Öffentlichkeitsarbeit in der ESF-Förderperiode Toolbox für Projekte
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- Til Adenauer
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1 Öffentlichkeitsarbeit in der ESF-Förderperiode Toolbox für Projekte
2 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT FÜR DEN ESF TOOLBOX FÜR PROJEKTE ZIELE TEMPLATES WEBSITES, FILME, SOZIALE MEDIEN QUERSCHNITTSZIELE DES ESF Inhalt
3 Öffentlichkeitsarbeit für den ESF Primär zuständig: Referat EF 3 Europäischer Sozialfonds - Information, Kommunikation, Public Relations im Bundesarbeitsministerium Umsetzung und Überwachung der Einhaltung der Informations- und Publizitätspflichten Unterstützung von Programmumsetzern und Projektträgern bei ihren Kommunikationsaktivitäten Durchführung übergreifender ÖA-Maßnahmen zum ESF
4 Öffentlichkeitsarbeit für den ESF: Rechtlicher Rahmen Pflicht, die Europäischen Fonds in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und über ihre Auswirkungen und Ergebnisse zu informieren Pflicht zur Ausarbeitung einer Kommunikationsstrategie Art. 115 und 116 und Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013
5 Die Kommunikationsstrategie für die Förderperiode ESF-Begleit- ausschuss ESF- Programmver- antwortliche Externe ESF- Umsetzer Parlamente EF 3 Projektträger Medien Fachöffentlichkeit ESF- Begünstigte und allgemeine Öffentlichkeit
6 Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (1) Veranstaltungen: die ESF-Tour Andernach Nürnberg
7 Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (2) Website Pressearbeit: Pressekonferenzen, Infomappe für Journalisten ESF-Newsletter *neu* ESF-Facebookseite *neu* ab Sommer 2017: Seminare zur Öffentlichkeitsarbeit
8 Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (2) Kostenlos bestellbares Informationsmaterial: ESF-Programmbroschüre ESF-Flyer ESF-Plakate und -Postkarten ESF-Filme Toolboxen
9 Toolbox ESF-Öffentlichkeitsarbeit für Projekte (1) verfügbar über ZUWES
10 Toolbox ESF-Öffentlichkeitsarbeit für Projekte (2) Ziele: professionellere und einfachere Gestaltung von Publikationen Vereinfachung der Einhaltung der Publizitätsvorgaben keine formale Freigabe von Publikationen mehr nötig Der ESF wird als Dachmarke sichtbarer
11 Toolbox ESF-Öffentlichkeitsarbeit für Projekte (5) Templates der Projekt-Toolbox: Broschüre, Flyer, Plakat, PowerPoint-Präsentation, Rollup, Visitenkarten, Wordvorlagen MAC- und Windows-kompatibel Formate: Word, Powerpoint und InDesign 6.0 auch abwärtskompatibel zur Nutzung wird das Programm Adobe InDesign benötigt Monats-/Jahreslizenz möglich
12 Toolbox ESF-Öffentlichkeitsarbeit für Projekte (3) Die Projekt-Toolbox hilft, die Muss-Vorgaben zu erfüllen: Verwendung der Logos und Anbringen des textlichen Förderhinweises Art. 115 Abs. 4 und Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 Kapitel II und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission vom 28. Juli 2014 Beschluss des Bundestages vom : Auf alle Maßnahmen, die durch den Bund finanziell gefördert werden, soll auch hingewiesen werden. Die Bildwortmarke mit Förderzusatz ist demnach von allen Zuwendungsempfängern auf Publikationen einzusetzen.
13 Toolbox ESF-Öffentlichkeitsarbeit für Projekte (4) Das Projekt Mustername wird im Rahmen der ESF- Sozialpartnerrichtlinie Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
14 Toolbox ESF-Öffentlichkeitsarbeit für Projekte (6) Flyer
15 Plakat Toolbox ESF-Öffentlichkeitsarbeit für Projekte (7) Projektträger sind verpflichtet, ein Plakat in der Mindestgröße A3 mit dem Hinweis auf die Förderung durch den ESF an einer gut sichtbaren Stelle ihres Gebäudes anzubringen Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013
16 Toolbox ESF-Öffentlichkeitsarbeit für Projekte (8)
17 Plakat Toolbox ESF-Öffentlichkeitsarbeit für Projekte (9) ggf. zusätzlich zum selbsterstellten eines der vom BMAS erstellten Plakate:
18 Websites und Filme (1) Websites Logos, Claim und Förderhinweis müssen direkt nach Aufrufen der Website sichtbar sein, ohne dass ein Scrollen nötig ist kurze Beschreibung des Vorhabens, in der auf Ziele und Ergebnisse eingegangen und die finanzielle Unterstützung der Union hervorgehoben wird Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 Art. 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission vom 28. Juli 2014
19 Websites und Filme (2) Das Projekt Mustername wird im Rahmen der ESF- Sozialpartnerrichtlinie Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
20 Websites Bereitstellung einzelner Logos und Freigabe der Website: Verlinkung der Logos zu den entsprechenden Websites Websites und Filme (3)
21 Filme Websites und Filme (4) verbaler Hinweis auf Förderung durch den ESF Verwendung der Logos und des textlichen Förderhinweises im Abspann
22 Websites und Filme (5) Das Projekt Mustername wird im Rahmen der ESF- Sozialpartnerrichtlinie Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
23 Soziale Medien derzeit keine Vorgaben ggf. sinnvoll: Projektlogo als Profilbild
24 Publizitätspflichten umfassen auch die Berücksichtigung der drei Querschnittsziele des ESF: Gleichstellung von Männern und Frauen Nichtdiskriminierung nachhaltige Entwicklung Querschnittsziele des ESF (1) Art. 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013
25 Querschnittsziele des ESF (2) Gleichstellung von Männern und Frauen Benutzung der weiblichen und der männlichen Sprachform in allen Publikationen ausgewogene Anzahl von Frauen und Männern bei Bildauswahl sowie der Auswahl von Interviewpartnerinnen und Interviewpartnern
26 Nichtdiskriminierung Querschnittsziele des ESF (3) Barrierefreie Informations- und Kommunikationsmaßnahmen: übersichtlich strukturierte und leicht verständliche Infomaterialien und Websites barrierefreie Veranstaltungsorte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind
27 Zusammenfassung grundlegendes Infomaterial zum ESF kostenfrei bestellbar Gestaltung weiterer ÖA-Materialien erfolgt projektspezifisch anhand der Toolbox
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mareike Müller Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat EF 3 Europäischer Sozialfonds: Information, Kommunikation, Public Relations Bonn Tel.: +49 (0) / Fax: +49 (0) / mareike.mueller@bmas.bund.de
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