Studien- und Prüfungsordnung (Satzung) der AKAD Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt für den Studiengang Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss
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- Mathilde Abel
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1 Studien- und rüfungsordnung (Satzung) der AKAD Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt für den Studiengang Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science 01. Juli 2013
2 Studien- und rüfungsordnung Aufgrund von 0 Abs. 6 Satz 2, 29, 30 in Verbindung mit 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer, 8 und 10 sowie 8 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) in der Fassung vom 5. Januar 2005 (GBl., S. 1ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes vom 0. Februar 2011 (GBl. S. 4), wird vom Senat der AKAD Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt nach Beschlussfassung die folgende Studien- und rüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science als Satzung erlassen. Der Studiengang wurde am 2. März 200 von ACQUIN akkreditiert. Inhalt Vorbemerkung zum Sprachgebrauch 1 Geltungsbereich 3 2 Ziel des Studiums, Zweck der Bachelor rüfung, akademischer Grad 3 3 Besondere Zugangsvoraussetzungen und empfehlenswerte Vorkenntnisse 4 4 Studienaufbau 4 5 Studienabschluss 5 6 Regelungen 6 rüfungsaufbau und rüfungsspezifika 6 8 Inkrafttreten 6 Anlage 1: Studien- und rüfungsplan 6 AKAD Hochschule Stuttgart Seite 2 von 6
3 Studien- und rüfungsordnung Vorbemerkung zum Sprachgebrauch (1) Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt; alle Amts- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. (2) Die AKAD Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt nachfolgend genannt Hochschule hat die folgende Satzung erlassen: 1 Geltungsbereich Die Hochschule gibt sich auf der Basis ihrer Grundordnung diese Studien- und rüfungsordnung. Sie gilt für den Studiengang Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science, der im Methodenverbund aus Fernstudium, räsenzveranstaltungen und Onlinestudium an der Hochschule durchgeführt wird. In Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Studien- und rüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge der AKAD Hochschule und der Anlage 1 dieser Studien- und rüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science regelt sie Ziele, Inhalt und Gliederung des Studiums sowie Grundsätze für Durchführung von rüfungen in diesem Studiengang. 2 Ziel des Studiums, Zweck der Bachelor rüfung, akademischer Grad (1) Der Studiengang befasst sich im Kern mit dem Aufbau und den Eigenschaften von IT- Lösungen (Anwendungssystemen) im betrieblichen und zwischenbetrieblichen Bereich, mit den Vorgehensweisen bei der Entwicklung, Konzeption und Einführung dieser Systeme sowie mit der Wirtschaftlichkeit und den gesellschaftlichen Auswirkungen des Betriebs derartiger Systeme. Dabei ergeben sich Bezüge sowohl zur Betriebswirtschaftslehre wie auch zur Informatik. (2) Durch das Studium soll die Fähigkeit erworben werden, die in diesem Bereich auftretenden robleme selbstständig zu lösen und zur Lösung fachübergreifender robleme beizutragen. Der Studiengang vermittelt den Studierenden hierfür Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Medienkompetenz, Sozialkompetenz, ersönlichkeitskompetenz, Kommunikations- und Sprachkompetenz so, dass sie a) zu wissenschaftsgeleitetem Arbeiten und zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden, b) zur Anwendung und zum Transfer ihres Wissens und Könnens auf berufspraktische Aufgaben und c) zur Wahrnehmung von Fach- und Führungsaufgaben als IT-rofessional auf der mittleren Managementebene bzw. in funktionsübergreifenden rojekten und hier insbesondere bei der Konzeption, Realisierung und Einführung von IT-Lösungen sowie der Beratung im IT-Umfeld befähigt werden. (3) Durch die Bachelor-rüfung soll festgestellt werden, ob die zu prüfende erson die Ziele des Studiums erreicht hat. (4) Aufgrund der bestandenen Bachelor-rüfung wird der akademische Grad Bachelor of Science verliehen. AKAD Hochschule Stuttgart Seite 3 von 6
