Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip"

Transkript

1 Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Sachsen Einfamilienhaus Definition LBO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, an keiner Stelle mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip (ohne brandschutztechnische Klassifizierung) Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Freistehendes Einfamilienhaus mit Installationsschacht ohne Klassifizierung ohne Anforderung ohne Anforderung Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro Installationsschacht (ohne Klassifizierung) Schachtverkleidung des Installationsschachtes (ohne Anforderung) (ohne brandschutztechnische Klassifizierung)

2 Informationen zu Gebäudetypen geringer Höhe als Reihenhaus in Sachsen Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Mehrfamilien-Reihenhaus Definition LBO Gebäudetyp geringer Höhe: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, an keiner Stelle mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. 7 m *

3 Einfamilienhaus, z.b. als Doppelhaus nicht freistehend mit Deckenabschottungsprinzip (ohne brandschutztechnische Klassifizierung) Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 Einfamilienhaus, z.b. als Doppelhaus nicht freistehend mit Installationsschacht ohne Klassifizierung ohne Anforderung ohne Anforderung (ohne brandschutztechnische Klassifizierung) Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30

4 Mehrfamilien-Reihenhaus mit Deckenabschottungsprinzip 7,0 m 1) 7,0 m 1) Raumentlüftung nach DIN z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen ( ohne brandschutztechnische Klassifizierung) 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg) Bauteilanforderung F 90 A Gebäudeabschlusswand z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung (ohne brandschutztechnische Klassifizierung) Allgemeiner Hinweis: Innerhalb von Wohnungen werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen zur Abschottung von Leitungsanlagen gestellt.

5 Mehrfamilien-Reihenhaus mit I 30-Installationsschacht nach DIN I 30 / F 30 I 30 / F 30 7,0 m 7,0 m Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 (ohne brandschutztechnische Klassifizierung ) 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg) (ohne brandschutztechnische Klassifizierung) Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Allgemeiner Hinweis: Innerhalb von Wohnungen werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen zur Abschottung von Leitungsanlagen gestellt.

6 Informationen zu Gebäudetypen geringer Höhe in Sachsen Mehrfamilienhaus sonstige Gebäude 7 m * Definition LBO Gebäudetyp geringer Höhe: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, an keiner Stelle mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Mehrfamilienhaus (> 2 Nutzungseinheiten) sonstige Gebäude mit Deckenabschottungsprinzip 7,0 m 7,0 m Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandmontage ohne Anforderung inkl. Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen inkl. Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) (mit brandschutztechnische Klassifizierung K )

7 Mehrfamilienhaus (> 2 Nutzungseinheiten) sonstige Gebäude mit I 30-Installationsschacht nach DIN I 30 / F 30 I 30 / F 30 7,0 m 7,0 m Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 inkl. Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen inkl. Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen (mit brandschutztechnische Klassifizierung K )

8 Informationen zu Gebäudetypen mittlerer Höhe in Sachsen Wohngebäude Sonstige Gebäude Definition LBO Gebäudetyp mittlerer Höhe: Gebäude mittlerer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden des obersten Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, höher als 7 m und nicht höher als 22 m über der Geländeoberfläche liegt m Gebäudeklasse 4 mit Deckenabschottungsprinzip 7,0 m / 22,0 m 7,0 m / 22,0 m inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung

9 Gebäudeklasse 4 mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 I 90 / F 90 7,0 m / 22,0 m 7,0 m / 22,0 m Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

10 Informationen zu Hochhäusern in Sachsen Gebäude besonderer Art und Nutzung Definition LBO Hochhaus: Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines es mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. > 22 m * Gebäudeklasse Hochhaus mit Deckenabschottungsprinzip > 22,0 m > 22,0 m Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.

11 Gebäudeklasse Hochhaus mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 > 22,0 m > 22,0 m I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.

12 Informationen zu Gebäuden besonderer Art und Nutzung in Sachsen Gebäude besonderer Art und Nutzung Gebäude besonderer Art und Nutzung Industriegebäude/ Lagerhalle Definition LBO Gebäude besonderer Art und Nutzung: Sonderbauten sind 1.Hochhäuser 2.bauliche Anlagen mit mehr als 25 m Höhe über Geländeoberfläche, 3.Hochregalanlagen mit mehr als 10 m Lagerhöhe (Oberkante Lagergut), 4.bauliche Anlagen und Räume mit mehr als 1600 m² Grundfläche, 5.Verkaufsstätten sowie Messe- und Ausstellungsbauten mit mehr als 2000 m² Geschoßfläche, 6.Versammlungsstätten einschließlich Kirchen für mehr als 100 Personen, Sportstätten mit mehr als 400 m² Hallensportfläche mehr als 100 Zuschauerplätzen, Freisportanlagen mit mehr als 400 Zuschauerplätzen, 7.Krankenhäuser, Entbindungs- und Säuglingsheime, Pflegeeinrichtungen, 8.Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte und alte Menschen, 9.Heime, 10.Gaststätten mit mehr als 60 Gastplätzen mehr als 30 Gastbetten, 11.Schulen, Hochschulen und ähnliche Ausbildungseinrichtungen, 12.Justizvollzugsanstalten, 13.Garagen mit mehr als 1000 m² Nutzfläche, 14.Mittelgaragen, die keine oberirdischen Garagen sind, 15.Camping- und Wochenendplätze, 16.bauliche Anlagen und Räume, deren Nutzung mit erhöhter Brand-, Explosions-, Gesundheits Verkehrsgefahr mit einem starken Abgang unreiner Stoffe verbunden ist. Informationen zu den Muster-Sonderbauvorschriften: Die Landesspezifischen Versionen der Sonderbauvorschriften müssen individuell beschafft werden.

