Erfahrungen mit der Marktprämie nach dem EEG NORD/LB Structured Finance Energy September 2012

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1 Erfahrungen mit der Marktprämie nach dem EEG 2012 NORD/LB Structured Finance Energy September 2012

2 NORD/LB Renewable Energy Project Finance Erfahrungen mit der Marktprämie 2

3 Renewable Energy Project Finance NORD/LB ist einer der erfahrensten Anbieter von Erneuerbare-Energien- Projektfinanzierungen Die NORD/LB Gruppe hat weltweit Erneuerbare-Energien-Projekte mit Kapazitäten von insgesamt über MW finanziert Onshore Wind Solar Offshore Wind 3

4 NORD/LB ist führender Finanzierer im Bereich der Erneuerbaren Energien Onshore Wind Solar Die NORD/LB verfügt über langjährige Projektfinanzierungs-Expertise Umfangreiches Know-How in der Bewertung, Strukturierung und Finanzierung von Windenergie-Projekten in Deutschland und Europa (u.a. Großbritannien, Frankreich, Irland, Skandinavien) Langjährige Beziehungen zu erfahrenen Windparkentwicklern, den großen Herstellern von Windkraftanlagen und den Finanzierungspartnern vor Ort Die NORD/LB verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Solarmarkt Fokus auf Photovoltaik Solar Portfolios und große Freiflächenanlagen Erst kürzlich finanzierte die NORD/LB eines von Europas größten PV Portfolios (53 MW) in Deutschland Offshore Wind Die NORD/LB ist einer der Hauptakteure im schnell wachsenden Offshore-Markt Die NORD/LB hat in 2011 als eine von vier Banken eine der ersten Offshore- Projektfinanzierung in der deutschen Nordsee arrangiert

5 Geschäftsstrategie NORD/LB bei Finanzierung erneuerbarer Energien Windparks in Deutschland und im europäischen Ausland Keine einzelnen Windkraftanlagen, Parks ab 5 WKA FK-Höhe ab ca. EUR Mio; kleinere Projekte auf landwirtschaftlichen Flächen werden durch den Bereich Agrar Banking finanziert Großes Wachstumspotenzial im Bereich durch Energiewende und Repowering Photovoltaik-Freiflächenanlagen XXL PV-Portfolios oder große Freiflächenanlagen FK-Höhe ab ca. EUR 20 Mio Keine Expertise bei Aufdachanlagen Offshore Aufgrund der Größe und Komplexität der Projekte, sollte eine möglichst frühe Einbindung der Banken erfolgen. Hierbei stehen wir gerne beratend zur Seite. EK-Quote min. 30% Großes Wachstumspotential im In- und Ausland Biogasanlagen Kompetenzcenter ausschließlich im NORD/LB-Agrarbereich

6 NORD/LB Renewable Energy Project Finance Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell 6

7 Das Marktprämienmodell als Form der Direktvermarktung Verkauf an der Börse Marktpreis i.d.r. deutlich unter EEG-Vergütung Direktvermarktung* Verkauf an Großhändler oder industrielle Großabnehmer (außerbörslich) Höhere Vergütung als Börsenpreis, da Abnehmer durch Zusammenstellen eines Portfolios aus Grünstrom und Graustrom teilweise EEG Umlage einsparen können (sog. Grünstromprivileg ) Marktprämienmodell siehe nachfolgende Seiten seit * Eine Direktvermarktung im Sinne des EEG liegt nicht vor, wenn Anlagenbetreiber den Strom aus erneuerbaren Energien an Dritte veräußern, die den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen, und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird ( 33a Abs. 2). 7

8 Die Grundzüge des Marktprämienmodells Ziel Funktionsweise Kompensation Gültigkeit Marktintegration der Erneuerbaren Energien erhöhen Betreiber EEG förderfähiger Anlagen verkaufen erzeugten Strom an Strömbörse und erhalten dafür Kompensationszahlungen Marktprämie i. e. S. als Differenz zwischen anlagenspezifischer EEG-Vergütung und dem monatlich ex-post ermittelten durchschnittlichen Börsenpreis Managementprämie für zusätzlichen Aufwand und zusätzliches Risiko* (siehe nächste Seite) Betreiber kann monatlich zwischen Direktvermarktung und EEG-Vergütungsmodell wechseln** Cent/ kwh EEG-Vergütung Fixe Einspeisevergütung Managementprämie Marktprämie i. e. S. Marktpreis Strombörse*** Marktprämienmodell Marktprämie i. w. S. > nachfolgend Marktprämie genannt * Das EEG 2012 sieht für Biogasanlagen zusätzlich die sog. Flexibilitätsprämie als Bestandteil des Marktprämienmodells vor, die die Bereitstellung regelbarer installierter Leistung fördert. ** Dabei sind jedoch Meldefristen zu beachten. Ab 2014 ist das Marktprämienmodell für neue Biogasanlagen ab 750 kw verpflichtend. *** energieträgerspezifischer Monatsdurchschnitt der Stundenkontrakte am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE in Leipzig (vgl. Anlage 4, EEG 2012). 8

