik 11/288 Universität Leipzig Erziehungswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik Dritter Teil: Fächer Kapitel

Mehr

Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches Studium - P) Vom 29. Januar Studienumfang und -aufbau...

Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches Studium - P) Vom 29. Januar Studienumfang und -aufbau... Studienordnung für die Studiengänge im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Fachspezifische Vorschriften Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang

Studienordnung für den Teilstudiengang UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) Studienordnung für den Studiengang Kunst mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) an der Universität Gesamthochschule Siegen Vom 22. Dezember

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.04 Nr. 3 Ordnung des Fachbereichs 04 für das Studium des Studienelements Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftspädagogik FBR StudO 20.06.19

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen FB 11 18.6.1986 22 (5) HUG Nr. 3 6.20.05 Nr. 1 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 20.05 Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum

Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum 1.9.02 STUDIENORDNUNG FÜR DEN STUDIENGANG MATHEMATIK AN DER MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT ZU KÖLN

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06)

Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06) Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06) Im Folgenden sind grundlegende Informationen zum Studium der Ev. Theologie bzw. Ev. Religionslehre 1 im Rahmen des Lehramtes

Mehr

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

geändert durch Satzung vom 31. März 2010 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Studienordnung für das Studium des Unterrichtsfaches der Kunstpädagogik

Studienordnung für das Studium des Unterrichtsfaches der Kunstpädagogik Institut f. Kunst http://www.kunst.uni-bremen.de/studium/studienpruefungsordnungen/kunstpaedagogik.html Kunstpädagogik Studienordnung für das Studium des Unterrichtsfaches der Kunstpädagogik Studienordnung

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF) Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g

S t u d i e n o r d n u n g Universität Rostock Fakultät für Ingenieurwissenschaften Fachbereich Maschinenbau und Schiffstechnik S t u d i e n o r d n u n g für das fachdidaktische Studium des Teilstudienganges Arbeit-Wirtschaft-Technik

Mehr

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium im Unterrichtsfach

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium Studienordnung für das Studium des Faches Spanisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 19. Juli 2001 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2. Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik

Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer

Mehr

letzte Änderung

letzte Änderung 01-1 Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care) -Besonderer Teil- Vom 24. Juni 2010 Präambel Alle Amts-, Status-, Funktions-

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen 9/22 Universität Leipzig und Hochschule für Musik und Theater Leipzig Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen Vom 28. März 2014

Mehr

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums

Mehr

Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Kunsterziehung im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien. Vom

Studienordnung für das vertieft studierte Fach Kunsterziehung im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien. Vom Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Kunsterziehung im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 13.01.200 Auf Grund von 21 des Gesetzes

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf)

Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf) Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf) Anlage 11 Studienordnung für den Studiengang im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen

Mehr

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan Studienordnung für das Fach Mathematik als zweites Unterrichtsfach im Studiengang mit dem Abschluss "Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik" an der MathematischNaturwissenschaftlichen

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADENWÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen gemäß 2 Abs. 1 Nr.

Mehr

Vom 16. August 2011 StAnz. S. 1648

Vom 16. August 2011 StAnz. S. 1648 Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 01 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Beifach Evangelische Theologie als Teil des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs der Fachbereiche

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre Stand: 7.03.00 STO KathRe ESG LGr Az. A0E4/005 Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre vom 09. Juni 999 Hinweis: Diese Studienordnung ist

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 9 DATUM 6. SEPTEMBER 000 NR: 31 Studienordnung für das Unterrichtsfach Wirtschaftslehre und Politik

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 27. Januar 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer

Mehr

II. Vorläufige Ordnung. das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach.

II. Vorläufige Ordnung. das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach. II. Vorläufige Ordnung für das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach (gilt für alle Bachelor-Studierende mit Studienbeginn bis WiSe 2009/10) Vom 30. August 2006 Das Präsidium der Universität

Mehr

Vom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 773; geändert mit Ordnung. vom 28. Februar 1997 (StAnz. S. 1504)].

