Sömmerdaer Nachrichten

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1 Sömmerdaer Nachrichten AMTSBLATT DER STADT SÖMMERDA Jahrgang 24 Mittwoch, den 14. Mai 2014 Nummer 10 AUS DEM INHALT Amtlicher Teil Stadt Sömmerda: Öffentliche Stellenausschreibungen im Rahmen des BFD... S. 3 Vom Stadtrat beraten und beschlossen: Beschlüsse der 46. Stadtratssitzung... S. 4 Bekanntmachung: Verordnung über Öffnung Wirtschaftsgärten anlässlich Kneipenmeile und Kulturnacht... S. 6 Wahlbekanntmachungen: Wahl zum Europäischen Parlament, Kommunalwahl, Ortsteilräte... S. 6 Amtliche Bekanntmachung über die Öffnungszeiten des Briefwahllokals für die Europawahl, Kommunal- und Ortsteilratswahlen... S. 11 Amtliche Bekanntmachung Sitzung Wahlausschuss... S. 11 Stadt Sömmerda: Öffentl. Ausschreibung Nr. 04/ S. 11 Nichtamtlicher Teil Veranstaltungstipps... S Night-Streetballturnier, Kulturnacht & Kneipenmeile, Sömmerdaer Stadtfest Sömm. Gartenmarkt... S Jahre Heimatfreunde Leubingen... S. 16 Verabschiedung Stadtrat.. S. 17 Erster Immobiliengipfel... S. 17 Stadtwette besiegelt... S. 17 Eigenbetrieb Abwasser Sömmerda informiert... S. 18 Städtische Kindereinrichtung Glückliche Zukunft... S Mai-Feiertag... S. 18 FFW Sömmerda... S. 18 Histor.-Techn. Museum... S. 19 Offener Jugendtreff B27... S. 19 Tourist-Information... S. 19 Seniorenbeirat tagt... S. 19

2 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 2 STADTVERWALTUNG BEREITSCHAFT IMPRESSUM Stadt Sömmerda Marktplatz 3-4, Telefon: 350-0, Fax: Internet: mail@stadt.soemmerda.de Öffnungszeiten Montag: 9-12 Uhr Dienstag: 9-12 Uhr / Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9-12 Uhr / Uhr Freitag: 9-12 Uhr TELEFONVERZEICHNIS Sekretariat Sport- und Veranstaltungsstätten Gleichstellungsbeauftragte Hauptamt Amtsleiter Büro Stadtrat Personalabteilung Presse-/Öff.keitsarbeit Statistik und Wahlen EDV / Informatik Kultur / Jugendarbeit Tourist-Information Museumsleiter Stadtarchiv Hist.-Techn. Museum Stadt- u. Kreisbibliothek Stadt- u. Kreismusikschule Schüler-Freizeit-Zentrum Offener Jugendtreff B Finanzen und Soziales Amtsleiterin Stadtkasse Steuern Vollstreckung Kämmerei Versicherung Abteilung Liegenschaften Abteilung Soziales Kindereinrichtungen Rechts- und Ordnungsamt Amtsleiter Einwohnermeldeamt Straßenverkehrsbehörde Standesamt Gewerbeabteilung Sondermärkte Fundbüro Feuerwehr- und Zivilschutz Bau- und Umweltamt Amtsleiter Stadtplanung Bauverwaltung Straßenbeleucht./-reinig Hoch- und Tiefbau Wirtschaftsförderung Abteilung Umwelt Friedhofswesen Umweltschutz Betriebshof Eigenbetrieb Abwasser Stadtwerke Sömmerda Freibad Schwimmhalle Klempner - Sanitär und Heizung WGS mbh: = Fa. Zapf...Tel. (036374) Bereitschaftsdienst für das Gewerk Klempner im Wohnbestand der WOBAG Sömmerda sowie für Heizung und Warmwasser der WGS mbh und WOBAG Die für die einzelnen Wohnanlagen zuständige Bereitschaftsfirma ist dem Aushang im Hauseingang zu entnehmen. Elektrobereitschaft der WOBAG = Elektro-Knörig, Frohndorf, Str. des Friedens 36...Tel = Fa. Oehler, Sömmerda, Käthe- Kollwitz-Str. 6...Tel. (03634) oder (0172) Elektrobereitschaft der WGS mbh = TOGA Elektro GmbH, Werrchenstr Tel. (0172) Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbh Sömmerda...Tel. (03634) Mo - Do 06:45 Uhr bis 15:30 Uhr / Fr 06:45 Uhr bis 11:30 Uhr Außerhalb dieser Zeit gilt folgende kostenfreie Rufnummer: Rohrreinigung Morawietz Funktelefon:...(0171) Bereitschaft bei Abwasser- / Abflussstörungen in der Stadt Sömmerda und den Ortsteilen (öffentlicher Bereich) Eigenbetrieb Abwasser Sömmerda:...(0171) an Arbeitstagen:......(03634) oder Stunden - Service - Schlüsseldienst = Dieter Becke, Sömmerda, Basedowstraße 21...Tel. (03634) oder (0172) = TASCH Sicherheitstechnik GmbH, Sömmerda, Am Anger 17...Tel. (03634) oder (0177) = Detlef Jessing, Sömmerda, Poststraße 14...Tel. (03634) oder (0172) Gas / Fernwärme / Strom - Stadtgebiet Sömmerda = SEV GmbH, Uhlandstraße 7,...Tel. (03634) Havariedienst Glasbruch = Fa. Schäfer, Sömmerda, Adolf- Barth-Str Tel. (03634) Ärztlicher Bereitschaftsdienst bundesweite Gratis-Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst: (immer dann, wenn Sie außerhalb der Sprechzeiten einen Arzt brauchen; bei Notfällen wie schwerer Unfall oder Verdacht auf Herzinfarkt gilt wie bisher die Notrufnummer 112) Bereitschaft DRK Krankenhaus Sömmerda 24-Stunden-Bereitschaft Montag bis Sonntag: Notfall-Zentrale DRK Krankenhaus Sömmerda, Bahnhofstr. 36,...Tel. (03634) zusätzliche ambulante Sprechzeiten des Kinderarztes im DRK-Krankenhaus Sömmerda: Samstag, Sonntag, Feiertag 11:00-12:00 Uhr und 17:00-18:00 Uhr Bereitschaft Notdienst Erfurt Notdienstzentrale Erfurt, Helios-Klinikum, Nordhäuser Str. 74, Erfurt...Telefon (0361) ambulante Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00-07:00 Uhr Folgetag Mittwoch, Freitag 13:00-07:00 Uhr Folgetag Samstag, Sonntag, Feiertag 07:00-07:00 Uhr Folgetag Dringender Hausbesuchsdienst in Notfällen für den Bereich Sömmerda über Notdienstrufnummer: Zahnärztlicher Notdienst samstags, sonn- und feiertags landesweit zentrale Notdienstrufnummer (12 ct/min) Notdienst Pflegeplatz Sie brauchen im Notfall sofort einen Pflegeplatz - pro seniore hilft unter... Telefon (3,9 ct/min Festnetz, max. 42 ct/min Mobil) Telefonnummer Giftinfozentrum Erfurt... (0361) Bereitschaft Apotheken: bis Rats-Apotheke Weißensee Langer Damm 4 Tel. (036374) bis Igel-Apotheke Sömmerda Auenstraße 3 Tel. (03634) bis Apotheke Am Erfurter Tor Sömmerda, Stadtring 17a Tel. (03634) AMTSBLATT der Stadt Sömmerda Sömmerdaer Nachrichten Herausgeber: Stadt Sömmerda Marktplatz 3-4 Telefon (03634) Telefax (03634) mail@stadt.soemmerda.de Internet Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Ralf Redaktion: Pressestelle Stadt Sömmerda Sabine Felske / Anett Hädrich Telefon (03634) Eva-Maria Kette Telefon (03634) pressestelle@stadt.soemmerda.de Druck und Verteilung: Schenkelberg Druck Weimar GmbH Österholzstraße Nohra bei Weimar Internet Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint in der Regel 14-tägig mittwochs und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. Ab dem Erscheinungstag liegen im Rathaus der Stadt Sömmerda, Marktplatz 3-4, einige Exemplare zur Ansicht bereit. Zudem steht das Amtsblatt kostenlos auf der städtischen Internetseite auf als Download zur Verfügung. Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, 20. Mai 2014, 18:00 Uhr Erscheinungstag: Mittwoch 28. Mai 2014 Beiträge bitte rechtzeitig senden an: pressestelle@stadt. soemmerda.de

3 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 3 Bei der Stadt Sömmerda sind voraussichtlich zum 01. Januar 2015 Stellen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im Grünanlagen- und Umweltbereich zu besetzen. Die Dauer beträgt 12 Monate. Bewerben können sich Frauen und Männer ab 27 Jahren, die Interesse für folgende Arbeitsaufgaben haben: Säuberung und Mahd der Grünflächen in Parks und Anlagen Unterstützung bei der Pflege der Rabatten im öffentlichen Bereich Gehölzflächen lockern, trockene Triebe abschneiden Mithilfe bei der Laubentsorgung Sauberhaltung der öffentlichen Spielplätze Wachstumsfördernde Maßnahmen der in den Vorjahren gepflanzten Bäume u. v. m. Für diese Tätigkeit wird im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung von 30 h/woche ein Taschengeld in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen gezahlt. Eine Teilnahme am Pflichtseminar von 12 Tagen ist erforderlich. Sollten Sie an diesen Tätigkeiten Interesse haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich, einschließlich mit tabellarischem Lebenslauf und Lichtbild bis zum in der Personalabteilung der Stadtverwaltung Sömmerda, Marktplatz 3-4,. Stadt Sömmerda *************************************** Bei der Stadt Sömmerda ist voraussichtlich zum 01. Januar 2015 eine Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im Jugendtreff B27 zu besetzen. Die Dauer beträgt 12 Monate. AMTLICHER TEIL Öffentliche Stellenausschreibungen Von den Bewerber/innen im Alter ab 27 Jahren wird erwartet: Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 27 Jahren Teamfähigkeit Kreativität Mitarbeit an der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, Projekten und Jugendfreizeiten Absicherung der Öffnungszeiten (auch am Wochenende) Für diese Tätigkeit wird im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung von 30 h/woche ein Taschengeld in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen gezahlt. Eine Teilnahme am Pflichtseminar von 12 Tagen ist erforderlich. Sollten Sie an diesen Tätigkeiten Interesse haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich, einschließlich mit tabellarischem Lebenslauf und Lichtbild bis zum in der Personalabteilung der Stadtverwaltung Sömmerda, Marktplatz 3-4,. *************************************** Bei der Stadt Sömmerda sind voraussichtlich zum 01. Januar 2015 zwei Stellen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im Jugendtreff Leubingen zu besetzen. Die Dauer beträgt 12 Monate. Von den Bewerber/innen im Alter ab 27 Jahren wird erwartet: Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 27 Jahren Teamfähigkeit Kreativität Mitarbeit an der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, Projekten und Jugendfreizeiten Absicherung der Öffnungszeiten (auch am Wochenende) Für diese Tätigkeit wird im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung von 30 h/woche ein Taschengeld in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen gezahlt. Eine Teilnahme am Pflichtseminar von 12 Tagen ist erforderlich. Sollten Sie an diesen Tätigkeiten Interesse haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich, einschließlich mit tabellarischem Lebenslauf und Lichtbild bis zum in der Personalabteilung der Stadtverwaltung Sömmerda, Marktplatz 3-4,. *************************************** Bei der Stadt Sömmerda ist voraussichtlich zum 01. Januar 2015 eine Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im Schüler-Freizeit-Zentrum zu besetzen. Die Dauer beträgt 12 Monate. Von den Bewerber/innen ab 27 Jahren wird erwartet: Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 16 Jahren Teamfähigkeit Kreativität handwerkliche Fähigkeiten Betreuung von Kindern und Jugendlichen im offenen Bereich Mitarbeit an der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, Projekten und Ferienfreizeiten (gelegentlich auch an Wochenenden) Absicherung der Öffnungszeiten Für diese Tätigkeit wird im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung von 30 h/woche ein Taschengeld in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen gezahlt. Eine Teilnahme am Pflichtseminar von 12 Tagen ist erforderlich. Sollten Sie an diesen Tätigkeiten Interesse haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich, einschließlich mit tabellarischem Lebenslauf und Lichtbild bis zum in der Personalabteilung der Stadtverwaltung Sömmerda, Marktplatz 3-4,. *************************************** Bei der Stadt Sömmerda sind voraussichtlich zum 01. Januar 2015 zwei Stellen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in den Sportanlagen zu besetzen. Die Dauer beträgt 12 Monate. Von den Bewerber/innen im Alter ab 27 Jahre wird erwartet: Interesse im handwerklichen Bereich wie Kleinstreparaturen und Ausbesserungsarbeiten Grünanlagenpflege wie Rasen mähen und Hecken schneiden Pflege der Rabatten im Sportplatzbereich Hilfsdienste, Unterstützung bei Sportveranstaltungen Für diese Tätigkeit wird im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung von 30 h/woche ein Taschengeld in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen gezahlt. Eine Teilnahme am Pflichtseminar von 12 Tagen ist erforderlich. Sollten Sie an diesen Tätigkeiten Interesse haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich, einschließlich mit tabellarischem Lebenslauf und Lichtbild bis zum in der Personalabteilung der Stadtverwaltung Sömmerda, Marktplatz 3-4,. *************************************** Bei der Stadt Sömmerda sind voraussichtlich zum 01. März 2015 Stellen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienst als Helfer in den Kindereinrichtungen zu besetzen. Die Dauer beträgt 12 Monate. Bewerben können sich Frauen und Männer ab 27 Jahren, die Interesse für folgende Arbeitsaufgaben haben: praktische Hilfstätigkeit der Kinderhilfe Unterstützung des Hausmeisters und der Servicekräfte Geschirr waschen, Geschirr verteilen Essensausgabe, Essenstransport Tische abräumen Außenarbeiten im Gartenbereich, z. B. Rasen mähen, Pflanzenverschnitt, Gießen Kleinstreparaturen z. B. Spielgeräte Lager- und Ordnungsfunktion, z. B. Bastelmaterialien, Musikund Bewegungsräume Spielzeuge wegräumen

