Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kollnburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kollnburg"

Transkript

1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kollnburg Die Gemeinde erläßt auf Grund der Art. 28 Abs. 1 Nr. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) nachstehende S A T Z U N G 1 Gebührenpflicht I. Für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde nach 2 und 4 der Satzung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde vom werden Gebühren gem. Art. 28 Abs. 1 BayFwG erhoben. II. Gebührenpflichtig sind insbesondere: 1. Die Wachtätigkeit bei Theateraufführungen und sonstigen Veranstaltungen, 2. das Aufstellen von Brandwachen auf Wunsch des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten nach Beseitigung der Brandgefahr, 3. das Abräumen von Brandstellen und sonstigen Aufräumungsarbeiten auf Wunsch des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten, soweit diese Maßnahmen nicht zu Löschzwecken erforderlich sind, 4. Hilfeleistungen bei Anlässen, die nicht unter 1 Abs. 2 der Satzung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde fallen, 5. die Inanspruchnahme der Feuerwehr durch mutwilligen Alarm. Keine Gebühren werden erhoben für Leistungen im Gemeindegebiet gem. Art. 28 Abs. 2 BayFwG, insbesondere 1. bei Bränden und Explosionen, ausgenommen bei Bränden und Explosionen, die vorsätzlich verursacht worden sind oder entstanden sind oder bei der Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten im Sinne von 3 Abs. 1 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten vom (BGBl. S. 173, 229) oder anderen besonderen feuergefährlichen Stoffen, 2. bei Rettung von Mensch und Tieren aus einer Notlage, 3. bei Katastrophen, die durch Naturereignisse entstanden sind, 4. zur Brandverhütung und zum vorbeugenden Brandschutz, ausgenommen der Feuersicherheitsdienst in Theatern, bei Veranstaltungen usw. 5. bei unbeabsichtigt falscher Alarmierung.

2 2 Gebührenhöhe I. Grundgebühren: A) Sachgebühren nicht in Ursprungs satzung 1.1 Tanklöschfahrzeug (TLF) DM 23, Tanklöschfahrzeug (TLF) DM 25,56 2. Löschgruppenfahrzeug (LF) 8 oder DM 23,01 3. Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) 30 DM 15,34 4 Versorgungs-LKW (VLKW) 30 DM 15,34 5 Rüstwagen (RW) 2 30 DM 15, Drehleiter (DL) 30 h 50 DM 25, Drehleiter (DL) DM 20, Anhängeleiter (AL) 30 DM 15,34 7 Transportfahrzeug -Kombi- 25 DM 12,78 8 Einsatzleitwagen (ELW) -PKW- 25 DM 12,78 9 Tragkraftspritzenanhänger (TSA) 8 30 DM 15,34 10 Ölschadenanhänger (ÖSA) 40 DM 20,45 11 K-Boot 40 DM 20,45 12 Flutlichtanlage -Lichtgiraffe- 30 DM 15,34 13 Einachsige Anhänger: Schaumanhänger, Wasserkanone, Schaummittelanhänger, Transportanhänger etc. 20 DM 10,23 14 Schlauchboot 15 DM 7,67 II. Streckengebühren (für jeden angefangenen km Wegstrecke): 1.1 Tanklöschfahrzeug (TLF) 16 4,00 DM 2, Tanklöschfahrzeug (TLF) 24 4,00 DM 2,05 2. Löschgruppenfahrzeug (LF) 8 oder 16 4,00 DM 2,05 3. Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) 3,50 DM 1,79 4 Versorgungs-LKW (VLKW) 3,50 DM 1,79 5 Rüstwagen (RW) 2 4,00 DM 2, Drehleiter (DL) 30 h 4,00 DM 2, Drehleiter (DL) 18 3,50 DM 1, Anhängeleiter (AL) 2,00 DM 1,02 7 Transportfahrzeug -Kombi- 2,00 DM 1,02 8 Einsatzleitwagen (ELW) -PKW- 2,00 DM 1,02 9 Tragkraftspritzenanhänger (TSA) 8 2,00 DM 1,02 10 Ölschadenanhänger (ÖSA) 2,00 DM 1,02 11 K-Boot 3,00 DM 1,53 12 Flutlichtanlage -Lichtgiraffe- 2,00 DM 1,02 13 Einachsige Anhänger:. 1,50 DM 0,77 Betriebs- und Gerätestundengebühren (für jede angefangene Arbeitsstunde): 1 Lösch- oder Sonderfahrzeuge (soweit nachstehend nicht besonders aufgeführt) 40 DM 20,45 2. Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) 35 DM 17,90 4 Versorgungs-LKW (VLKW) 40 DM 20,45

