Frühförderung für behinderte und von Behinderung

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1 Frühförderung für behinderte und von Behinderung Mastertitelformat bearbeiten bedrohte Pflegekinder im Vorschulalter Master-Untertitelformat bearbeiten Delia Möller, Diplom-Psychologin und Logopädin Jugendpsychiatrischer Dienst Hamburg-Nord 1

2 Agenda Was Sie erwartet Grundlagen - Frühförderung - Behinderung Zugangswege für Pflegkinder - in Pflegefamilien innerhalb Hamburgs - in Pflegfamilien außerhalb Hamburgs noch Fragen??? nützliche Links 2

3 Grundlagen Was ist Frühförderung? Frühförderung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe ( 53, 54 SGB XII) Jugendhilfe (SGB VIII, KibeG) medizinischen Rehabilitation ( 26 SGB IX) Heilpädagogische Leistungen ( 56 SGB IX) Interdisziplinäre Frühförderung als Komplexleistung ( 30 SGB IX in V. m. FrühV) Frühförderung in den Kitas ( 26 KibeG) 3

4 Grundlagen Heilpädagogische Leistungen Förderpflege und basale Aktivierung heilpädagogische Spiel- und Kompetenzförderung Einsatz und Hilfen für die Aneignung spezieller Kommunikationsmittel und -methoden (Gebärdensprache, gebärdenunterstützte Kommunikation, unterstützte Kommunikation) Austausch mit den Bezugspersonen über den Entwicklungs- und Förderprozess des Kindes einschließlich Verhaltens- und Beziehungsfragen Anleitung der Bezugspersonen und Hilfe bei der Gestaltung des Alltags Anleitung der Bezugspersonen zur Einbeziehung in die Förderung Hilfen zur Unterstützung der Bezugspersonen bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung Vermittlung von weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten 4

5 Grundlagen Interdisziplinäre Frühförderung Wenn HPL und/oder Therapien allein nicht ausreichen, um ein Kind angemessen zu fördern. Heilpädagogik Physiotherapie Logopädie Ergotherapie Psychologie 5

6 Grundlagen Frühförderung in der Kita Alltagsintegrierte Frühförderung in der I-Kita für Kinder ab 3 Jahren über das Kita-Gutscheinsystem. Heilpädagogik Physiotherapie Logopädie Ergotherapie Psychologie 6

7 Grundlagen Wer bekommt Frühförderung? Kinder bis zur Einschulung, bei denen eine wesentliche Behinderung festgestellt wurde Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind und die Verordnung von Heilmitteln, bzw. die Behandlung in einer Klinik/SPZ allein (SGB V) nicht sinnvoll oder ausreichend erscheint. 7

8 Grundlagen Wer gilt als behindert? Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist ( 2 SGB IX, Abs. 1). 8

9 Grundlagen Wer gilt als wesentlich behindert? 53 Abs. 1.1 und 2 SGB XII in Verbindung mit der EHVO (Eingliederungshilfeverordnung) verweisen auf 2 Abs. 1.1 und 1.2 SGB IX und fordern für Leistungen der Eingliederungshilfe zusätzlich das Merkmal der Wesentlichkeit. kraft Gesetz z.b. Blinde oder Gehörlose. wenn die wesentliche Behinderung unter Berücksichtigung des Teilhabeaspekts festgestellt wird (z.b. Sprachbehinderung). wenn das Eintreten einer wesentlichen Behinderung nach individueller Prüfung hochwahrscheinlich ist. 9

10 Grundlagen Wer erstellt Gutachten für die Zuordnung zum 53 SGB XII? Beratungszentrum (BZ) Körper-, Sinnes-, Sprachbehinderungen. Jugendpsychiatrischen Dienste (JPD) geistige und seelische Behinderungen. Jugendpsychologischer/-psychiatrischer Dienst (JPPD) seelische Behinderungen bei stationär untergebrachten Kindern und Jugendlichen. 10

11 Grundlagen Achtung! Im Vorschulalter werden Eingliederungshilfen für alle wesentlich behinderten und von wesentlicher Behinderung bedrohten Kinder nach oder 2 SGB XII gewährt. Erst nach Schuleintritt werden Hilfen für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche nach 35a SGB VIII über die Jugendämter gewährt. 11

12 Grundlagen Entscheidungskriterien für die Zuordnung 53 SGB XII Beispiel: HPL/IFF 0-3 Jahre Wenn schon zum Zeitpunkt der Geburt oder durch später gestellte Diagnosen aufgrund einer organischen Schädigung, bzw. chronischen Krankheit klar ist, dass die Entwicklung wesentlich beeinträchtigt sein wird (Beispiel: Trisomie 21, Mukoviszidose). Wenn die Entwicklung allgemein/ in Teilbereichen vom chronologischen Alter, bzw. korrigierten Alter um mind. 6 / 9 Monate abweicht. Wenn Verhaltens-, bzw. Interaktionsweisen deutlich vom für das Alter zu erwartenden Verhalten abweichen. Insbesondere wenn der psychosoziale Hintergrund problembelastet ist. 12

