Nr. 1 April Niedersachsen. Bremen. Information. Zeitschrift der Vereinigungen der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Niedersachsen und Bremen

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1 Nr. 1 April 2017 Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Niedersachsen und Bremen Information w w w. v s v i - n i e d e r s a c h s e n. d e w w w. v s v i - b re m e n. d e w w w. b s v i. d e

2 Inhalt Editorial 3 Aus dem Vorstand 4 Aktuelles Turbokreisel überzeugt Fachjury 5 Auch in Oldenburg kam der VSVI-Nachwuchspreis gut an 7 Junge VSVI 20. und 21. Stammtischtreffen der Jungen VSVI Bremen 8 Stammtisch in Hannover / Stammtischtermine 9 Schwerpunkt Homogenbereiche anstatt Boden- und Felsklassen in der VOB, Teil C 10 VOB C 2012, Ergänzung 2015; Zusätzliche Verantwortung für den Planer Tiefbau? 14 Niedersachsen baut Neubau der Bundesstraße 211 von westlich Mittelort bis Brake 20 Planung und Bau der Autobahn 26 zwischen Drochtersen und dem Anschluss an die A7 22 Verkehrsfreigaben im Jahr Seminarecho Umweltschutz im Straßenbau 25 Vergabe- und Bauvertragsrecht 31 Fahrbahnbefestigungen 35 Bundesvereinigung 37 Landesvereinigung Niedersachsen Geburtstage 40 25, 40 und 50 Jahre Mitgliedschaft / Neue Mitglieder /verstorbene Mitglieder 41 Bezirksgruppen Braunschweig Neujahrstreffen mit Museumsbesuch und Empfang 43 Celle Halbtagsexkursion Neubau Weserschleuse am Wasserstraßenkreuz Minden 44 Mitgliederversammlung Hameln Hamburg und Schiffshebewerk Lüneburg in nur zwei Tagen 47 Traditionelle Neujahrsbegrüßung mit Preisskat und Kegeln 49 Zum Tod von Horst Knoke 49 Zum Tod von Friedrich Judas 50 Hannover Jahresabschluss mit Grünkohl 50 Mitgliederversammlung und Verwirrungen im Blätterwald 51 Emsland Herbstexkursion nach Bad Oeynhausen und Bielefeld 53 Besuch des Eurohafens bei Meppen 54 Nienburg Jahreshauptversammlung Veranstaltungen Niedersachsen 57 Landesvereinigung Bremen Nachwuchswerbung in Bremen 58 Fachexkursion in die Überseestadt Bremen 59 Geburtstage, 25 und 50 Jahre Mitgliedschaft / Neue Mitglieder / verstorbene Mitglieder 61 Veranstaltungen und Exkursionen in Bremen 62 Impressum Herausgeber: Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Niedersachsen e.v., Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure der Freien Hansestadt Bremen e.v. und Gemeinschaft zur Förderung der fach - lichen Fortbildung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Niedersachsen e.v., Eichstraße 19, Hannover, Telefon , Fax Geschäftsstelle Niedersachsen: Martina Hoffmann, Eichstraße 19, Hannover, Geschäftsstelle Bremen: Britta Berning, Bgm.-Spitta-Allee 18, Bremen, Bankverbindung VSVI Niedersachsen: Deutsche Bank Hannover AG IBAN DE , BIC DEUTDEDBHAN Bankverbindung VSVI Bremen: Die Sparkasse Bremen AG IBAN DE , BIC SBREDE22 Spendenkonto Fördergemeinschaft VSVI Niedersachsen: Deutsche Bank Hannover AG IBAN DE , BIC DEUTDEDBHAN Redaktion: redaktion@vsvi-niedersachsen.de Dr. Joachim Göhlmann, Ulrich Kumlehn, Markus Mey, Thomas Pfeiffer, Jens Pohl, Katja Pott, Malte Quakenack, Inga Wodecki Gestaltung: Sabine Panse, dacorpo design, Hannover Telefon , (info@dacorpo-design.de) Druck: B W H GmbH Copyright: Diese Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Erscheinungsweise: Die VSVI-Information erscheint dreimal jährlich. Der Bezug ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Der Redaktionsschluss für Nr. 2 / August 2017: 12. Juni 2017 In eigener Sache Beitrittserklärung VSVI Niedersachsen 42 Einzugsermächtigung VSVI Niedersachsen 42 VSVI-Adressen Bremen 62 VSVI-Adressen Niedersachsen 63 Beilagenhinweis Einladung zur Mitgliederversammlung Einladung zur Herbstexkursion Kassenbericht 2016 Titelbild Die Estebrücke im Bau Ende 2016 Foto: NLStBV Die mit dem Namen des Verfassers gezeichneten Artikel stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion dar.

3 Liebe Leserinnen und Leser, unser Präsident Markus Brockmann hat es in der Stellungnahme zur Neufassung des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes sehr schön auf den Punkt gebracht wo Ingenieur drauf steht, muss auch Ingenieur drin sein! Damit das auch so bleibt, sind wir alle gehalten, uns im Rahmen unserer unterschiedlichen Möglichkeiten an der Anwerbung und Ausbildung unseres Nachwuchses zu beteiligen. Ein wichtiger Schritt ist dabei der Nachwuchspreis der VSVI, der in diesem Jahr erstmalig an den Hochschulen Hildesheim und Oldenburg verliehen wurde (als Präsent gab es unter anderem eine Sonderausgabe der VSVI-Information, was die Redaktion sehr freut). Möge der Preis neue Studierende auf unsere Fakultäten aufmerksam machen und die bereits Fleißigen motivieren, viel Energie in Ihre Abschlussarbeiten zu stecken. Denn sie lernen ja bekanntlich für das Leben. Das aktuelle Schwerpunktthema Homogenbereiche schleppen wir als Redaktion schon etwas länger mit uns herum. Nie war der vermeintlich richtige Zeitpunkt, darüber zu schreiben die angesprochenen Autoren hatten die unterschiedlichsten Erklärungen (noch zu neu, keine Erfahrungen, wir wollen die Praxis abwarten, ) für uns, warum gerade jetzt der falsche Zeitpunkt für eine Berichterstattung sei. Im Verkehrsblatt ist durch das Bundesministerium jedoch das Ende der Anwendung der Bodenklassen auch terminlich gesetzt. Längstens bis 31. Dezember 2017 darf für Bundesfernstraßen in Ausnahmefällen noch die alte Vorgehensweise angewandt werden. Deshalb sind wir sehr froh, dass wir in der vorliegenden Ausgabe endlich dieses doch so wichtige Thema präsentieren können. In den vorliegenden zwei Artikeln wird sehr schön deutlich, aus welcher Motivation heraus das Thema entstanden ist, aber auch welche Risiken für die Planer unter uns damit verbunden sind. Praktische Erfahrungen liegen zu dem Thema bis heute erst sehr eingeschränkt vor es wäre schön, wenn wir in einer der kommenden Ausgaben einen Bericht aus der Praxis veröffentlichen könnten. Editorial Quasi aus Verlegenheit haben wir in der letzten Ausgabe das Thema Niedersachsen baut als Schwerpunktthema gewählt. Die Resonanz war jedoch ausgesprochen positiv. Die Redaktion war anschließend der Auffassung, dass wir daraus eine feste Rubrik machen wollen, in der das Thema Aktuelle Verkehrsfreigaben mit verarbeitet wird. Über Anregungen zu Bauprojekten aus ganz Niedersachsen würden wir uns freuen es müssen nicht immer nur die Projekte des Landes sein, über die wir berichten. Daher an dieser Stelle unsere herzliche Aufforderung an die Bezirksgruppen, aus Ihrem Bereich Projekte vorzuschlagen, über die wir dann informieren können. Wenn Sie dieses Heft im Briefkasten haben, sind die Seminare 2017 alle gelaufen, und in der Geschäftsstelle kehrt wieder der Alltag ein. Umso mehr freut es uns, dass wir in der aktuellen Ausgabe bereits drei Seminarberichte zu Umweltschutz im Straßenbau, Vergabe- und Bauvertragsrecht sowie Fahrbahnbefestigungen veröffentlichen können. Vielen Dank für die umgehende Zuarbeit! Die Beiträge aus den Bezirksgruppen runden wie jedes Mal unser Heft ab. Zum Jahresanfang gibt es in der Regel die Jahreshauptversammlungen, von denen berichtet wird. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen des aktuellen Heftes. Jens Pohl Öffnungszeiten der Geschäftsstelle Niedersachsen: Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr Öffnungszeiten der Geschäftsstelle Bremen: Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr und Freitag 8 bis 14 Uhr info@vsvi-niedersachsen.de VSVI-Information April

4 Aus dem Vorstand Neufassung des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes Zur Novellierung des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes hat der Vorsitzende der VSVI Niedersachsen, Markus Brockmann, im Zuge der Verbandsbeteiligung eine Stellungnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr abgegeben, die nachfolgend wiedergegeben wird. Grundsätzlich begrüßt die Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure Niedersachsen e.v. die Novellierung in ihren Grundzügen und ihrer Struktur. Besonders wichtig ist uns der Schutz zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur. Hier sorgt der neue Gesetzentwurf für Klarheit, gerade vor dem Hintergrund der durch den Bologna-Prozess eingeführten neuen Studienabschlüsse. Was die Qualitätsanforderungen an die Studiengänge angeht, um sich Ingenieurin oder Ingenieur nennen zu dürfen, sehen wir allerdings in der Gesetzesnovelle Änderungsbedarf. Im Paragraf 6 unter 1.a) heißt es, dass,,überwiegend MINT-Fächer in einem Studium enthalten sein müssen; in der zugehörigen Begründung ist dann noch präzisiert, dass mindestens 91 ECTS-Punkte von den 180 erforderlichen in diesen Fächern erreicht werden müssen. Wenn es überhaupt eines unbestimmten Begriffs im Gesetzestext bedürfte, müsste dieser aus unserer Sicht,,weit überwiegend lauten, was so zu verstehen ist, dass mindestens 150 ECTS der mindestens 180 erforderlichen Punkte aus dem MINT-Bereich notwendig sind, um das erforderliche Niveau zu erreichen. Bereits bei der Umstellung der alten Diplomstudiengänge auf Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschlüssen mussten die Breite und Tiefe des Studiums schon einmal erheblich reduziert werden, um der europäischen Harmonisierung Rechnung zu tragen. Eine weitere Kürzung des MINT-Bereiches ist bei diesem komplexen und vielschichtigen Beruf nicht mehr hinnehmbar, wenn Ingenieurinnen oder Ingenieure weiterhin hohe Verantwortung tragen sollen. Bereits heute müssen wir feststellen, dass die Baufirmen, die Ingenieurbüros und auch die Verwaltungen deutlich mehr Zeit in die Einarbeitung von Absolventinnen und Absolventen investieren müssen, begleitet durch entsprechende Schulungen und Fortbildungen. Dies ist der Preis für eine kürzere Studiendauer. Bei etlichen Studiengängen, die den Wortbegriff,,...ingenieur beinhalten, stellen wir aber zusätzlich fest, dass wir Aufgaben und die damit verbundene Verantwortung nicht ohne Weiteres übertragen können, weil es schlicht an ausreichendem Basis- und auch Fachwissen fehlt. Basis- und Fachwissen zu vermitteln ist aber nicht im Rahmen der Fortbildung möglich oder leistbar, sondern Kernaufgabe und Kernkompetenz der Hochschulen. Ohne dieses Basis- und Fachwissen können keine sachkundigen Entscheidungen, gerade und insbesondere in sicherheitsrelevanten Sachverhalten, getroffen werden. Hier ließen sich bei Bedarf vielfältige Beispiele nennen; für die Sicherheit von Brückenbauwerken zu garantieren, ist nur eines davon. Der Begriff,,Ingenieur steht für eine hohe Kompetenz und muss für sich bürgen, ohne dass es im Einzelfall einer Prüfung der Befähigungen einzelner Personen bedarf, ob und welche Verantwortungen guten Gewissens übertragen werden kann. Die potentiellen Auftraggeber oder Arbeitgeber, wie zum Beispiel eine Gemeinde, wären damit hoffnungslos überfordert. Es ist daher aus unserer Sicht sogar geboten, die Berufsbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur besser zu schützen. Die sogenannten Hybridstudiengänge haben sicher ihre Berechtigung am Markt. Die Vielfalt an klangvollen Namen der Studiengänge macht es schwierig zu erkennen, welche Fähigkeiten die Absolventinnen und Absolventen tatsächlich erworben haben. Hier braucht unsere Gesellschaft Klarheit. Ingenieurin oder Ingenieur darf sich daher nur nennen, wer ein mathematisch, technisch und naturwissenschaftlich orientiertes Studium absolviert hat. Markus Brockmann 4 VSVI-Information April 2017

5 Aktuelles Turbokreisel überzeugt Fachjury HAWK-Absolventin Tina Deiters von der VSVI ausgezeichnet Ein so genannter Turbokreisel für den Autoverkehr ist in den Niederlanden keine Seltenheit. Mit mehr als 300 Kreiseln dieser Art ist das Land Profi beim Bau eines solchen Verkehrsknotenpunktes. Aber funktionieren diese Kreisel auch in Deutschland, wie muss ein Kreisel hier konstruiert werden und was wären die Handlungsempfehlungen? Tina Deiters widmete sich während ihrer Masterarbeit intensiv diesen Fragen. Und ihr Fleiß wurde bei der Absolventenfeier in der vollbesetzten Aula der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hildesheim gleich zweimal belohnt. Zum einen erhielt sie ihren Masterabschluss als Bauingenieurin der Fakultät Bauen und Erhalten, zum anderen konnte sie den erstmals verliehenen Nachwuchspreis der Vereinigung der Straßenbauund Verkehrsingenieure in Niedersachsen (VSVI) entgegen nehmen. Der Präsident der VSVI Niedersachsen vor dem Auditorium zur Absolventenfeier Markus Brockmann beglückwünscht die beiden Preisträgerinnen mit einem Sonderheft der VSVI Information Bauingenieure können durchaus kreativ und innovativ sein, das Spektrum ist sehr breit, sagte der Präsident der VSVI, Hon.-Professor Dipl.-Ing. Markus Brockmann, bei der Preisverleihung der mit 1000 Euro dotierten Auszeichnung. Es war uns eine Herzensangelegenheit, die Arbeiten, die in der Denkfabrik entstehen, einmal ans Licht zu holen, stellte er die Leistung von Tina Deiters heraus. Über Kreisverkehre gibt es viele Regelwerke und Etliche haben darüber geforscht; aber es gibt kaum jemanden, der sich einmal mit dem Handwerklichen auseinander gesetzt hat: Wenn ich einen zweispurigen Turbokreisel baue und dieser auch selbsterklärend ist und nicht mit Gebrauchsanweisung darauf zugefahren werden soll, dann muss ich mir entsprechend VSVI-Niedersachsen-Nachwuchspreis: Markus Brockmann, Zweitplatzierte Viktoria Vogt, Preisträgerin Tina Deiters und Dekan Günther Bahre Fotos: Alissa Lange HAWK VSVI-Information April

6 Aktuelles Gedanken machen, so Brockmann anerkennend. Tina Deiters schloss bereits ihren Bachelor im Vertiefungsbereich Wasser- und Verkehrswesen an der HAWK ab. Über Dozent Dr.-Ing. Daniel Seebo entdeckte sie den Turbokreisel als spannendes Transferthema aus den Niederlanden; sie wird jetzt in dem Ingenieurbüro SHP in Hannover als Verkehrsingenieurin ihre Masterarbeit verfeinern und sie dann der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) vorstellen. Ihr größter Traum: Einmal einen echten Turbokreisel zu entwerfen. War doch ganz easy, oder?, bezog sich Professor Dr.-Ing. Günther Bahre, Dekan der Fakultät Bauen und Erhalten, auf den gerade verklingenden Gesang von Julia Schönleiter zu Beginn der Feier und entlockte damit den Absolventinnen und Absolventen ein Schmunzeln. Denn gerade in den letzten Wochen hätten diese noch einmal richtig Gas gegeben, ausstehende Prüfungen gemeistert und den eigenen Benzintank bis Reserve leer gefahren eben nicht ganz easy. Nach der baukonjunkturellen Überhitzung der Neunzigerjahre und der Eiswasserdusche im Anschluss herrsche aktuell Klare Vorstellungen: Preisträgerin Tina Deiters möchte gerne einmal einen Turbokreisel unter realen Bedingungen entwerfen ein guter Arbeitsmarkt. Eine solides Fundament, so Bahre. Der Motor der Konjunktur ist weiterhin gut, betonte auch Dipl.-Ing. Wolfgang Schneider, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen, in seinem Grußwort. Für den Berufsweg empfahl er den sechs Masterabsolventinnen und Masterabsolventen der Architektur auf Kreativität zu setzen und sich stetig weiter zu entwickeln, den elf Absolventinnen und Absolventen des Bachelors in Architektur riet er, den Master aufzusatteln. Sie haben jetzt einen Berg erklommen, genießen Sie die Abfahrt, richtete sich Dipl.-Ing. Michael Rohardt, Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen, vornehmlich an die 40 Studierenden mit den Bachelorzeugnissen im Bauingenieurwesen und 14 im Holzingenieurwesen, sowie die 14 Masterabsolventinnen und -absolventen des Bauingenieurwesens. Der nächste Berg würde allerdings kommen und stetige Fortbildungen seien wichtig. Sein Grußwort schloss Rohardt mit den besten Wünschen für den Berufsstart ab. Nach einem Sekt - empfang mündete die Feier in den traditionellen Winterball der Fakultät. Alissa Lange M.A. HAWK Hildesheim/ Holzminden/Göttingen Wolfgang Schneider, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen, rät, den Studiengang Architektur in jedem Fall mit einem Master abzuschließen Genießen Sie die Abfahrt : Michael Rohardt, Vorstandsmitglied Ingenieurkammer Niedersachsen, gratuliert zu den Abschlüssen an der HAWK Fotos: Alissa Lange HAWK 6 VSVI-Information April 2017

7 Auch in Oldenburg kam der VSVI-Nachwuchspreis gut an Aktuelles Am 3. März 2017 wurden die 142 Absolventinnen und Absolventen des Fachbereichs Bauwesen Geoinformation Gesundheitstechnologie (BGG) an der Jade Hochschule in Oldenburg verabschiedet. Einige von ihnen erhielten Auszeichnungen für besondere Leistungen. Besonders zu erwähnen sind an dieser Stelle die beiden für die VSVI relevanten Sparten Bauingenieurwesen und Geodäsie. Das Online-Magazin Jadewelt der Hochschule berichtet hier - über: Erstmals verlieh die Vereinigung der Straßen- und Verkehrsingenieure (VSVI) in Niedersachsen einen Nachwuchspreis an Studierende der Jade Hochschule. Hendrik Kuck vom Studiengang Bauingenieurwesen bekam die Auszeichnung in Höhe von 1000 Euro für seine Bachelor-Arbeit mit dem Thema Bauphasenplanung zum Bau des Autobahndreiecks bei Stotel (A27). VSVI Präsident Markus Brockmann lobte die hervorragende Leistung und die hohe Professionalität der Arbeit. Erstprüfer der Arbeit war Professor Heinz Pätzold. Den Landespreis des Verbands Deutscher Vermessungsingenieure e.v. übergab der Vorsitzende Michael Tschöke an Tomke Jantje Lambertus vom Studiengang Angewandte Geodäsie für ihre Bachelor-Arbeit zum Thema Realisierung und Nutzen eines auf Intensitätswerten basierenden stochastischen Modells für Schätzverfahren zur geodätischen Überwachung von Bauwerken mit terrestrischen Laserscannern. Erstprüfer hier war Professor Harry Wirth. Die positive Resonanz der ersten Preisverleihungen des VSVI-Nachwuchspreises in Oldenburg wie auch an der HAWK in Hildesheim gibt für die Zukunft Anlass zur Hoffnung, dass Markus Brockmann und Hendrik Kuck Michael Tschöke und Tomke Jantje Lambertus sich unter den Studierenden der niedersächsischen Hochschulen die positiven Ausblicke unseres Berufs - bildes herumsprechen und die Ab - solventen sich künftig verstärkt dem Straßenbau und Verkehrswesen zuwenden. Ulrich Kumlehn Fotos: Piet Meyer/Jade HS VSVI-Information April

8 20. Stammtischtreffen der Jungen VSVI Bremen Zum letzten Stammtischtreffen im Jahr 2016 hatten wir der Jahreszeit entsprechend für den 7. Dezember 2016 einen gemütlichen Bummel über den Bremer Weihnachtsmarkt geplant. Bei winterlichen Temperaturen und in weihnachtlicher Atmosphäre nahmen insgesamt neun Freunde der Jungen VSVI Bremen diesen Termin wahr, um sich über den Berufs- und Studentenalltag auszutauschen. Besonders gefreut hat uns, dass mit Jasmin Nölker und Markus-André Schlichting zwei neue Mitglieder dabei waren, von denen wir natürlich hoffen, sie auch bei den nächsten Stamm - tischen zu treffen. Eure Junge VSVI Bremen Ludmila Baitler, Stefan Pohl, Juliane Richter von links nach rechts: Ludmila Baitler, Christopher Nawrath, Markus-André Schlichting, Stefan Pohl, Maximilian Herzer, Juliane Richter, Wiebke Stolz, Ansgar Puvogel, Jasmin Nölker Foto: Stefan Pohl 21. Stammtischtreffen der Jungen VSVI Bremen Für unser mittlerweile 21. Stammtischtreffen kamen wir am 8. Februar 2017 der Jahreszeit entsprechend zu einem Grünkohl und Pinkel-Essen zusammen. Im Bremer Schüttinger nahmen bei leckerem Essen insgesamt 14 Freunde unserer Vereinigung an diesem Stammtisch teil, um unterschiedlichste Erfahrungswerte und Begebenheiten aus dem Berufs- und Studentenalltag auszutauschen. Der 22. Stammtisch ist noch nicht exakt terminiert, wird jedoch sehr wahrscheinlich im Juni 2017 stattfinden. Die genauen Daten und die Einladung werden wie immer per Mail aus unserer Geschäftsstelle und über unseren Facebook-Account verschickt. Eure Junge VSVI Bremen Besonders gefreut hat uns, dass mit Anna Singer ein neues Mitglied dabei war und mit Benthe Bammert, Florian Runge und Alexander Kurzew gleich drei Mitglieder teilgenommen haben, die wir bereits seit längerer Zeit nicht mehr bei unseren Stammtischen gesehen hatten. Auf dem Foto: Ludmila Baitler, Juliane Richter, Maximilian Herzer, Wiebke Stolz, Tabea Betz, Marcus-André Schlichting, Christopher Nawrath, Alexander Kurzew, Florian Runge, Jasmin Nölker, Anna Singer, Marc Jantzen, Benthe Bammert Foto: Stefan Pohl 8 VSVI-Information April 2017

9 Stammtisch in Hannover Am 8. Februar 2017 fand bei Meiers Lebenslust seit Langem mal wieder ein Stammtisch statt. In gemütlicher Atmosphäre kamen neun Straßen- und Verkehrsingenieure aus den unterschiedlichen Bereichen zusammen. Wir erlebten einen schönen Abend und konnten auch zwei neue Gesichter begrüßen. Der Erfahrungsaustausch lohnt sich, Schnittstellen sind überall vorhanden: der gleiche Studienort, die gleiche Heimatstadt, gemeinsame Projekte oder gemeinsame Bekannte unter den Kollegen. Wir freuen uns, auch in Zukunft neue und altbekannte Gesichter in unserer Runde zu sehen. Statt einen Termin für den nächsten Stammtisch festzulegen, haben wir jungen Mitglieder in Hannover uns zum Spargelessen der Bezirksgruppe verabredet und sind gespannt, wer kommt. Anmeldungen für das Spargelessen (und alle anderen Veranstaltungen der Bezirksgruppe) nimmt der Vorsitzende Stefan Grampler entgegen. Inga Wodecki Die Stammtischtermine sowie die Exkursion werden wie folgt bekannt gegeben: Stammtisch Bremen: Über den Facebook-Account, eine Mail aus der Geschäftsstelle und die Internetseite der VSVI Bremen (Junge VSVI Bremen). Wer in den Verteiler der Jungen VSVI Bremen aufgenommen werden möchte, schreibt eine an: Stammtisch Hannover: Über den Facebook-Account und eine Mail der Jungen VSVI Niedersachsen. Wer in den Verteiler der Jungen VSVI Niedersachsen aufgenommen werden möchte, schreibt eine an: Stammtisch Oldenburg: Über den Facebook-Account und eine Mail der Jungen VSVI Niedersachsen und die Internetseite der Bezirksgruppe ( Wer in den Verteiler der Jungen VSVI Niedersachsen aufgenommen werden möchte, schreibt eine an: VSVI-Information April

