Thüringer LandTag 5. Wahlperiode

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1 Thüringer LandTag K 5. Wahlperiode leine A nf rage des A b geordneten K orschew sky ( DI E LI N K E ) und A ntw ort des Thüringer I nnenm inisterium s A rb eit v on A ntikorruptionsb eauf tragten b ei Landesregierung, M inisterien und ö f f entlichen S tellen in Thüringen Die K leine A nf rage vom 23. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Durch das Thema Kommunalisierung des Stromnetzes in Thüringen (Stichwort Verkauf bzw. Kauf von E.ON-Anteilen) und Vorgängen im Thüringer Innenministerium im Zusammenhang mit diesem "Kommunalisierungsprojekt" ist auch die Tatsache in den Fokus der öffentlichen Berichterstattung gerückt, dass in den Thüringer Ministerien und Behörden Antikorruptionsbeauftragte arbeiten. Diese Beauftragten stehen (meist) in einem Angestellten- bzw. Beamtenverhältnis zur Behörde. Zu beachten ist mit Blick auf das Thema Korruptionsbekämpfung auch, dass es ein UN-Abkommen mit Regelungen für Arbeitsstrukturen und Maßnahmen gegen Korruption gibt. Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UN-Konvention gegen Korruption)" ist seit 14. Dezember 2005 in Kraft, es gilt aktuell für bzw. in 165 Staaten. Die deutsche Bundesregierung hat das Abkommen am 9. Dezember 2003 unterschrieben, es fehlt aber bis heute die Ratifizierung, weil der Bundestag bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Strittig sind Anwendungs- und Formulierungsfragen bezogen auf Abgeordnete und ihren Status (Stichwort z. B.: Abgeordnetenbestechung). In den Artikeln 5 bis 14 des Abkommens sind Präventionsmaßnahmen festgeschrieben. In Artikel 6 des Abkommens werden von den Vertragsstaaten unabhängige Stellen zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung verlangt. Es stellt sich die Frage, ob verbeamtete Korruptionsbeauftragte in dienstlicher und fachlicher Abhängigkeit den Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption entsprechen (würden). Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern gibt es an welchen Stellen der Landesregierung, in welchen Ministerien und welchen öffentlichen Stellen des Landes die Funktion des Antikorruptionsbeauftragten, insbesondere: Wie viele Personalstellenanteile sind für die vorgenannten Funktionen jeweils ausgewiesen, seit wann sind diese Stellen - gegebenenfalls mit welchen Unterbrechungen - besetzt, auf welchen Stellen (samt Eingruppierung) im Stellenplan der Landesregierung, jeweiligen Ministerien und Behörden sind die Antikorruptionsbeauftragten zu finden (bitte soweit möglich in dieser Aufstellung für die Landesregierung und die Ministerien jeweils auch die Namen der derzeit amtierenden Antikorruptionsbeauftragten benennen)? 2. In welchem Auswahlverfahren (z. B. förmliche Ausschreibung) und nach welchen Eignungskriterien wurden bzw. werden die Antikorruptionsbeauftragten benannt, eingesetzt bzw. eingestellt? Wie lange dauert ihre jeweilige "Amtszeit" bzw. inwiefern ist ein turnusgemäßer Personalwechsel in der Funktion vorgesehen? 3. Über welche Qualifikationen müssen die eingesetzten Antikorruptionsbeauftragten verfügen bzw. inwiefern werden "Nachqualifizierungen" vorgenommen? In welchem Umfang und in welcher Form findet eine (kontinuierliche) Weiterbildung der Antikorruptionsbeauftragten statt (Ausgestaltung der Weiterbildung, Träger der Weiterbildungen)? Druck: Thüringer Landtag, 8. April 2013

