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2 Ausführliche Inhaltsübersicht 1 Vorwort Aktuelles in Kürze Beamtenversorgungs- und -besoldungsrecht, Rente Verdienstgrenze für Minijobber seit Januar 201 auf 450 Euro gestiegen Altersgrenze 67 auch für Betriebsrenten Zu wenig Rente durch Programmierfehler: Betroffene Rentner können Nachzahlung beantragen Bundesgerichtshof zu Lebensversicherungen Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung Pensionen und Renten im Vergleich Bundeswehr: Aktive und Ehemalige PTBS als anerkannte Wehrdienstbeschädigung: Wenn der Krieg im Kopf weitergeht Damit ein Strafverfahren nicht zur Disziplinarfalle wird Gesetzliche Krankenversicherung Krankenkasse: Urlaub ab 201 nicht versichert Privat versicherte Selbstständige können leichter in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln Gesetzliche Pflegeversicherung Geschenktes Geld für die private Pflegevorsorge Pflege-Neuausrichtungsgesetz 201 was hat die Pflegereform gebracht? Ist Demenz vermeidbar? Internetportal Weiße Liste hilft bei der Suche nach passendem Pflegeheim

3 Ausführliche Inhaltsübersicht 1 7 Private Krankenversicherung Kein Versicherungsschutz bei Vertragsumstellung während der Krankheit Zusatzversicherung zur kieferorthopädischen Behandlung: Hier sitzen Sie zwischen den Behandlungsstühlen Bescheid gewusst Geld gespart Einkommensteuer: Tipps für das Jahr Erbschaft gemacht: Wie die Steuerlast senken? Neues aus der Bankenwelt Sind Bewohner in Pflegeheimen vom Rundfunkbeitrag befreit? Stromanbieterwechsel wird immer leichter Recht im Alltag Ihre Rechte als Patient was bringt das neue Patientenrechtegesetz? Aktuelles zum Familienunterhalt Aktuelles zum Elternunterhalt Anerkennung der Vorsorgevollmacht im Alltag Formale Fehler bei der Testamentserrichtung vermeiden Die Besondere Monatslohnsteuertabelle Abkürzungsverzeichnis Stichwortverzeichnis

4 Beamtenversorgungs- und Besoldungsrecht, Rente 1. Verdienstgrenze für Minijobber seit Januar 201 auf 450 Euro gestiegen Was ändert sich bei Minijobs? Mi t dem Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung sind zum zwei wesentliche Änderungen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen in Kraft getreten: Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Geringfügigkeitsgrenze) ist von 400 Euro auf 450 Euro gestiegen. Personen, die seit dem ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierdurch erwerben die Beschäftigten Ansprüche auf alle Leistungen der Rentenversicherung mit vergleichsweise niedrigen eigenen Beiträgen. Da der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bereits den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts zahlt, ist nur die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von 18,9 Prozent im Jahr 201 zu zahlen. Das macht,9 Prozent Eigenanteil für den Minijobber. Alternativ zur vollen Rentenversicherungspflicht können sich Minijobber von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Hierfür muss der Beschäftigte dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht wünscht. Dann entfällt der Eigenanteil des Minijobbers und nur der Arbeitgeber zahlt den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Hierdurch verlieren Minijobber, die nicht anderweitig der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen, allerdings die Ansprüche auf einen Großteil der Leistungen der gesetzlichen Re ntenversicherung. Wer sich nicht befreien lässt, erwirbt dagegen durch die Beschäftigung vollwertige Pflichtbeitragszeiten. Die Rentenversicherungsträger berücksichtigen diese Zeiten nämlich bei den erforderlichen Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) vollumfänglich und 8

5 Verdienstgrenze für Minijobber seit Januar 201 auf 450 Euro gestiegen zwar für alle Leistungen der Rentenversicherung. Vollwertige Pflichtbeitragszeiten sind wiederum Voraussetzung, um: gegebenenfalls früher in Rente gehen zu können, Leistungen zur Rehabilitation zu erhalten (sowohl im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben), einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zu erwerben oder aufrecht zu erhalten, den Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu haben und Übergangsgeld während der Teilnahme an einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme der Rentenversicherung zu erhalten, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (mehr) besteht. Zudem erhöht sich der Rentenanspruch und es kann die staatliche Förderung für private Altersvorsorge, beispielsweise die sogenannte Riester-Rente, sowohl vom Minijobber als auch vom Ehepartner beansprucht werden. Das gilt natürlich auch für Minijobber in Privathaushalten. Hier ist der Eigenanteil, also die Beitragsdifferenz zwischen dem Arbeitgeberanteil von 5 Prozent und dem vollen Beitragssatz (18,9 Prozent seit 201) mit 1,9 Prozent etwas größer als bei den Minijobs im gewerblichen Bereich. Praxis-Tipp: In jedem Falle ist es ratsam, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung über die persönlichen Folgen der Befreiung von der Versicherungspflicht zu informieren. Auswirkungen für bestehende Beschäftigungen Minijobber, die vor dem in einem Minijob gearbeitet haben und nicht rentenversicherungspflichtig waren, bleiben es auch weiterhin. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, durch 9

