Gemeinde Schwaig b. Nürnberg Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

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1 Gemeinde Schwaig b. Nürnberg Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Begründung zum Entwurf vom zur Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB Bearbeiter: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL/BDLA Christian Krüßmann, Raumplaner TEAM 4 landschafts + ortsplanung guido bauernschmitt robert enders nürnberg oedenberger straße 65 tel 0911/

2 I Gemeinde Schwaig b. Nürnberg Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Gliederung Seite 1. VORBEMERKUNGEN Aufgaben und Rechtsgrundlagen der Bauleitplanung Grundlagen der Landschaftsplanung Ablauf der Planung 8 2. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN Lage, Größe, Bevölkerung Allgemeine Vorgaben der Landesplanung Regionalplanerische Einstufung Wohnbevölkerung Wirtschaftsstruktur GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG NATÜRLICHE GRUNDLAGEN Naturraum und Landschaftsstruktur, Geologie und Boden Klima Pflanzen- und Tierwelt SIEDLUNG Siedlungsstruktur Boden- und Baudenkmäler Bestehende Bebauungspläne / Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen Geplante Siedlungsentwicklung Ziele der Siedlungsentwicklung Wohnflächen-Bedarfsermittlung Geplante Bauflächen Wohnbauflächen Gewerbliche Bauflächen Begründung der Ausweisungen und Bauflächenübersicht Eingriffsregelung in der Bauleitplanung - Ausgleichsflächen ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN Schulen Kindergärten, Kindertagesstätten Sonstige öffentliche Einrichtungen 43

3 II Gemeinde Schwaig b. Nürnberg Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Gliederung Seite 7. GRÜNFLÄCHEN Grünflächen mit besonderer Zweckbestimmung Sportanlagen Spiel- und Bolzplätze Friedhöfe Allgemeine Grünflächen und Ortsgestaltung VERKEHR Überörtliches Straßennetz Öffentlicher Verkehr Bahnverkehr Busverkehr Luftverkehr Fuß- und Radwege VER- UND ENTSORGUNG, ROHSTOFFE Wasserversorgung Strom- und Gasversorgung Abwasserbeseitigung Abfallbeseitigung Rohstoffver- und -entsorgung Deponien LANDWIRTSCHAFT Agrar- und Betriebsstruktur Bodennutzung und Intensität FORSTWIRTSCHAFT Bestandssituation, Baumarten, Besitzverhältnisse Waldfunktionen und Ziele WASSERWIRTSCHAFT NAHERHOLUNG UND FREMDENVERKEHR 53

4 III Gemeinde Schwaig b. Nürnberg Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Gliederung Seite 14. NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE Ziele und Bewertung für die Schutzgüter Schutzgebiete zur Erhaltung von Natur und Landschaft Naturschutzgebiete Landschaftsschutzgebiet Naturdenkmale Landschaftsbestandteile und Grünbestände Natura Maßnahmen der Landschaftspflege Mager- und Trockenstandorte Feucht- und Nasswiesen, Hochstaudenfluren Hecken und Feldgehölze Gewässer Naturnahe Waldbewirtschaftung Gestaltungsmaßnahmen in der Flur Biotopverbund Vordringliche Pflegemaßnahmen - Artenschutzmaßnahmen Lenkung der Erstaufforstung UMSETZUNG DES LANDSCHAFTSPLANES Folgeplanungen Pflegepläne für ökologisch wertvolle Bereiche Ausgleichs- und Ersatzflächen - Ökokonto Förderprogramme des Naturschutzes und der Landwirtschaft 65 Pläne im Text Maßstab nach Seite 1. Naturraum und Landschaftsstruktur Bauflächenübersicht Schutzgebiete Landschaftsentwicklungskonzept 58

5 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 4 1. VORBEMERKUNGEN Für die Gemeinde Schwaig b. Nürnberg liegt ein wirksamer Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 vor (Öffentliche Bekanntmachung am ). Zwischenzeitlich wurde aufgrund der fortschreitenden Siedlungsentwicklung eine Reihe von Änderungsverfahren für Teilbereiche durchgeführt. 30 Jahre nach Wirksamwerden des 1. Flächennutzungsplanes waren die Aktualisierung des städtebaulichen Bestandes sowie die Anpassung der Entwicklungsziele an die aktuelle Situation dringend erforderlich. Mit der deshalb notwendigen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und der Erarbeitung des Landschaftsplanes wurde das Planungsbüro TEAM 4, Landschafts- und Ortsplanung Nürnberg, im Dezember 2008 beauftragt. 1.1 Aufgaben und Rechtsgrundlagen der Bauleitplanung Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Zielvorgaben des Baugesetzbuches ( 1 Abs. 5 BauGB) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen und alten Menschen und der Behinderten, die Belange des Bildungswesens, von Sport, Freizeit und Erholung, die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze mit geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge, die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens, einschließlich seiner Rohstoffvorkommen, sowie des Klimas, die Nutzung erneuerbarer Energien,

6 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 5 die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, der Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser, der Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung sowie die Sicherung von Rohstoffvorkommen und die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes, die Ergebnisse einer beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung, die Belange des Hochwasserschutzes. Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Maßnahmen der Innenentwicklung wie Wiedernutzbarmachung von derzeit ungenutzten Flächen, Nutzungsumwidmungen oder Nachverdichtung sind bevorzugt zu nutzen. Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen sollen nur in notwendigem Umfang für andere Nutzungsarten vorgesehen und in Anspruch genommen werden. Zur Berücksichtigung umweltschützender Belange ( 1a, BauGB) bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes erstellt die Gemeinde Schwaig b. Nbg. parallel den Landschaftsplan (vgl. Kap. 1.2). Abwägungsgebot Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen ( 1 Abs. 6 BauBG). In der Abwägung sind umweltschützende Belange zu berücksichtigen, z. B. die Darstellungen von Landschaftsplänen, Umweltverträglichkeitsprüfungen etc. ( 1a Abs. 2 BauGB). Die gesonderte Erwähnung der umweltschützenden Belange in einem eigenen Paragrafen des Baugesetzbuches verdeutlicht den Stellenwert, mit dem der Gesetzgeber den Umgang mit Grund und Boden belegt. Der 1a des BauGB regelt auch Eingriff und Ausgleich bei absehbaren Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes: "(1) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. (2) In der Abwägung nach 1 Abs. 6 sind auch zu berücksichtigen 1. die Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfallund Immissionsschutzrechtes, 2. die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz), 3. die Bewertung der ermittelten und beschriebenen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt entsprechend dem Planungsstand (Umweltverträglichkeitsprüfung), soweit im Bebauungsplanverfahren die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Sinne der Anlage zu 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung begründet werden soll, und 4. die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes; soweit diese erheblich beeinträchtigt werden können, sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit oder Durchführung von derartigen Eingriffen sowie die Einholung der Stellungnahme der Kommission anzuwenden (Prüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). (3) Der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt durch geeignete Darstellungen nach 5 als Flächen zum Ausgleich und Festsetzungen nach 9 als Flächen oder Maßnahmen

7 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 6 zum Ausgleich. Soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist, können die Darstellungen und Festsetzungen nach Satz 1 auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. Anstelle von Darstellungen und Festsetzungen nach Satz 1 oder 2 können auch vertragliche Vereinbarungen gemäß 11 oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen getroffen werden. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren." Im Landschaftsplan werden die Grundlagen der Abwägung umweltschützender Belange sowie Möglichkeiten für Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen aufgezeigt. Bindungswirkung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan werden durch Gemeinderatsbeschluss aufgestellt. Der Plan bindet die Gemeinde und die Träger öffentlicher Belange bei nachfolgenden Planungsüberlegungen, soweit sie nicht widersprochen haben. Er hat jedoch keine Rechtswirksamkeit und keine Bindungswirkung gegenüber dem Bürger. Aus dem Flächennutzungsplan und Landschaftsplan wird die verbindliche Bauleitplanung entwickelt (Bebauungsplan / Grünordnungsplan). Diese ist Rechtssatzung mit Bindungswirkung für jedermann und Voraussetzung zur Anwendung des bodenrechtlichen Instrumentariums nach dem Baugesetzbuch. Beziehung zur Landesplanung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan sind den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen ( 1 Abs. 4 BauGB). Zielvorgaben befinden sich im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom und im Regionalplan für die Region 7 - Industrieregion Mittelfranken (vgl. Kap. 2.2 und 2.3). Beziehung zu den Fachplanungen Planungen und Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, sollen nachrichtlich übernommen werden. Sind solche Festsetzungen in Aussicht genommen, sollen sie als Planung im Flächennutzungs-/Landschaftsplan vermerkt werden ( 5 Abs. 4 BauGB). Solche anderen gesetzlichen Vorschriften sind insbesondere: - Bundesfernstraßengesetz (FStrG) - Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) - Bundesbahngesetz (BbG) - Bayerisches Wassergesetz (BayWG) - Energiewirtschaftsgesetz (EnergG) - Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)

8 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 7 - Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Denkmalschutzgesetz (DSchG) Nachrichtliche Übernahmen und Planungsvermerke sind nicht Bestandteil des Aufstellungsverfahrens. Der Fachplanungsträger muss die Übernahme nicht einmal durch Widerspruch geltend machen. Die nachrichtlichen Übernahmen und die Planungsvermerke sind nicht Gegenstand von Anregungen und unterliegen nicht der Genehmigung nach 6 BauGB. Die Gemeinde hat ihre Darstellungen den Vorgaben der Fachplanungen anzupassen, soweit sie zur nachrichtlichen Übernahme verpflichtet ist. Die nachrichtliche Übernahme oder der Vermerk setzen keine Zustimmung der Kommune voraus. Sie bedeuten auch keine Zustimmung zur Planung. 1.2 Grundlagen der Landschaftsplanung Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) werden in 1 die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege aufgestellt: "Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie, die Vielfalt, Eigenheit und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind." Der Landschaftsplan soll diese Ziele auf der Ebene der Gemeinde umsetzen. Er wird auf der Grundlage von 9 und 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aufgestellt: Darzustellen sind der vorhandene Zustand von Natur und Landschaft und seine Bewertung, der angestrebte Zustand von Natur und Landschaft sowie die hierfür erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens gemäß BauGB und durch die Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan erlangt der Landschaftsplan die Rechtsnatur des Flächennutzungsplanes (s. Kap. 1.1) Aufgaben der Landschaftsplanung in der Gemeinde Schwaig b. Nbg. Die Gemeinde Schwaig b. Nbg. beabsichtigt, den Landschaftsplan als zukunftsorientiertes Planungsinstrument und Vorgabe für eine weitere Entwicklung der Kommune zu erstellen. Durch die Fortschreibung des Landschaftsplanes sollen insbesondere Möglichkeiten für landschaftsverträgliche Siedlungsflächen aufgezeigt, wertvolle Landschaftsbereiche in ihrer Qualität erhalten und gesichert,

9 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 8 ein Pflegekonzept für wertvolle Landschaftsteile im Gemeindegebiet erstellt, ein Biotopverbundsystem entwickelt, Möglichkeiten zur Nutzung staatlicher Förderprogramme (Vertragsnaturschutzprogramm, Landschaftspflegeprogramm, Kulturlandschaftsprogramm) sowie Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen für die Siedlungsentwicklung aufgezeigt werden. 1.3 Ablauf der Planung Datum Verfahrensschritt Aufstellungsbeschluss bis Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung ( 4 Abs. 1 BauGB).. bis.... bis.. Öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Behördenbeteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB Feststellungsbeschluss 2. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN 2.1 Lage, Größe, Bevölkerung Die Gemeinde Schwaig b. Nürnberg hat eine Gebietsgröße von ca. 590 ha und liegt in der Planungsregion 7, Landkreis Nürnberger Land, Regierungsbezirk Mittelfranken. Schwaig grenzt an den östlichen Stadtrand des Oberzentrums Nürnberg an, die Entfernung zur Stadtmitte beträgt ca. 10 km. Das Mittelzentrum Lauf a. d. Pegnitz liegt etwa mit gleichem Abstand in nordöstlicher Richtung.

