Sehr geehrte Damen und Herren
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- Felix Dittmar
- vor 6 Jahren
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1 Teilrevisionen Gebührenordnung zum Reglement über die Gross- Gemeinschaftsantennenanlage (GGA) und das Multimedianetz (MMN) Birsfelden) und Reglement über das unbeschränkte Parkieren - Öffentliches Verfahren zur Vernehmlassung Sehr geehrte Damen und Herren An der Gemeindeversammlung vom 26. September 2016 beabsichtigt der Gemeinderat den Stimmberechtigten die Teilrevisionen zu den beiden oben aufgeführten Reglementen zur Genehmigung vorzulegen. Die beiden Teilrevisionen sind eine Folge von neuen Massnahmen aus dem Sanierungspaket II. Detaillierte Informationen dazu finden sie in den nachfolgenden Unterlagen. Wie Sie feststellen werden, haben die vorgeschlagenen Reglementsänderungen nur einen geringen Umfang. Zudem basieren sie auf den gleichen Grundideen. Aus diesen Gründen erlaubt sich der Gemeinderat, Ihnen die beiden Teilrevisionen in einer Vernehmlassung vorzulegen. Ihre Meinungen und Kommentare zu den beiden Teilrevisionen Gebührenordnung zum Reglement über die Gross-Gemeinschaftsantennenanlage (GGA) und das Multimedianetz (MMN) Birsfelden) Reglement über das unbeschränkte Parkieren schicken Sie bitte bis spätestens Freitag 29. Juli 2016 an Gemeindeverwaltung Birsfelden, Vernehmlassung Teilrevisionen MMN und Parkierreglement, Hardstrasse 21, 4127 Birsfelden oder an gemeindeverwaltung@birsfelden.bl.ch. Bitte beachten Sie: beim vorliegenden Vorschlag des Gemeinderates handelt es sich um Teilrevisionen. Sie sind deshalb gebeten, nur zu geänderten Paragraphen Ihre Stellungnahme abzugeben. Für Ihre Rückmeldungen danken wir Ihnen bereits im Voraus und hoffen im Namen des Gemeinderates auf eine aktive Teilnahme aller interessierten Kreise an dieser Vernehmlassung. Freundliche Grüsse Gemeinderat Birsfelden Ch. Hiltmann Gemeindepräsident M. Schürmann Leiter Gemeindeverwaltung Beilagen: erwähnt
2 Vernehmlassungen: Teilrevision Gebührenordnung zum Reglement über die Gross- Gemeinschaftsantennenanlage (GGA) und das Multimedianetz (MMN) Birsfelden) Teilrevision Reglement über das unbeschränkte Parkieren Allgemeine Ausgangslage Im Sommer 2014 hat der Gemeinderat das Sanierungspaket I im Umfang von rund CHF 4.1 Mio. kommuniziert. Zielsetzung des Sanierungspaketes war die Behebung des damaligen strukturellen Defizits von rund CHF 4.3 Mio.. Anfangs 2016 konnten gesicherte, nachhaltige Entlastungen von rund CHF 1.7. Mio. verbucht werden. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass sich einzelne Rahmenbedingungen zugunsten der Gemeinde verändert haben. Gesamthaft betrachtet resultiert daraus ein aktuelles strukturelles Defizit von CHF 1.5 Mio. bis CHF 2.0 Mio., was angesichts des schwierigen kantonalen Umfelds als erfreulich bezeichnet werden kann. Die bisher noch nicht realisierten Ertragssteigerungen aus dem Sanierungspaket I insbesondere bei den gemeindeeigenen Liegenschaften sowie aus dem Hafenareal werden nicht vor 2020 erwartet. Der Gemeinderat sah sich deshalb veranlasst das Sanierungspaket II zu erarbeiten. Es hat zur Zielsetzung das eingangs erwähnte strukturelle Defizit von CHF 1.5 Mio. bis CHF 2.0 Mio. nachhaltig zu beseitigen. Übersicht der Massnahmen Sanierungpaket II Auf Basis von Vorschlägen der Geschäftsleitung der Gemeindeverwaltung hat der Gemeinderat folgendes Massnahmenpaket geschnürt: - Umstellung von Objekt- auf Subjektfinanzierung bei der Familienergänzende Betreuung (FEB): Entlastungsbeitrag von CHF , Vorlage an die Gemeindeversammlung (GVS) im September 2016, Einführung per Überprüfung und Anpassung der