Brandschutz in Garagen
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- Hinrich Gerstle
- vor 6 Jahren
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1 Brandschutz in Garagen
2 Agenda Begriffe Thema Thema Grundsätze bes. Lösungsansätze häufige Fehler Ausblick Fazit Thema
3 Begriffe 1 Definition Garage gem. MBO: Begriffe Abschließende Definition, keine andere Nutzung zulässig! 18 (3) M-GarVO Betriebsvorschriften: Thema
4 Begriffe 1 Weitere Differenzierung in 1 GarVO der Garagenart: Begriffe offene Garagen Kleingaragen geschlossene Garagen oberiridsche Garagen automatische Garagen Thema
5 Begriffe 1 offene Garagen Unmittelbar ins Freie führende Öffnungen 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände An mindestens zwei gegenüberliegenden Umfassungswänden (nicht bei offenen Kleingaragen) Nicht mehr als 70 m voneinander entfernt ständige Querlüftung gegeben Begriffe geschlossene Garagen: sonstige, die o.g. Anforderungen nicht erfüllen oberirdische Garagen Fußboden im Mittel nicht mehr als 1,50 m unter der Geländeoberfläche Thema
6 Begriffe 1 Garagen werden zusätzlich nach Nutzflächen unterteilt Bezeichnung Fläche = Nutzfläche Kleingarage 100 m² Mittelgarage > 100 m² und m² Großgarage > m² Begriffe Thema
7 Grundsätze 2 Grundsatzanforderungen an das Gebäude: Grundsätze Gleichstellung zu Gebäuden der Gebäudeklasse 5 Reduzierung der Anforderungen für kleine Garagen keine Anwendung von versch. Erleichterungen für kleine Garagen nach 1 Abs. 9 M-GarVO von den Anforderungen der MBO:
8 Grundsätze 2 Grundsatzanforderungen Rettungswege: In jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege Ausnahme: oberirdische Mittel- und Großgaragen: ein Ausgang ausreichend, wenn in <10 m erreichbar Führung über Rampe für zweiten Rettungsweg möglich Maximal 15 % Neigung Mindestens 0,80 m breiter Gehweg erforderlich Treppenräume für Treppen bei Garagen mit Einstellplätzen bis 3 m über Geländeoberfläche nicht erforderlich Grundsätze
9 Längen von Rettungswegen 2 Rettungsweglängen bei offenen Mittel- und Großgaragen: 50 m bei geschlossenen Mittel- und Großgaragen: 30 m Messung in Luftlinie, jedoch nicht durch Bauteile hindurch Grundsätze Achtung: Unterschiedliche Messweisen je nach Bundesland
10 Längen von Rettungswegen 2 Messung in Luftlinie oder Lauflinie! Grundsätze
11 Verbindung zu Garagen 2 Verbindungen zu Fluren, Treppenräumen und Aufzugsvorräumen mit geschlossenen Mittel- und Großgaragen nur durch Räume mit feuerbeständigen Wänden und feuerhemmenden, rauchdichten und selbstschließenden Türen (Sicherheitsschleusen) in Fluchtrichtung aufschlagend zwischen Schleuse und Fluren oder Treppenräumen genügen selbst- und dichtschließende Türen Anbindung des Aufzuges direkt an die Sicherheitsschleuse ist möglich, wenn der Aufzug in einem feuerbeständigen Schacht liegt und keine Forderung nach einem Vorraum aus anderen Verordnungen besteht. Anbindung weiterer Räume an die Sicherheitsschleuse möglich! Grundsätze
12 Verbindung zu Garagen 2 Ausbildung der Sicherheitsschleuse Grundsätze Leitungsführung in der Schleuse derzeit oft noch möglich Achtung: neue M-LAR 2016 (Ziffer 3.1.1): Einführung über die M-VVTB (Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) noch in diesem Jahr in den Bundesländern zu erwarten.
