Ich bin gebeten worden, zwei Themen aufzugreifen:
|
|
- Claudia Seidel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vortrag von Herrn Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, vor der Lebenshilfe Bad Tölz am 28. September 2009 Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ich bin gebeten worden, zwei Themen aufzugreifen: Die Position der Bundesvereinigung Lebenshilfe zum Begriff der Inklusion und die Fragestellung, wie angesichts leerer Kassen und hoher Staatsverschuldung auch in Zukunft eine menschenwürdige Behindertenarbeit sichergestellt werden kann. 1. Inklusion Der Begriff der Inklusion ist heute in aller Munde und bestimmt die Diskussion zur Weiterentwicklung der Behindertenhilfe. Er geht davon aus, dass Konzepte zur Förderung und Unterstützung behinderter Menschen zu entwickeln sind, die darauf zielen, Kinder mit Behinderungen von Anfang an gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern zu erziehen und zu unterrichten und erwachsenen behinderten Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, am freien Arbeitsmarkt zusammen mit anderen nichtbehinderten Arbeitnehmern beschäftigt zu werden. Wir wissen alle, dass dieses Ziel nur schrittweise verwirklicht werden kann, und wir wissen, dass wir in Deutschland mit Zustimmung aller Parteien zunächst einen anderen Weg eingeschlagen haben: Wir haben ein flächendeckendes Netz von Förderschulen für behinderte Kinder und Jugendliche und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Die große Koalition hat im Frühjahr 2009 mit Zustimmung aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
2 Behinderungen ohne Vorbehalt ratifiziert und damit dafür gesorgt, dass der Inhalt dieser weltweit beachteten und völkerrechtlich verbindlichen Konvention innerstaatliches deutsches Recht geworden ist. Diese Konvention will behinderte Menschen zu gleichberechtigten Bürgern in ihrer jeweiligen Gesellschaft machen. Der Gedanke der Inklusion durchzieht das Übereinkommen wie ein roter Faden. Dazu ein Beispiel: In vielen Teilen dieser Welt werden Menschen mit geistiger Behinderung in großen Einrichtungen unter fragwürdigen teilweise menschenunwürdigen Bedingungen verwahrt. Art. 19 der Behindertenrechtskonvention schreibt deshalb vor, dass die unabhängige Lebensführung und die Einbeziehung behinderter Menschen in die Gemeinschaft ein unveräußerliches Menschenrecht ist. Mit der Ratifikation verpflichten sich die Vertragsstaaten, allen behinderten Menschen unabhängig von der Art und vom Ausmaß der Behinderung das Recht zu verschaffen, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben. Heißt das, dass wir unsere Wohnheime auflösen müssen? Ich sage dazu eine klares Nein! Nirgends steht in der Konvention geschrieben, dass behinderte Menschen nicht mehr in unseren ganz überwiegend kleinen und in die Gemeinden integrierten Wohnheimen der Lebenshilfe leben dürfen. Behinderte Menschen haben und das ist entscheidend ein Wahlrecht. Sie müssen auch künftig wählen dürfen zwischen ambulant betreuten Wohnformen mitten in den Städten und Gemeinden und Wohneinrichtungen, in denen sie oft seit Jahrzehnten verwurzelt sind. Vergleichbares gilt für den Besuch von Schulen und Werkstätten. Nirgends steht in der UN Konvention, dass Förderschulen und Werkstätten innerhalb bestimmter Fristen aufgelöst werden müssen.
