MaRisk für Kreditgenossenschaften

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1 Genossenschaftsverband e. V. (Hrsg.) MaRisk für Kreditgenossenschaften Interpretation und praktische Umsetzungshilfen Autoren: WP Diplom-Betriebswirt (BA) Tino Behrends Abteilungsleiter Grundsatzfragen Prüfung Banken WP StB Diplom-Ökonom Heinz-Hermann Bausch Bereichsleiter Grundsatzfragen

2 6. Auflage: Juni 2013 Deutscher Genossenschafts-Verlag eg, Leipziger Straße 35, Wiesbaden (2007) Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Hinweise, Ratschläge und Wertungen sind von den Autoren und dem Verlag sorgfältig erwogen und geprüft, dennoch kann eine Garantie nicht übernommen werden. Eine Haftung der Autoren bzw. des Verlages und seiner Beauftragten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Satz: FROMM MediaDesign, Selters/Ts. Druck und Verarbeitung: AZ Druck und Datentechnik GmbH, Kempten/Allgäu Bestell-Nr ISBN Inhaltsverzeichnis

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 1./2. Auflage... IX Vorwort zur 3. Auflage... XI Vorwort zur 4. Auflage... XIII Vorwort zur 5. Auflage... XV Vorwort zur 6. Auflage... XVII Teil 1: Interpretation der MaRisk für Kreditgenossenschaften... 1 Allgemeiner Teil (AT)... 1 AT 1 Vorbemerkungen... 3 AT 2 Anwendungsbereich... 7 AT 2.1 Anwenderkreis... 8 AT 2.2 Risiken... 8 AT 2.3 Geschäfte AT Kreditgeschäfte AT Handelsgeschäfte AT Geldmarktgeschäfte AT Wertpapiergeschäfte AT Devisengeschäfte AT Geschäfte in handelbaren Forderungen AT Geschäfte in Waren AT Geschäfte in Derivaten AT 3 Gesamtverantwortung des Vorstandes AT 4 Allgemeine Anforderungen an das Risikomanagement AT 4.1 Risikotragfähigkeit AT GuV-orientierte Risikotragfähigkeit AT Barwertige Risikotragfähigkeit AT Aufteilung des Risikobudgets AT Weitere Anforderungen an die Risikotragfähigkeit AT 4.2 Strategien AT 4.3 Internes Kontrollsystem AT Aufbau- und Ablauforganisation AT Risikosteuerungs- und -controllingprozesse AT Risikoidentifikation AT Risikobeurteilung AT Risikosteuerung AT Konzeption von Stresstests AT GuV-orientierte Messung der Auslastung der Risikobudgets Inhaltsverzeichnis V

4 AT Barwertige Messung der Auslastung der Risikobudgets AT Maßnahmen zur Risikosteuerung AT Risikoüberwachung und -kommunikation AT 4.4 Besondere Funktionen AT Risikocontrolling Funktion AT Compliance-Funktion AT Interne Revision AT 4.5 Risikomanagement auf Gruppenebene AT 5 Organisationsrichtlinien AT 6 Dokumentation AT 7 Ressourcen AT 7.1 Personal AT 7.2 Technisch-organisatorische Ausstattung AT 7.3 Notfallkonzept AT 8 Anpassungsprozesse AT 8.1 Neu-Produkt-Prozess AT 8.2 Änderungen betrieblicher Prozesse oder Strukturen AT 8.3 Übernahmen und Fusionen AT 9 Outsourcing Besonderer Teil (BT) BT 1 Besondere Anforderungen an das interne Kontrollsystem Besonderer Teil Organisation (BTO) BTO Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation BTO 1 Kreditgeschäft BTO 1.1 Funktionstrennung und Votierung BTO 1.2 Anforderungen an die Prozesse im Kreditgeschäft BTO Kreditgewährung BTO Kreditweiterbearbeitung BTO Kreditbearbeitungskontrolle BTO Intensivbetreuung BTO Problemkreditbearbeitung BTO Risikovorsorge BTO 1.3 Verfahren zur Früherkennung von Risiken BTO 1.4 Risikoklassifizierungsverfahren BTO 2 Handelsgeschäft BTO 2.1 Funktionstrennung BTO 2.2 Anforderungen an die Prozesse im Handelsgeschäft VI Inhaltsverzeichnis