Mietzinsbeiträge: Entlastungsbeitrag von CHF , Vorlage an die GVS im Dezember 2016, Einführung per Anpassung von diversen Kleingebühren für Amtshandlungen und Dienstleistungen: zusätzliche Einnahmen von CHF , Anpassungen der notwendigen Verordnungen erfolgen durch den Gemeinderat, Einführung per Anpassung der Gebühren Multimedianetz (MMN): zusätzliche Einnahmen von CHF , Vorlage an die Gemeindeversammlung (GVS) im September 2016, Einführung per Anpassung der Gebühren Tag-/Nachtparking: zusätzliche Einnahmen von CHF , Vorlage an die Gemeindeversammlung (GVS) im September 2016, Einführung per Aus den erarbeiteten Massnahmen resultiert eine Einnahmen-/Entlastungswirkung von insgesamt CHF 1.05 Mio. Ein Niveau, welches der Gemeinderat angesichts eines sich stark und schnell wandelnden kantonalen Umfelds - als sehr ambitioniert, und für den Moment ausreichend betrachtet. Als weitere respektive alternative Massnahme im Rahmen des Sanierungspaketes II hat der Gemeinderat auch eine Steuererhöhung diskutiert. Folgende Überlegungen haben ihn jedoch dazu bewogen vorläufig davon abzusehen: - Eine Steuererhöhung um 1%-Punkt bringt ungesicherte Mehreinnahmen von netto CHF Zur Erzielung von Mehreinnahmen aus Steuererhöhung von CHF 1 Mio. müsste der Steuersatz auf 67% erhöht werden. - Der Steuersatz von Birsfelden ist, im vergleichbaren Umfeld betrachtet, mit 62% schon recht hoch. Eine Erhöhung auf das vorgängig erwähnte Niveau würde aus Sicht des Gemeinderates eine wesentliche Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit in Bezug auf den Standort bedeuten. vernehmlassung mmn und tag_nachtparking docx 2/8
3 In der vorliegenden Vernehmlassung stehen nur die beiden Themen - Anpassung der Gebühren Multimedianetz (MMN) Teilrevision Gebührenordnung zum Reglement über die Gross-Gemeinschaftsantennenanlage (GGA) und das Multimedianetz (MMN) Birsfelden) - Anpassung der Gebühren Tag-/Nachtparking Teilrevision Reglement über das unbeschränkte Parkieren zur Diskussion. Beiden Massnahmen ist gemeinsam, dass die zugrundeliegenden Gebühren in der Einschätzung des Gemeinderates sowie im vergleichbaren Umfeld als zu tief und damit im eigentlichen Sinn als ungerecht betrachtet werden. Die eigentliche Änderungen im Reglement werden durch den Gemeinderat als technisch sehr einfach und leicht verständlich eingeschätzt. Er hat sich deshalb entschlossen, beide Änderungsvorschläge in einer Vernehmlassung durchzuführen. vernehmlassung mmn und tag_nachtparking docx 3/8
4 Anpassung der Gebühren Multimedianetz (MMN) Teilrevision Gebührenordnung zum Reglement über die Gross-Gemeinschaftsantennenanlage (GGA) und das Multimedianetz (MMN) Birsfelden) Ein Vergleich mit den Gebühren umliegender Kabelnetzbetreiber respektive mit den Preisen privat- oder gemischtwirtschaftlicher Anbieter hat folgende Resultate ergeben: Anbieter GGA Birsfelden - aktuell Monatspreis Grund-anschluss (in CHF) 8.65 (nur TV) (für Telefon, Internet) Details TV: 235 Sender Internet: 20 Mbit/s, Telefon Rheinfelden Kaiseraugst (GGA Pratteln) Pratteln (GGA Pratteln) GGA Birsfelden - Vorschlag (nur TV) TV: 235 Sender Augst / Olsberg 15.- (GGA Pratteln) Giebenach (GGA Pratteln) EBL Telecom Frenkendorf TV 70, Internet 2 Mbit/s, Telefon EBL Telecom Liestal dito Swisscom Telefon Festnetzanschluss TV: 250 Sender, Internet 10 Mbit/s, Telefon EBL Telecom Baselland TV 70, Internet 2 Mbit/s, Telefon upc (Cablecom) 25.- (nur TV) 59.- TV: über 190 Sender TV: über 80 Sender, Internet bis zu 40 Mbit/s, Telefon Region Bern EBL Telecom nur TV Die Übersicht zeigt, dass Birsfelden im Vergleich zu allen anderen Anbietern sehr tiefe Gebühren hat. Der Gemeinderat schlägt deshalb vor, dass die Gebühren um 50% von CHF 8.65 auf CHF (immer inklusive MwSt.) erhöht werden. Durch diese Erhöhung können Zusatzeinnahmen von rund vernehmlassung mmn und tag_nachtparking docx 4/8