3 Wer dies in das UN Übereinkommen hineinliest, verkennt, dass das Recht auf Bildung (Art. 24) ein kulturelles Menschenrecht ist und das Recht auf Arbeit und Beschäftigung (Art. 27) ein soziales Recht. Hierzu regelt Art. 4 der Konvention, dass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte nicht sofort, sondern nach und nach unter Ausschöpfung der verfügbaren Mittel zu verwirklichen sind. Die Vertragsstaaten haben also angemessene zeitliche Spielräume, die Ziele der Konvention umzusetzen. Für mich ist entscheidend, dass sich unsere Werkstätten und Förderschulen hoher Wertschätzung nicht nur bei unseren Mitgliedern, sondern auch in der breiten Bevölkerung erfreuen. Maßgeblich für diese Wertschätzung ist, dass behinderte Menschen dort von zumeist hoch qualifiziertem Personal gefördert und betreut werden und die Ausstattung der Schulen und Werkstätten häufig hochwertig ist, den Bedürfnissen und Wünschen behinderter Menschen Rechnung trägt und die Bedingungen, die heute an den meisten Regelschulen anzutreffen sind, häufig übertrifft. Selbstverständlich bin ich dafür, dass die Lebenshilfe auch die Interessen der behinderten Menschen und ihrer Angehörigen wahrnimmt, die dafür eintreten, dass Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung die Regelschule besuchen und erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung mit der erforderlichen Unterstützung auch am freien Arbeitsmarkt tätig sein dürfen. Hier müssen wir uns öffnen, entsprechende Konzepte entwickeln und Widerstände überwinden helfen. Denn an einer Erkenntnis kommen wir nicht vorbei: Insbesondere viele junge Eltern wollen Inklusion und erwarten von uns, dass wir sie unterstützen. Doch die qualitativen Voraussetzungen für Inklusion müssen erst geschaffen werden. Hier müssen wir mit guten Vorschlägen vorangehen und unsere Einrichtungen überzeugen, dass sie sich öffnen können und auch große Chancen haben, die Impulse des UN Konvention aufzunehmen, umzusetzen und dabei als Vorbilder zu wirken: Es gilt Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung des Unterrichts an Regelschulen und ihre Ausstattung. Es gilt Einfluss zu nehmen auf die Entwicklung von Arbeitsassistenzen für Menschen
4 mit geistiger Behinderung, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen. Einfluss nehmen heißt vor allem, deutlich zu machen, dass eine erfolgreiche Inklusion in Schule und Arbeitsleben nur gelingen kann, wenn das schulische Umfeld und die Arbeitsbedingungen, auf die Menschen mit geistiger Behinderung treffen, so gestaltet sind, dass sie sich anerkannt wissen und angenommen fühlen. Wir haben bisher zuwenig darüber nachgedacht, wie dieses Wohlbefinden geistig behinderter Mensch im Zeitalter der Inklusion sichergestellt werden kann. Doch eines ist sicher: Die qualitativen Voraussetzungen für inklusive Bildung und Inklusion in das allgemeine Arbeitsleben müssen erfüllt sein, d. h. es muss geschultes Personal zur Verfügung stehen, das Menschen mit geistiger Behinderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befähigt und ihr persönliches Vertrauen genießt. Wir beschäftigen dieses Personal in unseren Einrichtungen und Diensten. Das ist der qualitative Maßstab für Inklusion, und das ist die Chance unserer Einrichtungen und Dienste, mit Hilfe der behinderten Menschen, ihrer Angehörigen und der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzuzeigen, wie Inklusion gelingen kann und welche personellen und materiellen Voraussetzungen dafür notwendig sind. Dies ist ein Prozess, der Zeit kosten wird und großes Engagement erfordert. Lassen Sie uns in allen Lebensbereichen damit beginnen! 2. Die Folgen leerer Kassen für die weitere Entwicklung der Behindertenhilfe Wir wissen, dass sich die Ausgaben für die Eingliederungshilfe, die von den Kommunen finanziert wird, innerhalb von wenigen Jahrzehnten verdoppelt haben und Jahr für Jahr ansteigen. Maßgeblich dafür ist nicht unwirtschaftliches Verhalten unserer Einrichtungen und Dienste, sondern die wachsende Zahl von Menschen mit schweren Behinderungen. Deshalb fordert die Lebenshilfe seit Jahren, dass die Kosten der Eingliederungshilfe auf mehreren Schultern verteilt werden und der Bund sich an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt. Leider ist dieser Vorschlag bisher immer auf Ablehnung gestoßen. Ich fürchte
5 deshalb, dass wir uns angesichts der leeren Kassen und des hohen Schuldenbergs, der uns durch die Finanzkrise beschert worden ist, schon bald mit neuen Sparvorschlägen im Bereich der Sozialhilfe konfrontiert sehen werden. Bayern hat sich hier leider schon einmal unrühmlich hervorgetan und vor einigen Jahren ein Gesetz zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich vorgelegt, das die Leistung von Eingliederungshilfe von der Haushaltslage der Städte und Gemeinden abhängig machen wollte. Es ist uns unter tatkräftiger Mitwirkung der Vorsitzenden der Lebenshilfe Bayern, Frau Barbara Stamm, gelungen, diesen Gesetzentwurf aufzuhalten. Aber ich habe diesen Vorstoß noch immer vor Augen und weiß, wie schnell derartige Spargesetze aus dem Hut gezaubert werden können. Wir müssen aufpassen und immer wieder versuchen, in der Politik Fürsprecher in allen staatstragenden Parteien für unsere Anliegen zu finden. Nur wenn wir die Abgeordneten hinter uns wissen, können wir verhindern, dass soziale Leistungen, die für den von uns vertretenen Personenkreis lebenswichtig sind, abgebaut werden. Deshalb ist unsere Lobbyarbeit in Berlin so wichtig! Herzlichen Dank!