4 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 4 bei Veranstaltungen und deren Vorbereitung helfen Projektunterstützung, z. B. Sport- und Forschungsgruppen Von den Bewerber/innen wird erwartet: Interesse an der Arbeit für und mit Kindern im Alter von 4 Monaten bis Schuleintritt Teamfähigkeit, Kreativität und handwerkliche Fähigkeiten Für diese Tätigkeit wird im Rahmen der Teilzeitbeschäftigung von 30 h/woche ein Taschengeld in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen gezahlt. Eine Teilnahme am Pflichtseminar von 12 Tagen ist erforderlich. Sollten Sie an diesen Tätigkeiten Interesse haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich, mit tabellarischem Lebenslauf und Lichtbild bis zum in der Personalabteilung der Stadtverwaltung Sömmerda, Marktplatz 3-4 in. Vom Stadtrat beraten und beschlossen Beschlüsse der 46. Stadtratssitzung In der 46. Sitzung des Stadtrates, die am 24. April 2014 im Volkshaus stattgefunden hat, wurden nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung verabschiedet: Beschluss Nr. 33/2014 Antrag des s Betreff: Neugestaltung Busbahnhof - Festlegung der Variante zur Gestaltung der Haltestellenüberdachung Die auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses zur Neugestaltung eines zentralen Busbahnhofes (Beschlussnummer 107/2013) erarbeiteten Varianten- und Finanzierungsoptionen in Form der Variantenübersicht mit der jeweils dazugehörigen Kostenfinanzierung werden durch den Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der wird beauftragt, die Variante II als Vorzugsvariante bei der weiteren Planung und Umsetzung der Gesamtmaßnahme Busbahnhof zu berücksichtigen und die dazu erforderlichen Mittel im städtischen Haushalt entsprechend bereitzustellen. Ja-Stimmen...24 Nein-Stimmen...1 Beschluss Nr. 041/2014 Antrag des s Betreff: Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Sömmerda Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept 2012 der Stadt Sömmerda in der Fassung der Fortschreibung 2014 wird beschlossen. Ja-Stimmen...23 Stimmenthaltungen...2 Beschluss Nr. 026/2014 Antrag des s Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Sömmerda für das Haushaltsjahr 2014 Die folgende Haushaltssatzung der Stadt Sömmerda für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich des Haushaltsplanes und den Anlagen sowie des Wirtschaftsplanes 2014 des Eigenbetriebes Abwasser Sömmerda wird beschlossen. Ja-Stimmen...23 Nein-Stimmen...0 Stimmenthaltungen...2 Beschluss Nr. 027/2014 Antrag des s Betreff: Finanzplan und Investitionsplan zum Haushaltsplan 2014 Dem Finanzplan mit dem zugrunde liegenden Investitionsplan zum Haushaltsplan 2014 wird zugestimmt. Ja-Stimmen...13 Nein-Stimmen...2 Stimmenthaltungen...10 Beschluss Nr. 139/2013 Antrag des s Betreff: Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung in der Stadt Sömmerda und den Ortsteilen Wenigensömmern und Rohrborn Der wird ermächtigt und beauftragt, mit der Stadtwerke Sömmerda GmbH mit Sitz in, Poststraße 1 und der Sömmerdaer Energieversorgung GmbH (SWS GmbH) mit Sitz in, Uhlandstraße 1 (SEV GmbH), den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Stadtgebiet Sömmerda und den Ortsteilen Wenigensömmern und Rohrborn in beiliegender Form abzuschließen. Beschluss Nr. 045/2014 Antrag des s Betreff: Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Gasversorgung in der Stadt Sömmerda und ihren Ortsteilen Der wird ermächtigt und beauftragt, mit der Stadtwerke Sömmerda GmbH mit Sitz in, Poststraße 1 und der Sömmerdaer Energieversorgung GmbH (SWS GmbH) mit Sitz in, Uhlandstraße 1 (SEV GmbH), den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Gasversorgung im Stadtgebiet Sömmerda und ihren Ortsteilen in beiliegender Form abzuschließen. Beschluss Nr. 046/2014 Antrag des s Betreff: Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Fernwärmeversorgungsanlagen in der Stadt Sömmerda und ihren Ortsteilen Der wird ermächtigt und beauftragt, mit der Stadtwerke Sömmerda GmbH mit Sitz in, Poststraße 1 und der Sömmerdaer Energieversorgung GmbH (SWS GmbH) mit Sitz in, Uhlandstraße 1 (SEV GmbH), den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Fernwärmeversorgungsanlagen im Stadtgebiet Sömmerda und ihren Ortsteilen in beiliegender Form abzuschließen. Beschluss Nr. 042/2014 Antrag des s Betreff: Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 Wohnen Grüne Mitte - Pestalozzistraße der Stadt Sömmerda zwischen der Stadt Sömmerda und der Wohnungsgesellschaft Sömmerda mbh Der Stadtrat der Stadt Sömmerda beschließt den Abschluss des Durchführungsvertrages (Anlage) nach 12 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 Wohnen Grüne Mitte - Pestalozzistraße der Stadt Sömmerda zwischen der Stadt Sömmerda und der Wohnungsgesellschaft Sömmerda mbh. Nein-Stimmen...0

5 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 5 Beschluss Nr. 028/2014 Antrag des s Betreff: Beschluss über die Abwägung der Einwendungen, Hinweise und Anregungen der privaten und öffentlichen Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 Wohnen Grüne Mitte - Pestalozzistraße Stadt Sömmerda 1. Die Abwägungsvorschläge (Anlage) zu den aus dem Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie aus der Behördenbeteiligung vorgebrachten Einwendungen, Hinweise und Anregungen werden mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Abwägungsprotokoll als Anlage zum Beschluss). 2. Den Einreichern von Stellungnahmen nach 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ist das Abwägungsergebnis mitzuteilen. 3. Das Abwägungsergebnis ist in den Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung einzuarbeiten. Beschluss Nr. 029/2014 Antrag des s Betreff: Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 Wohnen Grüne Mitte - Pestalozzistraße der Stadt Sömmerda 1. Auf der Grundlage des 10 Abs. 1 BauGB beschließt der Stadtrat der Stadt Sömmerda den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 Wohnen Grüne Mitte Pestalozzistraße Stadt Sömmerda in der Fassung vom März 2014 als Satzung. 2. Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 14 Wohnen Grüne Mitte Pestalozzistraße der Stadt Sömmerda in der Fassung vom März 2014 wird gebilligt. 3. Der wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 Wohnen Grüne Mitte Pestalozzistraße der Stadt Sömmerda dem Landratsamt Sömmerda gemäß 10 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Der wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Sömmerda für die zu überplanende Fläche zu berichtigen und die Berichtigung zusammen mit dem Bebauungsplan bekannt zu machen. 5. Der Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist nach Genehmigung durch das Landratsamt Sömmerda oder nach Ablauf der Drei-Monatsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung (einschließlich aller Anlagen) und der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB zu jedermanns Einsicht bereit gehalten wird und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Es ist dabei auf die Verjährungsfrist bei der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach der ThürKO und bei Mängeln der Abwägung nach dem BauGB sowie auf die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen nach dem BauGB hinzuweisen. Beschluss Nr. 043/2014 Antrag des s Betreff: Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 Altengerechtes Wohnen Grüne Mitte - Pestalozzistraße der Stadt Sömmerda zwischen der Stadt Sömmerda und der Wohnungsbaugenossenschaft Sömmerda/Thüringen eg Der Stadtrat der Stadt Sömmerda beschließt den Abschluss des Durchführungsvertrages (Anlage) nach 12 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 Altengerechtes Wohnen Grüne Mitte Pestalozzistraße der Stadt Sömmerda zwischen der Stadt Sömmerda und der Wohnungsbaugenossenschaft Sömmerda/ Thüringen eg. Beschluss Nr. 030/2014 Antrag des s Betreff: Beschluss über die Abwägung der Einwendungen, Hinweise und Anregungen der privaten und öffentlichen Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 Altengerechtes Wohnen Grüne Mitte - Pestalozzistraße Stadt Sömmerda 1. Die Abwägungsvorschläge (Anlage) zu den aus dem Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie aus der Behördenbeteiligung vorgebrachten Einwendungen, Hinweise und Anregungen werden mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Abwägungsprotokoll als Anlage zum Beschluss). 2. Den Einreichern von Stellungnahmen nach 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ist das Abwägungsergebnis mitzuteilen. 3. Das Abwägungsergebnis ist in den Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung einzuarbeiten. Beschluss Nr. 031/2014 Antrag des s Betreff: Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 Altengerechtes Wohnen Grüne Mitte - Pestalozzistraße der Stadt Sömmerda 1. Auf der Grundlage des 10 Abs. 1 BauGB beschließt der Stadtrat der Stadt Sömmerda den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 Altengerechtes Wohnen Grüne Mitte Pestalozzistraße Stadt Sömmerda in der Fassung vom März 2014 als Satzung. 2. Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 15 Altengerechtes Wohnen Grüne Mitte Pestalozzistraße der Stadt Sömmerda in der Fassung vom März 2014 wird gebilligt. 3. Der wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 Altengerechtes Wohnen Grüne Mitte Pestalozzistraße der Stadt Sömmerda dem Landratsamt Sömmerda gemäß 10 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Der wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Sömmerda für die zu überplanende Fläche zu berichtigen und die Berichtigung zusammen mit dem Bebauungsplan bekannt zu machen. 5. Der Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist nach Genehmigung durch das Landratsamt Sömmerda oder nach Ablauf der Drei-Monatsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung (einschließlich aller Anlagen) und der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB zu jedermanns Einsicht bereit gehalten wird und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Es ist dabei auf die Verjährungsfrist bei der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach der ThürKO und bei Mängeln der Abwägung nach dem BauGB sowie auf die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen nach dem BauGB hinzuweisen. Beschluss Nr. 113/2013 Antrag des s Betreff: Bestätigung der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Stadt Sömmerda