5 CHF erzielt werden. Im Vergleich zu allen anderen Anbietern ist Birsfelden mit dem vorgeschlagenen Gebührenniveau immer noch im unteren Drittel angesiedelt. Neben der moderaten Anpassung der Gebühren wurden auch weitere Optionen wie Verkauf oder Verpachtung geprüft. Es hat sich jedoch unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie Preisstabilität, Barwert etc. gezeigt, dass es momentan am sinnvollsten ist, wenn die Gemeinde weiterhin Besitzerin des Multimedianetzes bleibt. Eine finanztechnische Betrachtung der Gebührensituation zeigt, dass der Steuerzahler der Gemeinde Birsfelden die GGA Abonnenten indirekt mit rund CHF 1 Mio. pro Jahr subventioniert. Einfach erklärt rührt dieses Ergebnis daher, dass der Markt und ein solcher besteht effektiv im Bereich der Multimedianetze - eine wesentlich höheren Ertrag hergeben würde, als er mit den heutigen Gebühren erzielt wird. Eine zugegebenermassen theoretische Überlegung, welche aber aus Sicht des Gemeinderates nicht ganz ausser Acht gelassen werden darf. Vorgeschlagene Teilrevision Gebührenordnung zum Reglement über die Gross-Gemeinschaftsantennenanlage (GGA) und das Multimedianetz (MMN) Birsfelden): Aktuelles Reglement 3. Die Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer haben folgende monatliche Benutzungsgebühren zu entrichten: 3.1 Einfamilienhaus: eine oder mehrere GGA-Dosen CHF Mehrfamilienhaus: für jede Wohnung mit einer oder mehreren GGA-Dosen CHF Hotels, Altersheime, Privatschulen, Heime, Firmen, Geschäfte etc.: pro vier GGA-Dosen CHF 8.- Hinweis: Änderungen sind grün markiert Vorschlag für neues Reglement 3. Die Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer haben folgende monatliche Benutzungsgebühren zu entrichten: 3.1 Einfamilienhaus: eine oder mehrere GGA-Dosen CHF Mehrfamilienhaus: für jede Wohnung mit einer oder mehreren GGA-Dosen CHF Hotels, Altersheime, Privatschulen, Heime, Firmen, Geschäfte etc.: pro vier GGA-Dosen CHF 12.- vernehmlassung mmn und tag_nachtparking docx 5/8
6 Anpassung der Gebühren Tag-/Nachtparking Teilrevision Reglement über das unbeschränkte Parkieren Die Situation in umliegenden, vergleichbaren Gemeinden stellt sich in Bezug auf das Tag-/Nachtparking für die Einwohnerinnen und Einwohner wie folgt dar: Nachtparking Gemeinde Einwohner Tagparking Preis / Monat Preis/ Jahr Aesch Allschwil Arlesheim Binningen Birsfelden Bottmingen Münchenstein Muttenz ) Oberwil gratis Reinach gratis Therwil gratis Frenkendorf Liestal Pratteln ) Bemerkungen: 1) nur in zwei Quartieren / 2) zwei Monate Reduktion bei Jahresrechnung vernehmlassung mmn und tag_nachtparking docx 6/8
7 Beim Tagparking lässt sich feststellen, dass nur wenige Gemeinden ein solches kennen. Wenn jedoch eines vorhanden ist, liegt der Preis durchgängig bei CHF Birsfelden ist in diesem Fall mit CHF 60.- deutlich über dem Durchschnitt. Der Gemeinderat schlägt deshalb eine Senkung auf das allgemeine Niveau von CHF 30.- vor. Bei einem Kundenstamm von etwas über Personen ergeben sich dadurch Mindereinnahmen von CHF pro Jahr. Beim Nachtparking stellt sich die Situation umgekehrt dar. Birsfelden ist mit CHF 20.-/Monat respektive CHF 360.-/ Jahr am billigsten, während Pratteln mit CHF 50.-/Monat respektive CHF 500.-/Jahr (inkl. 2 Monate Rabatt bei Jahresrechnung) am teuersten ist. Die Mehrheit der Gemeinden, welche über ein Nachtparking verfügen, haben die Jahreskosten auf CHF festgelegt. Der Gemeinderat schlägt deshalb eine Erhöhung der Gebühren für das Nachtparking auf das allgemeine Niveau von CHF 40.