3 3 Rüstwagen (RW) 2 40 DM 20, Drehleiter (DL) 30 h 50 DM 25, Drehleiter (DL) DM 15, Anhängeleiter (AL) 20 DM 10,23 5 Tragkraftspritze (TS) 8/8 30 DM 15,34 6 Ölschadenanhänger (ÖSA) 30 DM 15, K-Boot 50 DM 25, Schlauchboot 25 DM 12,78 8 Flutlichtanlage -Lichtgiraffe- 50 DM 25,56 9 Rettungsspreizer (Hurst-Schere) 30 DM 15,34 10 Be- und Entlüftungsgeräte 30 DM 15,34 11 Lichtmast 15 DM 7, Stromaggregat -20 kvh- 30 DM 15, Stromaggregat -5 kvh- 15 DM 7, Stromaggregat -1 kvh- 10 DM 5,11 13 Halogenscheinwerfer (m. Stativ) 10 DM 5,11 14 Kabeltrommel 5 DM 2,56 15 Handscheinwerfer (Ex-geschützt) 5 DM 2,56 16 Elektrische Tauchpumpe (650 l/min) 20 DM 10,23 17 Ölumfüllpumpe 20 DM 10, Wassersauger 20 DM 10, Wasserstrahlpumpe 5 DM 2, Vorbau-Seilwinde (5 to) 30 DM 15, Mechanische Winde (10 to) 20 DM 10,23 20 Hebesatz (15 to) 20 DM 10, Mechanischer Greifzug 20 DM 10, Flaschenzug 10 DM 5,11 22 Motorkettensäge 25 DM 12,78 23 Handkreissäge 15 DM 7,67 24 Trennschleifer (zuzügl. Trennscheibe) 15 DM 7,67 25 Boschhammer 25 DM 12,78 26 Schneid- und Schweißgerät (zzgl. Gas u. Sauerstoff) 30 DM 15, Schweres Atemschutzgerät (PA) 25 DM 12, Leichtes Atemschutzgerät (Maske) zzgl. Instandsetzung u. Filter 10 DM 5, Gas-/Säureschutzanzüge 40 DM 20, Hitzeschutzanzug -schwer- 40 DM 20, Hitzeschutzhaube 10 DM 5, P.Hitzeschutzhandschuhe 10 DM 5,11 Gerätetagesgebühren (für jeweils angefangene 24 Stunden): 1.1 Handfeuerlöscher (6 kg) zzgl. Instandsetzung und Füllung 6,00 DM 3, Handfeuerlöscher (12 kg) zzgl. Instandsetzung und Füllung 10,00 DM 5, Kübelspritze 6,00 DM 3, Länge Druckschlauch -Gr. B oder C- zzgl. Waschen, Prüfen und Trocknen 6,00 DM 3, A-Saugschlauch zzgl. Instandsetzung 8,00 DM 4,09 3 Saugkorb 5,00 DM 2,56 4 Verteilungsstück 5,00 DM 2,56 5 Sammelstück 5,00 DM 2,56 6 Hydranten-Standrohr m. Schlüssel 10,00 DM 5, B-Strahlrohr 2,00 DM 1, C-Strahlrohr 1,50 DM 0,51 8 Schlauchbrücke (pro Teil) 5,00 DM 2, teilige Schiebeleiter 40,00 DM 20,45

4 9.2 2-teilige Schiebeleiter 30,00 DM 15, Steckleiter (pro Teil) 10,00 DM 5, Klappleiter 10,00 DM 5,11 10 Sicherheitshakengurt 8,00 DM 4,09 11 Arbeitsleine 5,00 DM 2,56 12 Ölauffangbehälter (3.000 l) 40,00 DM 20,45 13 Abdeckplane 8,00 DM 4,09 14 Absperrmaterial p.lfd.meter (Stützen und Fangleinen) 2,50 DM 1,02 15 Sicherheitsmaterial pro m 2 15,00 DM 7,67 IV. Pauschalgebühren: 1 Kleintierhilfe 30 DM 15, Öffnen einer Türe 50 DM 25, Öffnen jeder weiteren Türe 20 DM 10,23 B) Personalgebühren (je angefangene Ausrücke- oder Einsatzstunde) 1.1 Für den Einsatzleiter 25 DM 12, Für einen Brand- oder Löschmeister 22 DM 11, Für einen Feuerwehrmann 20 DM 10,23 2 Für Sicherheitswachdienst b. Veranstaltungen und für Brandwachen pro Mann 12 DM 6,14 3 Für Sicherheitswachdienst b. Veranstaltungen der Gemeinde Sonderregelung n. Vereinbarung C) Instandsetzungsgebühren 1.1 Druckschlauch, pro Länge, Waschen, Prüfen u. Trocknen 8 DM 4, Druckschlauch, pro Länge, Prüfen u. Trocknen 6 DM 3, Druckschlauch, pro Länge, Waschen, Trocknen 6 DM 3, Saugschlauch, pro Stück Waschen und Trocknen 6 DM 3, Instandsetzung von schweren Atemschutzgeräten (PA) pro Gerät 25 DM 12, Instandsetzung von leichten Atemschutzgeräten (Maske) pro Gerät 12 DM 6,14 3 Füllen von Preßluftflaschen 1 DM 0,51 4 Instandsetzung von Handfeuerlöschern (zzgl. Füllung u. Ersatzteile) 20 DM 10,23 D) Verbrauchsgebühren Ölbindemittel, Schaummittel, Löschpulver usw. Berechnung nach Menge u. Tagespreise