13 Gebäude besonderer Art und Nutzung Bauliche Trennung durch Brandwände F 90 A entsprechend der BauO NRW bzw. der Sonderbauvorschriften. Die Gebäude werden in Brandabschnitte und Brandabschnittsbereiche eingeteilt. Leitungsdurchführungen durch Brandwände und raumabschließende F90 (F30) Wände und Decken müssen geschottet werden. Mehrgeschossige Bauten Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. F90 F90 Flachbauten F30* F30* Gebäude besonderer Art und Nutzung gelten ab einer Etage * In Rheinland-Pfalz sind die Leitungsdurchführungen für feuerwiderstandsfähige Bauteile (F 30) baurechtlich eingeführt, d.h. Abschottungen für Leitungen auch bei F 30-Bauteilen. Die Sonderbauvorschriften sind im Detail zu beachten.

14 Gebäude besonderer Art und Nutzung mit Deckenabschottungsprinzip Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg) Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten.

15 Gebäude besonderer Art und Nutzung mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg) Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten.

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (5K 1012/85 vom 14.11.1985) Der Umstand, dass in vielen

Mehr

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall

Mehr

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO)

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO) Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen Bayerische Bauordnung (BayBO) Am 1. Januar 2008 trat die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Die bisherige Systematik im vereinfachten

Mehr

Drittes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Vom 28. Oktober 2008

Drittes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Vom 28. Oktober 2008 Drittes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Vom 28. Oktober 2008 Lesbare Form Änderungen in ROT Service von WUPSoft 65 Genehmigungsfreie Vorhaben (1) Die Errichtung oder

Mehr

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *)

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *) 1 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *) - Fassung März 2000 - RdErl. v. 20.8.2001 (MBl. NRW. S. 1253) Inhalt 1 Geltungsbereich

Mehr

Flucht,- und Rettungswege

Flucht,- und Rettungswege Flucht,- und Flucht- und Rettung Wenn die Flucht- und sicher sind, dann. 04/13 1 BGV A 8 Teil VI. Prüfungen 20 Prüfungen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der bestimmungsgemäße Einsatz und

Mehr

Brandschutz. bei energetischer Sanierung und energieeffizientem Bauen. Inhalt. Dipl.-Ing. Florian Ramsl. Einleitung. Wärmedämmung. Brandwände.

Brandschutz. bei energetischer Sanierung und energieeffizientem Bauen. Inhalt. Dipl.-Ing. Florian Ramsl. Einleitung. Wärmedämmung. Brandwände. Brandschutz bei energetischer Sanierung und energieeffizientem Bauen Dipl.-Ing. Florian Ramsl Seite 1 Inhalt 1 2 3 4 5 6 Einleitung Wärmedämmung Brandwände Holzbau Haustechnik Fragen, Anregungen, Diskussion

Mehr

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 29.04.2015 Eingangsvermerk. Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe Hochhaus

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 29.04.2015 Eingangsvermerk. Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe Hochhaus Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 29.04.2015 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

Sicherheitsbeleuchtungsanlage

Sicherheitsbeleuchtungsanlage Gesetzliche Grundlagen, Verordnungen, Richtlinien Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage erforderlich? Wer regelt für die Sicherheitsbeleuchtung die: Erfordernisse Nationales Baurecht ASchG ArbStättV

Mehr

Verfahrensfreie Vorhaben nach der LBO Novelle 2010

Verfahrensfreie Vorhaben nach der LBO Novelle 2010 Verfahrensfreie Vorhaben nach der LBO Novelle 2010 Verfahrensfreie Vorhaben 1. Gebäude und Gebäudeteile a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch

Mehr

Anforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung

Anforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen geringer Höhe nforderungen an n in der Landesbauordnung Nach 2 bs. 3 Satz 1 BauO NW sind geringer Höhe aller Nutzungsarten, bei denen die OKFB keines Geschosses, in denen ufenthaltsräume,

Mehr

Deutscher Stahlbau-Verband

Deutscher Stahlbau-Verband Deutscher Stahlbau-Verband Rettungswege nach Musterbauvorschriften Empfehlungen des DSTV-Arbeitsausschusses Brandschutz Februar 2004 C. Heinemeyer, Aachen H. Kuhnke, Bielefeld W. Stöber, Paderborn Copyright-Klausel

Mehr

- Bezug Bearbeiter (0 27 42) 9005 Durchwahl Datum RU1-BO-6/010-2005 Dipl.-Ing. Harm 14525 14. Mai 2007

- Bezug Bearbeiter (0 27 42) 9005 Durchwahl Datum RU1-BO-6/010-2005 Dipl.-Ing. Harm 14525 14. Mai 2007 AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Baudirektion, Abteilung Bau- und Anlagentechnik Postanschrift 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 An die