2 4. Wie ist der Funktionsstatus der Antikorruptionsbeauftragten jeweils ausgestaltet, insbesondere mit Blick auf die Unabhängigkeit in ihrer Prüfungs- und Kontrolltätigkeit von dienstlichen und fachlichen Weisungen des jeweiligen Dienstherren bzw. der zu überprüfenden Stelle? Welche Aufgabenbeschreibung, Kompetenzen bzw. Befugnisse sind ihnen jeweils zugeordnet (z. B. Beanstandungsrecht, Recht zur Mängelbeseitigung usw.)? 5. Gibt es für die Tätigkeit als Antikorruptionsbeauftragte bzw. Antikorruptionsbeauftragter eine gesonderte Vergütung bzw. Entschädigung? Wenn ja, in welcher Höhe? 6. Inwiefern gibt es für den Bereich der Landesregierung, der Ministerien und nachgeordneten Landesbehörden in Thüringen derzeit ein Beanstandungsverfahren für Korruptionsfälle bzw. Verdachtsfälle auf Korruption? Wie können sich Betroffene bzw. andere Personen mit Anhaltspunkten für Korruptionsfälle an die Antikorruptionsbeauftragten wenden (Stichwort Erreichbarkeit über Internet, , Telefon usw.)? 7. In welcher Form und durch wen erfolgt die Kontrolle der eingesetzten Antikorruptionsbeauftragten? Wie werden etwaige Amtspflicht- bzw. Dienstpflichtverletzungen der Antikorruptionsbeauftragten überprüft und geahndet? 8. Wie viele eingeleitete Maßnahmen und Untersuchungen hat es durch die eingesetzten Antikorruptionsbeauftragten mit welchem Ergebnis in den Jahren 2009 bis 2012 gegeben (bitte in Jahresscheiben, nach Landesregierung, Ministerien, nachgeordneten Behörden und "inhaltlichem Thema" des Falles bzw. durch den Fall betroffenem Tätigkeitsbereich auflisten)? 9. Wie wird bzw. wurde mit den in Frage 8 erfragten Ergebnissen umgegangen bzw. wie wurden diese ausgewertet, insbesondere welche inhaltlichen und personellen Konsequenzen wurden aus etwaigen Vorfällen bzw. Ergebnissen gezogen bzw. welche Konsequenzen sind nach Ansicht der Landesregierung mit Blick auf die Verbesserung der Antikorruptionsarbeit in Thüringen noch zu ziehen? 10.Beabsichtigt die Landesregierung, eine Bundesratsinitiative mit der Zielrichtung der Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption zu ergreifen? Wenn nein, warum nicht? 11. Inwiefern würden nach Ansicht der Landesregierung nach Ratifizierung und damit lnkrafttreten der UNKonvention gegen Korruption für Deutschland die in Thüringen vorhandene Ausformung des "Instituts" der Antikorruptionsbeauftragten und die vorhandenen Arbeitsstrukturen in diesem Bereich diesen UNRegelungen - insbesondere des Artikels 6 - entsprechen? Das Thüringer I nnenm inisterium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. März 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Sinne der Anfrage werden als öffentliche Stellen nur Behörden und öffentliche Anstalten gesehen. Zu 1.: Gemäß Ziffer 4 der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen vom 20. August 2002 (ThürStAnz 42/2002) ist bei allen obersten Landesbehörden zur Korruptionsbekämpfung ein Antikorruptionsbeauftragter (AKB) zu bestellen. Bei allen anderen Behörden können nach deren Zuschnitt und nach dem Umfang der Aufgabenbereiche als dezentrale Kontrollinstanzen ein AKB bestellt bzw. eine Innenrevision zur Korruptionsbekämpfung mittels eines Organisationserlasses eingerichtet werden. Soweit dies nicht geschieht, ist für Angelegenheiten der Korruptionsbekämpfung der AKB der jeweiligen obersten Landesbehörde zuständig. Die Wahrnehmung der Funktion erfolgt neben der sonstigen Aufgabenerfüllung. Ein auf diese Aufgabe entfallender Stellenanteil lässt sich daher nicht konkret bestimmen. Eine Aufstellung der Antikorruptionsbeauftragten ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. 2

3 Zu 2.: Nach Nr. 5 der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen werden die Antikorruptionsbeauftragten durch den jeweiligen Behördenleiter bestellt. Danach soll nur bestellt werden, wer mindestens die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes oder eine vergleichbare Ausbildung sowie eine langjährige Berufserfahrung, verbunden mit einer großen Verwendungsbreite im öffentlichen Dienst besitzt. Ferner müssen die dienstlichen Aufgaben mit dem Amt des AKB vereinbar sein. Eine Amtszeit bzw. ein turnusgemäßer Wechsel in der Person des Antikorruptionsbeauftragten ist in der Richtlinie nicht festgelegt. Zu 3.: Zur notwendigen Qualifikation der eingesetzten Antikorruptionsbeauftragten verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. Im Jahresfortbildungsprogramm des Thüringer Innenministeriums werden Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für Bedienstete, die als Ansprechpartner für Antikorruption tätig sind, angeboten. Darüber hinaus finden regelmäßig Treffen der AKB der einzelnen Ressorts statt, bei welchen fachliche Vorträge gehalten werden sowie ein gegenseitiger Erfahrungsaustausch stattfindet. Zu 4.: Nach Nummer 5 der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen hat der AKB bei der Hausleitung ein unmittelbares Vortragsrecht. Seine Aufgabe besteht in der Unterstützung der Behördenleitung in ihrer Steuerungs- und Entscheidungsfunktion sowie der Verhütung und Aufdeckung von Korruptionsfällen. Seine Prüfungen haben neben einer kontrollierenden vornehmlich eine unterstützende, beratende sowie präventive Funktion. Bei der Prüfung und Bewertung von Sachverhalten ist der Antikorruptionsbeauftragte unabhängig und unterliegt hinsichtlich Art und Umfang der Prüfungsaufgaben grundsätzlich unmittelbar den Weisungen des Behördenleiters. Die Prüfaufträge werden vom Behördenleiter erteilt. Zu 5.: nein Zu 6.: Das Beanstandungsverfahren ist in Nummer 9 der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen geregelt. Darüber hinaus ist die Leitstelle Innenrevision im TIM nach Nummer 3 Abs. 2 der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen zentrale Melde- und Informationsstelle der Behörden im Freistaat Thüringen für die Korruptionsbekämpfung. Sowohl Bürger als auch Bedienstete der Landesverwaltung können sich jederzeit an den jeweiligen AKB sowie die Leitstelle Innenrevision der Landesregierung (im Thüringer Innenministerium) wenden. Die Kontaktdaten ( , Telefon) der Leitstelle Innenrevision und der AKB sind auf der Internetseite des Freistaates Thüringen für jedermann abrufbar. Zu 7.: Die Kontrolle der eingesetzten Antikorruptionsbeauftragten erfolgt durch den jeweiligen Behördenleiter im Rahmen der Dienstaufsicht. Für die Überprüfung von Amtspflicht- bzw. Dienstpflichtverletzungen der AKB gelten die jeweiligen arbeits- bzw. beamten- und disziplinarrechtlichen Bestimmungen. Zu 8.: Bereich der Thüringer Staatskanzlei Bereich des Thüringer Innenministeriums 2012: Untersuchung des Erwerbs der EON-Anteile durch den KET, ein Korruptionsverdacht durch Bedienstete liegt nicht vor. Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) 2011: ein Verdachtsfall wegen Vorteilsannahme 3

