Dr. h.c. Edgar Meister Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank. Begrüßungsansprache. auf dem Bundesbank Symposium. Bankenaufsicht im Dialog
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- Ingeborg Hofer
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1 Sendesperrfrist: 21. Juli 2005, 9.00 Uhr MEZ Dr. h.c. Edgar Meister Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank Begrüßungsansprache auf dem Bundesbank Symposium Bankenaufsicht im Dialog in Frankfurt am Main am Donnerstag, 21. Juli es gilt das gesprochene Wort - Seite 1 von 10
2 I Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Namen der Deutschen Bundesbank möchte ich Sie ganz herzlich zu unserem schon traditionellen Bundesbank Symposium Bankenaufsicht im Dialog begrüßen. Mit rund 600 Teilnehmern ist die Veranstaltung - wie bereits in den vergangenen Jahren - wieder ausgezeichnet besucht. Das Interesse an bankenaufsichtlichen Themen ist offensichtlich ungebrochen. Aber es ist wohl auch die Gelegenheit zum informellen Meinungsaustausch zwischen Aufsehern, Kreditinstituten, Verbänden und anderen Interessierten, die den Reiz dieser Veranstaltung ausmacht über die bereits bestehenden Fora hinaus. Zahlreiche rechtliche Änderungen des regulatorischen Rahmens für die Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute werden in der nächsten Zeit in Kraft treten. So wird u.a. die Umsetzung von Basel II in europäisches und nationales Recht, die zukünftige Anwendung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die Einhaltung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften sowie die Umsetzung des neuen Pfandbriefgesetzes Aufsichtsbehörden und Kreditinstitute gleichermaßen vor neue Herausforderungen stellen. In etlichen Punkten besteht noch Klärungsbedarf. Ich hoffe, dass wir mit der heutigen Veranstaltung dazu beitragen können, etwas mehr Licht in ggfs. noch bestehendes Dunkel zu bringen. Den hoch qualifizierten Referenten des heutigen Tages möchte ich bereits jetzt für Ihre Mitwirkung herzlich danken. Wir freuen uns auch auf Herrn Klaus Otto, der uns mit seinen Mitarbeitern von der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen bei der Organisation und Durch- Seite 2 von 10
3 führung dieses Symposiums behilflich ist und darüber hinaus mit Sachverstand und Humor durch den Tag leiten wird. II Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor kurzem sind die Ergebnisse der vierten Auswirkungsstudie (QIS 4) zu Basel II in Deutschland veröffentlicht worden. Im Aggregat über alle teilnehmenden Banken wurde die Zielvorstellung des Baseler Ausschusses in Deutschland recht genau getroffen, nämlich das vorhandene Eigenkapital im Bankensystem auf dem heutigen Niveau zu halten. Gleichwohl ist das Ergebnis der QIS 4 gegenüber der QIS 3 differenzierter zu bewerten. Unsere Analysen zeigen, dass die von den Kreditinstituten an uns gemeldeten Daten von wesentlich höherer Qualität waren als in den vorangegangenen Studien. Bei der so genannten Gruppe 1, also den großen international tätigen Instituten, die sich an der QIS 4 beteiligt haben, haben sich die Ergebnisse bei der Mehrzahl der Banken in den IRB-Ansätzen verbessert, während zum Teil infolge von Sonderfaktoren in der Durchschnittsbetrachtung ein leichter Kapitalanstieg zu verzeichnen ist. Bei der Betrachtung der Resultate für die Gruppe 2-Banken Herr Hofmann wird sie gleich im Detail präsentieren fällt unmittelbar auf, dass der vom Baseler Ausschuss intendierte Kapitalanreiz für den Übergang vom Standardansatz zum einfachen IRB-Ansatz fehlt: Beide Ansätze führen zu nahezu gleichen, unter dem heutigen Niveau liegenden Kapitalanforderungen. Wir wissen derzeit noch nicht, ob dieser mangelnde Anreiz nur in Deutschland oder auch in anderen europäischen Ländern besteht. Für eine breitere Analyse fehlen leider Seite 3 von 10