Mehr

max. insgesamt 400 m² (in Summe, ohne KG)

max. insgesamt 400 m² (in Summe, ohne KG) 1. Einordnung Bauvorhaben in die Gebäudeklasse (GK) Art. 2, Kriterium Gebäudeklasse (GK) 1 2 3 4 5 Höhe 1 max. 7 m max. 7 m max. 7 m max. 13 m Anzahl der Nutzungseinheiten max 2 Nutzungseinheiten max 2

Mehr

MBO Fassung November 2002 MBO Entwurf Stand: 01.06.2011 1 Anwendungsbereich. 2 Begriffe

MBO Fassung November 2002 MBO Entwurf Stand: 01.06.2011 1 Anwendungsbereich. 2 Begriffe MBO Fassung November 2002 MBO Entwurf Stand: 01.06.2011 1 Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich (2) Dieses Gesetz gilt nicht für (2) Dieses Gesetz gilt nicht für 1. Anlagen des öffentlichen Verkehrs einschließlich

Mehr

Universität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke 12.10.2007

Universität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke 12.10.2007 Universität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke 12.10.2007 Name, Vorname: Matr.-Nr.: Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Σ

Mehr

MASSIV-HOLZ-MAUER PROFIL-HOLZ-ELEMENTE

MASSIV-HOLZ-MAUER PROFIL-HOLZ-ELEMENTE FACHINFORMATION FÜR ARCHITEKTEN, PLANER UND HOLZBAUER Naturholzhäuser MASSIV-HOLZ-MAUER PROFIL-HOLZ-ELEMENTE Grundlagen Brandschutz Brandschutz Wie dasthema Schallschutz, so gehört auch das Thema Brandschutz

Mehr

65 Genehmigungsfreie Vorhaben

65 Genehmigungsfreie Vorhaben 65 Genehmigungsfreie Vorhaben (1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung: Gebäude 1.

Mehr

Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude

Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang h kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die

Mehr

ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich. GrundstückesowiefürandereAnlagenund Einrichtungen, an die nach diesem Gesetz

ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich. GrundstückesowiefürandereAnlagenund Einrichtungen, an die nach diesem Gesetz ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich (1) 1 Dieses Gesetz gilt für alle baulichen Anlagen und Bauprodukte. 2 Es gilt auch für GrundstückesowiefürandereAnlagenund Einrichtungen, an

Mehr

Übersicht über die genehmigungsfreien Vorhaben nach 65 I BauO NRW

Übersicht über die genehmigungsfreien Vorhaben nach 65 I BauO NRW Übersicht über die genehmigungsfreien Vorhaben nach 65 I BauO NRW Gebäude 1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto- Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie

Mehr

Bauen im Gebiet der Stadt Paderborn. Ein Wegweiser

Bauen im Gebiet der Stadt Paderborn. Ein Wegweiser Bauen im Gebiet der Stadt Paderborn Ein Wegweiser 1 Stadtbezirke der Stadt Paderborn Impressum: Herausgeber: Redaktion: Bildnachweis: Druck: Auflage: Stadt Paderborn - Bauordnungsamt Claus Meier und Sandra

Mehr

7. Seminar AK VB OWL+

7. Seminar AK VB OWL+ 7. Seminar 30.01.2008, Forum Miele Gütersloh Foto: pixelio.de 1 7. Seminar 30.01.2008, WF Miele Gütersloh Brandschutz im Holzbau - Perspektiven in NRW Dipl.-Ing. Sylwester Kabat Brandschutzdienststelle,

Mehr

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Abteilung Brandschutz Januar 2015 Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14

Mehr

Bauvorschriften in Thüringen

Bauvorschriften in Thüringen Stand Juni 2004 Bauvorschriften in Thüringen Inhalt: Bauordnung Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Vorschriften sind in dieser kostenlosen Online-Ausgabe der Landesbauordnungen nicht enthalten. Sie

Mehr

Aufzugsrelevante Forderungen

Aufzugsrelevante Forderungen Aufzüge und Fahrtreppen Aufzugsrelevante Forderungen in Bauordnungen Sonderbauverordnungen Richtlinien Erlassen der Bundesländer und Stadtstaaten (aktualisiert April 2012) Verband Deutscher Maschinenund

Mehr

Thüringer Bauordnung (ThürBO) * Inhaltsübersicht. Erster Teil Allgemeine Bestimmungen. Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung

Thüringer Bauordnung (ThürBO) * Inhaltsübersicht. Erster Teil Allgemeine Bestimmungen. Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung Thüringer Bauordnung (ThürBO) * in der Fassung vom 16 März 2004 (GVBl. S. 349), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 592) Inhaltsübersicht 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Allgemeine

Mehr

Thüringer Bauordnung (ThürBO) * in der Fassung vom 16. März 2004 (GVBl. S. 349)

Thüringer Bauordnung (ThürBO) * in der Fassung vom 16. März 2004 (GVBl. S. 349) Thüringer Bauordnung (ThürBO) * in der Fassung vom 16. März 2004 (GVBl. S. 349) Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Bestimmungen 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Allgemeine Anforderungen Zweiter Teil

