Titel. Grundstückskauf, Streitschlichtung, externe Mandatierung Wie Unternehmensjuristen. Herausforderungen im Ausland meistern (Am Beispiel Indien)
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- Alke Böhme
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1 Grundstückskauf, Streitschlichtung, externe Mandatierung Wie Unternehmensjuristen Titel Herausforderungen im Ausland meistern (Am Beispiel Indien) Dirk Matter, Geschäftsführer, Deutsch-Indische Handelskammer, Düsseldorf
2 Standorte deutscher Auslandshandelskammern
3 AHK Indien - Zahlen und Fakten Gegründet Niederlassungen in Indien, eine in Deutschland 17 Repräsentanzen in Indien 1 Repräsentanz in Brüssel 18 India Desks in Deutschland 100 Mitarbeiter Über Mitglieder
4 Dienstleistungen von DEinternational Marktrecherche Standortanalyse Marktstudien und -übersicht Industrie- und Produktanalyse Wettbewerbsanalyse Produktpalette/Preisanalyse Investition in Indien Firmengründung Liaison-Office/Niederlassung 100%-Tochtergesellschaft Joint Venture / M&A-Beratung Standortplanung Marketing Services Anzeigen & Marketing Eventmanagement Seminare & Workshops Produkteinführung Firmenpräsentationen DEinternational berät und begleitet Firmen beim Markteintritt und gewährleistet durch weitsichtige Planung und individuelle Lösungen den Erfolg. Geschäftspartnersuche Adressrecherche / Überprüfung der Adressen Direkt-Mail-Aktion Vermittlung persönlicher Gespräche Kreditauskunft Delegationsreisen Personalsuche Erstellen des Jobprofils Annoncen Anwerbungs- und Auswahlverfahren Ausarbeiten des Entlohnungspakets Arbeitsverträge Sonstige Zollauskünfte Schlichtung / Schiedsgericht Übersetzungen
5 Recht in Indien: Grundlagen Indien ist ein Common Law Land Britisches Recht Indisches Recht Verträge immer sehr umfangreich (AGBs müssen im Vertrag aufgelistet werden) UN Kaufrecht gilt nicht automatisch Penalties im Regelfall nicht erlaubt
6 Rechtsformen in Indien Repräsentanz (Liaison Office) Projektbüro (Project Office) Zweigniederlassung (Branch Office) 100%ige Tochtergesellschaft Erlaubte Tätigkeiten keine eigenen Geschäftsaktivitäten (kein Import/Export, kein Verkauf etc.) nur für jeweils ein Projekt mit begrenzter Laufzeit alle Geschäftsaktivitäten außer Produktion (nur in Sonderwirtschaftszone) alle Rechte (auch Produktion) Gründungsaufwand sehr niedrig sehr niedrig niedrig höher Immobilienerwerb möglich nein nein nein ja Genehmigung durch RBI (für 3 Jahre) Anzeige bei RBI* durch RBI durch RBI oder FIPB* Besteuerung der Gewinne in Indien nein ja ja ja * Ggf. ist eine Genehmigung erforderlich (bei Projektbüros abhängig von der Finanzierung des Projekts, bei Tochterunternehmen abhängig von der Branche) RBI: Reserve Bank of India (Indische Zentralbank) FIPB: Foreign Investment Promotion Board (Behörde für ausländische Investitionen)
7 Grundstückskauf in Indien Kein Grundbuch, Kein Katasteramt Häufig unklare Besitzverhältnisse- Prüfung der letzten 30 Jahre Wer kennt HUF? Ausländische Personen oder Unternehmen dürfen kein Eigentum erwerben Eine 100% Tochtergesellschaft gilt als indische Gesellschaft und kann daher Grundstücke und Gebäude erwerben In staatlichen Industrieparks heute meist nur noch Lease für 99 Jahre Mindestinvestitionssummen beachten! ACHTUNG bei unseriösen Angeboten Stamp Duty über 10% Flächennutzungspläne beachten
8 Streitschlichtung in Indien Staatliche indische Gerichtsbarkeit ist überlastet: nur 1 Richter auf Einwohner (GER 24/ ); über 30 Mio. Fälle warten auf Entscheidung Kompletter Abbau der anhängigen Fälle beim Delhi High Court würde ca. 660 Jahre dauern! Untere Gerichtsinstanzen nicht immer korruptionsfrei Extrem lange Verfahrensdauer, Hauptverfahren 5-10 Jahre Empfehlung: Klagen vor öffentlichen Gerichten vermeiden Besser: Versuch der Mediation durch die Deutsch-Indische Handelskammer
9 Schiedsgerichtsbarkeit in Indien In jeden Vertrag gehört eine Schiedsgerichtsklausel Schiedssprüche sind grundsätzlich endgültig, bindend und können in Indien durchgesetzt werden Sorgfältige Auswahl von Schiedsort und Abfassung von Schiedsklauseln notwendig Arbitration Act 1996, wurde modernisiert und an internationale Regeln angepasst Vorsicht Schlupflöcher: Verstoß gegen die Public Policy Auch Deutsch-Indische Handelskammer führt Schiedsgerichtsverfahren durch
10 Externe Mandatierung Ausländische Anwälte dürfen in Indien nicht aktiv werden Ausländische WP Gesellschaften sind zugelassen und bieten z.b. komplette Firmengründungen an Die großen Kanzleien haben Kooperationspartner in Indien Listen empfohlener Anwälte in Indien und Deutschland bei der Deutsch- Indischen Handelskammer vorhanden ACHTUNG: Indische Groß-Kanzleien stellen internationale Stundensätze in Rechnung Bei Gerichtsverfahren wird nicht nach einer Gebührenordnung abgerechnet Nur mit international erfahrenen Kanzleien zusammenarbeiten
11 Risiken Indische Infrastruktur, besondere Logistikprobleme Falsche Abschätzung des Marktpotenzials, Produktanpassung erforderlich? Verzögerungen durch Bürokratie Korruption Personal, Job Hopping, Loyalität, Qualifikation Falsche Freunde, falsche Berater
12 Vorteile hohe Wachstumsraten sehr gutes Image deutscher Produkte gute Marktposition deutscher Unternehmen zunehmende Kaufkraft Englisch offizielle zweite Amtssprache Rechtssystem
13 Dirk Matter Deutsch-Indische Handelskammer Citadellstrasse 12 Tel: 0211 / Düsseldorf Fax: 0211 / duesseldorf@indo-german.com Web: indien.ahk.de
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