Konzept der Betreuten Grundschule Mildstedt (BGS)
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- Mathias Weber
- vor 6 Jahren
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1 Konzept der Betreuten Grundschule Mildstedt (BGS) im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) 1. Grundsätze der BGS (Betreuten Grundschule) im Rahmen der OGS Unsere Kinder können vor und nach dem Schulunterricht viel Zeit miteinander verbringen, Hausaufgaben erledigen und ihre Freizeit sinnvoll und mit Gleichaltrigen gestalten. Direkt im Anschluss an die Unterrichtsstunden bietet sich die Möglichkeit unter Aufsicht im Freien (bei trockenem Wetter auf dem Spielplatz, im Kletternetz, oder mit den Spielen aus dem Spiele-Gerätehaus) oder in den freien Räumlichkeiten der BGS zu spielen und sich vom Schulalltag zu erholen. Nach dem gemeinsamen Mittagessen ist ausreichend Zeit für die Hausaufgaben reserviert. Danach können die Kinder in unseren Räumen spielen, basteln, ihre sportlichen Fähigkeiten in einem jährlich wechselnden Angebot testen. Sie sollen vor allem aber mit Gleichaltrigen ihre Zeit gemeinsam gestalten - miteinander reden, ausprobieren und gemeinsame Interessen entdecken und umsetzen - ohne Programmmanager und Ablaufplan, Zeit genießen. Die Betreuung findet in der Schule und auf dem Schulgelände statt. Ihre Kinder sind während der gesamten Schulzeit somit über die Unfallversicherung versichert. Daneben können Kinder auch einen unserer Kooperationspartner, den AWO Jugendtreff besuchen, der regelmäßig das ganze Jahr hindurch läuft und wechselnde Betätigungsfelder (nähen, basteln, kochen, etc.) bietet. In diesem Fall werden Ihre Kinder dorthin begleitet und von der zuständigen Fachkraft beaufsichtigt. Wir sind bemüht auch neue, interessante und sinnvolle Interessengruppen zu organisieren und freuen uns natürlich über Anregungen und neue Ideen. Neben einigen festen AG s, in die sich die Schülerinnen und Schüler aus der Betreuten Grundschule einwählen können, bietet unsere Nachmittagsbetreuung täglich ein Wahlangebot für unsere Kinder. Ein Anspruch auf das jeweilige Angebot besteht nicht, da es nur in Abhängigkeit von genügend Schülerzahlen stattfinden und beaufsichtigt werden kann. Ziel ist es, dass sich die betreuten Kinder je nach Tagesbedarf aus einem vielschichtigen Angebot, das für sie passende Programm heraussuchen können. Dabei wechseln die Angebote in der Zeit von Uhr in einem festen Rhythmus. Hier haben die Kinder die Möglichkeit zu basteln, zu malen, sich in einen Ruheraum zurück zu ziehen, um zu lesen oder zu entspannen, Gesellschaftsspiele zu spielen, sich sportlich zu betätigen oder einfach nur frei auf dem Pausengelände zu spielen und sich zu bewegen.
2 Übersichtsplan über das angebotene Rahmenprogramm der Betreuten Grundschule: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr Freies Spielen Grp.1 Freies Spielen Grp.1 Freies Spielen Grp.1 Freies Spielen Grp. 1 Freies Spielen Grp Uhr Mittagessen Grp. 1/2 Mittagessen Grp. 1/2 Mittagessen Grp. 1/2 Mittagessen Grp. 1/2 Mittagessen Grp. 1/ Uhr Hausaufgabenhilfe Hausaufgabenhilfe Hausaufgabenhilfe Hausaufgabenhilfe Hausaufgabenhilfe Uhr Zirkus AG Tischtennis (bis 15 Uhr) Faustball Kochen Uhr Freies Spielen Grp. 2 Freies Spielen Grp. 2 Freies Spielen Grp. 2 Freies Spielen Grp. 2 Freies Spielen Grp Uhr a) Basteln/Malen a) Basteln/Malen a) Basteln/Malen a) Basteln/Malen a) Basteln/Malen Uhr (optional) Jugendtreff Mildstedt Jugendtreff Mildstedt (nur für Mädchen) Jugendtreff Mildstedt Jugendtreff Mildstedt Jugendtreff Mildstedt
3 2. Betreuungszeiten Wir bieten folgende Betreuungszeiträume an: Modell Zeitraum Preis F Nur Frühbetreuung Uhr 30 N Nachmittagsbetreuung M Uhr 30 N / Uhr 50 N / Uhr 90 K Kombiticket Früh- und Spät K + M, N1, N2 Jeweils mit N-Tarif Je nach Kombination Die einzelnen Preise gelten im Regelfall immer für ein laufendes Halbjahr mit Abgabe des Aufnahmeantrags. Tagesbetreuungen können in begründeten Ausnahmefällen (s. Benutzungs- und Gebührensatzung) beantragt werden. Diese muss mit den Mitarbeiterinnen im Bedarfsfall abgesprochen werden und gilt als nicht verlässlich! Bitte bedenken Sie, dass Sie Ihre Kinder rechtzeitig abholen, jede Überschreitung der Zeitzonen wird Ihnen in Rechnung gestellt. Bei einer Betreuung über 14 Uhr hinaus ist ein Mittagessen verbindlich, das jeweils immer bis zum Freitag der Vorwoche über die PAIR Solutions GmbH (das MENSA Buchungsprogramm) durch die Leitung der BGS gebucht und separat mit Ihnen abgerechnet wird.