Mehr

Lüftungsanlagen Brand- und Rauchschutz Felix Hausmann

Lüftungsanlagen Brand- und Rauchschutz Felix Hausmann 1 Lüftungsanlagen Brand- und Rauchschutz Felix Hausmann 2 Gliederung Lüftungsanlagen Was haben Lüftungs-, SÜLA-, und Löschanlagen gemeinsam? Weshalb / wo treten brandschutztechnische Gefahren gerade bei

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen 2004 Ausgegeben zu Erfurt, den 25. März 2004 Nr. 8 16.03.2004 Neubekanntmachung der Thüringer Bauordnung... Inhalt Seite 349 Neubekanntmachung der

Mehr

Musterbauordnung MBO

Musterbauordnung MBO Musterbauordnung MBO Fassung November 2002 Inhaltsverzeichnis Musterbauordnung...1 MBO...1 Erster Teil...4 Allgemeine Vorschriften...4 1 Anwendungsbereich...4 2 Begriffe...4 3 Allgemeine Anforderungen...5

Mehr

Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt

Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt vom 20. Dezember 2005 GVBl. S. 769 * 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Allgemeine Anforderungen BauO LSA Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften Teil 2 Das

Mehr

WELCHE ERLEICHTERUNGEN BRINGEN DIE VERÄNDERTEN BAUVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES FÜR DAS BAUVERFAHREN?

WELCHE ERLEICHTERUNGEN BRINGEN DIE VERÄNDERTEN BAUVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES FÜR DAS BAUVERFAHREN? Ingenieure für Brandschutz DIE UE BERLIR BAUORDNUNG WELCHE ERLEICHTERUNGEN BRINGEN DIE VERÄNDERTEN BAUVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES FÜR DAS BAUVERFAHREN? Von Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher,

Mehr

Anforderungen des. Brandschutzes. an landwirtschaftliche Gebäude. Markus Weber Feuerwehr Schwäbisch Gmünd

Anforderungen des. Brandschutzes. an landwirtschaftliche Gebäude. Markus Weber Feuerwehr Schwäbisch Gmünd Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Dipl. Ing. (FH) - Studium der Landwirtschaft - Elterlicher Betrieb, Milchvieh - Werksbeauftragter Deutschland Zuidberg BV - Feuerwehrmann

Mehr

Barrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen

Barrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen Barrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen 1 Themen Was bedeutet barrierefrei Vorschriften Anforderungen an Wege und Rampen Anforderungen an Aufzüge und Treppen Anforderungen an Wohngebäude Anforderungen

Mehr

Informationen für Bauherren

Informationen für Bauherren Informationen für Bauherren Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Sie haben sich entschlossen zu bauen. Als beteiligte Gemeinde sind wir bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Dieses setzt

Mehr

MBO. Inhaltsverzeichnis. Erster Teil Allgemeine Vorschriften. Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung

MBO. Inhaltsverzeichnis. Erster Teil Allgemeine Vorschriften. Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung MUSTERBAUORDNUNG MBO 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Allgemeine Anforderungen FASSUNG NOVEMBER 2002 Inhaltsverzeichnis Erster Teil Allgemeine Vorschriften Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung

Mehr

SICHERHEIT. Prüfen elektrischer Anlagen. Erfahrungsaustausch der Prüfsachverständigen gemäß PrüvVO NRW 28. November 2014, Haus der Technik, Essen

SICHERHEIT. Prüfen elektrischer Anlagen. Erfahrungsaustausch der Prüfsachverständigen gemäß PrüvVO NRW 28. November 2014, Haus der Technik, Essen Erfahrungsaustausch der Prüfsachverständigen gemäß PrüvVO NRW 28. November 2014, Haus der Technik, Essen Prüfen elektrischer Anlagen AUFTRAG SICHERHEIT Rolf Tebbe DEKRA Automobil GmbH Fachgebietsverantwortlicher

Mehr

LANDESBAUORDNUNG BAYERN

LANDESBAUORDNUNG BAYERN LANDESBAUORDNUNG BAYERN Art. 1 Anwendungsbereich Art. 2 Begriffe Art. 3 Allgemeine Anforderungen Art. 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden Art. 5 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke Art.

Mehr

Bundes Bau. Blatt. Im Porträt: Sonderdruck aus BundesBauBlatt 6/2002. Wohnungsunternehmen GEWOBAU, Essen

Bundes Bau. Blatt. Im Porträt: Sonderdruck aus BundesBauBlatt 6/2002. Wohnungsunternehmen GEWOBAU, Essen Fachzeitschrift für Wohnungswirtschaft und Bauverwaltung Bundes Bau 3stadt2 Neue Kooperationsformen in der Stadtentwicklung Online-Workshop zur EnEV-Praxis 6 Antworten auf die häufigsten Fragen 2002 Blatt

Mehr

Thüringer Bauordnung. (ThürBO) Freistaat Thüringen

Thüringer Bauordnung. (ThürBO) Freistaat Thüringen Thüringer Bauordnung (ThürBO) Freistaat Thüringen Thüringer Bauordnung (ThürBO) *) Vom 13. März 2014 (GVBl. S. 49) Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Bestimmungen 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3

Mehr

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Vom 3. April 2012. Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Vom 3. April 2012. Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46 VORIS 21072 ) Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: I n h a l t s ü b e r s i c h t E r s t e r T e i