5 BTO Handel BTO Abwicklung BTO Abbildung im Risikocontrolling Besonderer Teil Risikosteuerungs- und -controllingprozesse (BTR) BTR Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse BTR 1 Adressenausfallrisiken BTR 2 Marktpreisrisiken BTR 2.1 Allgemeine Anforderungen BTR 2.2 Marktpreisrisiken des Handelsbuches BTR 2.3 Marktpreisrisiken des Anlagebuches (einschließlich Zinsänderungsrisiken) BTR Bewertung und Ergebnisermittlung BTR Risikoermittlung BTR Risikolimitierung BTR 3 Liquiditätsrisiken BTR 4 Operationelle Risiken BT 2 Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision BT 2.1 Aufgaben der Internen Revision BT 2.2 Grundsätze für die Tätigkeit der Internen Revision BT 2.3 Prüfungsplanung und -durchführung BT 2.4 Berichtspflicht BT 2.5 Reaktion auf festgestellte Mängel Teil 2: Umsetzungshilfen Anlagen auf CD-ROM Die Autoren Inhaltsverzeichnis VII

6 Vorwort zur 1./2. Auflage Im Zuge der nationalen Umsetzung der neuen EU-rechtlichen Eigenkapitalvorschriften ( Basel II ) hat die deutsche Bankenaufsicht BaFin die Mindestanforderungen an das Risikomanagement veröffentlicht. Die neuen Richtlinien stehen für die gewollte Deregulierung der Banken und sollen nach dem politischen Willen der Bundesregierung auch die Finanzierungsbedingungen für den Mittelstand verbessern. Der Genossenschaftsverband Frankfurt begrüßt diese Entwicklung außerordentlich und fordert, die Selbstregulierung zu stärken und die Regulierungsdichte abzubauen bzw. zumindest die umfangreichen Verordnungen, Rundschreiben und Schreiben der Aufsicht überschaubarer zu gestalten. Die besondere Struktur des genossenschaftlichen FinanzVerbundes durch Selbstregulierungsmechanismen muss künftig stärker berücksichtigt werden. Einen wesentlichen Selbstregulierungsmechanismus stellt die Sicherungseinrichtung dar, die für jede Kreditgenossenschaft einen umfassenden Institutsschutz gewährleistet. Darüber hinaus wird das systematische Risiko durch die Zugehörigkeit zu einem Prüfungsverband erheblich eingedämmt. Durch die unabhängige Prüfung, die insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung umfasst, werden Kreditgenossenschaften im Rahmen der Selbstregulierung umfassend beurteilt. Diese Mechanismen sollten dazu führen, dass die unmittelbare, staatliche Aufsicht auf ein Mindestmaß reduziert wird. Die MaRisk stellen zum einen die Eigenverantwortlichkeit der Kreditgenossenschaften wieder stärker in den Vordergrund, indem detaillierte Auslegungsregeln abgebaut und institutsspezifische Systeme zugelassen werden. Zum anderen wurden 21 Rundschreiben, Verlautbarungen, sonstige Schreiben und Protokolle der BaFin abgelöst und damit wesentlich überschaubarere Regelungen eingerichtet. Im Ergebnis setzen die MaRisk die 2. Säule von Basel II und damit die qualitativen Standards in nationales Recht um. Nur bei Anwendung von fortgeschrittenen Verfahren zur Eigenkapitalunterlegung werden weitere qualitative Anforderungen zu erfüllen sein. Im Vergleich der Endfassung der MaRisk zu den bisher bestehenden bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben ist festzustellen, dass sich insbesondere durch die Übernahme des Konzeptes der Öffnungsklauseln aus den MaK auf die gesamten MaRisk erweiterte Ermessensspielräume für die Umsetzung, vor allem bei den Handelsgeschäften sowie für kleinere Banken ergeben. Entsprechend der deregulierenden Ausrichtung entfalten die Entlastungen und Gestaltungsspielräume der MaRisk mit der Veröffentlichung unmittelbare Wirkung und können sofort in Anspruch genommen werden. Die über die bisherigen Regelungen hinausgehenden Anforderungen (z. B. operationelle Risiken) stehen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Basel II in nationales Recht und sind zusammen mit diesen umzusetzen. Sie kommen daher erst zum zum Tragen. Da die BaFin keinen unnötigen Zeitdruck ausüben will, bleiben Umsetzungslücken im Einzelfall bis zum ohne aufsichtrechtliche Sanktion. Soweit vom Wahlrecht der Anwendung des alten Grundsatzes I für 2007 anstelle der neuen Regelungen aus Basel II Gebrauch gemacht wird, ergibt sich ein genereller Anwendungsaufschub bis zum Diese Fristen sollten jeder Kreditgenossenschaft eine sachgerechte Umsetzung der MaRisk ermöglichen. Aufgrund des Wegfalls der detaillierten Auslegungsregeln entsteht für die Kreditinstitute ein Spielraum zur risikoadäquaten Umsetzung. Dieser Spielraum soll in Abhängigkeit von Art, Umfang und Risikogehalt des von der einzelnen Kreditgenossenschaft betriebenen Geschäfts genutzt werden. Vorwort zur 1./2. Auflage IX