10 Schwerpunkt Homogenbereiche anstatt Boden- und Felsklassen in der VOB, Teil C Einleitung Die Beschreibung der Baugrundverhältnisse erfolgt in einem Geotechnischen Bericht. Für die Kalkulation und Abrechnung von Leistungen im oder mit dem Baugrund werden in Deutschland Vorgaben in den ATV-Normen der VOB des Teiles C gemacht. Im Gegensatz zu den ATV-Normen, die bisher eine sehr detaillierte Einteilung für Boden oder auch Fels vornahmen (z.b. ATV DIN 18301, ATV DIN 18311, ATV DIN 18319) kamen andere Normen ohne Klassen aus (z.b. ATV DIN 18304, ATV DIN 18309, ATV DIN 18321). Es wurde vorausgesetzt, dass die ausschreibende Stelle einen dazu passenden Geotechnischen Bericht zur Verfügung stellt beziehungsweise entsprechende Angaben im Leistungsverzeichnis (LV) macht (Abschnitt 0 der VOB-Normen). Aus der schwankenden Anzahl der Boden- und Felsklassen resultiert auch ein unterschiedlicher Grad der Spezifizierung der Baugrundbeschreibung in den Leistungsverzeichnissen. Es war daher Zielstellung, für alle ATV- Normen ein einheitliches Schema zu Boden- und Felsklassen zu entwickeln, welches die speziellen Anforderungen der unterschiedlichen Gewerke berücksichtigt, jedoch den für jedes Gewerk gleichen Boden/Fels gleich bezeichnet oder beschreibt. Im Rahmen eines von der DIN geförderten Forschungsvorhabens wurden Möglichkeiten zur Vereinheitlichung von Boden- und Felsklassen untersucht [1]. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Unterteilung nach Homogenbereichen sinnvoll ist; 2011 wurde vom Hauptausschuss Tiefbau des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (HAT) dem DVA-Vorstand empfohlen, die Homogenbereiche als Grundlage aller VOB-Normen einzuführen. Homogenbereiche Definition Der Begriff Homogenbereich wurde aus der DIN 4020: übernommen und wird für die VOB-Norm beibehalten, weil diese Beschreibung eines Boden-Fels-Bereiches, der von einem Gewerk zu bearbeiten ist, passend ist. Es wurde folgende Definition für die Homogenbereiche in die entsprechenden VOB-Normen aufgenommen: Boden und Fels sind entsprechend ihrem Zustand vor dem Lösen in Homogenbereiche einzuteilen. Der Homogenbereich ist ein begrenzter Bereich, bestehend aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten, der für [das jeweilige Bauverfahren] vergleichbare Eigenschaften aufweist. Sind umweltrelevante Inhaltsstoffe zu beachten, so sind diese bei der Einteilung in Homogenbereiche zu berücksichtigen. Beschreibung Grundlage für die Homogenbereiche ist wie bei der bisherigen Einteilung in Boden- und Felsklassen der Geotech - nische Bericht. In diesem werden die erkundeten Baugrundschichten auf der Grundlage der DIN EN 1997, Teil 2, DIN EN ISO 14688, Teil 1 und 2 sowie DIN EN ISO 14689, Teil 1 beschrieben. Für die Beschreibung der Homogenbereiche muss neben dem charakteristischen Wert für die Bemessung auch eine Spannbreite des jeweiligen Kennwertes angegeben werden, die aufgrund der Feld- und Laboruntersuchungen sowie gegebenenfalls von Erfahrungen zu erwarten ist. Die in den aufgeführten Normen angegebenen Eigenschaften, die zur vollständigen Beschreibung einer Baugrundschicht erforderlich sind, dienen als Grundlage für die Beschreibung der Homogenbereiche in der VOB und sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Eine Liste der Kennwerte und Eigenschaften wurde im Rahmen des Forschungsvorhabens [1] erarbeitet. Im Zuge der Bearbeitung durch die Arbeitsausschüsse für die einzelnen VOB-Normen wurde diese Liste erweitert (s. Tabellen, Seite 11). Da die DIN die Böden auch für bautechnische Zwecke klassifiziert, wurde von den Arbeitsausschüssen für die ATV-Normen und vom HAT be schlossen, auch die Bezeichnung aus dieser Norm zu übernehmen. Für die Landschaftsbauarbeiten, die den Oberboden behandeln, wird die DIN herangezogen. Es wurde auch die Abrasivität aufgenommen, da dieser Kennwert für Bohrarbeiten (DIN 18301), Untertagebauarbeiten (DIN 18312), Rohrvortriebsarbeiten (DIN 18319) und Horizontalspülbohrarbeiten (DIN 18324) als wesentlicher Faktor für die Kalkulation der Bauleistung nach Ansicht der jeweiligen Arbeitsausschüsse erforderlich ist. Eine deutsche Norm zur Bestimmung existiert nicht. Daher wurde bei Boden und Fels die entsprechende Franzö - 10 VSVI-Information April 2017

11 Schwerpunkt sische Norm mit aufgeführt. Sie liegt mittlerweile in deutscher Über - setzung vor. Für einige Kennwerte/Eigenschaften gibt es unterschiedliche Untersuchungsmethoden und Bezeichnungen. Daher wird in dem Kapitel 2 der jeweiligen VOB-Norm aufgeführt, nach welcher Norm der in der Ausschreibung angegebene Kennwert/Eigenschaft im Zweifelsfall zu überprüfen ist. Dies bedeutet nicht, dass der Kennwert vom Sachverständigen für Geotechnik bei der Baugrunduntersuchung für das jeweilige Projekt auch zwangsläufig nach dieser Norm zu bestimmen ist. Wie in der Definition des Homogenbereiches bereits angegeben, können bei der Bildung der Homogenbereiche Baugrundschichten, die für das jeweilige Gewerk gleiche Eigenschaften Tabelle 1: Kennwerte/Eigenschaften für die vollständige Beschreibung einer Bodenschicht in den VOB-Normen aufweisen, zusammengefasst werden. Das hat zur Folge, dass beim gleichen Bauvorhaben für die zum Einsatz kommenden Gewerke unterschiedliche Homogenbereiche gebildet werden. In der Praxis erfolgt oft die Beschreibung der Homogenbereiche nicht in der Leistungsposition, sondern in der Baubeschreibung beziehungsweise in einem der Ausschreibung beigegebenen separaten Bericht. Die Bezeichnung der Homogenbereiche, ob Zahlen, Buch - staben oder Kombinationen daraus ist dem Aufsteller der Leistungsbeschreibung oder dem Aufsteller der Ergänzung zum geotechnischen Bericht überlassen, sie muss jedoch eindeutig sein. Für eine eindeutige Zuordnung der beschriebenen Homogenbereiche zu den Leistungspositionen wird empfohlen, die Homogenbereiche zunächst entsprechend dem Gewerk, zum Beispiel E für Erdarbeiten, zu bezeichnen und dann fortlaufend zu nummerieren, beispielsweise E1, E2 usw.. Folgende Terminologie wird vorgeschlagen: Tabelle 2: Kennwerte/Eigenschaften für die vollständige Beschreibung einer Felsschicht in den VOB-Normen DIN Erdarbeiten E DIN Bohrarbeiten B DIN Ramm-, Rüttelund Pressarbeiten P DIN Nassbaggerarbeiten N DIN Untertagebauarbeiten U DIN Schlitzwandarbeiten S DIN Rohrvortriebsarbeiten R DIN Landschaftsbauarbeiten L DIN Düsenstrahlarbeiten D DIN Horizontalspülbohr - arbeiten H Anwendung in der VOB In den Arbeitsausschüssen des HAT für die VOB-Normen, die den Baugrund berücksichtigen müssen, wurde über die Kennwerte und Eigenschaften, die VSVI-Information April

12 Schwerpunkt für die Kalkulation der Leistungserbringung von Bedeutung sind, eingehend diskutiert und die Auswahl dem HAT vorgestellt. Mit den Obleuten des jeweiligen Arbeitsausschusses hat der HAT dann diese Parameter festgelegt und die Einspruchsverfahren, welche für jede relevante Änderung in einer VOB-Norm erforderlich sind, durchgeführt. Gegen die vorgelegte Para meterauswahl gab es in den Einspruchsverfahren weder von der Auftraggeber- noch von der Auftragnehmerseite maßgebende Einsprüche. In einem gesondert einberufenen Ausschuss für die Homogenbereiche, an dem Vertreter des HAT und die Beteiligten an den Pilotprojekten anwesend waren, wurden dann abschließend alle Parameter noch einmal diskutiert. Als Ergebnis ist man zu dem Entschluss gekommen, dass nach Möglichkeit nur Normen zur Bestimmung dieser Parameter in den VOB-Normen vorgegeben werden sollen, die zahlenmäßige Werte liefern, um damit bei Nachträgen die Abweichung des Parameters von den ausgeschriebenen Grenzen beurteilen zu können. Die Landschaftsbauarbeiten in der DIN berücksichtigen nur den Oberboden. Alle Arbeiten, die bei diesen Arbeiten unter dem Oberboden an fallen, sind nach der DIN zu behandeln. In der neuen DIN sind daher alle Arbeiten zum Ober - boden (früher auch als Mutterboden bezeichnet) herausgenommen worden. Die Liste der für Boden oder auch Fels anzugebenden Eigenschaften beziehungsweise Kennwerte variiert zwischen den einzelnen ATV-Normen. Bei einem Vergleich der Eigenschaften/Kennwerte ist zu erkennen, dass die neuen Normen für Rohrvortriebs - arbeiten (DIN 18319) und die Horizontalspülbohrarbeiten (DIN 18324) für Boden und Fels die meisten Angaben zur Beschreibung der Homogenbereichen benötigen. Bereits die aktuell gültige DIN hat für die Bodenklassen die größte Anzahl an Unterteilungen gefordert. Auch die Untertagebauarbeiten benötigen sowohl für den Boden als auch für den Fels eine Vielzahl von Angaben. Bei der zum Einsatz kommenden Technik beim Tunnelbau und bei den horizontalen Bohrungen ist dies verständlich, da die Technik in der Bauphase nur aufwendig geändert werden kann. Die DIN wurde bei Fels nicht mit aufgeführt, da sie nur den Oberboden behandelt. Zusammenfassung Grundsätzlich wird mit dem neuen Konzept der Homogenbereiche in der neuen VOB eine für alle Normen im Teil C, die den Baugrund berücksichtigen müssen, einheitliche Beschreibung für die Ausschreibung derartiger Leistungen geliefert. Diese Beschreibung in einem Leistungsverzeichnis mit Homogenbereichen macht es in der Regel nicht mehr erforderlich, dass der Geotechnische Bericht komplett im Rahmen des Angebotsverfahrens zur Einsicht ausgelegt oder beigefügt werden muss. Die Angaben im Leistungsverzeichnis sind ausreichend für die Ermittlung der Leistungen im Baugrund, wenn die Homogenbereiche in Längs- und gegebenenfalls Quer - profilen in den Planungsunterlagen ausreichend dargestellt werden. Im Abschnitt 0.2 verschiedener ATV-Normen ist diese Angabe zur Ausführung auch empfohlen. An der Verteilung des Baugrundrisikos ändert sich durch die Einführung der Homogenbereiche nichts. Das Risiko für gegenüber der Leistungsbeschreibung veränderte Baugrundverhältnisse bleibt beim Bauherrn, sofern vertraglich nicht anders geregelt. Dennoch sollten die Bieter die Vollständigkeit und Plausibilität der Beschreibung prüfen, um nicht bei offensichtlichen Fehlern das Risiko zu übernehmen, den sich ergebenden höheren Aufwand für die Bewältigung der tatsächlichen Baugrundverhältnisse auf eigene Kosten zu erbringen. Der Sachverständige für Geotechnik sollte die Vorgaben der DIN EN im Zusammenhang mit der DIN 4020 zu Abstand und Tiefe der Baugrundaufschlüsse sowie dem Umfang der auszuführenden Laboruntersuchungen einhalten. Für die Bestimmung der Bandbreite je Schicht beziehungsweise Homogenbereich sollten ausreichende Feld- und Laborversuche durchgeführt werden beziehungsweise abgesicherte Erfahrungswerte aus anderen Projekten vorliegen. Wenn die Normung mehrere Methoden zur Bestimmung eines zu beschreibenden Kennwertes zulässt, sollte durch den Sachverständigen für Geotechnik die Norm zur Überprüfung des entsprechenden Kennwertes festgelegt werden. Der Planer sollte bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses den Geotechnischen Bericht in Hinblick auf ausreichende Angaben von Kennwerten/Eigenschaften der Baugrundschichten prüfen. Ein sachverständiger Planer kann die Homogenbereiche aus den im Geotechnischen Bericht beschriebenen Baugrundschichten festlegen, sollte jedoch im Zweifelsfall den Sachverständigen für Geotechnik hinzuziehen. Bei der Festlegung der Homogenbereiche 12 VSVI-Information April 2017

13 Schwerpunkt sollte der Grundsatz gelten: So viele wie nötig, aber so wenige wie möglich., um eine Leistungsbeschreibung zu erhalten, die sowohl für die Kal - kulation als auch für die Abrechnung praxistauglich ist. Denn im Leistungsverzeichnis ist je Homogenbereich eine Position vorzusehen. Es sollten also Baugrundschichten zusammengefasst werden, die gewerkespezifisch gleiche Leistungswerte für das Bearbeiten erwarten lassen. Dies setzt voraus, dass der die Ausschreibung aufstellende Planer und der Sachverständige für Geotechnik die gewerkespezifischen und die Leistung beeinflussenden Eigenschaften der einzelnen Baugrundschichten kennen und beurteilen können. Ist ein geregelter Wiedereinbau der abgetragenen Bodenschichten geplant, müssen die Homogenbereiche so gewählt werden, dass auch die Einbau leis tung kalkulierbar ist. Es ist somit eine enge Zusammen - arbeit zwischen dem Planer und dem Sachverständigen für Geotechnik erforderlich. Dipl.-Ing. Almuth Große GuD Geotechnik und Umwelt - geologie GmbH grosze@gudleipzig.de Literaturhinweise: [1] Borchert, K.-M., Große, A: Vereinheitlichung der Boden- und Felsklassen für die VOB-Normen; Studie für die DIN, GuD Consult GmbH, Berlin, , unveröffentlicht [2] Abschlussbericht Pilotprojekte zur Vereinheitlichung der Boden- und Felsklassen in der VOB/C, Dr. Spang, , unveröffentlicht [3] Floss, R.: Handbuch zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB), Ausgabe 2009, Kirschbaum Verlag Bonn, 4. Auflage, 2011 [4] M GUB Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau; Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau, [5] Handbuch Eurocode 7, Geotechnische Bemessung Band 1: Allgemeine Regeln, herausgegeben vom DIN Deutschen Institut für Normung e. V., 1. Auflage 2011 Interaktion zwischen Planer und Geotechnischem Sachverständigen [6] Handbuch Eurocode 7, Geotechnische Bemessung Band 2: Erkundung und Untersuchung, herausgegeben vom DIN Deutschen Institut für Normung e. V., 1. Auflage 2011 [7] DGGT-Empfehlung Nr. 10: Indirekter Zugversuch an Gesteinsproben - Spaltzugversuch; Fassung 1986; Teil C.10 der Technischen Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau (TP BF StB), herausgegeben durch die Forschungs - gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen [8] NF P : Gesteinskörnungen Bestimmung der Koeffizienten der Abrasivität und Mahlbarkeit [9] NP : Gestein Bestimmung der Schleifbarkeit von Gestein Teil 1 Ritzprobe mittels Spitzhacke [10] v. Soos, P.: Eigenschaften von Boden und Fels ihre Ermittlung im Labor. Grundbautaschenbuch, 6. Auflage, Abschnitt 1.4 im Teil 1, Berlin, Verlag Ernst & Sohn [11] Ergänzungsband 2015 zur VOB 2012, Herausgeber DIN Deutsches Institut für Normung e. V. VSVI-Information April

14 Schwerpunkt VOB C 2012, Ergänzung 2015; Zusätzliche Verantwortung für den Planer Tiefbau? Einleitung Der im September 2015 erschienene Ergänzungsband zur VOB C 2012 sorgt diesmal im Tiefbau für große Aufregung. Die alten sieben Boden- und Felsklassen mit den Nebenklassen in den verschiedenen Tiefbaunormen werden in Zukunft durch die HOMO- GENBEREICHE (im Weiteren HB) ersetzt. Diese neue VOB C ist jetzt bereits gültig. Die zum Beispiel für den Straßenbau zunächst vorgesehene weitere Nutzung der alten VOB C soll laut ARS 03, 2017 auch nur noch bis Mitte Kiessand: homogen? Injektionskörper bei Düsenstrahlverfahren des Jahres zulässig sein. Gespannt darf man jetzt auf die neue ZTVE-StB 2016 warten, die für den Wiedereinbau des Bodens noch das fehlende Kapitel hinzufügen wird. Denn die neue DIN sagt zu diesem wichtigen Punkt fast Nichts, wie im Übrigen auch viele andere Kapitel entfielen. Definition der Homogenbereiche Um einem Missverständnis zuvorzukommen: Die HB wurden nicht so genannt, weil sie tatsächlich homogen sind und beispielsweise nur aus Sand bestehen, sondern das Homogene bezieht sich allein auf die Bearbeitbarkeit für die verschiedenen Baugeräte. Für den schweren Bagger ist vom weichen Lehm bis zum Kiessand mit Steinen und Blöcken alles bearbeitbar. Dieses Bodengemisch würde außer dem Bagger sonst wohl niemand ernsthaft als homogen bezeichnen. Aber so lautet durchgängig in allen Tiefbaunormen die Definition für die HB: Boden und Fels sind entsprechend ihrem Zustand vor dem Lösen in Homogenbereiche einzuteilen. Der Homogenbereich ist ein begrenzter Bereich bestehend aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten, der für einsetzbare Erdbaugeräte vergleichbare Eigenschaften aufweist. Es ist also erklärtes Ziel bei der Einführung der HB für Boden und Fels, diesen so umfassend zu beschreiben, dass der Unternehmer anhand der für die HB angegebenen Kennwerte entscheiden kann, welches Gerät er einsetzen will, ohne dass er den geotechnischen Bericht lesen muss. Der geotechnische Bericht als Grundlage für HB Für eine VOB-Ausschreibung ist jetzt ein geotechnischer Bericht die Voraussetzung. In ihm wurden bisher in Tabellenform für jede Schicht die üblichen vier charakteristischen Bodenkennwerte für die erdstatische Berechnung angegeben. Für die HB sind jetzt aber nicht Mittelwerte gefordert, sondern Bandbreiten und zusätzliche Angaben; und zwar je nach Gewerk bis zu 21 für den Boden und zwölf für den Fels. Geht man die geforderten Angaben unter in den neuen VOB C durch, dann stellt sich schnell heraus, dass für Foto: implenia 14 VSVI-Information April 2017

15 Schwerpunkt die einzelnen Bodenarten jeweils nur wenige Versuche tatsächlich notwendig sind. Im Wesentlichen handelt es sich um die Konsistenzen und die Kornverteilungen, also die Angaben, die benötigt werden, um die Bodengruppen nach DIN einzuteilen, beziehungsweise für die DIN EN ISO Entscheidend wird in Zukunft sein, wie die Vorgaben unter gelesen werden müssen. Wenn im dritten Absatz die ermittelten Bandbreiten anzugeben sind, kann das eigentlich nur heißen, dass die entsprechenden Versuche durchzuführen sind. Anschließend wird noch gesagt, dass mit den in der VOB angegebenen Normen und Empfehlungen die Kennwerte ggf. zu überprüfen sind. Das bezieht sich dann auf strittige Fälle, für die soweit mehrere Verfahren zur Bestimmung möglich sind auch noch im Leistungsverzeichnis (LV) die Norm für die Überprüfung festzulegen ist. Bisher zeigt sich allerdings noch nicht der geringste Hinweis darauf, dass die Bauherrn bereit wären, die entsprechend höheren Kosten zu tragen. Teilweise konnte ich auch lesen, dass man das ggf. so lesen will, dass generell Erfahrungswerte genommen werden sollen und nur in strittigen Fällen Versuche erforderlich werden. Zu erwarten ist, dass höchstens bei extrem großen und problematischen Böden/Objekten ein Versuchsumfang ermöglicht wird, der im Rahmen einer statistischen Absicherung notwendig wäre. Bei allen normalen Projekten tut der geotechnische Sachverständige (SV) gut daran, in seinem Bericht den Untersuchungsumfang zu erläutern, die Anzahl der Versuche und seine Erfahrungswerte zu begründen sowie auszuführen, warum verschiedene Kennwerte nicht angegeben werden konnten oder mussten. Fehlen diese Punkte, würde sich im Streitfall ein weites Feld für Ausdeutungen ergeben, bei dem der geotechnische SV ein hohes Haftungsrisiko hat. Das würde dann meist auch auf den Planer durchschlagen, da sie beide für die Festlegung der HB zuständig sind. Festlegung der Homogenbereiche (HB) Ohne die jetzt mit wesentlich umfangreicheren Angaben zu belegende Schichtbeschreibung des geotechnischen Berichts können die notwendigen Angaben für die HB in den Leistungspositionen nicht festgelegt werden. Vor allem da angestrebt wird, dass nach Möglichkeit mehrere Schichten in einem HB zusammengefasst werden (= weniger Leistungspositionen). Diese Festlegungen/Zusammenfassungen können aber erst nach der Grundlagenermittlung und deren Absicherung durch die Geländeuntersuchungen mit dem Planer abgestimmt werden. Zum Beispiel sind bei einer Brücke über ein Gewässer im Bereich der Fundamente junge, wenig tragfähige Böden zu erwarten. Werden so für die Gründung Pfähle notwendig, müssen die Kennwerte für die DIN (Bohren) ermittelt werden. Ist eine Flachgründung möglich, wird eine Wasserhaltung notwendig sein, die ganz andere Kennwerte fordert. Deshalb kann das angemessene Untersuchungsprogramm sinnvollerweise erst nach den ersten Bohrergebnissen und einer Abstimmung mit den Planern festgelegt werden. Welche Schichten in einem HB zu - sammengefasst werden können, ist immer von dem Gewerk abhängig. In den einzelnen Tiefbaunormen ist nicht angegeben, wer die Entscheidung zu den HB trifft. Auf jeden Fall müssen sich Geotechniker und Planer abstimmen. Das gilt insbesondere, wenn Änderungen im Laufe der Planung notwendig werden. Bevor die Ausschreibung an die Bieter rausgeht, sollte immer eine entsprechende gemeinsame Überprüfung der HB erfolgen, die tunlichst in einem Protokoll festgehalten wird. Ein homogenes Bodengemisch aus dem Kiessand am Rhein, das vom schluffigen Sand bis zu Steinen und Blöcken reicht Foto: G. Kühn VSVI-Information April

16 Schwerpunkt Homogenbereich (HB) Oberboden In der neuen DIN findet sich unter Absatz die bemerkenswerte Formulierung: Oberboden ist ein eigener Homogenbereich. Für den HB Oberboden sind die Angaben entsprechend DIN gefordert und nach DIN Ich gehe davon aus, dass auch in Zukunft der Oberboden mit in die Ausschreibung von Erdarbeiten gehört. Allerdings wird es je nach Aufgabenstellung und Umfang notwendig sein, dass sich der Planer mit dem Geotechniker und dem Landschaftsplaner abstimmt, welche zusätzlichen Untersuchungen und Angaben notwendig werden. Denn die neue DIN ist inhaltlich wesentlich angewachsen und enthält dazu wesentliche Punkte, während sie in der neuen DIN völlig gestrichen wurden. Homogenbereich und umwelt - relevante Inhaltsstoffe Kostenmäßig ist häufig das Auftreten von Kontaminationen ein wesentlicher Preistreiber. In der DIN sind nur die Eigenschaften in Bezug auf die Baumaschinen angesprochen. Nach der Formulierung unter Abschnitt 2.3 in allen Tiefbaunormen: Sind umweltrelevante Inhaltsstoffe zu beachten, so sind diese bei der Einteilung in Homogenbereiche zu berücksichtigen. muss gefolgert werden, dass entsprechend den Analysen der Inhaltsstoffe in jedem Fall zusätzliche zu den HB-Kennwerten anzugeben sind. Dementsprechend sind dann zusätzliche HB auszuweisen. Nur so ist können die Entsorgungs - kosten kalkuliert werden. Praktische Folgen für die Umsetzung Bodenmassen Beim Erdbau war es bisher gang und gäbe, die verschiedenen Boden- und Felsklassen (meist 3 bis 5, manchmal sogar 2 bis 6) in einer Leistungsposition zusammenzufassen, auch wenn es nicht den 0.2 Angaben zur Bauausführung entsprach. Auch wurde meist darauf verzichtet, die prozentualen Anteile der einzelnen Klassen anzugeben ( alt). Diese Angabe wird jetzt für die HB nicht mehr gefordert, der Unternehmer wird insbesondere bei großen Bandbreiten mit der Ermittlung der anfallenden Teilmengen, die seine Kalkulation stark beeinflussen, allein gelassen. Bodenklasse 2 Unter war anzugeben, wie die Bodenklasse 2 zu behandeln ist. Dabei handelt es sich um die allseits gefürchtete fließende Bodenart. Formal ist der fließende Boden jetzt verschwunden, aber nicht in der Baurealität. Bei der Zusammenfassung für die gewünscht großen HB im Erdbau ergeben sich automatisch für den Wassergehalt sehr große Bandbreiten. Das schließt dann natürlich auch den alten fließenden Boden mit ein, dessen besondere Schwierigkeiten jetzt praktisch verdeckt werden. Anmerkung zu den Abkürzungen Auch wenn häufig über die alten Boden- und Felsklassen gestritten wurde, hatten sie den Vorteil, dass die Bezeichnungen mit 1 bis 7 und die weiteren Abkürzungen für zusätzliche Klassen bundesweit galten. Derzeit scheint jeder für die HB seine eigenen Abkürzungen zu entwickeln. Es wäre hilfreich, wenn die sich abzeichnende babylonische Sprachverwirrung beseitigt werden könnte. Geotechnische Kategorie 1 (GK1) Nur in der DIN wird die GK 1 erwähnt. Das sind dann baulich einfache Objekte mit einfachen Untergrundverhältnissen. Generell fallen darunter nur Baugruben bis etwa zwei Meter Tiefe. Die Geotechnischen Kategorien beziehen sich auf die Standsicherheit. Vor der Übertragung auf die VOB C kann ich nur warnen. So wäre es unlogisch, dass bei einem zwei Meter tiefen Einschnitt, der aber einige Kilometer lang und 30 Meter breit ist, die GK 1 anzusetzen. Das würde heißen, dass keine Aufschlüsse und Laborversuche notwendig werden, obwohl einige tausend Kubikmeter Boden bewegt werden müssen. Bewertung der Kennwerte und Versuche Allgemein In den verschiedenen neuen Tiefbaunormen werden weitere Versuche und/oder Kennwerte verlangt. Dazu finden sich in den Veröffentlichungen zur neuen VOB C entsprechende Tabellen, nach denen die einzelnen Punkte abzuarbeiten sind. Die angegebenen Versuche sind oft nur für bestimmte Bodenarten erforderlich, wie beispielsweise die Abrasivität nur bei rolligen Böden oder beim Fels durchgeführt werden kann oder die Konsistenz nur bei bindigen Böden. Darüber hinaus sind einige Versuche für den angestrebten Zweck, um es milde auszudrücken, nicht sonderlich geeignet. Lagerungsdichte und Sondierungen Ein merkwürdiges Beispiel ist der Versuch nach DIN Die lockerste und dichteste Lagerung lässt sich nur bei rolligen Böden bis zu einer bestimmten Korngröße ermitteln, wozu dann bei grobkörnigen Böden schon erhebliche Probenmengen notwendig werden. Nach dem Versuch weiß man aber immer noch nicht, welche Lagerungsdichte tatsächlich vorhanden ist. Hinzu kommt, dass die 16 VSVI-Information April 2017