4 3. Rahmenbedingungen für die Aufnahme eines Kindes: Grundsätzlich nehmen wir alle Grundschulkinder auf. Wenn wir mehr Anmeldungen als Plätze haben, bekommen vorrangig die Kinder einen Platz, deren Eltern berufstätig sind. In allen Angeboten gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, wenn Eltern nicht über die notwendigen Mittel verfügen. Alle Angebote und Tarife sind für die Dauer eines halben Jahres zu buchen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein Recht auf ein bestimmtes Angebot nicht möglich ist, wenn die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird. Der Vertrag über die Betreuung bei uns in der Schule kann halbjährlich oder in begründeten Ausnahmefällen mit einer Monatsfrist gegenseitig schriftlich gekündigt werden, wenn dafür folgende Gründe vorliegen: Wegfall einer Betreuungssituation durch Verlust von Arbeitsplatz u. dgl., Bei groben Verstößen gegen die pädagogischen Spielregeln, die für die Betreuung unerlässlich sind, Nicht-Zahlungen von Betreuungsgebühren Umzugs- und Schulwechselsituationen 4. Unser Team Alle Kolleginnen und Kollegen in den Schulen haben eine pädagogische Ausbildung und arbeiten sozialversicherungspflichtig. Wichtig sind uns kontinuierliche Betreuungsqualitäten für Kinder, damit sie vertrauensvolle Beziehungen aufbauen können und so die Schulen auch nachmittags ein Ort nicht nur zum Lernen, sondern auch zum Leben sind. Pädagogische Leitung: Herr Fölsch/Frau Reinhold Hauptamtlich: 2 Mitarbeiterinnen (7-15 Uhr / Uhr), sowie die Leitung des Jugendtreffs Mildstedt Nebenamtlich: Bundesfreiwilligendienstler/-innen, Sport- und AG-Leiter und Praktikanten.
5 5. Finanzierung / Kosten Wir haben versucht ein sehr flexibles Angebot neben dem geregelten Schulbetrieb zu entwickeln. Die Gemeinde Mildstedt unterstützt die BGS im Rahmen der Offenen Ganztagsschule durch eine Grundfinanzierung, die aber nicht alle Kosten deckt. Da Kinder zu sehr unterschiedlichen Zeiten angemeldet werden, rechnen wir mit den Eltern tarifweise ab. Zeiträume, die Sie buchen, können einzelne wöchentliche Kursangebote betreffen oder auch täglich mehrere Stunden umfassen. Derzeit berechnen wir für eine Betreuung, ohne Ferienbetreuungszeiten und ohne Mittagessen: Frühbetreuung: 30,- monatlich M (bis 14Uhr) 30,- monatlich K1 (Früh + 14 Uhr) 60,- monatlich N1 (bis 15 Uhr) 50,- monatlich K2 (Früh + 15 Uhr) 80,- monatlich N2 (bis 17 Uhr) 90,- monatlich K3 (Früh + 17 Uhr) 120,- monatlich Für ein Mittagessen, welches über die PAIR Solutions GmbH durch die Leitung der BGS gebucht wird (für Nachmittagsbetreuung verpflichtend!) wird derzeit ein Betrag von 3,50 pro Mittagessen fällig. Bildungsgutscheine können angerechnet werden, so dass ein Mittagessen nur noch 1 kostet. Sollten die monatlichen Kosten Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, so suchen wir gemeinsam mit ihnen nach Lösungen - manchmal haben wir damit auch Erfolg. Ein Anmeldeformular erhalten Sie bei der BGS und natürlich auch im Sekretariat. Gern schicken wir ihnen die Unterlagen auch auf Wunsch zu. Die Abrechnung der Monatsgebühr erfolgt jeweils zum 15.ten eines jeden Monats. Die Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten hierüber einen Gebührenbescheid von der Verwaltung des Schulträgers, dem Amt Nordsee-Treene. Eine Einzugsermächtigung ist Bestandteil des Vertrages. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Anmeldung für eine Tagesbetreuung möglich. Die anfallenden Tagesgebühren sind der Nutzungs- und Gebührensatzung zu entnehmen und werden direkt in bar in der Betreuten Grundschule entrichtet.