6 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 6 Der als Anlage beiliegenden Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Stadt Sömmerda wird zugestimmt. Beschluss Nr. 051/2014 Antrag des s Betreff: Bestätigung gemäß 6 Absatz 1 Ziffer 11 der Betriebssatzung zur Bilanzierung von Grundstücken der Stadt Sömmerda mit abwassertechnischen Bauten als Sondervermögen beim Eigenbetrieb Abwasser Sömmerda Für die Aufstellung des Jahresabschlusses zum werden die gemäß beiliegender Inventarliste aufgeführten, der öffentlichen Abwasserentsorgung dienenden und mit abwassertechnischen Anlagen bebauten Grundstücke der Stadt Sömmerda beim Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser Sömmerda zu den jeweils ermittelten Grundstückswerten bilanziert. Anwesende Mitglieder...24 Ja-Stimmen...24 Beschluss Nr. 052/2014 Antrag des s Betreff: Beteiligung an der Organisation Mayors for Peace Die Stadt Sömmerda tritt der Organisation Mayors for Peace ( für den Frieden) bei. Der wird ermächtigt, die erforderlichen Schritte (Beitrittserklärung) zu veranlassen. Ja-Stimmen...24 Nein-Stimmen...1 Beschluss Nr. 053/2014 Antrag des s Betreff: 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sömmerda Der in der Anlage beigefügten 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sömmerda wird zugestimmt. Beschluss Nr. 038/2014 Antrag des Stadtrates Heinz Rottleb Betreff: Stolpersteine in der Stadt Sömmerda Die Stadt Sömmerda beteiligt sich am Projekt Stolperstein. Die ersten beiden Stolpersteine sind bestimmt für Frau Anna Hohmann aus Wenigensömmern, Vorderstraße 86, und Herrn Alfred Köcher aus Sömmerda, Gartenstraße 20, vorbehaltlich der historischen Belegbarkeit der Daten zu den Personen. Anwesende Mitglieder...24 Ja-Stimmen...24 Hinweis: Zugehörige Anlagen können im Rathaus / Büro des Stadtrates, Zimmer 106, während der öffentlichen Sprechzeiten eingesehen werden. Stadt Sömmerda Bekanntmachung Verordnung über die Öffnung der Wirtschaftsgärten in der Kernstadt Sömmerda am 24. und 25. Mai 2014 anlässlich der Kneipenmeile und Kulturnacht Auf der Grundlage des Thüringer Gaststättengesetzes vom (GVBl. Nr. 11 S. 367) wird für die Gaststätten der Stadt Sömmerda verordnet: Die Sperrzeit für die mit den Gaststätten konzessionierten bzw. angemeldeten Wirtschaftsgärten (Biergärten) wird für den 24. Mai 2014, für die Zeit von 22:00 bis 24:00 Uhr aufgehoben und für den 25. Mai 2014, für die Zeit von 02:00 bis 06:00 Uhr festgesetzt. Sömmerda, den / Wahlbekanntmachung 1. Am findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) 01 Volkshaus Sömmerda Weißenseer Str. 33/35, 02 Stadtverwaltung Sömmerda Poststraße 1, 03 Staatl. Gymnasium Außenstelle Fichtestraße Fichtestraße 1, 04 Staatl. Gymnasium Albert Schweitzer Salzmannstraße 39, 05 Unstruthalle Sömmerda Fichtestraße 23, 06 Bürgerzentrum Bertha von Suttner Str. der Einheit 27, 07 Staatl. Regelschule Albert Einstein A.-Einstein-Straße 29, 08 pro seniore Residenz Lucas-Cranach-Str. 1a, 09 Verkehrspräventionszentrum Straße der Einheit 25, 10 Schüler-Freizeit-Zentrum Kölledaer Str. 30, 11 Staatl. Grundschule Lindenschule Robert-Koch-Platz 2, 12 Vereinsheim Moritz-Wandt-Str. 1, 13 Dorfgemeinschaftshaus Dorfstraße 54, Schallenburg 14 Dorfgemeinschaftshaus Dorfstraße 30, Rohrborn 15 Feuerwehrgerätehaus Hinterm Dorf, Wenigensömmern 16 Sporthalle Frohndorf Dorfplatz, Frohndorf 17 Vereinshaus Angerstraße 21, Orlishausen 18 Bürgerhaus Rosa-Luxemburg-Str. 17, Leubingen 19 Gemeinderaum Friedensstraße, Stödten 20 Bürger- und Vereinshaus Platz der Märzgefallenen 4, Tunzenhausen Die Gemeinde ist in 20 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In folgenden Wahlbezirken wird eine Repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. 06 Bürgerzentrum Bertha von Suttner Str. der Einheit 27, 08 pro seniore Residenz Lucas-Cranach-Str. 1a, In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr in, am im Rathaus (Sitzungssaal), Marktplatz 3-4 zusammen.

7 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 7 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Sömmerda, den , Wahlbekanntmachung Kommunalwahl 1. Am findet die Kommunalwahl von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. 2. Die Gemeinde bildet 20 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) 01 Volkshaus Sömmerda Weißenseer Str. 33/35, 02 Stadtverwaltung Sömmerda Poststraße 1, 03 Staatl. Gymnasium Außenstelle Fichtestraße Fichtestraße 1, 04 Staatl. Gymnasium Albert Schweitzer Salzmannstraße 39, 05 Unstruthalle Sömmerda Fichtestraße 23, 06 Bürgerzentrum Bertha von Suttner Str. der Einheit 27, 07 Staatl. Regelschule Albert Einstein A.-Einstein-Straße 29, 08 pro seniore Residenz Lucas-Cranach-Str. 1a, 09 Verkehrspräventionszentrum Straße der Einheit 25, 10 Schüler-Freizeit-Zentrum Kölledaer Str. 30, 11 Staatl. Grundschule Lindenschule Robert-Koch-Platz 2, 12 Vereinsheim Moritz-Wandt-Str. 1, 13 Dorfgemeinschaftshaus Dorfstraße 54, Schallenburg 14 Dorfgemeinschaftshaus Dorfstraße 30, Rohrborn 15 Feuerwehrgerätehaus Hinterm Dorf, Wenigensömmern 16 Sporthalle Frohndorf Dorfplatz, Frohndorf 17 Vereinshaus Angerstraße 21, Orlishausen 18 Bürgerhaus Rosa-Luxemburg-Str. 17, Leubingen 19 Gemeinderaum Friedensstraße, Stödten 20 Bürger- und Vereinshaus Platz der Märzgefallenen 4, Tunzenhausen In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses sind zwei Briefwahlvorstände gebildet worden. Der Arbeitsraum der Briefwahlvorstände befindet sich im Rathaus (Sitzungssaal), Marktplatz 3-4,. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 18:00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: 3.1. Wahl der Stadtratsmitglieder und Kreistagsmitglieder Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und

8 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 8 gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern) Wahl der Ortsteilbürgermeister Zu den Ortsteilbürgermeisterwahlen in den Ortsteilen Leubingen/ Stödten mit gemeinsamer Ortsteilverfassung sowie in den Ortsteilen Schallenburg, Tunzenhausen und Wenigensömmern mit eigener Ortsteilverfassung findet eine Verhältniswahl statt. Sie haben eine Stimme. Sie vergeben Ihre Stimme dadurch, dass Sie auf dem Stimmzettel einen Wahlvorschlag kennzeichnen Zur Ortsteilbürgermeisterwahl in den Ortsteilen Orlishausen/ Frohndorf mit gemeinsamer Ortsteilverfassung und dem Ortsteil Rohrborn mit eigener Ortsteilverfassung findet eine Mehrheitswahl statt. Der Wähler hat eine Stimme. Ein gültiger Wahlvorschlag wurde zugelassen und ist auf dem Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler kann den Bewerber streichen und seine Stimme durch Hinzufügen einer wählbaren Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf vergeben. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zu den Wahlräumen sowie zu den Arbeitsräumen der Briefwahlvorstände, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Hollmann Wahlleiter Wahlbekanntmachung Ortsteilrat Leubingen/Stödten 1. Am findet die Ortsteilratswahl in den Ortsteilen Leubingen und Stödten mit gemeinsamer Ortsteilverfassung von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. 3. Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) 18 Bürgerhaus Rosa-Luxemburg-Str. 17, Leubingen 19 Gemeinderaum Friedensstraße, Stödten 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. - Zur Ortsteilratswahl in Leubingen und Stödten findet eine Mehrheitswahl statt. Der Wähler hat 6 Stimmen. 8 gültige Wahlvorschläge wurden zugelassen und sind auf dem Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler kann die Bewerber streichen und neue Stimmen durch Hinzufügen wählbarer Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf vergeben. 6. Ablauf der Wahlhandlung: Nach Betreten des Wahlraumes erhalten Sie, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel für die Ortsteilratswahl. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlkabine. Danach nennen Sie am Tisch des Wahlvorstandes Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der: a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet hat oder b) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt. Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den o.g. Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. Wahlbekanntmachung Ortsteilrat Orlishausen/Frohndorf 1. Am findet die Ortsteilratswahl in den Ortsteilen Orlishausen und Frohndorf mit gemeinsamer Ortsteilverfassung von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. 3. Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben.

9 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 9 Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) 16 Sporthalle Frohndorf Dorfplatz, Frohndorf 17 Vereinshaus Angerstraße 21, Orlishausen 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. - Zur Ortsteilratswahl in Orlishausen und Frohndorf findet eine Mehrheitswahl statt. Der Wähler hat 8 Stimmen. 8 gültige Wahlvorschläge wurden zugelassen und sind auf dem Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler kann die Bewerber streichen und neue Stimmen durch Hinzufügen wählbarer Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf vergeben. 6. Ablauf der Wahlhandlung: Nach Betreten des Wahlraumes erhalten Sie, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel für die Ortsteilratswahl. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlkabine. Danach nennen Sie am Tisch des Wahlvorstandes Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der: a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet hat oder b) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt. Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den o.g. Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. Wahlbekanntmachung Ortsteilrat Rohrborn 1. Am findet die Ortsteilratswahl in dem Ortsteil Rohrborn mit eigener Ortsteilverfassung von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. 3. Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) 14 Dorfgemeinschaftshaus Dorfstraße 30, Rohrborn 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. - Zur Ortsteilratswahl Rohrborn findet eine Mehrheitswahl statt. Der Wähler hat 4 Stimmen. 5 gültige Wahlvorschläge wurden zugelassen und sind auf dem Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler kann die Bewerber streichen und neue Stimmen durch Hinzufügen wählbarer Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf vergeben. 6. Ablauf der Wahlhandlung: Nach Betreten des Wahlraumes erhalten Sie, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel für die Ortsteilratswahl. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlkabine. Danach nennen Sie am Tisch des Wahlvorstandes Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der: a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet hat oder b) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt. Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den o.g. Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. / Wahlbekanntmachung Ortsteilrat Schallenburg 1. Am findet die Ortsteilratswahl in dem Ortsteil Schallenburg mit eigener Ortsteilverfassung von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. 3. Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) 13 Dorfgemeinschaftshaus Dorfstraße 54, Schallenburg

10 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. - Zur Ortsteilratswahl Schallenburg findet eine Mehrheitswahl statt. Der Wähler hat 4 Stimmen. 8 gültige Wahlvorschläge wurden zugelassen und sind auf dem Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler kann die Bewerber streichen und neue Stimmen durch Hinzufügen wählbarer Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf vergeben. 6. Ablauf der Wahlhandlung: Nach Betreten des Wahlraumes erhalten Sie, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel für die Ortsteilratswahl. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlkabine. Danach nennen Sie am Tisch des Wahlvorstandes Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der: a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet hat oder b) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt. Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den o.g. Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. Wahlbekanntmachung Ortsteilrat Tunzenhausen 1. Am findet die Ortsteilratswahl in dem Ortsteil Tunzenhausen mit eigener Ortsteilverfassung von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. 3. Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. - Zur Ortsteilratswahl Tunzenhausen findet eine Mehrheitswahl statt. Der Wähler hat 4 Stimmen. 11 gültige Wahlvorschläge wurden zugelassen und sind auf dem Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler kann die Bewerber streichen und neue Stimmen durch Hinzufügen wählbarer Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf vergeben. 6. Ablauf der Wahlhandlung: Nach Betreten des Wahlraumes erhalten Sie, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel für die Ortsteilratswahl. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlkabine. Danach nennen Sie am Tisch des Wahlvorstandes Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der: a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet hat oder b) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt. Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den o.g. Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. Wahlbekanntmachung Ortsteilrat Wenigensömmern 1. Am findet die Ortsteilratswahl in dem Ortsteil Wenigensömmern mit eigener Ortsteilverfassung von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. 3. Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Wahlbezirk Wahlbezirks Abgrenzung des 20 Bürger- und Vereinshaus Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) Platz der Märzgefallenen 4, Tunzenhausen Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) 15 Feuerwehrgerätehaus Hinterm Dorf, Wenigensömmern 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit.

