Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

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1 Ahrensburg, Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG vom (Bericht Nr / 112SST011) Veranlasser: Auftraggeber: Abbruch Carstensen GmbH & Co. KG Rudolf-Diesel-Straße Leck Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) Marktstraße Leck BLB-Auftrags-Nr.: P018BLB17 Umfang des Berichtes: 10 Seiten Bearbeiter: Dipl.-Ing. Norbert Wolf Tel.: / nw@blb-wolf.de BLB-Wolf Büro für Lärmminderung + Beratung Rotdornweg 4 a Ahrensburg Telefon: / nw@blb-wolf.de Fax: / Inhaber: Norbert Wolf Dipl.-Ing. Elektrotechnik Dipl.-Ing. Umweltschutz und Hygienetechnik

2 Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Tabellen Aufgabenstellung Örtliche Verhältnisse Immissionsorte Ergebnisse der Neuberechnung für die 11. Änderung des Geltungsbereiches des B- Planes Nr. 12 der Gemeinde Leck... 6 Quellenverzeichnis Seite Verzeichnis der Tabellen Tabelle 1: Tabelle 2: Berechnungsergebnisse für einen Standort des Schredders direkt vor der Halle im vergrößerten Aufenthaltsbereich für den Schredder -alle Pegel in db(a) Berechnungsergebnisse für einen Standort des Schredders in der südöstliche Ecke des vergrößerten Bereich für den Betrieb des Schredders -alle Pegel in db(a) Projekt/Kunde: 11. Änderung B-Plan Nr. 12 / Gemeinde Leck Seite 2 von 10

3 Zusammenfassung Die Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland), Marktstraße 7 in Leck, beauftragte uns mit einer Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland), als Ergänzung zum schalltechnisches Prognosegutachten der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG aus dem Jahr 2012 /6/ zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck. Die Firma Abbruch Carstensen GmbH & Co. KG betreibt im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 12 ihre Abfallbehandlungsanlage. Auf Wunsch der Gemeinde soll geprüft werden, welche Auswirkungen auf die umliegende Nachbarschaft (Wohnbebauung am Kemper Graben, in Büllsbüll sowie vor den benachbarten Betriebsleiterwohnungen/Büros) durch die geplanten Änderungen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 12 entstehen. Die geplanten Änderungen sind im Folgenden aufgeführt: Veränderung der Höhe eines Teils des Lärmschutzwalls von 5 m auf 4 m. Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Fläche für eine Pultdachhalle. Vergrößerung der Fläche für den Einsatzbereich der Schredderanlage (Sondergebiet SO 2). Fazit der Untersuchung: Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass die geplanten Änderungen im Rahmen der 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 keine zusätzlich Festsetzungen aus schalltechnischer Sicht für den betroffenen Geltungsbereich des B-Planes Nr. 12 bedürfen. Der Ersatz des 55 m langen Teilstückes am westlichen Ende des Lärmschutzwalls durch ein Gebäude mit einer Mindesthöhe von 4 m und die Reduzierung des Walls von 5 m auf 4 m im Änderungsbereich des B-Planes und Vergrößerung der Fläche für den Einsatzbereich der Schredderanlage führen nicht zur Überschreitung der zulässigen Zielwerte und sind daher im Vergleich mit Orientierungswerten der DIN /4/ als nachbarschaftsverträglich einzustufen. Dipl.-Ing. N. Wolf BLB-Wolf Büro für Lärmminderung + Beratung Projekt/Kunde: 11. Änderung B-Plan Nr. 12 / Gemeinde Leck Seite 3 von 10