9 Die Managementprämie soll Anlagenbetreiber für Mehraufwand und Mehrrisiko durch Direktvermarktung entschädigen Mehraufwand Erstellung von Einspeiseprognosen, da EE-Anlagenbetreiber verpflichtet sind, 24 Stunden im Voraus Prognosen über Höhe und Dauer der eigenen Einspeisung zu leisten Weitere Kostentreiber: Handelsanbindung, Erstellung von Einspeiseprognosen, Erfassung von Ist-Werten und Abrechnung, IT-Infrastruktur Mehrrisiko Ausgleichsenergiekosten, falls tatsächliche Stromproduktion nicht mit Einspeiseprognose übereinstimmt Jahr Höhe der Managementprämie Wind on- und offshore, Solar Wasserkraft, Biomasse, Geothermie ,2 ct/kwh 0,3 ct/kwh ,0 ct/kwh 0,275 ct/kwh ct/kwh 0,25 ct/kwh ab ,7 ct/kwh 0,225 ct/kwh

10 Anlagenbetreiber und Banken stehen trotz zusätzlicher Zahlungen vor enormen Herausforderungen und Risiken Marktwert Handelserlöse Händler Vermarktung Strommarkt Netzbetreiber Marktprämie Anlagenbetreiber Stromkennzeichnung Verbraucher EEG-Umlage > Marktprämienmodell ohne Integration eines externen Vermarkters Anlagenbetreiber und Banken stehen vor enormen Herausforderungen und Risiken ** Einspeiseprognose bei Wind- und Solarkraft komplex, da aktuelle meteorologische Daten berücksichtigen werden müssen* Handelsanbindung, Erfassung von Ist-Werten etc. mit erheblichen Aufwendungen verbunden * Für Betreiber einer Vielzahl von Anlagen können Investitionen in die benötigte technische Infrastruktur und der Aufbau von Spezialwissen hingegen interessant sein. ** bei anderen Formen regenerativer Energien, z.b. Biogas- und Wasserkraftanlagen, weitaus einfacher, da diese gut regelbar ( an- und abschaltbar ) sind

11 Die Integration externer Vermarkter reduziert die Komplexität aus Betreiber und Bankensicht erheblich Marktwert Handelserlöse Vergütung Händler Vermarktung Strommarkt Stromkennzeichnung Anlagenbetreiber Strom Lieferung Vermarkter Netzbetreiber Verbraucher Marktprämie* EEG-Umlage > Marktprämienmodell mit Integration eines externen Vermarkters * Bei einigen Projekten wird die Vergütung vom Netzbetreiber direkt an den Anlagenbetreiber ausgezahlt

12 Rechte und Pflichten von Anlagenbetreiber und Vermarkter regelt der Stromabnahmevertrag Vertragsgegenstand Anlagenbetreiber überlässt dem Vermarkter den im Vertragszeitraum erzeugten Strom Im Gegenzug erhält dieser einen Vergütung pro kwh, die den vollen EEG-Vergütungsanspruch übersteigt (incl. Repowering, SDL-Bonus) Anlagenbetreiber Strom Lieferung Vergütung Vermarkter Vertragszeitraum unbefristet oder befristet Mehraufwand- und risiko zusätzliche Aufgaben und Risiken, die durch die Wahl eines bestimmten Vermarktungsweges entstehenden, sind vom Vermarkter zu tragen Lieferung Lieferant haftet nicht für die Verfügbarkeit der Anlagen. Keine Verpflichtung die Lieferung anzupassen. Meldepflichten des Betreibers Weiterleitung vorhandener Daten (z.b. historische Einspeiselastgänge, aktuelle Messdaten) Meldungen bei Anlagenstillständen (z.b. aufgrund von Wartungsarbeiten) und bei strukturellen Veränderungen (z.b. Erweiterungen oder Stilllegungen) Gefahren- und Lastenübergang findet am Zählpunkt der Anlagen statt 12