11 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. - Zur Ortsteilratswahl Wenigensömmern findet eine Mehrheitswahl statt. Der Wähler hat 4 Stimmen. 3 gültige Wahlvorschläge wurden zugelassen und sind auf dem Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler kann die Bewerber streichen und neue Stimmen durch Hinzufügen wählbarer Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf vergeben. 6. Ablauf der Wahlhandlung: Nach Betreten des Wahlraumes erhalten Sie, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel für die Ortsteilratswahl. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlkabine. Danach nennen Sie am Tisch des Wahlvorstandes Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der: a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet hat oder b) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt. Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den o.g. Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. Amtliche Bekanntmachung über die Öffnungszeiten des Briefwahllokals für die Europawahl, Kommunal- und Ortsteilratswahlen Von Montag, , bis Freitag, , besteht für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die durch Briefwahl wählen die Möglichkeit, ihre Wahlhandlung im Briefwahllokal der Stadt Sömmerda, im Rathaus, Sitzungssaal, vorzunehmen. Das Briefwahllokal ist wie folgt geöffnet: Montag - Freitag Mo, Mi, Do Dienstag Freitag, den Hollmann Wahlleiter 09:00-12:00 Uhr 13:00-16:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr Amtliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses Der Wahlausschuss der Stadt Sömmerda tritt am Dienstag, dem 27. Mai 2014 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses zusammen. Gegenstand der Sitzung des Wahlausschusses wird sein: Die Feststellung des Wahlergebnisses gemäß 9, Abs. 5 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz ThürKWG) vom 16. August 1993, zuletzt berücksichtigte Änderung 2 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (GVBl. S. 291). Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich. Hollmann Wahlleiter Stadt Sömmerda Öffentliche Ausschreibung Nr. 04/2014 a) Auftraggeber: TA 3.1 und 3.2 Bereich 1+4: Stadtverwaltung Sömmerda Marktplatz 3-4 Tel. (03634) Bereich 1+2: Eigenbetrieb Abwasser Sömmerda Uhlandstraße 7 Tel. (03634) Bereich 1+3: Trinkwasserzweckverband Thüringer Becken Bahnhofstraße 28 Tel. (03634) TA 3.3 nur Kanalbau: Eigenbetrieb Abwasser Sömmerda Uhlandstraße 7 Tel. (03634) b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A, Nr. 04/2014 c) Art des Auftrages: Komplexe Sanierungsmaßnahme Lange Straße 3. BA, Teilabschnitte 3.1 und 3.2 Bereich 1 BE, Sperrung / Umleitung Bereich 2 Ersatzneubau MW Kanal und HA Bereich 3 Ersatzneubau Trinkwasserleitung und HA Bereich 4 Verkehrsanlagen Teilabschnitt 3.3 Ersatzneubau Kanal und HA Anger d) Ort der Ausführung:, Lange Straße von Einmündung Thälmannstraße bis Einmündung Querstraße und Kanalbau Anger e) Art und Umfang der Leistung: Bereich 1 - BE/Sperrung/Umleitung Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Beweissicherung, Baubüro, Bauschild, Deckensanierung im Knotenbereich Bereich 2 - Mischwasserkanal mit HA ca. 250 m Kanalneubau DN 300 bis 600 inkl. Tiefbauarbeiten, ca. 65 Stück Neubau Hausanschlüsse, 7 Stück Neubau Schachtbauwerke DN 1000 bis 1200, Rückbau bzw. Verdämmung der alten Abwasseranlagen, ca. 30 m Innensanierung Kanal DN 400 Bereich 3 - Trinkwasserleitung mit teilweiser Erneuerung der HA ca. 240 m Trinkwasserleitung DN 150 aus duktilem Guss liefern und verlegen, ca. 34 St. TW-Hausanschlüsse aus SLM-Rohr mit Ventilanbohrschellen liefern und herstellen Bereich 4 - Verkehrsanlagen ca m² Pflasterdecke und Platten aufnehmen, 350 m² Asphaltbefestigung aufnehmen, m³ Boden lösen, m³ FSS herstellen, m² Asphalttragschicht herstellen, m² Asphaltdeckschicht herstellen, 500 m² Basalt-Kleinpflasterdecke herstellen, 400 m² Plattenfläche herstellen, 415 m Granit-Sonderbordsteine herstellen, 38 m Hoch- und Rundborde aus Beton herstellen, 10 Kellerlichtschächte sanieren, 24 St. Einläufe einschl. Stichleitungen,

12 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 12 3 St. Bäume pfl anzen einschl. Unterfl urbaumrost und Baumschutzgitter Ersatzneubau Kanal Anger mit HA ca. 150 m Kanalneubau DN 300 bis 600 inkl. Tiefbauarbeiten, ca. 25 Stück Neubau Hausanschlüsse, 6 Stück Neubau Schachtbauwerke DN 1000 bis 1200, Rückbau bzw. Verdämmung der alten Abwasseranlagen, Aufbruch und Wiederherstellung der Oberfl ächenbefestigungen g) Losweise Vergabe: nein h) Ausführungsfrist: Teilabschnitt 3.1 von Thälmannstraße bis Erfurter Tor: August - Oktober 2014 Teilabschnitt 3.2 von Erfurter Tor bis Querstraße: April Juni 2015 Teilabschnitt 3.3 Kanal von Querstraße bis Enge Gasse: Juni - August 2015 i) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Einsendefrist für die Beantragung der Unterlagen ist der Versand bzw. Abholung der Unterlagen ab durch IB Pöppich & Albrecht GbR, An der Langen Brücke 1,, Tel. (03634) 68130, Fax (03634) j) Kostenbeitrag für Verdingungsunterlagen: 85,00 EUR inkl. Datenträger mit GAEB-Datei und Versand Überweisung auf Konto: IB Pöppich & Albrecht GbR, Deutsche Bank Sömmerda, IBAN DE , BIC DEUTDEDBERF Kennwort: Lange Straße Der Überweisungsbeleg ist mit der Anforderung einzusenden. Kosten werden nicht erstattet. k) Angebotsfrist: siehe Punkt o) Die Angebote sind mit dem deutlichen Vermerk ANGEBOT - BITTE NICHT ÖFFNEN zu kennzeichnen. l) Angebote sind zu richten an: Stadtverwaltung Sömmerda Bau- und Umweltamt, Marktplatz 3-4, m) Abfassung: in Deutsch n) Zur Eröffnung dürfen nur Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein. o) Angebotseröffnung: Datum: Uhrzeit: 11:00 Uhr Ort: Stadtverwaltung Sömmerda, Bau- und Umweltamt, Marktstraße 1-2,, Raum 0.10 im EG p) Geforderte Sicherheiten: Die Sicherheit für Vertragserfüllung beträgt 5 % und für die Gewährleistung 3% (Mängelanspruchsfrist 4 Jahre). Beide sind durch selbstschuldnerische Bürgschaften zu belegen. r) Bietergemeinschaften: als gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter s) Geforderte Eignungsnachweise: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben gemäß 8 Nr. 3 VOB/A zu machen. Der Nachweis der Fremdüberwachung für Kanalbauarbeiten und die DVGW Zulassung für Arbeiten an Trinkwasserleitungen wird mit der Angebotsabgabe gefordert. t) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: u) Kriterien der Auftragserteilung: Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind grundsätzlich zugelassen und können nur in Verbindung mit einem Hauptangebot abgegeben werden. Änderungs- und Nebenvorschläge sind besonders zu kennzeichnen. Pauschalangebote sind grundsätzlich ausgeschlossen. v) Sonstige Angaben: Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Bereich 1+4: IB Pöppich & Albrecht, An der Langen Brücke 1,, Tel. (03634) 68130, Fax (03634) Bereich 2 und Kanalbau Anger: Eigenbetrieb Abwasser Sömmerda, Uhlandstraße 7,, Tel. (03634) , Fax (03634) Bereich 3: IB Prowa GmbH, Hochheimer Straße 47, Erfurt; Tel. (0361) 67010; Fax (0361) w) Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, Weimar Wir weisen auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung gem. 19, Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sowie auf das Verfahren im Fall der Nichtabhilfe nach 19 Abs. 2 ThürVgG (Kostenfolge Abs. 5) hin. i. A. Rosenstiel Amtsleiter NICHTAMTLICHER TEIL Frau Helga Metzdorf Frau Helene Scheidt Frau Eleonore Naujokat Frau Anneliese Höhne Herrn Karl-Heinz Hoffmann Herrn Hugo Zinecker Frau Elfriede Siegmund Frau Doris Voigt Herrn Horst Ehrhardt Herrn Helmut Gabriel Herrn Johann Spies Frau Wally Ortmann Frau Gertrud Schneider Herrn Manfred Peter Herrn Gottfried Steffen Herrn Karl Egenolf Frau Frieda Veronika Haberkorn Frau Monika Thate Frau Heidemarie Hesse Frau Anita Greiner Frau Christl Thurm Frau Karla Herrmann Herrn Axel Fuß Herrn Dietrich Sauer Herrn Bernd Graupner Frau Doris Münzberg Frau Dagmar Gehm Herrn Bernd Raseta Herrn Bernd Trescher Herrn Heinz Dönicke Herrn Rolf Christof Herrn Hans-Wolfgang Flögel Herrn Karl-Heinz Börner Herrn Horst Pickrodt Herrn Manfred Röhkel Herrn Walter Bauer Herrn Harald Nowak Wir gratulieren Die Stadtverwaltung Sömmerda übermittelt herzliche Glückwünsche, auch nachträglich an: zum 93. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag Allen hier nicht genannten Jubilaren ebenso herzliche Glückwünsche zu ihrem Ehrentag und weiterhin beste Gesundheit sowie persönliches Wohlergehen. Hinweis: Bürgerinnen und Bürger, die hier nicht genannt sein möchten, haben die Möglichkeit, sich rechtzeitig (mind. zwei Wochen vorher) bei der Stadt Sömmerda, Marktplatz 3-4, Abt. Öffentlichkeitsarbeit, Zimmer 112 oder Tel. (03634) oder zu melden. In solchen Fällen wird von einer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Sömmerda Abstand genommen. Ämter und städtische Einrichtungen geschlossen Am Freitag, 30. Mai 2014, bleiben alle Ämter und Einrichtungen der Stadt Sömmerda, auch die Tourist-Information und der Eigenbetrieb Abwasser, aus organisatorischen Gründen geschlossen. Wir bitten um Verständnis.

