Integrationsamt. Herzlich willkommen!!! Es begrüßt Sie. Frau Pia Zinser-Flum
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- Judith Brinkerhoff
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1 Integrationsamt Herzlich willkommen!!! Es begrüßt Sie Frau Pia Zinser-Flum
2 Dezernat III - Integrationsamt Hauptsitz: Karlsruhe Standorte in Stuttgart und in Freiburg Integrationsamt Baden -Württemberg Karlsruhe KVJS Integrationsamt Stuttgart Regionalbüro Freiburg
3 Prävention 84 Abs. 1 Arbeitgeberpflicht Vorbeugung bei Schwierigkeiten Personenkreis der schwerbehinderte Menschen Bei Gefährdung des Arbeitsverhältnisses Frühzeitige Intervention
4 Prävention bei Schwierigkeiten Arbeitsverhältnis mit Schwierigkeiten - personenbedingt - verhaltensbedingt - betriebsbedingt Ziel Arbeitgeber schaltet ein Beteiligte SBV/PR BR Integrationsamt - Beseitigung der Schwierigkeiten - dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses
5 Achtung 84 Abs. 2 SGB IX betriebliches Eingliederungsmanagement gilt für alle Mitarbeiter!!!
6 Prävention bei Arbeitsunfähigkeit 84 II Betroffener 6 Wochen AU oder wiederholt AU Innerhalb eines Jahres Ziel - Beseitigung der AU - Vermeidung neuer AU - dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses Arbeitgeber klärt mit Zustimmung und Beteiligung des Betroffenen/ Datenschutz - gemeinsame Servicestelle - InA bei sbm weitere Beteiligte 1. SBV 2. BR 3. Arzt Arbeitgeber zieht hinzu
7 Betriebliches Eingliederungsmanagement Begriff Alle Maßnahmen, um Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen
8 Bereitschaft zur Zustimmung Hinderlich ist die Angst vor Arbeitsplatzverlust Fehlende Transparenz Mangelnde Kenntnis zum BEM Fehlende Regelungen zum Datenschutz Keine Krankenrückkehrgespräche, Art der Ansprache, gelungene Kommunikation Wertschätzende Vertrauenskultur (Unternehmensleitlinien, kooperativer Führungsstil, Klima des Vertrauens,.) BEM statt BAM- Hoffnung auf Arbeitsplatzerhalt
9 Initiative Arbeitgeber Rechtliche Verpflichtung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement Wächterfunktion des BR/PR/MAV und bei sbm die Schwerbehindertenvertretung
10 Das innerbetriebliche Integrationsteam Personalabteilung Betriebsrat/Personalrat Schwerbehindertenvertretung Arbeitsmedizinischer Dienst Arbeitssicherheit
11 Kooperation mit externen Partnern Rentenversicherungsträger Berufsgenossenschaften Krankenkassen Integrationsamt Agentur für Arbeit Integrationsfachdienst Reha-Kliniken Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Hausarzt gemeinsame Servicestelle
12 ordentliches BEM 2009 Verfahrensrechtliche Mindestanforderung eines BEM: Weiter Gestaltungsspielraum Beteiligung der im Gesetz genannten Personen, Stellen und Ämter Eingebrachte Vorschläge sachlich erörtern Sich gegenüber in Betracht kommenden Anpassungs- und Änderungsmöglichkeiten offen zeigen
13 BEM - Basics Freiwillige Teilnahme Ergebnisoffenes Verfahren Standard für alle Mitarbeiter gleich Jederzeit beendbar Gemeinsame Maßnahmenvereinbarung Kein BAM
14 Warum BEM?
15 Neues Grundverständnis von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit kein Stillstand, sondern verstärkte Aktivitäten Keine Trennung vom Betrieb, sondern Teil des betrieblichen Arbeits- und Kooperationsprozesses Das betriebliche System wird mit Angeboten sozialer Leistungssysteme verknüpft
16 Nutzen des BEM für den Arbeitgeber Durch rechtzeitiges und gezieltes Vorgehen wird in vielen Fällen die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters wieder hergestellt Alle zur Verfügung stehenden gesetzlichen Unterstützungsleistungen können systematisch abgerufen werden Der demografischen Entwicklung wird entgegengewirkt
17 Nutzen für den Arbeitgeber Das Unternehmen präsentiert sich als fairer und weitblickender Arbeitgeber Mitarbeiter identifizieren sich mit der Unternehmenskultur, sind zufriedener und motivierter Langfristige Senkung der Lohnnebenkosten
18 Nutzen für den Arbeitgeber Wenn das Arbeitsverhältnis nicht weiter erhalten werden kann und alle Möglichkeiten der Integrationsarbeit ausgeschöpft sind, einfachere Zustimmung durch das Integrationsamt
19 Nutzen für den Betroffenen Erhalt des Arbeitsplatzes Kontakt reißt nicht ab Weniger finanzielle Nachteile behinderungsgerechter Arbeitsplatz Erhaltung der Gesundheit Zufriedenheit Motivation
20 Nutzen für Interessensvertretungen Stärkung der Beteiligungsrechte Aktive Mitgestaltung Höhere Akzeptanz
21 Prävention bei Arbeitsunfähigkeit Betroffener 6 Wochen AU oder wiederholt AU Innerhalb eines Jahres Ziel - Beseitigung der AU - Vermeidung neuer AU - dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses Arbeitgeber klärt mit Zustimmung und Beteiligung des Betroffenen/ Datenschutz - gemeinsame Servicestelle - InA bei sbm weitere Beteiligte 1. SBV 2. BR 3. Arzt Arbeitgeber zieht hinzu
22 Starten statt Warten!!!!
23 Nützliches im Internet BEM_2010_Internet.pdf
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