17 Schwerpunkt Ergebnisse sehr vom Laboranten abhängig sind, was im Streitfall nicht unproblematisch ist. In der Praxis werden die Lagerungsdichten standardmäßig über Sondierungen ermittelt. In der Fachliteratur finden sich dazu zahlreiche Ableitungen für verschiedenen Bodenarten und Geräte. So bleibt es verwunderlich, dass die entsprechende Norm nicht unter aufgenommen wurde. Allerdings werden die Sondierungen ausdrücklich in allen ATV-Normen unter 0.2 Angaben zur Ausführung genannt. Dort steht unter wechselnden römischen Ziffern immer: Ergebnisse von Sondierungen zur Bestimmung der Lagerungsdichte. Das beantwortet aber nicht die Frage, ob und wann sondiert werden sollte und wer diese Entscheidung treffen muss. Fels Auch für den Fels werden jetzt je nach Bauweise bis zu zwölf weitergehende Angaben gefordert. Auf sie soll hier nicht weiter eingegangen werden. Verwiesen sei nur auf die grundsätzliche Problematik, nach der es meist notwendig ist, den Fels in Schürfen aufzuschließen. Das ist aufwendig und wird sich oft nicht realisieren lassen. Umsetzung der HB in VOB Ausschreibungen Bisher standen in der Leistungsposition nur die Bodenklassen. Jetzt müssen die Kennwerte der HB untergebracht werden. Ein entsprechendes Konzept wurde vom Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) entwickelt und in verschiedenen Anwendertreffen vorgestellt. Dabei werden die Angaben zu den HB in jeder Position aufgeführt. Das ist dann eindeutig, erfordert aber besonders bei komplexen Bodenverhältnissen gegenüber früher einen wesentlich höheren Aufwand. Flüchtigkeitsfehler werden sich kaum vermeiden lassen. Wenn die HB in der Leistungsbeschreibung ausführlich beschrieben werden, kann in der Leistungsposition darauf verwiesen werden. Die Textpakete in den Positionen werden dadurch wesentlich reduziert und vereinfacht. Die Leistungspositionen können vom Planer nur aufgestellt werden, wenn er sich beim Bodengutachter rückversichert und mit ihm die HB gemeinsam festgelegt hat. Fehlt diese Abstimmung, dann hat der Planer aufgrund der Komplexität des neuen Konzepts ein hohes Haftungsrisiko. Nur in seltenen Fällen wird das meist viel früher erstellte Gutachten bereits alle notwendigen Angaben enthalten. Weitere Änderungen in den Tiefbaunormen Hier möchte ich nur einige Punkte zur neuen DIN anführen, denn diese hat ihren Inhalt in gewaltigem Umfang geändert. Streicht man mit rotem Stift alles Entfallene und setzt auch in rot dagegen, was neu ist, dann werden alle Seiten rot. Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Bauherr dem Unternehmer alle Angaben zum Wasser machen muss, und dazu gehören nicht nur Grund- und Schichtwasser, sondern auch alle Angaben zum Oberflächenwasser, auch solches vom Nachbargrundstück. Vor Bau- Kiessande der Niederterrassen Foto: Kühn Geoconsulting GmbH VSVI-Information April

18 Schwerpunkt beginn müssen sich also der Bauherr und sein Planer Gedanken machen über ein Entwässerungskonzept während der Bauzeit. Die wichtige Regelung, dass der Unternehmer Abweichungen sofort meldet, wurde noch verschärft. Nur wenn er mit dem Bauherrn die Konsequenzen regelt, kann er später Ansprüche durchsetzen. Bei Böschungen zum Beispiel bedeuten die Abschnitte und unter den Angaben zur Ausführung, dass der Unternehmer vom Bauherrn ein Standsicherheitsnachweis einfordern muss, sobald die Vorgaben der DIN 4124 nicht eingehalten werden. Beginnt er ohne diese geotechnischen Berechnungen, dann hat er ein hohes Haftungsrisiko, beispielsweise wenn die Böschung abrutschen sollte. Schlussfolgerungen Untersuchungsumfang für einfache Projekte Die VOB C bedeutet keinesfalls, dass immer und überall wesentlich mehr untersucht werden muss. Es gibt zahlreiche Bodenverhältnisse, die so unkompliziert sind, dass eine entsprechend einfache Baugrunduntersuchung völlig ausreichend ist. Da werden dann auch generell keine aufwendigen Laborversuche notwendig. Die neuen Normen lassen ja zu, dass in diesen Fällen Erfahrungswerte angesetzt werden. Die Versuche bleiben dann entsprechenden Streitfällen vorbehalten. Deshalb muss den Geotechnikern angeraten werden, ihr Untersuchungsprogramm und die vorgenommenen Änderungen gegenüber den Vorschriften zu begründen sowie anzugeben, bei welchen Lösungen ergänzende Untersuchungen notwendig werden. Komplexe Projekte Leider ist nicht definiert, ob und in welcher Anzahl Versuche durchzuführen sind. In der DIN 4020 alt findet sich eine sehr gute Erläuterung zu diesem Punkt: Den einzelnen HB sind charakteristische Werte für die Bodenkenngrößen zuzuordnen. Bei der Festlegung dieser Werte sind alle direkten Messergebnisse (Laborversuche, Feldversuche) und weitere Informationen (z.b. aus Korrelationen, Bauerfahrungen, geologischer Vorgeschichte) heranzuziehen. Korrelationen müssen anerkannt, nachvollziehbar und zutreffend für die Bodenarten sein, auf die sie angewendet werden. Vorgenommene Wichtungen oder Ausscheiden von extremen Einzelwerten (Ausreißer) sind zu begründen. Hier war bereits 2003 der Begriff HB in der Baugrunduntersuchung eingeführt. Auch wenn diese Fassung der DIN 4020 nicht mehr gültig ist, kannte diese Formulierung auch für die bautechnischen HB so stehen bleiben. Sie enthält nämlich kurz gefasst das gesamte notwendige Programm, mit dem man alle Angaben für die HB gewinnen muss. Das sind: Ortsübliche Bezeichnung Um alle Beispiele für den Wert der Eingruppierung in den geologischen Rahmen aufzuführen, würde das gesamte Heft nicht reichen. Als Beispiel seien hier nur die Haupt-, Mittel- und Niederterrasse am Rhein genannt. In der Hauptterrasse sind Verkittungen zu erwarten. In der Mittelterrasse finden sich häufig Bereiche mit hohem bindigen Anteil, die dann die Wiederverwendung wesentlich einschränken. Die Niederterrasse besteht aus relativ scharfen Sanden und Kiesen, die erlauben, daraus Baumaterial zu produzieren. Aus der Geologie ergeben sich noch viele weitere Informationen, wie zum Beispiel über die jeweilige mineralogische Zusammensetzung, die Kornverteilung, das Raumgewicht, den Chemismus und so weiter. Sie können als Basis für die Einteilung in die HB extrem hilfreich sein. Nur am Rande sei erwähnt, dass sich daraus auch die jetzt sicher einsetzende Diskussion über die Angaben, die für die HB in Bezug auf die Steine und Blöcke gefordert werden, wesentlich entschärft werden kann. Denn es 18 VSVI-Information April 2017

19 Schwerpunkt lässt sich darstellen, dass nur in bestimmten Regionen Deutschlands diese groben Körner tatsächlich vorkommen können und nur dort eine entsprechende Klassifizierung not - wendig ist. Bei dieser Sachlage wäre es dringend geboten, in der neuen VOB C die geologische anstelle der ortsüblichen Bezeichnung einzuführen und zwar nicht als Kann-, sondern als obligatorischen Wert. Das würde dann auch gut damit zusammenpassen, dass in der DIN unter gefordert wird: Homogenbereiche sind nach den verfügbaren Informationen über den Baugrund festzulegen. Diese sind aus geologischen Karten oder Altunterlagen abzuleiten. Wiederverwendung des Aushubs Problematisch bei der Einteilung ist, dass immer der Zustand des Bodens vor dem Lösen gemeint ist. Dementsprechend fehlen auch alle Versuche, die notwendig wären, um den Aufwand beim Wiedereinbau des Bodens kalkulieren zu können, und da muss unbedingt eine Ergänzung erfolgen. Die DIN gilt nicht nur für das Lösen, sondern auch für das Laden, den Transport und die Wiederver wendung. Diese Wiederverwendung ist aber grundsätzlich auch aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) abzuleiten. Denn es fordert primär eine Verwertung. Deshalb müssen die HB beim Lösen und Laden bei vielen Projekten durch zusätzliche HB für den Wiedereinbau ergänzt werden. So gibt es beispielsweise auch die Arbeitshilfe des EGLV an [11]. Schlussbemerkung Bei der Umsetzung insbesondere in Verbindung mit den weiteren Änderungen in der VOB C werden zunächst erhebliche Probleme zu erwarten sein. Bei entsprechender Weiterentwicklung kann aber die Qualität der Tiefbauausschreibungen verbessert werden, und damit sollte auch das Nachtrags und Streitpotential verringert werden. Planern und Geotechnikern kann nur geraten werden, die Festlegung der HB und ihrer Kennwerte genau zu dokumentieren und zu begründen. Sonst besteht die Gefahr, dass sich im Streitfall AG und AN gemütlich zurücklehnen können und sagen: Da haben Sie wohl die Bandbreiten falsch angesetzt. Dipl.-Geol. Gero Kühn Geotechnischer Berater KÜHN Geoconsulting GmbH, Bonn Literaturhinweise: [1] HEYER, D. & SCHWARZ, P. Bayerische Pilotprojekt zur ATV DIN Erdarbeiten, München 2013 [3] BORCHERT, K.-M. & GROSSE, A., 2010, Vereinheitlichung der Boden- und Felsklassen für die VOB-Normen, DIN e.v. unveröffentlicht [4] BORCHERT, K. M. GROSSE, A. 2015, Homogenbereiche anstatt Boden- und Felsklassen in der VOB, Teil C; Ingenieurkammertag Sachsen [5] FUCHS, B. & HAUGWITZ, H.-G., Homogenbereich, 2016, Köln [6] DIN, Workshop Anwendertreffen 2014, Wie werden Homogenbereiche richtig ausgeschrieben. Berlin 33 S. [7] Was ist Homogenbereich? Umsetzung in STLB- Bau, BERLIN [9] BMVI, Allgemeines Rundschreiben ARS Nr. 19/2015 und 03/2017, BMVI Bonn [10] Dr. SPANG, 2013, Pilotprojekte zur Vereinheitlichung der Boden- und Felsklassen in der VOB/C, Abschlussbericht. unveröffentlicht [11] EGLV , Arbeitshilfe Baugrundbeschreibung über Homogenbereiche gemäß VOB Ergänzungsband Version VSVI-Information April

20 Niedersachsen baut Neubau der Bundesstraße 211 von westlich Mittelort bis Brake Die Bundesstraße 211 soll im Bereich von westlich Mittelort bis zur B 212 in Brake (Landkreis Wesermarsch) auf einer Länge von rund 7,4 Kilometer verlegt und auf neuer Trasse geführt werden. Das für den Neubau nötige Planfeststellungsverfahren wurde am 2. Juni 2008 eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 30. Dezember 2009 und ist seit 10. Dezember 2010 bestandskräftig (unanfechtbar). Erste Vorarbeiten haben 2013 stattgefunden. Der feier - liche Erste Spatenstich durch Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, und Olaf Lies, niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, fand am 30. August 2016 statt. Anlass Die Bundesstraße 211 ist die Hauptverbindung zwischen Oldenburg und der mittleren/nördlichen Wesermarsch. Sie beginnt in Oldenburg am Ende der A 293 östlich des Autobahnkreuzes Oldenburg-Nord und endet an der B 212 in Brake. Die Gesamtlänge beträgt rund 21 Kilometer. Zusammen mit der B 212 nördlich Brake sowie der B 437 (neu) einschließlich Wesertunnel stellt die B 211 auch die Verbindung zwischen der A 28 und A 29 bei Oldenburg sowie der A 27 rechts der Weser her. Zwischen Oldenburg und Mittelort hat die B 211 einen im wesentlichen geraden Verlauf ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen. Von westlich Mittelort bis Brake ist die B 211 kurvenreich, sehr stark angebaut und unterliegt hier weitestgehend einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h und teilweise 50 km/h. Die B 211 besteht in diesem Raum aus einem einbahnigen, zweistreifigen Fahrbahnquerschnitt und ist mit einer Asphaltbefestigung versehen. Die einmündenden Kreis- und Landesstraßen sind nur in einfachster Weise, ohne Abbiegestreifen und ohne besondere Führung des Verkehrs durch Tropfen und sonstige Fahrbahnteiler an die B 211 angebunden. Lediglich an der Einmündung der L 855 ist ein Linksabbiegestreifen in der B 211 vorhanden. Infolge der gemeinsamen Nutzung der Bundesstraße durch den regionalen und überregionalen Verkehr sowie dem Anliegerverkehr entsteht eine Übersichtskarte der geplanten Verlegung der Bundesstraße VSVI-Information April 2017

21 Niedersachsen baut hohe Konfliktdichte innerhalb des Streckenabschnittes. In den Knotenpunkten wird der Verkehrsfluss wegen der fehlenden Ausstattung der Straße mit Abbiegefahrstreifen und mit verkehrslenkenden Fahrbahnteilern ebenfalls erheblich beeinträchtigt. Die Leichtigkeit und Sicherheit aller Verkehrsarten, insbesondere des durchgehenden Verkehrs, wird darüber hinaus durch die mangelhafte Trassierung der Bundesstraße beeinträchtigt. Wegen der offenen Randbebauung entlang der B 211 wird bei den Fahrzeugführern oft nicht die besondere Aufmerksamkeit für die Verkehrssituation innerhalb des Streckenabschnittes geweckt und zu schnell gefahren. Die B 211 stellt hier einen Unfallschwerpunkt dar. Die jetzige Verkehrsbelastung in diesem Abschnitt der B 211 beträgt circa Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von rund Kfz/24 h (Verkehrs - mengenkarte 2010). Mit der B 211 (neu) soll dem Durchgangsverkehr, insbesondere auch dem starken Wirtschaftsverkehr, eine leistungsfähige und verkehrssichere Straße zur Verfügung gestellt werden. Fakten Die geplante neue Trasse der B 211 (neu) beginnt westlich von Mittelort, verläuft zunächst in nördlicher Richtung bis Coldewey, beschreibt dann einen großen Rechtsbogen und verläuft dann in westlicher Richtung mit einem im wesentlichen geraden Verlauf bis zur B 212 in Brake gegenüber der Einmündung der Weserstraße. Die rund 7,4 Kilometer lange Neubaustrecke kreuzt dabei die klassifizierten Straßen K 209, L 886 und L 855, wobei die beiden Landesstraßen höhengleich in Form von Kreisverkehren mit der B 211 (neu) verknüpft werden sollen. Die K 209 wird ohne einen Anschluss über die B 211n hinweggeführt. Höhenmäßig verläuft die neue Bundesstraße im Wesentlichen circa 1,50 Meter über Geländeniveau. Sie soll zweistreifig mit einer befestigten Fahrbahnbreite von 8,00 Metern hergestellt werden (RQ 10,5). Es sind folgende Brückenbauwerke vorgesehen: Bauwerk 01: Überführung der K 209 (Hamelstraße), Bauwerk 02: Überführung Wirtschaftsweg Burgweg" Die Baukosten belaufen sich auf rund 32,9 Millionen Euro und werden vom Bund getragen. Besonderheiten Bei der Maßnahme ist der besondere Schutz von Brutvögeln zu beachten. Jeweils in der Zeit von Mitte Februar bis Ende Mai darf hier keine Bautätigkeit stattfinden. Ein Durchfahren dieses Streckenabschnittes der B 211n-Trasse mit Fahrzeugen für Sandtransporte und so weiter ist aber zulässig. Bauherr ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg. Quelle: Symbolischer Erster Spatenstich für die Verlegung der B 211 zwischen Mittelort und Brake am 30. August 2016 Die Beteiligten des Ersten Spatenstichs haben inzwischen die LKW beladen, die den feinen Bausand im Trassenbereich abladen. VSVI-Information April

22 Niedersachsen baut Planung und Bau der Autobahn 26 zwischen Drochtersen und dem Anschluss an die A 7 Die zurzeit bedeutendste Straßenverkehrsverbindung im Unterelberaum zwischen Hamburg und Cuxhaven ist die Bundesstraße 73. Für die Städte Stade und Buxtehude ist sie die wichtigste Verbindungsstraße nach Hamburg und stellt daneben die Verknüpfung mit dem Autobahnnetz im Süden Hamburgs (A 7, A 1 und A 39 [früher A 250]) her. Durch den Bau der Autobahn 26 soll die B 73, über die der heutige und künftige Verkehr nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit abgewickelt werden kann, als großräumige und regionale Straßenverbindung ersetzt werden. Die künftige A 26 von Stade nach Hamburg wird im südwestlich der Elbe gelegenen Wirtschaftsraum mit dem Oberzentrum Hamburg eine wichtige Verkehrsfunktion übernehmen. Die A 26 ist von Drochtersen bis Hamburg (Anschluss an die A 7) in fünf Bauabschnitte aufgeteilt: Abschnitt Länge Zuständig (1) von Stade bis östlich Horneburg (K 36) 11,2 km NLStBV (2) von östlich Horneburg bis östlich Buxtehude (K 40) * 9,15 km NLStBV (3) von östlich Buxtehude bis Neu Wulmstorf 4,1 km NLStBV (4) von Neu Wulmstorf bis zum Anschluss an die A 7 8,7 km LSBG Hamburg (5) von Drochtersen bis Stade 15,76 km NLStBV grün = unter Verkehr, rot = im Bau, * = Teilfreigabe, gelb = in der Planfeststellung Der 1. Bauabschnitt von Stade bis öst - lich Horneburg wurde am 23. Ok to ber 2008 für den Verkehr freigegeben. Im 2. und 3. Abschnitt laufen die Bauarbeiten, wobei der Teilabschnitt 2a am 28. November 2014 zunächst in Fahrtrichtung Stade, am 17. Juli 2015 auch in Fahrtrichtung Hamburg für den PKW Verkehr freigegeben wurde. Die Abschnitte 4 und 5 befinden sich in der Planfeststellung. Anlass Die Verkehrsbelastung auf der B 73 setzt sich aus der Spitzenbelastung im Berufsverkehr, aus dem Wirtschafts- Das Luftbild vom August letzten Jahres zeigt im Bildvordergrund die Herstellung des östlichen Brückenwiderlagers der Estebrücke (BW 8090 siehe auch Titelbild). Die Blickrichtung ist von der Este aus Richtung Osten (Hamburg), die durch den 3. BA verlaufende Baustraße ist zu erkennen. In der Bildmitte erkennt man den aus der zukünftigen Anschlussstelle Buxtehude verlegten Vorfluter Weidbeck. Foto: NLStBV 22 VSVI-Information April 2017

23 Niedersachsen baut verkehr, aus dem landwirtschaftlichen Verkehr und an den Wochenenden beziehungsweise zu bestimmten Jahreszeiten aus dem Erholungsverkehr zusammen. Der Berufsverkehr wird durch den Pendlerverkehr von und nach Hamburg geprägt. Infolge der Entwicklung der Industrie- und Gewerbegebiete in Stade und Buxtehude ist eine weitere Belastung hinzugekommen, die sich insbesondere in den Knoten auswirkt. Durch die wirtschaftliche Verflechtung der Zentren Stade, Buxtehude und Hamburg ist eine zunehmende ganztägige Belastung durch Lkw-Verkehr festzustellen. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) auf der B 73 wurde 2005 in Stade mit Kfz/24 h gemessen, in Horneburg mit und in Buxtehude mit Fakten Die beiden Abschnitte 2 und 3 befinden sich in Bau. 2. Bauabschnitt von östlich Horneburg bis östlich Buxtehude Für den 9,15 Kilometer langen Abschnitt von östlich Horneburg bis östlich Buxtehude erging der Planfeststellungsbeschluss am 30. Januar Der auf Grund von Klagen erforderliche Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss erging am 14. November 2011 und ist seit 24. April 2013 unanfechtbar. Teilabschnitte 2a, 2b Im Teilabschnitt 2a von Horneburg bis an die Kreisstraße 26 (Anschlussstelle Jork) wurden im Sommer 2006 die Arbeiten begonnen. Bedingt durch die Planänderung und eine Klage gegen die vorgesehene Art der Estequerung konnte der 2. Bauabschnitt nicht komplett in Angriff genommen werden. Somit begannen die Arbeiten im Teilabschnitt 2b von der K 26 bis an die Este heran im Januar Am 28. November 2014 wurde der fertig gestellte, rund 4,35 Kilometer lange Teilabschnitt zwischen Horneburg und Jork (2a) für den Pkw-Verkehr in Fahrtrichtung Stade freigegeben. Diese Teilfreigabe war dem Umstand geschuldet, dass der Planfeststellungsbeschluss ein vorläufiges Ende an dieser Stelle nicht vorgesehen hatte. Die Anwohner der zuführenden Straßen durften daher nicht stärker belastet werden, als dies zuvor der Fall war. Gemeinsam mit dem Landkreis Stade wurde ein Verkehrsmonitoring eingeleitet, um zu ermitteln, wie sich die Verkehrsströme und -belastungen tatsächlich entwickeln. Zwei der drei Zählphasen sind bisher abgeschlossen. Die bereits vorliegenden Zählergebnisse bilden die Grundlage für eine auf breiter Datengrundlage überarbeitete Verkehrsprognose. Die nunmehr vorliegenden gutachterlichen Zahlen lassen eine Freigabe der A 26 zwischen Horneburg und Jork auch in Fahrtrichtung Hamburg für Pkw und Motorräder zu. Die Ergebnisse bieten genügend Spielraum, diese Entscheidung auch ohne Vorliegen der Ergebnisse der dritten Zählphase des Monitorings zu treffen. Die aktuellen Zahlen des Verkehrsmonitorings finden Sie beim Landkreis Stade. Seit 17. Juli 2015 ist der Teilabschnitt zwischen Horneburg und Jork auch in Fahrtrichtung Hamburg für den Pkw- Verkehr freigegeben. Teilabschnitt 2c Zu Beginn des Jahres 2014 wurde eine Baustraße im Teilabschnitt 2c (östlich Sandeinbau in der Trasse der Este einschließlich der Anschlussstelle Buxtehude) hergestellt. Über die Baustraße werden vor allem die im Abschnitt 2c zu erstellenden Brückenbauwerke erschlossen. Das aufwendigste und für den Weiterbau der A 26 bedeutendste Bauwerk ist die 200 Meter lange Estebrücke bei Buxtehude; Arbeiten zum Bau dieser Brücke haben im Herbst 2015 begonnen und sollen bis 2018 andauern. Die Kosten für den Teilabschnitt 2a belaufen sich auf rund 61 Millionen Euro, für den Teilabschnitt 2b auf rund 48,5 und für den Teilabschnitt 2c auf rund 25,8 Millionen Euro. 3. Bauabschnitt von östlich Buxtehude bis zur Anschlussstelle Neu Wulmstorf Der 3. Abschnitt der A 26 verläuft von der Anschlussstelle Buxtehude an der K 40 bis zur Anschlussstelle Neu Wulmstorf an der B 3/ L 235. Dieser Abschnitt ist rund 4,1 Kilometer lang. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 29. Juni 2012 und ist durch Rücknahme der anhängigen Klagen am 22. Oktober 2013 unanfechtbar. Die Gesamtkosten für diesen Abschnitt belaufen sich auf rund 105,3 Millionen Euro. Kostenträger ist der Bund. Der Abschnitt ist seit September 2013 im Bau. Er soll Mitte 2021 fertig gestellt sein. Bauherr: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Stade Quelle: Foto: Bunte/Strabag VSVI-Information April

24 Niedersachsen baut Verkehrsfreigaben im Jahr 2016 Die Pressestelle der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat für das Jahr 2016 nur zwei fertiggestellte und freigegebene Abschnitte niedersächsischer Bundesfernstraßen von den zuständigen regionalen Geschäftsbereichen (RGB) gemeldet. Immerhin beträgt das Gesamtvolumen inklusive Grunderwerb aber beachtliche rund 166 Millionen Euro. Vertiefende Informationen, insbesondere zu den großen Einzelprojekten, sind wie immer auf den Internetseiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu finden. 28. Oktober 2016 Sechsstreifiger Ausbau der A 7, Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Seesen und Bockenem, im RGB Gandersheim, Länge: 13,0 Kilometer, Kosten: 138,9 Millionen Euro inklusive 16 Unterführungs- und fünf Über - führungsbauwerke sowie 16 Verkehrs zeichenbrücken. 8. Dezember 2016 Neubau der B 212 von Huntebrück nach Harmenhausen mit OU Berne Teilverkehrsfreigabe des zweiten Abschnitts vom Anschluss B 212 (alt) bis zur B 74 bei Ranzenbüttel, im RGB Oldenburg, Länge: 2,9 km, Kosten: 27,5 Millionen Euro. In den Baukosten sind fünf Brückenbauwerke enthalten. Eine erste Teilverkehrsfreigabe für den Abschnitt zwischen Huntebrück und der B 212 (alt) erfolgte am 10. Dezember Ulrich Kumlehn Gleich heißt es Freie Fahrt auf der A 7 zwischen Bockenem und Seesen am 28. Oktober 2016 Verkehrsfreigabe des zweiten Abschnitts der verlegten Bundesstraße 212 am 8. Dezember 2016 Fotos: NLStBV 24 VSVI-Information April 2017