4 Studien- und rüfungsordnung 3 Besondere Zugangsvoraussetzungen und empfehlenswerte Vorkenntnisse (1) Der Zugang zum Studiengang nach 1 setzt die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nach 58 und 59 LHG in Verbindung mit der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) des Landes Baden- Württemberg in der jeweils gültigen Fassung voraus. (2) Empfehlenswert sind auch die folgenden Vorkenntnisse: a) Sprachkenntnisse in Englisch auf der Niveaustufe ALTE 3 (Niveaustufe 3 der Association of Language Testers in Europe) bzw. GERB2 (Niveaustufe B2 des vom Europarat erarbeiteten Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), b) sichere Mathematikkenntnisse auf dem Niveau der Hochschulzugangsberechtigung, c) Grundlagen in Finanzmathematik, z.b. Zinseszinsrechnung, d) grundlegende C-Anwendungskenntnisse. (3) Studienbewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung gemäß der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) des Landes Baden- Württemberg in der jeweils gültigen Fassung müssen die in Anlage 1 zur Studienordnung aufgeführten ropädeutikumsmodule erfolgreich abschließen. Die ropädeutikumsmodule müssen innerhalb der ersten zwei Semester erfolgreich abgeschlossen werden. (3) Im Rahmen des ropädeutikums des Studien- und rüfungsplanes können fehlende der in Absatz 2 genannten empfohlenen Vorkenntnisse studienbegleitend erworben werden. 4 Studienaufbau (1) Die Regelstudienzeit einschließlich der raxisphase sowie der Zeit für das vollständige Ablegen der studienbegleitenden prüfungen und der rüfung im Abschlussmodul (Bachelor-Thesis) beträgt für Vollzeitstudierende drei Jahre. Für Teilzeitstudierende, insbesondere für Studierende, die teilzeit- oder vollzeitberufstätig sind, verlängert sich die empfohlene Studiendauer um bis zu zwei Jahre gegenüber der Regelstudienzeit. (2) Der Studiengang ist auf die wissenschaftliche Weiterqualifizierung von bereits Berufstätigen ausgerichtet. Die Kombination von Fern-, räsenz- und Online- Studieneinheiten ermöglicht es, das Studium neben einer Berufstätigkeit in der vorgesehenen Regelstudienzeit zu absolvieren. (3) Das Studium ist modular aufgebaut. e sind in sich abgeschlossene inhaltliche Einheiten, die durch Kompetenzziele definiert werden und die sich in der Regel über ein Fachsemester erstrecken. Für deren Belegung können in der Studienordnung Eingangsvoraussetzungen definiert werden. e bestehen in der Regel aus Fernstudium, Online-Studium und räsenzstudium sowie weiteren Selbststudiumsanteilen zur rüfungsvorbereitung und werden durch in der Regel studienbegleitende prüfungen abgeschlossen. Beschreibungen zu den en stehen hochschulöffentlich zur Verfügung. (4) Das obligatorische Studium besteht aus flichtmodulen (inkl. eines rojektmoduls mit raxisphase), einem Wahlpflichtmodul und einem Abschlussmodul (Bachelorarbeit + Kolloquium). AKAD Hochschule Stuttgart Seite 4 von 6
5 Studien- und rüfungsordnung (5) Die raxisphase soll bis zum Abschluss des fünften Semesters abgeleistet werden. Vor Beginn der raxisphase als Teil des rojektmoduls müssen die in Anlage 1 (Studien- und rüfungsplan) ausgewiesenen e der ersten drei Studiensemester erfolgreich abgeschlossen sein. Der erfolgreiche Abschluss des rojektmoduls ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussarbeit. (6) Zur Bachelor-Arbeit wird zugelassen, wer alle in Anlage 1 (Studien- und rüfungsplan) ausgewiesenen e der ersten fünf Studiensemester erfolgreich abgeschlossen hat. () Freiwillig können gemäß Anlage 1 des Studien- und rüfungsplanes Zusatzmodule belegt und durch die vorgeschriebenen rüfungsleistungen abgeschlossen werden ( ). (8) Der Umfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Studien- und rüfungsleistungen