6 Beamtenversorgungs- und Besoldungsrecht, Rente Beitragsaufstockung auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu verzichten. Hat der Arbeitgeber nach dem den monatlichen Arbeitslohn auf mehr als 400 Euro und weniger als 450,01 Euro erhöht, gilt für die alte Beschäftigung das neue Recht. Dann tritt bei dem bisher versicherungsfreien Minijob die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein. Ausnahme: Der Beschäftigte ist Bezieher einer Vollrente wegen Alters oder als Pensionär. Der Minijobber kann sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Achtung: Wurden hingegen in der Beschäftigung bereits vor dem Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt, bleibt der Minijobber weiterhin versicherungspflichtig und kann sich nicht befreien lassen. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage angepasst Bei rentenversicherungspflichtigen Minijobs mit sehr gering em Verdienst betrug der monatliche Rentenversicherungsbeitrag bis zum mindestens 155 Euro. Seit dem wird auch diese Mindestbeitragsbemessungsgrundlage angepasst. Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung machen seit dem mindestens 175 Euro aus. Die angepasste Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gilt auch für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die bereits vor dem begonnen haben. Stellt der Minijobber einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, muss der Arbeitgeber auf diesem Antrag das Eingangsdatum vermerken. Achtung: Der Antrag ist nicht an die Minijob-Zentrale weiterzuleiten, sondern verbleibt in den Entgeltunterlagen des Arbeitgebers als Nachweis dafür, dass er den richtigen Beitragsschlüssen 5 verwendet hat. Es ist folglich darauf zu achten, dass der Beitragsgruppenschlüssel 5 nur dann gemeldet werden kann, wenn der Beschäftigte einen Befreiungsantrag gestellt hat oder aus anderen Gründen Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung besteht (z. B. wegen des Bezugs einer Vollrente wegen Alters). 40

7 Verdienstgrenze für Minijobber seit Januar 201 auf 450 Euro gestiegen Was ändert sich bei bisherigen Midijobs mit einem Arbeitslohn von 400 Euro bis 450 Euro? Ein Job mit Einkünften knapp über der 400-Euro-Grenze auch 401-Euro-Job genannt wurde bislang gerne als günstigste Möglichkeit genutzt, um an eine gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Da bei dieser Gehaltshöhe der Arbeitnehmer nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, konnte mit geringer finanzieller Belastung der volle Versicherungsschutz erreicht werden. Gerade Familienangehörige von Unternehmern wählen gerne ein solches Arbeitsverhältnis. Für einen bereits 2012 bestehenden Midijob hat sich seit dem Einiges geändert. Denn auf der einen Seite bewegt man sich mit diesem Arbeitslohn jetzt innerhalb der neuen Geringfügigkeitsgrenze. Auf der anderen Seite soll eine komplizierte Bestandsschutzregelung für eine Übergangszeit von zwei Jahren, also 201 und 2014, die bisherige sozialversicherungsrechtliche Sonderbehandlung auch ohne Gehaltserhöhung ermöglichen. Bis Ende 2012 war ein 401-Euro-Job versicherungspflichtig, weil die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro überschritten war. Mit einem solchen Job bestand Versicherungspflicht in der gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung und auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür hat der Gesetzgeber jetzt Übergangsregelungen getroffen. Übergangsregelungen für Minijobber bis Ende 2014 Mancher wird befürchten, dass diese Jobs nun mit der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze in die Versicherungsfreiheit rutschen und der Arbeitslohn auf 451 Euro erhöht werden muss, um sich weiterhin die Versicherungspflicht zu erhalten. Das würde wiederum höhere Sozialversicherungsabgaben nach sich ziehen. Das verhindern zunächst die Übergangsregelungen, die bis Ende 2014 gelten. Voraussetzung ist, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt nicht unter 400 Euro sinkt und nicht über 450 Euro steigt. Dann gibt es zwei Jahre lang einen sozialversicherungsrechtlichen Bestandsschutz, nach dem bei gleichbleibendem Lohn auch 41

8 Beamtenversorgungs- und Besoldungsrecht, Rente die bisherige Versicherungspflicht in der Krankenversicherung erhalten bleibt. Eine Entgelterhöhung allein wegen der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Kranken- und Pflegeversicherung In der Regel ist der 401-Euro-Jobber in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist jedoch auf Antrag möglich. Der gilt rückwirkend ab Januar 201, wenn er bis zum beim Arbeitgeber gestellt wurde. Danach ist keine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht mehr möglich. Die Versicherungspflicht besteht in diesen aber Fällen nur, solange kein Anspruch auf die eventuelle in Betracht kommende noch günstigere beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Davon sind diejenigen betroffen, die einen gesetzlich versicherten Ehepartner haben sowie Kinder von gesetzlich versicherten Eltern. Sie fallen jetzt mit ihrem Arbeitslohn unter den Begriff der geringfügigen Beschäftigung, denn seit Januar 201 gilt für sie als Einkommensgrenze für die Familienversicherung ein Betrag von 450 Euro monatlich. Achtung: Bei der Ermittlung des Einkommens zählen auch andere Einkünfte mit (z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen). Bleibt das Gesamteinkommen unter der 450-Euro- Grenze, sind die Jobber ohne eigenen Beitrag mitversichert. Rentenversicherung In der Rentenversicherung besteht bei zum Jahreswechsel 2012/1 bereits bestehenden 401-Euro-Jobs weiterhin Versicherungspflicht. Eine Befreiung ist nicht möglich. 42

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

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