GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN

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1 GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEGRÜNDUNG / UMWELTBERICHT Entwurf INHALT SEITE 1. Planungserfordernis Situation Planungsgebiet Planungsvorgaben Städtebauliche Planung Planungskonzept Infrastruktur Umweltbericht Einleitung Standort Umweltzustand und erwartete Umweltauswirkungen Umweltentwicklung bei Nichtdurchführung der Planung Planungsalternativen Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen Zusammenfassung, Prüfverfahren, Überwachung... 5

2 Petersberg 21. Änderung F-Plan Horwieden Begründung / Umweltbericht Seite 1 1. Planungserfordernis Die 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Petersberg dient der Einbeziehung eines Baugrundstücks in die Siedlungsflächen im Ortsteil Horwieden zur Bebaubarkeit und der Bestandsanpassung für ein bebautes Grundstück. 2. Situation 2.1 Planungsgebiet Es handelt sich um das Grundstück Gemarkung Rex, Flur 4, Flurstück 36/8. Es ist im gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt und wird in Gemischte Baufläche" geändert. Dabei werden die direkt angrenzenden Flurstücke 30/6 und das bereits bebaute 30/7 mit einbezogen. 2.2 Planungsvorgaben Im Regionalplan Nordhessen wird für den Geltungsbereich der Flächennutzungsplan- Änderung Vorrangfläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Plangebiet ist jedoch von geringer Größe und liegt am Siedlungsrand. 3. Städtebauliche Planung 3.1 Planungskonzept Das vorbereitete Baugrundstück FlSt. 36/8 (positiv beschiedene Bauvoranfrage im Jahr 1993) soll nunmehr mit einem Wohnhaus bebaut werden. Aufgrund geänderter Vorgaben ist dies nur nach einer Anpassung des Flächennutzungsplans möglich. Ein nahegelegener landwirtschaftlicher Betrieb außerhalb der Ortslage wurde aufgegeben und steht der Planung nicht entgegen. 3.2 Infrastruktur Die verkehrliche Erschließung erfolgt über den Thonweg. Die Ver- und Entsorgung des Grundstücks wird über Anschluss an die vorhandene Infrastruktur gewährleistet. Die Sicherstellung des Brandschutzes und eine ausreichende Löschwasserversorgung werden im Baugenehmigungsverfahren behandelt. 4. Umweltbericht 4.1 Einleitung Inhalt und Ziele der Planung Die 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Petersberg dient der bauleitplanerischen Einbeziehung eines Baugrundstücks und eines bebauten Grundstücks in die Siedlungsflächen im Ortsteil Horwieden Umweltbelange und -schutzziele / Berücksichtigung bei der Aufstellung Für diese Bauleitplanung liegen die gemäß 1 (6) BauGB insbesondere zu berücksichtigenden Umweltbelange vor allem in 1. (allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn-

3 Petersberg 21. Änderung F-Plan Horwieden Begründung / Umweltbericht Seite 2 und Arbeitsverhältnisse...) und 7. (Umweltschutz), so dass sowohl das BImSchG als auch das BNatSchG besonders zu berücksichtigen sind. Innerhalb der Behördenbeteiligung nach 4 (1) BauGB wurde der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abgestimmt. 4.2 Standort Lage, Topographie Naturräumlich gehört der Planungsraum zum Osthessischen Bergland, Haupteinheit Fuldaer Senke, Untereinheit Fuldaer Becken. Das Planungsgebiet liegt in der Gemeinde Petersberg nordöstlich des Ortsteils Horwieden. Die teils bebauten Flächen schließen an bereits dargestellte bzw. bebaute Bauflächen an Örtliche Rahmenbedingungen Die unbebaute Fläche wird als intensives Grünland genutzt. Es sind keine gesetzlich festgesetzten Schutzgebiete innerhalb oder in der Umgebung des Planungsgebiets vorhanden Potentielle natürliche Vegetation Die potentielle natürliche Vegetation im Planungsgebiet des Bebauungsplans ist der Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald. 4.3 Umweltzustand und erwartete Umweltauswirkungen Arten und Biotope Der reale Bestand der unbebauten Änderungsfläche stellt sich als Rasenfläche dar. Der Fläche kommt geringe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz zu. Im Hinblick auf Fauna und Flora kommt es zu maximal geringer Beeinträchtigung durch die Bebauung Wasser Fließgewässer bzw. ständig wasserführende Gräben sind innerhalb des Planungsgebiets nicht vorhanden. Für das Grundwasser kann ein mittlerer Schutzbedarf, der aus der Grundwasserergiebigkeit (mittel, 5-15 l/s) und der Verschmutzungsempfindlichkeit (mittel) resultiert, angenommen werden. Die vorgesehene Planung wird nur geringe Beeinträchtigungen für den Wasserhaushalt erzeugen.