in den flicht- und Wahlpflichtmodulen sowie im Abschlussmodul beträgt 180. (9) Jedem sind entsprechend dem European Credit Transfer System (dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen/ECTS) (Leistungspunkte) zugeordnet. sind das quantitative Maß für den Arbeitsaufwand der Studierenden. Die einem entsprechenden werden nur bei Bestehen der prüfung vergeben. (10) Die Regelstudienleistung pro halbes Jahr beträgt für Vollzeitstudierende 30, für Teilzeitstudierende, insbesondere für Studierende, die vollzeit- oder teilzeitberufstätig sind, 20 bis 26. (11) Das Studiensemester ist keine zeitlich fixierte Einheit. Das Studiensemester ist dann absolviert, wenn der Studierende den Nachweis erbracht hat, dass er den in den en vorgeschriebenen Lernstoff des Studiensemesters im Fernstudium erfolgreich erarbeitet und an dem vorgeschriebenen Online- und räsenzstudium teilgenommen sowie die vorgeschriebenen prüfungen erfolgreich abgeschlossen und dadurch die gemäß rüfungsplan des Studiengangs (Anlage 1) für das jeweilige Studiensemester vorgeschriebene Anzahl an erreicht hat (Leistungssemester). Der Begriff Studiensemester wird in dieser Studien- und rüfungsordnung in der Bedeutung Leistungssemester benutzt. 5 Studienabschluss (1) Die erforderlichen Studien- und rüfungsleistungen und die Art ihres Erbringens sind in der Anlage 1 (Studien- und rüfungsplan) aufgeführt. Außerdem gelten 6 und der Studienund rüfungsordnung. (2) Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren der studienbegleitenden rüfungsleistungen in den flicht- und Wahlpflichtmodulen sowie der rüfung im Abschlussmodul, die sich aus der selbständigen Anfertigung einer Bachelor- Arbeit und deren Verteidigung in einer studienabschließenden mündlichen rüfung (Kolloquium) zusammensetzt. (3) Auf Grund der bestandenen Bachelor-rüfung wird der akademische Grad Bachelor of Science verliehen. AKAD Hochschule Stuttgart Seite 5 von 6
6 Studien- und rüfungsordnung 6 Regelungen (1) Die Hochschule hat den Allgemeinen Teil der Studien- und rüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge beschlossen, in welcher allgemeine Regelungen zu den rüfungen und der rüfungsorganisation in den Bachelor-Studiengängen getroffen werden. Diese studiengangsübergreifenden Regelungen gelten auch für diesen Studiengang. (2) Studiengangspezifische rüfungsregelungen befinden sich in dieser Ordnung in. rüfungsaufbau und rüfungsspezifika Die Bachelor-rüfung besteht aus dem Erwerb von insgesamt mindestens 180. Im Einzelnen sind im Rahmen der Bachelor-rüfung zu erwerben: a) 153,0 durch das Bestehen der studienbegleitenden prüfungen in den flichtmodulen (inkl. rojektmodul), b) mindestens 13,0 durch das Bestehen der studienbegleitenden prüfungen in einem Wahlpflichtmodul, c) 14,0 durch das Bestehen des Abschlussmoduls, das sich aus der selbstständigen Anfertigung einer Bachelor-Arbeit und deren Verteidigung in einer studienabschließenden mündlichen rüfung (Kolloquium) zusammensetzt. Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt vier Monate; sie kann gemäß 13 Abs. 4 der Studien- und rüfungsordnung, Allgemeiner Teil, auf sechs Monate verlängert werden. Die Dauer des Kolloquiums richtet sich nach dem Studien- und rüfungsplan. Wenn in der prüfung des gewählten Wahlpflichtmoduls die zuerst angetretene rüfungsleistung mit nicht ausreichend bewertet wurde, kann diese rüfungsleistung wiederholt werden, oder es kann einmal ein anderes Wahlpflichtmodul gewählt werden. prüfungen bestehen aus einer oder mehreren rüfungsleistungen. Im Studien- und rüfungsplan (Anlage 1) werden die prüfungen festgelegt; außerdem werden für jede prüfung die einzelnen rüfungsleistungen festgelegt, aus denen sich die jeweilige prüfung zusammensetzt. 8 Inkrafttreten Die Studien- und rüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2013 in Kraft. Sie gilt für alle Studierende des Studiengangs Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der AKAD Hochschule Stuttgart. Diese Satzung wird an der AKAD Hochschule Stuttgart bekannt gemacht. Stuttgart, den Der Rektor rof. Dr. aul Nikodemus Anlage 1: Studien- und rüfungsplan AKAD Hochschule Stuttgart Seite 6 von 6
