Die Gymnasiale OberSTufe am. Johann-Wolfgang-von-Goethe-Gymnasium. Pritzwalk

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1 Die Gymnasiale OberSTufe am Johann-Wolfgang-von-Goethe-Gymnasium Pritzwalk

2 Stundentafel Jahrgangsstufe 10 Fach Wst 1.AF Deutsch 4 Englisch 4 2.Fremdsprache (Fr, La, Ru seit JS7) 4 Ku, Mu, DS 2 Ku, Mu 1 2.AF Geschichte 2 2.GeWi (Geo, Pb, Ww, Pk) 2 3.AF Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Informatik 2 Astronomie 1 Sport 3 Wochenstunden gesamt: 35

3 Jahrgangsstufe 10 - Abschlussprüfungen Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung- Sek I-V) Vom 02. August 2007 / 23.Januar Prüfungen und Prüfungsfächer Alle Schülerinnen und Schüler legen 1. eine schriftliche Prüfung in Deutsch (180min), 2. eine schriftliche Prüfung in Mathematik (135min) und 3. eine schriftliche Prüfung Englisch (Hörverstehen, 45min) 4. eine mündliche Prüfung in einer spätestens in der Jahrgangsstufe 7 begonnenen Fremdsprache ab. (1) kann eine mündliche Prüfung (freiwillige Zusatzprüfung) beantragen. Darüber hinaus können bis zu zwei weitere freiwillige Zusatzprüfungen in den Fächern der schriftlichen Prüfungen beantragt werden, wenn dadurch ein bisher nicht erreichter Abschluss, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder die Versetzung erreicht werden kann.

4 Jahrgangsstufe 10 Versetzung in die Qualifikationsphase 46 Versetzung am Ende der Jahrgangsstufe 10 und Abschlüsse In die Qualifikationsphase wird versetzt, wer in jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erreicht hat oder bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen höchstens eine mangelhafte Leistung (Note 5) aufweist und diese durch eine mindestens befriedigende Leistung (Note 3) ausgleichen kann. Der Ausgleich für eine mangelhafte Leistung in Fächergruppe I (De, Ma, Fs) muss durch ein anderes Fach dieser Fächergruppe erfolgen.

5 Struktur der GOST, Abschlüsse Qualifikationsphase Uni FH Sek A B I T Beruf. U R stfhr Allgemeine Hochschulreife

6 Qualifikationsphase - Stundentafel In der Qualifikationsphase können nur solche Fächer belegt werden, die in JS 10 mit mindestens 2 Wochenstunden Unterricht geführt wurden. ( 44 Sek.-I- Verordnung) Nr. Fach WSt 1 Deutsch 4 Deutsch 2 Mathematik 4 Mathematik 3 Englisch 4 Englisch erhöhtes Niveau 4 eine NaWi (Ph, Ch, Bi) 4 eine NaWi (Ph, Ch, Bi) 5 Ge 4 Ww 6 ein Ästhetikfach (ku, mu, ds) 2 ein Ästhetikfach(ku, mu, ds) 7 2.Fremdsprache [La] 3 [4] 2.Fremdsprache [La] 8 2.GeWi aus JS10 weiter 2 Geschichte grundlegendes Niveau 9 2.NaWi oder If 2 2.NaWi oder If 10 Seminarkurs 2 Seminarkurs 11 Sport 3 Sport Wochenstunden gesamt: 34 [35]

7 Qualifikationsphase - Seminarkurs wissenschaftspropädeutischer Kurs oder berufs- und studienorientierter Kurs Anfangsphase einführender Unterricht (ca. 1 Semester) - dann weitgehend selbständige Arbeit an einem Projekt in der Regel wird eine Facharbeit erstellt Zusammenarbeit mit Partnern aus Bildung und Wirtschaft (FH, Uni, regionale Betriebe, ) ist möglich unser Ziel: - in jedem AF mindestens ein Leitfach für einen Seminarkurs Leitfächer sind zur Zeit: 1.AF: Kunst, Musik 2.AF: Geografie, Geschichte 3.AF: Physik, Informatik, Technik, Mathematik

8 Qualifikationsphase - Leistungsbewertung Note mit Tendenz Notenpunkte Am Ende eines jeden Schulhalbjahres erhält der Schüler in jedem belegten Kurs eine Kursabschlussnote.

9 Qualifikationsphase - Klausuren Semester erhöhtes Anforderungsniveau grundlegendes Anforderungsniveau in jedem Fach (135min) 1 in der zweiten Fremdsprache (90min) 1 in einem Fach nach Wahl (90min) in jedem Fach (135min bis 180min) in den drei Abiturprüfungsfächern (270min; DE 300min) 1 in der zweiten Fremdsprache (90min) 1 in einem Fach nach Wahl (90min) 1 im gewählten mündlichen Abiturprüfungsfach (135min) in den drei Abiturprüfungsfächern (135min bis 180min) 1 im gewählten mündlichen Abiturprüfungsfach (90min) VV Leistungsbewertung Anlage, Aug. 2011

10 Qualifikationsphase andere Bewertungsbereiche Im 1. bis 3.Semester kann in den Fächern auf erhöhtem und grundlegendem Anforderungsniveau ein anderer Leistungsnachweis erbracht werden. (KEIN Klausurersatz) Im 3.Semester (12.1) ist in der auf erhöhtem Anforderungsniveau belegten Fremdsprache (Englisch) eine mündliche Leistungsfeststellung abzulegen. Klausuren, ein anderer Leistungsnachweis und eine mündliche Leistungsfeststellung gehen zu einem Drittel in die Kursabschlussnote ein.

11 Qualifikationsphase Abiturprüfung Abiturprüfung umfasst 3 schriftliche und 1 mündliche Prüfung. In jedem Aufgabenfeld muss eine Prüfung stattfinden. schriftliche Prüfungen sind aus Fächern höheren Anforderungsniveaus auszuwählen, darunter zwei Prüfungen aus der Gruppe Deutsch, Mathematik, Englisch mündliche Prüfung in einem der Fächer auf grundlegendem Niveau

12 Qualifikationsphase Gesamtqualifikation Gesamtqualifikation = Punktsumme aus den Noten der 4 Semester der Qualifikationsphase und der Abiturprüfungsnoten. Die vier Semesternoten folgender Fächer sind pflichtig in die Gesamtqualifikation einzubringen: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft oder je 2 Semesternoten zweier Naturwissenschaften. 4 Kurse der 3 Fächer der schriftlichen Prüfungen in doppelter Wertung 30 Kurse der anderen Fächer einschließlich der 4 Kurse des Faches der mündlichen Prüfung in einfacher Wertung 4 Noten der Abiturprüfungen in fünffacher Wertung Von den in der Qualifikationsphase 44 erteilten Kursabschlussnoten werden insgesamt 42 Noten in die Gesamtqualifikation eingerechnet. Kursabschlussnoten = Semesternote = Kurs

13 Qualifikationsphase Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife In der Qualifikationsphase 1. dürfen höchstens 4 Semesterbewertungen der einzubringenden Kurse auf höherem Anforderungsniveau mit weniger als 5 Punkten (Note 4) erteilt sein, 2. dürfen höchstens 4 Semesterbewertungen der einzubringenden Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau mit weniger als 5 Punkten (Note 4) erteilt sein, 3. darf kein Kurs mit null Punkten bewertet sein, 4. müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Im Abiturbereich 1. müssen in mindestens drei Abiturprüfungen mindestens 5 Punkte erreicht werden, 2. müssen mindestens 100 Punkte erzielt werden, 3. darf keine Prüfung mit null Punkten bewertet sein.

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