13 Beurteilung des Marktprämienmodells bei Einbindung eines externen Vermarkters aus Bankensicht Solar- und Windparks im NORDL/LB Structured Finance Portfolio ausschließlich Projektfinanzierungen zur Beurteilung ist daher primär auf den Einfluss des Marktprämienmodells auf Höhe und Unsicherheit der Cashflows zu rekurrieren Vorteile höhere Einspeisevergütung > dadurch sinkt ceteris paribus das Risiko eines Kreditausfalls* Nachteile Risiko mangelnder Zahlungsfähigkeit bzw. Solvabilität des Vermarkters Risiko von Schadensersatzansprüchen des Vermarkters ggü. der Projektgesellschaft aufgrund missachteter Informationspflichten Zusätzlicher administrativer Aufwand * Dieser Umstand wird bei der Ermittlung des bankinternen Ratings der Projektgesellschaft auch berücksichtigt. 13

14 Die Stromproduktion von drei Monaten ist dem Risiko mangelnder Zahlungsfähigkeit oder Solvabilität des Vermarkters ausgesetzt Erst nach dieser Zeit gelingt die Rückkehr in die klassische EEG-Vergütung Zahlungsverzug: Vergütungsverpflichtung aus Lieferungen des Vormonats werden nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit bedient letztmöglicher Termin zur Mitteilung an den Netzbetreiber bzgl. der Rückkehr in die EEG- Vergütung im übernächsten Monat* (oder später) fristloses Kündigungsrecht, wenn Verpflichtung nicht innerhalb einer Nachfrist von drei Bankarbeitstagen erfüllt wurde Rückkehr in die EEG- Vergütung* Monate * 33d EEG 2012: (1) Anlagenbetreiber dürfen zwischen der Vergütung nach 16 und der Direktvermarktung oder zwischen verschiedenen Formen der Direktvermarktung nur zum ersten Kalendertag eines Monats wechseln. (2) Anlagenbetreiber müssen einen Wechsel nach Absatz 1 dem Netzbetreiber vor Beginn des jeweils vorangegangenen Kalendermonats mitteilen. 14

15 Eine Mitigation dieses Risikos gelingt insbesondere durch Garantien und Bürgschaften Risikoanalyse Erstellung eines Kreditratings des Vermarkters Risikomitigation Vermarkter stellt Bankgarantie oder Bankbürgschaft zur Absicherung der Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Patronatserklärung des Mutterunternehmens des Vermarkters Marktprämie wird direkt vom Netzbetreiber an den Projektgesellschaft gezahlt* Exkurs Garantie selbständige, vom Hauptschuldverhältnis unabhängige Verpflichtung. Der Garant (die Bank) kann keinerlei Einwendungen und Einreden aus dem Grundgeschäft erheben. Bürgschaft vollständig vom Hauptschuldverhältnis abhängige Verpflichtung. Der Hauptschuldner hat die Möglichkeit, Einreden in Bezug auf die Hauptschuld geltend zu machen, indem er diese Einreden der Bank schriftlich mitteilt. Die Bank wiederum ist verpflichtet, dem Begünstigten (Gläubiger) diejenigen Einreden entgegenzuhalten, die dem Hauptschuldner zustehen. Patronatserklärung Sammelbegriff für nicht normierte schuldrechtliche Erklärungen im Gesellschaftsrecht, wonach ein Unternehmen oder eine kommunale Gebietskörperschaft ( Patron ) dafür sorgen will, dass eine kreditnehmende Tochtergesellschaft ihre Kreditverpflichtungen erfüllt. * Im Gegenzug reicht der Vermarkter nicht den gesamten Marktwert des erzeugten Stroms an den Anlagenbetreiber weiter. 15

16 Ausgestaltung des Stromabnahmevertrags hat signifikante Auswirkungen auf Höhe des Kreditausfallrisikos Unterschiede in Stromabnahmeverträgen Vergütungssystem Vermarkter stehen unabhängig von der Vermarktungsform alle für die vom Netzbetreiber nach dem EEG 2012 auszuzahlenden Prämien und Vergütungen zu Marktprämie wird direkt vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt > reduziert das Risiko mangelnder Solvenz- bzw. Solvabilität des Vermarkters Haftung Anlagenbetreiber haftet nicht für Schäden aufgrund einer Nichterfüllung der Meldepflichten. Sollten entsprechende Meldungen jedoch wiederholt unterbleiben, hat der Vermarkter ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ausgleichsenergiekosten, die dem Vermarkter aufgrund der Nichterfüllung von Informationspflichten entstehen, können dem Anlagenbetreiber in vollem Umfang in Rechnung gestellt werden > operationelles Risiko 16