7 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des Studiengangs Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science): Studien- und rüfungsplan! "#$ %&'( %( %)*($ $+(,-()*'++$) ). (Anlage1zurStudienundrüfungsordnung) (."+&/, ImStudiengangWirtschaftsinformatik(BachelorofScience)werdenKompetenzenvorausgesetztoderVorkenntnisseempfohlen,dieinden folgendenendesropädeutikumserworbenwerdenkönnen.rüfungsergebnisseinendesropädeutikumswerdenbeider BerechnungderGesamtnoteundderGesamtcreditsdesStudiengangsnichtberücksichtigt. notein EnglischB2 MathematischeGrundlagen Klausur 0% 6,0 Klausur 0% 5,0 0. %( % 0)* 12 '(% 3 % 1 IndenSemestern1bis6sindfolgendeflichtmodulezubelegen. notein SchlüsselqualifikationenfürStudiumundBeruf Testat 0% 4,0 GrundlagenderBetriebswirtschaftslehre GrundlagenundAnwendungenderWirtschaftsinformatik RG20 Grundlagen der rogrammentwicklung GrundlagenElectronicBusiness Klausur 4%,0 Klausur 4%,0 Klausur 2% 4,0 Klausur 4%,0 gültig ab Seite 1 von 4
8 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des Studiengangs Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science): Studien- und rüfungsplan MathematikfürWirtschaftsinformatiker 2 Informationsmangement notein Klausur 4%,0 Assignment 3% 5,0 STA20 Statistik Klausur 3% 6,0 4"" rogrammiereninc/c++ Klausur 3% 6,0 56 Informationssysteme Klausur 3% 6,0 notein 55 Entscheidungsfindung,Organisationund rojektmanagement Klausur 4% 8,0 68 BetriebswirtschaftlicheRechnungslegungkompakt FormaleMethodenderInformatik Softwareentwicklung " VerfahrenundSystemederSoftwaredokumentation Klausur 4%,0 Klausur 3% 6,0 Assignment 4%,0 Klausur 2% 4,0 9 notein : Datenbanksysteme Assignment 3% 6,0 GeschäftsprozesseundAnwendungssysteme ; VolkswirtschaftslehreundRecht Assignment 4%,0 Klausur 4%,0 55 Unternehmensplanspiel <; rogrammiereninjava Assignment 1% 3,0 Assignment 3% 6,0 = gültig ab Seite 2 von 4
9 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des Studiengangs Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science): Studien- und rüfungsplan = notein FachenglischWirtschaftundIT Klausur 4%,0 "8 ersonalführungund entwicklung rojectmodule/ rojektmodul Assignment 3% 6,0 rojekt durchführung 8% rojektbericht = = 18,0 0)* 1;$ %?&@(' % *1 Im6.SemesteristzusätzlichzudenflichtmoduleneinesderfolgendenvierWahlpflichtmodule(SpecialisationAbisD)zubelegen.Weiterhin istdasbachelorthesiszuabsolvieren,bestehendausderbachelorarbeitundeinerabschließendenmündlichenrüfung. notein ExistenzgründungimITBereichund Investitionsfinanzierung Klausur 1% 2,0 SpezialisierungsrichtungA: rozessunditberatungmarketing Klausur&Assignment 8% 13,0 SpezialisierungsrichtungB: rozessunditberatungunternehmenssteuerung Klausur&Assignment 8% 13,0 SpezialisierungsrichtungC: rozessunditberatungroduktionund Materialwirtschaft Klausur&Assignment 8% 13,0 SpezialisierungsrichtungD: EntwicklungkomplexerITSysteme Klausur&Assignment 8% 13,0 0)*'&#$ % Bachelorarbeit 10% mdl.rüfung 4% 14,0 ' 2( > gültig ab Seite 3 von 4
10 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des Studiengangs Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science): Studien- und rüfungsplan )./*'0(A(@+' AlsZusatzmodulekönnendieeausdemAngebotdeskatalogesbelegtunddurchdieentsprechendenprüfungen abgeschlossenwerden,dieimrahmendesstudiengangsnichtschonalswahlpflichtmodulegewähltwurden.aucheinzelne rüfungsleistungendieserzusatzmodulekönnenimrahmendiesesstudiengangsfreiwilligabgelegtwerden. rüfungsergebnisseinzusatzmodulenwerdenaufantragderstudierendenindaszeugniseingetragenundentsprechendkenntlichgemacht, jedochbeiderberechnungdergesamtnoteundgesamtcreditsdesstudiengangsnichtberücksichtigt. gültig ab Seite 4 von 4
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