Vom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 773; geändert mit Ordnung. vom 28. Februar 1997 (StAnz. S. 1504)]. Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Mittlere und Neuere Geschichte mit den Studienabschlüssen Magister Artium

Mehr

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 i. V. m. 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG)

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den Nr. 13/2015

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den Nr. 13/2015 Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den 01.10.2015 Nr. 13/2015 Gemeinsame Praktikumsordnung für den Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang an der Hochschule

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien 5/35 Universität Leipzig Erziehungswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien Zweiter Teil: Bildungswissenschaften

Mehr

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie Anlage 1 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die fachlichen Voraussetzungen für das Lehramt des Faches Biologie an Gymnasien

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien gemäß 2 Abs. 1 Ziff.

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums

Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Erweiterungsfach

Mehr

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 - 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über

Mehr

Aufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Gymnasium

Aufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Gymnasium Aufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Gymnasium Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramt Gymnasium Eingangspraktikum: 320 Stunden pädagogische Arbeit mit Kindern - durch Portfolio nachgewiesen. Sprachkenntnisse:

Mehr

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf innerhalb des Studiums mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388 AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 388 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang International Business Administration (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen

Mehr

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF)

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF) Philosophische Fakultät III Institut für Kultur- und Kunstwissenschaften Kunstgeschichtliches Seminar Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach

Mehr

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5)

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5) BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL Dr. Lutz Kottmann - Akademischer Direktor - Fachbereich G Bildungswissenschaften - SPORTWISSENSCHAFTEN - Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.17 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs 20 Nahrungswirtschafts- und Haushaltswissenschaften für das Nebenfach Agrarökonomie FBR HKM Abl. StudO

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49, S. 1152]

Mehr

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung für den Magisterteilstudiengang MTSG Politikwissenschaft als Nebenfach (NF) Teil II

Mehr

Vorläufiger Studienplan Berufsbildung Maschinentechnik Stand:

Vorläufiger Studienplan Berufsbildung Maschinentechnik Stand: Vorläufiger Studienplan Berufsbildung Maschinentechnik Stand: 0-006 Grundstudium Im Grundstudium werden die mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer und die Grundlagenfächer der Maschinentechnik

Mehr

Inhalt. Anlage: Studienverlaufsplan

Inhalt. Anlage: Studienverlaufsplan Studienordnung für den Studiengang Hebräisch an der Westfälischen Wilhelms-Universität mit dem Abschluß Erweiterungsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II Aufgrund des Abs. 4 und des 86 Abs.

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Grundschulpädagogik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Grundschulpädagogik Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Grundschulpädagogik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt

Mehr

6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen Diplomstudiengänge Neuere Fremdsprachen

6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen Diplomstudiengänge Neuere Fremdsprachen Justus-Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen Nr. 1 6.30.05 Nr. 3 FB 11 22 Abs. 5 HUG 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 30.11 Diplomstudiengänge FBR 11 Bekanntmachung HMWK

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK

STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK an der Technischen Universität München gemäß FPO vom 12. Januar 2005 Es werden folgende Studienrichtungen angeboten: I W Ph N mit dem Nebenfach Informatik

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums Studienordnung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen Frankfurt am Main für den Diplomstudiengang Katholische Theologie mit dem Abschluß»Diplom-Theologin / Diplom-Theologe«vom 15.12.1995

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen gemäß 2 Abs. 1

Mehr

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 8. Französisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung

Mehr

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1.

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1. - 25/23 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere

Mehr

Studienplan zum Studiengang Bachelor Volkswirtschaftslehre

Studienplan zum Studiengang Bachelor Volkswirtschaftslehre Studienplan zum Studiengang Bachelor Volkswirtschaftslehre vom 1. September 2006 mit Änderungen vom 21. März 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, gestützt auf Artikel 44 des Statuts

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier. Vom 18.

