Freundliches und faires Miteinander!

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1 Freundliches und faires Miteinander! Dort, wo viele Menschen zusammenkommen sind ein paar einfache Regeln von Vorteil. Das Ziel unserer Hofordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen, vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch und Pferd auf unserem Hof zu sichern. Freude, sich Wohlfühlen, Freundlichkeit, Ruhe und Ordnung auf der gesamten Reitanlage ist unser aller Anspruch. Unsere Hofordnung gilt für alle Einsteller und ist auch für Familienangehörige, Gastreiter und Besucher bindend. Bestandteile dieser Hofordnung sind sowohl die Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes als auch die Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport herausgegeben von der FN (Anlage 1) und die Reitbahnregeln (Anlage 2) sowie die Angebote der Standard- und Zusatzleistungen (Anlagen 3 und 4). Dazu gehören auch ausreichende Ruhezeiten für die Pferde. Das bedeutet, dass der Hof an geöffnet ist. Werktagen von Uhr bis Uhr und an Sonn- und Feiertagen von Uhr bis Uhr Zu unserer Reitanlage gehören: die Stallungen inkl. Sattelkammern, die Reithallen, die Reitplätze, der Longierplatz, die Führanlage, der Parkplatz und die Koppeln. Zur Durchführung anfallender Arbeiten steht das Stallpersonal zur Verfügung. Dienstaufsicht und Weisungsrecht obliegt ausschließlich der Familie Beckmann. Besondere Wünsche sind ausschließlich mit uns abzusprechen. Wer als Letzter Reithalle, Stall, Führanlage oder andere Räumlichkeiten verlässt, trägt dafür Sorge, dass alle Lichter bzw. Antriebe (Führanlage) ausgeschaltet sowie Türen und Tore ordnungsgemäß verschlossen sind. Das Rauchen in und vor Stallgebäuden sowie in und vor Vorratsräumen (Heu- und Strohlager) ist verboten. Wir alle waren einmal Klein oder haben Kinder und Enkelkinder - und wollen in Ruhe und Sicherheit für uns alle dem Reitsport nachgehen. Kinder unterliegen während der gesamten Zeit Ihres Aufenthaltes auf der Reitanlage der Aufsichtspflicht ihrer Eltern. Wir weisen darauf hin, dass wir für Unfälle keinerlei Haftung übernehmen. Reitordnung Es gelten die Reitbahnregeln (Anlage 2). Beim Reiten ist das Tragen einer splittersicheren Reitkappe Pflicht. Das Longieren ist nur in der neuen Halle und auf dem Alten Platz erlaubt. Das Freilaufen lassen der Pferde ist nur in der neuen Halle und unter Aufsicht gestattet. Während des Unterrichts ist die Reithalle bzw. der Reitplatz für andere gesperrt (Ausnahmen nach Absprache). Stand: 1. Juli 2015 Hofordnung 1

