Abrechnung neuer Psychotherapie-Leistungen zum 1. April
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- Emil Keller
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1 KV HESSEN I Europa-Allee 90 I Frankfurt An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Abrechnung neuer Psychotherapie-Leistungen zum 1. April Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Schreiben vom haben wir Sie bereits über die Reform in der Psychotherapie informiert. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Vergütung der neuen Leistungen beschlossen. Sie haben sicherlich bereits wahrgenommen, wie niedrig die neuen Leistungen der Psychotherapie honoriert werden sollen. Der Beschluss konterkariert das mit der Reform eigentlich verbundene Ziel, einen niedrigschwelligeren Zugang zur Psychotherapie zu ermöglichen. Die Bewertung hätte aus unserer Sicht deutlich höher ausfallen müssen. Wir werden die KBV selbstverständlich bei der nun angekündigten Klage unterstützen, wissen aber auch, dass wir damit dieses Problem nicht ad hoc werden lösen können. Abrechnung info.line Tel Fax info.line@kvhessen.de Kassenärztliche Vereinigung Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Europa-Allee 90 l Frankfurt Postfach l Frankfurt Deshalb fassen wir im Folgenden für Sie die abrechnungsrelevanten Informationen auf Basis des aktuellen Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses insbesondere zu der psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung zusammen. Die Leistungslegenden sind in gekürzter Form wiedergegeben. Den vollständigen Beschluss, der noch unter dem Vorbehalt einer Beanstandung durch das Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) steht sowie alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( in der Rubrik Für unsere Mitglieder unter den Punkten Unternehmen Praxis und dort Psychotherapie-Reform. Wie sehen die Änderungen ab 1. April 2017 aus? GOP Kurzlegende Bewertung Psychotherapeutische Sprechstunde mit dem Ziel der Abklärung des Vorliegens einer krankheitswertigen Störung, je vollendete 25 Minuten 42,75 * (406 Punkte) Seite 1 von 6
2 bei einer Dauer von 50 Minuten zweimal am Behandlungstag berechnungsfähig höchstens 6-mal im KHF höchstens 10-mal im KHF bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (bis zu 4-mal im KHF ist der Einbezug relevanter Bezugspersonen ohne Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen möglich) Psychotherapeutische Akutbehandlung als psychotherapeutische Intervention(en) zur Entlastung bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen mittels geeigneter psychotherapeutischer Interventionen je vollendete 25 Minuten bei einer Dauer von 50 Minuten ist die GOP zweimal am Behandlungstag berechnungsfähig höchstens 24-mal im KHF berechnungsfähig Strukturzuschlag zu GOP und Zusetzung durch KV * gemäß bundeseinheitlichem Orientierungswert 2017 (10,53 Cent) 42,75 * (406 Punkte) 7,27 * (69 Punkte) Keine zusätzliche Abrechnungsgenehmigung erforderlich Für die neuen Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung benötigen Sie keine zusätzliche Genehmigung. Die fachliche Befähigung gilt als nachgewiesen, wenn Ihnen eine Genehmigung für eines der Richtlinienverfahren vorliegt. Probatorische Sitzung Die Bewertung der GOP bleibt unverändert. Neu ist, dass sie bei Erwachsenen maximal 4-mal und bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr höchstens 6-mal im Krankheitsfall abgerechnet werden kann. Die Probatorische Sitzung findet als Einzelleistung statt und ist je vollendete 50 Minuten berechnungsfähig. Eine Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils 25 Minuten Dauer kann erfolgen. Kurzzeittherapie Das Kontingent für die Kurzzeittherapie wird von 25 Sitzungen auf 24 Sitzungen abgesenkt und in zwei Blöcke (Kurzzeittherapie 1 und Kurzzeittherapie 2) zu je 12 Sitzungen aufgeteilt. Gruppentherapie Die Leistungen für Gruppentherapien mit bis zu fünf Teilnehmern sind ab April auch für Erwachsene berechnungsfähig. Die Höchstsitzungszahl bei der Kurzzeittherapie wird von 25 auf 24 Sitzungen angepasst. Seite 2 von 6
3 TP AP Gruppentherapie Abrechnung vom 1. April bis 30. Juni 2017 Verfahren je 100 Minuten KZT GOP Bewertung GOP Bewertung 3-4 Teilnehmer (kleine Gruppe) LZT ,03 * KZT (836 Punkte) LZT 5-9 Teilnehmer (große Gruppe) 44,02 * (418 Punkte) VT je 50 Minuten KZT ,02 * LZT (418 Punkte) ,22 * (211 Punkte) * gemäß bundeseinheitlichem Orientierungswert 2017 (10,53 Cent) Rezidivprophylaxe Leistungen der Rezidivprophylaxe können mit bis zu 16 Stunden und bei Kindern und Jugendlichen mit bis zu 20 Stunden abgerechnet werden. Die Leistungen werden hinter der Abrechnungsposition mit einem R und bei Einbeziehung von Bezugspersonen mit U gekennzeichnet. Verhaltenstherapie Die Verhaltenstherapie kann als Doppelsitzung bei zweimaligem Ansatz der GOP durchgeführt werden. Der dreifache und vierfache Ansatz wurde gestrichen. Übende Interventionen Bei der GOP (Übende Interventionen als Gruppenbehandlung bei Kindern und Jugendlichen) wird die Höchstteilnehmerzahl von 6 auf 10 erhöht. Strukturzuschlag Die psychotherapeutische Sprechstunde und die psychotherapeutische Akutbehandlung werden in die bestehende Systematik der Strukturzuschläge einbezogen. Der neue Zuschlag wird wie die bisher bestehenden Zuschläge von der KV Hessen zugesetzt, eine Vergütung erfolgt, sobald Sie die Gesamtpunktzahl von Punkten im Quartal erreicht haben. Das Vergütungsvolumen der neuen Leistungen kommt hinzu, ohne dass sich die Maximalpunktzahl erhöht. Seite 3 von 6
