Das zentrale archäologische Fundarchiv in Rastatt Chancen und Risiken

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1 Das zentrale archäologische Fundarchiv in Rastatt Chancen und Risiken

2 Ein Haus und viele Häuser Zentrale Konstanz Eröffnung 14. März 1992 (als Außenstelle) Dienststelle Rastatt Eröffnung 4. Juni 1999 Zweigmuseen 1994 Römerhaus Walheim 2003 Römermuseum Osterburken Limesmuseum Aalen Römischer Weinkeller Oberriexingen Dominikanermuseum Rottweil Federseemuseum Bad Buchau 2012 Urgeschichtliches Museum Blaubeuren

3 Gesetzliche Grundlage Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz DSchG) vom 25. Mai 1971, zuletzt geändert 14. März Schatzregal Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.

4 Gesetzliche Grundlage Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für das Verfahren zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Baden-Württemberg vom 11. März Zuweisung von Sachen, an denen das Land Eigentum erlangt ( 23, 25, 27Abs. 3 DSchG) Über die Zuweisung von Sachen, an denen das Land nach 23 das Eigentum erwirbt oder die enteignet ( 25) oder eingezogen ( 27 Abs. 3) werden, entscheidet das Landesamt für Denkmalpflege, bei Archivgut das Landesarchiv, nach Anhörung der höheren Denkmalschutzbehörde. Bewegliche Sachen sind in der Regel dem Zentralen Fundarchiv des Archäologischen Landesmuseums, Archivalien einem Archiv, Bibliotheksgut einer Bibliothek zuzuweisen.

5 Organisation Konstanz 4 Referate, 18 Stellen ( 9 ) Rastatt Referat 5 Römische Zweigmuseen 1 Wissenschaftler 1 wiss. Volontariat Referat 6 1 Wissenschaftler 2 Technischer Dienst 3 Archivdienst 1 wiss. Volontariat

6 Gebäude Archivbereich gesamt m² Büro, Werkstätten, Fundbearbeitung 700 m² Depoträume m² Kapazität ausreichend bis Ende Jahr 2020

7 Anlieferung 697 Anlieferungen abgearbeitet darunter Übernahme der Funde aus 61 aufgelösten Depots

8 Aufbewahrung Depotbereich ausgebaut: Fläche m² 50 Räume auf drei Etagen Kapazität ausreichend bis Ende Jahr 2015

9 Aufbewahrung Sonderdepots Glas und organische Materialien C % rf Metall C < 25 % rf Klimakammer C % rf

10 Erhaltung Konservatorische Betreuung und Restaurierung

11 Erschließung Ersterfassung Lagerobjekte aus Fundstellen

12 Erschließung Standortverwaltung Standorte Transportvorgänge

13 Erschließung Inventarisierung Einzelobjekte aus Fundstellen. Digitale Fotos von Objekten

14 Ausleihen Objekte in Leihvorgängen für Ausstellungen 606 Leihvorgänge

15 Ausleihen für wissenschaftliche Bearbeitung 848 Ausleihen

16 Chancen Die derzeitigen Vorteile, die durch die Einrichtung des Zentralen Fundarchivs erzielt wurden, liegen auf der Hand. Es sind dies u.a. - Effizientes Arbeiten durch Spezialisierung des Personals - Standortverwaltung, die jederzeit die Lokalisierung des Aufbewahrungsortes von Fundkomplexen und Funden garantiert - Lagerung des Fundguts in der Art, dass seine dauerhafte Erhaltung gewährleistet ist - Ständige konservatorische Betreuung des Archivgutes - Ständige Kontrolle des Leihverkehrs Zwar ließe sich entgegnen, dass zumindest die letztgenannten Vorteile auch mit einer dezentral organisierten Archivlandschaft zu erreichen seien; die vor der Einrichtung des Zentralen Fundarchivs herrschende Realität konnte diese in der Theorie zutreffende Ansicht allerdings nicht bestätigen.

17 Risiken Sieht man weiterhin von möglichen Unzulänglichkeiten innerhalb des Archivbetriebs ab, so liegt eines der größten Risiken der zentralen Archivierung archäologischer Funde in der Monopolstellung, die das Archäologische Landesmuseum gegenüber seinen Partnern im Museumsbereich, der Forschung und der Denkmalpflege einnimmt. Eine mögliche Verlagerung des Aufgabenschwerpunkts durch die Direktion des Hauses, die mit Personalabbau im Archivbereich einhergehen könnte, hätte ebenso weitreichende Folgen für die gesamte Museumslandschaft wie z.b. ein theoretisch möglicher Paradigmenwechsel vom derzeitigen Ausleihverhalten hin zu einer restriktiven Ausleihpolitik. Um diesen Risiken zu begegnen, ist es daher geboten, über Zuständigkeiten und Aufgaben des Archivs sowie die Nutzung des Archivguts entsprechend dem Landesarchivgesetz bestimmte Rahmenbedingungen auszuarbeiten, diese mit unseren Partnern im Museumsund Denkmalamtsbereich zu diskutieren und unter Beteiligung der zuständigen Ministerien zu fixieren. In wieweit diese Regelungen im Landesarchivgesetz oder zumindest in einer Verwaltungsvorschrift Eingang finden könnten, um ihnen das nötige politische Gewicht zu verleihen, wird zu prüfen sein.

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