10 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 9 Die Nachbargemeinden sind: - Stadt Nürnberg - Gemeinde Röthenbach a. d. Pegnitz - Gemeinde Rückersdorf Daneben grenzen häufig gemeindefreie Gebiete (Reichswald) an die Gemeinde Schwaig an. Verkehrsanbindung Durch das Gemeindegebiet verlaufen - die Autobahn A3 - die Bundesstraße B14 - die Staatsstraße 2241, sowie die Kreisstraßen - LAU 14 - LAU 15 und die Bahnstrecken - Nürnberg-Behringersdorf-Lauf re. d. Pegnitz-Bayreuth - Nürnberg-Schwaig-Lauf li.d. Pegnitz-Amberg-Furth i. W. Bevölkerung Am lebten in der Gemeinde Menschen (Quelle: GENESIS-Online Datenbank, Bayer. Landesamt f. Statistik und Datenverarbeitung) in den Ortsteilen Schwaig, Malmsbach und Behringersdorf. Die Bevölkerung verteilt sich auf die Ortsteile wie folgt: - OT Schwaig (mit Malmsbach): ca. 65 %, - OT Behringersdorf: ca. 35 % der Gesamtbevölkerung.

11 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 10 Flächennutzung Die Erfassung der Bodenflächen nach Art der tatsächlichen Nutzung durch das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ergibt für das Gemeindegebiet folgendes Bild (Quelle: Statistik kommunal 2012): Nutzungsart Flächenanteil ha % Gebäude- und Freiflächen ,9 Betriebsflächen 4 0,7 Erholungsflächen 10 1,7 Verkehrsflächen 84 14,3 Landwirtschaftliche Flächen ,6 Waldflächen ,8 Wasserflächen 10 1,8 Flächen anderer Nutzung 7 1,2 Gebietsfläche gesamt ,0 2.2 Allgemeine Vorgaben der Landesplanung Nach 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Landschaftsplanung anzupassen. Die in verschiedenen Stufen formulierten Ziele sind verpflichtend in die nächstfolgende Planung zu übernehmen bzw. bei der Entwicklung der Ziele zu beachten. Maßgebend sind vor allem die Ziele des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom Die Gemeinde Schwaig ist Teil des Verdichtungsraums Nürnberg-Fürth-Erlangen und grenzt unmittelbar an das Oberzentrum Nürnberg an. Sie ist im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken als Siedlungsschwerpunkt im Verdichtungsraum und damit als zentraler Ort eingestuft. Nach neuem Landesentwicklungsprogramm entfällt die Kategorie Siedlungsschwerpunkt, bestehende Siedlungsschwerpunkte können jedoch als Grundzentren im zu überarbeitenden Regionalplan dargestellt werden. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2. Raumstruktur 2.1 Zentrale Orte Funktion der Zentralen Orte (G) Zentrale Orte sollen überörtliche Versorgungsfunktionen für sich und andere Gemeinden wahrnehmen. In ihnen sollen überörtliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge gebündelt werden. Sie sollen zur polyzentrischen Entwicklung Bayerns beitragen.

12 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Grundzentren (Z) Eine Gemeinde ist in der Regel dann als Grundzentrum festzulegen, wenn sie zentral-örtliche Versorgungsfunktionen für mindestens eine andere Gemeinde wahrnimmt und einen tragfähigen Nahbereich aufweist. (G) Die als Grundzentrum eingestuften Gemeinden sollen darauf hinwirken, dass die Bevölkerung ihres Nahbereichs mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs in zumutbarer Erreichbarkeit versorgt wird. (G) Bestehende Klein- und Unterzentren sowie bestehende Siedlungsschwerpunkte können als Grundzentren beibehalten werden Entwicklung und Ordnung der Verdichtungsräume (G) Die Verdichtungsräume sollen so entwickelt und geordnet werden, dass - sie ihre Aufgaben für die Entwicklung des gesamten Landes erfüllen, - sie bei der Wahrnehmung ihrer Wohn-, Gewerbe- und Erholungsfunktionen eine räumlich ausgewogene sowie sozial und ökologisch verträgliche Siedlungs- und Infrastruktur gewährleisten, - Missverhältnissen bei der Entwicklung von Bevölkerungs- und Arbeitsplatzstrukturen entgegen gewirkt wird, - sie über eine dauerhaft funktionsfähige Freiraumstruktur verfügen und - ausreichend Gebiete für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung erhalten bleiben Integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung in Verdichtungsräumen (Z) In den Verdichtungsräumen ist die weitere Siedlungsentwicklung an Standorten mit leistungsfähigem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere an Standorten mit Zugang zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, zu konzentrieren. 3 Siedlungsstruktur 3.1 Flächensparen (G) Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. (G) Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. 3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Z) In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. 3.3 Vermeidung von Zersiedelung (G) Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden.

13 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Regionalplanerische Einstufung Die Zentralen Orte werden nach Bedeutung und Eigenart ihrer jeweiligen Aufgaben eingestuft. Ihre Verflechtungsbereiche sollen anhand der sozioökonomischen Beziehungen abgegrenzt werden. Eine Gemeinde soll dann als Zentraler Ort ausgewiesen werden, wenn sie die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einstufungskriterien aufweist und ihr ein tragfähiger Verflechtungsbereich der jeweiligen Stufe zugeordnet werden kann. Die Gemeinde Schweig wird im Regionalplan Industrieregion Mittelfranken (Region 7) als Siedlungsschwerpunkt im Stadt- und Umlandbereich des großen Verdichtungsraums Nürnberg / Fürth / Erlangen eingestuft (vgl. Kap A III 1.3 und Begründungskarte 3 "Zentrale Orte, Nahbereiche und Siedlungsschwerpunkte", RP 7). "Die Siedlungsschwerpunkte sollen zentralörtliche Versorgungsaufgaben im Stadtund Umlandbereich des großen Verdichtungsraumes Nürnberg / Fürth / Erlangen übernehmen und zu einer Ordnung der Siedlungsentwicklung beitragen." Als Sonderform der Zentralen Orte haben sie die Aufgabe, die Deckung des qualifizierten Grundbedarfs in den Bereichen Versorgung, Arbeit und Dienstleistungen sowie Einzelhandel zu gewährleisten. Daher sollen ihre zentralörtlichen Funktionen gesichert, bzw. weiterentwickelt werden. Innerhalb des Stadt- und Umlandbereichs des Verdichtungsraumes werden aufgrund der intensiven funktionalen und städtebaulichen Verflechtungen keine Nahbereiche abgegrenzt. Dahingehend unterscheiden sich Siedlungsschwerpunkte von den "klassischen" Zentralen Orten. Gemäß Regionalplan soll im Siedlungsschwerpunkt Schwaig b. Nürnberg die Einzelhandelszentralität gesichert und weiterentwickelt werden (vgl. RP 7 A III 2.3.1) die Arbeitszentralität gesichert werden (vgl. RP 7 A III 2.3.2) die Versorgungszentralität durch Ausstattung mit zentralörtlichen Einrichtungen gesichert und weiterentwickelt werden (vgl. RP 7 A III 2.3.3) Des Weiteren liegt Schwaig an einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Entwicklungsachse Nürnberg-Lauf a. d. Pegnitz-Sulzbach-Rosenberg mit Anschluss an die

14 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 13 in Richtung Norden verlaufende Achse Hersbruck-Pegnitz (vgl. RP 7, Karte 1 "Raumstruktur"). Gemäß neuem Landesentwicklungsprogramm vom entfällt die Kategorie Siedlungsschwerpunkte. Bestehende Siedlungsschwerpunkte können jedoch als Grundzentren in den anzupassenden Regionalplänen dargestellt werden. Aufgrund der zentral-örtlichen Ausstattung der Gemeinde Schwaig mit Gütern des täglichen Bedarfs und des periodischen Bedarfs (vgl. Kap. 5.1) ist zu erwarten, dass die Gemeinde Schwaig als Grundzentrum eingestuft wird. "Entwicklungsachsen sollen insbesondere im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung, die Freiraumsicherung und den Infrastrukturausbau zu einer geordneten und nachhaltigen raumstrukturellen Entwicklung Bayerns und seiner Teilräume beitragen sowie deren Einbindung in die Bandinfrastruktur anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland und Nachbarstaaten gewährleisten." (vgl. LEP 2006 A II 3) Schwaig b. Nürnberg Die erheblichen Restriktionen im Bereich der Gemeinde Schwaig zeigt die Karte Landschaft und Erholung aus dem Regionalplan. Fast der gesamte nicht bebaute Bereich ist mit verbindlichen Festsetzungen aus den Bereichen Natur und Landschaftsschutz überlagert.

15 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 14 Quelle: Planungsverband Industrieregion Mittelfranken (7) Ausschnitt aus Karte 3 "Landschaft und Erholung" (Stand: ) 2.4 Wohnbevölkerung Die bisherige Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde zeigt einen deutlichen Einwohneranstieg auf über Einwohner bis Seitdem sinkt die Einwohnerzahl bis 1987 deutlich, um sich danach zu stabilisieren. Der Rückgang der Bevölkerungsentwicklung seit 1970 ist durch den Verzicht auf Ausweisung neuer Baugebiete verursacht. Einwohnerentwicklung seit 1840 Quelle: Statistik kommunal 2012, Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Die Verteilung der Bevölkerung nach Altersgruppen zeigt die deutliche Zunahme der über 65-Jährigen gegenüber 1970 und Diese Überalterung wird auch durch das Billeter-Maß dokumentiert (s.u.). Demgegenüber steht der erhebliche Rückgang aller Altersgruppen zwischen 18 und 40 Jahren. In diesen Altersgruppen findet im Wesentlichen die Gründung eigener Haushalte statt. Zur Haushaltsgründung wandert offensichtlich ein großer Teil der Bevölkerung ab, was mit dem erheblichen Mangel an verfügbarem Bauland begründet ist. Besonders relevant für den Flächennutzungsplan ist weiterhin der relativ hohe Anteil der Altersgruppe der 6- bis 15-jährigen im Jahr Diese Altersgruppe wird im Zeitraum der Gültigkeit des Flächennutzungsplanes das Potenzial für Familien- und Haushaltsgründungen darstellen.

16 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 15 Bevölkerung 1970, 1987 und 2006 nach Altersgruppen Quelle: Statistik kommunal 2012, Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Eine Messgröße für die demographische Alterung der Bevölkerung ist das sog. Billeter-Maß (Quotient aus Personen (0 bis unter 15 J.) in % Pers. (50 J. und älter) in % mit Personen (15 bis unter 50 J.) in %). Dieses Maß betrachtet die vorreproduktiven (Alter 0 bis unter 15), die reproduktiven (Alter 15 bis unter 50) und die nachreproduktiven (Alter 50 und älter) Altersstufen einer Bevölkerung. Damit kann die derzeitige Altersstruktur in einem Ort dargestellt werden. Das Billeter-Maß nimmt negative Werte an, wenn der Anteil der über 50-Jährigen größer ist als der Anteil der Kinder. Je größer der negative Wert ist, umso stärker ist die Alterung zu erwarten. Der grobe Mittelwert für ländliche Gemeinden in Bayern liegt nach bisherigen Erfahrungen bei ca. - 0,30 bis - 0,35. Zahlen, die über dieser Spanne liegen, weisen auf eine starke Tendenz zur Überalterung hin. Für die Gemeinde Schwaig errechnet sich ein Billeter-Maß von - 0,74. Dies zeigt die sehr ausgeprägte Tendenz zur Überalterung. Auch die folgende Abbildung zeigt die im Vergleich zu den Regionen erhebliche Überalterung in Schwaig.

17 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 16 Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Auch hier fällt auf, dass der Anteil der 6-15-jährigen relativ hoch ist, während die 18-40jährigen deutlich geringere Anteile gegenüber den Vergleichswerten haben. Der Anteil älterer Menschen ist auffallend hoch. Für die Gemeindeentwicklung und den Flächennutzungsplan bedeutet dies, dass zum einen die Wohnbedürfnisse älterer Menschen stärker berücksichtigt werden müssen (barrierefreie Singlewohnungen in zentraler Lage), andererseits aber auch verfügbares Bauland in Randbereichen für die heute 6-15-jährigen angeboten werden muss, um eine weitere Abwanderung ins Umland zu stoppen. Angesichts der erheblichen Restriktionen der Siedlungsentwicklung (Bannwald, Vogelschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet Pegnitztal) kommt der Nachverdichtung eine große Rolle zu. Dennoch wird ein maßvolles Angebot an neuen Bauflächen erforderlich sein, um den Wünschen junger Familien nachzukommen. 2.5 Wirtschaftsstruktur Verarbeitendes Gewerbe / Bauhauptgewerbe In Schwaig b. Nbg. waren im primären Sektor (verarbeitendes Gewerbe) 2008 insgesamt 13 Betriebe mit zusammen Beschäftigten vorhanden. Dies ist ein im Landkreisvergleich sehr hoher Wert, was die Standortgunst der Gemeinde Schwaig belegt (v.a. Maschinenbau, Elektronik, Feinmechanik, Kalksandsteine, Metall- und Kunststoffverarbeitung, Arzneimittel). Das Bauhauptgewerbe wies Betriebe mit 83 Beschäftigten auf.