25 Umweltschutz im Straßenbau am 2. Februar 2017 in Hildesheim Leitung: Dipl.-Ing. Stephan Köhler Seminarecho Traditionell am Anfang eines jeden Jahres findet in der HAWK-Fachhochschule Hildesheim ein standort- und richtungsweisendes Seminar zum Thema Umweltschutz im Straßenbau statt. Stephan Köhler vom Dezernat Planung und Umweltmanagement der niedersächsischen Straßenbauverwaltung begrüßte diesmal über 150 Teilnehmer zu einem inhaltlich ambitionierten Programm mit sechs breit gestreuten Fachvorträgen und einem Sachstandsbericht zu mehr als zwei Dutzend Rechtsvorgaben, Arbeitsanweisungen und Forschungsvorhaben. Die verschiedenen Vorträge und der Sachstandsbericht offenbarten, wie umfangreich das Thema Umweltschutz in den Planungsalltag hineinwirkt. Es wurde aber auch deutlich, dass neue gesetzliche Regelungen (europäisch, national), Gerichtsurteile, aktualisierte Forschungsergebnisse, der notwendige Abgleich verschiedener Wissenswerke oder fehlende personelle und finanzielle Mittel die sachgemäße Fertigstellung und anschließende Veröffentlichung von DIN-Normen, Richtlinien, Arbeitshilfen, Empfehlungen, Merkblättern und auch Forschungsvorhaben erschweren. In seinem Bericht zeigte Stephan Köhler den Bearbeitungsstand verschiedens ter Regel- und Wissenswerke auf. So liegen beispielsweise seit 2016 als Endfassung zur Anwendung vor: Standardleistungskatalog LP 104 (Pflanzenlieferung), Vegetationstechnik im Landschaftsbau Pflanzen und Pflanzarbeiten (DIN 18916), Vegetationstechnik im Landschaftsbau Rasen (DIN 18917) und Vegetationstechnik im Landschaftsbau Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation und Saatarbeiten (DIN 18919). In Abstimmung beziehungsweise in Beund Überarbeitung befinden sich derzeit zum Beispiel die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) sowie für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTV La-StB), die Hinweise zum Artenschutz bei Baumaßnahmen (HArtB), die Hinweise zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH- Verträglichkeitsprüfung für Straßen (HPSE), der Standardleistungskatalog LB 107 (Landschaftsbauarbeiten), das Merkblatt über die Erhaltung von Verkehrsflächen mit Baumbestand (MBVB), das Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen (MAQ), die Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenverkehr sowie der FFH-Leitfaden, der ebenso wie die HPSE bezüglich des Aspektes Kumulation ergänzt werden soll. Darüber hinaus benannte der Referent eine Vielzahl laufender und geplanter Forschungsvorhaben, die sich mit folgenden Themen beschäftigen: Stammschäden an jungen Straßenbäumen, Entwicklung und Wiederbesiedlung von Lebensräumen nach Rückbau einer vorhandenen Autobahn, Entwicklung eines GIS-gestützten Verfahrens zur Beurteilung der Durchlässigkeit von Straßenbauwerken, Nutzung von Ökokonten und Flächenpools für die Straßenplanung, Minderung der indirekten Fallenwirklung für Tiere in Straßenseitenräumen, Modellhafte Untersuchung der ökologischen Bedeutung des Begleitgrüns von Straßen- und Eisenbahnflächen sowie Rahmenbedingungen erfolgreicher Kompensation. Gesondert wies der Referent auf einen neuen Arbeitskreis der FGSV hin, der noch in diesem Jahr Hinweise zu Risikomanagement und Monitoring im Straßenbau (HRM) erarbeiten soll. Dieses Wissensdokument soll den aktuellen Sachstand zu den Begriffen Risikomanagement, Monitoring, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen aufbereiten und insbesondere für die noch ungeklärten Punkte Konventionen etablieren. Ein Zwischenstand dieses Arbeitskreises wird auf der Landschaftstagung 2017 in Veitshöchheim (18./19.Mai 2017) vorgestellt werden. Bei der Landschaftstagung handelt es sich um eine alle zwei Jahre stattfindende und den Veranstaltungsort bundesweit wechselnde Tagung. In Vorträgen und Arbeitsgruppen beschäftigen sich namhafte Fachleute und Planer aus der Praxis mit den neuesten Fragen, Entwicklungen und Forschungsergebnissen des Umweltschutzes im Straßenbau. Und zu eben dieser Landschaftstagung in der Nähe Würzburgs lud der Referent am Ende seines Vortrags alle Anwesenden recht herzlich ein. Die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an einen Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie bei Straßenbauvorhaben war das Thema der Referenten Dr.-Ing. Ulrich Kasting und Dipl.-Ing. Stephan Köhler, beide NLStBV zgb Hannover. Nach einer erfri- VSVI-Information April

26 Seminarecho schenden Kaffeepause, die bei dieser Fachtagung immer zu sehr intensiven Gesprächen unter Fachkollegen genutzt wird, starteten die Referenten mit einem derzeit sehr brisanten und noch nicht im Planungsalltag normierten Thema, dem der Wasserrahmenrichtlinie. Einleitend erläuterten sie die Zielsetzung, den Aufbau und die Kriterien der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2000 im Kontext des EUGH-Urteils vom 1. Juli 2015 (C- 461/13) zur Weseremsvertiefung und nachfolgender Urteilsauslegungen durch beispielsweise LAWA-Juristen und der Kanzlei Füßer & Lau. Demnach stellen das Verbesserungsgebot und das Verschlechterungsverbot der WRRL nicht nur Vorgaben für die Abwägung im Rahmen der Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung dar, sondern sind bei der Genehmigung von Vorhaben zwingend zu berücksichtigen. Eine Verschlechterung eines Oberflächenwasserkörpers liegt vor, wenn sich die Zustandsklasse mindestens einer der vier biologischen Qualitätskomponenten unmittelbar oder mittelbar über negative Veränderungen der hydromorphologischen oder physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten verschlechtert. Als örtlicher Beurteilungsmaßstab gilt hierbei der gesamte Wasserkörper im Sinne von 3 Nr.6 WHG. Kleinräumige Wirkungen im Gewässer(abschnitt) sind irrelevant; sie müssen in ihrer Konsequenz auf das Ganze der Gewässerkörpers beurteilt werden. Soweit Gewässer durch das Vorhaben beeinträchtigt werden, die selbst nicht als Wasserkörper eingestuft sind, aber mit einem solchen in Verbindung stehen, sind die Einwirkungen nur dann relevant, wenn sie zu einer Verschlechterung des Wasserkörpers führen. Hinsichtlich der örtlichen Beurteilung ist es nicht zu beanstanden, wenn die maßgeblichen Schwellenwerte bei Fließgewässern (z.b. Umweltqualitätsnormen der Oberflächengewässerverordnung) an Hand von Messdaten bestimmt werden, die an einem repräsentativen Beurteilungspunkt gewonnen wurden. Zeitlich ist zu beurteilen, ob sich die Zustandsverschlechterung bei der nächsten turnusgemäßen Überprüfung des Bewirtschaftungsplanes beziehungsweise des Wasserkörpers (alle sechs Jahre gem. WRRL) manifestiert haben wird. In einem zweiten Vortragspart zeigten die Referenten die konkreten Berührungspunkte zwischen Wasserrecht und Straßenbau bei der Vorhabenzulassung auf. Zu nennen sind hier: Einleitung und Versickerung von Straßenoberflächenwässer, Straßen in Wasserschutzgebieten, Gewässerquerungen, Gewässerausbauten oder -verlegungen und zum Beispiel baubedingte Grundwasserabsenkungen. Hinsichtlich der Verschlechterungsbeurteilung sind grundsätzlich das gesamte Vorhaben und dessen Auswirkungen nach der Vollendung zu betrachten. Beurteilungsmaßstab ist die Zustandsbewertung des aktuellen Bewirtschaftungsplanes. Da bei der zuständigen Behörde (NLWKN) aber neue Erkenntnisse (z.b. aktuelle Monitoringdaten) vorliegen können, ist eine gesonderte Datenabfrage geboten. Nachteilige Veränderungen, die nach Fertigstellung wieder beseitigt sind oder bei denen sogar eine Verbesserung eingetreten ist, stellen keine Verschlechterung dar. Zudem können Ausgleichsmaßnahmen (auch an anderer Stelle des Wasserkörpers) in die Beurteilung bilanzierend einbezogen werden. Schwerpunkt der weiteren Ausführungen stellten die stofflichen Wirkpfade bei Einleitungen oder Versickerung dar. Als Planungsgrundsatz der Straßenentwässerung gilt: Versickerung vor Einleitung. Eine der RAS-Ew entsprechenden Versickerung, so das Urteil des OVG Lüneburg vom 22. April 2015 (7 KS 27/15), bewirkt in aller Regel weder eine Verschlechterung noch eine Gefährdung der Erfüllung des Verbesserungsgebotes in Bezug auf den betroffenen Grundwasserkörper. Soweit eine ausschließliche Versickerung nicht möglich ist und Straßenabwässer in Vorfluter eingeleitet werden müssen, besteht grundsätzlich die Gefahr des Eintrags von Schadstoffen mit Verschlechterungswirkung auf die biologischen Qualitätskomponenten (QK). Da die Auswir- Stephan Köhler (li.) und Ulrich Kasting 26 VSVI-Information April 2017

27 Seminarecho kungen auf diese QK zum Zeitpunkt der Planfeststellung also vor der eigentlichen Wirkung nicht direkt messbar sind, ist eine indirekte Bewertung über die unterstützenden QK notwendig. Die Referenten listeten im Weiteren eine Vielzahl stoffbezogener Zielgrößen sowie heranzuziehender Regelwerke auf, bei deren Einhaltung im Regelfall davon auszugehen ist, dass keine Verschlechterung eintritt. Im Schnittpunkt von WRRL und Straßenbauvorhaben nimmt Tausalz eine besondere Stellung ein; hier werden zukünftig im Einzelfall eigenständige Berechnungen erforderlich sein. Beschäftigte sich der erste Part des Vortrags mit dem juristisch-fachlichen Was?, der zweite mit dem fachlichmethodischen Wie?, wurde im dritten Part das methodisch-dokumentarische Wo? anhand eines konkreten Fallbeispiels (OU Wunstorf) dargelegt. Die möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Belange und Anforderungen der WRRL sind in einem eigenständigen Fachbeitrag zu dokumentieren und Bestandteil der RE- Unterlagen. Er muss sich zusammensetzen aus einer Identifizierung der durch das Vorhaben betroffenen Wasserkörper, der aktuellsten vorliegenden Zustandsbewertung (Qualitätskomponenten des jeweiligen Wasserkörpers), einer Auswirkungsprognose und einer Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen nach 31 Abs.2 WHG, soweit eine Verschlechterung eintritt. Kernstück des konkreten Fallbeispiels ist eine tabellarische Auflistung von jeweils Wirkfaktor, Auswirkungen (auf die jeweilige Qualitätskomponente) und Bewertung unter Berücksichtigung von Maßnahmen beispielsweise zur Vermeidung oder Ausgleich. Die benannten Maßnahmen werden in entsprechenden Kapiteln des Fachbeitrages gesondert beschrieben. Die anschließende Plenumsdiskussion machte deutlich, dass die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in den nationalen Planungsalltag hinsichtlich vermeintlich gelöster und offener Fragen sehr stark an die Diskussionen und Normierungen im Bereich der europäischen Richtlinien zum Artenschutz und Natura 2000 erinnern. Vollständig normiert ist das Themenfeld WRRL, welches ebenfalls einen Schwerpunkt auf der Landschaftstagung 2017 einnehmen wird, zwar derzeit noch nicht, aber planerische Richtungsweiser sind schon gestellt. Und eine Vielzahl von Arbeitskreisen, Expertisen, Forschungsvorhaben und gerichtlichen Urteilen werden die Anforderungskonturen der Wasserrahmenrichtlinie zwar fließend, aber letztlich immer klarer herausarbeiten (s. Grafik Seite 22). Im nächsten Vortrag Umgang mit waldrechtlichen Belangen bei Genehmigungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen referierte Professor Dr. Thomas Kaiser, Arbeitsgruppe Land & Wasser, Beedenbostel. Die gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema existieren schon länger, beinhalten aber einige Tücken, auf die Thomas Kaiser hinwies. Das niedersächsische Waldgesetz bestimmt in 8 NWaldLG, dass Waldumwandlungen genehmigungspflichtig und durch Ersatzaufforstungen zu kompensieren sind. Die Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG regeln sehr umfänglich in Nr. 2 des Runderlasses den konkreten Ersatzaufforstungsumfang, der in der Praxis meist über 1:1 liegt. Dieses Bewertungsverfahren, welches gemäß 15 NWaldLG nur durch fachkundige Personen (Forstwirte) angewandt werden darf, gilt gemäß Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen aber nicht für Planungen des Bundes oder des Landes und somit zum Beispiel nicht für entsprechend veranlasste Straßenplanungen. Bei solchen Vorhaben ist eine Ersatzaufforstung (Waldsukzession ist rechtlich nicht zulässig) mit standortangepassten Waldbäumen im quantitativen Verhältnis 1:1 ausreichend. Über das Waldrecht hinausgehende Kompensationsverpflichtungen sind wiederrum im Zuge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (qualitativ wie quantitativ) abzuarbeiten. Grundsätzlich von den waldrechtlichen Ersatzauf- Thomas Kaiser VSVI-Information April

28 Seminarecho forstungsbestimmungen ausgenommen sind nach 8 NWaldLG Radwegebaumaßnahmen unter bestimmten Konstellationen. Um die waldrechtlichen Belange in Niedersachsen korrekt zu berücksichtigen, ist somit einerseits zu klären Wer plant was? und andererseits Was ist ein Wald überhaupt? Wald- und Naturschutzrecht verstehen hierunter Unterschiedliches. Auch nicht mit Gehölzen bestandene Flächen innerhalb von Wäldern können als Wald im waldrechtlichen Sinne gelten, so beispielsweise Waldwege und Schneisen. Allein schon diese unterschiedlichen quantitativen Waldflächenbezüge können nach Wald- oder Naturschutzrecht zu unterschiedlichen Aufforstungsbeziehungsweise Kompensationsanforderungen führen. Weitere Unterschiede bezüglich der spezialrechtlichen Kompensationsanforderungen ergeben sich aus dem Umstand, dass die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zudem mit qualitativen Größen (Biotopwert) arbeitet. Der Referent empfahl daher eine gesonderte und nachvollziehbare waldrechtliche Bilanzierung, aus der hervorgeht, dass eine Ersatzaufforstung mindestens im Verhältnis 1:1 geleistet wird. Dies sollte eine kartografische, tabellarische oder textliche Darstellung, für welche Flächen die Waldumwandlung beantragt wird, mit einschließen. Dipl.-Ing. Lisa Rockmann, Birkhoff + Partner, Hannover, erläuterte einen Planungsleitfaden für die Berücksichtigung von Umweltbelangen beim Brückenersatzneubau. Der Brückenersatzneubau stellt eine komplexe Aufgabe in der Verantwortung der Straßenbauhörde dar. Die Bewältigung dieser Aufgabe läuft in der Praxis oftmals nicht rund. Lisa Rockmann zeigte im Zusammenspiel von Straßen-, Brücken- und Umweltplanung die Gründe dieser Unwuchten, vor allem aber auch mögliche Lösungsansätze auf. Die von der Referentin beschriebenen Problemlagen und Handlungsempfehlungen beruhen auf Untersuchungen von Planungsprozessen bei 15 Brückenersatzneubauvorhaben im Zuge ihrer Bachelorarbeit. Die Problemlagen ergeben sich aus erstens Problematiken hinsichtlich der planungsrechtlichen Erfordernisse, zweitens verfahrensbedingten Hürden, drittens den oftmals nicht oder nur unzureichend berücksichtigten Belangen des Natur- und Umweltschutzes sowie viertens aus mangelnder Kommunikation und Kooperation zwischen den Fachdisziplinen. Erschwerend kommt fünftens hinzu, dass es aufgrund der jeweiligen örtlichen Situation und Aufgabenstellung keine allgemeingültige, sondern eine lediglich sehr spezifische Herangehensweise gibt. Anhand einer Gegenüberstellung der Planungs- und Genehmigungsschritte von Straßen- und Brückenplanung stellte die Referentin die sehr unterschiedlichen und zeitversetzten Entwurfsschritte dieser beiden Fachdisziplinen dar. Dies wiederum erschwert eine konsequente Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft. Hinsichtlich möglicher Lösungsansätze präsentiert die Referentin Auszüge aus ihren Handlungsempfehlungen und Hinweissammlungen. Für ein funktionierendes Zusammenspiel der Disziplinen Straßenentwurf, Brückenbau und Umweltplanung erläuterte Lisa Rockmann ihr idealtypisches Ablaufschema bei Ersatzneubauten. Dies schließt einen intensiven Austausch im Zuge gemeinsamer Projektbesprechungen mit ein. Ihren Vortrag komplettierten eine Auflistung brückenbauspezifischer Parameter und ein abschließender Appell an das mit Umweltplanern gefüllte Plenum, auf Brückeningenieure zuzugehen, sich mit ihnen auszutauschen, von ihnen zu lernen, ihnen aber auch Sinn und Notwendigkeiten einer frühzeitigen Beachtung der Umweltbelange zu erläutern; Kommunikation als Grundlage für Kooperation. Dr. Clemens Heidger, Hannover, widmete sich in seinem sehr kurzweiligen und gut strukturierten Vortrag Alternative Bauweisen im Radwegebau zur Vermeidung von Wurzelschäden Radwegeversuchsstrecke B 4 Meine Rötgesbüttel einem sehr Lisa Rockmann 28 VSVI-Information April 2017

29 Seminarecho praxisnahen Thema, das sich pointiert mit der Boden- beziehungsweise Lufthoheit von Baumwurzeln und Radwegen beschäftigt. Der Reihe nach: Clemens Heidger, der sich seit über 30 Jahren mit Straßenbäumen befasst und sein Wissen auch in verschiedenste Regelwerke eingebracht hat, skizzierte in seinem ersten Vortragsteil die Problemlage von Bäumen und angrenzenden Verkehrsflächen. Bäume sorgen sich selbst um ein gesundes Wachstum. Hierfür benötigen sie eine gute Wasser- und Nährstoffversorgung. Da schon nach gut zwei Jahren selbst die großräumigste Pflanzgrube vollständig erschlossen sein kann, wachsen sie aus dieser hinaus und erschließen sich alles Durchwurzelbare. Die horizontale und vertikale Wurzelausdehnung orientiert sich weder an Kronentraufen, noch an Seitenabständen vom Stamm zu Bauwerken oder sonstigen versiegelten Bereichen. Oberflächenzonale Wurzelstränge streifen daher oftmals unmittelbar hinein in die Bereiche angrenzender Verkehrsflächen. Da die Bodendichte den limitierendsten Faktor bei der Wurzelerschließung darstellt, finden sich Wurzelstränge vorzugsweise in den Bettungs- und Sauberkeitsschichten von Pflaster-, Plattenund Asphaltbelägen. Die Folge sind Fahrbahnschäden, eine verminderte Verkehrssicherheit und Sanierungskosten bei gleichzeitiger Gefährdung der Bäume durch Zerstörung der gewachsenen Wurzelstränge. Eine ähnliche Problemlage ergibt sich, wenn ein neuer Radweg am Rande oder innerhalb eines Altbaumbestandes realisiert wird. Die regelkonforme Ausführung gemäß RStO 2012 und ERA 2009 sieht die Entfernung der Oberbodenschichten vor. Davon betroffen ist die gesamte laterale Wurzelarchitektur aller benachbarten Bäume. Infolge dieses massiven Eingriffs in den durchwurzelten Bodenraum vermindert sich der Gesundheitszustand der Bestandsbäume so stark, dass eine Verkehrssicherheit infolge von Wurzelverlust und Veränderungen beim Bodengefüge bald nicht mehr gegeben ist. Die hier skizzierten Probleme ergeben sich somit aus dem Umstand, dass regelkonforme Verkehrsflächen mit ihrem Unterbau einen Bodenraum ausfüllen, den natürlicherweise Baumwurzeln beanspruchen. Diese lose-lose-situation resultiert aus der strikten Anwendung von Regelwerken. Problemlösungen erschließen sich oftmals erst außerhalb der Denkmuster und Verhaltensweisen, die zum Problem selbst geführt haben. Für den Referenten ergab sich in Zusammenarbeit mit dem zentralen Geschäftsbereich und dem regionalen Geschäftsbereich Wolfenbüttel die Möglichkeit eines innovativen Radwegeneubaus im Zuge einer Versuchsstrecke mit vorhandenem Altbaumbestand. Diese Strecke weist eine Länge von knapp ein Kilometer auf; circa zwei Drittel der Strecke wurden in herkömmlicher und circa ein Drittel in alternativer Bauweise umgesetzt. Bei dem Versuchsabschnitt standen das Ziel des Bodenschutzes, sowie die Erhaltung der gesamten Wurzelarchitektur im Vordergrund. Im Versuchsabschnitt wurde lediglich die Krautschicht abgeschält, die Humusschicht blieb vollständig erhalten und der Untergrund wurde nicht verdichtet. Die Tragfähigkeit wurde nachweislich durch einen Unterbau aus Grobschotter (8/45) realisiert. Zur Stimulierung der sich im Untergrund unter dem Unterbau noch befindlichen Wurzeln wurde Wurzellockstoff (humathaltiger Bodenhilfstoff als Nährstoffdepot) eingebaut. Letztlich wurde somit der Radwegeunterbau nicht in den Boden selbst, sondern als Dammschüttung in den Luftraum gebaut. Hierdurch behalten die vorhandenen und noch einwachsenden Baumwurzeln ihre Bodenhoheit. Und dies soll Clemens Heidger VSVI-Information April

30 Seminarecho dauerhaft ein gesundes und verkehrssicheres Baumwurzelwachstum gewährleisten. Die Fertigstellung der Versuchsstrecke (mit Mehrkosten von ca. 40 Euro/lfm) erfolgte im Herbst Konkrete Vergleichsergebnisse sind nach Ansicht des Referenten in rund fünf Jahren zu erwarten. Das neue UVP-Gesetz und Anforderungen an zukünftige Planfeststellungsunterlagen im Straßenbau behandelte Dipl.-Ing. Carsten Imm, NLStBV zgv Hannover. Die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU gilt seit dem 16. Mai 2017; entweder unmittelbar in europäischer Fassung oder in Form nationaler Gesetze und Bestimmungen. Anhand des nationalen UVPG-Referentenentwurfs vom 22. Dezember 2016 stellte Carsten Imm die wesentlichen Neuerungen sowie die Konsequenzen für die Erarbeitung der UVP-Unterlagen für ein Genehmigungsverfahren vor. Fläche stellt zukünftig ein weiteres Schutzgut dar. Arten und Lebensraumtypen von Natura 2000 und besonderem Artenschutz werden explizit Bestandteil der Schutzgüterprüfungen sein müssen, und beim Schutzgut Mensch erfolgt eine Schwerpunktspezifizierung im Hinblick auf die menschliche Gesundheit. Zudem werden nicht nur mittel- und unmittelbare Umweltauswirkungen zu prüfen sein, sondern auch solche Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Umfangreiche Änderungen werden sich bezüglich der Vorprüfung ergeben, und der Aspekt der Kumulation wird hierbei besonders zu beachten sein. Die Anforderungen an die Vorprüfungsunterlagen (Aufbau, Inhalt und Prüfkriterien) werden in zwei Anlagen des UVPG formuliert werden. Eine wesentliche Änderung in Bezug auf Inhalt und Form der Genehmigungsunterlagen wird sich aus dem Erfordernis ergeben, einen in sich geschlossenen und vollumfänglichen UVP-Bericht anzufertigen. Bisher mussten lediglich die umweltrelevanten Aussagen zur UVP in einer allgemein verständlichen Zusammenfassung (AVZ) dokumentiert werden. Die Anforderungen an die vom Vorhabenträger beizubringenden Unterlagen sind in 16 und Anlage 4 des UVPG (Referentenentwurf) formuliert. Abschließend zeigte der Referent verschiedene Möglichkeiten auf, wie diese neuen Anforderungen künftig in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet werden könnten, ohne die Struktur der RE 2012 selbst in Frage zu stellen, zumal mit einer zeitnahen Aktualisierung der RE nicht zu rechnen ist. Die von Carsten Imm aufgezeigten Möglichkeiten setzen den jetzigen Erläuterungsbericht (Unterlage 1), die derzeitige AVZ und den zukünftigen UVP-Bericht in jeweils unterschiedliche Beziehungen. A: der Erläuterungsbericht bleibt wie bisher, auch die AVZ, und der UVP-Bericht kommt gesondert hinzu. B: die drei Dokumente werden eigenständig erstellt und gegebenenfalls die AVZ in den UVP-Bericht integriert. C: der Erläuterungsbericht wird auch UVP-Bericht und erhält ein eigenständiges AVZ-Kapitel. Wie auch immer hierzu die Zukunft aussehen wird, bleibt es grundsätzlich zu hoffen, dass die UVP-Änderungsrichtlinie den Umwelt- und Naturschutz in Deutschland de facto stärken und nicht nur formal aufblähen wird. Ein großes Maß an Zuversicht kann hier aus dem neuen 28 UVPG (Referentenentwurf) gezogen werden. Demnach kommt auf die zuständige Behörde eine umfangreiche Überwachungsaufgabe zu. Die Behörde muss sicherstellen, dass das Vorhaben im Einklang mit den umweltbezogenen Bestimmungen des Zulassungsbescheids durchgeführt wird. Und dies schließt Umsetzungs- und Funktionskontrollen von naturschutzspezifischen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation im weiteren Sinne (Eingriffsregelung, Natura 2000 und besonderer Artenschutz) mit ein. Ein Manko auf das unsere Disziplin und auch der ehrenamtliche Naturschutz seit Jahrzehnten im Zuge von Fachrecht- und Bauleitplanverfahren hinweist. Holger Böhm IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG, Wallenhorst Carsten Imm 30 VSVI-Information April 2017