2 Unterricht Die Erteilung von Unterricht (Springreiten: Michael Beckmann, Dressur: Julia Preusse-Beckmann) erfolgt individuell und nach Absprache. Sauberkeit und Ordnung Das Waschen der Pferde ist nur auf den vorgesehenen Waschplätzen erlaubt. Die Wasch- und Putzplätze, Stallgassen und die Bereiche vor den Außenboxen sind nach Benutzung umgehend zu säubern, Pferdeäppel, Ausgekratztes aus den Hufen und Haare sind zu entfernen. Besen, Schaufel und Schubkarre stehen bitte immer an den dafür vorgesehenen Plätzen. Medikamente, Fliegenspray, Öle usw. sind kindersicher aufzubewahren. Die Stallgassen und allgemeinen Flächen im Stall sind frei zu halten, damit die Pferde gefahrlos geführt werden können. Jeder ist verpflichtet Müll sachgerecht zu entsorgen oder mitzunehmen. Fütterung und Einstreu Die Fütterung der Pferde erfolgt täglich zu folgenden Zeiten: ca Uhr alle Pferde (inkl. Rauhfutter) ca Uhr Pferde mit Weidegang bis Uhr ca Uhr alle Pferde (inkl. Rauhfutter) Das Misten der Pferdeboxen erfolgt werktäglich. Das Einstreuen erfolgt täglich. Selbständiges Füttern und zusätzliches Einstreuen der Boxen aus den Beständen des Hofes ist nicht erlaubt! Individuelle Futterwünsche und besonderer Bedarf an Einstreu (Stroh, Späne) der Boxen sind mit uns zu besprechen (siehe auch Anlagen 3 und 4). Weidegang, Paddock: Zum Weide- bzw. Paddockgang der Pferde muss ein Halfter an der Boxentür aufgehängt sein. Beim Hereinholen eines Pferdes bzw. mehrerer Pferde von der Weide bzw. aus dem Paddock darf nie ein Pferd allein zurückbleiben (Unfallgefahr!!!). Während der Weidesaison erfolgt der Weidegang der Pferde werktäglich ab Uhr. Der Weidegang endet je nach Anmeldung und entsprechender Herdeneinteilung um Uhr und Uhr. Während der Paddocksaison werden die Pferde werktäglich von Uhr bis Uhr auf die Paddocks gestellt. Organisation und Durchführung von Weide- bzw. Paddockgang an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von Uhr bis Uhr erfolgen in Abstimmung und mit Hilfe der Einsteller (Anlage 3). Dazu trägt sich bitte jeder Pferdebesitzer in die ausgehängte Liste ein. An jedem Sonn- und Feiertag müssen um Uhr zum Rausstellen und um Uhr zum Reinholen aller Pferde je 2 Personen zur Mithilfe kommen (Anlage 3). Stand: 1. Juli 2015 Hofordnung 2

3 Wer keine Möglichkeit hat sich an diesem "Dienst" zu beteiligen, teilt uns das bitte mit und zahlt dann pro nicht geleisteten Dienst einen Obulus von 10 (Personalkosten) damit wird gewährleistet, dass alle Pferde täglichen Auslauf haben. Ist aufgrund der Wetterlage der Weide- bzw. der Paddockgang nicht möglich, erhalten die Einsteller eine entsprechende Benachrichtigung (Voraussetzung: Der Einsteller verfügt über oder what s app). Hunde Hunde sind auf der Reitanlage aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Die Umgebung unserer Reitanlage bietet aber die Möglichkeit ausgedehnte Spaziergänge mit den Hunden zu unternehmen. Haftung Alle Vorgänge auf der Reitanlage geschehen auf eigene Gefahr. Der Hofeigentümer haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes und/oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertrauen, Sorgfalt, Freude, Wohlfühlen, Freundlichkeit Jeder Reiter wird gebeten, sich bei der Ausübung des Reitsportes mit Vorsicht und Rücksicht gegenüber jedem anderen Sportkameraden zu verhalten. Hilfsbereitschaft, Kameradschaftlichkeit und sportliche Fairness sollen unsere Stallgemeinschaft auszeichnen. Junge Pferde und schwächere Reiter sollen die Nachsicht, Rücksicht, Fairness und Unterstützung von Erfahrenen und Profis erfahren. Ein freundlicher Umgangston und ein positives aufeinander zugehen ist uns selbstverständlich. Sollten trotz Vorsicht und Umsicht Fehler, Irritationen und/oder Unstimmigkeiten auftreten bitten wir um entsprechende Hinweise. Wir sind bemüht unseren Kunden den Aufenthalt auf unserem Hof so angenehm wie möglich zu gestalten. Recklinghausen im Juli 2015 Ihre/Eure pferdebegeisterte Familie Beckmann Michael Beckmann Julia Preusse-Beckmann Stand: 1. Juli 2015 Hofordnung 3

4 Was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu. Auf diesem schlichten wie simplen Grundsatz basieren Ethik und daraus resultierende Verhaltensnormen in unserer Gesellschaft. Dieser Grundsatz gilt im Besonderen für den Umgang mit Pferden auf unserem Hof. Im Einzelnen bedeutet das*: 1. Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Leben. 2. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen entsprechen. 3. Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen. 4. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport 5. Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse, sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu übermitteln. 6. Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern. 7. Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Pferd und Mensch. 8. Die Nutzung des Pferdes im Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden. 9. Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden. * Auszug : "Die ethischen Grundsätze des Pferdefreundes, Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport" Herausgegeben von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) Stand: 1. Juli 2015 Anlage 1 zur Hofordnung