18 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 17 Handwerksbetriebe Sekundärer Sektor (Stand ) Bau- und Ausbaugewerbe Elektro- und Metallgewerbe Holzgewerbe Bekleidung, Textil- und Ledergewerbe Nahrungsmittelgewerbe Gesundheitsgewerbe Glas-, Papier- und sonstige Gewerbe Summe Vollhandwerk Handwerksähnliche Betriebe insgesamt 18 Betriebe 37 Betriebe 3 Betriebe 1 Betrieb 4 Betriebe 19 Betriebe 3 Betriebe 85 Betriebe 25 Betriebe 110 Betriebe Die Betriebszahlen haben sich insgesamt positiv entwickelt bei der Handwerkszählung waren es 73 Betriebe. Überwiegend handelt es sich im Gemeindebereich um handwerkliche Kleinbetriebe, die auf vielfältige Weise zur Versorgung der Entwicklung des Gemeindegebietes beitragen. Den Einwohnern standen im Gemeindegebiet sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer gegenüber. Bei insgesamt sozialversicherungspflichtigen beschäftigten Arbeitnehmern mit Wohnort im Gemeindegebiet ergibt sich ein positiver Pendlersaldo von 89 Personen. Von den insgesamt sozialversicherungspflichtigen beschäftigten Arbeitnehmern (2008) entfallen 439 Arbeitnehmer auf das produzierende Gewerbe und 1207 Arbeitnehmer auf den Dienstleistungsbereich (ca. 42 %). In der Land- und Forstwirtschaft gibt es lediglich 5 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Damit liegt der Anteil der Arbeitsplätze im Dienstleistungsgewerbe deutlich unter dem Durchschnitt der Industrieregion Mittelfranken mit fast 65 %. Dies liegt vor allem am hohen Anteil des produzierenden Gewerbes, das mit mehreren größeren Betrieben in der Gemeinde Schwaig vertreten ist. Aus dem positiven Pendlersaldo wird deutlich, dass die Gemeinde Schwaig nicht nur ein Siedlungsschwerpunkt für die Wohnbevölkerung am Rande des Oberzentrums Nürnberg ist, sondern auch erhebliche Bedeutung als Arbeitsort hat. Grund ist die besondere Standortgunst (Nähe Oberzentrum, hervorragende Verkehrsanbindung). Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes kommt deshalb der Standortsicherung der vorhandenen betrieblichen Standorte durch eine nutzungsgerechte Darstellung sowie wo erforderlich auch der Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten und Möglichkeiten für neue Betriebsansiedlungen eine große Rolle zu. 3. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG Die heutige Gemeinde Schwaig hat sich aus den Ortsteilen Schwaig, Behringersdorf und Malmsbach entwickelt. Die alten Ortskerne liegen unmittelbar an den Talhängen zum Pegnitztal. Spuren frühgeschichtlicher Besiedelung reichen bis in die ältere Eisenzeit etwa 500 v.chr. Erste Erwähnungen fanden die Orte im 13. Jahrhundert n.chr.

19 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 18 Vom Mittelalter bis zur neuen Zeit waren die Siedlungen durch das Zeidelwesen (Bienenzucht) und Landwirtschaft geprägt, in allen 3 Ortsteilen wurden Schlösser errichtet, deren Besitz wechselte vor allem unter verschiedenen Nürnberger Patrizierfamilien. Anfang des 19. Jahrhunderts hatte die Gemeinde nur etwa Einwohner. Die Bevölkerungszahl hat sich nach dem 2. Weltkrieg sprunghaft erhöht. Dies war zum einen bedingt durch den Zuzug von Flüchtlingen aber auch durch eine ab 1950 beginnende Ausweisung von Gewerbeflächen, vor allem im Ortsteil Schwaig. Die Siedlungstätigkeit fand in den 1980er Jahren im Wesentlichen ihren Abschluss, da eine weitere Ausdehnung von Baugebieten in den Reichswald nicht mehr angestrebt wurde. Das Pegnitztal mit seinem Überschwemmungsgebiet wurde von jeher weitgehend von Bebauung freigehalten. Bedingt durch den Verzicht auf Ausweisung neuer Baugebiete ab den 1980er Jahren nahm die Bevölkerungszahl bis heute wieder etwas ab. 4. NATÜRLICHE GRUNDLAGEN 4.1 Naturraum und Landschaftsstruktur, Geologie und Boden Die Gemeinde Schwaig b. Nbg. ist Teil des Naturraumes Mittelfränkisches Becken. Im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan werden die nachfolgenden ökologischen Raumeinheiten (Untereinheiten) unterschieden. Diese ökologischen Raumeinheiten stellen Bereiche mit vergleichbaren Eigenschaften dar. Sie sind Grundlage für die Beschreibung der Landschaft, ihre Bewertung und die Konfliktanalyse sowie die Formulierung der erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Pegnitzaue Die Aue der Pegnitz durchzieht das Gemeindegebiet von Ost nach West. Sie ist überwiegend landwirtschaftlich genutzt und durch regelmäßige Überschwemmungen, teils bis an den Talrand, geprägt. Mit 309 m ü.nn liegt hier der tiefste Punkt des Gemeindegebietes. Das Relief ist bis auf geringe Mulden weitgehend eben. Die Aue ist mit nacheiszeitlichen Sedimenten und Abtragungsmaterial aus den Hängen im Einzugsgebiet des Flusses verfüllt. Die Böden reichen in der Regel von sandigen-braunerden bis zu Nassgleyen. Talhänge und Niederterrasse der Pegnitz (Sandgebiete) Die Pegnitzaue wird beidseits von 5-10 m hohen Hangkanten gefasst, die teils bewaldet, teils bebaut sind, v.a. in Behringersdorf sind noch größere Abschnitte der Hangkante unbebaut. Sie prägen das Orts- und Landschaftsbild in besonderem Maße und weisen häufig naturnahe Böden auf. Der Hangkante vorgelagert sind v.a. in Schwaig (z.b. Malmsbach) Schwemmsande der Vorterrasse der Pegnitz, hinter der Hangkante schließt sich die Niederterrasse der Pegnitz an. Sie wird ebenfalls von Sanden geprägt und ist wie die Vorterrasse weitgehend bebaut.

20 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 19 Höhenrücken des mittleren Burgsandsteins Kleinflächig ragen die Anhöhen des Burgsandsteins in das Gemeindegebiet (Hasenbuckl östlich Schwaig und Sommerleite nördlich Behringersdorf). Diese sind mit bis zu 335 münn die höchsten Punkte im Gemeindegebiet. Diese Standorte sind überwiegend bewaldet. Der Burgsandstein bildet flachgründige Böden (Ranker) mit geringer Humusauflage. 4.2 Klima Die Gemeinde Schwaig gehört zum trocken-warmen Klima des mittelfränkischen Beckens und damit zu den trockensten und wärmsten Regionen Bayerns. In der folgenden Übersicht sind wichtige Klimadaten genannt. Zum Vergleich werden die Werte der Region München angegeben (aus Klimaatlas von Bayern): Niederschläge Jahresmittel temperatur Vegetationsperiode (> 5 ) Schwaig b. Nbg mm 8-9 C Tage München mm 7-8 C Tage Besondere Wärmegunst genießen die südexponierten Hänge zum Pegnitztal (Flur Weinberg ). Bei windschwachen Hochdrucklagen (sogenannten Inversionslagen, vor allem im Winterhalbjahr) kehrt sich das Temperaturgefälle um. Dann sammelt sich in den Flussauen die feuchte Kaltluft und bildet teils zähe Nebelfelder, während in den höheren Lagen die höheren Temperaturwerte erreicht werden. Die sich durch das Relief und das Flusstal ergebenden lokalklimatischen Wirkungen erfordern eine sorgfältige Abwägung möglicher Nutzungsänderungen (vgl. Umweltbericht). 4.3 Pflanzen- und Tierwelt Zur Erfassung der Vegetation und einzelner Pflanzen- und Tierarten wurden die Biotopkartierung und die Artenschutzkartierung des Landkreises Nürnberger Land ausgewertet sowie eine gezielte Ortsbegehung durchgeführt. Durch Begehungen im Jahr 2009 wurden teilweise auch geschützte Biotope, insbesondere die 30-Flächen, aufgenommen, in ihrem Zustand und hinsichtlich der Pflegebedürftigkeit bewertet. Unter natürlichen Umständen wäre der größte Teil des Gemeindegebietes von Schwaig bewaldet. Dabei würde im Pegnitztal ein Erlen-Eschen-Auwald vorherrschen, gegebenenfalls unterbrochen durch Biberwiesen, auf den angrenzenden Burgsandsteinrücken, Sandterrassen und Flugsandbereichen des Reichswaldes ein Kiefern- Eichenwald. Heute wird die Vegetation im Gemeindegebiet neben den Siedlungen vor allem durch zwei Teilbereiche geprägt: Den Reichswald und das Pegnitztal.

21 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 20 Der in das Gemeindegebiet vor allem im Bereich Behringersdorf reichende Reichswald zählt zu den größten zusammenhängenden Waldgebieten außerhalb der Gebirge in Deutschland. Er weist eine außerordentlich artenreiche Pflanzen- und Tierwelt auf und ist deshalb Teil des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 (vgl. Kap ). Neben zahlreichen seltenen waldbewohnenden Vogelarten, Fledermäusen und Kleintieren zählt u.a. auch die Wildkatze inzwischen wieder zu den im Reichswald heimischen Tierarten. Der siedlungsnahe, ins Gemeindegebiet reichende Teil des Reichswaldes ist allerdings durch die Erholungssuchenden relativ stark beunruhigt, hat aber dennoch als Lebensraum hohe Bedeutung. Das Pegnitztal im Gemeindegebiet Schwaig zeichnet sich durch die naturnahe Pegnitz mit einem artenreichen Fischbestand (u.a. die kennzeichnende Äsche) sowie den begleitenden Ufergehölzsaum aus. Mit Vorkommen von Wasseramsel oder Eisvogel ist zu rechnen. Neben dem Fluss selbst finden sich in der Pegnitzaue vereinzelt naturnahe Strukturen mit Bedeutung für die Vogel- und Insektenwelt: ein Altwasser östlich Behringersdorf, Ausgleichsflächen und ein Graben mit Hochstaudenfluren westlich des Guts Mittelbügweg. Von besonderer Bedeutung ist auch die überwiegende Grünlandnutzung der Aue. An Sonderstandorten sind im Gemeindegebiet vor allem die Reste von Sandmagerrasen und Sandheiden auf den Flugsanden des Reichswaldes zu nennen. Die beiden wertvollsten Flächen sind eine Lichtung südlich des Zapfsees sowie der Bereich unterhalb der Freileitung östlich des Gewerbegebietes Schwaig. Im Siedlungsbereich sind es vor allem alte Gehölzbestände an den Hangkanten zum Pegnitztal, die eine besondere Bedeutung für die Pflanzen- und Tierwelt besitzen. Ergänzend wird hinsichtlich der Pflanzen- und Tierwelt auf die entsprechenden Ausführungen im Umweltbericht (Teil B der Begründung) hingewiesen. 5. SIEDLUNG 5.1 Siedlungsstruktur Schwaig b. Nürnberg besteht aus den Hauptorten Schwaig (mit Ortsteil Malmsbach) und Behringersdorf. Am lebten in der Gemeinde Menschen. Schwaig hat eine Siedlungsdichte (Einwohner/km 2 Siedlungs- und Verkehrsfläche) von (Stand: ) und liegt damit etwas über dem Vergleichswert der Industrieregion Mittelfranken mit Einwohner/ km 2 (Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung). Die Gemeinde Schwaig ist hervorragend mit öffentlichen Einrichtungen und Einrichtungen des täglichen Bedarfs, teils auch des periodischen Bedarfs ausgestattet. Dies gilt für beide Ortsteile. So sind u.a. vorhanden:

22 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 21 - Grundschule in beiden Ortsteilen - Kindergärten in beiden Ortsteilen - Kinderhort, Kinderkrippe in beiden Ortsteilen - Mittagsbetreuung in beiden Ortsteilen - Jugendzentrum - Gemeindebücherei - Hallen- und Freibad - Bankfilialen in beiden Ortsteilen - Räume für Kulturveranstaltungen (Schwaiger Schloss, Bürgersaal) - Nahversorgungszentrum in beiden Ortsteilen - Intensivpflegeklinik - Ärzte und Zahnärzte - Apotheken in beiden Ortsteilen - sowie zahlreiche gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Verbände. 5.2 Boden- und Baudenkmäler Das Denkmalschutzgesetz (DSchG) unterscheidet Baudenkmäler und Bodendenkmäler. Diese sind in der Denkmalliste beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eingetragen. Denkmäler sind vom Menschen geschaffene Sachen oder Teile aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Wer Baudenkmäler oder geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder in der Nähe von Denkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, benötigt eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, sofern sich dies auf Bestand und Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen. Sie sind unberührt zu erhalten (DSchG, Art. 1). Die im Gemeindegebiet vorhandenen Bodendenkmäler sind im Plan dargestellt. Eine Gesamtaufstellung der Boden- und Baudenkmäler findet sich im Anhang.