5 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld 1. Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der Leistung der Feuerwehr. 2. Die Gebühr wird mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides an den Gebührenpflichtigen zur Zahlung fällig. 4 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist, wer den Einsatz der Feuerwehr veranlasst oder die Leistungen der Feuerwehr in Anspruch nimmt. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschulnder (Art. 28 Abs. 3 BayFwG). 5 Stundung, Niederschlagung, Erlass Für Stundung, Niederschlagung und Erlass gelten die Bestimmungen der Abgabenordnung. 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kollnburg, den 13. Januar 1986 Gemeinde Kollnburg: gez.: Biebl Biebl 1. Bürgermeister

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN GEMEINDLICHER FEUERWEHREN

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN GEMEINDLICHER FEUERWEHREN SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN Der erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Die Gemeinde erhebt im Rahmen

Mehr

Vom 13. März 2000 Geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 und 7. Mai 2013

Vom 13. März 2000 Geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 und 7. Mai 2013 2.1.2 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Schwandorf (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung der Stadt Schwandorf FwKS) 1 Vom 13. März 2000 Geändert

Mehr

Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1)

Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Beschluss des Gemeinderats vom 25.02.2015 Für Leistungen der Feuerwehr werden folgende

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001 Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001 Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01. 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.2015 Die Gemeinde Geroldsgrün erlässt auf Grund des Art.

Mehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), des 38 Abs. 1 und 3 des Thüringer Gesetzes über

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in Neu-Ulm

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in Neu-Ulm 7/11 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in Neu-Ulm Die Stadt Neu-Ulm erlässt aufgrund des Art. 28 Abs.4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

Mehr

Gebührenordnung der Stadt Furtwangen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Furtwangen vom 26. November 1996

Gebührenordnung der Stadt Furtwangen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Furtwangen vom 26. November 1996 STADT FURTWANGEN IM SCHWARZWALD Stadtverwaltung Gebührenordnung der Stadt Furtwangen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Furtwangen vom 26. November 1996 Aufgrund 36 des Feuerwehrgesetzes

Mehr

Gemeinde Deißlingen Landkreis Rottweil

Gemeinde Deißlingen Landkreis Rottweil Gemeinde Deißlingen Landkreis Rottweil Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Deißlingen vom 09.04.2014 - Feuerwehrkostenersatz-Satzung (FwKS) Aufgrund von 4

Mehr

Gebührensatzung für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Göhren

Gebührensatzung für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Göhren Gebührensatzung für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Göhren Präambel Auf Grund des 5 der Kommunalverfassung - KV M-V i.d.f.d.b. vom 8. Juni 2004 (GVOBL. M-V Nr. 10

Mehr

Satzung (Gebührensatzung) für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gägelow Vom 20.08.2001

Satzung (Gebührensatzung) für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gägelow Vom 20.08.2001 1 Satzung (Gebührensatzung) für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gägelow Vom 20.08.2001 Aufgrund des 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in

Mehr

in der Fassung der 1. Änderung vom 19.12.2003

in der Fassung der 1. Änderung vom 19.12.2003 Seite 1 Entgeltordnung der Stadt Bielefeld für und die Erbringung vom 10.12.1998 in der Fassung der 1. Änderung vom 19.12.2003 Aufgrund der 8 Abs. 2, 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für

Mehr

S a t z u n g. 1 Kostenersatz

S a t z u n g. 1 Kostenersatz S a t z u n g über die Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Kreisstadt St. Wendel nach 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz

Mehr

1 Leistungen der Feuerwehr

1 Leistungen der Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Kierspe bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.05.2010 Der Rat der Stadt Kierspe hat auf Grund

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für

1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ilsede außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund

Mehr

Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elsteraue und Erhebung von Kostenersatz

Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elsteraue und Erhebung von Kostenersatz 1 Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elsteraue und Erhebung von Kostenersatz Auf Grund der 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA))

Mehr

Kostenersatzpflicht. (1) Für die in 2 FwG genannten Leistungen der Feuerwehr wird Kostenersatz erhoben.