Mehr

Synopse MBO Bln BO - BbgBO Entwurf - 1 - Musterbauordnung Berliner Bauordnung Brandenburgische Bauordnung. Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Synopse MBO Bln BO - BbgBO Entwurf - 1 - Musterbauordnung Berliner Bauordnung Brandenburgische Bauordnung. Erster Teil Allgemeine Vorschriften Synopse MBO Bln BO - BbgBO Entwurf - 1 - Stand: 28.06.2013 Musterbauordnung Berliner Bauordnung Brandenburgische Bauordnung Entwurf Entwurf Fassung 21. September 2012 1 Stand 26. April 2013 Stand 19. Juni

Mehr

Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Sächsische Bauordnung (SächsBO) Sächsische Bauordnung (SächsBO) erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zur Neufassung der Sächsischen Bauordnung und zur Änderung anderer Gesetze Inhaltsübersicht 1 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Allgemeine

Mehr

10. Aufzugstag des TÜV AUSTRIA Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien

10. Aufzugstag des TÜV AUSTRIA Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien OStBR in Dipl.-Ing. in Irmgard Eder Magistratsabteilung 37 - Gruppe B OIB-Richtlinien, Ausgabe 2007 RL 1... Mechanische

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Informationsblatt. zur Erstellung. von Brandschutzkonzepten. gemäß 9 BauPrüfVO

Informationsblatt. zur Erstellung. von Brandschutzkonzepten. gemäß 9 BauPrüfVO Informationsblatt zur Erstellung von Brandschutzkonzepten gemäß 9 BauPrüfVO Herausgegeben: Kreis Siegen-Wittgenstein Der Landrat Fachservice Bauen und Wohnen 57069 Siegen Herr Dipl. Ing. Peters Inhalt

Mehr

Neuerlass der Thüringer Bauordnung und Einfügen der erforderlichen Regelungen.

Neuerlass der Thüringer Bauordnung und Einfügen der erforderlichen Regelungen. Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Bauordnung A. Problem und Regelungsbedürfnis Stand 10.07.2012 Die durch das Erste Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung vom 10. Februar 2004 (GVBl. S.

Mehr

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN STAND 2014 INHALTSVERZEICHNIS Baden-Württemberg...Seite 3 Bayern...Seite 3 Berlin...Seite 3 Brandenburg...Seite 4 Bremen...Seite

Mehr

Anlage 1 zur Globalrichtlinie Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze

Anlage 1 zur Globalrichtlinie Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze 1 Anlage 1 zur Globalrichtlinie Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze Bemessungswerte für die Anzahl notwendiger Stellplätze und notwendiger Fahrradplätze Inhalt: 1. Wohngebäude 2. Büro-

Mehr

Wohnfläche nach der II.BVO

Wohnfläche nach der II.BVO Wohnfläche nach der II.BVO 1 Wohnflächenberechnung ( 42, 44 II BV) Wohnfläche Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die

Mehr

3. Gewächshäuser bis zu 4 m Höhe, im Außenbereich nur landwirtschaftliche Gewächshäuser,

3. Gewächshäuser bis zu 4 m Höhe, im Außenbereich nur landwirtschaftliche Gewächshäuser, Verfahrensfreie Vorhaben (Anhang zu 50 Abs. 1 LBO) 1. Gebäude, Gebäudeteile, Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen,

Mehr

BauR 6.5 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR)

BauR 6.5 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR) Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR) Vom 29. November 2006 (GABl. 2006, Nr. 13, S. 859) Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Begriffe 2.1 Leitungsanlagen

Mehr

Thema: Gutachterliche Stellungnahme zur brandschutztechnischen Bewertung beim Einbau von Sita Dacheinläufen. Seite 1 von 8

Thema: Gutachterliche Stellungnahme zur brandschutztechnischen Bewertung beim Einbau von Sita Dacheinläufen. Seite 1 von 8 ML Sachverständigen GmbH Emil-Feinendegen-Str. 43 47809 Krefeld Sita Bauelemente GmbH Ferdinand-Braun-Str. 1 33378 Rheda-Wiedenbrück Gutachterliche Stellungnahme vom 06. September 2010 Gutachten Nr. 166-

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Baden-Württemberg Bekanntmachung der Neufassung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg Vom 5. März 2010 Auf Grund von Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung

Mehr

Einführung. Einführung A

Einführung. Einführung A Einführung A Einführung Die vorliegende Ausgabe enthält den Gesetzestext der Hessischen Bauordnung mit den Handlungsempfehlungen zur HBO, jeweils in der aktuellen Fassung Stand März 2013. Damit wird das

Mehr

Österreichisches Institut für Bautechnik OIB-300.2-009/07 OIB-Richtlinie 2.2. - Richtlinie 2.2

Österreichisches Institut für Bautechnik OIB-300.2-009/07 OIB-Richtlinie 2.2. - Richtlinie 2.2 - Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks Ausgabe: April 2007 0 Vorbemerkungen... 2 1 Begriffsbestimmungen... 2 2 Überdachte Stellplätze... 2 3 Garagen mit einer

Mehr

Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535),

Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535), Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535), Fundstelle: MinBl. 2004, S. 156 Das Rundschreiben erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium

Mehr

Entwurfsregeln Brandschutz für den Hochbau. Rettungswege und Angriffswege der Feuerwehr in Gebäuden

Entwurfsregeln Brandschutz für den Hochbau. Rettungswege und Angriffswege der Feuerwehr in Gebäuden Entwurfsregeln Brandschutz für den Hochbau Blatt A Rettungswege und Angriffswege der Feuerwehr in Gebäuden Vorwort Erfolgreiche Architektur erzeugt funktionierende, sichere und ansprechende Bauten mit

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 14 / 5412. 14. Wahlperiode. des Landtags

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 14 / 5412. 14. Wahlperiode. des Landtags Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 5412 Gesetzesbeschluss des Landtags Ausgegeben: 16. 11. 2009 Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg Der Landtag hat

Mehr

Fachgespräch Hallenbau in der Landwirtschaft 24. November 2011

Fachgespräch Hallenbau in der Landwirtschaft 24. November 2011 Grundzüge eines modernen und kostengünstigen Mehrzweckhallenbaus für die Landwirtschaft. 1 2 1 Definition landwirtschaftliche Mehrzweckhalle: (Stadel, Schopf, Schuppen, Remise, Tenne, Scheune) Landwirtschaftliche

Mehr

Installations-Systeme und deren Schnittstellen zum Bauwerk

Installations-Systeme und deren Schnittstellen zum Bauwerk Installations-Systeme und deren Schnittstellen zum Bauwerk unter Beachtung der...... Verordnungen und Regelwerke des Brand-, Schall- und Wärmeschutzes,... bei Wand- und Deckendurchführungen mit brennbaren

Mehr

Ausarbeitung von Herrn Tobias Herbst

Ausarbeitung von Herrn Tobias Herbst Ausarbeitung von Herrn Tobias Herbst Gastvortrag zur Schulung der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Sachsen Tobias Herbst www.stuermisches-liebesspiel.de Jede Verwendung und Vervielfältigung

Mehr

Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur

Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Merkblatt Nr. 597 Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) Vom 11. Februar 1997 (GBl. S. 84), geändert durch

Mehr

Ausbildung zum Isolierer für Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz. Du möchtest mehr über die Ausbildung zum Isolierer wissen?

Ausbildung zum Isolierer für Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz. Du möchtest mehr über die Ausbildung zum Isolierer wissen? Du möchtest mehr über die Ausbildung zum Isolierer wissen? Quelle: www.handwerksbilder.de Werde jetzt aktiv! Ausbildung zum Isolierer für Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz. Mach aktiv mit beim Klimaschutz!

Mehr

Spielräume im Baurecht Grundlagen für die räumliche Gestaltung von Bibliotheken

Spielräume im Baurecht Grundlagen für die räumliche Gestaltung von Bibliotheken Bernd Juraschko, Ass. jur., Ass. WB, Leipzig, 13.03.2013 Spielräume im Baurecht Grundlagen für die räumliche Gestaltung von Bibliotheken Inhalt Einleitung Bauplanungsrecht und Bauplanungsrecht Urheberrecht

Mehr

Quelle: Fundstelle: GVOBl. 2009, 6 Gliederungs-Nr: Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) 1) Vom 22. Januar 2009

Quelle: Fundstelle: GVOBl. 2009, 6 Gliederungs-Nr: Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) 1) Vom 22. Januar 2009 Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LBO Ausfertigungsdatum: 22.01.2009 Gültig ab: 01.05.2009 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVOBl. 2009, 6 Gliederungs-Nr: 2130-14 Landesbauordnung für das Land

Mehr

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1. (Leitungsanlagen-Richtlinie LAR)

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1. (Leitungsanlagen-Richtlinie LAR) Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 () - Fassung November 2006 - Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Begriffe 2.1 Leitungsanlagen 2.2 Elektrische Leitungen mit verbessertem

Mehr

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau 1 Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau 1. Allgemein Gebäude mit gewerblich-industrieller Nutzung sind entsprechend der Musterbauordnung (MBO) und nach allen Landesbauordnungen bauordnungsrechtlich

Mehr

http://jportal.bybn.de/jportal/portal/t/jam/page/fpbayernrechtprod.psml?action=control...

http://jportal.bybn.de/jportal/portal/t/jam/page/fpbayernrechtprod.psml?action=control... Seite 1 von 61 Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: BayBO Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Gliederungs- Nr: 2132-1-I Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der

Mehr

Brandschutz in Deutschland

Brandschutz in Deutschland Gliederung I. die Säulen der Brandschutzorganisation II. III. IV. das föderale Prinzip Mustervorschriften/ Sonderbauverordnungen Schutzziele V. materielle Anforderungen, beispielhaft VI. Genehmigungsverfahren,

Mehr

Hessische Bauordnung (HBO) 2011. Seite 1

Hessische Bauordnung (HBO) 2011. Seite 1 Hessische Bauordnung (HBO) 2011 Seite 1 Herausgeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Referat VI 3 (Baurecht) Landeshaus Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden Auflage

Mehr

Inhaltsverzeichnis: Seite 1 von 96 Seiten

Inhaltsverzeichnis: Seite 1 von 96 Seiten Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 Mit den Vollzugshinweisen [in Kraft seit 01. Juli 2013 GVBI 7/2013] Seite 1 von 96 Seiten Zum Ausgangs- oder Titeldokument