-/Monat oder CHF pro Jahr vor. Bei einem Kundenstamm von gut 900 Personen ergeben sich dadurch Mehreinnahmen von CHF pro Jahr. Zur Umsetzung dieser vorgeschlagenen Massnahmen muss das Reglement über das unbeschränkte Parkieren wie folgt angepasst werden: Aktuelles Reglement 3 Gebührenerhebung 1 AnwohnerInnen, domizilierte Gewerbetreibende und gleichermassen Betroffene sind bei der Festlegung der Gebührenhöhe zu begünstigen. 2 Der Gemeinderat erhebt für den Erlass einer Bewilligung im Sinne dieses Reglements sowohl Tagesparkier- als auch Nachtparkiergebühren. Die Festlegung der Gebührenhöhe erfolgt entsprechend der unterschiedlichen Nutzungsintensität durch die jeweiligen Fahrzeughalter. 3 Die Parkiergebühren sind kostendeckend auszugestalten. 4 Der Gemeinderat kann einzelne öffentliche Parkplätze von der Gebührenpflicht befreien. 5 Für Parkplätze des gleichen Bewirtschaftungstyps gelten grundsätzlich die gleichen Gebühren- und Parkierdauerregelungen. Der Gemeinderat kann innerhalb eines Bewirtschaftungstyps geringfügige Unterschiede in den Gebühren- und Parkierdauerregelungen zulassen, wenn es im öffentlichen Interesse liegt und wenn die Unterschiede dem Zweck dieses Reglements nicht widersprechen. Vorschlag für neues Reglement 3 Gebührenerhebung 1 AnwohnerInnen, domizilierte Gewerbetreibende und gleichermassen Betroffene sind bei der Festlegung der Gebührenhöhe zu begünstigen. 2 Der Gemeinderat erhebt für den Erlass einer Bewilligung im Sinne dieses Reglements sowohl Tagesparkier- als auch Nachtparkiergebühren. Die Festlegung der Gebührenhöhe erfolgt entsprechend der unterschiedlichen Nutzungsintensität durch die jeweiligen Fahrzeughalter. 3 (gestrichen) 4 Der Gemeinderat kann einzelne öffentliche Parkplätze von der Gebührenpflicht befreien. 5 Für Parkplätze des gleichen Bewirtschaftungstyps gelten grundsätzlich die gleichen Gebühren- und Parkierdauerregelungen. Der Gemeinderat kann innerhalb eines Bewirtschaftungstyps geringfügige Unterschiede in den Gebühren- und Parkierdauerregelungen zulassen, wenn es im öffentlichen Interesse liegt und wenn die Unterschiede dem Zweck dieses Reglements nicht widersprechen. vernehmlassung mmn und tag_nachtparking docx 7/8
8 Aktuelles Reglement 11 Tagesparkiergebühren Die Gebühren betragen für die: a) Gewerbeparkkarte CHF pro Monat / CHF pro Jahr b) Anwohnerparkkarte CHF 5.00 pro Monat / CHF pro Jahr c) Besucherparkkarte CHF pro Monat c) Pendlerparkkarte CHF pro Monat / CHF pro Jahr d) Tagesbewilligung CHF 5.00 pro Tag e) Parkiergebühr an Parkuhren CHF 0.50 pro halbe Stunde (erste halbe Stunde gratis) Jahresparkkarten werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Alle anderen Parkierbewilligungen sind in bar im Voraus zu entrichten. 14 Nachtparkiergebühr 1 Die Gebühr beträgt CHF pro Monat. 2 Sie wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Vorschlag für neues Reglement 11 Tagesparkiergebühren Die Gebühren betragen für die: a) Gewerbeparkkarte CHF pro Monat / CHF pro Jahr b) Anwohnerparkkarte CHF 2.50 pro Monat / CHF pro Jahr c) Besucherparkkarte CHF pro Monat c) Pendlerparkkarte CHF pro Monat / CHF pro Jahr d) Tagesbewilligung CHF 5.00 pro Tag e) Parkiergebühr an Parkuhren CHF 0.50 pro halbe Stunde (erste halbe Stunde gratis) Jahresparkkarten werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Alle anderen Parkierbewilligungen sind in bar im Voraus zu entrichten. 14 Nachtparkiergebühr 1 Die Gebühr beträgt CHF pro Monat. 2 Sie wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Hinweis: Änderungen sind grün markiert vernehmlassung mmn und tag_nachtparking docx 8/8
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