Kostenersatzpflicht. (1) Für die in 2 FwG genannten Leistungen der Feuerwehr wird Kostenersatz erhoben. K o s t e n r e g e l u n g für die Inanspruchnahme von Leistungen, Fahrzeugen und Geräten der Freiwilligen Feuerwehr Wertheim (Feuerwehrgebührensatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B) vom 08.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B) vom 08. Lindau (B) Nr.III/15/2. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B) vom 08. Dezember 1999 * Geändert durch: Erste Änderungssatzung

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON KOSTEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER GEMEINDE LINDEWERRA

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON KOSTEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER GEMEINDE LINDEWERRA SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON KOSTEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER GEMEINDE LINDEWERRA Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVB1.

Mehr

Satzung. 1 Begriffsbestimmungen

Satzung. 1 Begriffsbestimmungen Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg ( Kostensatzung ) Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat am 29.03.2006 auf Grund von 1.

Mehr

in der Fassung vom 26. April 2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 26. April 2012

in der Fassung vom 26. April 2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 26. April 2012 Seite 1 von 9 S A T Z U N G über den Kostenersatz und Gebührenerhebung für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Peine () in der Fassung vom 26. April 2001, zuletzt geändert durch

Mehr

Kostenverzeichnis für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen

Kostenverzeichnis für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen Kostenverzeichnis für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen FeuerwehrkostenersatzS Die Kosten setzen sich aus den Personalkosten und den Sachaufwendungen zusammen. Die Kosten werden vom Zeitpunkt

Mehr

Satzung über den Kostenersatz und Entgelte und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willebadessen vom 17.12.2010

Satzung über den Kostenersatz und Entgelte und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willebadessen vom 17.12.2010 Stadt Willebadessen Satzung über den Kostenersatz und Entgelte und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willebadessen vom 17.12.2010 Der Rat der Stadt Willebadessen hat aufgrund der 7 und 41

Mehr

Gebührensatzung zur Regelung des Kostenersatzes und der Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tramm

Gebührensatzung zur Regelung des Kostenersatzes und der Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tramm Gebührensatzung zur Regelung des Kostenersatzes und der Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tramm Zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Mehr

1 Gebührenpflichtige Leistungen

1 Gebührenpflichtige Leistungen Satzung über die Heranziehung zum Kostenersatz für gesetzliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schiffweiler in der Fassung der 1. Änderungssatzung Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

Mehr

R I C H T L I N I E. über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Eberbach vom 28.10.2010

R I C H T L I N I E. über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Eberbach vom 28.10.2010 R I C H T L I N I E über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Eberbach vom 28.10.2010 Aufgrund von 2 i. V. m. 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Kostenpflichtige Leistungen. 3 Kostenschuldner. 4 Berechnung des Kostenersatzes

1 Geltungsbereich. 2 Kostenpflichtige Leistungen. 3 Kostenschuldner. 4 Berechnung des Kostenersatzes Gemeinde Zaberfeld Landkreis Heilbronn Kostenerstattungsordnung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Zaberfeld Aufgrund der 27 und 36 des Feuerwehrgesetzes (FWG) Baden-Württemberg hat der

Mehr

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KOSTEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER GEMEINDE MARTH

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KOSTEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER GEMEINDE MARTH 1 S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KOSTEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER GEMEINDE MARTH Auf Grund des 19 der Thüringer Kommunalordnung, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. 04. 1998 (GVBl.S.73),zuletzt

Mehr

Satzung der Gemeinde Groß Vollstedt über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung der Gemeinde Groß Vollstedt über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Satzung der Gemeinde Groß Vollstedt über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Inhalt: Satzung vom 7.12.2004, veröffentlicht im Bekanntmachungsblatt Nr. 50 vom 11.12.2004

Mehr

Satzung der Gemeinde Jahrsdorf über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Jahrsdorf

Satzung der Gemeinde Jahrsdorf über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Jahrsdorf Satzung der Gemeinde Jahrsdorf über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Jahrsdorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sowie

Mehr

der Stadt Anklam Stadtverwaltung Anklam

der Stadt Anklam Stadtverwaltung Anklam Stadtverwaltung Anklam der Stadt Anklam Auf Grundlage der Kommunalverfassung Mecklenburg- V orpommem (KV M-V) vom 22. Januar 1998, des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 1. Juni 1993 und dem Gesetz über

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen AZ 130.51 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. - 36 des Feuerwehrgesetzes

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes

Mehr

Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung-

Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung- Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung- Aufgrund der 12 Abs. 1, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 des Gesetzes über

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18.

S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18. S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18. Dezember 2002 Der Rat der Stadt Werther (Westf.) hat aufgrund der 7 und 41 Abs.