7 Die sachgerechte Nutzung der Öffnungsklauseln für eine effizientere Betriebsorganisation wird durch die vorliegende Interpretation der MaRisk von uns unterstützt. Darüber hinaus ist es wichtig, die aufsichtsrechtlichen Pflichten von dem geschäftspolitisch definierten Sicherheitsniveau abzugrenzen. Letzteres ist nicht zuletzt auch abhängig von der Risikotragfähigkeit des einzelnen Instituts. Das vorliegende Buch und insbesondere die Umsetzungshilfen sollen die geschäftspolitischen Entscheidungen unterstützen und zeigen dementsprechend unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten auf und erläutern diese. Wir stützen uns bei diesen Lösungsalternativen auf praxiserprobte Verfahren und haben darüber hinaus auch die Auslegungen im genossenschaftlichen FinanzVerbund, z. B. für Handelsgeschäfte, einbezogen. Zur Handhabung des Buches sei darauf verwiesen, dass der Aufbau sich eins zu eins an dem Aufbau der MaRisk orientiert. Alle Regelungen der MaRisk und die zugehörigen Erläuterungen sind in inhaltlicher Wiedergabe im Buch enthalten. Die Regelungen aus dem Rundschreiben der MaRisk sind grau unterlegt und mit einem Rahmen versehen und die Erläuterungen nur grau unterlegt. Sämtliche Inhalte der MaRisk wurden mit Fundstellen in Klammern versehen. Diesem Buch sind in elektronisch verarbeitbarer Form umfangreiche Umsetzungshilfen beigefügt. Die Umsetzungshilfen sollen durch Musterdokumente eine möglichst einfache Implementierung der MaRisk ermöglichen. WP StB Diplom-Betriebswirt (FH) Edgar Schneider Mitglied des Vorstandes des Genossenschaftsverbandes Frankfurt e.v. X Vorwort zur 1./2. Auflage