23 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Bestehende Bebauungspläne Nr. Name Rechtskraft am 1 Östliche Breitenlohe An der Erlengrund-, Heide-, Garten- und Waldstraße Östliche Heimstättensiedlung in Behringersdorf, Landkreis Lauf Gebiet zwischen Nürnberger Straße, Friedenstraße, Bahnlinie Nürnberg-Amberg und Autobahn Nürnberg-Frankfurt 7 Landkreis Lauf, Am Eichenrangen Ost, Gemarkung Behringersdorf; Flurkarte Nr Gebiet zwischen Pegnitztal, Mittelbügweg und Staatsstraße Gebiet zwischen Staatsstraße und Mittelbügweg Deckblatt (östl.) 11.2 Deckblatt (westl.) Gebiet zwischen Gemeindegrenze, Warthe-, Frieden-, Haimendorfer Straße und geplanter B 14 Teilbereich zwischen Warthestraße, Friedenstraße und bestehendem Lärmschutzwall Nürnberger Straße, Bahnhofstraße, Bahnlinie Nürnberg-Amberg und Friedenstraße 14 Gebiet Ortsteil Malmsbach: Östlich Wieseneckstraße, beiderseits der Mustleitenstraße und nördlich der Parkstraße 15 Gebiet zwischen Behringersdorfer Straße, Pegnitz, geplantem Freibad, Lorzingstraße und Anton-Bruckner-Straße 16 Gebiet zwischen Nürnberger Straße, Schulstraße, Pegnitz und Behringersdorfer Straße 16 Tektur 1 Neuordnung Fl.-Nrn. 443 und 444, Umgestaltung der Parkstraße Wohnanlage ETB Warthestraße Östliche Haimersdorfer Straße Terrassenwohnanlage Behringersdorf "An der Günthersbühler Straße" 23 An der Mustleite, östlicher Bereich Fachmarktzentrum Schwaig Gewerbegebiet Büro- und Geschäftshaus Wieseneckstraße Nahversorgungszentrum Behringersdorf Gebiet zwischen Ahornweg-Wiesentalstraße-Mustleitenstraße Geplante Siedlungsentwicklung Der Flächennutzungsplan soll für den Planungszeitraum von ca. 15 Jahren vorausschauend die Grundzüge der baulichen Entwicklung der Kommune vorbereiten. Hierzu ist eine Bedarfsermittlung erforderlich. Basierend auf den Grundlagen bisherige Einwohnerentwicklung, Funktion der Gemeinde und regionalplanerischen Vorgaben werden die zu erwartende und angestrebte Einwohnerentwicklung und hierauf aufbauend der Bauflächenbedarf prognostiziert.

24 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Ziele der Siedlungsentwicklung Ziel der gemeindlichen Siedlungsentwicklung ist es, die beiden durch die Pegnitzaue getrennten Hauptorte Schwaig und Behringersdorf in ihrem Bestand zu sichern und fortzuentwickeln. Vorrangig soll die negative Bevölkerungsentwicklung der letzten 20 Jahre (siehe Kap. 2.4) gestoppt und möglichst umgekehrt sowie der Überalterung entgegengewirkt werden. Als ausgewiesener Siedlungsschwerpunkt im Stadt- und Umlandbereich im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen mit seiner positiven Bevölkerungsprognose in den nächsten 20 Jahren und der hervorragenden Ausstattung der Gemeinde mit Einrichtungen des öffentlichen Bedarfs soll auch in Schwaig eine positive Bevölkerungsentwicklung angestrebt werden. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn einer weiteren Überalterung der Bevölkerung aufgrund der Abwanderung der jüngeren Bevölkerung entgegengewirkt wird. Aus der Analyse der Daten zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur wird deutlich, dass der Wohnbevölkerung im Gemeindegebiet ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen innerhalb der Gemeinde gegenüber steht. Dies wird durch einen Einpendlerüberschuss belegt. Zudem wurden im Zeitraum der letzten 2 Jahre Flächen für Gewerbe sowie für Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen ausgewiesen. Der Schwerpunkt der zukünftigen Bauflächenausweisung sollte also eher in Richtung Wohnraumentwicklung tendieren, jedoch aufgrund der vollständigen Belegung aller Gewerbeflächen auch Flächen für neue Gewerbeansiedlungen vorsehen Wohnflächen-Bedarfsermittlung Um die Wohnbauflächen ausreichend zu bemessen, muss die zukünftige Bevölkerungsentwicklung für den Planungszeitraum von 15 Jahren geschätzt bzw. anhand der Entwicklungsziele der Gemeinde festgelegt werden. Grundlage für die Berechnungen bilden die Statistik kommunal und GENESIS-Online Datenbank, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Einwohnerzahl der Gesamtgemeinde in den letzten Jahren Bevölkerung am 31. Dezember Jahr insgesamt Veränderung zum Vorjahr Anzahl % , , , , , , , , , ,5 Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Durchschnittliche jährliche Bevölkerungsentwicklung der letzten 10 Jahre: - 0,11 %

25 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 24 Angestrebte künftige Einwohnerentwicklung In der Region 7 (Industrieregion Mittelfranken) ist die Bevölkerungszahl konstant bzw. zeigt mit einer mittleren jährlichen Bevölkerungsveränderung von 0,3 % in den letzten 10 Jahren eine positive Bilanz. Diese liegt minimal unter dem bayerischen Durchschnitt, jedoch etwas über dem des Regierungsbezirks Mittelfranken. Der Landkreis Nürnberger Land hat seine Bevölkerung in den letzten 10 Jahren konstant gehalten. Die regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2031 (Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, 2012) sieht im Zeitraum 2011 bis 2031 allerdings für den Landkreis Nürnberger Land eine negative Bevölkerungsentwicklung (- 3,8 %). Die Industrieregion Mittelfranken wird laut der Prognose seine Bevölkerung konstant halten (0,0 %). Der bayerische Durchschnitt liegt bei 0,1 %. Für den Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen wird für den Zeitraum der nächsten 20 Jahre ein Bevölkerungszuwachs von 2 bis 4 % prognostiziert. Für Schwaig wird für den Planungszeitraum von 15 Jahren ein Bevölkerungszuwachs von 1,5 % angestrebt (über dem Durchschnitt der Industrieregion Mittelfranken aber deutlich unter dem Durchschnitt des Verdichtungsraums). Begründung - Aufgrund seiner Nähe zum Oberzentrum Nürnberg (ca. 10 km zur Stadtmitte) und damit zum Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen und seine gute verkehrliche Anbindung (Anschluss an 2 Bahnlinien, 2 Anschlüsse an BAB Nürnberg-Frankfurt, Bundes- und Staatsstraße Richtung Lauf und Nürnberg) hat Schwaig eine sehr hohe Attraktivität als Wohnstandort. Im Regionalplan ist Schwaig als Siedlungsschwerpunkt ausgewiesen. - Die Altersstruktur der Gemeinde Schwaig weist einen im Vergleich zu den letzten 20 Jahren stark gestiegenen Anteil an Einwohnern im Alter von 65 Jahren und älter auf. Relativ hoch ist der Anteil der 6-18-Jährigen. Stark rückläufig ist der Anteil der Bevölkerung im Alter von 18 bis 30 Jahren, d. h. diese Altersschicht, in der die meisten Haushaltsgründungen erfolgen, bleibt nicht im Ort, sondern wandert mangels Bauland ab. Diesem Trend muss entgegengewirkt werden, um die Infrastruktur der Gemeinde auszulasten und eine einseitige Bevölkerungsentwicklung zu vermeiden. - Die negative Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre resultiert im Wesentlichen aus dem Mangel an zur Verfügung stehenden Bauflächen. In den letzten 25 Jahren wurden in der Gemeinde Schwaig nicht mehr als ca. 2,0 ha neue Bauflächen ausgewiesen. Der örtliche Bedarf an Bauflächen durch Nachgeborene kann offensichtlich auch nicht durch die Möglichkeit der Baulückenschließung gedeckt werden. Die Flächen hierfür und auch darüber hinaus wären zwar teilweise vorhanden, werden aber von den privaten Eigentümern seit Jahren nicht zur Verfügung gestellt. - In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die wenigen von der Gemeinde ausgewiesenen Flächen aufgrund der Nähe zum Verdichtungsraum sehr gut angenommen und rasch bebaut werden. So wurde das im Jahr 2009 ausgewiesene Baugebiet Ahornweg (15 Bauplätze) bereits nach einem Jahr fast vollständig verkauft und bebaut. - Ein stärkeres Wachstum, z.b. entsprechend den Prognosen des Verdichtungsraumes, kann nicht empfohlen werden, da die Siedlungsentwicklung durch naturräumliche Qualitäten wie Bannwald, Vogelschutzgebiet und Pegnitztal erheblich eingeschränkt ist.

26 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 25 Ermittlung der prognostizierten Einwohnerzahl (EW) 2031 EW 2011 x Bevölkerungswachstum pro Jahr in % x 15 Jahre = EW-Zuwachs EW x 0,1 % x 15 Jahre = 125 EW Einwohnerzahl 2031: EW EW = EW Ermittlung des Bauflächenbedarfs bis Wachstumsbedarf Einwohnerzuwachs(-Planungswert) im Jahr 2031 = 125 EW 125 EW : 1,85 Personen/Haushalt = 68 Wohneinheiten (WE) 2. Auflockerungsbedarf Im Gemeindegebiet beträgt die derzeitige Haushaltsgröße ca. 1,94 Personen je Haushalt. Der Durchschnitt in Bayern ist mit 2,06 Personen/Haushalt etwas höher. Der Auflockerungsbedarf ergibt sich aus der Verminderung der Belegungsdichte, die in Schwaig aber bereits relativ niedrig ist. Da in Schwaig ein sehr hoher Anteil an Einwohnern mit einem Alter von 65 und mehr Jahren wohnt (fast 25 % der Bevölkerung), wird der Anteil von Haushalten mit nur einer Person in den nächsten Jahren erheblich zunehmen. Hieraus ergibt sich ein Auflockerungsbedarf. Dies bestätigt auch eine Studie des Marktforschungsinstituts Empirica (NN, ), die auch bei stagnierender Bevölkerung einen erheblichen Bedarf an neuen Wohneinheiten aufgrund von immer mehr Einzelhaushalten sieht. Diese Entwicklung ist in Schwaig bereits fortgeschritten (wie die vorhandene geringe Belegungsdichte zeigt), deshalb wird für den Planungszeitraum nur eine geringfügig veränderte Haushaltsgröße von 1,85 Personen pro Haushalt zu Grunde gelegt. Ermittlung des Auflockerungsbedarfs EW : 1,94 = WE (Wohneinheiten) EW : 1,85 = WE Auflockerungsbedarf 209 WE 3. Reservebedarf Der zu planende Reservebedarf entsteht daraus, dass für 1,5 % des jeweiligen Einwohnerbestandes Reserveflächen bereitgestellt werden sollten, um - auf die Bodenpreise regulierend einzuwirken, - Bauwilligen Alternativbauflächen anbieten zu können, - unvorhersehbaren Entwicklungen vorzubeugen, - als Brücke für die Zeit nach dem Prognosezeitraum zu dienen. Reservebedarf: EW x 1,5 % = 125 EW 125 EW : 1,85 = 68 WE