Mehr

Satzung. Über die Erhebung von Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Barleben (Feuerwehrkostenersatzsatzung -FwKs -)

Satzung. Über die Erhebung von Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Barleben (Feuerwehrkostenersatzsatzung -FwKs -) Satzung Über die Erhebung von Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Barleben (Feuerwehrkostenersatzsatzung -FwKs -) Auf der Grundlage des 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung 7-09

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung 7-09 Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung 7-09 Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt Ludwigshafen am Rhein; (Friedhof- und Bestattungsgebührenordnung)

Mehr

Bayerischer Gemeindetag Bayerischer Städtetag LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband

Bayerischer Gemeindetag Bayerischer Städtetag LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Bayerischer Gemeindetag Bayerischer Städtetag LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband An die Städte, Märkte und Gemeinden im Bayerischen Gemeindetag und im Bayerischen

Mehr

Satzung der Gemeinde Schönbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung der Gemeinde Schönbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Satzung der Gemeinde Schönbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung

Mehr

FAIRPRINT LOGO NEU 2013.indd 1 20.06.13 10:20

FAIRPRINT LOGO NEU 2013.indd 1 20.06.13 10:20 Taktische Zeichen 2000/200 1 TLF Baden W. Tanklöschfahrzeug (Tank 1 Baden Weikersdorf) 2000l Wasser u. 200l Schaummittel C B C B Verteiler B-CBC 30 DLK Baden S. Drehleiter mit Korb, 30m (Leiter Baden Stadt)

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008 Aufgrund der 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) 1 Aufgaben der Feuerwehr

Gebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) 1 Aufgaben der Feuerwehr Anlage zum TOP 3 Gebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in

Mehr

Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale)

Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale) Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale) - Friedhofsgebührensatzung Ortsteile- Satzung Beschlossen / Ausgefertigt Amtliche

Mehr

Satzung der Stadt Rendsburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rendsburg

Satzung der Stadt Rendsburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rendsburg Satzung der Stadt Rendsburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rendsburg Seite 1 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der

Mehr

GEMEINDE KISSING. Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührenerhebung. 2 Grabstättengebühren. 3 Leichenhausgebühren. 4 Bestattungsgebühren. 5 Sonstige Gebühren

GEMEINDE KISSING. Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührenerhebung. 2 Grabstättengebühren. 3 Leichenhausgebühren. 4 Bestattungsgebühren. 5 Sonstige Gebühren GEMEINDE KISSING Gebührensatzung zur Satzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung (GS/BES) der Gemeinde Kissing vom: 08.11.2004 Beschluss des Gemeinderates vom: 28.10.2004 Bekanntmachung: 09.11.2004

Mehr

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Plein. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Plein. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte S A T Z U N G der Ortsgemeinde Plein über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte vom 22.09.2015 Der Gemeinderat Plein hat auf Grund des

Mehr

S a t z u n g. über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr und die Erhebung von damit verbundenen Gebühren

S a t z u n g. über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr und die Erhebung von damit verbundenen Gebühren Gemeinde Friedrichsholm Der Bürgermeister S a t z u n g über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr und die Erhebung von damit verbundenen Gebühren Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

Mehr

Übersicht über Daten und wesentliche Teile der feuerwehrtechnischen Beladung von Löschfahrzeugen

Übersicht über Daten und wesentliche Teile der feuerwehrtechnischen Beladung von Löschfahrzeugen N:\Web\Beladung_Feuerwehrfahrzeug\Beladung_Feuerwehrfahrzeug.pdf Übersicht über Daten und wesentliche Teile der feuerwehrtechnischen Beladung von Löschfahrzeugen Ausgabe: März 2013 Adolf Fleck, Christian

Mehr

Jahrgang 2010 Leinefelde-Worbis, den 23.12.2010 Nr. 37. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2010 Leinefelde-Worbis, den 23.12.2010 Nr. 37. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2010 Leinefelde-Worbis,

Mehr

vom 14.12.2012 Geltungsbereich

vom 14.12.2012 Geltungsbereich Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Penig und für Leistungen im vorbeugenden Brandschutz vom

Mehr

S A T Z U N G. der Gemeinde Quarnbek über die Erhebung von Gebühren

S A T Z U N G. der Gemeinde Quarnbek über die Erhebung von Gebühren 1 S A T Z U N G der Gemeinde Quarnbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Quarnbek Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und

Mehr

Satzung. über die Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Deggendorf (Bestattungsgebührensatzung)

Satzung. über die Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Deggendorf (Bestattungsgebührensatzung) Satzung über die Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Deggendorf (Bestattungsgebührensatzung) Die Große Kreisstadt Deggendorf erlässt aufgrund 35 der Friedhofs-

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Ottrau Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) vom 18.05.

