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1 Vortrag von Herrn Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, vor der Lebenshilfe Bad Tölz am 28. September 2009 Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ich bin gebeten worden, zwei Themen aufzugreifen: Die Position der Bundesvereinigung Lebenshilfe zum Begriff der Inklusion und die Fragestellung, wie angesichts leerer Kassen und hoher Staatsverschuldung auch in Zukunft eine menschenwürdige Behindertenarbeit sichergestellt werden kann. 1. Inklusion Der Begriff der Inklusion ist heute in aller Munde und bestimmt die Diskussion zur Weiterentwicklung der Behindertenhilfe. Er geht davon aus, dass Konzepte zur Förderung und Unterstützung behinderter Menschen zu entwickeln sind, die darauf zielen, Kinder mit Behinderungen von Anfang an gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern zu erziehen und zu unterrichten und erwachsenen behinderten Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, am freien Arbeitsmarkt zusammen mit anderen nichtbehinderten Arbeitnehmern beschäftigt zu werden. Wir wissen alle, dass dieses Ziel nur schrittweise verwirklicht werden kann, und wir wissen, dass wir in Deutschland mit Zustimmung aller Parteien zunächst einen anderen Weg eingeschlagen haben: Wir haben ein flächendeckendes Netz von Förderschulen für behinderte Kinder und Jugendliche und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Die große Koalition hat im Frühjahr 2009 mit Zustimmung aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit

2 Behinderungen ohne Vorbehalt ratifiziert und damit dafür gesorgt, dass der Inhalt dieser weltweit beachteten und völkerrechtlich verbindlichen Konvention innerstaatliches deutsches Recht geworden ist. Diese Konvention will behinderte Menschen zu gleichberechtigten Bürgern in ihrer jeweiligen Gesellschaft machen. Der Gedanke der Inklusion durchzieht das Übereinkommen wie ein roter Faden. Dazu ein Beispiel: In vielen Teilen dieser Welt werden Menschen mit geistiger Behinderung in großen Einrichtungen unter fragwürdigen teilweise menschenunwürdigen Bedingungen verwahrt. Art. 19 der Behindertenrechtskonvention schreibt deshalb vor, dass die unabhängige Lebensführung und die Einbeziehung behinderter Menschen in die Gemeinschaft ein unveräußerliches Menschenrecht ist. Mit der Ratifikation verpflichten sich die Vertragsstaaten, allen behinderten Menschen unabhängig von der Art und vom Ausmaß der Behinderung das Recht zu verschaffen, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben. Heißt das, dass wir unsere Wohnheime auflösen müssen? Ich sage dazu eine klares Nein! Nirgends steht in der Konvention geschrieben, dass behinderte Menschen nicht mehr in unseren ganz überwiegend kleinen und in die Gemeinden integrierten Wohnheimen der Lebenshilfe leben dürfen. Behinderte Menschen haben und das ist entscheidend ein Wahlrecht. Sie müssen auch künftig wählen dürfen zwischen ambulant betreuten Wohnformen mitten in den Städten und Gemeinden und Wohneinrichtungen, in denen sie oft seit Jahrzehnten verwurzelt sind. Vergleichbares gilt für den Besuch von Schulen und Werkstätten. Nirgends steht in der UN Konvention, dass Förderschulen und Werkstätten innerhalb bestimmter Fristen aufgelöst werden müssen.

3 Wer dies in das UN Übereinkommen hineinliest, verkennt, dass das Recht auf Bildung (Art. 24) ein kulturelles Menschenrecht ist und das Recht auf Arbeit und Beschäftigung (Art. 27) ein soziales Recht. Hierzu regelt Art. 4 der Konvention, dass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte nicht sofort, sondern nach und nach unter Ausschöpfung der verfügbaren Mittel zu verwirklichen sind. Die Vertragsstaaten haben also angemessene zeitliche Spielräume, die Ziele der Konvention umzusetzen. Für mich ist entscheidend, dass sich unsere Werkstätten und Förderschulen hoher Wertschätzung nicht nur bei unseren Mitgliedern, sondern auch in der breiten Bevölkerung erfreuen. Maßgeblich für diese Wertschätzung ist, dass behinderte Menschen dort von zumeist hoch qualifiziertem Personal gefördert und betreut werden und die Ausstattung der Schulen und Werkstätten häufig hochwertig ist, den Bedürfnissen und Wünschen behinderter Menschen Rechnung trägt und die Bedingungen, die heute an den meisten Regelschulen anzutreffen sind, häufig übertrifft. Selbstverständlich bin ich dafür, dass die Lebenshilfe auch die Interessen der behinderten Menschen und ihrer Angehörigen wahrnimmt, die dafür eintreten, dass Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung die Regelschule besuchen und erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung mit der erforderlichen Unterstützung auch am freien Arbeitsmarkt tätig sein dürfen. Hier müssen wir uns öffnen, entsprechende Konzepte entwickeln und Widerstände überwinden helfen. Denn an einer Erkenntnis kommen wir nicht vorbei: Insbesondere viele junge Eltern wollen Inklusion und erwarten von uns, dass wir sie unterstützen. Doch die qualitativen Voraussetzungen für Inklusion müssen erst geschaffen werden. Hier müssen wir mit guten Vorschlägen vorangehen und unsere Einrichtungen überzeugen, dass sie sich öffnen können und auch große Chancen haben, die Impulse des UN Konvention aufzunehmen, umzusetzen und dabei als Vorbilder zu wirken: Es gilt Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung des Unterrichts an Regelschulen und ihre Ausstattung. Es gilt Einfluss zu nehmen auf die Entwicklung von Arbeitsassistenzen für Menschen