Mehr

Bauen und Wohnen. Statistisches Bundesamt. Baugenehmigungen / Baufertigstellungen Baukosten Lange Reihen z. T. ab 1962

Bauen und Wohnen. Statistisches Bundesamt. Baugenehmigungen / Baufertigstellungen Baukosten Lange Reihen z. T. ab 1962 Statistisches Bundesamt Bauen und Wohnen Baugenehmigungen / Baufertigstellungen Baukosten Lange Reihen z. T. ab 1962 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.08.2015 Artikelnummer: 5311103147004

Mehr

An den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags

An den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/2758 Landesfeuerwehrverband SH Sophienblatt 33 24114 Kiel An den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Per E-Mail 24.01.2008 Stellungnahme

Mehr

Vorbeugender Brandschutz Das Brandschutzkonzept

Vorbeugender Brandschutz Das Brandschutzkonzept Vorbeugender Brandschutz Das Brandschutzkonzept Jörg Krümpelmann und Stefanie Steinmeier Brandereignisse in Gebäuden für den Wohnungsbau sowie in Gebäuden besonderer Art oder Nutzung (z. B. Krankenhäuser)

Mehr

Erfassungsbogen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis nach EnEV 2014

Erfassungsbogen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis nach EnEV 2014 Wattladen GmbH St. Florian Straße 3 64521 Groß-Gerau Tel.: 06152-932621 Fax: 06152-932610 www.wattladen.de info@wattladen.de Vorbemerkungen zum Erfassungsbogen für verbrauchsbasierte Energieausweise Dieser

Mehr

WOHNBAUFÖRDERUNG. Attraktive Finanzierung. Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung

WOHNBAUFÖRDERUNG. Attraktive Finanzierung. Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Sanierung 1 Neubauförderung Foto TIGEWOSI Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher 2 Wohnbauförderung Änderungen zum 1.1. bzw. 1.7.2012 1.1.2012

Mehr

Genehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen nach 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) (Stand 01.11.2012)

Genehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen nach 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) (Stand 01.11.2012) Genehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen nach 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) (Stand 01.11.2012) Absatz 1 Die im Anhang genannten baulichen Anlagen und Teile baulicher Anlagen

Mehr

Entwurf (Stand: 01.06.2011)

Entwurf (Stand: 01.06.2011) Änderung der MBO Die Musterbauordnung in der Fassung vom November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom Oktober 2008 wird wie folgt geändert: 1. 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Mehr

Bauordnung für Berlin (BauO Bln)

Bauordnung für Berlin (BauO Bln) Lesefassung Bauordnung für Berlin () Vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2011 (GVBl. S. 315, in Kraft getreten am 10. Juli 2011) Inhaltsverzeichnis ERSTER

Mehr

Rockwool Steinwolle. Planungs- und Montagehelfer für Rohrleitungsanlagen. Schallschutz. Brandschutz. Nachhaltigkeit. Langlebigkeit. Inhaltsverzeichnis

Rockwool Steinwolle. Planungs- und Montagehelfer für Rohrleitungsanlagen. Schallschutz. Brandschutz. Nachhaltigkeit. Langlebigkeit. Inhaltsverzeichnis FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 04/2012 Rockwool Steinwolle Mehr als nur Dämmung Rockwool Steinwolle-Dämmstoffe weisen eine geringe Wärme-leitfähigkeit auf, schützen Außenbauteile vor übermäßigen

Mehr

Formstücke für Schornsteine sind Bauteile, die einzeln keinen lichten Schornsteinquerschnitt vollständig umschließen. (gemäß DIN 18160-1)

Formstücke für Schornsteine sind Bauteile, die einzeln keinen lichten Schornsteinquerschnitt vollständig umschließen. (gemäß DIN 18160-1) F Feuerraum Feuerraum ist der durch Feuerraumboden, die Feuerraumwände bzw. decke sowie Feuerraumöffnung und gegebenenfalls Feuerraumtür gebildete Raum. Feuerraumboden Der Feuerraumboden dient zum Auflegen

Mehr

DER RAUCH MUSS RAUS! Aber sicher! Der Ratgeber zum Thema: Funktionserhalt von RWA- Anlagen. Beratung Projektierung Lieferung Montage Service

DER RAUCH MUSS RAUS! Aber sicher! Der Ratgeber zum Thema: Funktionserhalt von RWA- Anlagen. Beratung Projektierung Lieferung Montage Service DER RAUCH MUSS RAUS! Beratung Projektierung Lieferung Montage Service Brandschutz-Technik und Rauchabzug GmbH Langbehnstraße 13 22761 Hamburg Telefon (040) 89 71 200 Telefax (040) 89 02 373 Internet www.btr-hamburg.de

Mehr

Baurechtliche Hemmnisse und Ansatzpunkte zur Überwindung

Baurechtliche Hemmnisse und Ansatzpunkte zur Überwindung Artikel 5 Dederich 2013 - Baurechtliche Hemmnisse und Ansatzpunkte zur Überwindung 141 Baurechtliche Hemmnisse und Ansatzpunkte zur Überwindung von Ludger Dederich Inhalt 1 Einleitung 143 2 Entwicklung