13 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 13 Aktuelles aus dem SFZ Rückblick: Fröhlich bunte Osterferien Schüler-Freizeit-Zentrum, Kölledaer Str. 30., Telefon: (03634) // EIN BESUCH LOHNT SICH Freizeitangebote MAI Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 13:30 bis 18:00 Uhr Fröhlich und bunt ging es in den Osterferien im städtischen Schüler-Freizeit-Zentrum zu. Eingeläutet wurden die Ferien mit dem traditionellen Osterspaziergang. Dabei erlebten die Kinder jede Menge Osterbräuche wie Osterwasserschöpfen, Osterreiten und natürlich eine Ostereiersuche im Grünen. Fotos (4): SFZ Kinderkunst, Töpfern, Brandmalerei und kleinen Blumenfeen sowie u. a. mit dem Backen von leckeren Frühlingsbroten, einem Kinobe- Montag, Montag, :30 Uhr: Digitale Fotografie/ Bildbearbeit. am PC (ab 10 J.) Dienstag, :00 Uhr: Tanzmariechen (ab 10 Jahre) 15:00 Uhr: Webdesign und Homepage 15:00 Uhr: Geschickte Hände Heute: Schlumpertasche selbst gestalten, Teil 1 15:00 Uhr: Internettreff Mittwoch, :00 Uhr: Nähen - Heute: Ein Deckchen für mein Zimmer, Teil 1 14:00 Uhr: Licht- und Tontechnik 14:00 Uhr: Kindergeburtstag (nach Anmeldung) 14:30 Uhr: Beatbox 15:30 Uhr: Internettreff 16:00 Uhr Theater Donnerstag, :00 Uhr: Computerschreiblernkurs 14:00 Uhr: Breakdance 15:00 Uhr: Little Suleika 15:00 Uhr: Tanzmariechen (ab 6 J.) 15:30 Uhr: Billard/Darts 17:00 Uhr: Orientalischer Tanz 14:00 Uhr: StimmenSpaß Singen für alle 14:30 Uhr: Digitale Fotografie/ Bildbearbeit. am PC (ab 10 J.) 15:00 Uhr: Töpfern Dienstag, :00 Uhr: Tanzmariechen (ab 10 Jahre) 15:00 Uhr: Webdesign und Homepage 15:00 Uhr: Geschickte Hände Heute: Schlumpertasche selbst gestalten, Teil 2 15:00 Uhr: Internettreff Mittwoch, :00 Uhr: Nähen - Heute: Ein Deckchen für mein Zimmer, Teil 2 14:00 Licht- und Tontechnik 14:00 Uhr: Kindergeburtstag (nach Anmeldung) 14:30 Uhr: Beatbox 15:30 Uhr: Internettreff 16:00 Uhr: Theater 14:30-17:30 Uhr: Kinderdisco Eintritt frei! Stella, Joelle (vorn) und die anderen Kinder hatten viel Spaß beim Suchen. Idyllisches Wetter lud zu einem kleinen Picknick und zu Gute-Laune-Spielen ein. Ein besonderer Dank geht dabei an die Sparkasse und die IKK, die für die Ferienkinder kleine Belohnungen beigesteuert haben. Für gute Stimmung sorgte auch die Exkursion zum Baumkronenpfad im Nationalpark Hainich (u.) als Ferienauftakt. Strahlender Sonnenschein und viel Bewegung über und unter der Waldkrone standen auf dem Programm. Auch die anderen Ferientage waren prall gefüllt mit den verschiedensten Kreativangeboten wie such in Erfurt und mit Frühlingsmassagen. Liebe Grüße gehen auch an den Osterhasen, der für die Kinder ein neues Spiel Monopoly Star Wars vorbeibrachte. Natürlich fanden wieder Wettbewerbe statt. Beim Yu-Gi-Oh-Turnier gewannen Robin (8 J.) und Dominik (14 J.) und beim Tischtennis zeigte Jonathan (10 J.) am besten sein Können. Die ereignisreichen Osterferien fanden ihren krönenden Abschluss mit dem Wasserfest in der Sömmerdaer Schwimmhalle, welches gemeinsam vom SFZ und den Stadtwerken Sömmerda veranstaltet wurde. Freitag, :00 Uhr: Holzklub - Heute: Klicker Klacker - ein Geduldspiel 14:00 Uhr: Die Trommler 14:00 Uhr: Kindergeburtstag (nach Anmeldung) 15:00 Uhr: Tanz- und Bewegungsspiele für Vorschulkinder 15:30 Internettreff 16:00 Uhr: Theater Donnerstag, Haus geschlossen Freitag, Haus geschlossen

14 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 14 Veranstaltungstipps 17. Night-Streetballturnier My Way - Fair Play 16. Mai :00 Uhr Diesterweg-Sportplatz eins in Sachen Pflege der Tradition des Waidanbaus verwiesen. Vergangenes Jahr nahmen etwa 200 Gäste an der Stadtführung zur Kulturnacht- und Kneipenmeile teil. Diesmal führen drei Stadtführer die Gruppen. Um 19:00 Uhr beginnt im Saal der Stadt- und Kreismusikschule Wilhelm Buchbinder ein Konzert mit der Sömmer-Swing-BigBand. Ebenfalls ab 19:00 Uhr laden Lady Sou und Mister Banjo (Foto: Agentur) in die Stadtund Kreisbibliothek zu einem musikalischen Flirt mit Susaphon und Banjo ein. Eine tanzende Frau am Sousafon, dazu ein singender Banjospieler ergeben Musik und Spaß in Bewegung. Lady Sou (Heike Besen) und Mister Banjo (Andy Glandt) verpacken einen neuen Sound in eine charmante Show. Sie verbreiten eine ganz besondere Stimmungs-Musik für Jung und Alt und versprühen jede Menge Lebensfreude. Ihr buntes Programm führt durch beliebte Melodien, die Generationen verbinden. Mit ihrem internationalen Repertoire aus Dixie, Country, Skiffle, Schlager, Volksmusik sowie Eigenkompositionen sorgen sie für fröhliche Stimmung. Viel Musik verschiedener Bands und Interpreten gibt es in den Gaststätten. Die Wirte laden dazu ganz herzlich ein. Kulturnacht und Kneipenmeile in Sömmerda 24. Mai ab 19:00 Uhr Mit einer Stadtwette und tollen Angeboten ist die Stadtverwaltung bei der Kultur- und Kneipenmeile dabei. Leicht hatte es Ralf im vergangenen Jahr nicht, als er mit einem Traktor die zehn Gaststätten, die zur Kultur- und Kneipenmeile eingeladen hatten, aufsuchte, um jeweils zehn Bier zu zapfen und zehn nette Damen zu einem Glas Sekt vor das Rathaus einzuladen. Aber 22:00 Uhr war alles geschafft er hatte die Wette gewonnen. Leicht macht er es, als Herausforderer in diesem Jahr, den Gastwirten aber auch nicht. Er wettet, dass es den Gastronomen nicht gelingen wird, 100 Paare zu animieren, um 22:00 Uhr auf dem Marktplatz Walzer und Salsa zu tanzen. Eine spannende Geschichte, bei der am Ende auf jeden Fall der Tanzsportverein 1995 Sömmerda e.v. den Wetteinsatz nach Hause tragen wird. Bereits um 18:00 Uhr beginnt vor der Tourist-Information eine Stadtführung, die unter anderem ins Rathaus, in die Bonifatiuskirche (mit Orgelspiel) und in den Stadtmauerturm am Waidstein führen wird. Hier eröffnet an diesem Tag die neu gekürte Waidprinzessin Daniela I. eine Ausstellung zum Thema Waidanbau in der Region Sömmerda. Diese Ausstellung wurde mit Unterstützung der Rohrborner Dorfgemeinschaft e. V. gestaltet. In der Ausstellung wird auch auf Aktivitäten des Ver-

15 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 15 Veranstaltungsvorschau Sömmerdaer Stadtfest 14. Juni ab 10:00 Uhr in der Innenstadt und im Stadtpark Die Vorbereitungen für das diesjährige Stadtfest, das am 14. Juni in der Innenstadt und dem Stadtpark stattfinden wird, gehen nun in die heiße Phase. Zwanzig Vereine bereiten sich auf ihre Präsentationen in der Marktstraße vor und weitere zwölf Vereine proben für den Auftritt zum großen Showprogramm der Vereine auf der Bühne. Die Autohäuser der Region bereiten den Automusiksommer vor. Dieser findet von 11:00 bis 18:00 Uhr auf dem Marktplatz statt und informiert über alle Neuigkeiten aus der Autobranche. Dazu gibt es natürlich viel Musik. Neu in diesem Jahr beim Stadtfest wird ein Antikmarkt rings um die Bonifatiuskirche sein. Ebenso neu und als Einladung zum gemütlichen Verweilen gedacht ist das Cafè, das auf den Terrassen am Mühlgraben eingerichtet wird. Ein großes Kinderfest mit Karussells, Springburgen, dem Märchenzelt von Jolanta Querbeet und vielen Mach-Mit-Aktionen für Groß und Klein, Vorführungen des Hundesportvereins und Helikopter-Rundflüge über Sömmerda (dafür gibt es bereits jetzt Tickets in der Tourist-Information) runden das bunte Programm zum Stadtfest ab. Dort reihen sich ebenso der ASB mit vielen Informationen in Sachen Gesundheit und einer Blutspendeaktion sowie die Kreisverkehrswacht mit Informationen zur Verkehrssicherheit ein. Der Männergesangverein lädt zu einem Stadtfestkonzert in den Saal der Stadt- und Kreismusikschule ein, der Modeexpress No. 1 und Domino Kindermoden zeigen die Modetrends 2014 auf dem Laufsteg vor dem Rathaus. Der Kunstverein der Region Sömmerda hat auf seiner Bühne auf dem Brunnenplatz viele kleine und große Künstler eingeladen und ab 18:00 Uhr sorgen hier Urmel & Co für Stimmung, bis es um 20:00 Uhr auf der Bühne auf dem Marktplatz heißt: Sömmerda tanzt! Die Musik dazu bringt die Eifrig dabei waren beim vergangenen Stadtfest die Kinder an der Goldwaschanlage. Matthias-Witt-Band mit nach Sömmerda. Über die eine und andere Überraschung an diesem Abend wird in den nächsten Stadtfest-News noch zu berichten sein. Beim Programm der Vereine auf der Bühne traten auch Tänzerinnen von Bahira - Verein für orientalischen Tanz und Kultur Thüringen e. V. auf. Fotos: Archiv Stadt- und Kreisbibliothek Weißenseer Straße 15, Telefon: (03634) Fax: (03634) bibliothek@dreysehaus.de Neuzugänge Romane und Erzählungen: R 11 Bachmann, Stefan: Die Seltsamen - Ein schüchterner Junge zieht aus, seine Schwester zu suchen, und findet nicht nur einen Freund, sondern muss vielleicht auch die Welt retten. IK: Fantasy R 11 Dominczyk, Dagmara: Wir träumten jeden Sommer - Berührende Geschichte von drei starken Frauen, die gemeinsam der Unbill des Lebens trotzen. IK:Frauen R 11 D Urbano, Valentina: Mit zwanzig hat man kein Kleid für eine Beerdigung - Eine harte Liebe, ohne Romantik, Liebesgeflüster, und mit einem jähen Ende. IK: Liebe R 11 Gruber, Monika: Man muss das Kind im Dorf lassen: meine furchtbar schöne Jugend auf dem Land - Monika Gruber erinnert sich in ihrem Buch an ihre Kindheit und Jugend auf dem Land bei Erding. IK: Biografie R 11 Roth, Veronica: Die Bestimmung - Letzte Entscheidung (Band 3) - Der atemberaubende Abschluss der Trilogie. IK: Science fiction R 11 Schofield, Michael: Ich will doch bloß sterben, Papa: Leben mit einer schizophrenen Tochter - Jani lebt in einer Welt aus Halluzinationen und gewalttätigen Vorstellungen mit Hunderten imaginärer innerer Freunde. IK: Besondere Schicksale R 11 Tartt, Donna: Der Distelfink - An dem Tag, an dem Theo Decker mit seiner Mutter ein New Yorker Museum besucht, verändert ein schreckliches Unglück sein Leben für immer. Sach- und Fachliteratur: C421 USA Rosenbach, Marcel: Der NSA-Komplex: Edward Snowden und der Weg in die totale Überwachung - Edward Snowden hat enthüllt, wie weitgehend die Geheimdienste unser Leben überwachen. D162 Abdel-Samad, Hamed: Der islamische Faschismus: Eine Analyse - Hamed Abdel-Samed schlägt in seiner Analyse einen Bogen von den Ursprüngen des Islam bis hin zur Gegenwart. G910 Podolski, Lukas: Dran bleiben!: warum Talent nur der Anfang ist W123 Bergmann, Heide: Kräuterspirale: Kräutervielfalt auf kleinem Raum Info-Stand zum Welttag des Buches Bibliotheks-Mitarbeiterin Bärbel Kropf (rechts) verteilt an Erika Gerber Informationsmaterial am Stand. Die Mitarbeiterinnen der Stadtund Kreisbibliothek nutzen alljährlich den Welttag des Buches, um auf die Angebote und den Service der Bibliothek aufmerksam zu machen. Der Welttag war zwar am 23. April, aber am 25. April fand der Gartenmarkt statt. Somit konnten mehr Bürgerinnen und Bürger angesprochen werden. Es macht immer wieder Spaß, ins Gespräch zu kommen und auch auf andere Angebote, wie die vielen Veranstaltungen, die Möglichkeit der Ausleihe von e-readern, Nintendo-DS und Wii-Konsolen hinzuweisen. Es wurden süße Plätzchen von einem Sömmerdaer Bäcker und Informationsmaterial der Bibliothek verteilt. Also, schauen Sie einfach mal zu uns herein, wir beraten Sie gern oder genießen Sie das schöne Ambiente im gerade aufblühenden Rosengarten am Dreyse-Haus.