13 Zugangswege Pflegekinder, die innerhalb Hamburgs leben HPL und I-Kita Eltern/ Vormund stellen Antrag auf Kostenübernahme beim für sie zuständigen Grundsicherungsamt/ Kindertagesbetreuungsstelle. Die Begutachtung des Kindes für die Zuordnung zum 53 findet am Wohnort des Kindes statt. Die Gutachterliche Stellungnahme geht an das für die Eltern/Vormund zuständige Grundsicherungsamt/ Kindertagesbetreuungsstelle. 13

14 Zugangswege Pflegekinder, die innerhalb Hamburgs leben Fallbeispiel 1 Fritz hat Sprachdefizite und Verhaltensauffälligkeiten und lebt bei Pflegeeltern in Langenhorn und soll einen I-Platz in einer Kita in der Nähe bekommen. Die Eltern leben in Wilhelmsburg. Sie/der Vormund stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe in der Kita bei KTB Mitte. Der Auftrag zur Begutachtung geht an den JPD Nord, wo Fritz bei den Pflegeeltern lebt. Die gutachterliche Stellungnahme geht an KTB Mitte, das auch für die Kostenübernahme zuständig ist. 14

15 Zugangswege Pflegekinder, die innerhalb Hamburgs leben Interdisziplinäre Frühförderung (IFF) Kinderarzt oder Arzt BZ/JPD veranlasst mit einem Formblatt die Eingangsdiagnostik bei einer Frühförderstelle oder SPZ IFF im SPZ: Krankenkasse trägt die Kosten IFF in einer Frühförderstelle: Eltern/ Vormund stellen Antrag Kostenübernahme beim für sie zuständigen Grundsicherungsamt. Die Begutachtung des Kindes für die Zuordnung zum 53 SGB XII findet am Wohnort des Kindes statt. Die Gutachterliche Stellungnahme geht an das für die Eltern/ Vormund zuständige Grundsicherungsamt. 15

16 Zugangswege Pflegekinder, die innerhalb Hamburgs leben Fallbeispiel 2 Edda lebt bei Pflegeltern im Bezirk Eimsbüttel. Bei einer kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchung hat der Kinderarzt erhebliche Entwicklungsdefizite festgestellt und veranlasst eine Eingangsdiagnostik für IFF. Die Eingangsdiagnostik findet in einer interdisziplinären Frühförderstelle in Eimsbüttel statt. Die Eingangsuntersuchung ergibt, dass Edda IFF erhalten soll. Die Pflegeeltern informieren die Eltern in Harburg, bzw. den Vormund, die den Antrag auf Kostenübernahme beim für sie zuständigen Grundsicherungsamt in Harburg stellen. Die Begutachtung findet aber im JPD Eimsbüttel statt. Die Stellungnahme geht an das Grundsicherungsamt in Harburg, das die Kosten übernimmt. 16

17 Zugangswege Pflegekinder, die außerhalb von Hamburg leben HPL, IFF und I-Kita Eltern/ Vormund stellen Antrag auf Kostenübernahme bei W/EH. Die Begutachtung des Kindes für die Zuordnung zum 53 SGB XII findet in der zuständigen Behörde am Wohnort des Kindes statt (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich: wenn der JPD in HH das Kind schon kennt, kann er die Zuordnung zum 53 SGB XII übernehmen) Die Gutachterliche Stellungnahme geht an W/EH. 17

18 Zugangswege Pflegekinder, die außerhalb von Hamburg leben Fallbeispiel 3 Jeremy lebt bei Pflegeeltern in Lüchow. Er soll aufgrund schwerer Verhaltensauffälligkeiten und Sprachdefiziten in seiner Kita in Lüchow Frühförderung erhalten. Die Pflegeeltern setzen sich mit den Eltern des Kindes in Lohbrügge / dem Vormund in Verbindung und beantragen die Kostenübernahme für Frühförderung bei W/EH. W/EH gibt den Auftrag zur Begutachtung des Kindes für die Feststellung der Zugehörigkeit des Kindes zum 53 an die für Lüchow zuständige Stelle. Die Untersuchung ergibt, dass Jeremy weder geistig noch körperlich im engeren Sinne behindert ist. Er wird aber wegen der Verhaltensstörung, der Sprachentwicklungsstörung und aufgrund seiner schwerwiegenden psychosozialen Belastungssituation als Pflegekind dem (von Behinderung bedroht) zugeordnet und erhält Frühförderung in der Kita. Die Kosten für die Frühförderung in Lüchow werden 18 von W/EH getragen.

19 Links Orientierungshilfe Behinderungsbegriff nach SGB IX und SGB XII: e/data/fa-sgbxii-53-egh-bagues feststellungen.pdf Arbeitshilfe Ergänzende Erläuterungen zur Fachanweisung zu 54 SGB XII i.v. m. 26 Abs. 2 Satz 2 SGB IX i.v. m. 30 SGB IX und der Frühförderungsverordnung (FrühV): Leitfaden Kita-Begutachtung: /data/leitfaden.pdf Leitfaden Einheitliche interdisziplinäre Diagnostik und Begutachtung zur Frühförderung: elvertrag_diagnostik_anl07.pdf 19

20 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 20

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