17 Marktprämienmodell verursacht bei Banken zusätzlichen administrativen Aufwand To-do-Liste Bank Stromabnahmevertrag Kaufmännische und juristische Prüfung Integration in das projektfinanzierungstypische Sicherheitenkonzept (ins. Abtretung aller Forderungen aus dem Vertrag) Ausfallrisiko Vermarkter Rating des Vermarkters Ggf. Kaufmännische und juristische Prüfung von Bürgschaften, Garantien und Patronatserklärungen Rating SPV Integration des Marktprämienmodells in das Rating-Tool Neues Rating der Projektgesellschaft 17

18 Insgesamt positive Erfahrungen der NORD/LB mit dem Marktprämienmodell in jetziger Form Solar- und Windparks im NORD/LB Portfolio ausschließlich Projektfinanzierungen zur Beurteilung ist daher primär auf den Einfluss des Marktprämienmodells auf Höhe und Unsicherheit der Cashflows zu rekurrieren Vorteile höhere Einspeisevergütung > dadurch sinkt ceteris paribus das Risiko eines Kreditausfalls* Nachteile Risiko mangelnder Zahlungsfähigkeit bzw. Solvabilität des Vermarkters Risiko von Schadensersatzansprüchen des Vermarkters ggü. der Projektgesellschaft aufgrund missachteter Informationspflichten Zusätzlicher administrativer Aufwand Relativ positive Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell in jetziger Form. * Dieser Umstand wird bei der Ermittlung des bankinternen Ratings der Projektgesellschaft auch berücksichtigt. 18

19 Referentenentwurf sieht Absenkung der Managementprämie vor - fernsteuerbare Anlagen werden begünstigt Referentenentwurf zur Managementprämienverordnung sieht vor, die Managementprämie für direkt vermarkteten Strom aus Wind- und Solarenergie ab dem 1. Januar 2013 abzusenken Höhe der Managementprämie soll sich zudem zukünftig an der Fernsteuerbarkeit der Anlagen orientieren Kein Bestandsschutz für Anlagenbetreiber, die das Marktprämienmodell bereits vor Inkrafttreten der Rechtsverordnung in Anspruch genommen haben* Höhe der Managementprämie Jahr Status quo Referentenentwurf** - fernsteuerbare Anlagen ,2 ct/kwh Referentenentwurf** - nicht fernsteuerbare Anlagen ,0 ct/kwh 0,7 ct/kwh (-30%) 0,6 ct/kwh (-40%) ct/kwh 0,55 ct/kwh (-35%) 0,45 ct/kwh (-47%) ab ,7 ct/kwh 0,4 ct/kwh (-43%) 0,3 ct/kwh (-57%) * A II MaPrV Die meisten Stromabnahmeverträge sehen im Falle einer Änderung des EEG- Fördermechanismus neue Verhandlungen bzgl. einer Vertragsanpassung vor. Erzielen die Vertragsparteien keine Einigung, so ist jeder Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt. ** 2 Abs. 1, 2 Managementprämienverordnung (MaPrV)

20 Änderungen des Marktprämienmodells würde neuen administrativen Aufwand verursachen, der die Vorteilhaftigkeit aus Bankensicht reduzierte To-do-Liste Bank (bei Vertragsanpassung) Neuer / angepasster Stromabnahmevertrag Kaufmännische und juristische Prüfung Integration in das projektfinanzierungstypische Sicherheitenkonzept (ins. Abtretung aller Forderungen aus dem Vertrag) Ausfallrisiko des Vermarkters Bürgschaften, Garantien (und Patronatserklärungen) beziehen sich auf den bisherigen Stromabnahmevertrag. Folglich müssen sie durch den Garant / Bürgen angepasst werden und von der fremdfinanzierenden Bank geprüft werden Sonstiges Neues Rating der Projektgesellschaft zusätzlicher Aufwand bei reduzierter Höhe der Einspeisevergütung reduziert Vorteilhaftigkeit des Marktprämienmodells aus Bankensicht. 20