Forderungen der fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung. zur. Neuausrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Forderungen der fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur Neuausrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Licht der Behindertenrechtskonvention (BRK) * Vorschläge zur Weiterentwicklung
Mehr- Es gilt das gesprochene Wort -
Grußwort von Herrn Ministerialdirektor Jürgen Lämmle anlässlich der Bad Boller Psychiatrietagung am 29.02.2012 in der Evangelischen Akademie Bad Boll Rededauer: ca. 10 Minuten Gliederung 1. Begrüßung und
MehrInklusion. Wohnstättenleiterkonferenz 2013
Wohnstättenleiterkonferenz 2013 Inklusion. Horst Bohlmann Vorstandsvorsitzender der Lebenshilfe Lübbecke und stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen 1 Eine
MehrDas Inklusionsverständnis der Lebenshilfe Trier
Chancen nutzen. Stärken zeigen. Was Inklusion ist und wie wir Inklusion verstehen ALLe IN!? Das Inklusionsverständnis der Lebenshilfe Trier Der Text zum Inklusionsverständnis der Lebenshilfe Trier wurde
MehrUN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung
Paulo dos Santos UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Wenn Eltern nach der Schule fragen... / 08. Juni 2016 Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter der Stadt Köln Allgemeine Erklärung
MehrGemeinsamer Appell: Verbände fordern Bundesteilhabegesetz
Gemeinsamer Appell: Verbände fordern Bundesteilhabegesetz Pressefrühstück des Paritätischen Gesamtverbandes am 10. März 2014 Statement von Achim Meyer auf der Heyde, Mitglied des Vorstands, Sprecher der
MehrInklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch
Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Verabschiedet
MehrDie UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG
Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15
MehrInklusion bedeutet Vielfalt!
Inklusion bedeutet Vielfalt! Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Inklusion bedeutet Vielfalt! Behindertenhilfe trifft Sport 4. März 2015, Hannover Gliederung - Einführung
MehrUN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland wird inklusiv Gilching ist dabei!
im Gemeinderat Gilching Gemeinderat Gilching Peter Unger z. Hd. Herrn Bürgermeister Haidwiesenweg 2 Manfred Walter 82205 Gilching 82205 Gilching Telefon: 08105-773 937 Handy: 0170 229 1985 Fax: 08105-773
MehrWarum Inklusion? Andreas Stoch MdL Minister für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Warum Inklusion? Andreas Stoch MdL Minister für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Unesco 2005 Ein inklusives Bildungssystem kann nur geschaffen werden, wenn Regelschulen inklusiver werden mit
MehrArbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf
Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik www.fsp2.hamburg.de PIZ Praxisszentrum Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf 1. Vorstellung des Arbeitsfelds 2. Der Auftrag der Inklusion von Menschen mit Assistenzbedarf
MehrUN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung
MehrInklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik
Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop 4 Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Fachkonferenz
MehrInklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo
FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen
MehrInklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen
Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen Grundlagen und Herausforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Zur Lebenssituation
Mehranlässlich der 20-Jahr-Feier der Nürnberger Wohn- und Werkstätten
Rede von Ministerialdirektor Michael Höhenberger anlässlich der 20-Jahr-Feier der Nürnberger Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte ggmbh Nürnberg, den 24.07.2015 Es gilt das gesprochene Wort
MehrInklusion und Kindertagesstätten
Inklusion und Kindertagesstätten Eine kritische Diskussion Verbandstag Landesverband Lebenshilfe Niedersachsen am 17.03.2012 in Hannover 1 Inklusion / Integration Begriffe, die es in sich haben. Auf die
MehrDas Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe
Das Grundsatzprogramm der undesvereinigung Lebenshilfe verabschiedet am 12. November 2011 auf der Mitgliederversammlung in erlin undesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger ehinderung e. V.