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) vom 18.05. Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) vom 18.05.2001 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung - vom 01.01.2015

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung - vom 01.01.2015 Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung - vom 01.01.2015 Aufgrund von 15 Abs. 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG) i.v.m.

Mehr

Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG. zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG. zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Satzung vom: Betroffene : Veröffentlicht am: In Kraft getreten: Ursprüngliche Fassung vom

Mehr

Tarifordnung. des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes

Tarifordnung. des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes Tarifordnung des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen 3 Kostenersatz 3 Kostenfreiheit 3 Berechnung 4 Reinigung und Wiederinstandsetzung 5 Sonstige Tarife

Mehr

für das Hotel- und Gaststättengewerbe

für das Hotel- und Gaststättengewerbe Gebührensatzung des Internats der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hat am 18.12.2000, sowie Änderungen vom 05.11.2001, 13.05.2002, 16.12.2002,

Mehr

Gemeinde Lautertal. Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gemeinde Lautertal. Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gemeinde Lautertal Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Lautertal (Odw.) Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Vom 27. November 2012 Geändert durch Satzungen vom 7. Mai 2013 und vom 5. August 2015

Vom 27. November 2012 Geändert durch Satzungen vom 7. Mai 2013 und vom 5. August 2015 5.3.2 Abgabesatzung für Benutzungsgebühren für städtische Bestattungseinrichtungen und Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen im Vollzug bestattungsrechtlicher Vorschriften - Friedhofsgebührensatzung -

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Oberotterbach vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberotterbach hat aufgrund der 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Satzung über das Erheben von Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Herborn

Satzung über das Erheben von Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Herborn Satzung über das Erheben von der Stadt Herborn Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim

A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim Nr. 18 vom 08.08.2014 Verleger: Landrat des Landkreises Kelheim Verlagsort: Kelheim Druck: Landratsamt Kelheim Verantwortlich für den Inhalt: Einsender bzw.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen Auf Grund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (Bay RS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 1989 (GVBl. S. 361) und Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (BayRS 2013-1-I) erläßt die

Mehr

1. Was macht die Feuerwehr?

1. Was macht die Feuerwehr? 1. Was macht die Feuerwehr? Feuerwehr Auf dem Bild siehst du, wie vielfältig die Aufgaben der Feuerwehr sind. Schreibe mindestens drei Dinge auf, die die Feuerwehr erledigt. 2. Was passiert in der Leitstelle?

Mehr

L e s e f a s s u n g

L e s e f a s s u n g L e s e f a s s u n g Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr Trittau Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, und der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein(KAG)

Mehr

BELADUNG HLF 20/16 Stand Januar 2011

BELADUNG HLF 20/16 Stand Januar 2011 BELADUNG HLF 20/16 Stand Januar 2011 Beladeplan HLF 20/16 Fahrzeugdaten: Fahrgestell: MAN TGM 13.280 BL, Allrad Aufbau: Ziegler ALPAS Ziegler GFK-CFK-Gruppenkabine Löschwassertank: 2000l Schaummitteltank:

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Aarbergen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Aarbergen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Aarbergen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

ORTSRECHT DER STADT AICHACH. Gebührensatzung zur Satzung der städtischen

ORTSRECHT DER STADT AICHACH. Gebührensatzung zur Satzung der städtischen ORTSRECHT DER STADT AICHACH Gebührensatzung zur Satzung der städtischen Musikschule Die Stadt Aichach erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind. gez. Heuberger Vorsitzender. gez. Hatje Protokollführer

Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind. gez. Heuberger Vorsitzender. gez. Hatje Protokollführer S i t z u n g s p r o t o k o l l Amt Breitenburg Gremium Amtsausschuss Tag Beginn Ende 15.12.2008 19.30 Uhr 20.35 Uhr Ort Gaststätte Zum Spiecker (Inh. Wittke), Dorfstraße 2 in Moordiek Sitzungsteilnehmer

Mehr

1 Erhebungsgrundsatz 2. 2 Gebührenschuldner 2. 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 2. 4 Auskunftspflicht 2. 5 Zurücknahme von Anträgen 2

1 Erhebungsgrundsatz 2. 2 Gebührenschuldner 2. 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 2. 4 Auskunftspflicht 2. 5 Zurücknahme von Anträgen 2 Gebührensatzung für das Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) vom 10. April 1972 in der Fassung vom 10. Oktober 2011 Inhaltsübersicht Seite 1 Erhebungsgrundsatz 2 2 Gebührenschuldner 2 3 Entstehung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) 1 Gebührenpflicht.