4 1 Aufgabenstellung Die Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland), Marktstraße 7 in Leck, beauftragte uns mit einer Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland), als Ergänzung zum schalltechnisches Prognosegutachten der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG aus dem Jahr 2012 /6/ zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck. Die Firma Abbruch Carstensen GmbH & Co. KG betreibt im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 12 ihre Abfallbehandlungsanlage. Auf Wunsch der Gemeinde soll geprüft werden, welche Auswirkungen auf die umliegende Nachbarschaft (Wohnbebauung am Kemper Graben, in Büllsbüll sowie vor den benachbarten Betriebsleiterwohnungen/Büros) durch die geplanten Änderung im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 12 entstehen. Die geplanten Änderungen sind im Folgenden aufgeführt: Veränderung der Höhe eines Teils des Lärmschutzwalls von 5 m auf 4 m (Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Fläche für eine Halle) Vergrößerung der Fläche für den Einsatzbereich der Schredderanlage (Sondergebiet SO 2) Die Gemeinde führt zzt. die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Sondergebiert Abfallwirtschaft, Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhanden und Erschließungsplan) für das Gebiet nördlich der Rodolf-Diesel-Straße und der Georg-Ohm-Straße und östlich des Sondergebietes Baumarkt/Baustoffcenter durch. Ziel der vorliegenden Prognose ist zu prüfen, ob auch nach den geplanten Änderungen im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 12 weiterhin eine Nachbarschaftsverträglichkeit im Sinne der DIN 18005/TA Lärm mit der umliegenden Nachbarschaft gegeben ist. Nachbarschaftsverträglichkeit, heißt im vorliegen Fall, dass vor der Wohnbebauung am Kemper Graben (Reines Wohngebiet) der Immissionszielwert 44 db(a), an der Bauernstelle in Büllsbüll der Immissionszielwert 54 db(a) und vor den umliegenden Betriebsleiterwohnungen/Büros der Immissionszielwert 62 db(a) eingehalten bzw. unterschritten wird. Die Zielwerte basieren auf den Angaben aus dem schalltechnischen Prognosegutachten der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG aus dem Jahr 2012 (Tabelle 6 und 7) /6/. 2 Örtliche Verhältnisse Die örtlichen Verhältnisse sind aus dem folgenden Planauszug (Abbildung 1) zu ersehen. Der aktuelle Planauszug zur 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 wurde durch die BBU GmbH (Betriebs- Beratung + Umweltschutz GmbH, Alter Kirchenweg 54 in Handewitt), Stand 26. Juni 2017, zur Verfügung gestellt. In dem Planauszug sind die Bereiche erkenntlich, welche von der 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 betroffen sind. Hierbei handelt es sich um den Ersatz eines Stück Lärmschutzwalles durch eine Pultdachhalle, die Reduzierung eines Teils der Lärmschutzverwallung auf ein Mindestmaß von 4 m ü. GOK* und eine vergrößerte Fläche SO2 für den Einsatzbereich der Schredderanlage. Projekt/Kunde: 11. Änderung B-Plan Nr. 12 / Gemeinde Leck Seite 4 von 10

5 Fläche für eine geplante Pultdachhalle als Ersatz für den LSW Abbildung 1: Aktueller Planauszug des von der 11. Änderung betroffenen Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Leck (BBU GmbH, Stand 26. Juni 2017) 2.1 Immissionsorte Die für die Prüfung herangezogenen Immissionsorte sind mit den Immissionsorten aus dem TÜV NORD Gutachten aus dem Jahr 2012 (siehe Tabelle 6 und 7) /6/ identisch und haben die gleiche Bezeichnung (Immissionsort IO1 bis IO12). Die Immissionsorte sind im folgenden Lageplan gekennzeichnet. Projekt/Kunde: 11. Änderung B-Plan Nr. 12 / Gemeinde Leck Seite 5 von 10

6 Abbildung 2: Lageplan mit den Immissionsorten in der Nachbarschaft des Bebauungsplanes Nr. 12 gemäß TÜV NORD Untersuchung aus dem Jahr 2012 /5/ 3 Ergebnisse der Neuberechnung für die 11. Änderung des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Leck Die Schallausbreitungsrechnung erfolgte in Analogie zum TÜV NORD Untersuchung aus dem Jahr 2012 /6/ nach der DIN ISO In Bezug auf die TÜV NORD Untersuchung aus dem Jahr 2012 /6/ wurde in das aktuelle Rechenmodell die Vergrößerung der Aufstellfläche für den Schredder (Sondergebiet SO 2) und das Wallteilstück bzw. die Pultdachhalle am westliche Ende des Lärmschutzwalls im Bereich des Geltungsbereiches der 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 mit jeweils einer Höhe von 4 m eingepflegt. In der TÜV NORD Untersuchung aus dem Jahr 2012 /6/ wurde der Wall durchgehend mit einer Höhe von 5 m gerechnet. Die Berechnung erfolgt auf der Basis des Ausbereitungsmodells der Untersuchung des TÜV NORD aus dem Jahr 2012 /6/ mit dem aktuellen CadnaA Schallausbreitungsprogramm (Version 2017). Im Folgenden sind zunächst die Berechnungsergebnisse für einen Standort des Schredders* direkt vor der Halle im vergrößerten Aufenthaltsbereich für den Schredder dargestellt. *Anmerkung: Die Untersuchung für den Brecherstandort erübrigt sich, da das Gerät durch die vorgelagerte Halle besser abgeschirmt ist als der Standort für den Schredder, dies spiegelt sich auch Projekt/Kunde: 11. Änderung B-Plan Nr. 12 / Gemeinde Leck Seite 6 von 10