5 Die Bahnregeln - ein unumgängliches "Muss" Damit in der Reithalle nicht totales Chaos herrscht hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung Bahnregeln aufgestellt. Sie dienen nicht nur dazu Ordnung zu schaffen, sondern vor allem auch Unfälle zu vermeiden. Jeder verantwortungsvolle Reiter sollte sich danach richten. Alle, sollten die Bahnregeln als absolutes Gesetz sehen und mit gutem Beispiel vorangehen. Wenn Sie andere Personen sehen, die die Bahnregeln nicht kennen oder sich nicht an diese halten, sollten Sie sie freundlich darauf hinweisen und ihnen Sinn und Zweck dieser erläutern. Schließlich dient es nur dem eigenen Schutz! Und dem Schutz der Pferde! 1. Betreten der Halle oder des Reitplatzes Bevor man die Halle oder auch den Außenplatz betritt, ruft man "Tor frei" und wartet ab bis von den dort anwesenden Reitern "Tor ist frei" zurückgerufen wird. Auch dann sollte man sich immer noch mal vergewissern, ob nicht doch jemand gerade an der Seite an der die Bahn betreten werden soll, jemand in schnellerer Gangart entlang kommt. Hat man das gemacht, betritt man unverzüglich die Halle. 2. Auf- und Absitzen Auf- und Absitzen erfolgen grundsätzlich auf der Zirkelmitte. Hier wird kein anderer Reiter gestört. Ausnahme: Wird eine Aufsitzhilfe (Hocker) verwendet erfolgt das Aufsitzen, unter Beachtung der in der Reitbahn anwesenden Reiter, in einer Reithallenecke. Nach erfolgtem Aufsitz muss sich die Aufsitzhilfe wieder in der Reithallenecke - außerhalb der Reitbahn befinden! 3. Reiten im Schritt Im Schritt reitet man grundsätzlich am zweiten oder dritten Hufschlag um denjenigen die Traben oder Galoppieren den Hufschlag zu überlassen. 4. Linke Hand hat Vorfahrt Es besteht Ausweichpflicht für Reiter (egal welche Gangart), denen andere Reiter im Trab oder Galopp auf dem Hufschlag auf der linken Hand entgegenkommen. Dies sollte vorausschauend und nicht im letzten Moment geschehen. Begegnen sich zwei Reiter in der Mitte der Bahn, muss immer so ausgewichen werden, dass beide nach rechts wenden, sich also je die linken Hand geben könnten. 5. Ganze Bahn hat Vortritt vor allen Hufschlagfiguren Wer auf Zirkel oder Volte reitet, muss den Reitern, die die ganze Bahn reiten, ausweichen. Stand: 1. Juli 2015 Anlage 2 zur Hofordnung 1

6 6. Überholen Hof Beckmann Recklinghausen Langsamere Reiter dürfen nur überholt werden, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten wird. 7. Abstand Beim Reiten hintereinander ist mindestens 3 m Sicherheitsabstand einzuhalten. Dies gilt auch, wenn man aneinander vorbeireitet. 8. Longieren Longiert werden darf nur in der neuen Halle und auf dem alten Platz, wenn alle Reiter in der Bahn zustimmen. Grundsätzlich ist ab 3 Pferden in der Halle aus Unfallgründen das Longieren zu unterlassen. 9. Hindernisse Das Hindernissmaterial (Sprünge, Stangen, Cavalettis etc.) steht allen Reitern zur Verfügung. Sie sind nach Benutzung an ihre Plätze zurückzustellen. Stangen sollen nicht im Sand liegen bleiben! Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden. 10. Sauberkeit Vor Verlassen der Hallen und Plätze (Ausnahme: Alter Platz ) sind die Pferdeäppel abzusammeln auch wenn diese nicht vom eigenen Pferd stammen! Zusätzlich sind vor Verlassen der Hallen die Hufe auszukratzen und der Sand zurück in die Halle zu fegen. 11. Rücksichtnahme Jeder hat auf schwächere und/oder ängstlichere Reiter Rücksicht zu nehmen. Ebenso wenn sich nervöse, schwierige oder junge Pferde in der Halle befinden. 12. Eine Bemerkung zum Schluss Am besten geht alles immer miteinander, das heißt wer sich untereinander abspricht und einander entgegen kommt wird auch Spaß und Freude am Reitsport haben. Im Interesse aller ist ein freundliches und hilfsbereites Miteinander Voraussetzung für ein angenehmes Sport- und Freizeitvergnügen. Sollte ein Reiterkollege einmal Hilfe brauchen oder vergessen haben hinter sich bzw. seinem Pferd aufzuräumen, einfach mal miterledigen, denn eine Hand wäscht bekanntlich die Andere! Eure Familie Beckmann Stand: 1. Juli 2015 Anlage 2 zur Hofordnung 2