31 Vergabe- und Bauvertragsrecht am 7. Februar 2017 in Bad Zwischenahn und am 16. Februar 2017 in Braunschweig Leitung: RA Peter Thomas, Pattensen Seminarecho Qualitative Wertungskriterien und Bauablaufstörungen Rechtsanwalt Peter Thomas eröffnete die Seminarveranstaltungen im Bau- ABC in Bad Zwischenahn-Rostrup und in der TU Braunschweig; insgesamt waren 150 Teilnehmer erschienen. Rechtsanwalt Kai Felgner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Anwaltspartnerschaft von Appen, Prof. Dr. Fischer, Prof. Schonebeck mbb, Oldenburg, behandelte Neuere Entscheidungen zum Vergabeund Bauvertragsrecht. Der Referent beließ es nicht damit, die Teilnehmer anhand von Leitsätzen der Gerichte mit wichtigen Aussagen zu konfrontieren, sondern erläuterte die den Entscheidungen zugrunde liegenden Sachverhalte, Konflikte und Interessen. Zum Kündigungsurteil des OLG Zweibrücken vom 29. September U 6/15 machte er deutlich, dass der Auftraggeber nur dann wegen einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers aus wichtigem Grund gemäß 8 Abs. 3 VOB/B kündigen kann, wenn er diesen zuvor erfolglos unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zur Nachholung der unterbliebenen Leistungen aufgefordert hat. Fehlen bei der Kündigung diese Voraussetzungen, liegt eine freie Kündigung vor, und der Auftragnehmer kann die vereinbarte Vergütung abzüglich des ersparten Aufwandes verlangen. Ein Kündigungsrecht kann verwirkt werden, wenn sich der Auftraggeber zu Gründen, zu denen er eine Frist gesetzt hatte, ernsthaft auf Verhandlungen einlässt oder sonst zu erkennen gibt, dass er trotz Kündigungsandrohung an einer danach geäußerten Kündigungsabsicht nicht mehr festhalten will. - Das Stellen von Nachträgen ist kein Grund für eine Kündigung des Bauvertrages aus wichtigem Grund. Etwas anderes kann gelten, wenn der Auftragnehmer die Fortsetzung seiner Leistung in unverhandelbare Abhängigkeit von der Beauftragung der Nachträge stellt. Kai Felgner befasste sich dann mit der Abrechnung von Erdarbeiten aufgrund der Vertragsauslegung (KG, Urteil vom U 230/12; durch BGH, VII ZR 130/14 - bestätigt). Bei der Auslegung einer (öffentlichen) Ausschreibung kommt es nicht auf das Verständnis des einzelnen Bieters an, sondern darauf, wie die beteiligten Fachkreise die verwendete Terminologie üblicherweise einheitlich in dem speziellen, fachlichen Sinn verstehen. Angaben im Leistungsverzeichnis sind in Verbindung mit den anderen vertraglichen Unterlagen als sinnvolles Ganzes auszulegen; Ausgangspunkt ist dabei zunächst derjenige Teil der Leistungsbeschreibung, der die Leistung konkret auf das Bauvorhaben bezogen beschreibt. Wird der Auftragnehmer mit dem Lösen, Einbauen und Verdichten beziehungsweise dem Lösen, Laden und Verwerten von Boden beauftragt (Abrechnung nach Flächenmaß), darf ein Auflockerungsfaktor bei der Ermittlung der Massen nur dann berücksichtigt werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei öffentlichen Aufträgen muss der Auftragnehmer mit der Überprüfung durch Rechnungsprüfungsämter und -höfe und eventuellen Rückforderungen rechnen. Die Frage, wer das Baugrundrisiko trägt, wurde anhand der Entscheidung des BGH vom 28. Januar 2016 I ZR 60/14 - eingehend erörtert. Zwar sei es nicht unangemessen, dem Auftraggeber die Verantwortung für die Bodenbeschaffenheit aufzuerlegen, weil er diese am besten kennen müsse, bei einer öffentlichen Ausschreibung diese auch zu beschreiben habe und der Boden grundsätzlich wie ein Stoff gemäß 645 BGB zu behandeln sei. Aber der Kranunternehmer trage die Verantwortung dafür, dass das für die Demontage eines industriellen Ofenhauses eingesetzte Gerät 500 Tonnen mit Traglast zur vertragsgemäßen Leistung geeignet sei. Der Kranunternehmer müsse sich deshalb selbst vergewissern, dass der Kran an der vorgesehenen Stelle eingesetzt werden konnte. Der BGH entscheidet gegen den Kranunternehmer; dessen Haftungsausschluss in AGB verfängt nicht. Aus dem Vergaberecht sind zwei Entscheidungen hervorzuheben: Sendet ein Bieter auf elektronischem Wege ein Hauptangebot und mit gewissem zeitlichen Abstand (hier: etwa zwei Stunden) kommentarlos eine weitere als Hauptangebot erkennbare Offerte, ist dies regelmäßig, wenn nicht besondere Umstände auf einen abweichenden Willen des Absenders VSVI-Information April

32 Seminarecho hindeuten, dahin zu verstehen, dass das spätere Angebot an die Stelle des früher eingereichten treten soll, nicht aber, dass beide als Hauptangebot gelten sollen (BGH, Urteil vom X ZR 122/14). Die Forderung zur Vorlage gemeinsam erarbeiteter Referenzen verstößt gegen das Gebot der Schlechterstellung von Bietergemeinschaften und stellt eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung für Bietergemeinschaften dar. Dieser erkennbare Vergaberechtsverstoß ist unverzüglich zu rügen (OLG Celle, Beschluss vom Verg 1/16). Die Eignungsleihe stellt hinsichtlich besonderer Fähigkeiten oder Anforderungen einen sachlich anerkannten Grund für die Bildung einer Bietergemeinschaft dar, etwa wenn die Kapazitäten eines Bieters nicht ausreichen, um den Auftrag allein erfolgreich zu bewältigen. Rechtsanwältin Ina Witten, Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen, Bremen, erläuterte Qualitative Wertungskriterien. Es sei gemeinsamer Wunsch von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, im Rahmen des Vergaberechts bei der Wertung von Angeboten dem technischen Teil der Angebote höheres Gewicht zu verleihen. Sie folgerte aus 16 d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, dass damit der niedrigste Preis als alleiniges Zuschlagskriterium nach den nationalen Vergabevorschriften ausgeschlossen scheint. Nach den EU-Vergaberegeln von 2014 ist allerdings eine reine Preiswertung grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Ina Witten betonte, dass das HVA B-StB in einem Vordruck eine Gewichtung der Zuschlagskriterien zur Ver - fügung stellt. Sollen mehrere Zuschlags kriterien berücksichtigt werden, ist der Aufforderung beziehungsweise EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe die Anlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien beizufügen. Darin sind immer die Kriterien Preis und Technischer Wert anzugeben. Die Wichtung der Kriterien ist individuell und in der Regel unter Beachtung folgender Spannen festzulegen: Preis: Prozent, Technischer Wert: Prozent; die Festlegung sollte in fünf Prozent-Schritten erfolgen. Wichtungen für ein Oberkriterium (z.b. Technischer Wert) dürfen einen Wert von 10 Prozent nicht unterschreiten. Aufgrund der Anforderung, dass der öffentliche Auftraggeber den von ihm angewandten Bewertungsmaßstab eindeutig, klar und transparent in den Vergabeunterlagen aufzuführen hat (s. a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom VII-Verg 28/14) sind im Vordruck HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien entsprechende Angaben aufzunehmen. Dabei ist nachvollziehbar anzugeben, welchen Erfüllungsgrad (Zielerreichungsgrad) die Angebote bei den einzelnen Kriterien aufweisen müssen, um mit den festgelegten Punktwerten bewertet zu werden. Die Referentin stellte dann die bisherigen Ergebnisse des Arbeitskreises Zuschlagskriterien des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Bauwirtschaftsverbände vor. Eine Überschnei - dung der Zuschlagskriterien mit Eignungskriterien ist auszuschließen. Die Zuschlagskriterien müssen in einem Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und sich aus den technischen, organisatorischen und ablaufbezogenen Anforderungen des Projektes ableiten lassen. Die Anforderungen dürfen nicht grundlos zu spezifisch sein, so dass sich infolge der Anwendung die Auswahl der potenziellen Bewerber unverhältnismäßig reduziert. Zuschlagskriterien sind unzulässig, wenn sie nicht hinreichend konkretisiert sind. Die Anforderungen müssen mehrere Zielerreichungsgrade aufweisen. Als Zuschlagskriterien können Qualitätssicherungsverfahren zur Herstellung besonderer Baustoffe, besonderer Bauverfahren oder Bauprodukte dienen. Die Verkürzung von Ausführungsfristen/Dauer der Verkehrsbehinderung kann gewertet werden. Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals soll vom Bieter angegeben werden, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung hat. Abschließend blickte Ina Witten noch nach Österreich und in die Schweiz, wo die qualitativen Wertungskriterien schon in stärkerem Umfang als hierzulande zur Qualitätssicherung genutzt werden. Bei einer Schweizer Ausschreibung im Straßen- und Tunnelbau wurden der Preis mit 40 Prozent, der Bauführer, der Polier Gleisbau Tram sowie der Polier Straßen- und Werkleitungsbau mit jeweils 20 Prozent gewichtet. Eine österreichische Ausschreibung im Straßen- und Tunnelbau führte zwölf Wertungskriterien auf, unter anderem Reduktion der Umweltbelastung durch LKW-Transporte zur Baustelle, Verkürzung der täglichen Rahmenarbeitszeit und Materialverwertung und -disposition. Ina Witten schloss mit einem Zitat aus Veröffentlichungen der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße Schiene Verkehr: Eine Anwendung des Bestangebotsprinzips kann die Entwicklung eines Leistungswettbewerbs anstatt eines reinen Preiswettbewerbs fördern. Dipl.-Wirtschaftsing. Frank A. Bötzkes, ö.b.u.v. Sachverständiger und RA Peter Thomas behandelten gemein- 32 VSVI-Information April 2017

33 Seminarecho sam Bauablaufstörungen und Verzug aus baubetriebswirtschaftlicher und rechtlicher Sicht. Aus rechtlicher Sicht wurden anhand der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. September 2009 VII ZR 152/08 die Auswirkungen einer verzögerten Vergabe dargestellt. Ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des 2 Abs. 5 VOB/B kann dem der Verlängerung der Bindefrist zustimmenden Auftragnehmer wegen einer verzögerten Vergabe grundsätzlich nur erwachsen, wenn dies eine Änderung der Leistungspflichten zur Folge hat; die Ausführungsfristen werden nach einer unveränderten Auftragserteilung angepasst. Grundsätzlich sind nur diejenigen Mehrkosten zu vergüten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind. Der neue Preis ist anhand der Urkalkulation des Unternehmers unter Berücksichtigung der preiserhöhenden Faktoren sowie unter Beibehaltung der bisherigen Parameter der Preisermittlung zu bestimmen (OLG Celle, Urteil vom BauR 2011, 1659). Frank A. Bötzkes wies darauf hin, dass der Auftragnehmer nach verspäteter Auftragserteilung normalerweise die Höhe der Mehrkosten nicht anzeigen muss. Er verdeutlichte dann die Anpassung der Bauzeit, gegebenenfalls aufgrund einer Verschiebung eines Zeitabschnitts in den Winter. Peter Thomas erläuterte die Regelungen des 5 VOB/B zu den Ausführungsfristen. Der Auftraggeber hat nach 5 Abs. 3 das Recht, Abhilfe zu verlangen, wenn die vereinbarten Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten werden können. Den Bauablauf entscheidend beeinflussende unvorhersehbare Mehrmengen, die eine Preisanpassung nach 2 Abs. 3 VOB/B begründen, können eine Verlängerung der Ausführungsfristen nach sich ziehen. Dasselbe gilt auch für Änderungen des Bauentwurfs, weil die Ausübung des Eingriffsrechts des Auftraggebers seinem Risikobereich zuzuordnen ist. In diesem Fall ist der neue Preis nach 2 Abs. 5 VOB/B unter Berücksichtigung der (bauzeitabhängigen) Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren (OLG Dresden, Urteil vom U 1554/09). Peter Thomas unterstrich, dass der Auftragnehmer eine Behinderung dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen hat. Darin hat er anzugeben, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssten, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können. Die Behinderungsanzeige dient der Information des Auftraggebers über die Störung. Er soll gewarnt und es soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, die Behinderung abzustellen (BGH, ZfBR 2000, 248). Ob eine Pflichtverletzung des Auftraggebers zu einer Behinderung des Auftragnehmers geführt hat, muss im einzelnen nachgewiesen werden; die Schadenshöhe in einer bauablaufbezogenen Darstellung. Der Anspruch des Auftragnehmers, vom Auftraggeber gemäß 642 BGB eine Entschädigung wegen unterlassener Mitwirkungshandlung (Zurverfügungstellung des Baugrundstücks) verlangen zu können, hängt davon ab, ob und welche Verbindlichkeit den Auftraggeber gegenüber diesem Unternehmer trifft. Dieses ist nach der jeweiligen vertraglichen Gestaltung zu beurteilen. Geht es um Fristüberschreitungen, bedürfen die Vertragsbestimmungen der Auslegung, ob der Auftraggeber die Verpflichtung übernommen hat, das Bauwerk zu den vereinbarten Fristen als für die Nachunternehmerleistung geeignet zur Verfügung zu stellen. Allein die Vereinbarung von Vertragsfristen reicht dazu nicht aus (BGH BauR 2000, 722). Frank A. Bötzkes stellte verschiedene Behinderungsursachen, die Behinderungsauswirkungen in zeitlicher Hinsicht, Personal- und Maschineneinsatz sowie auf den Gesamtbauablauf und Möglichkeiten zur Schadensminimierung dar. In die Bautagesberichte hat der Auftragnehmer unter anderem Behinderung und Unterbrechung der Ausführung und Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe aufzuführen. Der Auftraggeber hat seinerseits Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten und ihre Ursachen in den Bautagebüchern zu vermerken. Anhand einer Mehrkostenberechnung bei Stillstand ohne Verschulden des Auftraggebers (Entschädigung nach 642 BGB) erläuterte der Sachverständige seine Methode und schätzte die dem Auftragnehmer zustehenden Mehrkosten für Personal, Geräte und Baustellen-Gemeinkosten einschließlich eines Gemeinkostenausgleichs. Aus baubetrieblicher Sicht so Frank A. Bötzkes sind Allgemeine Ge - schäftskosten im wesentlichen zeitabhängig, zu 70 bis 80 Prozent. Wegen Bauablaufstörungen werden weniger Geschäftskosten erwirtschaftet als kalkuliert; der Auftraggeber muss dies ausgleichen. Peter Thomas erläuterte anschließend die Funktion einer vom Auftraggeber in den Bauvertrag eingeführten Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe wegen nicht fristgerechter Erfüllung (im Baubereich der Hauptanwendungsfall) verfolgt einen zweifachen Zweck: Druckmittel zur Einhaltung von Vertragsfristen und Erleichterung zur Erlangung von Schadensersatz. Zulässig sind in AGB 0,2 Prozent je Werktag oder 0,3 Prozent je Arbeitstag, höch- VSVI-Information April

34 Seminarecho stens fünf Prozent der Auftragssumme. Ein Verstoß gegen 12 Abs. 1 Satz 1 VOB/A (erhebliche Nachteile bei Überschreitung der Vertragsfristen) steht der Geltendmachung der Vertragsstrafe nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur entgegen, wenn der Auftragnehmer das Verhalten des Auftraggebers bei Abgabe des Angebots als widersprüchlich werten durfte und er in seinem schutzwürdigen Vertrauen darauf, dass der Auftrag - geber sich an die Regelung des 12 Abs. 1 Satz 1 VOB/A halten werde, enttäuscht worden ist. Allein der Umstand, dass eine Vertragsstrafe vereinbart worden ist, ohne dass die Voraussetzungen des 12 Abs. 1 Satz 1 VOB/A objektiv vorlagen, rechtfertigt es nicht, der vereinbarten Vertragsstrafe ihre Wirkung zu nehmen. Es ist Sache des Auftragnehmers, die Voraussetzungen vorzutragen, die es rechtfertigen, die Durchsetzung der Vertragsstrafe im Einzelfall an Treu und Glauben scheitern zu lassen (BGH MDR 2006, Straßenund Tiefbau). Die Vorbehaltserklärung der Vertragsstrafe ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung und bei der Abnahme zu erklären. Es genügt, wenn der Vorbehalt in eine formularmäßig vorbereitete Abnahmeniederschrift aufgenommen worden ist und dann mit deren Unterzeichnung durch den Auftraggeber erklärt wird, nachdem der Auftraggeber die Vor - behaltserklärung hinreichend klar gekennzeichnet hat. Nach neuester Rechtsprechung des BGH (Urteil vom VII ZR 43/15) ist nach Aufrechnung mit der Vertragsstrafe vor Abnahme der Vorbehalt bei der Abnahme nicht mehr erforderlich. Die Seminarteilnehmer konnten einen Überblick über aktuelle bauvertragsrechtliche Probleme sowie über Qualitative Wertungskriterien gewinnen; Bauablaufstörungen und Verzug wurden aus baubetriebswirtschaftlicher und rechtlicher Sicht praxisnah erläutert. Die gewonnenen Erkenntnisse und die Fachgespräche im Tagungsverlauf werden ihren positiven Niederschlag im Berufsalltag der Straßenbauingenieure finden. RA Peter Thomas 34 VSVI-Information April 2017

35 Seminarecho Fahrbahnbefestigungen am 9. Februar 2017 in Bad Zwischenahn, BAU-ABC Rostrup Nach der Begrüßung und Eröffnung des Seminars durch Dr. Stephan Büchler startete auch gleich der erste Vortragsblock mit der Vorstellung zweier neuer Prüfverfahren. Den ersten Vortrag hielt Dr. Stephan Büchler in Vertretung für Ivan Isailovic; er stellte ein neues Verfahren zur Bewertung des Schichtenverbundes vor. Im Rahmen von Kontrollprüfungen werden an den Schichtenverbund Anforderungswerte gestellt, so dass es von Interesse ist, wie ein optimaler Schichtenverbund erreicht und überprüft werden kann. Für eine praxisnahe Überprüfung des Schichtenverbundes wurde die dynamische Scherermüdungsprüfung vorgestellt, mit der die Dauerhaftigkeit eines Verbundsystems präzise geprüft und bewertet werden kann. Dabei wird den komplett umschlossenen Probekörpern eine geringe zyklische Verformung aufgezwungen und das ermittelte Ermüdungsverhalten über eine Funktion dargestellt. Auf Basis des mit diesem Prüfverfahren gewonnenen Erfahrungshintergrundes ist es möglich, zum Beispiel im Rahmen von Erstprüfungen den Schichtenverbund gezielt zu optimieren. Jahren angewandten Prüfverfahrens Erweichungspunkt Ring und Kugel (EP RuK), welches insbesondere Polymermodifizierte Bitumen nicht korrekt ansprechen kann. Ausgehend vom EP RuK wurde mit dem Dynamischen Scher Rheometer ein Prüfverfahren entwickelt, welches bei stetiger Erhöhung der Prüftemperatur die Temperatur ermittelt, bei der die Steifigkeit des Bitumens 15 kpa beträgt. Die Bewertung der Polymermodifikation erfolgt anhand des gleichzeitig aufgezeichneten Phasenwinkels, also dem Zeitversatz zwischen Scherspannung und Verformung. Mit diesen beiden Informationen können sowohl Straßenbaubitumen als auch Polymermodifizierte Bitumen präzise angesprochen und gegebenenfalls auch klassifiziert werden. Das Verfahren bietet weiterhin die Möglichkeit, an rückgewonnenen Bitumen auf die Eigenschaften in frischem Zustand zu schließen, was mit den bisher angewandten Prüfverfahren nur bedingt möglich ist. Neu erstellte Kategorien für Reparaturasphalte in den H RepA (Quelle: Sauerhering / Gebhards). In Vertretung für die erkrankte Gabriele Sauerhering startete Dipl.-Ing. Gerhard Gebhards den zweiten Vortragsblock mit den neu erschienenen Hinweisen zum Einsatz von Reparaturasphalten H RepA. Er verwies zunächst auf die Fülle von auf dem Markt befindlichen Reparaturasphalten unterschiedlichster Art, welche ohne objektive Kriterien nur schwer zu bewerten sind. Ebendiese benötigten Kriterien wurden in den Hinweisen für Reparaturasphalt zur Schadstellenbeseitigung H Rep A zusammengestellt. In den 2017 erscheinenden Hinweisen sind erstmals die Reparaturasphalte kategorisiert und Hinweise für ihre Einsatzbereiche angegeben. Weiterhin sind Beschreibungen für vorbereitende Arbeiten, Einbaubedingungen und Verdichtung gegeben. Nach aufwendigen Laborprüfungen können auch Anforderungswerte an Kategorien festgelegt werden, welche in den enthaltenen Leistungsbeschreibungen aufgenommen wurden. Anschließend beschrieb Dipl.-Ing. Alexander Alisov das Bitumen-Typisierungs-Schnell-Verfahren (BTSV) als neues Prüfverfahren für Bitumen. Konventionell klassifizierte Straßenbaubitumen und Polymermodifizierte Bitumen lassen sich damit im Bereich der oberen Gebrauchstemperatur sicher und schnell differenzieren. Ausgangspunkt für diese Neuentwicklung waren die Schwachpunkte des seit über hundert VSVI-Information April

36 Seminarecho Nach der Mittagspause führte Dipl.-Ing. Hermann Lammen von der Instandhaltung zur Instandsetzung über und stellte aktuelle Änderungen zu den Dünnen Schichten im Heißeinbau auf Versiegelung DSH-V vor. Er erläuterte die erforderlichen Voraussetzungen für den Einsatz von DSH-V und das Einbauprinzip mit dem Sprühfertiger, welche für hohe Anspritzmengen von Bitumenemulsionen benötigt werden. Die anschließende DSH-V darf nicht zu hohlraumarm eingebaut werden, damit die hohen Wassermengen der Emulsion wieder verdampfen können. Um diese Qualität von der Planung bis zur Abnahme sicherzustellen, wurden die TL G DSH-V eingeführt. Sie dienen im Wesentlichen dem Nachweis der Eignung eines Ausführenden. Dazu gehören unter anderem die Kalibrierung des Sprühfertigers, die Bestimmung der Bindemitteldosierung, die Festlegung der tatsächlichen Versiegelungsmenge und die Dokumentation der Ausführung in einem Baustellenbericht. Nur so kann das gewünschte Ergebnis einer dauerhaften DSH-V erzielt werden. Im Anschluss präsentierte Dipl.-Ing. Marco Schünemann eine neue Bauweise für Offenporige Asphalte vor. Die übliche Ausführung mit Bitumen oder Gussasphalt als SAMI-Schicht weist bei optimaler Ausführung die Nachteile einer Schön- oder sogar Schönstwetterbauweise und eines langsamen Baufortschrittes auf. Alternativ dazu kann die Asphaltbinderschicht als Dichtungsschicht fungieren, indem diese als Splittmastixbinder gemäß H Al ABi mit einem Hohlraumgehalt Einbau des Offenporigen Asphalts auf Splittmastixbinderschicht mit drei Sprühfertigern, Beschickern und Tankwagen für die Bitumenemulsion (Quelle: Schünemann). Das bis zum letzten Vortrag aufmerksame und diskussionsfreudige Publikum. von unter vier Volumenprozent in der eingebauten Schicht ausgeführt wird. Anhand eines praktischen Beispiels wurde diese Bauweise erprobt. Dabei wurde nach Bau der Splittmastixbinderschicht ein Sprühfertiger eingesetzt, so dass zusätzlich mit dem Einbau des Offenporigen Asphalts eine Bitumenemulsion aufgebracht wurde. Neben dem Vorteil der Vermeidung von Wassereinschlüssen innerhalb der Asphaltbinderschicht wurde ein rascher Bau - fortschritt erreicht; die erzielten Zeitersparnisse können als enorm bezeichnet werden. Insbesondere die Vermeidung von Wassereinschlüssen lässt es zu, den Bauzeitenplan auch in ungünstigere Jahreszeiten zu legen. Nach einer kurzen Kaffeepause präsentiert Dipl.-Ing. Volker Schäfer Neuerungen in der nächsten Generation der ZTV BEA-StB. Dabei wies er einleitend darauf hin, dass schon seit langem der Schwerpunkt der Baumaßnahmen vom Neubau in den Bereich der Erhaltung übergegangen ist. Sehr hilfreich war die Übersicht der Struktur des Regelwerks ab 2017, in der alle relevanten (und teilweise auch selten benötigte) Regelwerke aufgeführt waren. Als konkrete Änderungen in den kommenden ZTV BEA-StB wurden unter anderem Voruntersuchungen zur Restsubstanzbewertung, das Fräsen und Reinigen von Asphaltschichten und das Entfallen des Rückformverfahrens genannt. Weiterhin wurden Änderungen in den begleitenden Regelwerken der Technischen Lieferbedingungen zu Bitumen und Bitumenemulsionen sowie zur Qualitätsüberwachung dünner Schichten vorgestellt. In einer abschließenden Fragerunde wurde die Idee einer Zusammenfassung der ZTV Asphalt-StB und der ZTV BEA-StB diskutiert und positiv aufgenommen. Stephan Büchler 36 VSVI-Information April 2017