13 Verbindung zu Garagen 2 mit anderen Garagen nur über feuerhemmende Abschlüsse zu sonstigen nicht zur Garage gehörenden Räumen und anderen Gebäuden feuerhemmende, rauchdicht und selbstschließende Abschlüsse feuerbeständige Wände Grundsätze
14 Brandabschnitte in Garagen 2 Keine inneren Brandwände erforderlich Erleichterungen für Gebäudeabschlusswände für kleine Garagen Aber: Unterteilung in Rauchabschnitte erforderlich Grundsätze Ausnahme: automatische Garagen: hier Brandabschnitte mit max m³ Brutto-Rauminhalt gefordert
15 Rauchabschnittsbildung Unterteilung in Rauchabschnitte mit feuerhemmenden Wänden aus nichtbrennbaren Baustoffen 2 Grundsätze Bezeichnung Maximal Fläche ungesprinklert Maximale Fläche gesprinklert oberirdische, geschlossene Garage m² m² sonstige geschlossene Garage m² m² Rauchabschnitte dürfen sich über mehrere Geschosse erstrecken Öffnungen in Rauchabschnittsunterteilungen müssen mit Rauchschutzabschlüssen, mindestens jedoch mit dicht- und selbstschließenden Abschlüssen aus nichtbrennbaren Baustoffen versehen sein
16 Löschanlagen 2 Sprinkleranlagen sind erforderlich in automatischen Garagen mit mehr als 20 Einstellplätzen in Geschossen von Großgaragen, wenn die OKFF mehr als 4 m unterhalb des Umgebungsgeländes liegt und das Gebäude nicht allein der Garagennutzung dient Ausnahme: nicht erforderlich, wenn die Großgarage nicht in Verbindung mit anderen Nutzungen steht Achtung: landesrechtliche Unterschiede! Es gelten anderweitige Anforderungen (nichtselbsttätige Löschanlagen) an automatische Garagen mit weniger als 20 Plätzen und Garagen mit kraftbetriebenen Hebebühnen. Grundsätze In Bundesländern sind weiterführende Anforderungen möglich: Hessen In Geschossen von Großgaragen deren OKFF - mehr als 4 m unter oder - mehr als 15 m über der Geländeoberfläche liegt, sind Wandhydranten nass oder nass/trocken erforderlich. NRW Unterirdische Großgaragen müssen in allen Geschossen selbsttätige Feuerlöschanlagen haben
17 Brandmeldeanlagen 2 in geschlossenen Mittel- und Großgaragen erforderlich, wenn: Garage in Verbindung mit baulichen Anlagen oder Räumen steht, für die BMA erforderlich sind Grundsätze geeignete Melder verwenden (Verschmutzung, Vandalismus )
18 Rauchableitung nach M-GarVO keine Anforderungen an die Rauchableitung Geschlossene Mittel- und Großgaragen 2 Grundsätze Geringer Zuund Abgangsverkehr sonstige Natürliche Lüftung Maschinelle Lüftung Maschinelle Lüftung In den Landesvorschriften Anforderungen auch zur Rauchableitung und den zugehörigen Anlagen z.b. BaWü, Bay.