27 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Bauflächenbedarf bis 2031 Wachstumsbedarf = 68 WE Auflockerungsbedarf = 209 WE Reservebedarf = 68 WE 345 WE Baudichte: 20 WE/ha (überwiegend verdichtete Einzel- und Doppelhausbebauung) Bruttobaufläche (incl. Nebenflächen wie Erschließung etc.) -> Erforderliche Brutto-Wohnbaufläche bis 2031: 345 WE : 20 WE/ha = 17,25 ha Hiervon abzuziehen sind jedoch die noch vorhandenen freien Bauflächen: Bestehende Baulücken bzw. unbebaute Bauflächen Wohnbauflächen (Stand: November 2009): Schwaig mit OT Malmsbach Behringersdorf ca. 7,96 ha ca. 4,82 ha ca. 12,78 ha Gemischte Bauflächen (Stand: November 2009): Schwaig mit OT Malmsbach Behringersdorf ca. 0,52 ha ca. 0,21 ha ca. 0,73 ha Hierbei ist zu berücksichtigen, dass viele der Grundstücke der privaten Bevorratung dienen oder aufgrund fehlender Abgabebereitschaft dem freien Markt nicht zur Verfügung stehen und somit auch weiterhin mittelfristig nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Etwa 25 % der freien Wohnbauflächen sind in der Hand eines Eigentümers, der seit Jahren nicht verkaufsbereit ist. Als freies Potential sind deshalb max. 70 % von insgesamt 13,51 ha, also etwa 9,46 ha anzusehen. Verbleibender, neu abzudeckender Bedarf: 17,25 ha - 9,46 ha = 7,79 ha

28 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Geplante Bauflächen Im Folgenden werden gegliedert nach Art der Nutzung die neuen Bauflächen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Bestandssituation und der Umweltauswirkungen der Planung bewertet. Einleitend zu den Beschreibungen der Bauflächen ist eine Übersichtskarte dargestellt, aus der die Lage der einzelnen behandelten Flächen ersichtlich wird. Bestand Planung W W Wohnbaufläche gem. 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (rot) M M Gemischte Baufläche gem. 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (braun) G G Gewerbliche Baufläche gem. 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO (grau) S S S Sonderbaufläche gem. 11 BauNVO (orange) Gemeinbedarfsfläche gem. 5 Abs. 2 Nr. 2.2 BauGB (violett) Die Nummerierung der Bauflächen folgt der Nummerierung des Vorentwurfs. Gegenüber dem Vorentwurf sind einige Bauflächen entfallen (z.b. W.1), da diese Bauflächen erhebliche negative Umweltauswirkungen haben. Deshalb ist die Nummerierung nicht fortlaufend. Folgende Bauflächen sind gegenüber dem Vorentwurf entfallen: - W 1 wegen Konflikten mit Immissionsschutz - W 3 wegen Konflikten mit Vogelschutzgebiet, Wasserschutzgebiet und Bannwald - W 5 wegen Konflikten mit Immissionsschutz - G 4 wegen Konflikten mit Walderhalt und ungünstiger Erschließung - G 6 wegen Anpassung der Planung an rechtskräftigen Bebauungsplan

29 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Wohnbauflächen W 2 Behringersdorf, Günthersbühler Straße 0,17 ha Bisherige Darstellung im FNP Tatsächliche Nutzung Schutzgebiete Erschließung ÖPNV/Nahversorgung/ soziale Infrastruktur Immissionsschutz Umweltbelange* Gemeinbedarf - Kirchliche Zwecke ehemaliger Kindergarten Zone III b Trinkwasserschutzgebiet Erlenstegen bereits erschlossen Bahnhof Behringersdorf ca. 500 m Nahversorgungszentrum Behringersdorf ca. 400 m Kindergarten m Vorkehrungen zum Immissionsschutz gegenüber Gewerbegebiet prüfen keine erheblichen Umweltauswirkungen wegen bestehender Bebauung, kein Ausgleichsflächenbedarf * ausführlicher Umweltbericht siehe Teil B der Begründung

30 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 29 W 4 Behringersdorf, Am Kohlschlag 2,03 ha Bisherige Darstellung im FNP Tatsächliche Nutzung Schutzgebiete Erschließung ÖPNV/Nahversorgung/ soziale Infrastruktur Immissionsschutz Umweltbelange* Fläche für Abgrabungen, Abbaufläche Wald, teils geschützte Biotope (Altgrasflur, Tendenzen Sandmagerrasen) Zone III a Trinkwasserschutzgebiet Erlenstegen über innerörtliche Straßen Bahnhof Behringersdorf ca. 650 m Nahversorgungszentrum Behringersdorf ca. 600 m Kindergarten m Vorkehrungen zum Immissionsschutz entlang der Bahn erforderlich: Wall, Gewerbegebiet mit abriegelnder Bebauung erhebliche Umweltauswirkungen wegen Waldrodung und geschützter Biotope (kurz-mittelfristig wieder herstellbar), hoher Ausgleichsflächenbedarf, gleichartiger Biotop als Ausgleich erforderlich, Ersatzaufforstung erforderlich * ausführlicher Umweltbericht siehe Teil B der Begründung

31 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 30 W 6 Schwaig Ehemaliges Brochier-Gelände 2,5 ha Bestand (rechtswirksamer Bebauungsplan) Planung Bisherige Darstellung im FNP Gewerbegebebiet, Wald/ rechtswirksamer Bebauungsplan vorhanden mit Abgrenzungen aufgrund geplanter Verkehrsflächen (Verlegung Staatsstraße), wegen überholter Straßenplanung nicht mehr sinnvolle Abgrenzungen deshalb Umplanung als Wohnbaufläche erforderlich (grüne Schraffur = geplante Waldfläche, hellgrünes Raster auf Waldfläche = Trenngrün zwischen Siedlungsbereichen) Tatsächliche Nutzung Schutzgebiete Erschließung ÖPNV/Nahversorgung/ soziale Infrastruktur Immissionsschutz Umweltbelange* Gewerbegebiet Zone III b Trinkwasserschutzgebiet Erlenstegen über Mittelbügweg / Max-Reger-Straße Bahnhof Schwaig ca. 400 m ggf. Schallschutzmaßnahme erforderlich geringe Umweltauswirkungen wegen vorhandenem Bebauungsplan, insgesamt geringere Bauflächen und Versiegelung zu erwarten, Erhalt der bewachsenen Böschungen * ausführlicher Umweltbericht siehe Teil B der Begründung

32 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Gewerbliche Bauflächen G 1 Behringersdorf, Zapfgelände 2,08 ha Bisherige Darstellung im FNP Tatsächliche Nutzung Schutzgebiete Erschließung ÖPNV/Nahversorgung/ soziale Infrastruktur Immissionsschutz Umweltbelange* Wald, Wohnbaufläche Industriegebiet/Gewerbegebiet Zone III b Trinkwasserschutzgebiet Erlenstegen von Günthersbühler Straße aus Bahnhof Behringersdorf ca. 150 m Einschränkungen aufgrund östlich angrenzender Wohnnutzung keine erheblichen Umweltauswirkungen, da bereits bebaut, im Norden Darstellung eines Pufferstreifens aus Wald zum Wohngebiet, dadurch positive Umweltauswirkungen * ausführlicher Umweltbericht siehe Teil B der Begründung

33 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 32 G 2 Behringersdorf, Bahnhof 0,82 ha Bisherige Darstellung im FNP Tatsächliche Nutzung Schutzgebiete Erschließung ÖPNV/Nahversorgung/ soziale Infrastruktur Immissionsschutz Umweltbelange* Fläche für Bahnanlagen Brachfläche, befestigt Zone III b Trinkwasserschutzgebiet Erlenstegen von Günthersbühler Straße aus Bahnhof Behringersdorf ca. 50 m nicht erforderlich geringe Umweltauswirkungen wegen vorhandener Befestigung, geringer Ausgleichsflächenbedarf * ausführlicher Umweltbericht siehe Teil B der Begründung

34 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 33 G 3 Schwaig, Alte Diepersdorfer Straße 4,45 ha Bisherige Darstellung im FNP Tatsächliche Nutzung Schutzgebiete Erschließung ÖPNV/Nahversorgung/ soziale Infrastruktur Immissionsschutz Umweltbelange* Gemischte Baufläche teils Wald, teils Landwirtschaft Zone III b Trinkwasserschutzgebiet Erlenstegen über geplanten Kreisverkehr Diepersdorfer Straße Bahnhof Schwaig ca. 700 m nicht erforderlich erhebliche Umweltauswirkungen wegen Waldrodung mittlerer Ausgleichsflächenbedarf, Ersatzaufforstung erforderlich * ausführlicher Umweltbericht siehe Teil B der Begründung

35 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 34 G 5 Schwaig, östlich Industriegebiet an der A3 1,74 ha Bisherige Darstellung im FNP Tatsächliche Nutzung Schutzgebiete Erschließung ÖPNV/Nahversorgung/ soziale Infrastruktur Immissionsschutz Umweltbelange* Wald Wald Zone III b Trinkwasserschutzgebiet Erlenstegen über Haimendorfer Straße Bahnhof Schwaig ca m Ggf. zur Autobahn hin erforderlich erhebliche Umweltauswirkungen wegen Waldrodung mittlerer Ausgleichsflächenbedarf, Ersatzaufforstung erforderlich * ausführlicher Umweltbericht siehe Teil B der Begründung

36 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 35 G 7 Behringersdorf, Am Kohlschlag 0,56 ha Bisherige Darstellung im FNP Tatsächliche Nutzung Schutzgebiete Erschließung ÖPNV/Nahversorgung/ soziale Infrastruktur Immissionsschutz Umweltbelange* Fläche für Abgrabungen, Abbaufläche Wald, teils geschützte Biotope (Altgrasflur mit Tendenz zu Sandmagerrasen) Zone III a Trinkwasserschutzgebiet Erlenstegen über innerörtliche Straßen Bahnhof Behringersdorf ca. 650 m Nahversorgungszentrum Behringersdorf ca. 600 m Kindergarten m Vorkehrungen zum Immissionsschutz entlang der Bahn erforderlich erhebliche Umweltauswirkungen wegen Waldrodung und geschützter Biotope (kurz-mittelfristig wieder herstellbar), hoher Ausgleichsflächenbedarf, gleichartiger Biotop als Ausgleich erforderlich, Ersatzaufforstung erforderlich * ausführlicher Umweltbericht siehe Teil B der Begründung

37 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 36 G 8 Behringersdorf; Zapf - Bürogebäude 0,17 ha Bisherige Darstellung im FNP Tatsächliche Nutzung Schutzgebiete Erschließung ÖPNV/Nahversorgung/ soziale Infrastruktur Immissionsschutz Umweltbelange* Wald Teils Lagerfläche, teils Wald Zone III b Trinkwasserschutzgebiet Erlenstegen von Günthersbühler Straße aus Bahnhof Behringersdorf ca. 150 m Einschränkungen aufgrund westlich angrenzender Wohnnutzung Teils bereits befestigt * ausführlicher Umweltbericht siehe Teil B der Begründung

38 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 37 K 1 Schwaig, Max-Reger-Straße - Kindergarten 0,64 ha Bisherige Darstellung im FNP Tatsächliche Nutzung Schutzgebiete Erschließung ÖPNV/Nahversorgung/ soziale Infrastruktur Immissionsschutz Umweltbelange* Wald Wald Zone III b Trinkwasserschutzgebiet Erlenstegen Max-Reger-Straße, Parkplatz erforderlich Bahnhof Schwaig ca m Nahversorgungszentrum Schwaig ca m Abstand von 80 m zur Staatsstraße erhebliche Umweltauswirkungen wegen Waldrodung, mittlerer Ausgleichsflächenbedarf, Ersatzaufforstung erforderlich. * ausführlicher Umweltbericht siehe Teil B der Begründung

39 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 38 K 2 Schwaig, Erweiterung Kindertagesstätte 0,22 ha Bisherige Darstellung im FNP Tatsächliche Nutzung Schutzgebiete Erschließung ÖPNV/Nahversorgung/ soziale Infrastruktur Immissionsschutz Umweltbelange* Grünfläche Grünfläche mit Baumbestand, teils bebaut (Einzelgebäude) Zone III b Trinkwasserschutzgebiet Erlenstegen Reichswaldstraße Bahnhof Schwaig ca. 600 m Nahversorgungszentrum Schwaig ca. 200 m Nicht erforderlich mittlerer Ausgleichsflächenbedarf, teils bebaute Fläche, Erhalt einzelner Bäume anstreben * ausführlicher Umweltbericht siehe Teil B der Begründung