7 in den geringeren Beurteilungspegeln wieder (siehe TÜV NORD Untersuchung aus dem Jahr 2012, Tabelle 7 /6/). Standort Schredder Übergang von 4 m auf 5 m Erdwall, Abbildung 3: 11. Änderung des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Leck (BBU GmbH, Stand 26. Juni 2017) mit dem Schredderstandort direkt vor der Halle Tabelle 1: Berechnungsergebnisse für einen Standort des Schredders direkt vor der Halle im vergrößerten Aufenthaltsbereich für den Schredder -alle Pegel in db(a)- Immissionsort (siehe Abbildung 3) Beurteilungspegel -tags-r Zielwert Ip Ip Ip Ip Ip Ip Ip Ip7a Ip Ip Ip Projekt/Kunde: 11. Änderung B-Plan Nr. 12 / Gemeinde Leck Seite 7 von 10

8 Ip Ip Fazit: Die anzustrebenden Zielwerte werden bei dem Betrieb des Schredders direkt vor der Halle eingehalten (Immissionsort Ip9) und an allen anderen Immissionsorten unterschritten. In einem zweiten Schritt wurde untersucht welche Auswirkung die Verschiebung des Schredderstandortes an die untere südöstliche Ecke der vergrößerten Fläche für den Schredderstandort hat. Der Standort ist dann am dichtesten am kritischen Immissionsort Ip9. Der neue Standort ist in der Abbildung 4 gekennzeichnet. Standort Schredder Übergang 4 m / 5 m Erdwall, Abbildung 4: 11. Änderung des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Leck (BBU GmbH, Stand 26. Juni 2017) mit dem Schredderstandort in der südöstliche Ecke des vergrößerten Bereich für den Betrieb des Schredders Projekt/Kunde: 11. Änderung B-Plan Nr. 12 / Gemeinde Leck Seite 8 von 10

9 Tabelle 2: Berechnungsergebnisse für einen Standort des Schredders in der südöstliche Ecke des vergrößerten Bereich für den Betrieb des Schredders -alle Pegel in db(a)- Immissionsort (siehe Abbildung 3) Beurteilungspegel -tags-r Zielwert Ip Ip Ip Ip Ip Ip Ip Ip7a Ip Ip Ip Ip Ip Fazit: Die anzustrebenden Zielwerte werden auch beim Betrieb des Schredders in der südöstlichen Ecke des vergrößerten Bereiches für den Betrieb des Schredders eingehalten (Immissionsort Ip1) und an allen anderen untersuchten Immissionsorten unterschritten. Der Rechennachweis zeigt, dass der Schredder innerhalb des künftigen Bereichs des Sondergebietes SO 2, ohne das es zu einer Überschreitung der anzustrebenden Zielwerte in der Nachbarschaft kommt, betrieben werden kann. Projekt/Kunde: 11. Änderung B-Plan Nr. 12 / Gemeinde Leck Seite 9 von 10

10 Quellenverzeichnis Die Messung und Auswertung stützen sich auf folgende technische Regelwerke: /1/ BImSchG "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge" (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der aktuellen Fassung. /2/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm" 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom BMI, 49. Jahrgang, Nr. 26 vom 28. August /3/ DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe 10 /1999. /4/ DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabe 07 / /5/ Beiblatt 1 zu DIN Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabe 05 / /6/ Schalltechnisches Prognosegutachten der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG vom (Bericht Nr.: / 112SST011) zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck. Projekt/Kunde: 11. Änderung B-Plan Nr. 12 / Gemeinde Leck Seite 10 von 10

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