21 Ihre Ansprechpartner Thomas Stephen Leiter Structured Finance Portfolio Management Energy Europe NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale Friedrichswall Hannover Tel.: +49 (0)511/ Bernd Schäfer Structured Finance Portfolio Management Energy Europe NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale Friedrichswall Hannover Tel.: +49 (0)511/

22 Haftungsausschluss Diese Präsentation und die hierin enthaltenen Informationen, ebenso wie etwaige zusätzliche Dokumente und Erklärungen (gemeinsam das Material ) werden von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE ( NORD/LB ) herausgegeben. Diese Präsentation beinhaltet bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen, die die gegenwärtige Auffassung der Geschäftsführung der NORD/LB bezüglich bestimmter künftiger Ereignisse widerspiegeln. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf, alle Aussagen ausgenommen solche über vergangene Ereignisse, einschließlich, ohne Einschränkung, solche über NORD/LBs zukünftige Finanz- und Ertragslage, Strategie, Pläne, Ziele, Zielsetzungen, Planvorgaben und künftige Entwicklungen in den Märkten, an denen NORD/LB teilnimmt oder eine Teilnahme anstrebt. Die Fähigkeit der NORD/LB Gruppe, vorhergesehene Ergebnisse zu erzielen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle der Geschäftsführung liegen. Tatsächliche Ergebnisse können sich erheblich von denen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Aussagen vorhergesehen oder angedeutet werden (und können negativer ausfallen). Solche zukunftsgerichteten Angaben beruhen auf bestimmten wesentlichen Annahmen und beinhalten Risiken und Unsicherheiten, die sich erheblich auf die erwarteten Ergebnisse auswirken können. Die folgenden wichtigen Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse der Gruppe sich erheblich von den in zukunftsgerichteten Aussagen vorhergesehenen oder angedeuteten unterscheiden: die Auswirkungen regulatorischer Entscheidungen und Änderungen im regulatorischen Umfeld; die Auswirkungen politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen in Deutschland und anderen Ländern, in denen die Gruppe aktiv ist; die Auswirkungen von Wechselkurs- und Zinsfluktuationen; und die Fähigkeit der Gruppe, die erwarteten Einnahmen aus Investments und Kapitalaufwand in Deutschland und im Ausland zu erzielen. Die genannten Faktoren sind nicht als vollständige Liste auszulegen. Aufgrund solcher Unsicherheiten und Risiken sind Leser angehalten, sich nicht unangemessen auf solche zukunftsgerichteten Aussagen als Prognosen tatsächlicher Ergebnisse zu verlassen. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf Informationen, die NORD/LB zum Datum dieses Dokuments zur Verfügung standen. NORD/LB verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen öffentlich zu aktualisieren oder zu ändern, ausgenommen soweit durch gültiges Gesetz erforderlich. Alle hierauf folgenden schriftlichen und mündlichen zukunftsgerichteten Aussagen durch die NORD/LB oder in unserem Namen handelnde Personen unterliegen ausdrücklich und vollständig diesen Warnhinweisen und sind durch sie eingeschränkt. Das Material wird Ihnen ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. NORD/LB wirbt auf Grundlage dieses Materials um keine Handlungen. Das Material ist nicht als Angebot oder Werbung für den Erwerb oder Verkauf jeglichen Wertpapiers oder anderen Finanzinstruments oder jeglicher Finanzdienstleistung der NORD/LB oder eines anderen Rechtsträgers gedacht und ist nicht in diesem Sinne auszulegen. Jegliches Angebot von Wertpapieren, anderen Finanzinstrumenten oder Finanzdienstleistungen würde nur entsprechend Angebotsunterlagen erteilt, auf die interessierte Investoren verwiesen würden. In diesem Material enthaltene Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie unterliegen denselben Einschränkungen und Annahmen, die in den maßgeblichen Angebotsmaterialien aufgeführt sind, und sollten von Investoren nur unter Berücksichtigung dieser Warnungen, fehlenden Zusicherungen und Gewährleistungen und anderen Vorsichtshinweise erwogen werden. Die hierin enthaltenen Informationen ersetzen die etwaiger vorheriger Versionen dieses Dokuments und werden ihrerseits als durch etwaige spätere Versionen ersetzt erachtet, einschließlich durch etwaige Angebotsmaterialien. NORD/LB ist nicht verpflichtet, das Material zu aktualisieren oder regelmäßig zu überprüfen. Alle im Material enthaltenen Informationen gelten zum im Material angegebenen Datum und unterliegen zu jeder Zeit Änderungen, die nicht vorher angekündigt oder auf andere Art öffentlich bekanntgegeben werden müssen. Das Material ist ausschließlich zur Information von NORD/LBs institutionellen Kunden bestimmt. Niemand sollte sich auf die in diesem Material enthaltenen Informationen verlassen.. 22