16 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 16 Sömmerdaer Gartenmarkt Viele Besucher nutzten breites Angebot 20 Jahre Heimatfreunde Leubingen Traditionen gepflegt und Heimatstube ausgebaut Rund 30 Händler boten beim Gartenmarkt am 25. und 26. April eine breite Auswahl an Grünendem und Blühendem für Balkon und Garten, außerdem Korb- und Holzwaren. Dies und das schöne Wetter sorgten für reichlich Betrieb auf dem Markt und in der Marktstraße. Empfangen wurden die Gartenmarktbesucher Freitagfrüh von Ralf mit einem kleinen Blumengruß, einer Eisbegonie. Die meisten der Einkäufer nutzten das Wochenende gleich, um die gekauften Blumen und Pflanzen in die Erde zu bringen, so Jana Schmidtke von der Stadtverwaltung. viele von ihnen waren bereits hier an unserem Stand, zeigte sich Christel Ellerich mit der Resonanz zufrieden. Den Sömmerdaer Gartenmarkt hätte sie immer fest in ihrem Terminplan. Ebenso Bernd Schulz, der mit seinen Leitern, Harken, Bänken und Tischen aus Holz eine feste Größe beim Gartenmarkt ist. Er fand auch Zeit für ein Schwätzchen mit Wolfgang Herzberg aus Bad Frankenhausen, der zum Gartenmarkt kam. Raritäten wie eine Winterduftheckenkirsche bot Gabriele Körber aus Gößnitz bei Eckartsberga an ihrem Stand in der Marktstraße an. Dort war auch der Kreisverband Einen Blumengruß verteilte Ralf gemeinsam mit Amtsleiter Ullrich Mittelbach und Jana Schmidtke an die Besucher des Gartenmarktes. Die große Auswahl lockte auch Andrea Höckendorff (links) zum Einkaufen. Sie entschied sich für Geranien. Jedes Jahr mit einem Stand auf dem Sömmerdaer Gartenmarkt dabei ist Christel Ellerich von der Gärtnerei Eberhard Ellerich. Der Saal im Bürgerhaus war fast bis auf den letzten Platz besetzt, als die Heimatfreunde Leubingen am 25. April zu ihrer Feier anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Vereins geladen hatten. Begrüßt wurden von der Vereinsvorsitzenden Christina Rippel unter anderem die Dorfgemeinschaft Rohrborn, der Heimatverein Wenigensömmern, der Kirmesverein Leubingen, Sponsoren sowie Vertreter von Stadt und Landkreis. Den Heimatfreunden sei es gelungen, ländliche Tradition zu pflegen und zu bewahren, so die Vorsitzende im Rückblick. Im Mittelpunkt der Vereinstätigkeit habe der Erhalt und Ausbau der Heimatstube mit dem Fürstengrab gestanden. Unzählige ehrenamtliche Stunden haben die Heimatfreunde in die Heimatstube sowie in die Organisation von Konzerten, Spinde, dem Hügelfest, Ostereiersuchen mit Osterwasserschöpfen, Buchlesungen und mehr investiert. Über die Grenzen Leubingens hinaus waren sie mehrfach beim Thüringentag, beim Tag der offenen Tür im Landtag, beim Ernteumzug und Bauernmarkt in Sömmerda, bei Waidmühlenfesten in Rohrborn, Kartoffelfesten in Wenigensömmern und in Eckartsberga präsent. Ich danke allen, die uns seit 20 Jahren begleiten. Mein größter Dank geht an Heidi Schneider und alle Vereinsmitglieder, an die Stadt und Sponsoren, sagte Christina Rippel. Für die ehemalige langjährige Vereinsvorsitzende Heidi Schneider gab es als kleines Extra noch einen Blumenstrauß. Es muss Leute geben, die vorangehen, damit es etwas wird, betonte Lothar Bechler vom Förderverein Schloss Beichlingen. Dies seien die 24 Leute gewesen, die vor 20 Jahren den Verein Heimatfreunde Leubingen gegründet haben. Heute gehören ihm 33 Mitglieder an. Und noch einige Zahlen hatte Lothar Bechler parat: rund 1000 Besucher hat die Heimatstube mit ihren mittlerweile 13 Räumen pro Jahr, zirka 5000 Exponate sind dort ausgestellt. Zum Jubiläum brachte Stefan Wiebach, 1. Beigeordneter des Hannelore Bähr von den Heimatfreunden mit dem Rezeptbuch, das in der Heimatstube erhältlich ist. s, 300 Euro für die Heimatfreunde Leubingen mit. Der Verein sei nicht nur ein sozialer Mittelpunkt im Ort, sondern strahle mit seinen Aktivitäten über Leubingen hinaus, so Wiebach. Weitere finanzielle Unterstützung mit ebenfalls 300 Euro kam von der Nordthüringer Volksbank. Das Programm zur Feier der Heimatfreunde Leubingen gestalteten der Heimatverein Wenigensömmern, der Singekreis Leubingen sowie das Kabarett Zickenzoff aus Erfurt. Nächstes Jahr steht wieder ein Fest für die Heimatfreunde Leubingen an. Dann werden 20 Jahre Heimatstube Leubingen gefeiert. Zu denen, die sich gleich ans Pflanzen machten wollten, gehörten auch Silvia und Frank Herbst aus Sömmerda. Der Gartenmarkt ist eine schöne Sache. Wir gehen gern hierher. Ebenso gern auf den Sömmerdaer Gartenmarkt kommt das Team der Gärtnerei Eberhard Ellerich aus Heyerode im Landkreis Mühlhausen. Wir sind schon viele Jahre dabei und immer auf unserem Stammplatz. Das wissen unsere Kunden mittlerweile und der Gartenfreunde mit seinem Informationsmobil präsent und hatte zudem die Gulaschkanone mit Erbsensuppe und Soljanka dabei. Beim Zusammenpacken am Samstagnachmittag verabredeten sich viele Händler bereits wieder für den nächsten Gartenmarkt im kommenden Jahr. Am Vortag des Gartenmarktes war vor dem Rathaus der Maibaum aufgestellt worden, rund 13 Meter hoch und mit 1000 Metern bunten Bändern geschmückt. Die Damen Christina Rippel, Maja Grabarits, Heidi Schneider und Gabriele Bachmann (von links) von den Heimatfreunden stießen auf das Jubiläum an.