4 Petersberg 21. Änderung F-Plan Horwieden Begründung / Umweltbericht Seite Geologie und Böden Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden fußen auf folgenden gesetzlichen Grundlagen: 1 Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Im Plangebiet dominiert Buntsandstein als Ausgangsmaterial der Bodenentwicklung. Darauf haben sich lösslehmreiche Pseudogleye entwickelt. Trotz der anthropogenen Veränderungen sind die wesentlichen Merkmale dieser Böden erhalten geblieben - ihnen kommt aber für die Lebensraumfunktion des Bodens nur eine mäßige Bedeutung zu. Außerdem besitzen Böden wichtige Funktionen zur Speicherung, Regulierung und Pufferung von Stoffen. Für die Fläche wird allerdings geringe Bedeutung für die Bodenfunktionen angenommen. Nach der Bodenfunktionsbewertung für die Raum- und Bauleitplanung (Bodenviewer, HLUG) wird die Fläche zum Teil nicht berechnet (Siedlungsgebiet) und zum Teil gering bewertet. Bodenfunktionsbewertung für die Raum- und Bauleitplanung (Bodenviewer, HLUG) Dem Schutzgut Boden kommt für den Standort eine geringe Bedeutung zu. Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sind durch die Planung maximal in geringem Umfang zu erwarten Klima und Lufthygiene Großklimatisch liegt das Planungsgebiet im Übergangsbereich vom atlantischen zum kontinentalen Klima und wird dem Klimabezirk Westliches Mitteldeutschland und der Einheit Nordhessisches Bergland zugeordnet. Das Planungsgebiet ist bei geringer Größe und Topografieausprägung nicht als Kaltluftentstehungsgebiet anzusprechen.

5 Petersberg 21. Änderung F-Plan Horwieden Begründung / Umweltbericht Seite 4 Es werden keine Beeinträchtigungen für das örtliche Klima erwartet Orts- und Landschaftsbild Das Planungsgebiet stellt einen typischen, ländlichen Ortsrand dar mit visuell wirksamer Distanz zur nahegelegenen Hofstelle. Insgesamt hat die Fläche selbst geringe Bedeutung für das Orts- / Landschaftsbild. Aufgrund der Darstellungen der Flächennutzungsplan-Änderung verringert sich der Abstand von Ortslage und Einzelhof nur geringfügig Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind im Geltungsbereich der Änderung nicht bekannt Mensch und menschliche Gesundheit Das Schutzgut Mensch wird in die Teilfunktionen Wohnen / Wohnumfeld und Erholung aufgegliedert. Die Planungsfläche selbst hat keine Bedeutung für das Wohnumfeld des Ortsteils Horwieden und ist vorbelastet durch die bestehenden Nutzungen. Im Abstand von weniger als 400 m zur Ortslage verläuft seit Jahrzehnten eine Hochspannungsleitung. Erholungsrelevante Infrastruktur wird nicht berührt. Für die Wohn- und Erholungsfunktion kommt dem Gebiet keine Bedeutung zu. sind nicht zu erwarten. 4.4 Umweltentwicklung bei Nichtdurchführung der Planung Die Null-Variante beinhaltet einen Verzicht auf die Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplans. Damit ergäben sich qualitativ ähnliche bis keine. 4.5 Standortalternativen Räumliche Standortalternativen sind insofern ausgeschlossen, da es sich um ein seit Langem für die Bebauung konkret vorgesehenes Grundstück bzw. ein bereits bebautes Grundstück handelt. 4.6 Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im entsprechenden Bauantragsverfahren behandelt.

6 Petersberg 21. Änderung F-Plan Horwieden Begründung / Umweltbericht Seite 5 Dabei ist auf die Lage am Ortsrand zu achten. Die Höhe von Gebäuden ist auf die Umgebung abzustimmen und Eingrünungsmaßnahmen zur Einbindung in die Umgebung vorzusehen. Weiterhin ist die Versiegelung auf das benötigte Maß zu beschränken, um nachteilige Wirkungen für den Naturhaushalt vor allem in Bezug auf Bodenfunktionen und Wasserhaushalt so gering wie möglich zu halten. 4.7 Zusammenfassung, Prüfverfahren, Überwachung Durch die geplante Nutzungsänderung werden die bestehenden Flächen zur Bebauung geeignet. Insgesamt sind aufgrund der Nutzung der Flächen sowie der Vorbelastungen nahezu keine Beeinträchtigungen anzunehmen. Die Umweltprüfung erfolgte verbal argumentativ. Da die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) nicht auf Vollzug angelegt ist und auch aus der vorliegenden Planung keine unmittelbaren Umweltauswirkungen folgen, wird Überwachung bzw. Monitoring auf nachgelagerter Planungsebene erfolgen. Aufgestellt , Wienröder Stadt Land Regional

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