37 BSVI Bundesvereinigung Die BSVI hat Potenzial! 2016 war für die BSVI das Jahr des Konsolidierens und Neuausrichtens. Ganz besonders sichtbar wurde das mit dem Umzug der Geschäftsstelle von Hannover nach München, wo im April in den neuen Räumen ein Work - shop zur inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der BSVI stattfand. An dem zweitägigen moderierten Austausch nahmen die VSVI-Vorsitzenden und -Präsidenten mit weiteren Schlüsselpersonen aus ihren Landesvereinigungen teil. Neuausrichtung Die BSVI ist sinnvoll und unverzichtbar sowie auf Bundesebene die notwendige Dachorganisation für die VSVI- en. Das war im Kern der breite Konsens aus den Stellungnahmen der Landesvereinigungen und der Diskussion des Jahres Auch wurden dabei die Satzungszwecke Förderung der fachtechnischen und wissenschaftlichen Weiterbildung auf dem Gebiet des Straßen- und Verkehrswesens; Formulierung und Förderung zukunftsorientierter, umweltgerechter Verkehrskonzepte; Pflege der Baukultur; Förderung des fachübergreifenden Gedankenaustausches sowie Förderung des Berufsstandes Der Workshop hat der Diskussion über Aufgaben und Formate der BSVI einen kräftigen Schub gegeben. In weiterführenden Diskussionen in den Landesvereinigungen und mit der Präsidialversammlung im November 2016 in Hamburg konnte der Neuausrichtungsprozess vorerst abgeschlossen werden. Markenkern und Hauptaufgabe der BSVI ist es demnach, eine Dachorganisation für die VSVI en zu sein, die deren Leistungen ergänzt und verbindet sowie unseren Beruf und Berufsstand national vertritt, zum Beispiel durch die Vernetzung mit anderen Verbänden. Arbeit, Angebot und Themen der BSVI werden künftig im Wesentlichen sein: Teilnehmer des BSVI-Workshops im April 2016 Der Deutsche Ingenieurpreis Straße und Verkehr wird alle zwei Jahre in den Kategorien Baukultur, Innovation und Verkehr im Dialog ausgelobt. Die BSVI-Website wird das zentrale Element der Öffentlichkeitsarbeit und die Plattform für den Austausch zwischen den VSVI en und Landesmitgliedern sein. Sie wird dazu zum Beispiel einen Fortbildungskalender enthalten, der einen bundesweiten Überblick über Seminare und Veranstaltungen geben wird. In den Rubriken Verkehr, Bauingenieur, Baukultur, Ingenieurpreis sowie Studium & Karriere (mit Job-Börse) wird sich die BSVI positionieren und die Themen des Bauingenieurs transportieren. Im Themenfeld Verkehrspolitik will die BSVI Beiträge und Positionen rasch erarbeiten und in die aktuelle Diskussion einbringen. Das flankiert auch die Berufspolitik und soll das Ansehen unseres Berufsstandes fördern. Zum Thema Baukultur wollen wir markante Thesen entwickeln, um das Bewusstsein für die Baukultur und deren Anliegen zu steigern. Das soll durch Veröffentlichungen und praktische Hinweise gelingen indem wir beispielsweise gelungene Beispiele vorstellen oder Impulse und Beiträge für die Fortbildungsveranstaltungen der Landesvereinigungen geben. Organisation Aus dem Workshop heraus und auch noch bei der Präsidialversammlung im Herbst verfolgten wir den eingeschlagenen Weg, die beiden Themen Verkehrspolitk und Baukultur von Arbeitskreisen bearbeiten zu lassen. Leider ist es uns zusammen mit den Landesvereinigungen nicht gelungen, dafür genügend engagierte Mitarbeiter zu finden. Anstelle von fest installierten Arbeits- bestätigt und auch ergänzt: Vielen war es wichtig, dass sich die BSVI auch um die Nachwuchsförderung und um die Vertretung nach Außen, also in die Politik und die Gesellschaft sowie in die Fachöffentlichkeit hinein, kümmert. Foto: Franz Pittrich VSVI-Information April

38 BSVI kreisen mit längerer Laufzeit wollen wir nun bei der Verkehrspolitik Beiträge auf Zuruf von den Landesvereinigungen einsammeln. Und bei der Baukultur versuchen wir es mit einem einmaligen Expertentreffen, das in ein oder zwei Tagen ein Thema aufbereitet und in einem Papier zusammenfasst. Die neue BSVI-Website ist technisch fertig. Jetzt muss sie nur noch mit Inhalten gefüttert werden. Dazu gibt es eine kleine Internet-Redaktion, in die auch die Geschäftsstelle maßgeblich eingebunden ist. Wir bedanken uns bei Katja Pott (VSVI Niedersachsen) und Michael Pfeiffer (VSVI Rheinland- Pfalz und Saarland) für die Mitarbeit! Die Leiterin der Geschäftsstelle wird sich zusammen mit einem freien Mitarbeiter um den Betrieb der Homepage kümmern und als Ansprechpartner fungieren. Zu den Inhalten wollen wir auf drei Wegen gelangen: 1. Eigene Beiträge aus dem Präsidium und den Arbeitskreisen 2. Beiträge aus den Zeitschriften der Landesvereinigungen und deren Öffentlichkeitsarbeit 3. Pressemeldungen, Newsletter, Zuleitungen etc., die die Geschäftsstelle unaufgefordert erhält In diesem Sinn rufen wir auch die Mitglieder der VSVI Niedersachsen auf, unsere Website mit Themenvorschlägen und besser noch mit Beiträgen zu versorgen. Jubiläen 2016 war ein Jahr der Jubiläen: Die erste Vereinigung von Straßenbau- und Verkehrsingenieuren überhaupt war die VSVI Schleswig-Holstein; sie feierte im April ihren 60. Geburtstag. Vor gut 50 Jahren wurden die VSVI Rheinland-Pfalz und die VSVI Baden-Württemberg gegründet. 40 Jahre alt wurde letztes Jahr die VSVI Bayern und aus der Taufe gehoben wurden vor 25 Jahren die VSVI Mecklenburg-Vorpommern und die VSVI Brandenburg, die sich vor 15 Jahren mit Berlin zur VSVI Berlin- Brandenburg zusammengeschlossen hat. Die runden Geburtstage sind aber noch nicht vorbei: Am 2. Juni feiert die VSVI Hessen in Fulda ihr 50-jähriges Bestehen. Die BSVI gratuliert allen herzlich und bedankt sich vielmals für die unzähligen Stunden, die die vielen Kolleginnen und Kollegen ehrenamtlich in ihre VSVI und in unsere BSVI gesteckt haben. Deutscher Ingenieurpreis Straße und Verkehr 2017 Mit diesem Ingenieurpreis werden besonders zukunftsfähige und richtungsweisende Ingenieurleistungen in den Bereichen Verkehrstechnik, Straßenplanung und Straßenbau gewürdigt. Die ausgezeichneten Ingenieur arbeiten sollen Fachkolle - ginnen und Fachkollegen Anregungen bieten und der Öffentlichkeit zeigen, was unser Berufsstand für die Mobilität von Menschen und Waren leistet. Beim dritten Mal kann man schon Tradition sprechen; deshalb: Wir freuen uns sehr, dass wir in guter Tradition wieder um die 50 Bewerbungen für den Ingenieurpreis 2017 erhalten haben. Daraus haben wir neun Beiträge für den Ingenieurpreis 2017 nominiert: Kategorie Baukultur : Stadtraumerneuerung Osterstraße Hamburg, eingereicht von ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung Freiheitsplatz Hanau, des Planungsteams Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbh, netzwerkarchitekten GmbH und club L94 Landschaftsarchitekten GmbH Teilerneuerung der Echelsbacher Brücke (B 23) des Staatlichen Bauamts Weilheim Barbara Weiß-Woysch (Geschäftsstellenleiterin) und Rainer Popp (Präsident der BSVI) Foto: Franz Pittrich 38 VSVI-Information April 2017

39 BSVI Kategorie Innovation : Verkehrs- und Baustellenkoordination mit dem Softwaretool ROADS des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer der Freien und Hansestadt Hamburg emobility CUBE Wolfsburg, eingereicht von der Stadt Wolfsburg Untersuchung der Verkehrsqualität auf Hauptverkehrsstraßen mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern, von TSC Beratende Ingenieure für Verkehrswesen GmbH & Co KG Kategorie Verkehr im Dialog : Bremerhaven ist Zukunft Initiative 7 + 1, eingereicht von BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbh Projektkommunikation Radschnellwege von P3 Agentur für Kommunikation und Mobilität Dialogforum Kommunikation zum Projekt Feste Fehmarnbeltquerung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein Der Deutsche Ingenieurpreis Straße und Verkehr wird am 22. September 2017 in Dessau feierlich verliehen. Die Preisträger bekommen die begehrte Preisskulptur überreicht. Zudem werden alle Einreicher, Nominierten und Preisträger in der Fach - öffentlichkeit gewürdigt. VSVI Deutschland oder BSVI? Anfangs ließen wir den Prozess der Neuausrichtung von jungen Kolleginnen und Kollegen begleiten. Dieser Think Tank hat einige wertvolle Anstöße gegeben und andere, oft unkonventionelle Perspektiven eingebracht. So haben sie die Frage aufgeworfen, ob eine Dachorganisation, die unter einer anderen Bezeichnung auftritt als die von ihr vertretenen Einheiten, richtig wahrgenommen wird. Was ist BSVI? Dasselbe wie VSVI oder doch etwas anderes? Ein Vorschlag dabei war, die BSVI in VSVI Deutschland umzubenennen. Diese Frage haben wir nun bald zwei Jahre lang stets mitdiskutiert. Für uns doch etwas überraschend hat sich hier keine klare oder mehrheitliche Meinung herausgebildet; gute Argumente gibt es für und gegen eine Umbenennung. Wir werden diese Frage dieses Jahr abschließend diskutieren, wobei das Geschäftsführende Präsidium sich für die Beibehaltung des Namens ausgesprochen hat nicht zuletzt deswegen, weil wir uns weiterhin auch bei weitreichenden Themen einmischen wollen. Mit der erforderlichen Konsolidierungsphase, die wir seit 2015 beschreiten, und der Weiterentwicklung der Aufgaben und Themenfelder für die BSVI in 2016 sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Wir bedanken uns bei allen, die sich in diesen Prozess eingebracht haben volle Fahrt voraus! Nach der langsamen Fahrt der Vorjahre nimmt die BSVI in diesem Jahr wieder gehörig Fahrt auf. Vier Themen bestimmen das Jahresprogramm: Der Deutsche Ingenieurpreis Straße und Verkehr, die neue Website, die Delegiertenversammlung in Dessau und last not least das Thema Baukultur, wo wir die Planungskultur und das gemeinsame Planen an städtischen Straßen näher beleuchten wollen. Rainer Popp, Präsident der BSVI Foto: BSVI VSVI-Information April

40 Landesvereinigung Niedersachsen Geburtstage Herzlichen Glückwunsch! 60 Jahre Mai Wolfgang Bielke Dieter Heise Hans-Joachim Klüschen Helmut Rathmann Hamburg Hattorf Nordstemmen Hasbergen Juni Herbert Bruns Ihlow Burkhardt Noltemeyer Bokensdorf Ralf Patjens Stade Volker Sangmeister Nienburg Juli Jörg Dreyer Walsrode Michael Graupner Hameln Alfred Kramer Aurich Manfred Peter Northeim Günter Platzek Brockel Wolfgang Warnecke Einbeck August Rüdiger Bleibaum Hameln Horst Dietz Dietmar Hitz Leer 65 Jahre Wildeshausen Mai Anton Fokken Weener Sabine Hennecke Wendeburg Juni Franz Diekmann Bramsche Heinz Gerdes Oldenburg Georg Grobmeyer Hannover Norbert Kraeße Butjadingen Prof. Dr. Hans Kruse Oldenburg Erhard Linke Hameln Dieter Vogelsang Oldenburg Juli Friedrich Bode Syke Hans-Michael Dorner Hillerse Manfred Gerdes Aurich Günter Rust Schwarmstedt Almuth Witthaus Laatzen August Wigbert Kisslinger Bispingen Lothar Pieper Osnabrück Achim Zepter Hannover 70 Jahre Mai Konrad Bremer Seelze Reiner Kossack Langwedel Juni Gerd-Dieter Holstein Bad Bevensen Juli Joachim Otte Meppen Friedrich Röhrs Dörverden August Karl-Heinz Bollmann Lingen Norbert Schmidt Osnabrück 75 Jahre Mai Karsten Schwägermann Wennigsen Juni Otmar Haas Ronnenberg Hubert Kemper Hannover Juli Ulfert Hinz Langenhagen Eberhard Kögel Hannover Wolfgang Lange Kaltenkirchen Karl-Heinz Strotmann Messingen 80 Jahre Mai Rudolf Greife Helmut Hagemann Egon Höhne Varel Walsrode Verden Franz Mohren Haselünne Friedhelm Schölpen Osnabrück Heinz Seeger Hasbergen Juni Helmut Hess Hannover Heinz Reh Dorum Dieter Schüler Groß Ilsede Klaus Seiler Wolfenbüttel Juli Klaus Gossow Salzgitter Helmut Probst Hameln Heinz-Jost Schmidt Isernhagen August Volker Bornholdt Wolfenbüttel Heinz Kutzinski Ebstorf Gerhard Theune Wolfsburg 81 Jahre Mai Siegmar Klie Holzminden Juni Gerd Lüesse Osnabrück Walter Penert Hessisch Oldendorf Adolf Rosenbrock Wistedt Hansjörg Springer Braunschweig Juli Hanebeck Braunschweig Klaas Voget Lüneburg August Günter Hellmich Celle Klaus Pagel Hildesheim Erich Schmidt Vechta Dr. Walter Warnecke Sarstedt 82 Jahre Mai Heinz Denkmann Rotenburg Günter Philipp Garbsen Prof. Dr. Robert Schnüll Hannover Juni Reimer Fock Bad Lauterberg Claus Högl Bad Zwischenahn Juli Richard Erich Bollmann Langenhagen Helmut de Leve Nienburg Horst Hanse Peine Erich Leibeke Wedemark Horst Müller Burgwedel Karl-Heinrich Quakenack Garbsen August Klaus Lütgens Hannover Hans Jürgen Osbahr Wallenhorst 83 Jahre Mai Jürgen Küch Christian Riedel Juni Claus Messerschmidt Juli Klaus Wolter August Albrecht Büttner Oldenburg Neuenhaus Bad Grund Adendorf Sehnde Fritz Fangmann Steyerberg 84 Jahre Juni Heinz Müller Hannover Juli Willy Gebbeken Lingen Werner Juls Buxtehude August Gerd-Detlef Jessen Barsinghausen 85 Jahre Mai Reinhold Klages Northeim August Hans-Wilhelm Volpert Lingen 86 Jahre August Hans-Joachim Bülow Bad Pyrmont Werner Junker Northeim 87 Jahre Mai Günter Kimmel Hugo Quast Hans-Günter Woop Juni Horst Renz 88 Jahre Mai Friedrich Beek Peter Behrens Hans Dey Jochen Lüder Prof. Dr. Günter Spellerberg Juni Wolfgang Hagen August Hans-Dietrich Burgdorf Hans Rust 89 Jahre Mai Ronnenberg Wolfsburg Stade Sarstedt Hannover Wiefelstede Hannover Northeim Nienburg Bergen Hannover Cuxhaven Hans Heinrich Köster Stade Robert Reichert Oldenburg Juni Gerhard Dittmer Soltau Rudolf-Ulrich Tietje Wolfsburg Juli Hans Pohl Hannover August Siegfried Meinicke Celle 90 Jahre Juli Horst Hoppe 91 Jahre Mai Hameln Hans-Joachim Kühnold Wolfsburg Heinrich Südhoff Aschendorf August Prof. Helmut Kravagna 92 Jahre Mai Friedhelm Krzensk Juli Artur Strahl Kurt Süß August Günter Rieger 93 Jahre Juli Gerhard Seiler 94 Jahre August Johann Vowinkel 97 Jahre Mai Hermann Witte Oldenburg Wilhelmshaven Hannover Georgsmarienhütte Celle Landesbergen Oldenburg Wildeshausen 40 VSVI-Information April 2017

41 25 Jahre Mitgliedschaft Mai Richard Menke Papenburg Ernst-Georg Meyer Belm Juli Norbert Schmidt Osnabrück Johann Tebben Leezdorf August Dr. Günter Borg Hildesheim Annett Hahn Northeim Friedhelm Hirch Clenze Carsten Klingler Schwarmstedt Neue Mitglieder Christina Böning Christian Braun Ole Buckmann Tina Deiters Henning Diekmann Jeannette Ebers-Ernst Florian Engelbrink Cathrin Geiß Frauke Germeyer Annika Hartmann Silvia Hegemann Erwin Heier Wulf Höppner Melanie Kammerer Hendrik Kuck Florian Lamping Roman Lauchart Matthias Leue Ingo Middendorp Max Benjamin Müller Eike Pasemann Kristin Pohl Andreas Piterek Tim Puzicha Torsten Rips Sören Schlüter Thorben Schumann Thorben Schumann Sören Widder Hannover Braunschweig Berne Sarstedt Bramsche Wedemark Wietmarschen Wedel Hannover Bardowick Oldenburg Langenhagen Bremen Alfeld (Leine) Wiefelstede Melle Rotenburg (Wümme) Lehrte Lingen Berllin Knesebeck Osnabrück Braunschweig Oldenburg Bad Bevensen Vechelde Stadthagen Stadthagen Engter Landesvereinigung Niedersachsen 40 Jahre Mitgliedschaft Juli Reiner Kossack Langwedel Wilfried Schnack Hannover Dietmar Thomsik Nienburg Heiko Wilhelmsen Barsinghausen 50 Jahre Mitgliedschaft Mai Volker Bornholdt Wolfenbüttel Hans-Jürgen Franke Barsinghausen Juni Dieter Kohlstedt Wittmar Juli Prof. Dr. Wolfgang Arand Braunschweig Christoph Spellig Celle August Rudolf Greife Varel Günter Mossau Aurich Wir gedenken unserer verstorbenen Mitglieder Walter Dietzmann Reinhard Eckert Horst Knoke Helmut Kühn Heinz Levetzow Konrad Pätzold VSVI-Information April

42 Formulare Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zur Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Niedersachsen e.v., Eichstraße 19, Hannover, Fax oder online unter Niedersachsen Name Studienanstalt(en) Vorname akadem. Grad Straße, Nr. PLZ, Ort / Telefon / Mobil Geburtstag / -ort Berufsstellung o selbstständig o Angestellter Abschlussexamen im Jahr als Arbeitgeber Straße, Nr. PLZ, Ort Ort, Datum o Beamter gewünschte Bezirksgruppe o Student Unterschrift SEPA-Lastschriftmandat Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt: 50 Euro für im Beruf stehende Mitglieder. 40 Euro für die nicht mehr im Beruf stehenden Mitglieder. Studenten sind beitragsfrei. Ich ermächtige die VSVI Niedersachsen e.v., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der VSVI Niedersachsen e.v. auf mein Konto bezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Be dingungen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Fälligkeit: Jährlich am ersten Geschäftstag im Mai VSVI Niedersachsen Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Niedersachsen e.v. Eichstraße Hannover Gläubiger-Identifikationsnummer DE66ZZZ Mandatsreferenz (Mitgl.Nr., wird separat mitgeteilt) Die neuen Beitrittsformulare für die VSVI Bremen und die VSVI Niedersachsen erscheinen weiterhin im Wechsel. In der 2/2017 erscheint wieder das Formular der VSVI Bremen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich bei den Landes - vereinigungen Bremen und Niedersachsen direkt über die jeweilige Homepage anzumelden. Mitgliedsnummer Name Vorname Straße, Nr. PLZ, Ort Kreditinstitut IBAN BIC Ort, Datum Unterschrift 42 VSVI-Information April 2017

43 Neujahrstreffen mit Museumsbesuch und Empfang Bezirksgruppe Braunschweig Am 2. Februar 2017 fand das traditionelle Neujahrstreffen der Bezirksgruppe Braunschweig statt. 60 Damen und Herren hatten sich angemeldet. Treffpunkt war die Empfangshalle des Herzog Anton Ulrich-Museums. Für die Führung durch das Museum wurden drei Gruppen gebildet, geleitet von den Museumsführerinnen Brigitte Frielinghaus, Wera Wahrendorf und Dr. Heike Hümme. Das Museum wurde nach siebenjähriger Sanierung am 23. Oktober 2016 wieder eröffnet Quadratmeter mehr Ausstellungsfläche hat das 1887 errichtete Museum bekommen. Über Kunstwerke können nun im neuen Museum präsentiert werden. Eines der wertvollsten Gemälde des Braunschweiger Hauses hängt an einem zentralen Platz in der neuen Gemäldegalerie, es ist Rembrandts Familienbildnis. Die Sammlung des Kunstmuseums des Landes Niedersachsen umfasst insgesamt Werke. Das Museum wurde 2009 geschlossen, komplett entkernt und neu gestaltet. Ein Erweiterungsbau wurde 2010 fertiggestellt. In die Sanierung und in den Anbau flossen nach Angaben des Landes Niedersachsen etwa 35 Millionen Euro. Das Herzog Anton Ulrich- Museum zählt zu den besten Museen in Deutschland. Es ist eines der ältesten in ganz Europa, 1754 wurde es gegründet. Die Sammlung sucht ihresgleichen. Werke der größten Meister der Kunstgeschichte, unter anderem von Dürer, Holbein, Rembrandt, Rubens, Jan Vermeer, Goya und Picasso sind im Museum in Braunschweig versammelt. Verstecken musste sich das Museum noch nie. Von Herzog Karl I. von Braunschweig-Lüneburg gegründet und nach seinem Vorgänger Herzog Anton Ulrich von Braunschweig-Lüneburg benannt, bestückte der Adel das Museum von Anfang an mit Werken namhafter Künstler und mit fernöstlichen Raritäten. Wir sind wer war das unmissverständliche Signal, das von Braunschweig in die Welt ausging; und das hielt rund 250 Jahre an. Neben Gemälden stehen dort heute auch rund Objekte der ange- Blick in die Ausstellung Vor der Porzellansammlung Ehrung Dieter Jakacz Ehrung Günter Warnecke (li.) und Holger Lorenzl Fotos: Detlef Lange VSVI-Information April

44 Bezirksgruppe Braunschweig wandten Kunst, darunter Kleidungsstücke oder Porzellan. Dazu beherbergt das Museum eine der größten Sammlungen von Grafiken in Europa. Viele der Werke haben sich schon Museen in New York, Paris oder Tokio ausgeliehen. Dass die rund Objekte bis heute überlebt haben, ist aber mit Glück verbunden. Von den schweren Bombenangriffen auf Braunschweig während des zweiten Weltkriegs blieb das Museum weitgehend verschont. Doch danach passierte im Museum leider nicht mehr viel. Deshalb entschloss man sich 2009, das Museum zu schließen und eine Sanierung durchzuführen. Wie gut die Sanierung gelungen ist, konnten sich die 60 Damen und Herren der Bezirksgruppe Braunschweig überzeugen. Leider sind 90 Minuten einer Führung zu kurz. Aber sie waren eine gute Anregung, das Museum noch einmal zu besuchen. Auch wenn dazu keine Führung zur Verfügung steht, hilft ein von der Moderatorin Nina Ruge überarbeitetes Audio-Gerät, alle Ausstellungsobjekte zu beschreiben. Der Platz in der VSVI Information, der dem Verfasser für diesen Bericht zur Verfügung steht, reicht leider nicht aus, die Erläuterungen der Museumsführerinnen wiederzugeben. Deshalb die Empfehlung, das Museum ein zweites Mal zu besuchen. Nach dem Museumsbesuch wurde die Veranstaltung im Steigenberger Parkhotel fortgesetzt. Hier begrüßte der Erste Vorsitzende der Bezirksgruppe Heiko Lange die Anwesenden und wünschte ihnen noch einmal alles Gute für Er berichtete, dass der Bund und das Land genügend Mittel eingeplant haben, um die Infrastruktur auszubauen. Leider sind berechtigte Zweifel angebracht, dass die Bauverwaltung und die Baufirmen das Bauvolumen abwickeln können, weil es an Ingenieuren und Facharbeitern fehlt. Deshalb der Apell an die Mitglieder, Werbung für den Ingenieurberuf zu betreiben. Nach dem Essen vom Okerbuffet erfolgte die Ehrung von Dieter Jakacz für 50 Jahre Mitgliedschaft sowie von Günter Warnecke und Holger Lorenzl für 25 Jahre Mitgliedschaft. Es war wieder eine gelungene Veranstaltung. Der Museumsbesuch sollte wiederholt werden. Vielen Dank an Edgar Hartwig für die gelungene Organisation. Hartmut Poggenklas Bezirksgruppe Celle Halbtagsexkursion Neubau Weserschleuse am Wasserstraßenkreuz Minden Am 20. Oktober 2016 versammelten sich neun Mitglieder der Bezirksgruppe Celle zu einem Besuch im benachbarten Nordrhein-Westfalen. Als Reiseziel wurde die in Bau befindliche neue Weserschleuse in Minden auserkoren. Zuständig für den Bau und die Unterhaltung des Wasserstraßenkreuzes ist Die Teilnehmergruppe die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit Sitz in Hannover. Die Verantwortung des Neubaus der Weserschleuse obliegt dem Neubauamt für den Ausbau des Mittellandkanals, ebenfalls mit Sitz in Hannover. Volker Bensiek als verantwortlicher Ingenieur des Amtes führte uns Straßen- und Brückenbauer durch die fremde Materie H 2O. Innerhalb des Stadtgebietes Minden kreuzt die in Nord-Süd-Richtung verlaufende und schiffbare Weser den Mittellandkanal. Das ruhende Gewässer wurde in diesem Teilbereich 1915 errichtet und mittels einer Trogbrücke über das Wesertal geführt. In den späten Neunzigerjahren wurde eine weitere parallele Brücke über die Weser gebaut, so dass der Schiffsverkehr auf dem Mittellandkanal auf zwei parallelen Brücken in Ost-West-Richtung geführt wird. Der Wechselverkehr zwischen den in ihrer Höhenlage 13 Meter auseinander Foto: V. Bensiek 44 VSVI-Information April 2017