17 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 17 Verabschiedung des Stadtrates Resümee zur Arbeit des Gremiums Erster Immobiliengipfel Aktuelle Situation zum Wohnen analysiert Am 24. April trat der Stadtrat zu seiner letzten Sitzung dieser Legislaturperiode im Volkshaus zusammen. Zu Beginn der Sitzung nutzte Ralf beim Punkt Verabschiedung das Podium, um den Stadträten und sachkundigen Bürgern für ihre sehr sachorientierte Arbeit zu danken. Diese Basis habe es ihm und der Stadtverwaltung einfach gemacht beim Umgang mit Vorlagen sowie der Durchführung von Beschlüssen, so das Resümee des s, der seit zwei Jahren im Amt ist. Es war eine faire und sehr sachliche Zusammenarbeit, betonte und verwies zugleich auf in der Sitzung anstehende wichtige Vorhaben, die zur Entscheidung anstehen und richtungsweisend für die nächsten Zukunft getan. Wir haben viel gesät, ernten werden die Stadträte der nächsten und übernächsten Legislaturperiode. Als große Niederlage bezeichnete Zeidler, dass die Firma M-Back sich letztendlich nicht in Sömmerda angesiedelt hat. Wir haben im Stadtrat alles getan, um den Investor hierher zu holen. Leider hätten ein paar Einwohner des Gartenberges aber ihr Privatwohl vor das Gemeinwohl gestellt. In Anerkennung und als Dank für ihre Arbeit erhielten die Stadträte, Ortsteilbürgermeister und berufenen Bürger vom sowie dem Hauptamtsleiter Udet Hollmann vor der weiteren Tagesordnung eine Krawatte mit dem Stadtwappen, die Damen ein Badetuch mit dem Wappen der Stadt überreicht. Die anwesenden Mitglieder des Stadtrates stellten sich vor ihrer letzten Sitzung der Legislaturperiode im Volkshaus zum Foto. Welche Wohnmöglichkeiten kann Sömmerda in den kommenden Jahren seinen Bürgern sowie Neubürgern bieten. Das war Thema des ersten Wohnungsgipfels der Stadt am 29. April im Bürgerzentrum Bertha von Suttner, an dem neben Vertretern von Stadtverwaltung und Wohnungsunternehmen auch Stadträte, Ortsteilbürgermeister, Planer, Sanierungsträger, Vertreter der Immobilienwirtschaft sowie von sozialen Projekten teilnahmen. Wir wollen uns der Aufgabe stellen und unser Stadtentwicklungskonzept fortschreiben gerade auch mit Blick auf die Wohnungssituation, so Ralf. Dazu gehört etwa die Nachfrage nach Eigenheimstandplätzen. Etwa 10 bis 15 Bauanträge, so Bauamtsleiter Otto Rosenstiel, gehen jährlich im Bauamt ein. Angesprochen wurden in der Veranstaltung mehrere Flächen, die für eine künftige mögliche Bebauung in Frage kommen würden. Der Bedarf, so wurde prognostiziert, liege bei 14,7 bis 25,6 Hektar Fläche insbesondere auch für individuelle Wohnformen. Diese und weitere Zahlen nannte Manfred Bauer (Foto) von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh Ludwigsburg. Darunter auch eine Prognose zur Einwohnerentwicklung bis 2030, laut der in Sömmerda plus den Ortsteilen voraussichtlich nur noch Einwohner leben. Diese Zahl erschreckt schon im ersten Moment, fügte er noch eine zum Wohnungsüberhang an. Der werde bis 2030 etwa bei 580 Wohneinheiten liegen. Aber, so Dr. Manfred Bauer, die Ausgangssituation lasse durchaus Optimismus zu. Die derzeitige geringe Leerstandsquote bei den Wohnungsunternehmen sei sehr gut. Wir wollen dem Trend des Einwohnerrückgangs entgegensteuern und aus der Sondierung des Bedarfs Handlungsoptionen ableiten, so der. Neben Klingersiedlung, Offenhain Nord und Süd (Planungen für die ersteren beiden werden weiter forciert) sowie Lessingplatz als mögliche Bebauungsflächen wird nach einer bereits über die DSK erfolgten Bestandsaufnahme und Analyse auch in den Ortsteilen der Stadt weiter nach in Frage kommenden Flächen für eine Bebauung gesucht bzw. werden Flächen geprüft. Dies läuft unter anderem gerade für Leubingen. Aktuell bietet die Stadt eine Fläche in der Sömmerdaer Wielandstraße an. Noch in diesem Jahr will man sich ein weiteres Mal zum Immobilien-Gipfel treffen. Wir wollen dann unter anderem schauen, wie die konzeptionelle Entwicklung weiter vorangekommen ist und wie der Stand der Bebauungspläne ist, so. Jahre sind. Als Beispiel nannte er unter anderem Sanierungspläne für den Busbahnhof, den Bebauungsplan für das Wohnen Grüne Mitte sowie weitere Straßenbauarbeiten in der Altstadt. s Dank ging auch an die Ortsteilräte und Ortsteilbürgermeister. Mit Ausblick auf die anstehenden Kommunalwahlen sagte der : Ich bin optimistisch, dass die Wählerinnen und Wähler am 25. Mai eine gute Entscheidung treffen. Ich möchte, dass dem Stadtrat ein Farbtupfer erspart bleibt - das ist der braune. Vor dem hatte Burkhard Zeidler, Stadtratsvorsitzender und der dienstälteste Stadtrat, das Wort ergriffen. Wir haben viel erreicht trotz knapper Kassen und auch etwas für die Statistik Stadtrat 2009 bis 2014 Sitzungen: 46 Beschlussvorlagen: 504 davon bestätigt: 462 abgelehnt: 18 zurückgezogen: 10 in Ausschüsse verwiesen: 9 vertagt in nächste Sitzung: 2 von der Tagesordnung abgesetzt: 3 Es nahmen durchschnittlich 89,5 Prozent der Stadträtinnen und Stadträte an den Sitzungen teil. Die Ausschüsse des Stadtrates tagten insgesamt 183 mal. Mit Handschlag besiegelt wurde die Stadtwette zur Kulturnacht und Kneipenmeile am 24. Mai. Ralf als Herausforderer wettet, dass es den Gastronomen nicht gelingt, 100 Paare dazu zu animieren, um 22 Uhr auf dem Markt Walzer und Salsa zu tanzen. Die Wirte wollen sich der Herausforderung stellen. Die Wette ist schön, wir sind dran, meinte Karsten Zech. Der Wetteinsatz Stadtwette besiegelt beträgt 1000 Euro. Die kommen dem Tanzsportverein Sömmerda zugute. Mitglieder des Tanzsportvereins gehören an dem Abend ebenso wie Vertreter der Tanzschule Opal zur Wett-Jury. Als Wettpartner für die Stadt fungieren Ralf und Christina Kubitz, für die Wirte Karsten Zech und Frank Nittel.

18 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 18 Eigenbetrieb Abwasser Sömmerda informiert Sehr geehrte Anwohner von Leubingen und Stödten, in der 19. Kalenderwoche haben die Baumaßnahmen zum 3. Bauabschnitt der Ortsentwässerung in der Ortslage Leubingen begonnen. Die Arbeiten werden bis November 2014 andauern. Baubeginn ist im Breitfurter Weg. Gebaut wird weiterhin in der Schillerstraße, im Gartenweg, in einem Teilbereich der Goethestraße, im Querweg und im Lindenweg. Auswirkungen auf die Verkehrsanbindung in der Bauzeit stellen sich wie folgt dar: 1. Der erste Bauabschnitt im Breitfurter Weg vom bis ca muss unter Gesamtsperrung als Wanderbaustelle erfolgen. Für die Anwohner der Straßenbereiche im Wohngebiet (Siedlung) erfolgt die Zu- und Abfahrt über den Dammverteidigungsweg von der Rosa-Luxemburg-Straße. Bei dieser Umleitung ist zu beachten, dass die Tonnagenbegrenzung mit 3,5 to vorgegeben wird. Die max. Geschwindigkeit von 10 km/h muss eingehalten werden. Durch den Eltern immer bei der Gartenarbeit zusehen ist langweilig. Kinder lassen sich leichter für das Gärtnern begeistern, wenn sie ihr eigenes Beet gestalten können. Im eigenen Garten entdecken sie schnell die Lust an der Pflege, am Gießen und am Ernten. So wurde die Früh- und Gemüsebeet-Aktion der EDEKA-Stiftung durch unseren Paten Familie Becker, EDEKA Neukauf Mitte, welche schon voriges Jahr durchgeführt wurde, organisiert und begleitet. Nach einem erfolgreichen Erntejahr 2013 in der Kindereinrichtung wurde klar, dass diese Aktion auch 2014 fester Bestandteil sein soll. Gemeinsam mit Mitarbeitern der EDEKA-Stiftung legten unsere Kinder am 23. April ihr eigenes Gemüsebeet an (Foto Kita). Gemüsearten wie Möhren, Radieschen, Mangold sowie Salatarten wurden unter fachlicher Anleitung gesetzt und gesät. Selbst gestaltete Steckschildchen sollen helfen, die Gemüsearten zu erkennen und zuzuordnen. Baumaßnahmen in Leubingen ausgeschilderten Richtungsverkehr ist nur ein geringer Streckenabschnitt mit Ausweichbucht beidseitig zu befahren. Bitte beachten Sie die Änderung der Zufahrt bei Kunden- oder Besuchsverkehr mit PKW. 2. Im Anschluss des Streckenabschnittes in dem Breitfurter Weg erfolgt der Ausbau der Abwasserleitung in den weiteren Straßenzügen nähere Informationen über den zeitlichen Ablauf erfolgen rechtzeitig. Die gesamte Baumaßnahme zur Verlegung der Abwasserleitungen wird bis mindestens zum andauern. Wir bitten, dass sich die Anwohner auf die Maßnahme einrichten. In dringenden Fällen, z. B. bei Lieferungen über 3,50 to im ersten Bauabschnitt können Sie sich dienstags im Baubüro in Leubingen melden. Sie können sich auch direkt mit dem Baubetrieb vor Ort (der Firma Frank Schäfer GmbH) in Verbindung setzen. Döring Werkleiter Städtische Kindereinrichtung Glückliche Zukunft Das eigene Gemüsebeet angelegt Ein ganz wichtiger Hinweis an die Kinder wurde sofort in die Tat umgesetzt. Pflanzen müssen regelmäßig gegossen werden. Dafür tragen unsere Kinder nun die Verantwortung. Wir danken der EDEKA-Stiftung und Familie Becker für die Vorbereitung des Beetes und die zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte, Literatur und Aussaat und hoffen auf die Fortführung zu einer Tradition. Das Team der Kita Glückliche Zukunft 1. Mai-Feiertag in Sömmerda Kundgebung des DGB Unter dem Motto Gute Arbeit, Soziales Europa! stand die Veranstaltung des DGB zum 1. Mai vor dem Rathaus. Begrüßt wurden die Teilnehmer von Peter Hintermeier, Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes. Das Themenspektrum der Redner reichte vom flächendeckenden Mindestlohn ohne Ausnahme über Leiharbeit, gleiche Bildungschancen bis hin zu Europa-Themen wie unter anderem die hohe Jugendarbeitslosigkeit und die anstehenden Europawahlen. Zu den Rednern gehörten Daniela Fischer von der IG Metall Erfurt, Tobias Steinkopf (Die Linke), Frank Weber (SPD, MdL), Eileen Schindler von der THALISA sowie Sömmerdas Ralf (Foto). Einig war man sich darin, dass alle dazu beitragen sollten, damit Sömmerda zum Stadtfest am 14. Juni sein buntes Gesicht und damit Flagge gegen die von der NPD an dem Tag geplante Veranstaltung in der Stadt zeigen kann. Freiwillige Feuerwehr Sömmerda Viel Resonanz beim Tag der offenen Tür Die Feuerwache war am 1. Mai das Ziel zahlreicher Besucher, vor allem von Familien mit Kindern. Geboten wurde ihnen ein umfangreiches Programm - angefangen von der Besichtigung der Fahrzeuge (Foto rechts), die aus den Garagen gerückt waren. Auch in der Feuerwache konnte man sich umschauen. Den Blick von oben aufs Gewimmel nutzten viele von der Dachterrasse aus. Unten auf dem Platz zeigten Kameraden der Feuerwehr in verschiedenen Vorführungen, was alles zu ihrem Aufgabengebiet gehört. So wurde unter anderem die Bergung einer bei einem Autounfall eingeklemmten Person vorgeführt (Foto unten), ebenso die Handhabung einer Rettungsdecke. Auch die Drehleiter kam bei einer Schauvorführung zum Einsatz. Für die Kinder boten Mitglieder der Jugendfeuerwehr verschiedene Stände an, an denen sie ihre Geschicklichkeit ausprobieren konnten. Zudem gab es ein Karussell und eine Schminkstation. Auch für Speis und Trank für die Besucher war beim Tag der offenen Tür gesorgt. Ralf spendierte zudem ein 50-Liter-Fass mit gelbem Löschwasser, sprich Bier.