6 6. Krankheit Alle Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, die MitarbeiterInnen unserer Betreuung unverzüglich über Krankheiten oder einer möglichen Ansteckungsgefahr zu unterrichten. Eine Betreuung in diesem Fall ist dann nicht möglich. Bitte geben Sie im Vorfeld mit zu berücksichtigende Einschränkungen (Allergien, Diabetes etc.) und die Einnahme von bestimmten Medikamenten unbedingt an! Allergien: Unverträglichkeiten: Medikamenteneinnahme/Dosis: Sonstiges: In Notfällen sind unsere Mitarbeiterinnen verpflichtet und berechtigt ärztliche wenn möglich den behandelnden Kinderarzt Hilfe hinzuzuziehen oder den Rettungsdienst zu alarmieren. Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass die Schule für diese Fälle eine zuverlässige Telefonnummer für Notfälle von Ihnen hat! Kinderarzt des Kindes: Krankenversicherung: Notfallnummer(n) der Erziehungsberechtigten: Falls die Sorgeberechtigten dennoch nicht zu erreichen sein sollten, verständigen Sie bitte: (Name) (Telefon/Handy)
7 7. Ferienregelungen Während der Sommerferien findet die Betreuung 2 Wochen lang in Absprache mit den Kindergärten in der Schule als Betreuungsort statt, eine weitere Woche wird durch die AWO - Ferienwoche ermöglicht. Während der offiziellen Schließzeiten suchen wir gemeinsam mit Ihnen ansonsten gerne nach individuellen Lösungen, sprechen Sie uns im Bedarfsfall an. In den Kurzferien öffnet die BGS jeweils eine Woche (Oster-, Herbstferien). Im Regelfall findet die Ferienbetreuung immer in den letzten Ferienwochen statt. Während der beweglichen Ferientage und Schulentwicklungstage werden Betreuungszeiten nach Bedarf angeboten, an gesetzlichen Feiertagen bleibt die Betreuung geschlossen. Für eine Ferienbetreuung ist eine gesonderte schriftliche Anmeldung erforderlich, Anträge erhalten Sie ebenfalls im Sekretariat oder in der BGS. Die Gebühr für die Ferienbetreuung ist nicht in der Monatsgebühr für die Früh-, Mittags- und/oder Nachmittagsbetreuung enthalten und wird gesondert abgerechnet. Die Schülerinnen und Schüler haben innerhalb der Ferienbetreuung spätestens bis 8.00 Uhr zu erscheinen. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, besteht für diesen Tag keine weitere Betreuungsverpflichtung durch die BGS. Ein öffentlicher Schülertransport wie in den Schulzeiten kann in diesen Zeiträumen nicht sichergestellt sein. 8. Versicherungen Beide Vertragspartner regeln die Versicherungsverhältnisse wie folgt: Die Mitarbeiterinnen sind über den Träger der Ganztagsschule in Mildstedt mit Ausnahme der Ferienbetreuung haftpflichtversichert. Die OGS bildet dabei ein Teil unseres schulischen Konzeptes. Ein Versicherungsschutz besteht nur auf dem Weg zur Einrichtung und von der Einrichtung, sowie in der Einrichtung selbst. Voraussetzung ist, dass das Kind keine, außer durch Verkehrssituationen begründete Umwege macht. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet einen Unfall, den das Kind im Zusammenhang mit dem Besuch der OGS hat, unverzüglich der Leitung der OGS, der Schule und dem Schulträger zu melden, damit diese ihrer Meldepflicht gegenüber der Unfallkasse S-H nachkommen können.
8 Mutwillige Beschädigungen, die durch ein Kind während der Betreuungszeit entstehen, sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen. Die Kinder selbst sind über den Schulträger bei der GUV (Gemeindeunfallversicherung) wie auch in der Schulzeit versichert, wenn ein gültiges Vertragsverhältnis vorliegt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir allein aus diesen Gründen keine unangemeldeten Kinder betreuen können. Innerhalb der Ferienbetreuungszeiten sind die Schülerinnen und Schüler über die Versicherungen der Eltern abzusichern.
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