4 Psychotherapeutische Gespräche GOP und Die Gespräche werden bisher im Vorwegabzug und damit quotiert vergütet. Der Erweiterte Bewertungsausschuss empfiehlt in dem neuen Beschluss die extrabudgetäre Vergütung der psychotherapeutischen Gespräche (GOP und 23220) befristet vom 1. April 2017 bis zum 31. Dezember Hinweis: Die Vergütung muss im Rahmen der laufenden Honorarverhandlungen 2017 mit den Krankenkassen abgestimmt werden. Welche Übergangsregelungen gelten? Kurzzeittherapie als Einzel- und Gruppentherapie: Es können bis zu 25 Sitzungen abgerechnet werden, wenn ein solches Therapiekontingent vor dem 1. April 2017 beantragt wurde. Diese Regelung gilt für Einzel- und Gruppentherapien. Wenn es sich um eine Therapie nach der alten Psychotherapie-Richtlinie handelt, muss der Therapeut die 25. Sitzung in der Abrechnung mit einem L beziehungsweise bei der Einbeziehung von Bezugspersonen mit "S" kennzeichnen. 25. Sitzung kennzeichnen mit L bzw. S Gruppentherapie: Gruppentherapien im Rahmen einer Verhaltenstherapie können auch mit zwei Teilnehmern durchgeführt werden, wenn diese Leistung vor dem 1. April 2017 beantragt worden ist. Probatorische Sitzungen: Sitzungen, die vor dem 1. April 2017 begonnen wurden, können weiterhin nach den alten Regelungen durchgeführt werden, das heißt: bis zu 5-mal für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien und Verhaltenstherapien, bis zu 8-mal für analytische Psychotherapien. Die Probatorik nach der alten Psychotherapie-Richtlinie wird mit "L" beziehungsweise bei der Einbeziehung von Bezugspersonen mit "S" gekennzeichnet. kennzeichnen mit L bzw. S Übersichtstabelle Psychotherapie-Felder In unserem Rundschreiben vom Januar 2016 hatten wir Sie bezüglich Ihrer Praxissoftware über auszufüllende Felder bei der Abrechnung von Psychotherapieleistungen informiert. Um Sie bei einem weiterhin reibungslosen Ablauf zu unterstützen, zeigt Ihnen die untenstehende Tabelle, mit welchen Angaben Sie die Felder füllen, abhängig davon, ob Sie Psychotherapieleistungen vor dem 1. April 2017 oder nach dem 1. April 2017 beantragt haben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Softwarefirma. Seite 4 von 6
5 bis 1/17 Feldkennung Feldbezeichnung laut KVDT 4234 Anerkannte Psychotherapie 4235 Datum des Anerkennungsbescheids 4236 Abklärung somatischer Ursachen vor Aufnahme einer Psychotherapie Eintragung in PVS Erläuterung für Ihre Abrechnung Datum des letzten Anerkennungsbescheids ab 2/17 Feldkennung Antragsdatum Bewilligte Leistung GOP bewilligter Leistung 4245 Anzahl bewilligter Leistungen 4246 Anzahl abgerechneter Leistungen Anzahl bewilligter Leistungen insgesamt nach GOP aus FK 4244 Anzahl insgesamt abgerechneter Leistungen incl. der Behandlungen aus dem jetzigen Abrechnungsquartal Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie Durchführungsart der Kombinationsbehandlung Gesamtanzahl bewilligter Therapieeinheiten für den Versicherten Bewilligte GOP für den Versicherten Anzahl der abgerechneten GOP für den Versicherten Gesamtanzahl bewilligter Therapieeinheiten für die Bezugsperson Bewilligte GOP für die Bezugsperson Anzahl der abgerechneten GOP für die Bezugsperson Das Feld enthält die bewilligte GOP für den Versicherten. Das Feld enthält die Anzahl der abgerechneten GOP für den Versicherten. Das Feld enthält die bewilligte GOP für die Bezugsperson. Das Feld enthält die Anzahl der abgerechneten GOP für die Bezugsperson Eintragung PT-Felder Seite 5 von 6
6 Was war nochmal der Krankheitsfall (KHF)? Der Krankheitsfall umfasst vier Quartale (das aktuelle Quartal der ersten Abrechnung einer Leistung sowie die drei nachfolgenden Quartale) und ist unabhängig von der Erkrankung. Wichtiger Hinweis für Nachzüglerfälle: Wir möchten Sie im Hinblick auf die zum 1. Juli 2017 angekündigten Änderungen bitten, alle Behandlungsfälle im 2. Quartal 2017 quartalsgleich einzureichen, sodass Nachzüglerfälle vermieden werden. Ausblick Was soll zum 1. Juli 2017 kommen? Der Bewertungsausschuss will noch im April einen weiteren Beschluss mit Wirkung zum 1. Juli 2017 fassen. Dieser soll eine höhere Vergütung für die Gruppentherapie vorsehen. Um diese Leistungen besser abzubilden, ist geplant, die Vergütungssystematik umzustellen und das Kapitel 35 neu zu strukturieren. Infolgedessen sollen auch die Einzeltherapien und psychodiagnostischen Testverfahren sowie die Strukturzuschläge neue Gebührenordnungspositionen erhalten. Sie haben Fragen? Die info.line der KV Hessen hilft gerne weiter! Mit freundlichen kollegialen Grüßen Frank Dastych Vorstandsvorsitzender Dr. Eckard Starke stv. Vorstandsvorsitzender Seite 6 von 6
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