4 Vergleichswerte, da bekanntlich Deutschland als einziger EU-Staat gemeinsam mit den USA - die QIS 4 durchgeführt hat. Europaweit wird es im 4. Quartal dieses Jahres eine weitere Auswirkungsstudie (QIS 5) geben. Sollten die QIS 5 - Ergebnisse zeigen, dass die vom Baseler Ausschuss ausdrücklich gewollten Kapitalanreize für die Anwendung der fortgeschrittenen Risikomessverfahren gegenüber den Standardverfahren nicht ausreichend bestehen, sollte die Kalibrierung noch einmal überarbeitet werden auf europäischer Ebene ggf. im Wege des Komitologieverfahrens. III Meine Damen und Herren, in einer von BaFin und Bundesbank im Jahr 2004 durchgeführten Umfrage hatte eine bedeutende Zahl von deutschen Kreditinstituten aus allen drei Säulen unseres Bankensystems und von unterschiedlicher Größe Interesse bekundet, unmittelbar mit dem Inkrafttreten von Basel II mit einem der IRB-Ansätze zu starten. Aus zahlreichen Gesprächen mit Banken und Verbänden in den letzten Wochen wissen wir allerdings, dass viele Institute derzeit zögern, ihre in der internen Steuerung verwendeten Risikomesssysteme auch bankaufsichtlich anerkennen zu lassen. Grundsätzlich ist gegen die von etlichen Banken und Sparkassen beabsichtigte, zunächst nur interne Implementierung und Anwendung des internen Ratingverfahrens nichts einzuwenden, da auf diese Weise bei den Instituten deutliche Fortschritte im Risikomanagement erzielt werden können, verbunden mit positiven Effekten auf die gesamte Geschäftsstrategie und -steuerung. Zugleich bietet dieses Vorgehen die Möglichkeit, die Systeme vor der bankaufsichtlichen Seite 4 von 10
5 Anerkennung im Tagesgeschäft eingehend zu testen und ggf. bestehende Kinderkrankheiten relativ geräuschlos auszukurieren. Dennoch ist ein solches Vorgehen m.e. in mancher Hinsicht suboptimal und auch mit Nachteilen verbunden. Es führt im Geschäftsbetrieb zu zusätzlichen Aufwendungen durch Doppelrechnungen für die interne Steuerung einerseits (wo Ratingverfahren eingesetzt werden) und die bankaufsichtlichen Meldungen andererseits (wo man den Standardansatz zugrunde legt). Wenn Sie als Entscheidungsträger einer Bank oder Sparkasse von den Vorteilen der fortgeschrittenen Risikomessverfahren für die Steuerung Ihres Instituts ü- berzeugt sind, wäre es nahe liegend, dafür auch die bankaufsichtliche Zulassung zu beantragen. Ihr Geschäft mit Unternehmenskunden wird davon profitieren, dass Ihr Ratingverfahren von der Aufsicht zertifiziert ist und damit ein besonderes Gütesiegel erhält. Dies zeigt auch nach außen, dass Sie über moderne Risikomessmethoden verfügen. Ihr Kunde wird unter diesen Voraussetzungen eher bereit sein, einen risikoorientierten Preis zu akzeptieren, und er wird sich zudem auf Dauer wohl nicht mit einer pauschalen Standarderklärung über seine Bonität zufrieden geben. Insoweit könnte sich ein früher Einstieg ins Ratingverfahren auch im nationalen Rahmen als Wettbewerbsvorteil erweisen. Soweit bei Ihnen noch Unsicherheiten über Voraussetzunge und Ablauf der bankaufsichtlichen Zulassung bestehen, sind Bundesbank und BaFin gerne bereit, die notwendigen Informationen zu geben. Sie können davon ausgehen, dass bei der anstehenden Umsetzung von Basel II die Aufsichtsprozesse schlank und effizient und damit kostengünstig gestaltet werden. Seite 5 von 10