7 Der all-in-standard-preis! Zur genauen und detaillierten Übersicht sind in der folgenden Tabelle unsere Standardleistungen (im monatlichen Boxenpreis enthalten) aufgelistet: - zu jeder Pferdebox gehören 1 großer Sattelschrank oder 2 kleine Sattelschränke und ein Pferdedeckenhalter - werktägliches Misten (nicht an Sonn- und Feiertagen) - tägliches Einstreuen mit Stroh - Einstreu mit Spänen (6 Ballen im Monat, bei weiterem Bedarf siehe Zusatzleistungen in Anlage 4) - 2 mal täglich Heulage - vor der Fütterung mit Kraftfutter morgens und abends - (Heuraufen für längere Zeiten der Futteraufnahme sind in Planung) - 3 mal täglich Kraftfutter (Hafer, Pellets) - im Herdenverbund (4 Herden) täglicher Weidegang im Frühling und Sommer, im Herbst halbe oder ganze Tage, im Winter vormittags Paddockgang - werktägliches Heraus- und Hereinstellen der Pferde zur Weide oder Paddock (Sonn- und Feiertage mit Hilfe der Einsteller*) Benachrichtigung der Kunden per oder whats app wenn wetterbedingt der Weide- oder Paddockgang nicht möglich ist. Nutzung der gesamten Reitanlage, bestehend aus unseren zwei Reithallen (jeweils 20 m X 40 m), einem Dressurplatz (20 m X 60 m), einem Springplatz (30 m X 50 m), dem alten Platz (30 m X 40 m) (auch zum longieren) sowie dem Waschplatz. * Die Regelung dieses Dienstes erfolgt mit Hilfe eines detaillierten Plans (Kalenders) für die Sonn- und Feiertage, in den sich alle Einsteller zur Organisation des Heraus- und Hereinstellens der Pferde eintragen (sollen), einschl. der Gebührenregelung bei Nichtbeteiligung. Stand: 1. Februar 2016 Anlage 3 zur Hofordnung

8 Hof Beckmann - Recklinghausen Zusatzleistungen Wir sind bestrebt möglichst alle Wünsche unserer Kunden zu erfüllen, dazu gehören auch Leistungen, die nicht im monatlichen Boxenpreis enthalten sind. Zur genauen und detaillierten Übersicht sind in der folgenden Tabelle unsere Zusatzleistungen aufgelistet: Zusätzliche Späne Einstreu (ab dem 7. Ballen im Monat, bis 6 Ballen sind im monatlichen Boxenpreis enthalten) Heu (statt Heulage)..und für den täglichen Ausgang.. Gamaschen vorne Gamaschen vorne und hinten Sprungglocken Fliegenmaske Pferdehalfter abnehmen nach Paddock/Wiese Deckenwechsel (einmal täglich) (einmal Pferdedecke abnehmen und Pferdedecke auflegen) Deckenwechsel (zweimal täglich) (zweimal Pferdedecke abnehmen und Pferdedecke auflegen) Pferdepflege (putzen, Hufe säubern, fetten) täglich Führmaschine (anstatt Wiese/Paddock) täglich Wiese/Paddock plus Führmaschine Führmaschine anstelle Paddock/Weide (aufgrund der Wetterlage) Solarium Einzelweide (max. 2 Pferde/Weide) Einzelpaddock (max. 2 Pferde/Paddock) Sollten über die vorgenannten Leistungen hinaus noch weitere Wünsche bestehen, so sprecht uns bitte an! Stand: 1. Februar 2016 Anlage 4 zur Hofordnung

9 Hof Beckmann - Recklinghausen Stand: 1. Februar 2016 Anlage 4 zur Hofordnung

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