19 Schutzzielorientierte Lösungsansätze 3 Besondere Systeme zur Rauchableitung bes. Lösungsansätze 120m
20 Schutzzielorientierte Lösungsansätze 3 Qualität von Stellplatzabtrennungen Versuche in 2012 Ergebnis: AGBF Sitzungsprotokoll Okt bes. Lösungsansätze
21 Schutzzielorientierte Lösungsansätze 3 Einsatz von Schubventilatoren zur Vergrößerung von Rauchabschnitten sinnvoll in Verbindung mit Löschanlagen bes. Lösungsansätze Hochdrucknebellöschanlagen langlebige Anlagen, wenig Wasserbedarf sehr geringe Leitungsquerschnitte Rauchschutz- oder Feuerschutzvorhänge als flexible Abschlüsse geeignet
22 Schutzzielorientierte Lösungsansätze 3 PV-Anlagen Große Dachflächen von Garagen bieten sich für die Installation an können dem Gebäude ein positives Image bieten stellen elektrische Anlagen unter nahezu ständiger Spannung dar wie jede elektrische Anlage damit potentielle Brandquelle Insbesondere für die Einsatzkräfte der Feuerwehr von Bedeutung bes. Lösungsansätze Quelle: DFV
23 Schutzzielorientierte Lösungsansätze 3 Empfehlungen des Deutschen Feuerwehrverbandes: bes. Lösungsansätze
24 Schutzzielorientierte Lösungsansätze 3 Berücksichtigung von unterirdischen Bauwerken bes. Lösungsansätze
25 Planungsmängel 4 Gebäudeeinstufung Falsche Einstufung der Garage (offen, geschlossen, klein, mittel, groß, Zugangsverkehr ) häufige Fehler Sicherheitsschleusen Planung zu kleiner Schleusen damit Schließfähigkeit der Türen nicht gegeben
26 Planungsmängel 4 Rettungswege Falsche Messweise der Rettungsweglängen Einstufung der Garage (offen, geschlossen) Fehlende Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Boden häufige Fehler Brandschutzabschlüsse Planung ungeeigneter Abschlüsse z.b. zu Treppen oder in Rauchabschnittstrennungen
27 Planungsmängel 4 Lüftungssystem falsche Planung der Volumenströme häufige Fehler falsche Planung der Nachströmung (nicht für den Brandfall geeignet)
28 Ausführungsfehler 4 Unkenntnis über die brandschutztechnischen Anforderungen häufige Fehler
29 Ausführungsfehler 4 Ausführung ohne Abgleich mit dem Verwendbarkeitsnachweis häufige Fehler
30 Mängel aus der Nutzung 4 Nicht nutzbare Rettungswege häufige Fehler
31 Mängel aus der Nutzung 4 defekte Rauchabschnittstrennungen häufige Fehler
32 Mängel aus der Nutzung 4 nachträgliche Einengung des freien Lüftungsquerschnittes häufige Fehler
33 Mängel aus der Nutzung 4 Unzulässige Lagerung oder Nutzung in der Garage häufige Fehler Sperrmüllsammelplatz Ersatz für Mieterkeller oft in Verbindung mit unzulässiger Abtrennung Gefahrgutlagerung
34 Mängel aus der Nutzung 4 Fehlnutzung als Installationsgeschoß häufige Fehler großflächiger Verzug von haustechnischen Installationen
35 Ausblick auf mögliche Veränderungen 5 Ggf. weitere Vereinheitlichung der Landes-Garagenverordnungen mit Einführung der MVV TB Ausblick Ggf. Reaktionen auf neue Fahrzeugtechnologie (Elektromobilität, Wasserstofftechnologie usw.) steigender Anteil automatischer Systeme
36 Fazit 6 Garagenverordnung grundsätzlich übersichtlich z.t. recht unterschiedliche Anforderungen je nach Landesrecht schutzzielorientierte Lösungsansätze sind möglich Vermeintlich einfache Nutzung/Vorschrift birgt dennoch Fehlerpotential typische Ausführungsfehler an/in Brandschutzbauteilen auch in Garagen Nutzungsphase anfällig für unzulässige Veränderungen Fazit Thema
37 hhpberlinu knowledgeversity Kontakt und Anmeldung Hauptsitz Rotherstraße Berlin Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Register-Nr.: HRB Ust-ID Nr.: DE Infos zu aktuellen Veranstaltungen und Seminaren finden Sie auf unserer Homepage u.hhpberlin.de nächste matchboxlive am 01. Juni 2017 Geschäftsführung Dipl.-Ing. Karsten Foth Dipl.-Inf. BW [VWA] Stefan Truthän Beirat Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher Prof. Dr.-Ing. Dietmar Hosser Dr.-Ing. Karl-Heinz Schubert
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