8 Vorwort zur 3. Auflage Mit dem sind die MaRisk vollumfänglich in Kraft getreten. Jedoch ist zwischenzeitlich einiges geschehen, insbesondere halten die Kapitalmärkte mit der Finanzmarktkrise die Banken in Atem. Da die MaRisk selbst regelmäßige Überprüfungen der Risikosteuerungs- und -controllinginstrumente fordern, haben wir ein Zwischenfazit aus der Finanzmarktkrise gezogen und dem vorliegenden Buch ein separates Kapitel beigefügt. Frei nach Max Frisch Krise kann ein produktiver Zustand sein. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen möchten wir eine Hilfestellung für die zu ziehenden Konsequenzen geben, sei es für die Organisation der Bank oder die eingesetzten Steuerungsinstrumentarien und das Limitsystem einschließlich dem Neuproduktprozess. Zwar ist die Krise noch nicht überstanden, aber dennoch müssen die bisherigen Erkenntnisse zur Überprüfung der bankeignen Regelungen herangezogen werden. Eine Überprüfung der Methodenannahmen ist insbesondere dann notwendig, wenn die Kreditgenossenschaft materiell unter den im Rahmen der Liquiditätskrise ausgeweiteten Spreads (Bonitätsaufschlägen) gelitten hat, indem die Limite stark ausgelastet oder gar überschritten wurden. Weiterer Anlass für die umfassende Überarbeitung des vorliegenden Buches war, dass die Bankenaufsicht mit Datum vom den Themenbereich Outsourcing/Auslagerungen in die MaRisk eingearbeitet hat. Auslagerungen spielen als Mittel zur Optimierung der Wertschöpfungskette auch bei Kreditgenossenschaften eine immer wichtigere Rolle. Durch Auslagerungen können sich die Kreditgenossenschaften eine bessere Position im Wettbewerb verschaffen. Insbesondere für kleinere Kreditgenossenschaften stellt die Verschlankung der eigenen Prozesse einen wichtigen Beitrag zur strategischen Positionierung dar. In Zeiten rückläufiger Erträge sind Auslagerungen ein Mittel, Kosten zu senken und damit die Grundrentabilität sicherzustellen. Andererseits kann der Rückgriff auf die Expertise qualifizierter Mehrmandantendienstleister die Qualität der eigenen Produkte/Prozesse erheblich verbessern. Daher begrüßen wir es sehr, dass die Bankenaufsicht ausdrücklich größere Spielräume für betriebswirtschaftlich sinnvolle Auslagerungen schaffen will. Die vom BVR-Arbeitskreis Outsourcing erarbeiteten Arbeitshilfen und Interpretationen sind in diesem Buch inhaltlich voll berücksichtigt worden. Die Bankenaufsicht hat aber auch zur Umsetzung der MiFID in deutsches Recht einzelne textliche Anpassungen in den MaRisk aufgenommen. Hierzu klarstellende Ergänzungen wurden an den entsprechenden Stellen aufgenommen. Die umfangreichen in elektronischer Form verarbeiteten Umsetzungshilfen sind aktualisiert worden und stehen auch in dieser Auflage wieder zur Verfügung. Die Umsetzungshilfen sollen durch Musterdokumente eine möglichst einfache Berücksichtigung der MaRisk ermöglichen. WP StB Diplom-Betriebswirt (FH) Edgar Schneider Mitglied des Vorstandes des Genossenschaftsverbandes Frankfurt e.v. Vorwort zur 3. Auflage XI

9 Vorwort zur 4. Auflage Am wurde von der BaFin die mittlerweile dritte Fassung der MaRisk für Banken veröffentlicht. Sie ist seit dem in Kraft, wobei das Jahr 2010 als Übergangsjahr zu betrachten ist. Mit den neuen MaRisk hat die BaFin unsere Erwartungen, welche wir in der dritten Auflage geäußert haben, vollständig erfüllt. Neben der regulatorischen Aufarbeitung der Finanzmarktkrise haben auch die Erfahrungen aus dem milliardenschweren Manipulationsfall bei der Société Générale zu Anpassungsbedarf verschiedener organisatorischer Vorgaben für Handelsgeschäfte geführt. Deutschland hat mit der Veröffentlichung der MaRisk auch im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle bei der regulatorischen Aufarbeitung der Finanzmarktkrise übernommen. Die neuen Anforderungen an Stresstests, Risikokonzentrationen oder auch an den Umgang mit Liquiditätsrisiken sind derzeit Gegenstand von Regulierungsbemühungen auf internationaler Ebene. Ob die in Form diverser Konsultationspapiere diskutierten neuen Anforderungen wie geplant Ende 2010 in Kraft treten, sehen wir aufgrund der Blockadehaltung verschiedener Staaten aktuell mit einem Fragezeichen. Konjunktive sind hier jedoch fehl am Platz, denn die BaFin hat mit den neuen MaRisk Fakten geschaffen. Die Regelungen sind umzusetzen. Daher haben wir bei der Interpretation der neuen Regelungen den aktuellen internationalen Diskussionsstand mit einfließen lassen. Bei der Umsetzung der neuen Anforderungen muss der bankindividuelle Proportionalitätsgedanke immer im Vordergrund stehen. Den größten Handlungsbedarf für die Kreditgenossenschaften sehen wir bei der Thematik Adressenausfallrisiken aus Eigenanlagen und beim Umgang mit Stresstests und deren Ergebnissen. Hier gilt es teilweise neue Wege zu beschreiten. Die wesentliche Aufgabe beim Umgang mit Liquiditätsrisiken sehen wir dagegen eher darin, die in den Kreditgenossenschaften bereits vorhandenen Systeme und Verfahren besser zu vernetzen. Insoweit sollte man die BaFin wörtlich nehmen, wenn sie ein Schaulaufen für die Aufsicht ablehnt. Die Herausforderung der neuen MaRisk sehen wir jedoch in der Umsetzung eines aktiven Risikomanagements. Dafür ist es erforderlich, die Sensibilität der letzten Jahre zu bewahren und das Unwahrscheinliche nicht als das Unmögliche zu betrachten. Die umfangreichen in elektronischer Form verarbeiteten Umsetzungshilfen sind in großen Teilen überarbeitet worden und stehen auch in dieser Auflage wieder zur Verfügung. Sie werden ergänzt durch weitergehende Umsetzungshilfen des genossenschaftlichen Verbundes, auf welche an den jeweiligen Stellen verwiesen wird. Die Umsetzungshilfen sollen durch Musterdokumente eine möglichst einfache Berücksichtigung der MaRisk ermöglichen. WP StB Diplom-Betriebswirt (FH) Edgar Schneider Mitglied des Vorstandes des Genossenschaftsverbandes e.v. Vorwort zur 4. Auflage XIII