45 Bezirksgruppe Celle liegenden Gewässern wird über Schleusenkammern realisiert. Davon gibt es beim Mindener Wasserstraßenkreuz gleich mehrere. Der Nordabstieg erfolgt über die Schachtschleuse. Die nutzbare Kammerlänge beträgt 82 Meter bei einer Breite von zehn Metern. Sie überwindet den Höhenunterschied von 13 Metern mit einer Schleusung. Der Südabstieg dagegen ist etwas beschwerlicher und besteht mit der Oberen und der Unteren Schleuse aus zwei Teilsegmenten. Die Kammerlängen sind der des Nordabstieges identisch. Zwischen der Oberen und der Unteren Schleuse befindet sich der Industriehafen von Minden. Nicht nur auf der Karte betrachtet, ist das Wasserstraßenkreuz ein außergewöhnlich imposantes Bauwerk; die Funktionsweise erinnert irgendwie ein wenig an das uns vertraute Autobahnkreuz oder wenigstens wie an eine Autobahnauffahrt. Die Bauarbeiten an der neuen Weserschleuse begannen im Jahr Die Nutzlänge der neuen Schleuse beträgt 139 Meter und überragt damit die Schachtschleuse um stattliche 57 Meter. Sie besitzt drei Sparbecken, die sich östlich der Schleusenkammer befinden. Für einen Schleusungsvorgang werden insgesamt 37 Minuten und Kubikmeter Wasser benötigt Kubikmeter Stahlbeton, Tonnen Stahl, Tonnen Spundwände, Quadratmeter Bohrpfahlwände wurden verbaut und Kubikmeter Boden bewegt. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden circa 72 Millionen Euro betragen. Die neue Weserschleuse soll 2017 nach drei Testmonaten in Betrieb gehen und wird künftig durch eine Blick auf unteren Vorhafen lückenlose Videoüberwachung aus der Leitzentrale des WSA Minden fernbedient. Die alte Schachtschleuse hat aber noch nicht ausgedient und wird in den kommenden Jahren aufgrund des wirtschaftlicheren Betriebes weiter dem kleineren Schiffsverkehr erhalten bleiben. Nach dem interessanten Einführungsvortag wurde die Baustelle in Besitz genommen. Bei Volker Bensiek, der auch während des Baustellenrundgangs immer wieder Fragen der interessierten Exkursionsteilnehmer stets sach- und fachgerecht beantwortete, möchten wir uns an dieser Stelle nochmals bedanken. Dirk Rother Mit Baujahr 1911 bis 1914 ist die Schachtschleuse nun in die Jahre gekommen und wird zudem in Ihrer Geometrie den heutigen Anforderungen an Großmotorgüterschiffe mit einer Länge von 110 Metern und den Ausbauplänen der Mittelweser an diese Größenordnung nicht mehr gerecht. Aus diesem Grunde entschloss sich die Wasserstraßenver - waltung zum Bau der neuen Weserschleuse. Der parallel zur alten Schachtschleuse hergestellte Neubau bedurfte umfangreicher Vorarbeiten. Zahlreiche Gebäude des Bauhofes des Wasser- und Schifffahrtsamtes Minden mussten abgerissen und an einem anderen Standort neu errichtet werden; für die Anbindung des östlich gelegenen Bauhofs und Bauhafens wurde eigens eine neue Rahmen - brücke über beide Schleusenzufahrten hinweg hergestellt. Blick in die neue Weserschleuse Fotos: D. Rother VSVI-Information April

46 Bezirksgruppe Celle Mitgliederversammlung 2017 Die diesjährige Mitgliederversammlung der VSVI, Bezirksgruppe Celle fand am 26. Januar 2017 in den Räumlichkeiten des Hotels Celler Tor statt. Der Erste Vorsitzende Siegmar Depping konnte 35 Teilnehmer begrüßen. Anträge seitens der Mitglieder wurden nicht eingereicht. Siegmar Depping berichtete über die allgemeinen Entwicklungen innerhalb der VSVI und im Speziellen über den Mitgliederstand (68 Mitglieder) und die Zusammensetzung der Bezirksgruppe Celle. Der Kassenwart Holger Blick in die Runde Gralher informierte über den aktuellen Kassenbestand. Der Gesamtbestand zeigt sich insgesamt stabil mit erfreulichen Tendenzen nach oben. Ehrenrunde, von links: Dieter Voßschulte, Helmut Oldenburger, Siegmar Depping Anschließend wurde auf die Veranstaltungen aus dem letzten Jahr zurückgeschaut. Nach der Mitgliederversammlung im Januar 2016 besuchte die Bezirksgruppe im April die Stadt Hamburg. Im Juni 2016 folgte die 56. Mitgliederversammlung der Landesvereinigung in Stade und am 23. Juni der traditionelle Grillabend in Hermannsburg. Die Mehrtagesexkursion im September hatte Ostfriesland zum Ziel. Einen donnernden Applaus für die Organisation der Reise gab es für Klaus Obert. Im Oktober wurde im Rahmen einer Halbtagesexkursion das Wasserstraßenkreuz Minden besichtigt. Auch für das Jahr 2017 wurde wieder ein interessantes Programm zusammengestellt. Zu den anstehenden Terminen werden die Mitglieder wie gewohnt separat eingeladen. Eine besondere Freude war die Ehrung der diesjährigen Jubilare. Zum vierzigsten Mal jährten sich die Mitgliedschaften von Dieter Voßschulte und Helmut Oldenburger. Auf ein halbes Jahrhundert blickt Christoph Spellig zurück. Herzlichen Glückwunsch! Turnusmäßig stand nach zwei Jahren mit der Mitgliederversammlung die Neuwahl des Vorstandes für die Periode 2017/2018 an. Als Wahlleiter führte fast schon traditionell der Kollege Heinz Bätje durchs Programm. Der erweiterte Vorstand, vertreten durch die Kollegen Rolf Reinecke und Helmut Oldenburger, hatte bereits im Vorfeld signalisiert, dass sie die langjährig ausgeübte Funktion nicht mehr wahrnehmen möchten. Beiden gebührt an dieser Stelle nochmals Dank für die geleistete Arbeit. Die restlichen Vorstandsmitglieder stellten sich erneut der offenen Abstimmung; sie wurden einstimmig wiedergewählt. Ein neuer erweiterter Vorstand wurde nicht berufen. Damit setzt sich der alte und neue Vorstand wie folgt zusammen: Fotos: D. Rother 46 VSVI-Information April 2017

47 Bezirksgruppe Celle Erster Vorsitzender: Siegmar Depping Zweiter Vorsitzender: Klaus Obert Kassenwart: Holger Gralher Schriftführer: Dirk Rother Kassenprüfer: Jürgen Kohls und Ron Wolter Siegmar Depping schloss mit einem Dank an die Teilnehmer kurz vor 20 Uhr den offiziellen Teil der Versammlung und wünschte zum anschließenden Grünkohlessen Guten Appetit, einen gemütlichen Abend und eine gute Heimfahrt. Dirk Rother Bezirksgruppe Hameln Hamburg und Schiffshebewerk Lüneburg in nur zwei Tagen Am 7. Oktober 2016 fuhren zehn Teilnehmer aus den Bezirksgruppen Hameln und Hildesheim nach Hamburg. Zu spät oder auch zu früh zur Besichtigung der Elbphilharmonie. So gesehen lag unser Termin zu der Herbst exkursion leider im falschen Jahr. Aber wir erlebten trotzdem zwei sehr informationsreiche Tage. An den Landungsbrücken erwartete uns Stadtführer Daniel Hansen, der uns in unserem Kleinbus zwei Stunden lang an viele interessante Bereiche der Hansestadt begleitete. Wir sahen die Speicherstadt von der Straßenseite, die Beatles-Skulptur, die an den Beginn der Beatles-Karriere am 17. August 1960 im Hamburger Indra erinnert, sowie viele der zahlreichen Sehenswürdigkeiten Hamburgs. An der Außenalster hatten wir Gelegenheit, uns ein paar Minuten lang die Füße zu vertreten und dort auch eine Moschee von außen zu sehen. Die Michaeliskirche, liebevoll auch Michel genannt, begeisterte uns auch ohne einen Aufstieg auf den Turm. Eine ursprünglich angedachte Besichtigung der Baustelle Elbphilharmonie war leider nicht mehr möglich, da man dort mit der Inneneinrichtung beschäftigt war und keine dabei störenden Besucher mehr dulden konnte. So begnügten wir uns mit dem Anblick von außen aus verschiedenen Blickwinkeln. Dank der mittags noch recht günstigen Verkehrsverhältnisse kamen wir unter anderem auch in den Genuss, den alten Elbtunnel zu besichtigen. Die einstige technische Sensation, die denkmalgeschützten Tunnelröhren des über 100 Jahre alten Elbtunnels, sind heute für Fußgänger, Rad- und Autofahrer zugänglich. Nur wenige Meter über der Tunnelröhre tuckern hier die großen Schiffe auf der Elbe. Nach der Stadtrundfahrt fuhr uns Manfred Krüger zügig zum Flughafenhotel, bei dem wir im dritten Anlauf schließlich auch die richtige Zufahrt zum Parkplatz hinter dem Hotel fanden. Gut verstehbare Beschilderung ist eben eine Kunst für sich. Nach kurzem Einchecken trafen wir uns frühzeitig zum Abendessen, damit diejenigen, die bereits im Vorverkauf Karten fürs Musical Heiße Ecke beziehungsweise auch Tabaluga erworben hatten, rechtzeitig zu ihren Veranstaltungsorten kamen. Wir übrigen vier Mitreisenden sahen uns stattdessen das geschäftige abendliche Treiben auf dem Flughafen an und genossen anschließend noch bei erfrischenden Getränken ein paar entspannende Momente in der Hotelbar. Nach dem Frühstücksbuffet starteten wir am 8. Oktober zunächst zu einer Fleetfahrt durch die alte Speicherstadt und die Hafencity. In diesen zwei Stunden bekamen wir von der Bootsführerin Birgit Ehlers viele interessante Er läuterungen zu den zahlreichen Sehenswürdigkeiten, die wir nun einmal vom Wasser aus betrachten konnten. An dem im Großstadtrevier so genannten Polizeirevier einem Gebäude der alten Hafenpolizei wurden gerade mal wieder Filmaufnahmen für die Serie gedreht. Mit Hilfe der Schaartorschleuse und der Rathausschleuse wird der Höhenausgleich zwischen dem Meeresspiegel und dem der Alsterbecken ausgeglichen. Der Tidenhub beträgt hier nahezu vier Meter. Am Ende der Fleetfahrt genossen wir schließlich noch für rund eine halbe Stunde die Schaukelei auf der Elbe. Natürlich kamen wir dabei auch direkt an der Elbphilharmonie vorbei und konnten das Hamburger Jahrhundertbauwerk Elphi von nah bestaunen. Dieses inzwischen feierlich eröffnete Bauwerk ist gerade von der Wasserseite aus betrachtet einfach fantastisch. Schade nur, dass wir noch keine Gelegenheit hatten, auch mal ins Innere zu schauen. Kurz nach dem Anlegen ging s zügig wieder zum Bus, damit wir die vorgewählte Führung am Schiffshebewerk Scharnebeck rechtzeitig erreichten. VSVI-Information April

48 Bezirksgruppe Hameln Dort erläuterte uns Hartmut Weber zunächst in der Ausstellungshalle anhand von Großfotos, Grafiken und Übersichtsplänen die Einbindung des Elbe-Seitenkanals (ESK) in das bundesdeutsche und das europäische Wasserstraßennetz und alles Wissenswerte über den Verkehr und die Bauwerke des ESK. In mehreren Ausstellungsräumen werden an Anschauungsmodellen die verschiedenartigen Bauweisen von Abstiegsbauwerken (Schleusen, Hebewerke) und die damit verbundenen Prinzipien des Hebens und Absenkens der Schiffe, vorwiegend im europäischen Wasserstraßennetz, zu bestaunen. So sind unter anderem zu sehen: Schleusenanlagen mit offenen und geschlossenen Sparbecken, Hebewerksanlagen mit senkrechter Förderung, auf längs- und quergeneigter Ebene oder als Wasserkeil sowie Schiffsmodelle. Am beweglichen Großmodell des Schiffshebewerks Lüneburg, wie es offiziell genannt wird, konnten wir zunächst die einzelnen Ablaufphasen des Hebewerksbetriebes, wie Öffnen und Schließen der Trog- und Haltungstore, den Hebe-und Absenkvorgang der Tröge und so weiter beobachten. Das zur Bauzeit weltgrößte Doppelsenkrecht Schiffshebewerk Lüneburg Scharnebeck wurde 1974 erbaut und bietet ein sehenswertes technisches Schauspiel. Das Hebewerk bietet modernen Frachtschiffen die Möglichkeit eine Höhe von 38 Metern inklusive Einfahrt, Hebe- oder Senkvorgang und Ausfahrt in circa 15 Minuten zu überwinden. Für die Besichtigung des Originals hatten wir einen günstigen Zeitpunkt getroffen. Nicht nur, dass es gerade mal wieder zwischen mehreren heftigen Regenschauern für einige Minuten von oben trocken blieb, sondern es wurde auch gerade ein Frachtschiff vom hohen Niveau auf das untere herabgefahren. So konnten wir auch bereits ohne Besteigung der Aussichts - plattformen einen großen Teil des Absenkvorgangs beobachten. Wer gut zu Fuß war, ging auch noch die über 190 Stufen zu den Besucherplattformen hinauf und genoss den Blick von oben. Allen, die uns diese informationsreiche Zeit an der Elbe und am Elbe-Seiten - kanal ermöglicht haben, sei hiermit nochmals herzlichst gedankt. Rudolf Traut Im alten Elbtunnel Kontraste alt und neu Schiffshebewerk Scharnebeck Unser Team an den zwei linken Händen in Scharnebeck Foto: Bathildis Traut Foto: Hartmut Weber Foto: Rudolf Traut Foto: Bathildis Traut 48 VSVI-Information April 2017

49 Bezirksgruppe Hameln Traditionelle Neujahrsbegrüßung mit Preisskat und Kegeln Wieder einmal konnten wir von der VSVI Bezirksgruppe Hameln es nicht lassen: Während vier Skatspieler ihr Gedächtnis trainierten, hatten zehn Kegler Lust auf einen kräftigen Muskelkater. Ein weiterer Teilnehmer unserer Neujahrsbegrüßung musste leider passen, denn Skat ist nicht sein Ding und Kegeln ging diesmal gar nicht. Ich habe Rücken!. Dafür durfte er schließlich beim Schreiben und Rechnen assistieren. Viel Spaß gab es auf jeden Fall wieder. Bei den Teilnehmern sportlicher Art belegten Michael Warm, Werner Stille und Ralf Ottermann die ersten drei Plätze. Als Vorsitzender verzichtete Michael Warm auf seinen Preis, so dass auch der viertbeste Kegler, Jürgen Hattendorf, noch in den Genuss eines Präsents aus der Auswahl an Spirituellem oder Fleischeslust (letzteres in Form von Mettwürsten) kam. Rudolf Traut kam diesmal in nicht gerade guter Tagesform trotz seiner Mitwirkung als Schriftführer zwar nur auf Platz neun, durfte sich aber dafür mal als Pumpenkönig an die Spitze drängen. Ja, die Kegelbahnen haben eben immer noch keine Leitplanken! Karl Heinz Friebe verwies beim Skatspiel seine Verfolger Gunter Ziech und Otto Tatge auf die Plätze zwei und drei. Nach wieder ausgezeich - netem Abendessen durften wir schließlich noch unser Mitglied Hans-Joachim Scholz zu seiner nunmehr vierzigjährigen Mitgliedschaft ehren. Neben der zugehörigen Urkunde und Ehrennadel freute er sich auch über den überreichten Wein. Hans-Joachim Scholz ist 40 Jahre bei der VSVI Rudolf Traut Foto: Karl-Heinz Friebe Zum Tod von Horst Knoke Horst Knoke wurde am 3. November 1934 in Hannover geboren. Am 21. September 1963 trat er in die VSVI ein und erhielt die Mitgliedsnummer 689. Vom 22. Januar 1982 bis zum 12. März 1992 leitete er als Erster Vorsitzender, unterstützt vom Zweiten Vorsitzenden Helmut Probst und Schriftführer Jürgen Eberhardt, unsere Bezirksgruppe 3, Hameln. Besonders pflegte Horst Knoke die von Friedrich Judas (Zweiter Vorsitzender von 1972 bis 1982) aufgebaute enge Beziehung zur Bezirksgruppe Hildesheim, mit der zusammen auch heute noch die Jahresexkursionen organisiert werden. Zeitweise fanden unter seiner Regie mindestens alle zwei Monate, manchmal noch öfter, die von ihm so genannten Monatsveranstaltungen statt. In seine Amtszeit fiel auch 1987 unsere 25- Jahr-Feier, die mit einem Jubiläumsball gekrönt wurde. Horst Knoke nahm auch als Pensionär regelmäßig an den Exkursionen und Veranstaltungen der VSVI teil. Seine fachlichen Beiträge aus ehemaligen Baumaßnahmen und sein Interesse an den aktuellen Projekten und Vorschriften bis zu seinem Tode spiegeln seine Identifikation mit dem Bauingenieurwesen wider. Am 3. Januar 2017 verstarb Horst Knoke im Alter von 82 Jahren. Seine kollegiale, selbstlose und entgegenkommende Art im Umgang mit uns allen werden wir vermissen und sein Schaffen in bester Erinnerung behalten. Horst Knoke Rudolf Traut VSVI-Information April

50 Bezirksgruppe Hameln Zum Tod von Friedrich Judas Friedrich Judas, geboren am 18. Dezember 1925, trat am 10. Februar 1961 in die VSVI ein und erhielt die Mitgliedsnummer 219. Vom 18. Februar 1972 bis zum 22. Januar 1982 leitete er als Erster Vorsitzender, zusammen mit dem Zweiten Vorsitzenden Friedrich Schneidewind und Schriftwart Dieter Krabel, unsere Bezirksgruppe 3, Hameln. Als ehemaliger Mitwirkender in der Straßenbauverwaltung Hildesheim baute Friedrich Judas die enge Beziehung zur Bezirksgruppe Hildesheim auf. Die erste Gelegenheit bot sich gleich nach seinem Amtsantritt mit der Feier am 11. März 1972 zum zehnjährigen Bestehen der Bezirksgruppe Hildesheim. Viel Freude machten ihm die sogenannten VSVI-Winterball oder auch Wintervergnügen genannten Feiern sowie zahlreiche weitere Tanzveranstaltungen, die selbstverständlich immer zusammen mit der Bezirksgruppe Hildesheim stattfanden. Die fachlichen Vorträge und Besichtigungen lagen Friedrich Judas ebenso am Herzen und fanden in häufiger Anzahl und hochwertiger Qualität statt. Die enge Zusammenarbeit mit der Bezirksgruppe Hildesheim hat bis heute Fortbestand. Soweit eben möglich nahm Friedrich Judas auch als Pensionär noch mit großem Interesse an unseren Veranstaltungen teil. Selbst die Exkursion nach Köln im Jahr 2010 ließ er sich in seinem bereits ansehnlichen Alter nicht entgehen. Wegen zunehmender gesundheitlicher Probleme schied Friedrich Judas 2015 aus der VSVI aus. Am 11. Januar 2017 starb er nur wenige Wochen nach Vollendung seines 91. Lebensjahres. Wir werden seine stets aufgeschlossene Art und sein hilfsbereites Wesen nicht vergessen. Rudolf Traut Friedrich Judas (Mitte) am 8. Oktober 2010 in Köln Ehrungen bei der 50-Jahr-Feier der Bezirksgruppe Hameln am 20. November 2012 mit den verstorbenen Horst Knoke (3. v.l.) und Friedrich Judas (5. v.l.) Bezirksgruppe Hannover Jahresabschluss mit Grünkohl Am 24. November 2016 fand unsere Jahresabschlussfeier nach längerer Pause wieder im Gasthof Tegtmeyer in Berenbostel statt. Ein mit 58 wohl gelaunten Teilnehmern gefüllter Saal bestätigte die Entscheidung unseres Vorstandes für den Ortswechsel. Unser Vorsitzender Stefan Grampler begrüßte die Versammelten und gab einen Überblick über die Unternehmungen des vergangenen Jahres. Er konnte verkünden, dass die Reiselust in unserer Vereinigung wieder erwacht ist; die Reise nach Island ist ausgebucht. Dann zeichnete er, assistiert von seinem Stellvertreter Lutz Kirsch die 25-jährigen Mitgliedschaften aus und benannte Erwin Fette, Jörg Finke, Friedhelm Fischer, Andreas Hahn, Dr. Norbert Hanke, Brigitte Held, Maike Hörnschemeyer, Nikolaus Kemper, Anette Mecke, Wilfried Rössel, Arwid Schaff und Uwe Wöbke. Die Mitglieder Hubert Kemper und Lothar Treske hiel- 50 VSVI-Information April 2017

51 Bezirksgruppe Hannover ten unserer Vereinigung schon 40 Jahre die Treue. Neben der Urkunde und einer Flasche Wein überreichte Stefan Grampler den erschienenen Jubilaren auch das von Peter Walther (36 Jahre VSVI) verfasste Buch Straßenbau in Niedersachen 1945 bis 2000, in dem sich alle unsere Mitglieder zumindest zwischen den Zeilen wiedererkennen können. Wie aus dem unten stehenden Foto ersichtlich, waren leider nur drei Jubilare in persona erschienen. Aber auch die Namen der Abwesenden riefen bei uns viele Erinnerungen an gemeinsame Aktionen hervor. Nach dieser nostalgischen Zeremonie begann der fröhliche Grünkohlschmaus nach dem Prinzip Essen und Trinken halten nicht nur Leib und Seele beieinander, sondern stärken auch die zwischenmenschlichen Beziehungen untereinander. Alles in Allem wie immer ein gelungener Abend. Stefan Grampler (re.) und Lutz Kirsch flankieren die Jubilare Wilfried Rössel, Friedhelm Fischer und Brigitte Held Hartmut Gärtner Der Vorsitzende Stefan Grampler begrüßt die gut gelaunten Teilnehmer Mitgliederversammlung und Verwirrungen im Blätterwald Es begann alles so schön am 31. Januar 2017: Frau Mecke und weitere 19 Mitglieder strömten in den Saal des Central-Hotels Kaiserhof, unser Vorsitzende Stefan Grampler begrüßte alle, resümierte die Ereignisse des letzten Jahres und intonierte die verlockenden Aktivitäten für Nach begeisternder Fürsprache wurde der gesamte Vorstand mit dem Ersten Vorsitzenden Stefan Grampler, seinem Stellvertreter Lutz Kirsch und dem Kassenwart Matthias Heimsoth einstimmig wiedergewählt; und der alte neue Vorstand nahm die Wahl erfreulicherweise auch noch an. Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle der Hinweis auf ein beachtliches Jubiläum, das unser Erster Vorsitzende Stefan Grampler feiern kann: Er ist seit genau zehn Jahren Vorsitzender der Bezirksgruppe Hannover, der größten in Niedersachsen wie es sich für eine Landeshauptstadt geziemt. Herzlichen Glückwunsch! VSVI-Information April

52 Bezirksgruppe Hannover Dann kamen die Spielchen, und es ging so gut weiter: der Berichterstatter gewann beim anschließenden Doppelkopf die ersten Spiele. Er wähnte sich auf einem guten Weg, bis dann das Präsidium in einer Pause ihn animierte, für die nächste Info Bericht zu erstatten. Das war s, von nun an ging s für den Schreiberling bergab. So wurden positiv angedachte Spiele verloren, Schweinchen blieben auf der Strecke und verendeten im Contra oder Re, die Dulle und die Alten behielten (meisten in der falschen Hand) ihre deprimierende Oberhand. Auch an den Skat - tischen wurde kräftig ausgeteilt, abgehoben und Punkte erstochen; kopfschüttelnde Verlustpartien gab es auch dort. Schließlich kam es, wie es kommen musste: die Ersten haben gewonnen und das waren an diesem Abend beim Skat die Herren Wellhausen (582 Punkte), Pfeiffer (571 Punkte) und Klein (412 Punkte), beim Doppelkopf ragten die Herren Müller (76 Punkte), Kästner (34 Punkte) und Ruppelt (22 Punkte) heraus. Das Schöne an den jährlichen Spielabenden der Bezirksgruppe Hannover ist unter anderem, dass jeder gewinnt und entsprechend seiner Platzierung am Tombola-Buffet (s)einen Preis aus - suchen kann; meistens reicht es auch noch für einen zweiten Durchlauf am Gabentisch. Produkte aus Schlaraffenland wie Sekt, Wein, Mehrbereichsöl, Pralinen, Wurst, Käse, Honig, Nudeln und Tee lockten die ungeduldigen Preisträger an. Jeder bekam etwas ab; manch einer hatte sogar einen Tragebeutel mitgebracht... Eine kurzweilige Mitgliederversammlung ging wieder mal spielend zu Ende und machte Lust auf nächstes Jahr. Ulrich Kumlehn Der neue alte Vorstand, in der Mitte der zehnjährige Vorsitzende Stefan Grampler, eingerahmt von Lutz Kirsch (li.) und Matthias Heimsoth An diesen Tischen war Skat Trumpf Die Doppelkopfler bedienten auf der anderen Seite Fotos: Lutz Kirsch 52 VSVI-Information April 2017

53 Herbstexkursion nach Bad Oeynhausen und Bielefeld Bezirksgruppe Emsland 42 Mitglieder der Bezirksgruppe Emsland waren der Einladung ihres Vorsitzenden Detlev Thieke zur diesjährigen Herbstexkursion am 22. und 23. September 2016 gefolgt. Ziel des ersten Tages war zunächst der vierte und letzte Bauabschnitt der A 30 Nordumgehung Bad Oeynhausen. Dieses Teilstück der A 30 komplettiert die Ost- West-Achse von den Niederlanden in Richtung Berlin. Nach dem Eintreffen im Informationszentrum des Betonwerkes Bieren wurden wir von Vertretern der ausführenden Firma Bunte begrüßt. In seinem Vortrag stellte Nils Höwel zunächst die Entwicklung der Firma Bunte dar. Das seit 1872 bestehende Bauunternehmen mit Hauptsitz in Papenburg beschäftigt heute mehr als 1600 Mitarbeiter in bundesweiten Niederlassungen sowie Niederlassungen in Polen und in den Niederlanden. In seinem weiteren Vortrag referierte Nils Höwel über die Historie der A 30 und schließlich über das nun laufende Projekt der Nordumgehung Bad Oeynhausen, 4. Bauabschnitt. In diesem Abschnitt, aufgeteilt in sieben Bauphasen, soll die Anbindung der Nordumgehung an die A 30 unter Verkehr erfolgen. Eine Mammutaufgabe!!! Auf der anschließenden Befahrung der Abschnitte 1 bis 3 und der Besichtigung der Baustelle des Abschnitts 4 konnte man erste Eindrücke gewinnen wie die Fahrt nach Hannover ohne das Nadelöhr Ortsdurchfahrt Bad Oeynhausen aussehen wird. Nach dem Mittagsimbiss bei der Firma Bieren ging die Fahrt weiter nach Minden. Der Nachmittag sollte entspannt zu Ende gehen. Eine Schiffstour auf dem Mittellandkanal und der Weser mit der Passage durch die Schachtschleuse Minden war für alle Teilnehmer eine entspannte Abwechslung. Die von 1911 bis 1914 im Zuge des Baus des Mittellandkanals hergestellte Schleuse wurde besonders beim Absenken auf das circa 13 Meter tiefer liegende Weserniveau von allen Teilnehmern ehrfurchtsvoll bestaunt. Im Best Western Residenz Hotel Detmold wurden am Abend beim Lippischen Büffet in geselliger Runde die Eindrücke des ersten Tages noch lange diskutiert. Erster Halt Werrebrücke Schleusenkammer (abwärts) der Schachtschleuse Minden Besichtigung der Krötentunnel Zur Erinnerung 2016 VSVI-Information April