40 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Bauflächenübersicht und Begründung der Ausweisungen Folgende Bauflächen sind in der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes dargestellt: Nr. * Bezeichnung / Lage Fläche (ha) Wohnbauflächen W 2 Behringersdorf, Günthersbühler Straße 0,17 / I** W 4 Behringersdorf, Am Kohlschlag 2,03 W 6 Schwaig, ehemaliges Brochier-Gelände 2,5 / I Gewerbliche Bauflächen G 1 Behringersdorf, Zapfgelände 2,08 / I G 2 Behringersdorf, Bahnhof 0,82 / I G 3 Schwaig, Alte Diepersdorfer Straße 4,45 G 5 Schwaig, östlich Industriegebiet an der A3 1,74 G 7 Behringersdorf, Am Kohlschlag 0,56 G 8 Behringersdorf, Zapf - Bürogebäude 0,17 / I Gemeinbedarfseinrichtungen K 1 Schwaig, Max-Reger-Straße, Kindergarten 0,64 K 2 Schwaig, Erweiterung Kindertagesstätte 0,22 / I * Nummerierung nicht fortlaufend, da einige Bauflächen gegenüber dem Vorentwurf aufgrund von Umweltbelangen entfallen sind (vgl. Kap. 5.). ** I = Innenentwicklung In der folgenden Tabelle sind die geplanten Bauflächen nach Ortsteilen und Nutzung getrennt zusammengestellt sowie für das gesamte Gemeindegebiet addiert. Ortsteil Bestand in ha Planung in ha * W M G S W M G Gem Behringersdorf 54,63 10,77 3,62 1,61 2,20-3,63 - Schwaig 88,73 17,18 31,12 3,26 2,50-6,19 0,86 Summe 143,36 27,95 34,74 4,87 4,70-9,82 0,86 * ohne bereits bebaute Teilflächen Die sich ergebende Summe von 4,70 ha Wohnbaufläche liegt damit unter der Bedarfsermittlung (7,79 ha, vgl. Kap ). Begründung der Ausweisungen Die geplante Flächennutzung im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes entspricht den Zielen einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Die Gemeinde Schwaig hat alle Möglichkeiten der Innenentwicklung durch Umnutzung brachliegender oder mindergenutzter Flächen umgesetzt. Bei einem Großteil der dargestellten Bauflächen handelt es sich um Flächen der Innenentwicklung:

41 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 40 - W 2 Behringersdorf, Günthersbühler Straße - W 6 Schwaig, ehemaliges Brochier-Gelände - G 1 Behringersdorf, Zapfgelände - G 2 Behringersdorf, Bahnhof - G 8 Behringersdorf, Zapf, Bürogebäude - K 2 Schwaig, Erweiterung Kindertagesstätte Bei der Ausweisung von Wohnbauflächen ist die Gemeinde Schwaig aufgrund zahlreicher Restriktionen deutlich unter dem erforderlichen Bedarf zurückgeblieben. Im Vorentwurf geplante Bauflächen mit erheblichen Konflikten mit dem Natur- und Umweltschutz wurden nicht weiterverfolgt. Die größte Wohnbaufläche entwickelt sich aus einer ehemaligen Gewerbefläche, die derzeit mindergenutzt ist (ehemaliges Brochier- Gelände am Mittelbügweg). Die zweite größere Wohnbaufläche Am Kohlschlag greift zwar in Waldbestände und teils in kartierte Biotope ein, gegenüber den geprüften Alternativen hat diese Baufläche allerdings deutlich geringere Umweltauswirkungen. Sie ist bereits im Flächennutzungsplan von 1980 in erheblich größerem Umfang als Baufläche und sogar als Abbaufläche dargestellt. Aus Sicht der Gemeinde Schwaig gehen die Belange zur Schaffung von neuem Wohnbauland aufgrund ihrer Lage und Funktion als Siedlungsschwerpunkt im Verdichtungsraum gegenüber den betroffenen Umweltbelangen im Bereich der Baufläche W 4 vor. Der betroffene Kiefernwald ist verhältnismäßig jung und wenig artenreich, die betroffene Biotopfläche ist durch Brache beeinträchtigt und relativ kurzfristig ersetzbar. Für die gewählte Baufläche spricht insbesondere auch die unmittelbare Nähe zum Bahnhof Behringersdorf, was den Zielen des Regionalplanes entspricht und den motorisierten Individualverkehr minimiert. In der Summe bedeuten die verhältnismäßig geringen Ausweisungen für Wohnbauflächen für die künftige Entwicklung der Gemeinde Schwaig, dass der Nachverdichtung im Bereich der vorhandenen Bauflächen besonderes Gewicht zukommt. Weiterhin ist bei der Entwicklung der geplanten Bauflächen eine möglichst hohe Baudichte anzustreben, die den Rahmen der Baunutzungsverordnung ausschöpft. Grundstücksgrößen wie in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts können nicht mehr Ziel der verbindlichen Bauleitplanung sein. Auch bei den gewerblichen Bauflächen liegt ein Schwerpunkt bei der Innenentwicklung. Die Ausweisung neuer Bauflächen dient weiterhin zu einem großen Teil der Bestandssicherung bestehender Betriebe (G 1 und G 8 in Behringersdorf sowie G 5 in Schwaig). Die gewerbliche Baufläche G 7 soll insbesondere Standort für Dienstleistungsbetriebe werden. Sie ist aufgrund der Nähe zum Bahnhof Behringersdorf hierfür in besonderer Weise geeignet. Als gewerbliche Baufläche zur Neuansiedlung von Betrieben dient insbesondere die Baufläche G 3 in Schwaig. Auch diese Fläche war bereits im wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 als Baufläche dargestellt, allerdings als gemischte Baufläche. Sie ist aufgrund ihrer Lage allerdings nicht für Wohnnutzung geeignet, deshalb hat die Gemeinde Schwaig sich im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Darstellung einer gewerblichen Baufläche entschieden. Die Fläche liegt zwischen der Kreisstraß LAU 15 und dem Industriegebiet auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Stadt Röthenbach. Mit dieser Baufläche sind zwar teilweise Rodungen von Wald im Verdichtungsraum verbunden, es bestehen aber keine Alternativen mit geringeren Umweltauswirkungen. Auch sind mit Ausnahme des ehemaligen Brochier- Geländes, welches allerdings aufgrund seiner Lage als Wohnbaufläche vorgesehen wird, keine Gewerbebrachen vorhanden, die eine Neuausweisung des Gewerbegebietes G 3 ersetzen könnten. Die Gemeinde Schwaig hat als Siedlungsschwerpunkt im

42 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 41 Verdichtungsraum mit hervorragender Verkehrsanbindung eine hohe Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen, so dass aus Sicht der Gemeinde Schwaig auch für die künftige Entwicklung gewerbliche Bauflächen vorgehalten werden müssen um wohnortnahe Arbeitsplätze für die örtliche Bevölkerung zu schaffen. Bezüglich der geplanten Gemeinbedarfseinrichtungen handelt es sich bei der Baufläche K 2 ebenfalls um eine Innenentwicklung durch Nutzung einer bestehenden Baufläche bzw. Erweiterung der vorhandenen Kindertagesstätte. Die Baufläche K 1 ist aufgrund ihrer Lage und Zuordnung zu den bestehenden und vor allem dem neu geplanten Wohngebiet W 6 an dem vorgesehenen Standort an der Max-Reger-Straße sinnvoll angeordnet. 5.7 Eingriffsregelung in der Bauleitplanung - Ausgleichsflächen Mit der Novellierung des Baugesetzbuches 1998 durch Art. 1 Abs. 1 AG BauROG wurde die Eingriffsregelung für die Bauleitplanung neu geregelt und ist auch in Bayern seit dem anzuwenden. Der Freistaat Bayern hat zur Hilfestellung einen gemeinsam vom Bayer. Gemeindetag, vom Bayer. Städtetag und von den Bayer. Staatsministerien für Landesentwicklung und Umweltfragen sowie des Innern erarbeiteten Leitfaden "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" herausgegeben. Der Umfang der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen kann im Vorgriff auf die verbindliche Bauleitplanung nur überschlägig ermittelt werden, da die exakten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorher noch nicht absehbar sind und der Detailuntersuchung im Rahmen der Grünordnungsplanung als Teil der Bebauungspläne bedürfen. Eine grobe Abschätzung reicht jedoch auf der Ebene des Flächennutzungsplans auf der Grundlage der im Entwurf ausgewiesenen Bauflächen zunächst aus. Aussagen zum Ausgleich einzelner Bauflächen findet sich im Umweltbericht. Voraussichtlicher Ausgleichsbedarf (ohne Bauflächen der Innenentwicklung): Wohnbaufläche Gewerbefläche Gemeinbedarfsfläche Ausgleichsfläche (gesamt) 1,5 ha 4,0 ha 0,3 ha 6,8 ha Die genannte Fläche stellt einen oberen Wert dar, da auch innerhalb der Bauflächen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen können. Weiterhin sind Flächen für Ersatzaufforstungen als Ausgleich für Waldverluste in mehreren Bauflächen erforderlich (Wald im Verdichtungsraum). Ggf. können diese gleichzeitig als naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen dienen. Hinweise und Vorgaben für sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen zur Verbesserung von Naturhaushalt und Landschaftsbild liegen durch den Landschaftsplan vor (vgl. Kap und 15.6). Weiterhin hat die Gemeinde bereits mehrere Flächen in ein Ökokonto eingestellt (ca. 1 ha).

43 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN 6.1 Schulen Im Gemeindegebiet von Schwaig befinden sich jeweils in den Ortsteilen Behringersdorf und Schwaig 2 Grundschulen. In den Grundschulen wird eine Früh- und Mittagsbetreuung angeboten. Damit besteht in beiden Ortsteilen eine ausreichende Versorgung. Die Mittelschule, eine Realschule sowie ein Gymnasium befinden sich in Röthenbach a.d. Pegnitz. Weitere Schulen die auch von Schwaiger Bürgern besucht werden finden sich in Lauf und Nürnberg. Aktuelle Planungen und Maßnahmen im Bereich des Schulwesens sind nicht erforderlich und nicht vorgesehen. 6.2 Kindergärten, Kindertagesstätten In beiden Ortsteilen gibt es eine gute Ausstattung mit Kindergärten und Kinderkrippen. Ortsteil Behringersdorf - Kindertagesstätte Blickwinkel - Spatzennest - Kinderhort Die Kinderburg - Mittagsbetreuung Ortsteil Schwaig - Kindertagesstätte Am Hasnbuckl - Evangelischer Kindergarten Unterm Regenbogen - Katholischer Kindergarten St. Paul - Kinderkrippe Quartier A 3 - Kinderhort Die Kinderburg - Mittagsbetreuung Die von der Gemeinde Schwaig bei Nürnberg getragenen Einrichtungen Die Kinderburg bieten in beiden Ortsteilen Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung an. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Kinderbetreuung sind in der Gemeinde Schwaig weitere Einrichtungen erforderlich. Im Flächennutzungsplan vorgesehen sind 2 Flächen für die Neuerrichtung von 2 Kindertagesstätten im Ortsteil Schwaig: - Erweiterung Kindertagesstätte Am Hasnbuckl (K 2) - Neubau Kindertagesstätte im Bereich Max-Reger-Straße (K 1). Mit den beiden Einrichtungen soll der gestiegene Bedarf gedeckt werden.