23 Haftungsausschluss Im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur an Zwischenabnehmer und Marktkontrahenten für die Zwecke der Regeln der Financial Services Authority ( relevante Personen ) ausgegeben und ist nur an diese gerichtet. Personen, die keine relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieser Mitteilung handeln oder sich auf diese verlassen. In dem Umfang, in dem diese Mitteilung als Investments oder Investmentaktivitäten betreffend ausgelegt werden kann, stehen solche Investments oder Aktivitäten nur relevanten Personen offen und werden nur gemeinsam mit relevanten Personen unternommen. Ansicht des folgenden Materials beinhaltet keine Verpflichtung oder Zusage jeglicher Art durch jegliche Person. Leser des folgenden Materials dürfen darin enthaltene Informationen nicht als Empfehlung für ein besonders geeignetes Investment, oder für bestimmte Handlungen wie beispielsweise das Tätigen oder die Veräußerung eines Investments, oder für die Unterlassung jeglicher Handlung, auslegen. Vor einer Investmententscheidung sollten Investoren die von ihnen für notwendig befundenen Ermittlungen durchführen, um die in relevanten Angebotsmaterialien enthaltenen Informationen zu prüfen und festzustellen, ob das erwogene Investment für sie angemessen und geeignet ist. Darüber hinaus sollten Investoren ihre eigenen Rechts-, Buchhaltungs- und Steuerberater zu Rate ziehen, um die Konsequenzen eines solchen Investments zu erörtern und dieses unabhängig zu bewerten. In diesen Materialien zum Ausdruck gebrachte Meinungen sind lediglich die gegenwärtigen Ansichten der NORD/LB. Das Material beruht auf Informationen, die NORD/LB als zuverlässig erachtet. NORD/LB versichert, gewährleistet oder garantiert jedoch weder ausdrücklich noch implizit, dass das Material oder jeglicher Teil davon gültig, akkurat oder vollständig ist (oder dass jegliche Annahmen, Daten oder Prognosen, die im Material enthaltenen Schätzungen oder Prognosen zugrundeliegen, gültig, akkurat oder vollständig sind) oder sich für einen bestimmten Zweck eignet, und niemand sollte sich dahingehend auf dieses Material verlassen. NORD/LB übernimmt gegenüber keiner Person Haftung oder Verantwortung für die Inhalte oder Auslassungen des Materials oder jeglicher anderen schriftlichen oder mündlichen, dem Empfänger von NORD/LB übermittelten Mitteilung, oder für direkt oder indirekt daraus entstehende Konsequenzen. Weder das Material noch jeglicher Teil davon darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der NORD/LB von der Partei, die es empfangen hat, reproduziert, verteilt, weitergegeben oder auf andere Art direkt oder indirekt an eine andere Person preisgegeben werden. Die Verteilung des Materials kann in bestimmten Gerichtsbarkeiten gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. NORD/LB erfordert, dass Personen, die in Besitz dieses Materials geraten, sich über solche Beschränkungen informieren und sie einhalten. Diese Präsentation ist kein Verkaufsangebot oder Ersuchen um ein Angebot für Erwerb oder Zeichnung von Wertpapieren der NORD/LB in den Vereinigten Staaten. Kein Teil dieser Präsentation ist als Grundlage für jegliche Investmententscheidung gedacht, noch sollte sich in Verbindung mit einer Investmententscheidung oder einem Vertrag oder einer Verpflichtung für Erwerb oder Zeichnung von Wertpapieren der NORD/LB darauf verlassen werden. Jegliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten wird mittels eines Prospekts unterbreitet, der von der NORD/LB erhältlich sein und genaue Angaben zu NORD/LB, ihrer Geschäftsführung und ihren Jahresabschlüssen enthalten wird. Keine Wertpapiere der NORD/LB dürfen ohne Registrierung gemäß dem U.S. Securities Act von 1993, in der geänderten Fassung, oder entsprechend einer Freistellung von solcher Registrierung, in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. Durch Ansicht des folgenden Materials stimmt der Empfänger dem Vorgenannten zu und willigt ein, es zu befolgen. 23

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