6 IV Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang auch ein paar Worte zur Säule 2 (Supervisory Review Process, SRP) des Baseler Rahmenpapiers. Mit der Veröffentlichung eines ersten Entwurfs der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) im Februar dieses Jahres und der Einberufung des Fachgremiums MaRisk ist die Säule 2 inzwischen stärker ins Bewusstsein der Institute gerückt. Die MaRisk konkretisieren 25a KWG, indem sie Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und an angemessene interne Kontrollverfahren stellen. Um eine ganzheitliche Risikobetrachtung zu erreichen, wurden die derzeit noch nebeneinander stehenden Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK), das Handelsgeschäft (MaH) und die Interne Revision (MaIR) zu einem Anforderungskatalog zusammengefasst und um die Themengebiete Zinsänderungs-, Liquiditäts- sowie operationelles Risiko ergänzt. Bei diesem Prozess wurden insbesondere die MaH grundlegend modernisiert. Um den Ansprüchen unterschiedlicher Anwendergruppen gerecht werden zu können, werden die MaRisk in Abhängigkeit von der Größe und der Geschäftsschwerpunkte der Kreditinstitute sowie der damit verbundenen Risikosituation eine flexible Umsetzung ermöglichen. Für kleinere Institute sind deshalb zahlreiche Öffnungsklauseln mit Erleichterungen vorgesehen; aber auch kleinere Institute werden nicht vollständig von den MaRisk oder vom SRP ausgenommen. Bei manchen Banken scheint derzeit Unsicherheit zu bestehen, ob mit der Einhaltung der MaRisk zugleich auch die Anforderungen der Säule 2 erfüllt sind. Die MaRisk stellen ohne Zweifel den Kern des SRP dar. Gerade für kleinere Banken Seite 6 von 10
7 wird es nur wenige zusätzliche SRP-Felder geben; darunter fällt z.b. das Zinsänderungsrisiko. Größere, insbesondere international tätige Institute müssen entsprechend dem Grundsatz der Proportionalität darüber hinaus aber auch Stress- Testing betreiben und verfeinerte Verfahren zur Berechnung ihres internen bzw. ökonomischen Kapitals durchführen. Im Ergebnis besteht m.e. kein Zweifel daran, dass die komprimierten und teilweise sehr abstrakten Vorgaben der Säule 2 einer gewissen Konkretisierung bedürfen, wie sie bei uns mit den MaRisk erfolgt. Eine sachgerechte Begrenzung des Ermessensspielraums für die Aufsicht, insbesondere für die Prüfer vor Ort, dürfte im übrigen auch im Interesse der Kreditwirtschaft liegen, da sich so ihre Planungssicherheit erhöht. Dass die MaRisk natürlich immer noch Handlungsund Ermessenspielräume belassen, liegt in der risikoorientierten Natur der Säule 2. Aber auch die Tatsache, dass die Anforderungen letztlich für alle Institute gelten werden, erfordert ein flexibles Rahmenwerk, um den unterschiedlichen Erfordernissen an die Kreditinstitute im Hinblick auf Größe, Komplexität und Risikobeitrag zum Finanzsystem entsprechen zu können. Ich möchte noch einmal betonen, dass es nicht Aufgabe und Interesse der Aufsicht ist, in die Eigenverantwortlichkeit der Geschäftsleiter für ihre Geschäftspolitik einzugreifen. Dies wird auch nach Implementierung der neuen Aufsichtsregelungen gelten. Die Entschlossenheit der Bankenaufsicht zur Überprüfung aufsichtlicher Normen und zur Stärkung der Verantwortung der Geschäftsleitung ist in den letzten Wochen z.b. durch die Erhöhung der Betragsgrenze in 18 KWG auf ,-- sowie der Aufhebung der detaillierten Ausführungsbestimmungen deutlich geworden. Wir möchten diesen neu gewährten und für die Institute wichtigen Seite 7 von 10