44 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Sonstige öffentliche Einrichtungen Das Rathaus befindet sich im Ortsteil Schwaig. Der Bau- und Wertstoffhof befindet sich ebenfalls in Schwaig. Feuerwehrstützpunkte gibt es in Schwaig und Behringersdorf. Kirchlichen Zwecken dienende Einrichtungen sind das evangelisch-lutherische Pfarramt Behringersdorf, das evangelisch-lutherische Pfarramt Schwaig sowie das katholische Pfarramt Schwaig (zuständig auch für Behringersdorf). Weiterhin ist die Gemeinde Schwaig Mitglied des Zweckverbandes Volkshochschule Unteres Pegnitztal. Sie betreibt einen offenen Jugendtreff in Behringersdorf und unterhält das Hallen- und Freibad Pegnitzaue in Schwaig. Eine Büchereie gibt es im Ortsteil Schwaig. 7. GRÜNFLÄCHEN 7.1 Grünflächen mit besonderer Zweckbestimmung Sportanlagen Die Ausstattung mit Sportanlagen im Gemeindegebiet entspricht der Struktur der örtlichen Vereine. Entsprechend finden sich in Schwaig und in Behringersdorf gut ausgestattete Sportanlagen, die dem örtlichen Bedarf entsprechen. Mit insgesamt ca. 13 ha an Sportflächen einschließlich eines Hallenbades ist die Versorgung außerordentlich gut. Erweiterungen sind nicht vorgesehen. Gegenüber dem Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 wird ein Teil der dort als Grünfläche dargestellten Sportanlagen im Ortsteil Schwaig als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Grund ist die starke bauliche Prägung dieses Teilbereiches Spiel- und Bolzplätze Das Gemeindegebiet ist insgesamt gut mit Spiel- und Bolzplätzen ausgestattet. Eine einwohnerbezogene Bedarfsberechnung ist nicht erforderlich, da überwiegend Einfamilienhausbebauung vorherrscht und Spielmöglichkeiten sowohl in den Hausgärten wie auch in fast allen Ortsteilen in der auf kurzen Wegen erreichbaren umgebenden Landschaft vorhanden sind. Spielplätze finden sich im Ortsteil Schwaig - Am Bahndamm - Lerchenstraße - Schlossplatz - Brunner Weg - Grundweg

45 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 44 Ortsteil Behringersdorf - Heidestraße - Sophienpark - Tuchergartenstraße Friedhöfe Ein kleinerer Friedhof befindet sich im Ortsteil Behringersdorf neben der Kirche. Hier bestehen keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr. Ein großer Friedhof findet sich im Ortsteil Schwaig. Er bietet neben Erd- und Urnenbestattungen auch Baumbestattungen an. Freiflächen sind innerhalb des Friedhofs Schwaig noch ausreichend vorhanden. Die Friedhofsfläche ist für den künftigen Bedarf ausreichend, Erweiterungen sind nicht erforderlich. 7.2 Allgemeine Grünflächen und Ortsgestaltung Die Wohnqualität einer Gemeinde wird entscheidend bestimmt durch: naturnahe Grünbestände in und um die Ortslagen, ein ausreichendes Angebot an Gärten, Sportflächen, Spiel- und Bolzplätzen, eine ansprechende und ortstypische Gestaltung der Straßenräume, Plätze, Höfe, Gärten, die harmonische Einbindung des Ortes in die Landschaft und attraktive Fuß- und Radwege in die freie Landschaft und im Siedlungsbereich. Bereiche, die für den Naturhaushalt und/oder das Orts- und Landschaftsbild von besonderer Bedeutung sind, sollen von Bebauung freigehalten werden: Talgrund und Auen der Pegnitz (Grundwassererneuerung, Rückhalteraum für Hochwässer, reizvolle Ortsbilder, Gliederung der Siedlungsgebiete, Biotopschutz), zusammenhängende Waldflächen des Reichswaldes (Klimaschutz, Biotopschutz, Erholung), prägende Hangzonen zum Pegnitztal (Landschaftsbild, Biotopschutz). Die Gemeinde Schwaig ist trotz der dichten und teils bandartigen Bebauung ganz erheblich durch Grün- und Freiflächen geprägt. Dabei handelt es sich zum einen um den überregional bedeutsamen Grünzug der Pegnitzaue, der die beiden Ortsteile trennt und der weitgehend von Bebauung freigehalten wurde. Für einen Teil des Pegnitztales existiert ein Grünordnungsplan, der die Gestaltung der Aue und die dort bestehende privilegierte landwirtschaftliche Nutzung (Pferdehaltung) regelt. Weiterhin hat die Gemeinde Schwaig die Pegnitzaue in den letzten Jahren durch ein zusammenhängendes und vernetztes Fuß- und Radwege-System erschlossen und damit die Erholungseignung verbessert. Neben dem Pegnitztal wird das Gemeindegebiet von den umliegenden Waldflächen des Lorenzer und Sebalder Reichswaldes geprägt. Diese Wälder sind als Bannwald und Natura 2000-Gebiet ausgewiesen und müssen somit erhalten werden. Sie dienen

46 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 45 neben dem Naturschutz auch der ansässigen Bevölkerung zur Naherholung und sind gut mit Wegen erschlossen. Insgesamt hat die Gemeinde Schwaig durch die Verzahnung mit der Landschaft eine gute Ausstattung mit Grünflächen, die zudem von allen Bauflächen aus rasch und gefahrlos fußläufig erreichbar sind. Unabhängig davon sollten auch innerhalb der Bauflächen möglichst zusammenhängende Grünflächen und Grünzüge entwickelt werden. Dies ist zum einen möglich durch eine großzügige Gestaltung der Straßenräume die Platz für Gehölzflächen und insbesondere Großbäume vorsehen sollten. Vorbildlich sind die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt von Behringersdorf und Schwaig, auch in anderen Straßen sollten Räume für Baumpflanzungen und Grünflächen geschaffen werden. Neben der gestalterischen Funktion dienen diese insbesondere einer Verbesserung des Siedlungsklimas, was aufgrund des Klimawandels und der Lage im klimatischen Belastungsraum Nürnberg- Unteres Pegnitztal zunehmende Bedeutung gewinnt. In vielen Baugebieten sind noch mächtige Altbäume erhalten geblieben, meist Linden oder Eichen, schwerpunktmäßig an den Talhängen zur Pegnitzaue. Diese Bäume prägen maßgeblich das Ortsbild oder den Ortsrand. Sie sollen erhalten und wo erforderlich gepflegt und saniert werden. Die größten und zusammenhängenden Grünflächen mit Altbaumbeständen sind aufgrund ihrer städtebaulichen und landschaftlichen Bedeutung im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan als Grünflächen dargestellt und sollen von Bebauung freigehalten werden. 8. VERKEHR 8.1 Überörtliches Straßennetz Die Gemeinde Schwaig ist hervorragend an das überregionale Straßennetz angebunden. Innerhalb des Gemeindegebietes liegt ein kurzer Abschnitt der Bundesautobahn A3 Passau-Frankfurt, sowohl der Ortsteil Behringersdorf wie auch der Ortsteil Schwaig verfügt über einen direkten Autobahnanschluss. Der Ortsteil Behringersdorf wird durch die Bundesstraße 14 Nürnberg-Amberg erschlossen, der Ortsteil Schwaig durch die Staatsstraße Die Ortsdurchfahrt der B14 in Behringersdorf wurde in den letzten Jahren umgestaltet, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen und das Ortsbild zu gestalten. Ergänzt wird das Straßennetz durch die Kreisstraßen LAU 15 von Behringersdorf über Schwaig nach Diepersdorf sowie LAU 14 von Behringersdorf nach Neunhof.

47 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Öffentlicher Verkehr Bahnverkehr Die Gemeinde Schwaig ist hervorragend an das regionale Schienennetz angebunden. Im Ortsteil Behringersdorf verläuft die Bahnlinie Nürnberg-Sulzbach/Rosenberg bzw. Nürnberg-Bayreuth mit einem Haltepunkt nahe der Ortsmitte. Von hier verkehren neben überregionalen Zügen auch regelmäßige Regionalzüge von Nürnberg nach Simmelsdorf, Neuhaus, Amberg. Durch den Ortsteil Schwaig verläuft die S-Bahn-Linie Nürnberg-Hartmannshof (S1). Am S-Bahn-Haltepunkt befindet sich ein größerer Park+Ride-Parkplatz Busverkehr Die Gemeinde Schwaig ist in den Verkehrsverbund des VGN mit den Buslinien 40 (Nürnberg-Schwaig-Behringersdorf) sowie 340 (Nürnberg-Behringersdorf-Lauf-Pegnitz) eingebunden Luftverkehr Der nächste Verkehrsflughafen findet sich in Nürnberg in gut 5 km Entfernung. Über den Ortsteil Behringersdorf verläuft die Achse des östlichen Anflugsektors zum Flughafen Nürnberg. 8.3 Fuß- und Radwege Durch das Gemeindegebiet von Schwaig verlaufen mehrere überregionale und regionale Rad- und Wanderwege. Der bedeutendste ist der 5-Flüsse-Radweg von Nürnberg nach Regensburg. Durch den konsequenten Ausbau von Fuß- und Radwegen im Bereich der Pegnitzaue konnte die Gemeinde Schwaig in den letzten Jahren mehrere Wegeverläufe von unattraktiveren Strecken (z.b. entlang der B14) in das attraktivere Pegnitztal verlegen und das Netz verdichten. Der Radweg entlang der B14 hat vor allem Bedeutung für die direkte und schnelle Radwegeverbindung zwischen Lauf und Nürnberg. Darüber hinaus ist der gesamte Reichswald sehr gut durch ein enges Netz von Wanderwegen erschlossen. Die Voraussetzungen für Naherholung sind durch das dichte Freizeitwegenetz damit optimal gegeben.

48 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan VER- UND ENTSORGUNG, ROHSTOFFE 9.1 Wasserversorgung Die Wasserversorgung der Gemeinde Schwaig erfolgt durch die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg. In das Gemeindegebiet reicht die Schutzzone des Trinkwasserschutzgebietes um das Wasserwerk Erlenstegen. Der westliche Teil des Gemeindegebietes liegt in der Schutzzone III a (kleinflächig ganz im Westen auch Schutzzone II), der östliche Teil des Gemeindegebietes in der Schutzzone III b. Entsprechend der Lage in der jeweiligen Schutzzone ergeben sich Einschränkungen für zahlreiche Nutzungen, die in der Verordnung zum Trinkwasserschutzgebiet geregelt sind. Die bestehenden Wasserschutzgebiete sind im Plan eingetragen. Im Bereich der B14 im Ortsteil Behringersdorf verläuft die Hauptwasserleitung von Ranna nach Nürnberg. 9.2 Strom- und Gasversorgung Die Stromversorgung erfolgt durch die N-ERGIE. Im südlichen Teil des Ortsteils Schwaig befindet sich ein Umspannwerk, von dem aus mehrere 110-kV- sowie 20-kV- Freileitungen abgehen. Die im Gemeindegebiet verlaufenden Freileitungen sind im Flächennutzungsplan dargestellt. Die Schutzzone von 110-kV-Freileitungen beträgt in der Regel ca. 30 m beidseits der Leitungsachse. Die Sicherheitszone von 20-kV-Freileitungen beträgt in der Regel je 8,0 m, bei 20-kV-Doppelfreileitungen in der Regel je 10,0 m beidseits der Leitungsachse. In dieser Zone bestehen wesentliche Beschränkungen hinsichtlich einer Bebauung und von Bepflanzungen. Die genaue Ausdehnung der notwendigen Schutzabstände ist im Einzelfall zu prüfen und festzulegen. Die Gasversorgung erfolgt ebenfalls durch die N-ERGIE. Durch das Gemeindegebiet verläuft von Nordwest nach Südost eine Ferngasleitung. Die Gasleitung ist im Plan eingetragen. 9.3 Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine Ortskanalisation, die im Wesentlichen im Mischsystem betrieben wird. Die Abwasserbehandlung erfolgt in der Kläranlage Nürnberg. 9.4 Abfallbeseitigung Die Abfallbeseitigung erfolgt durch den Landkreis Nürnberger Land. Im Gemeindegebiet befindet sich ein Wertstoffhof.

49 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Rohstoffver- und -entsorgung Im Gemeindegebiet von Schwaig befinden sich keine aktuellen Rohstoffabbaugebiete mehr. Der Rohstoffabbau (Sand) der Firma Zapf in Behringersdorf im Gemeindegebiet ist abgeschlossen, die ehemaligen Abbauflächen sind renaturiert. Das vormals im Regionalplan dargestellte Vorranggebiet für Sand ist im Regionalplan nicht mehr enthalten. Es wird nicht weiter verfolgt. 9.6 Deponien Die Gemeinde betreibt keine Bauschuttdeponie, Bauschutt wird über die Deponie des Landkreises entsorgt. Die sonstigen früheren Deponien sind geschlossen und im Plan als mögliche Altlastenflächen gekennzeichnet. 10. LANDWIRTSCHAFT 10.1 Agrar- und Betriebsstruktur Die landwirtschaftliche Nutzung spielt in der flächenmäßig kleinen und durch starke Siedlungsentwicklung gekennzeichneten Gemeinde Schwaig nur eine verhältnismäßig geringe Rolle. Mit etwa 25 % liegt der Anteil landwirtschaftlicher Fläche an der Gesamtfläche der Gemeinde deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt. Landwirtschaftlich genutzte Fläche 1980: 175 ha / 2011: 145 ha Betriebsgröße ha ha ha 2 2 > 30 ha 2 1 Summe der Betriebe 11 6 (Quelle: Statistik kommunal 2012, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung). Die geringe Zahl von nur noch 6 landwirtschaftlichen Betrieben bei über Einwohnern zeigt die deutlich städtisch-urbane Prägung der Gemeinde Schwaig. Die Betriebsgrößen liegen deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt von. Die Zahl der Betriebe ging wie überall in Bayern zurück, der Rückgang erfolgte aber vor allem bei den Kleinbetrieben. Zahlreiche Flächen werden inzwischen von Landwirten aus benachbarten Gemeinden bewirtschaftet. Die wichtigste Betriebsform in Schwaig ist die Pferdehaltung. Es werden über 100 Pferde gehalten, gegenüber nur sehr wenigen Rindern, Schafen und Schweinen. Damit haben die Betriebe auf das hohe Nachfragepotenzial nach Reitpferden im Verdichtungsraum reagiert.