4 Bereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2011: In einem Verdachtsfall am Universitätsklinikum Jena wurden Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt. Es wurde jedoch keine Anklage erhoben, da sich der Verdacht nicht bestätigte. Bereich des Thüringer Justizministeriums 2011: ein Verdachtsfall im Justizvollzug Bereich des Thüringer Finanzministeriums 2010: Anonyme Strafanzeigen gegen zwei Mitarbeiter des TFM 2011: - Bestechungsversuch gegen eine Steuerbeamtin durch einen Steuerpflichtigen - Verdacht der Vorteilsannahme gegen einen Bediensteten des TFM Bereich des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Bereich des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit keine Verdachtsfälle Bereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) 2012: ein Verdachtsfall (Vorteilsannahme) Bereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Bereich Thüringer Rechnungshof Zu 9.: Es wurden - soweit erforderlich - dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Ferner wurden die Vorfälle zum Anlass genommen, die Arbeitsorganisation des jeweils betroffenen Bereiches zu überprüfen. Zu 10.: Nein, da die UN-Resolution für den Bereich der Verwaltung bereits umgesetzt ist. Zu 11.: Die im zitierten Artikel 6 der UN-Resolution geforderte Unabhängigkeit des Antikorruptionsbeauftragten wurde bereits mit der Antikorruptionsrichtlinie umgesetzt. In Vertretung Rieder Minister Anlage*) *) 4 Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: eingesehen werden.

5 Anlage Einrichtung Name Funktion Besoldung beauftragt seit TSK Ministerium Wagner, Thomas Referent h.d 2003 TIM Minsterium Dr. Wickler, Peter Abteilungsleiter h.d 2011 LPD Fröhlich, Dominik stellv. Leiter Sachgebiet h.d 2012 TLVwA Henke-Möller, Heidrun Referatsleiterin h.d 2005 TFKS Griebel, Hartmut g.d 2003 TLS Bauer, Sandra Referatsleiterin h.d 2010 TLfV * g.d TMBWK Ministerium Muck, Claudia Referentin h.d 2003 TJM Ministerium Kraulich, Joachim Referatsleiter h.d 2003 OLG Dr. Schmidt Lars Richter h.d 2012 OVG Sobotta Richter h.d 2012 LSG Späth Richterin h.d 2012 GStA Niedhammer Richter h.d 2012 FinG Dr. Kraus Richter h.d 2012 LAG Holhaus Richter h.d 2012 JVA Gera * g.d 2004 JVA Goldlauter * g.d 2004 JVA Hohenleuben * g.d 2004 JSA Ichtershausen * m.d JVA Tonna * g.d 2004 JVA Untermaßfeld * g.d 2004 TFM Ministerium Köhler, Susanne Referatsleiterin h.d 2008 TMWAT Ministerium Scheen, Werner Referatsleiter h.d 2007 LMET Dr. Dreßler g.d 2003 TAB Recknagel, Abteilungsleiter 2012 TMSFG Ministerium Michels, Elisabeth Referentin h.d 2006 TLV Dr. Dittmar, Achim Abteilungsleiter h.d 2013 TMLFUN Ministerium Schäfer, Albert Referatsleiter h.d 2003 TLUG Opelt, Regina Referatsleiterin g.d 2003 TLL Rößler, Elke Referatsleiterin h.d 2003 TMBLV Minsterium Schultz, Steffi Referatsleiterin h.d 2004 TLVermGeo Lenz, Peter DL h.d 2005 TLBV Arnold; Susanne Sachbearbeiterin g.d 2008 Mittelthüringen Wagner, Gunter Sachbearbeiter g.d 2011 Nordthüringen Herda, Cornelia g.d 2003 Ostthüringen Haberland, Inge g.d 2010 Südwestthüringen Fuß, Felicitas g.d 2003 TRH Schulze, Dana Referatsleiterin h.d 2010 * auf die Nennung der Namen wurde aus Gründen der Sicherheit verzichtet, Namen sind dem jeweiligen AKB der obersten Dienstbehörde bekannt.

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