Mehr

Brandschutzmerkblatt Altenpflegeheime

Brandschutzmerkblatt Altenpflegeheime Brandschutzmerkblatt Altenpflegeheime Feuerw Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Januar 2013 WG Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Rechtliche Einordnung... 4 Anforderung... 4 Schutzziel... 4 Bauliche

Mehr

BRANDSCHUTZ DIPLOM. Inhalt. 5.0. Inhaltsverzeichnis. 5.1. Brandschutznachweis. 5.2. Positionspläne. Brandschutz

BRANDSCHUTZ DIPLOM. Inhalt. 5.0. Inhaltsverzeichnis. 5.1. Brandschutznachweis. 5.2. Positionspläne. Brandschutz DIPLOM BRANDSCHUTZ Inhalt 5.0. Inhaltsverzeichnis 5.1. Brandschutznachweis 5.2. Positionspläne Brandschutz Inhaltsverzeichnis: Seite 5.1. Brandschutznachweis nach DIN 4102 Pos.1 Rettungsweg 2 Pos.2 Dachhaut

Mehr

Landesbauordnung (LBO) Vom 18. Februar 2004, ABl. S. 822, zuletzt geändert am 21. November 2007, ABl. S. 278

Landesbauordnung (LBO) Vom 18. Februar 2004, ABl. S. 822, zuletzt geändert am 21. November 2007, ABl. S. 278 Landesbauordnung (LBO) Vom 18. Februar 2004, ABl. S. 822, zuletzt geändert am 21. November 2007, ABl. S. 278 Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Sicherheit

Mehr

Datenerfassung und Auftragserteilung für Energiebedarfsausweise

Datenerfassung und Auftragserteilung für Energiebedarfsausweise Datenerfassung und Auftragserteilung für Energiebedarfsausweise Ihr Partner vor Ort Hiermit wird Frieder Albert - Energieberatung Ostsachsen - Kirschallee 14 02708 Löbau Zustellung Bitte stellen Sie das

Mehr

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall

Mehr

Bauordnung für das Saarland (LBO)

Bauordnung für das Saarland (LBO) Bauordnung für das Saarland (LBO) (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1544) vom 18. Februar 2004. 1 2 geändert durch das Gesetz vom 19. Mai 2004 (Amtsbl. S. 1498). Inhaltsverzeichnis: Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Mehr

Arbeitsstättenbegriff 19 ASchG, Anwendungsbereich 1 AStV. nutzbare Mindestbreite von Notausgängen. Lichte Höhe von Verkehrswegen 2. 3 Abs.

Arbeitsstättenbegriff 19 ASchG, Anwendungsbereich 1 AStV. nutzbare Mindestbreite von Notausgängen. Lichte Höhe von Verkehrswegen 2. 3 Abs. OIB-Richtlinien - Begriffsbestimmungen Arbeitsstättenverordnung Anmerkung Betriebsbau Bauwerk oder Teil eines Bauwerkes, welches der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) bzw. der

Mehr

Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB

Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB Inhalt: 1. Einleitung 2. Allgemeine Grundsätze 3. Aufenthaltsräume und Treppen 4. Kellergeschoss ohne Aufenthaltsräume 5. Kellergeschoss

Mehr

Photovoltaik: Vorbeugender Brandschutz

Photovoltaik: Vorbeugender Brandschutz Photovoltaik: Vorbeugender Brandschutz Anforderungen an den Brandschutz bei PV eine rechtliche und feuerwehrtaktische Erläuterung 1 Gliederung Nachschlagewerke Brandschutzgerechte Planung & Errichtung

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes

Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23/2012 633 2132-1-I, 2133-1-I Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes Vom 11. Dezember 2012 Der Landtag des Freistaates Bayern

Mehr

Umsetzung Brandschutz in Luzern Brandschutz in Schreinereien

Umsetzung Brandschutz in Luzern Brandschutz in Schreinereien Umsetzung Brandschutz in Luzern Brandschutz in Schreinereien Boris Camenzind, Abteilungsleiter Prävention, 29. Oktober 2015 Inhalt Rechtsgrundlagen Zuständigkeiten Bewilligungsverfahren BSV 2015: Änderungen

Mehr

Brandschutzkonzepte für mehrgeschossige Gebäude und Aufstockungen in Holzbauweise

Brandschutzkonzepte für mehrgeschossige Gebäude und Aufstockungen in Holzbauweise INGENIEURMETHODEN CFD-Rauchgassimulation Zonenmodellsimulation Plumemodelle Personenstromsimulation Finite-Elemente-Methode Probabilistische Ansätze BERATUNGSLEISTUNGEN Machbarkeitsstudien Brandschutzkonzepte

Mehr

2130-1 1. Landesbauordnung (LBO) (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1544) vom 18. Februar 2004 * 1 2

2130-1 1. Landesbauordnung (LBO) (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1544) vom 18. Februar 2004 * 1 2 2130-1 1 Landesbauordnung (LBO) (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1544) vom 18. Februar 2004 * 1 2 geändert durch das Gesetz vom 19. Mai 2004 (Amtsbl. S. 1498), Eingearbeitet sind die Änderung durch das Verwaltungsstrukturreformgesetz

Mehr