8 Ermessensspielraum an anderer Stelle nicht wieder einengen, z.b. über die Aufnahme präzisierender Bestimmungen in den MaRisk; und wir erwarten auch, dass die Wirtschaftsprüfer in ihrer Praxis diesen Schritt der Aufsicht respektieren. Die MaRisk werden Anfang September dieses Jahres bundesweit für zwei Monate zur Konsultation gestellt. Damit wird der gesamten Kreditwirtschaft die Möglichkeit gegeben, die Regelungen, die im Fachgremium MaRisk Zustimmung gefunden haben, zu beurteilen. Sicherlich wird es an einigen Stellen noch Anpassungsbedarf geben. Ich bin aber überzeugt, dass wir am Ende des Prozesses zu einvernehmlichen Lösungen mit der Kreditwirtschaft kommen werden. V Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch ein Thema ansprechen, welches Banken und Aufseher zur Zeit gleichermaßen umtreibt. Ich möchte es mit dem Schlagwort regulatorische Pause charakterisieren. Die Agenda des heutigen Tages weist auf die Problematik hin: das Bankgewerbe, aber natürlich auch BaFin und Bundesbank, haben sich z.z. mit einer Fülle von neuen Bestimmungen auseinander zu setzen. Ausgangspunkt vieler Regulierungsinitiativen in den letzten Jahren ist - neben Basel II und den IFRS - insbesondere der Financial Services Action Plan (FSAP) der EU. Auch wenn dieser inzwischen weitgehend abgearbeitet ist, gab es im Frühjahr dieses Jahres ein Warnsignal von Seiten der Kreditwirtschaft: In dem vom Centre for the Study of Financial Innovation (CFSI) veröffentlichten Report Banana Skins 2005 steht Too much regulation auf Platz 1 der Risiken, mit Seite 8 von 10
9 denen sich die befragten Wirtschaftsvertreter des Banken- und Nichtbankensektors aus 54 Ländern konfrontiert sehen. Als Resultat der empfundenen Überregulierung werden negative Effekte auf die Markteffizienz und das Wirtschaftswachstum befürchtet. Wir sind von der Notwendigkeit der von uns mitverhandelten Reformprojekte überzeugt. Die dynamische Entwicklung im Finanz- und Bankenbereich erfordert eine begleitende Anpassung auch der Aufsichtsnormen. Sie erhöhen die Widerstandsfähigkeit der Institute gegen Schocks durch eine dem Risiko angemessene Kapitalbasis und verbessern die Risikomanagementsysteme. Wir wissen aber auch, dass die Umsetzung der Regelungen enorme Anstrengungen seitens der Institute mit erheblichem finanziellen Aufwand erfordert. Neue Regulierungsvorhaben sollten daher kritisch auf ihren Bedarf und ihre Dringlichkeit hin geprüft werden. M.E. sollte die marktorientierte und kosteneffiziente Umsetzung der bislang beschlossenen Reformvorhaben Vorrang vor neuen Projekten haben. Die EU-Kommission hat in ihrem im Mai 2005 veröffentlichten Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik in den Jahren eine ähnliche Sichtweise geäußert. Dies ist ein gutes Zeichen! Dennoch wird es nicht zu einem völligen Stillstand der Reformbemühungen kommen. Auf europäischer Ebene werden weitere Initiativen zur Integration der Finanzmärkte für notwendig erachtet. Zu nennen ist hier z.b. die Schaffung eines europäischen Vertragsrechts. Dies würde der Harmonisierung des Privatkundengeschäftes wie u.a. von den privaten Banken und der IFD (Initiative Finanzplatz Deutschland) gefordert - zu Gute kommen und Erleichterungen beim grenzüberschreitenden Zugang zu den Retail-Märkten bei Bank- und Finanzdienstleistungen schaffen. Seite 9 von 10
10 VI Meine Damen und Herren, die wenigen von mir angesprochene Bereiche zeigen: Es gibt viele interessante Themen für den heutigen Tag. Ich hoffe, dass Sie getreu unserem Konferenzmotto Bankenaufsicht im Dialog die Möglichkeiten zum Dialog intensiv nutzen. Ich wünsche uns allen ein anregendes und fruchtbares Symposium. * * * Seite 10 von 10
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