50 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Bodennutzung und Intensität Die landwirtschaftlichen Nutzflächen wurden im Rahmen der Aufstellung eines Agrarleitplanes in 3 Wertungsklassen unterschieden: - landwirtschaftliche Flächen mit günstigen Erzeugungsbedingungen - landwirtschaftliche Flächen mit durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen - landwirtschaftliche Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen Daneben wurden Ackerflächen bzw. ackerfähiges Grünland, Dauergrünland und Hutungsflächen unterschieden. Im Gemeindegebiet von Schwaig überwiegt inzwischen im Bereich der Pegnitzaue die Grünlandnutzung, vor allem an den tiefer gelegenen, flussnahen Bereichen. Dies ist in der bereits vor einigen Jahren erfolgten Umstellung eines größeren Betriebes von Rinderhaltung auf Pferdehaltung begründet. Damit wird der größte Teil der Aue in standortgerecht landwirtschaftlich genutzt. Ackerstandorte finden sich vor allem an den Rändern des Pegnitztales, die nur selten überschwemmt werden, vor allem im Bereich des Gutes Mittelbüg. Das Gut Mittelbüg ist im Besitz der Stadt Nürnberg, hier wird auf mehreren Hektar Futter für den Tiergarten der Stadt Nürnberg gewonnen, was einen teilweisen Anbau unkonventioneller Feldfrüchte mit sich bringt. Bei den Ackerstandorten überwiegen Flächen mit durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen. Der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen spielt kaum eine Rolle. Anbaufläche in ha Dauergrünland Ackerland Davon (u.a.): Weizen 8 k. A. Futterpflanzen 41 k. A. (Quelle: Statistik kommunal 2012) 11. FORSTWIRTSCHAFT 11.1 Bestandssituation, Baumarten, Besitzverhältnisse Die Gemeinde Schwaig weist 2011 mit 20,8 % im Vergleich zu Bayern (35 %) einen unterdurchschnittlichen Waldanteil auf (123 ha). Der geringe Waldanteil gilt allerdings nur bezogen auf das kleine Gemeindegebiet. Mit dem nördlich angrenzenden Sebalder und dem südlich angrenzenden Lorenzer Reichswald ist das Gemeindegebiet von großen Waldflächen umgeben. Die Waldfläche ist gegenüber 1980 um 2,4 ha geschrumpft. Dies ist angesichts der Lage der Gemeinde Schwaig (Verdichtungsraum, mögliche Erweiterungsflächen praktisch ausschließlich in Waldgebiete) ein sehr geringer Wert und zum einen dem konse-

51 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 50 quenten Schutz des Reichswaldes (Bannwald, Vogelschutzgebiet) und zum anderen dem Verzicht der Gemeinde Schwaig auf Ausweisung von Baugebieten zu verdanken. Der Wald im Gemeindegebiet ist überwiegend in Staatsbesitz. Die Bewirtschaftung erfolgt durch die Bayerische Staatsforsten AöR, Forstbetrieb Nürnberg. Die derzeitige Waldbestockung wird noch überwiegend durch die im Reichswald weit verbreitete Kiefer geprägt. Ein Umbau entsprechend den Zielen der Bayerischen Staatsforstverwaltung hin zu einem naturnahen Mischwald ist seit vielen Jahren eingeleitet. Bei dem größten Teil des Waldes im Gemeindegebiet handelt es sich um Bannwald (vgl. Kap. 11.2) sowie um Vogelschutzgebiet (vgl. Kap. 14.2) Waldfunktionen und Ziele Neben den allgemeinen Wohlfahrtswirkungen des Waldes sind spezielle Funktionen von Waldgebieten im Schutzwaldverzeichnis und im Waldfunktionsplan der Forstverwaltung dargestellt. Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung Als Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung wurden die gesamten Wälder um Behringersdorf ausgewiesen. Dabei sind den Waldbeständen beidseits der Straße nach Günthersbühl und direkt um die Orte die Intensitätsstufe I, den übrigen Wäldern die Intensitätsstufe II zugeordnet. In diesen Wäldern sind neben der funktionsgerechten Bewirtschaftung vor allem eintönige Linien bei der Hiebsführung zu vermeiden und die inneren und äußeren Waldränder abwechslungsreich zu gestalten. Auch Bizarrformen, Einzelüberhälter oder reizvolle Ausblicke sind zu fördern. Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz Alle Waldbestände im Gemeindegebiet von Schwaig haben besondere Bedeutung für den regionalen Klimaschutz. Sie sind dem klimatischen Belastungsgebiet des Verdichtungsraumes Nürnberg zugeordnet (Schwüle, Luftbelastung) und haben wichtige Funktionen für den Luftaustausch und die Frischluftversorgung. Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild Südlich des Hallenbades von Schwaig ist ein Waldbestand mit besonderer Funktion für das Landschaftsbild gekennzeichnet. Dieser ist inzwischen aber bereits teilweise bebaut und auch die noch freien Flächen waren bereits im wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 als Baufläche dargestellt.

52 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 51 Wald mit besonderer Bedeutung für den Schutz von Verkehrswegen Der an die Autobahn A 3 unmittelbar angrenzende Wald ist im Waldfunktionsplan als Wald für den Schutz von Verkehrswegen dargestellt. Diese Bestände sollen in ihrem Bestand gesichert und funktionsgerecht bewirtschaftet werden. Sonstige Ziele des Waldfunktionsplanes: 1. Erhalt der Waldflächen 2. Vermehrung der Waldflächen - Erstaufforstung in waldarmen, dem Wind ausgesetzten Gebieten mit standortgerechter Bestockung, ausgenommen sind aus Sicht des Naturschutzes wertvolle Gebiete 3. Sicherung und Verbesserung der Nutzfunktion des Waldes, u.a. überbetriebliche Zusammenschlüsse, bessere Erschließung etc. 4. Sicherung und Verbesserung der Schutzfunktionen des Waldes (z.b. Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz) 5. Sicherung und Verbesserung der Sonderfunktionen des Waldes (z.b. Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung) Da Waldflächen wichtige Funktionen für Naturhaushalt und Erholung besitzen, sollen vorhandene Waldflächen erhalten bleiben und ihre ökologische Leistungsfähigkeit verbessert werden. Durch die im Rahmen der Flächennutzungsplanung vorgeschlagenen Bauflächen werden nur in geringem Umfang Waldflächen in Anspruch genommen. Aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes sind lichte Kiefernwälder auf Flugsandstandorten, insbesondere Dünenstandorten, von besonderer Bedeutung. Hier sind entgegen dem allgemeinen Ziel nach Waldumbau zu artenreichen und stabilen Mischwäldern auch weiterhin Kiefernreinbestände im lichten Stand anzustreben. Im Gemeindegebiet Schwaig trifft dies auf eine größere Düne östlich des Zapfsees zu. Hier sind in Abstimmung mit den Forstbehörden Biotoppflegemaßnahmen vordringlich. Offene, sonnige, insbesondere südexponierte Waldränder von Kiefernwäldern haben eine hohe Bedeutung für den Trockenbiotop-Verbund und sollten nicht durch Aufforstungen oder Unterpflanzungen verschattet werden. Weitere Hinweise zur Waldpflege finden sich im Kap bzw. zur Erstaufforstung in Kap WASSERWIRTSCHAFT Fließgewässer Im Gemeindegebiet befinden sich folgende Fließgewässer. Pegnitz Gewässer II. Ordnung Seelbach Gewässer III. Ordnung Langwassergraben und Graben am Mittelbügweg Für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung ist der Freistaat Bayern zuständig. Für die Pegnitz wurde ein Gewässerentwicklungskonzept erstellt.

53 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 52 Zur Erhaltung, Entwicklung und Nutzung der Gewässer existieren zahlreiche gesetzliche Vorgaben, insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz, das Bayerische Wassergesetz sowie die Wasserrahmenrichtlinie der EU. Gewässer sind so zu erhalten, zu entwickeln und zu bewirtschaften, dass sie in ihrer Leistungsfähigkeit und in ihren Funktionen in einem guten Zustand erhalten oder in einem guten Zustand gebracht werden. Hierzu ist insbesondere erforderlich: eine Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer, die Reduktion von Schad- und Nährstoffeinträgen aus Siedlungen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Bereichen, die Erhaltung und Erhöhung der Selbstreinigungskraft der Gewässer, die Vermeidung von Eintiefungen des Gewässerbettes, die Verbesserung der Retentionsfähigkeit der Auen und damit die Minderung der Hochwassergefahren und potentiellen Hochwasserschäden, die Minimierung notwendiger Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen durch die Erreichung eines naturnahen Zustandes und ausreichenden Raum für die Gewässer. Detaillierte Vorschläge für landschaftspflegerische Maßnahmen am Gewässer finden sich im Kap Die Pegnitz ist im Gemeindegebiet von Schwaig weitgehend naturnah erhalten und mäandriert innerhalb ihrer breiten, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Aue. Östlich Behringersdorf befindet sich noch ein Altarm direkt an der Pegnitz. Der Flusslauf ist durchgehend von einem naturnahen Auwald aus Weiden und Erlen begleitet, dieser beschränkt sich aber meist auf die unmittelbare Uferböschung. Für die Pegnitz ist ein Überschwemmungsgebiet amtlich festgesetzt, basierend auf dem Hochwasser von Aufgrund zahlreicher Veränderungen in der Auenlandschaft wird das Überschwemmungsgebiet derzeit vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg neu überrechnet, es ist davon auszugehen, dass sich in Schwaig nur wenige Änderungen gegenüber dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet ergeben. Die Grenze des amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes ist im Flächennutzungsplan dargestellt, es reicht meist bis an den Rand der Aue und nur kleinflächig sind bebaute Gebiete vom Überschwemmungsgebiet betroffen (um das Schloss Malmsbach). Der Seelbach befindet sich unmittelbar an der Gemeindegrenze zu Rückersdorf. Er ist geradlinig ausgebaut und von einem schmalen Gehölzsaum begleitet. Anzustreben wären hier breitere Uferstreifen und Uferaufweitungen mit naturnaher Gestaltung. Stillgewässer Im Gemeindegebiet von Schwaig befinden sich keine größeren Stillgewässer. Der Behringersdorfer See (Zapfsee) liegt außerhalb des Gemeindegebietes.

54 Gemeinde Schwaig - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 53 Grundwasser Im Gemeindegebiet sind die Auensedimente der Pegnitz wichtige Grundwasserleiter, die westlich der Gemeinde im Wasserwerk Erlenstegen auch zur Trinkwassergewinnung genutzt werden. Das Grundwasser in der Aue liegt nur wenige Meter unterhalb der Oberfläche, so dass die naturnahen Deckschichten besondere Schutzfunktion haben. Weitere Grundwasserleiter finden sich im Bereich des Reichswaldes über stauenden Tonschichten. Über den Schutz der zur Trinkwasserversorgung genutzten Wasservorkommen hinaus, ist der Schutz der Reinheit und Neubildung des Grundwassers grundsätzlich ein wichtiges Ziel der Wasserwirtschaft. Dies ist im Gemeindegebiet aufgrund der fast vollständigen Lage innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes Erlenstegen von besonderer Bedeutung (vgl. Kap. 9.1). 13. NAHERHOLUNG UND FREMDENVERKEHR Die Gemeinde Schwaig hat wichtige Funktionen für die Erholung. Nennenswerter landschaftsbezogener Fremdenverkehr findet aber nicht statt, vielmehr steht die Naherholung für die Bevölkerung aus dem Ballungsraum Nürnberg/Fürth/ Erlangen im Vordergrund. Grundlage für die Naherholung sind zum einen die naturnahe Aue der Pegnitz mit dem inzwischen gut ausgebauten Fußwegesystem sowie die nahen Waldgebiete des Lorenzer und Sebalder Reichswaldes. Der Übernachtungstourismus profitiert vor allem von der Nähe zu Nürnberg, vor allem zu Messezeiten. Die geringe Bedeutung des Übernachtungstourismus dokumentieren auch die folgenden Abbildungen zur Darstellung der Übernachtungssituation in der Gemeinde Schwaig in den letzten Jahren. Ziele aus Sicht der Naherholung sind insbesondere die Erhaltung der Erholungsfunktion der Pegnitzaue und des Reichswaldes und damit verbunden die Erhaltung des Fußund Radewege-Systems. Quelle: Statistik kommunal 2012, Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung

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