MehrInhalt. - Impressum. - Wer wir sind - Wie wir arbeiten. - Was wir wollen. - Inklusion. - Solidarität. - Adressen, Spendenkonto
Leitbild 2010 Inhalt - Impressum - Wer wir sind - Wie wir arbeiten - Was wir wollen - Inklusion - Solidarität - Adressen, Spendenkonto 2 4 6 8 10 12 Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Ortsvereinigung
MehrDie Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland Impulse und Perspektiven. Carl-Wilhelm Rößler ZsL Köln
Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland Impulse und Perspektiven Carl-Wilhelm Rößler ZsL Köln Schutzbereich: Selbstbestimmt Leben Einbeziehung in die Gemeinschaft
MehrStudie zur kulturellen Teilhabe behinderter Menschen
Vortrag Studie zur kulturellen Teilhabe behinderter Menschen PROF. DR. MONIKA SEIFERT Vorsitzende Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft e.v. Kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderung Ergebnisse
MehrLandes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg. Vorbemerkung
Arbeitsgruppe Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Vorbemerkung Um Fragen der Zugänglichkeit zur Gewährleistung einer unabhängigen Lebensführung
MehrPressekonferenz Reform der Eingliederungshilfe Regierungsentwurf Bundesteilhabegesetz Übergabe der Resolution an Ministerpräsidenten
Pressekonferenz Reform der Eingliederungshilfe Regierungsentwurf Bundesteilhabegesetz Übergabe der Resolution an Ministerpräsidenten Dienstag, 6. September 2016, 12.00 Uhr Maximilianeum, Landtagsgaststätte,
MehrTeilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen
MehrTeilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung am Leben in der Gemeinde
Rechtliche Grundlagen Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Behinderte oder von Behinderung
MehrAntworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) auf die Fragen des Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.v.
Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) auf die Fragen des Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.v. Seite 2 von 5 Gleiche Rechte Ein verbessertes Zugehörigkeitsgefühl im
MehrAuf den Anfang kommt es an! Auf den Anfang kommt es an!
Auf den Anfang kommt es an! Auf den Anfang kommt es an! Kinder mit Behinderung auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft Symposion Frühförderung 14.10.2009 Landesverband der Lebenshilfe Baden-Württemberg
MehrLebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Thüringen e.v.
Die Lebenshilfe Thüringen engagiert sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Menschen mit Behinderungen in allen
MehrWer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.
Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de
MehrInklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion oder Exklusion? Inklusion oder Exklusion? Hyper-Inklusion Hyper-Inklusion Gliederung
MehrEs gilt das gesprochene Wort. I. Begrüßung Geschichte des Unterrichts von Menschen mit Behinderung. Anrede
Sperrfrist: 31.01.2012, 13:00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Rede des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Bernd Sibler, anlässlich der Informationsveranstaltung
MehrAntworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO)
Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO) Veröffentlichung für Menschen mit Behinderung zur Bundestagswahl 2013 einfach wählen
MehrDer Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24)
Januar 2011 Der Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24) Quelle Kultusministerium überarbeitet ROB Windolf Eva 1 Das Übereinkommen
MehrUN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)
MehrClaudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte
DCV-Fachforum Inklusion: Mehr Inklusion durch Partizipation! Kolping-Hotel Fulda, 08.03.2016 13:30 Uhr Statement: Partizipation und gesellschaftlicher Teilhabe Input (20 Minuten) Claudia Kittel Leiterin
MehrWas ist neu? Bundes-Teilhabegesetz. Begrüßung und Rückschau. Samstag, 3. März 2018, 9.30 Uhr
Bundes-Teilhabegesetz. Was ist neu? Begrüßung und Rückschau Samstag, 3. März 2018, 9.30 Uhr Bärbel Kehl-Maurer, Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Raiffeisenstraße
MehrDie UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK)
Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Vortrag Ingrid Körner, Senatskoordinatorin 29.08.2013 Fachtagung Inklusive Arbeitswelt Hamburg Die erste UN-Konvention unter Beteiligung
MehrInklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote
Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote ALP, 3 Sept. 2014 MR Erich Weigl, MRin Tanja Götz 1 Um welche Kinder und Jugendlichen geht es? 2 Vielfalt der Kinder Vielfalt der Förderbedürfnisse Bayerisches
MehrUnser Leitbild. Lebenshilfe Österreich
Unser Leitbild Lebenshilfe Österreich 2 Leitbild der Lebenshilfe Österreich Die Lebenshilfe Österreich, gegründet 1967 als Dachorganisation aller Lebenshilfe Landesorganisationen, ist die älteste österreichische
MehrAktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle
Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle Gestaltung des Prozesses der Planung und Umsetzung Inklusionskommission 3.12.2014 Dr. Stefan Doose 1 Inklusion Gleiche Rechte für Menschen, die verschieden
MehrForum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit)
Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) 3.9..2015 in Eutin Prozess zur Erarbeitung eines Aktionsplans Inklusion
MehrFachtagung am 14. und 15. Januar 2010 im Kleisthaus Berlin
Fachtagung am 14. und 15. Januar 2010 im Kleisthaus Berlin Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland Impulse und Perspektiven Klaus Lachwitz, Bundesgeschäftsführer
MehrInklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe
Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe 07.09.2009 Gisela Dittrich, DJI 1 Berichtsauftrag: Kinder und Jugendliche mit Behinderung einbeziehen Im Sinne des SGB IX
MehrBonner Erklärung zur inklusiven Bildung in Deutschland
Bonner Erklärung zur inklusiven Bildung in Deutschland Was ist die Bonner Erklärung? Die Bonner Erklärung ist ein Brief. In dem Brief haben Menschen ihre Ziele aufgeschrieben. Und was jeder tun muss, damit
MehrDie Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation Impulse und Perspektiven, Berlin,
1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung Abbau von Barrieren im Arbeitsleben Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation
MehrWORKSHOP III - Menschen mit geistiger Behinderung -
Fachtag Herzogsägmühle 09.11.2011 Fachtag Inklusion Gemeinwesen mit Zukunft der HERZOGSÄGMÜHLE am 09.11.2011 WORKSHOP III - Menschen mit geistiger Behinderung - Impulsreferat: INKLUSION Eine Herausforderung
MehrForderung der Behindertenrechtskonvention Exklusion Separation Integration oder INKLUSION?
Forderung der Behindertenrechtskonvention Exklusion Separation Integration oder INKLUSION? Inhalt Begriffsdefinitionen: 1. Exklusion 2. Separation 3. Integration 4. Inklusion Integration Inklusion UN-Behindertenrechtskonvention
MehrÜbereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK)
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK) Eine erste Stellungnahme der DVfR Kontakt: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
MehrT H S G Dr. Corina Zolle
T H S G 15.05.2009 Dr. Corina Zolle Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN- Konvention) verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland die freie Wahl
MehrLeitlinien und Aktionsplan des Bezirk Schwaben
Leitlinien und Aktionsplan des Bezirk Schwaben Der Bezirk Schwaben unterstützt Menschen mit Behinderung bei ihren Zielen im Leben. Die wichtigsten Informationen darüber stehen in diesem Aktions-Plan. Dieses
MehrDAS BRAUCHEN WIR... Darauf haben wir ein Recht, Menschen mit Behinderung sollen selbst bestimmt leben!
HANDREICHUNG DAS BRAUCHEN WIR... Darauf haben wir ein Recht, Menschen mit Behinderung sollen selbst bestimmt leben! Beirat für Menschen mit Behinderung und/oder psychischer Erkrankung Wir schließen die
MehrGehalt statt Taschengeld Forum Kloster in Gleisdorf 9. Juni 2011
Die UN Konvention (Artikel 27) und ihre Umsetzung in Österreich Gehalt statt Taschengeld Forum Kloster in Gleisdorf 9. Juni 2011 Franz Wolfmayr Präsident EASPD Gliederung des Vortrags 1. Begriffe erklären:
MehrInklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Inklusion als Reaktion auf die Erfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung 2. Die Behindertenrechtskonvention
MehrWie soll die Arbeit sein für Menschen mit Behinderung?