4 mit geistiger Behinderung, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen. Einfluss nehmen heißt vor allem, deutlich zu machen, dass eine erfolgreiche Inklusion in Schule und Arbeitsleben nur gelingen kann, wenn das schulische Umfeld und die Arbeitsbedingungen, auf die Menschen mit geistiger Behinderung treffen, so gestaltet sind, dass sie sich anerkannt wissen und angenommen fühlen. Wir haben bisher zuwenig darüber nachgedacht, wie dieses Wohlbefinden geistig behinderter Mensch im Zeitalter der Inklusion sichergestellt werden kann. Doch eines ist sicher: Die qualitativen Voraussetzungen für inklusive Bildung und Inklusion in das allgemeine Arbeitsleben müssen erfüllt sein, d. h. es muss geschultes Personal zur Verfügung stehen, das Menschen mit geistiger Behinderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befähigt und ihr persönliches Vertrauen genießt. Wir beschäftigen dieses Personal in unseren Einrichtungen und Diensten. Das ist der qualitative Maßstab für Inklusion, und das ist die Chance unserer Einrichtungen und Dienste, mit Hilfe der behinderten Menschen, ihrer Angehörigen und der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzuzeigen, wie Inklusion gelingen kann und welche personellen und materiellen Voraussetzungen dafür notwendig sind. Dies ist ein Prozess, der Zeit kosten wird und großes Engagement erfordert. Lassen Sie uns in allen Lebensbereichen damit beginnen! 2. Die Folgen leerer Kassen für die weitere Entwicklung der Behindertenhilfe Wir wissen, dass sich die Ausgaben für die Eingliederungshilfe, die von den Kommunen finanziert wird, innerhalb von wenigen Jahrzehnten verdoppelt haben und Jahr für Jahr ansteigen. Maßgeblich dafür ist nicht unwirtschaftliches Verhalten unserer Einrichtungen und Dienste, sondern die wachsende Zahl von Menschen mit schweren Behinderungen. Deshalb fordert die Lebenshilfe seit Jahren, dass die Kosten der Eingliederungshilfe auf mehreren Schultern verteilt werden und der Bund sich an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt. Leider ist dieser Vorschlag bisher immer auf Ablehnung gestoßen. Ich fürchte

5 deshalb, dass wir uns angesichts der leeren Kassen und des hohen Schuldenbergs, der uns durch die Finanzkrise beschert worden ist, schon bald mit neuen Sparvorschlägen im Bereich der Sozialhilfe konfrontiert sehen werden. Bayern hat sich hier leider schon einmal unrühmlich hervorgetan und vor einigen Jahren ein Gesetz zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich vorgelegt, das die Leistung von Eingliederungshilfe von der Haushaltslage der Städte und Gemeinden abhängig machen wollte. Es ist uns unter tatkräftiger Mitwirkung der Vorsitzenden der Lebenshilfe Bayern, Frau Barbara Stamm, gelungen, diesen Gesetzentwurf aufzuhalten. Aber ich habe diesen Vorstoß noch immer vor Augen und weiß, wie schnell derartige Spargesetze aus dem Hut gezaubert werden können. Wir müssen aufpassen und immer wieder versuchen, in der Politik Fürsprecher in allen staatstragenden Parteien für unsere Anliegen zu finden. Nur wenn wir die Abgeordneten hinter uns wissen, können wir verhindern, dass soziale Leistungen, die für den von uns vertretenen Personenkreis lebenswichtig sind, abgebaut werden. Deshalb ist unsere Lobbyarbeit in Berlin so wichtig! Herzlichen Dank!

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