10 Vorwort zur 5. Auflage Am , also nur 1,5 Jahre nach der dritten Fassung, wurde von der BaFin die vierte Fassung der MaRisk für Banken veröffentlicht. Sie trat mit Veröffentlichung in Kraft, wobei das Jahr 2011 als Übergangsjahr zu betrachten ist, in welchem die Institute noch nicht mit aufsichtlichen Sanktionen zu rechnen haben. Die Überarbeitungsnotwendigkeiten speisten sich dabei aus zwei Quellen. Auf der einen Seite waren zwischenzeitlich vom Baseler Ausschuss oder der CEBS/EBA verabschiedete Guidelines (z. B. zu Liquiditätspuffer, Risikokonzentrationen oder Stresstests) umzusetzen. Auf der anderen Seite führten die nunmehr seit mehreren Jahren direkt von der Bundesbank durchgeführten Sonderprüfungen und die dabei gesammelten Erfahrungen dazu, dass insbesondere im Bereich der Risikotragfähigkeitskonzepte und der Strategien die Anforderungen durch Ergänzungen präzisiert wurden. Für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Anforderungen, welche tatsächlich zu einer besseren Qualität im Risikomanagement der Kreditgenossenschaften führen, sind jedoch der prinzipienorientierte Charakter der MaRisk und der enthaltene Proportionalitätsgedanke von entscheidender Bedeutung. Insoweit wird die Hauptaufgabe der Kreditgenossenschaften darin bestehen, die formulierten Anforderungen auf ihr Geschäftsmodell und ihre individuellen Verhältnisse anzuwenden, ohne in ein stures Abarbeiten von Vorgaben zu verfallen. Dies betrifft insbesondere die nunmehr formulierten Anforderungen an den Strategieprozess oder die sachgerechte Umsetzung eines aktiven Risikomanagements unter Berücksichtigung von Stresstests. Die Finanzmarktkrise und deren Folgewirkungen haben die Märkte massiv verändert. Die Finanzmärkte sind gekennzeichnet von einer stärkeren Volatilität der einzelnen wertbestimmenden Marktindikatoren, wobei himmelhoch jauchzend und zu Tode betrübt zeitlich sehr nah beieinander liegen können. Diese Entwicklung sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch andere, mittelfristig bis langfristig angelegte Themen wie z. B. die demografische Entwicklung oder der Strukturwandel in einzelnen Regionen einschließlich der sich wandelnden Bedürfnisse der Kunden Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und die Ausgestaltung des Risikomanagements haben. Die umfangreichen in elektronischer Form verarbeiteten Umsetzungshilfen sind in großen Teilen überarbeitet worden und stehen auch in dieser Auflage wieder zur Verfügung. Sie werden ergänzt durch weitergehende Umsetzungshilfen des genossenschaftlichen Verbundes, auf welche an den jeweiligen Stellen verwiesen wird. Die Umsetzungshilfen sollen durch Musterdokumente eine möglichst einfache Berücksichtigung der MaRisk ermöglichen. WP StB Diplom-Betriebswirt (FH) Edgar Schneider Mitglied des Vorstandes des Genossenschaftsverbandes e.v. Vorwort zur 5. Auflage XV