Wie soll die Arbeit sein für Menschen mit Behinderung? Seite 1 Wie soll die Arbeit sein für Menschen mit Behinderung? Darüber müssen wir nachdenken. Position Was steht in diesem Text? Dieser Text ist über
MehrUmsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung Dr. Markus Schäfers Bundesvereinigung Lebenshilfe Leiter des Referats Konzepte Übersicht 1. Menschenrechte schützen
MehrDer Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Ludwig Spaenle, MdL
Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Ludwig Spaenle, MdL G:\StMUK\M-Schreiben\Abteilung IV\2011\Ref. IV.6\Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention_r.doc Bayerisches Staatsministerium
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Grußwort von Ministerialdirigent Burkard Rappl Tagung Leben pur München, den 9. März 2012 Für die Einladung zur Tagung hier im Holiday Inn in München danke ich sehr. Herzliche Grüße darf ich von Frau Staatsministerin
MehrZwang in der stationären Behindertenhilfe
Zwang in der stationären Behindertenhilfe im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention Eckhard Rohrmann Institut für Erziehungswissenschaft Philipps-Universität Marburg Berlin, 19. Mai 2017 3a BSHG von
MehrGöttinger Workshop UN-Behindertenrechtskonvention am 26. und
Göttinger Workshop UN-Behindertenrechtskonvention am 26. und 27.02.2010 Die Behindertenrechtskonvention und das deutsche Recht des Erwachsenenschutzes (Geschäftsfähigkeit und Betreuung) Von Klaus Lachwitz,
MehrBegrüßungsworte Parlamentarischer Abend der Lebenshilfe NRW 2. Dezember 2015, Uhr, Restaurant des Landtags
Begrüßungsworte Parlamentarischer Abend der Lebenshilfe NRW 2. Dezember 2015, 19.30 Uhr, Restaurant des Landtags Verehrter Herr Landesvorsitzender, lieber Bundestagskollege Uwe Schummer, liebe Kolleginnen
MehrWerkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven
Inklusion Eine kommunale Herausforderung und Chance Werkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Inklusion als Reaktion auf die Erfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung
MehrLeitbild der Lebenshilfe Peine-Burgdorf. Peine // Edemissen // Burgdorf
Leitbild der Lebenshilfe Peine-Burgdorf Peine // Edemissen // Burgdorf 2 // Leitbild der LHPB Begleiten. Fördern. Teilhaben Wir, die Lebenshilfe Peine-Burgdorf, bieten vielfältige soziale Dienstleistungen
MehrDie Konvention: Auswirkungen für Einrichtungen und Dienstleistungserbringer
15. Weltkongress von Inclusion International in Berlin, 15.-19.06.2010 Plenarveranstaltung am 17.06.2010: Familien und Selbstvertreter: Die UN- Konvention gemeinsam mit Regierungen, Einrichtungen und Diensten
Mehralle zu einem Leib getauft, geschrieben im 1. Brief des Paulus an die Korinther in Kapitel 12 Vers 13 im Neuen Testament
alle zu einem Leib getauft, geschrieben im 1. Brief des Paulus an die Korinther in Kapitel 12 Vers 13 im Neuen Testament Die Korinther waren die Einwohner der Hafenstadt Korinth. Korinth war eine Stadt
MehrGemeinsames Lernen ist ein Menschen-Recht
Gemeinsames Lernen ist ein Menschen-Recht Darum brauchen wir die Schule für alle Position Darum geht es in diesem Text Das Recht auf Bildung ist ein Menschen-Recht. Jeder Mensch auf der Welt hat dieses
MehrFachtag Inklusion Vorschulbereich
Fachtag Inklusion Vorschulbereich Überblickbli Ausgangsituation Auftrag Inklusion Bewertung der IST- Situation/Handlungsbedarf 10 Arbeitshypothesen Forderungen/Strategisches Vorgehen Diskussion Ausgangssituation
MehrDas Problem. Kommunale Teilhabe. Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Sozialraum. Politische Partizipation
Das Problem Kommunale Teilhabe Partizipation von Menschen mit am Sozialraum Die Überwindung der Einschließung in Institutionen hebt die gesellschaftliche Ausschließung noch nicht auf. Prof. Dr. Albrecht
MehrDas persönliche Budget Arbeit aus der Sicht eines Leistungserbringers
Das persönliche Budget Arbeit aus der Sicht eines Leistungserbringers Teilhabe statt Fürsorge Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung Freiheit statt Bevormundung Projekt Individuelle Wege in den Arbeitsmarkt
MehrDas neue Grundsatz-Programm
Das neue Grundsatz-Programm Die Lebenshilfe möchte ein neues Grundsatz-Programm machen. Dazu hat sie einen Entwurf geschrieben. In dem Entwurf stehen die Ideen für das neue Programm. Darin steht, was die
MehrSehr geehrte Damen und Herren aus der oberen und unteren Schulaufsicht, sehr geehrter Herr Professor Preuss-Lausitz, sehr geehrte Frau Dr.