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier. Vom 18. Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 18. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001)

DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001) DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001) Grundstudium Pflichtbereich (obligatorisch) 1 SN 1 PS "Grammatik des Deutschen und ihre Vermittlung" 1 LS 1 MS "Einführung in die

Mehr

- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002

- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002 - 21/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Anglistik Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen Vom 12. Juni 2002 1 Geltungsbereich

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Baukunst an der Kunstakademie Düsseldorf vom 29. Juni 2009

Studienordnung für den Studiengang Baukunst an der Kunstakademie Düsseldorf vom 29. Juni 2009 Studienordnung für den Studiengang Baukunst an der Kunstakademie Düsseldorf vom 29. Juni 2009 Aufgrund 2 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Kunsthochschulgesetz

Mehr

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden. Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung

Mehr

Vom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss

Vom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss Studienordnung für das Promotionsstudium mit dem Ziel der wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion zum Doctor scientiae musicae an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg

Mehr

Musterstudienplan Rechtswissenschaften, Studienbeginn im Wintersemester (gem. Anhang zur Studienordnung v )

Musterstudienplan Rechtswissenschaften, Studienbeginn im Wintersemester (gem. Anhang zur Studienordnung v ) Musterstudienplan Rechtswissenschaften, Studienbeginn im Wintersemester (gem. Anhang zur Studienordnung v. 19.2.2013) Titel der Lehrveranstaltung Art Umfang (SWS) Studien-/ Prüfungsleistung 1. Semester

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 24. April 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 26, S. 552; geändert

Mehr

Inhaltsübersicht. Anlage: Empfehlungen zum Studienablauf im Rahmen der Regelstudienzeit (Studienablaufplan)

Inhaltsübersicht. Anlage: Empfehlungen zum Studienablauf im Rahmen der Regelstudienzeit (Studienablaufplan) Studienordnung für das Kombinationsprofil mit dem ersten Hauptfach Sportwissenschaft und dem zweiten Hauptfach Betriebswirtschaftslehre im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom

Mehr

Nicht amtliche Lesefassung der. Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch

Nicht amtliche Lesefassung der. Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch Nicht amtliche Lesefassung der Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch vom 09. Juni 1999 in der Fassung der ersten Änderungssatzung

Mehr

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Hochschule Kaiserslautern vom 09.05.2016 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2

Mehr

Vom: 1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Vom: 1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion in den Lehramtsstudiengängen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom: Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art.

Mehr

Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang

Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den -Fächer-Bachelorstudiengang ROMANISTIK (EINE SPRACHE) Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaft hat

Mehr

Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement

Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement Bezugnahme für Rechtsverbindlichkeit der Studienordnung Gemäß 36, 107 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat wurde die folgende Studienordnung

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Spanische Philologie (Hispanistik) als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

PRAKTIKUMSORDNUNG. Allgemeines

PRAKTIKUMSORDNUNG. Allgemeines PRAKTIKUMSORDNUNG für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft der Fakultät für Pädagogik der Universität Bielefeld vom 15. Dezember 2003 Aufgrund des 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Nr. 25 I ausgegeben am 21. Mai 2014 Studien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Masterstudiengang Biodiversität und Umweltbildung (BiU) vom Datum

Mehr

Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg

Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Auf Grund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 62 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über

Mehr

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17. - 41/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 17. Dezember

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Französische Philologie als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.09.2004 6.20.03 Nr. 3 Studienordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften für das FB 03 Bekanntmachung HMWK StAnz. Seite

Mehr

SCHULPRAKTIKA IM LEHRAMTSSTUDIUM

SCHULPRAKTIKA IM LEHRAMTSSTUDIUM SCHULPRAKTIKA IM LEHRAMTSSTUDIUM Überblick - 1 - Stand: 16.11.2010 Schulpraktika im Lehramtsstudium Reformschritte bedingen stets auch Übergangssituationen. Zum Einen sollen Reformelemente so früh wie

Mehr

vom Grammatikalisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Prüfungsordnung sind geschlechtsneutral zu verstehen.

vom Grammatikalisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Prüfungsordnung sind geschlechtsneutral zu verstehen. Studienordnung für den postgradualen Studiengang Vergleichende Mitteleuropastudien Comparative Central European Studies - Master für Vergleichende Mitteleuropastudien - - Master of Central European Studies

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Praktikumsordnung Master 1-Fach (Keine amtliche Bekanntmachung) Praktikumsordnung (Satzung) für die Durchführung von Berufspraktika im Rahmen des Master- Studiengangs

Mehr

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25. - 15/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium der Universität

Mehr

Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Nr. 06/2009 vom 31. März 2009 Einzelprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften

Mehr