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) 1 Gebührenpflicht. Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) Der Markt Zell a. Main erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. d. g. F. und

Mehr

Satzung der Stadt Gunzenhausen über Friedhofs- und Bestattungsgebühren

Satzung der Stadt Gunzenhausen über Friedhofs- und Bestattungsgebühren Satzung der Stadt Gunzenhausen über Friedhofs- und Bestattungsgebühren Aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264),

Mehr

Abteilung Weinsberg. Abteilung Grantschen. Abteilung Gellmersbach. Abteilung Wimmental

Abteilung Weinsberg. Abteilung Grantschen. Abteilung Gellmersbach. Abteilung Wimmental Abteilung Weinsberg Abteilung Gellmersbach Abteilung Grantschen Abteilung Wimmental 1. FAKTEN... 3 1.1. ABTEILUNGEN... 3 1.2. AUFNAHMEN... 3 1.3. ÜBERNAHME AUS DER JUGENDFEUERWEHR... 3 1.4. ÜBERTRITTE

Mehr

Eingegangen am: Gutachterausschuss der Gemeinde Graben-Neudorf Herrn Degen Hauptstr. 39. 76676 Graben-Neudorf. Gutachten Nr.

Eingegangen am: Gutachterausschuss der Gemeinde Graben-Neudorf Herrn Degen Hauptstr. 39. 76676 Graben-Neudorf. Gutachten Nr. Gutachterausschuss Gemeinde Graben-Neudorf Herrn Degen Hauptstr. 39 76676 Graben-Neudorf Eingegangen am: Gutachten Nr. Antrag auf Erstattung eines Gutachtens I. Angaben zum Auftraggeber/ zur Auftraggeberin,

Mehr

Feuerwehrfahrzeuge 8.01. Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns

Feuerwehrfahrzeuge 8.01. Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns Feuerwehrfahrzeuge 8.0 Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns Stand: 09/0 Inhaltsverzeichnis A. Begriffsbestimmungen.... Fahrzeugdefinitionen.... Massedefinitionen... 5 B. Einteilung nach EN 86... 6 C.

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen

Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen 1 Gebührenpflicht...2 2 Nutzungsgebühren...2 3 Ausleihgebühr für besondere Medienformen...3 4 Vorbestellgebühr...3 5 Säumnisgebühren...3 6 Erinnerung

Mehr

Fragenkatalog zum Feuerwehr-Leistungsabzeichen Stufe II Silber zur theoretischen Prüfung der Gruppe

Fragenkatalog zum Feuerwehr-Leistungsabzeichen Stufe II Silber zur theoretischen Prüfung der Gruppe 1. Was versteht man unter einem Rüstwagen (RW)? a) ein Feuerwehrfahrzeug, das zum Ausrüsten einer Staffel dient b) ein Feuerwehrfahrzeug mit Allradantrieb, das zur technischen Hilfeleistung eingesetzt

Mehr

Fragenkatalog zur Truppmann 1-Prüfung für Bayern

Fragenkatalog zur Truppmann 1-Prüfung für Bayern Fragenkatalog zur Truppmann 1-Prüfung für Bayern Der vorliegende Fragenkatalog ist eine Zusammenstellung möglicher Fragen der Feuerwehr-Grundausbildung Truppmann Teil 1 (Truppmann 1-Prüfung) für Bayern,

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g

G e b ü h r e n s a t z u n g G e b ü h r e n s a t z u n g für die Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Hansestadt Greifswald (Grünanlagengebührensatzung) Auf der Grundlage der 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. (Bestattungsgebührenordnung) Inhaltsverzeichnis

Satzung. über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. (Bestattungsgebührenordnung) Inhaltsverzeichnis Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen () Inhaltsverzeichnis 1 Erhebungsgrundsatz... 2 2 Gebührenschuldner... 2 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren... 2 4 Verwaltungsgebühren...

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Goldbach

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Goldbach Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Goldbach Der Markt Goldbach erlässt aufgrund des Art. 8 KAG vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli

Mehr

Tank 3. Technische Daten Hersteller Fahrgestell Steyr. Modell 18 S 28. Baujahr 2003. Motor 6-Zylinder Reihenmotor mit Abgasturbolader 206kW

Tank 3. Technische Daten Hersteller Fahrgestell Steyr. Modell 18 S 28. Baujahr 2003. Motor 6-Zylinder Reihenmotor mit Abgasturbolader 206kW Tank 3 Technische Daten Hersteller Fahrgestell Steyr Modell 18 S 28 Baujahr 2003 Motor 6-Zylinder Reihenmotor mit Abgasturbolader 206kW Gesamtgewicht 18t Abmessungen B = 2,5m H = 3,5m Anhängerkupplung

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar Ordnungs-Nr. 07/00 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar Vom 22.06.2010 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN DER STADT ROSENHEIM (FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG)

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN DER STADT ROSENHEIM (FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG) SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN DER STADT ROSENHEIM (FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG) 554 b Vom 24. Juli 2001 (ABl. S. 158) geändert durch Satzung vom 20. Dezember 2001