Grußwort von Frau Regierungspräsidentin Anne Lütkes zur Tagung der oberen und unteren Schulaufsicht im Regierungsbezirk Düsseldorf zum Thema Inklusion als Herausforderung für die Unterrichtsentwicklung
MehrLeichte Sprache Das Bundes-Teilhabe-Gesetz und das 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz
Leichte Sprache Das Bundes-Teilhabe-Gesetz und das 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz Was ist das Bundes-Teilhabe-Gesetz? Die Regierung will ein neues Gesetz machen. Es heißt: Bundes-Teilhabe-Gesetz. Teilhabe
MehrVortrag zur Tagung: Das Konzept: Eine Schule für Alle Ressourcen, Rahmenbedingungen und Umsetzung
Welche Rechte haben Kinder mit Behinderung durch die UN- Konvention im System Schule? Welche Verpflichtungen ergeben sich für Kommunen und Schulträger? Vortrag zur Tagung: Das Konzept: Eine Schule für
MehrBedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung
Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung Stephanie Aeffner, Fachtag Inklusive Erwachsenenbildung, 22.02.2017 Was bedeutet der Auftrag der UN- Behindertenrechtskonvention
MehrDJR-Konferenz
DJR-Konferenz 19.09.2013 1. Von der Integration zur Inklusion Salamanca Erklärung Integration Inklusion 2. UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen Zweck der UN-Konvention Ratifizierung
MehrIntegrieren bedeutet das Hereinnehmen von Etwas/Jemandem in ein bereits Bestehendes
Inklusion/Integration und Behinderung Integration Integrieren bedeutet das Hereinnehmen von Etwas/Jemandem in ein bereits Bestehendes wird idheute meist in Verbindung mit Migration i gesehen auch ein Begriff
MehrDie UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung i n s i e m e Z ü r i c h 4. 1 1. 2 0 1 5 D r. i u r. I r i s G l o c k e n g i e s s e r, I n t e g r a t i o n H a n d i c a p Was ist
MehrForderungen von (mehrfachbehinderten) gehörlosen Menschen und deren Angehörigen auf der Grundlage der UN-Konvention
Ulrich Hase Forderungen von (mehrfachbehinderten) gehörlosen Menschen und deren Angehörigen auf der Grundlage der UN-Konvention Fachtagung Ge-HÖR-ige Herausforderung der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie
MehrFreizeit inklusiv gestalten! AUF DEM WEG ZU KREATIVEN UND PARTIZIPATIVEN FREIZEIT UND FERIENANGEBOTEN
Freizeit inklusiv gestalten! AUF DEM WEG ZU KREATIVEN UND PARTIZIPATIVEN FREIZEIT UND FERIENANGEBOTEN Prolog Nichts ist so gerecht verteilt wie die Zeit. Jede/r hat 24 Stunden am Tag. Wir nehmen uns Zeit,
MehrInklusion Herausforderungen und Stolpersteine
Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine Inklusion Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft Politische, pädagogische (didaktische Ebene) Anerkennung, Gleichstellung, Chancengleichheit Differenzlinien
MehrGerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein
Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Stein-Berufskolleg und berufliches Gymnasium des Erzbistums Paderborn 2012 Quelle: Gemeinsam leben,
MehrUnser Leit bild. Landesverband Lebenshilfe. In Leichter Sprache. Verständlich für Alle
In Leichter Sprache Verständlich für Alle Inhalt 1. In der Lebenshilfe gilt 2. Die Lebenshilfe steht für 3. Lebenshilfe ist vor Ort 4. Mitglieder im Landesverband Impressum 2015, Landesverband Baden-Württemberg
MehrGrundgesetz. Grundgesetz
Grundgesetz Grundgesetz Grundgesetz Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, benachteiligt
MehrDie UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen --------------------------------------------------------------------------
MehrBundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF
Bundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF 1 Themen Grundsätze BTHG ICF und biopsychosoziales Modell Regelungen im BTHG bezogen auf die
MehrBeurteilung der Möglichkeit auf Arbeit und Beschäftigung
27. Juni 2011 Beurteilung der Möglichkeit auf Arbeit und Beschäftigung Der Monitoring-Ausschuss überwacht, ob die UNO-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen in Österreich eingehalten
MehrEmpfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland xms325sw-00.doc Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der
MehrTeilhabe am. Arbeitsleben. So soll Unterstützung sein: Jeder soll selbst entscheiden können, was und wo er arbeiten möchte.
Teilhabe am Arbeitsleben So soll Unterstützung sein: Jeder soll selbst entscheiden können, was und wo er arbeiten möchte. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe sagt ihre Meinung 2012 1 Inklusion: Eine Aufgabe
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Den Anstoß geben - Impulse für eine Kick-off Veranstaltung zur Inklusion
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Den Anstoß geben - Impulse für eine Kick-off Veranstaltung zur Inklusion Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de
MehrAlle Inklusive! Die neue UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung. Herausgeber:
Herausgeber: netzwerkfrauen-bayern c/o LAG SELBSTHILFE BAYERN Orleansplatz 3 81667 München Tel.: 089/ 45 99 24 27 oder 089/ 45 99 24 24 www.netzwerkfrauen-bayern.de gestaltung: www.p--c.de Alle Inklusive!
MehrBericht zum Aktions-Plan in Leichter Sprache
Bericht zum Aktions-Plan in Leichter Sprache Durch das Mit-machen fühlen sich Menschen mit Behinderung stark. Und sie trauen sich etwas zu. (Udo Dahlmann, Mitglied der Begleitgruppe und Vorsitzender des
MehrEs gilt das gesprochene Wort. I. Einstieg Zitat des Theologen Reinhard Turre. Anrede
Sperrfrist: 29.06.2013, 12.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Grußwort des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Herrn Bernd Sibler, anlässlich des Familienfests
MehrInklusion. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern. Pädagogische und rechtliche Aspekte
MR Erich Weigl Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Pädagogische und rechtliche Aspekte 16.03.2013 1 1. Zur Philosophie einer inklusiven Schule oder: Um was geht es? 2. Zum Bayerischen
MehrEs gilt das gesprochene Wort
Es gilt das gesprochene Wort Rede der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Emilia Müller, anlässlich der feierlichen Eröffnung der Förderstätte der Lebenshilfe Regensburg
MehrWer sind wir? Werkstatträte Deutschland ist die bundesweite Interessenvertretung der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen
Berufliche Bildung in Werkstätten eine Positionierung von Werkstatträte Deutschland Vortrag von Martin Kisseberth und Kristina Schulz Werkstätten:Messe 2018, Nürnberg Wer sind wir? Werkstatträte Deutschland
MehrKernthesen der Bundesvereinigung Lebenshilfe zur Inklusiven Bildung in der Schule
Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Bundesgeschäftsstelle Leipziger Platz 15 10117 Berlin Bundesvereinigung@Lebenshilfe.de www.lebenshilfe.de Kernthesen
MehrSelbstbestimmt und mittendrin. Die Leistungen des LVR für Menschen mit Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch XII
LVR-Dezernat Soziales und Integration Selbstbestimmt und mittendrin Die Leistungen des LVR für Menschen mit Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch XII LVR-DEZERNAT SOZIALES
MehrBarrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen?
Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen? Konsequenzen der Behindertenrechtskonvention für die Hochschule Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut
Mehr