11 Vorwort zur 6. Auflage Pünktlich zur Vorweihnachtszeit hat die BaFin am die aktualisierte Fassung der MaRisk veröffentlicht. Der Veröffentlichung ist eine Konsultationsfrist von acht Monaten vorausgegangen, in der neben der schriftlichen Anhörung auch die Diskussion verschiedener Themen im Fachgremium MaRisk stattfand. Daneben wurden die regulatorischen Anforderungen an die Ermittlung der Risikotragfähigkeit durch den veröffentlichten Leitfaden Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte geschärft. Auslöser der Weiterentwicklung der MaRisk waren wie auch in der Vergangenheit im Wesentlichen verschiedene europäische Veröffentlichungen. So hat die EBA bereits in 2011 mit der EBA Guidelines on Internal Governance ein Rahmenwerk veröffentlicht, das insbesondere organisatorische Anforderungen im Zusammenspiel von Vorstand und Aufsichtsrat thematisiert. In diesem Kontext werden aber auch wesentliche Bausteine des Risikomanagements, wie z. B. die Compliance-Funktion oder auch die Risikocontrolling-Funktion thematisiert. Obwohl verschiedene Anforderungen voraussichtlich erst im Zuge der CRR/CRD IV-Umsetzung Einzug in das KWG halten werden, finden sie in der aktuellen MaRisk-Novellierung bereits ihren Niederschlag. Einen weiteren europäischen Anlass der Überarbeitung stellen die seinerzeit auf CEBS-Ebene formulierten Anforderungen an Liquiditätstransfer-Preissysteme dar. Diese sind, wenn auch in abgestufter Form, künftig ebenfalls Muss-Bestandteil des Risikomanagements aller Kreditinstitute, also auch der Kreditgenossenschaften. Im Zusammenhang mit der Umsetzung insbesondere dieser neuen Anforderungen ist die von der BaFin bereits mit der Veröffentlichung transparent gemachte Diskussionsbereitschaft zu begrüßen. Unter Berücksichtigung der Umsetzungsfrist bis zum wird die Bankenaufsicht mit dem Fachgremium MaRisk Umsetzungsfragen in den neu regulierten Themengebieten diskutieren, um sachgerechte Lösungen zu entwickeln. Diese Diskussion ist von entscheidender Bedeutung, um die prinzipienorientierte Ausrichtung der MaRisk zu erhalten. Unter Berücksichtigung der Proportionalität hat sich seit den Anfängen der MaH in den letzten 15 Jahren ein Risikomanagementsystem in den Banken entwickelt, welches auf dem Fundament einer strikten Funktionstrennung und Aufgabenteilung basiert. Umso entscheidender ist die Frage, wie internationale Vorgaben (z. B. an eine Compliance-Funktion) in die bestehenden Systeme und Verfahren integriert werden können, ohne unnötige Doppelarbeiten für die Kreditgenossenschaften zu generieren. Daher gilt es, zunächst diese Diskussion zu führen, um auf Grundlage der Ergebnisse in der zweiten Jahreshälfte in die Umsetzung einzusteigen. Auch hierfür werden die Kreditgenossenschaften in gewohnter Weise durch anforderungsgerechte Musterdokumente unterstützt werden. Die sonstigen im Anschreiben zu den neuen MaRisk als Klarstellung titulierten Anpassungen in den MaRisk können weitgehend als Präzisierung der bisherigen Praxis eingeordnet werden. Insoweit wird sich der Umsetzungsaufwand für die jeweilige Kreditgenossenschaft regelmäßig in einem vertretbaren Rahmen bewegen. Vorwort zur 6. Auflage XVII

12 Die in elektronischer Form erarbeiteten Umsetzungshilfen stehen auch in dieser Auflage wieder zur Verfügung. Sie werden ergänzt durch weitergehende Umsetzungshilfen des genossenschaftlichen Verbundes, auf welche an den jeweiligen Stellen verwiesen wird. Die Umsetzungshilfen sollen durch Musterdokumente die Berücksichtigung der MaRisk vereinfachen. WP StB Diplom-Betriebswirt (FH) Edgar Schneider Mitglied des Vorstandes des Genossenschaftsverbandes e.v. XVIII Vorwort zur 6. Auflage

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