19 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 19 Historisch-Technisches Museum Sechs neue Exponate wurden übergeben Für das Historisch-Technische Museum der Stadt Sömmerda war der 5. Mai 2014 ein erfreulicher Tag. Grund dafür war die Übergabe von sechs Exponaten, die aus dem Vermögen des Vereines der Förderer eines Historisch-Technischen Museums Sömmerda erworben wurden. In einer Mitgliederversammlung am wurde beschlossen, dass der Verein aufgelöst wird. Ulrich von Dreyse (Vorsitzender) und a. D. Wolfgang Flögel (Vorstand) überreichten fünf Schreib-, Rechen- und Büromaschinen aus der Produktion von Rheinmetall, Stoewer, CURTA und Soemtron sowie ein Zündnadelgewehr (Modell 65) aus dem Jahr 1872 mit Zündnadelbüchse ZB Mod/65. Im Beisein von Rosemarie Alt, Ursula Töpfer (Mitglieder), Dr. Ulf Molzahn und Barbara Speiser unterschrieb der 2. Beigeordnete, Burkhard Zeidler, den Schenkungsvertrag. Die Mitarbeiter des Historisch-Technischen Museums sowie die Stadt Sömmerda bedanken sich für die Zusammenarbeit und Unterstützung. Bei der Übergabe der Exponate für das Museum dabei waren Wolfgang Flögel, Rosemarie Alt, Ulrich von Dreyse, Ursula Töpfer, Barbara Speiser, Burkhard Zeidler und Dr. Ulf Molzahn (von links).. Straßenverkehrsbehörde informiert Übersicht: Aktuelle Sperrungen in Sömmerda und Ortsteilen (Änderungen vorbehalten) Sömmerda Bertolt-Brecht-Str. 42 noch bis 17. Mai 2014 Herstellung Fertigteilhaus Gesamtsperrung Sömmerda Pfarrstraße 01. Mai bis 30. Mai 2014 Wohnhaus, halbseit. Sperrung Sömmerda OT Frohndorf Wirtschaftsweg noch bis 31. Mai 2014 Straßenbau A71 Gesamtsperrung Sömmerda OT Stödten Wirtschaftsweg noch bis 31. Mai 2014 Straßenbau A71 Gesamtsperrung Sömmerda Thälmannstraße noch bis 31. Mai 2014 Neubau, Gesamtsperrung Gehweg, Fahrbahneinengung Sömmerda Bahnhofstraße, ab Einmündung Am Rothenbach bis Zufahrt Krankenhaus 14. Juni bis 15. Juni 2014 Gesamtsperrung Veranstaltung Frühschoppen Sparkasse Sömmerda OT Rohrborn Rohrborner Chaussee noch bis 18. Juli Baustellenein- und -ausfahrt Sömmerda Straße der Einheit noch bis 30. Juli 2014 teilweise Sperrung Gehweg, Baustellenzufahrt Sömmerda OT Rohrborn Rohrborner Chaussee noch bis 01. August 2014 Baustellenein- und -ausfahrt Fahrbahneinengung Sömmerda Rohrhammerweg Zufahrt Stadtpark bis Uferböschung Mühlgraben noch bis 25. September Baustellenzufahrt Sömmerda OT Leubingen Breitfurter Weg, Gartenweg, Schillerstraße, Lindenweg noch bis 30. November 2014 Verlegung Vakuumkanäle Gesamtsperrung mit Wanderbaustelle Sömmerda Stadtring / Karl-Marx-Straße noch bis 31. Dezember 2014 Baustellenein-/ausfahrt Tourist-Information Sömmerda informiert Offener Jugendtreff B27 Straße der Einheit 27 Telefon: (03634) Fax: (03634) jugendtreff27@web.de Öffnungszeiten Montag 14:00-21:00 Uhr Dienstag 14:00-21:00 Uhr (19./ geschlossen) Mittwoch 14:00-21:00 Uhr Donnerstag 14:00-21:00 Uhr Freitag 10:00-22:00 Uhr Samstag 14:00-22:00 Uhr Sonntag 15:00-21:00 Uhr (24./ geschlossen) Am 29. Mai (Himmelfahrt) ist der Jugendtreff geschlossen! Der Offene Jugendtreff B27 ist eine Einrichtung der Stadt Sömmerda für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 26 Jahren. Zu den täglichen Angeboten gehören: Billard, Kraftsport, Darts, Tischtennis // Brett- Würfel- und Kartenspiele // Backen und Kochen // kreatives Gestalten // Information und Beratung für Jugendliche // Internetnutzung im Jugendinfopoint Spezielles Angebot für den laufenden Monat: Aus alt mach neu - her mit den alten Klamotten und daraus neue kreieren. Veranstaltungsplan für den Monat Mai 2014: Donnerstag, , 16 Uhr Aus alt mach neu - neue Kreationen aus alten Klamotten Samstag, , 16 Uhr Volleyballturnier Mittwoch, , 17 Uhr Kräuterbutter selbstgemacht auf selbstgebackenem Brot Donnerstag, , 16 Uhr Aus alt mach neu - neue Kreationen aus alten Klamotten Samstag, , 17 Uhr Wikingerschach und Lagerfeuer mit Soljanka In Sommermonaten auch sonntags geöffnet In der Zeit von Mai bis September hat die Tourist-Information Sömmerda auch sonntags geöffnet. Damit reagiert die Stadt Sömmerda als Betreiber dieser Einrichtung unter anderem auf das große Interesse am Unstrut-Radweg. Sömmerda ist zwischen den Anlaufstellen für Touristen in Bad Langensalza und Wiehe der einzige und ein stark frequentierter Haltepunkt für die Radwanderer. Seniorenbeirat tagt Geöffnet ist zu folgenden Zeiten: montags 09:00 bis 16:00 Uhr dienstags 09:00 bis 18:00 Uhr mittwochs geschlossen donnerstags 09:00 bis 18:00 Uhr freitags 09:00 bis 16:00 Uhr samstags 09:00 bis 12:00 Uhr sonntags 13:00 bis 15:00 Uhr Telefonisch erreichen Sie uns unter (03634) und über die tourist-info@stadt.soemmerda.de. Die nächste Sitzung der Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren findet am 20. Mai um 10:00 Uhr im Trauzimmer des Rathauses statt. Themen bei der Zusammenkunft sind diesmal unter anderem die Planung zur Generalsanierung des Freibades und die Information über Veranstaltungen in Sömmerda. An den Sitzungen des Seniorenbeirates können jederzeit Sachverständige oder interessierte Bürger teilnehmen. Aufgabe des Seniorenbeirats ist es, Ansprechpartner für die Seniorinnen und Senioren zu sein und die Stadt Sömmerda in den Seniorinnen und Senioren betreffenden Fragen zu beraten. Der Seniorenbeirat tagt aufgabenbezogen und zu aktuellen Anlässen.

20 Amtsblatt der Stadt Sömmerda Nr. 10 vom 14. Mai 2014 Seite 20 VEREINE UND VERBÄNDE 50 Jahre Selbständigkeit - Fotograf Peter Radtke stellt auf Schloss Beichlingen aus Der Sömmerdaer Heimat- und Geschichtsverein und der Kunstverein der Region Sömmerda freuen sich, die Foto-Ausstellung Verbeugung vor einer Tausendjährigen - Kalenderblätter und mehr... ihres Mitgliedes Peter Radtke, Fotografenmeister aus Sömmerda, auf Schloss Beichlingen ankündigen zu dürfen. Vom 18. Mai bis 22. Juni stellt der Sömmerdaer Fotograf Peter Radtke (r.) seine beliebten Kalender-Motive auf Schloss Beichlingen aus natürlich auch Verbeugung vor einer Tausendjährigen, seinen aktuellen Kalender zum Schloss-Jubiläum. Neben einigen Kalendern zur Heimatgeschichte in Kreis und Umland bietet er auch eine Fotopräsentation der letzten sechs Berufsjahre und eine kleine Entwicklungsschau der Fotoaufnahmetechnik aus über hundert Jahren. Der Eintritt ist frei. 61 Jahre Berufserfahrung als Fotograf, davon 53 Jahre mit Meisterbrief, 50 Jahre Selbständigkeit und nicht zuletzt nun auch 75 Lebensjahre sind Anlass genug für eine Ausstellung in der alten Dame, dem 1000-jährigen Schloss Kreisverband ehrte ehrenamtliches Engagement und wählte neuen Vorstand Am 05. Mai wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung das ehrenamtliche Engagement einzelner Samariter gewürdigt und ausgezeichnet und ein neuer Vorstand gewählt. Für ihren besonderen Einsatz wurden geehrt: Laura Sonnenstedt, Helmuth Balthasar und Franziska Güntner. Sie erhielten für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement in den Bereichen Jugendarbeit, rechtliche Betreuung und Katastrophenschutz die Sama- Kunstverein der Region Sömmerda e. V. Kalender-Ausstellung: 50-Jähriges in der 1000-Jährigen Beichlingen, meint Peter Radtke, der stolz auf noch eine große Zahl verweisen kann 130 Jahre Familientradition als Fotografen. Auch der Förderverein des Schlosses ist von Kalender und Ausstellung gleichermaßen angetan. Lothar Bechler aus dem Vorstand: Mit Blick auf unser 1000-Jähriges freuen wir uns natürlich, unseren Mitgliedern etwas so Tolles wie den Beichlingen-Kalender von Herrn Radtke bieten zu können. Wir waren sehr überrascht von der derart großen Nachfrage es ging doppelt und dreifach über unseren Vereins-Kreis hinaus. Auch freuen wir uns, mit den Fotos der Ausstellung im Jubiläumsjahr einen weiteren Aspekt des Schlosses präsentieren zu können. Peter Radtke und der Förderverein Schloss Beichlingen freuen sich auf viele Besucher und angenehme Gespräche. Text: N. Radtke / Foto: P. Radtke ASB KV Sömmerda e. V. riter-ehrennadel überreicht. Cornelia Klose wurde für ihr Engagement in der ehrenamtlichen Vorstandsarbeit und 10-jährige aktive Mitarbeit das Samariter-Ehrenkreuz in Bronze verliehen. In seinem Bericht betonte Vorstandsvorsitzender Helfried Becker die gute Verzahnung von Hauptund Ehrenamtlichen im Verband. Er zog eine sehr positive Bilanz über die vergangenen vier Jahre und die Entwicklung des ASB im Landkreis Sömmerda. Der Verband hat sich zu einem zuverlässigen Partner für Politik, Verwaltung und Verantwortungsträger Schützenverein Nicolaus von Dreyse Sömmerda e. V. 12. Deutsche Meisterschaft im Zündnadeldienstgewehrschießen Zum diesjährigen Schießen mit dem Zündnadeldienstgewehr, dessen Ursprung bekanntermaßen in Sömmerda zu finden ist, waren wieder Schützen aus dem gesamten Bundesgebiet angereist. Bei den 12. Deutschen Meisterschaften starteten 45 Schützen, beim 100m-Schießen 28 Schützen und 32 Schützen beim Zündnadelpistolenschießen. Also auch ein straffes Programm zur Vorbereitung, Durchführungsorganisation und Abschlussveranstaltung für das Team der Zündnadelfreunde im Schützenverein Nicolaus v. Dreyse Sömmerda e. V. Deutscher Meister bei den 12. DM im Zündnadeldienstgewehr 2014 wurde der Sömmerdaer Dreyse-Schütze Wolfgang Link mit 94 von 100 möglichen Ringen. Das Beste in den bisherigen Meisterschaften erzielte Ergebnis. Den 100 m-wettkampf gewann Kurt Tremmel aus Hannover/ Niedersachsen und den Pistolen- Wettkampf Alexander Fries aus Karbach / Bayern (Unterfranken). Wie bereits für den vorjährigen Wettkampf stiftete Landrat Harald Henning den Pokal und Ralf als Schirmherr der Veranstaltung führte die Siegerehrung durch. In gewohnter Tradition saßen dann die treuesten Freunde und Fans der Sömmerdaer Dreyse-Schützen beim von den Gewinnern der 12. DM und dem 100 m-schießen gestifteten Bier noch lange im Schützenhaus zusammen, tauschten Erfahrungen aus und pflegten ihre alten und neuen Freundschaften. Ralf (l.) freut sich mit Wolfgang Link über dessen Meisterleistung. Foto: Verein TALISA - KOS-Anlaufzentrum Sömmerda Buchlesung mit Manuela Deutschland Die im März ausgefallene Buchlesung mit Manuela Deutschland wird am 22. Mai (Do), um 14:00 Uhr, im TALISA - KOS-Anlaufzentrum, Salzmannstraße 30 in Sömmerda nachgeholt. Manuela Deutschland stellt ihr Buch entwickelt. Vor allem aber ist der ASB für den hilfesuchenden Menschen ein kompetenter und naher Ansprechpartner, so Becker. Hilfe, Beratung, Betreuung wird für das Einzelschicksal erbracht Tag für Tag. Ob Kinder betreut, Menschen mit Behinderung gefahren, Pflegebedürftige versorgt oder Familien beraten werden sollen der ASB in Sömmerda hilft schnell und kompetent. Nach der Entlastung des Vorstandes wurde für die nächsten vier Jahre ein neuer Vorstand gewählt (Foto: ASB). Neuer Vorstand: Vors. Helfried Becker, Thomas Lutter (Stellv.) und Beisitzer Gabriele Dittmann, Dr. Günter Kämmerer, Jörg Hopfe, Christoph Seifert. Gurkenzeit vor. Diese mit Satire gespickte Erzählung ist eine Hommage auf heutige Problematiken, in denen sich Teile der modernen Gesellschaft widerspiegeln. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Birgit Günther

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