Mehr

Vom 11. Dezember 2014. Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 3/15 vom 15.01.2015

Vom 11. Dezember 2014. Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 3/15 vom 15.01.2015 Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Friedhofsgebühren für die Friedhöfe des Eigenbetriebes Städtisches Friedhofsund Bestattungswesen Dresden (Friedhofsgebührensatzung) 6.21 Vom 11. Dezember 2014

Mehr

Gebührensatzung für dasfriedhof- und Bestattungswesen in der Gemeinde Aßling (BestGS) (Fassung vom 01.12.2014)

Gebührensatzung für dasfriedhof- und Bestattungswesen in der Gemeinde Aßling (BestGS) (Fassung vom 01.12.2014) Aufgrund der Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes und des Art. 21 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Aßling folgende Satzung Gebührensatzung für dasfriedhof- und Bestattungswesen in der Gemeinde Aßling

Mehr

Sprechfunkübung im TMO-Betrieb

Sprechfunkübung im TMO-Betrieb Basis 14.5 Arbeitsblatt 1 Die nachfolgenden Fahrzeugbezeichnungen müssen durch Funkrufnamen der teilnehmenden Fahrzeuge ersetzt werden. Die Übung ist an die Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge anzupassen.

Mehr

Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe des Evangelischen Kirchspiels Quedlinburg

Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe des Evangelischen Kirchspiels Quedlinburg Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe des Evangelischen Kirchspiels Quedlinburg Der Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Quedlinburg hat in seiner Sitzung vom 20.02.2007 die nachstehende

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung

Verwaltungsgebührensatzung Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Steinheim in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.04.2013 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 08.10.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Satzung der Gemeinde Finnentrop über die Benutzung der Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde Finnentrop. vom 11.01.1993

Satzung der Gemeinde Finnentrop über die Benutzung der Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde Finnentrop. vom 11.01.1993 Satzung der Gemeinde Finnentrop über die Benutzung der Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde Finnentrop vom 11.01.1993 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 28.11.2001 1 Asylbewerberunterkünfte (1) Die Gemeinde

Mehr

U niversitä ts- und Hansestadt ~reifswald

U niversitä ts- und Hansestadt ~reifswald U niversitä ts- und Hansestadt ~reifswald BS-Beschluss öffentlich 8722-40/14 8eschlussdatum: 30.04.2014 öffentlich: Ja Drucksachen-Nr.: 05/1286 Erfassungsdatum: 10.03.2014 Einbringer: Dez. 111, Amt 32

Mehr

S a t z u n g. Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)

S a t z u n g. Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 11.03.2015

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Sindelfingen

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Sindelfingen Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Sindelfingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 und 26 und 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

HLF KS-2122 13.02.2005 Fahrerraum 1 Zündschlüssel 1 Tankkarte 1 Fahrtenbuch 1 Stadtplan Kassel 1 St.Ölkreide 2 FUG 11B 1 Begleitheft Inhalt: 1

HLF KS-2122 13.02.2005 Fahrerraum 1 Zündschlüssel 1 Tankkarte 1 Fahrtenbuch 1 Stadtplan Kassel 1 St.Ölkreide 2 FUG 11B 1 Begleitheft Inhalt: 1 HLF KS-2122 13.02.2005 Fahrerraum 1 Zündschlüssel 1 Tankkarte 1 Fahrtenbuch 1 Stadtplan Kassel 1 St.Ölkreide 2 FUG 11B 1 Begleitheft Inhalt: 1 KFZ-Schein (Kopie) 1 Inventarverzeichnis 1Kennzeichnung Gefahrgut

Mehr

www.feuerwehr-emmendingen.de Standards für den Einsatz- und Übungsdienst der Feuerwehr Emmendingen

www.feuerwehr-emmendingen.de Standards für den Einsatz- und Übungsdienst der Feuerwehr Emmendingen Standards für den Einsatz- und Übungsdienst der Feuerwehr Emmendingen Themenblöcke für Proben und Übungen 1 2 Löschangriff Technische Hilfeleistung A B C D E F - Wasserentnahme offenes Gewässer - Strahlrohrtraining,

Mehr

FEUERWEHRJUGEND WISSENSTEST IN GOLD

FEUERWEHRJUGEND WISSENSTEST IN GOLD FEUERWEHRJUGEND WISSENSTEST IN GOLD Geschlechtsspezifische Bezeichnungen: Soweit in diesen Bestimmungen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auch auf

Mehr

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBI. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

1 Allgemeines. 2 Zuweisung von Notunterkünften

1 Allgemeines. 2 Zuweisung von Notunterkünften S A T Z U N G über die Unterbringung Obdachloser und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Gemeinde Stelle (Notunterkunftssatzung) Aufgrund der 10, 58 und 111 des

Mehr