54 Bezirksgruppe Emsland Der zweite Tag unserer Exkursion führte uns ebenfalls zu einer Straßenbaumaßnahme. Hier wird die Fertigstellung ebenso sehnlichst erwartet, wie die der A 30 in Bad Oeynhausen. Ziel war die Baustelle des Lückenschlusses der A 33 im Bereich Bielefeld-Halle. Die A 33 beginnt östlich von Osnabrück, führt vorbei an Bielefeld und Paderborn und endet am Autobahnkreuz Wünnenberg-Haaren an der A 44 (Dortmund- Kassel). Hier waren wir wiederum Gäste der Firma Bunte, die im Abschnitt 6 der A 33 die ersten beiden Streckenbauabschnitte bearbeiten. In diesen beiden Abschnitten werden rund Kubikmeter Bodenmassen bewegt, rund Quadratmeter Fahrbahndecken hergestellt, 6000 Meter Betonrohrleitungen und 600 Meter Rahmendurchlässe mit unterschiedlichen Querschnitten aus Fertigteilen verlegt. Nach der Vorstellung der Baumaßnahme im Bauleitungsbüro ging es mit unserem Bus in die Baustelle. Neben dem Straßenbau in Reinkultur lag ein besonderes Augenmerk auf die Anlage von 13 (!) Krötentunneln auf circa 200 Meter Streckenlänge und die rund fünf Meter hohen Stahlgitterzäune, die als Überflughilfen für Fledermäuse dienen. Letztes Ziel unserer diesjährigen Exkursion war das Haller-Asphalt-Mischwerk. In zwei Gruppen aufgeteilt, wurden die Anlage und das Gelände besichtigt. Natürlich gehörte auch ein Aufstieg zur Anlagenplattform in 30 Meter Höhe dazu. In seinem Schlusswort zur Exkursion bedankte sich unser Vorsitzender Detlev Thieke herzlichst bei allen Beteiligten, die uns an diesen beiden Tagen mit ihren Vorträgen informierten und bei den Baustellenführungen begleiteten. Ernst Kock Haller Asphaltmischwerk Besuch des Eurohafens bei Meppen Am 27. Oktober 2016 trafen sich 46 Mitglieder der Bezirksgruppe Emsland/ Grafschaft Bentheim zur traditionellen Herbstexkursion, diesmal im Eurohafen in Meppen/Hüntel. Empfangen wurde unsere Gruppe vom Bürgermeister der Stadt Haren Marcus Honigfort, der gleichzeitig auch Geschäftsführer der Hafenbetreibergesellschaft ist. Er berichtete, dieser interkommunale Eurohafen ist eines der Aushängeschilder für die beiden emsländischen Städte Meppen und Haren. Die Eröffnung des Hafens, der für fünf Großmotorgüterschiffe mit einer Länge von je 110 Metern ausgelegt ist und 570 Meter Kailänge aufweist, erfolgte im Jahre Die Gesamtherstellungskosten betrugen 21 Millionen Euro. Er ersetzt alte Hafenanlagen in Meppen und Haren. Die unmittelbar an das Hafenbecken angrenzenden Nutzflächen haben eine Größe von 23 Hektar mit zurzeit fünf Betrieben. Darüber hinaus stehen zusätzlich 63 Hektar Industrieflächen zu Verfügung. In nur neun Jahren ist es bis heute gelungen, hier weitere neun Unternehmen, wie zum Beispiel Enercon, die Rothkötter-Gruppe oder eine Fischfarm, mit zusammen über 1700 Mitarbeitern anzusiedeln. Da der Hafen auf der grünen Wiese entstanden und per Bahn und LKW gut erreichbar ist, wird er auch gern von auswertigen Kunden beispielsweise zur Schwerlastverschiffung genutzt. Der Umschlag im Hafen belief sich 2015 bereits auf über Tonnen. Den Abschluss unseres Besichtigungsrundgangs durch den Hafen bildete das hier 2009 entstandene zweite Mischfutterwerk der Rothkötter-Gruppe. In der Bremsprüfstandhalle der firmeneigenen LKW-Werkstatt (ca. 160 eigene LKW-Zugmaschinen) war eigens für uns ein extra langer Tisch aufgebaut. Begrüßt wurden wir hier vom Prokuristen und Leiter der Produktentwicklung, Herrn Büter. Als langjähriger Mitarbeiter informierte er unterhaltsam über die Entwicklung der Firmengruppe, die ursprünglich aus der 1959 in Versen bei Meppen gegründeten Futtermühle Rothkötter hervorgegangen ist. Im Laufe der Jahre bekam die Herstellung von Hähnchenmastfutter eine immer größere Bedeutung. Bis dann in 2003 der große Schritt hin zum Geflügelvermarkter gewagt wurde. Es entstand, 300 Meter vom Hafen entfernt, der erste eigene Hähnchenschlachtbetrieb einschließlich 54 VSVI-Information April 2017

55 Bezirksgruppe Emsland deren Vermarktung und der Logistik, sowohl Lebendtransporte firmenintern als auch die Kühltransporte zum Kunden weltweit. Bald folgte eine eigene Eierbrüterei für die Eintagsküken, weitere Vertragsaufzuchtställe, und schon 2007 verdoppelte die Schlachterei die Kapazität. Hier arbeiten nun 1200 Mitarbeiter rund um die Uhr. Ein zweiter Schlachtbetrieb mit 700 Mitarbeitern entstand, ebenfalls in 2007, in Wietze bei Celle. Ein drittes Mischfutterwerk in Mecklenburg-Vorpommern ist in konkreter Planung. Am Umschlagsvolumen im Eurohafen in 2015 ist das Futterwerk allein mit Tonnen beteiligt. Der Gesamtumsatz der Rothkötter- Gruppe hat eine Milliarde Euro überschritten. Ein Highlight zum Abschluss unseres Besuches im Futtermittelwerk war ein weiter Blick vom Mühlenturm in fast 40 Meter Höhe über den Hafen, das Industriegebiet und das mittlere Emsland. Im Anschluss lud uns Bürgermeister Honigfort zu einer Busfahrt durch den westlichen Teil der zur Stadt Haren gehörenden Gemeinden ein. Erstes Ziel der Exkursion war die Ortschaft Fehndorf, unmittelbar angrenzend an die Niederlande. Der Bürgermeister erläutert hier die geplanten baulichen Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung. Unter anderem erhält das Dorf künftig einen neugestalteten Ortsmittelpunkt, der diese Bezeichnung auch verdient. So wird zum Beispiel die nicht mehr benötigte Dorfschule zu einem Gemeindezentrum weiterentwickelt, und der angrenzende Buswendeplatz erhält eine deutlichere Aufwertung hin zu einem Dorfplatzcharakter. Die Kommune hat dank der Landesmittel sehr gute Erfahrungen mit den Dorferneuerungsmaßnahmen gemacht. Unsere Weiterfahrt führte nun direkt nach Haren, wo eine umfangreiche innerstädtische Straßenbaumaßnahme am dortigen Schulzentrum in Augenschein genommen wurde. Die Stadt gestaltet hier, nach dem Ankauf und Abriss eines älteren Wohnhauses, den gesamten Vorfahrtbereich des Oberschulkomplexes neu. Die Arbeiten umfassen die Neuanlage der Schmutzund Regenwasserleitungen, über 30 neue Parkplätze in Pflaster, die kom Eurohafen Emsland plette Erneuerung der Bischof- Demann-Straße auf einer Länge von rund 400 Metern in Asphalt mit beidseitigen Gehwegen auf Hochbord und eine Neugestaltung des Hauptzugangs zum Schulzentrum. Nach einem kleinen Spaziergang durch die Harener Stadtmitte fand der in - teressante Nachmittag seinen Ab - schluss in der Gaststätte Greiwe, wo das zuvor Erlebte diskutiert und das Vereinsleben vertieft wurde. Ein besonderer Dank geht an Bürgermeister Honigfort und Herrn Büter von der Firma Rothkötter. Jochen Brandewiede Begrüßung durch Detlev Thieke Erläuterungen durch Bürgermeister Markus Honnigfort zur Dorferneuerung VSVI-Information April

56 Bezirksgruppe Nienburg Jahreshauptversammlung 2017 Ausführlicher Kassenprüfungsbericht durch Jürgen Reinhardt ( 86 Jahre ) Der Vorstand hatte termingerecht alle Mitglieder zu der Jahreshauptversammlung am 10. Februar 2017 in das Waldhotel Krähe eingeladen; 26 aktive Mitglieder waren erschienen. So konnte nach der kurzen Begrüßung die Beschlussfähigkeit festgestellt und die Sitzung entsprechend der Tagesordnung durchgeführt werden. In einem Kurzbericht informierte der Vorsitzende Uwe Lange über die stimmungsvolle Adventsveranstaltung am 9. Dezember 2016 im Hotel Krähe und über die aktuelle Situation mit derzeitig 62 Mitgliedern. Der Mitgliederbestand ist durch einige Austritte leider etwas zurückgegangen. In einem weiteren Punkt berichtete der Vorstand über die Teilnahme an den Vorstandssitzungen der Landesvereinigung in Oldenburg und Verden. Es folgte der ausführliche Bericht des Kassenwarts Rolf Schuster über Einnahmen und Ausgaben im vergangenen Rechnungsjahr mit einem beruhigenden Kassenbestand. Die gute finanzielle Kassenlage erklärte und bestätigte der Kassenprüfer Jürgen Reinhardt. Über die Exkursion zur Firma Sievers in Haßbergen und die mehrtägige Exkursion nach Paderborn und am Teutoburger Wald wurde resümiert; besonders der Besuch des Heinz Nixdorf MuseumsForum in Paderborn ist den teilnehmenden Mitgliedern noch in sehr guter Erinnerung. Als Vorschau in das neue Jahr wird an eine Exkursion nach Wolfsburg und die nähere Umgebung gedacht. Hierzu erfolgen noch weitere Mitteilungen. Zum 80. Geburtstag sollten die Mitglieder Fritz Fangmann, Steyerberg und Hans Sudmann, Bassum geehrt werden; leider mussten beide kurzfristig wegen Krankheit absagen. Für ihre 50-jährige Mitgliedschaft gratulierte der Vorstand Lutz Wittmershaus, Nienburg und Gerd Winkel, Neustadt mit der Urkunde der Landesvereinigung. Nach dieser umfangreichen Tagesordnung leitete Uwe Lange zum gemütlichen Teil über und eröffnete das sehr reichhaltige warme Buffet. Mit diversen Getränken und schmackhaften Speisen ging es bei angeregter Unterhaltung noch einige Stunden in den Abend. Mit einem Dank an den Vorstand erfolgte die kurze Verabschiedung auf den Heimweg. Friedel Berghorn Gratulation für 50 Jahre Mitgliedschaft in der VSVI Niedersachsen; von links: Rolf Schuster, Lutz Wittmershaus, Gerd Winkel, Uwe Lange Stärkung am warmen Buffet Fotos: Friedel Berghorn 56 VSVI-Information April 2017

57 Veranstaltungen in Niedersachsen LANDESVEREINIGUNG NIEDERSACHSEN Siehe auch Juni 2017 Mitgliederversammlung in Braunschweig 15. September 2017 Herbstexkursion A 7 der Zukunft Verkehrsachse des Nordens, Hamburg-Schnelsen Bezirksgruppe Braunschweig 11. Mai 2017 Mitgliederversammlung Bezirksgruppe 14. bis 16. September 2017 Exkursion nach Posen Bezirksgruppe Celle 4. Mai 2017 Tagesexkursion nach Hamburg (angestrebte Ziele: Elbphilharmonie, Baustelle Hamburger Deckel) 28. Juni 2017 Grillabend in Hermannsburg 21. bis 22. September Tages-Exkursion nach Berlin (angestrebte Ziele: Berliner Flughafen BER, Neubau Berliner Schloss) Bezirksgruppe Hameln Ende April, Mai-Juni 2017 Deckenerneuerung in Beton Kreuzung B 83/B 238 Steinbergen 24. August Uhr CO²-absorbierender Beton Detmold Bezirksgruppe Hannover 1. Juni Uhr: Spargel satt im Gasthof Tegtmeyer, Resserstraße 1, Engelbostel 15. Juni Uhr: Halbtagsexkursion Brücke Südschnellweg Die Brücke Südschnellweg über der Hildesheimer Straße wird ertüchtigt. 31. August Uhr: Halbtagsexkursion 10/17 Stadtbahnbau 10/17 in der City Hannover 13. bis 15. Oktober 2017 Mehrtagesexkursion nach Stuttgart Fachexkursion Stuttgart November Uhr: Grünkohl satt im Gasthof Tegtmeyer, Resserstraße 1, Engelbostel 30. Januar Uhr: Mitgliederversammlung der Bezirksgruppe mit Preisskat und Doppelkopfspiel Bezirksgruppe Emsland 27. April Uhr, Mitgliederversammlung in der Gaststätte Röckers, Helte 10. Juni 2017 Sommerfest beim Kanucamp in Lingen 21. bis 22. September Tages-Exkursion nach Amsterdam und Den Haag (u. a. Besichtigung der größten Seeschleuse der Welt) Bezirksgruppe Lüneburg 11. Mai 2017 Halbtagsexkursion zum Schiffshebewerk nach Scharnebeck, anschließend gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen 11. Juni 2017 Familienradtour Rundfahrt auf den Spuren des Wolfes August oder September Studien- und Kulturfahrt nach Schwerin mit Besichtigung der A 14 Baustelle bei Ludwigslust, und Kulturprogramm Bezirksgruppe Northeim 5. April 2017 Besichtigung HeidelbergCement AG Zementwerk Hannover 30. bis 31. Mai 2017 Besichtigung Bundesamt für Strahlenschutz Info Asse, Remlingen 31. August bis 3. September 2017 Jahresexkursion nach Salzburg KW 42 nach Nennung Besichtigung Carnehl Fahrzeugbau, Pattensen Landesvereinigung Niedersachsen Bezirksgruppe Oldenburg 28. bis 29. April 2017 Exkursion nach Schwerin, gemeinsam mit der Bezirksgruppe Ostfriesland 18. Juni 2017 Radtour 1. bis 5. Oktober 2017 Exkursion nach Lissabon 10. November 2017 Jahreshauptversammlung Bezirksgruppe Osnabrück 6. April 2017 Besichtigung der Baustelle B51 Orts umgehung Belm Juni 2017 Besichtigung der Baustelle Dütebrücke A 1 Bezirksgruppe Ostfriesland 18. Juni 2017 Radtour 1. bis 5. Oktober 2017 Exkursion nach Lissabon 16. November 2017 Jahresabschlusstreffen Bezirksgruppe Verden 27. April Uhr, Erster Stammtisch für Mitglieder und Gäste mit Vorbesprechung der Studienreise Ort: Haags Hotel Niedersachsenhof in Verden, Lindhooper Straße Mai 2017 Viertägige Studienreise nach Saar - brücken und Umgebung (Frankreich) mit Fach- und Kultur-programm Anmeldeschluss: 15. Februar 2017 In Planung (Partnerreise)! 2. Hälfte September tägige Exkursion zur Autostadt Wolfsburg mit Fachvortrag, Besichtigungen und Abendveranstaltung (Gesonderte Einladung folgt!) 23. November Uhr, Dritter Stammtisch für Mitglieder und Gäste Fachvortrag, Rückblick 2017, Ausblick 2018 Ort: Haags Hotel Niedersachsenhof in Verden, Lindhooper Straße 97 Bei einem Treffen der Bezirksgruppenvorsitzenden wurde nochmals einmütig festgestellt, dass Gäste bei den Veranstaltungen aus anderen Bezirksgruppen stets willkommen sind. Von dieser Möglichkeit sollte im Sinne eines guten Zusammenhaltes unserer Vereinigung reger Gebrauch gemacht werden. VSVI-Information April

58 Landesvereinigung Bremen Nachwuchswerbung in Bremen Zum nunmehr siebten Mal beteiligten sich die Hochschule Bremen und die VSVI Bremen an dem Berufsinformationstag am Schulzentrum Alwin- Lonke-Straße. Vor sieben Jahren sind wir mit der Einführung der Initiative Ingenieurnachwuchs (www. initiative-ingenieurnachwuchs.de) gestartet, regelmäßig an diesem Schulzentrum für den Beruf des Bau - ingenieurs zu werben. In Bremen fokussieren sich viele technische Berufe auf das Schulzentrum, sodass hier schon eine Vorausrichtung vieler Schülerinnen und Schüler gegeben ist. Situation am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus ergab sich eine Fragerunde, in der noch ergänzende Informationen den Schülern gegeben werden konnten. Wie in jedem Jahr bleibt die Erkenntnis, dass das Bauingenieurwesen vielen Schülerinnen und Schülern zu abstrakt ist, wenn es nicht erklärt wird. Mit unseren Aufgabenfeldern, die das tägliche Leben an so vielen Stellen berühren, sind wir aber mitten im Leben und sozusagen im Tages - geschäft aller vertreten. Auch in den kommenden Jahren werden wir am Schulzentrum den Berufsstand bewerben und freuen uns, immer wieder Studierende anzutreffen, die sich Jahre zuvor von dieser Veranstaltung haben bewegen lassen, das Bauingenieurwesen zu studieren. Markus Mey BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner mbb Vortrag von Juliane Richter Gemeinsam mit Vertretern der Hochschule und der VSVI Bremen wurde die Veranstaltung organisiert und durchgeführt. Leider musste in diesem Jahr Professor Dr. Carsten W. Müller krankheitsbedingt vertreten werden. Professor Marc Gutermann, Hochschullehrer und Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer sowie der Bremer Landesvorsitzende der VSVI, Markus Mey, informierten interessierte Schülerinnen und Schüler über Inhalte und Chancen unseres Berufsfeldes. Darüber hinaus hat Juliane Richter, Studentin an der Hochschule Bremen und Mitorganisatorin der Jungen VSVI Bremen, aus ihrem Erfahrungsschatz berichtet. Besonders spannend war ihr Vortrag für die Schüler, da sie selber im Rahmen ihrer Ausbildung Schülerin an diesem Schulzentrum war und erst nach einigen Jahren beruflicher Tätigkeit die Entscheidung für das Studium des Bauingenieurwesens getroffen hatte. Vortrag von Prof. Gutermann und Markus Mey Vortrag von Markus Mey Foto: Markus Mey Professor Gutermann und Markus Mey referierten zum formalen Teil des Studienganges, berichteten aber auch über ihre eigene Vita und die aktuelle Foto: Juliane Richter Foto: Juliane Richter 58 VSVI-Information April 2017

59 Landesvereinigung Bremen Fachexkursion in die Überseestadt Bremen In den Publikationen zur Überseestadt Bremen heißt es: Standort der Möglichkeiten Die Überseestadt Bremen! Und wer das Bremer Hafen - revier aus alten Zeiten kennt, ist überrascht und positiv angetan, wie diese zum Ruhen gekommenen Hafenareale zu neuem Leben erweckt wurden. Wo in der Hansestadt Bremen einst Schiffe aus Übersee vor Anker gingen, entwickelt sich ein inspirierendes und lebendiges Quartier in direkter Nachbarschaft und direkt angebunden an die Bremer Innenstadt, mit besten Wasserlagen und hervorragenden Anbindungen an alle relevanten Verkehrswege und -systeme. Das etwa 300 Hektar große Areal ist geprägt durch ein unverwechselbares Erscheinungsbild: geschichtsträchtige Backsteinbauten aus dem vergangenen Jahrhundert stehen neben zeitgenössischer, aktueller Architektur. Hier wird gearbeitet und gelebt. Historische und traditionsreiche Speicher werden zu Büros für Kreative, und vor Ort entstehen energieeffiziente Neubauten und innovative Wohnprojekte. Grund genug, die Überseestadt am 15. März 2017 wieder im Rahmen einer Fachexkursion der VSVI Bremen zu besuchen. Mal wieder? Schon richtig. Bereits im Jahre 2011 war eine geführte Besichtigung der Überseestadt Thema einer Fachexkursion. Und 2009 wurde das sogenannte Kaffee-Quartier in unmittelbarer Innenstadtnähe im Zuge einer weiteren Fachexkursion besichtigt. Vom Dach des EWE-Towers hatten wir einen Blick aus dem 18. Stockwerk auf die Überseestadt und ihre Entwicklungspoten - tiale gewagt. Erläuterungen von Andre Castens, KJH Schuppen Eins mit dem Auto vor die Haustür Und diesmal? Mit einem von der BSAG zur Verfügung gestellten Bus wurden einige Hotspots der Überseestadt angefahren. Als Erstes wurde der Schuppen Eins besucht. Auch Ziel einer vorangegangenen Fachexkursion, zu dem Zeitpunkt allerdings noch eine Baustelle. Kaum zu fassen, was sich hier in der Kürze der Zeit ent - wickelt hat, außergewöhnliche Lofts in der ersten Etage, vor die man mit dem Auto mittels Autoaufzug unmittelbar vorfahren kann und Sondernutzungen im Erdgeschoss. Sondernutzungen ist ein gutes Stichwort: Oldtimerschmiede und Fitnessstudio, Restaurants und moderne Büronutzung. Und weiter ging es tiefer hinein in eines der größten städtebaulichen Entwicklungsprojekte Europas. In dem Entwicklungszeitraum von 2000 bis 2025 soll durch die Investitionen der öffentlichen Hand und vieler weiterer Akteure ein lebendiges Quartier zum Arbeiten und Wohnen, Ausgehen und Genießen entstehen. Und gab es im Jahr 2011 erst 288 Einwohner, dürften es heute schon über sein, die in Fotos: Stefan Pohl VSVI-Information April

60 Landesvereinigung Bremen den insbesondere im Bereich des Überseequartiers neu entstandenen Wohnungen eine neue, ausblickreiche Heimat gefunden haben. Die Infrastruktur der Überseestadt wächst intensiv, dieses ist nicht nur an den Straßen zu erkennen, sondern auch an der Nutzung des ÖPNVs und den vielen Radfahrern, die das Quartier zu allen Tageszeiten durchfahren. Der Endpunkt der Fachexkursion war wieder das Kaffee-Quartier und hier insbesondere der Bereich um das GOP Varieté und das Steigenberger Hotel. Hier ist Arbeiten, Logieren und Essen direkt am Wasser vorbildlich umgesetzt worden. Und durch die Aktivitäten des Investors Siedentopf wurde der Öffentlichkeit eine zur Weser hin geöffnete Treppenanlage zur Verfügung gestellt, die unmittelbar an die Achse der Schlachte angrenzt. Wer kennt sie nicht, diese Flaniermeile, die vor etwa 20 Jahren die Bremer Innenstadt zur Weser geöffnet hat und sich nunmehr immer weiter in die Überseestadt hinein entwickelt. Potentiale gibt es genug in der Überseestadt, noch jede Menge freie Flächen, Rückentwicklungen vorhandener Hafeninfrastrukturen, und die vorgesehene Aufgabe der Betriebsflächen der Firma Kelloggs lassen noch Spannendes erwarten. Mit Sicherheit werden wir auch in der Zukunft die Überseestadt Bremen als attraktives Exkursionsziel im Auge haben. Markus Mey BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner mbb Blick über den Europahafen zum EWE-Tower Erläuterungen zur Überseestadt von Hans-Peter Czellnik, WFB Fotos: Stefan Pohl 60 VSVI-Information April 2017

61 Landesvereinigung Bremen Geburtstage / Jubilare / Neue Mitglieder Mai bis August Jahre Juni Ahmad-Emad Noor 40 Jahre Juni Simone Hegner Juli Sina Geils Alexander Kurzew 50 Jahre Juni Matthias Klein Andree Meyer Juli Uwe Müller August Bernd Bruns 60 Jahre Juli Janus Kubiak 75 Jahre Juli Egon Schütte August Alfred Klochinski 80 Jahre August Gorch Fink Bernd Glüsing 83 Jahre Mai Wilfried Janßen Dr. Walter Ropers 84 Jahre Mai Friedrich Endlein Erich Seifert Juni Ernst-Peter Heitmann 91 Jahre August Georg Sliwka Neue Mitglieder Lühring, Marius (Projektingenieur) Dr. Born Dr. Ermel GmbH Pontius, Kimberly Studentin Hinrichs, Tobias Student hs21 Neue Fördermitglieder: Kamü Bau GmbH, Bremen J. W. Adolf Gerdts, Bremerhaven 25 Jahre Mitgliedschaft Dr. Erich M. Kranz Heinz-Herrmann Punke 50 Jahre Mitgliedschaft Oskar Fromm Dr. Walter Ropers Harald Wittmütz Verstorbene Mitglieder Dürkop, Dettmar (verstorben am 11. Dezember 2016) Oesterle, Helmut (verstorben am 21. November 2016) VSVI-Information April

62 Landesvereinigung Bremen Geplante Fachexkursionen und Veranstaltungen der VSVI Bremen Bahnübergänge Oberneuland Am 31. März 2017 werden wir im Rahmen einer Fachexkursion die neuen und das im Bau befindliche Bauwerk der Bahnunterführungen in Oberneuland in Augenschein nehmen und dazu Detailinformationen im Rahmen eines Fachvortrages vor Ort bekommen. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt und wird in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen von der Geschäftsstelle berücksichtigt. BSAG / Barrierefreiheit Die Fachexkursion zu diesem Thema ins Depot der BSAG in Sebaldsbrück ist für das zweite Quartal 2017 angedacht. Besichtigung Weserwehr Die Fachexkursion zum Weserwehr findet am 3. August 2017 mit einer vom Wasserschifffahrtsamt organisierten Führung statt. Details werden kurzfristig bekanntgegeben. Fortbildungsveranstaltung zur Aktualisierung der DIN Wer sich heute mit dem Baugrund von Infrastrukturmaßnahmen auseinandersetzt, kommt an dem Thema Homogenbereiche nicht mehr vorbei. Viel Unsicherheit resultiert aus der Aktualisierung der DIN Die VSVI Bremen will dieser Unsicherheit mit Unterstützung von Dr. von Bloh, Baugrundlabor Bremen begegnen und kurzfristig eine Fortbildungsver - anstaltung anbieten. Darüber hinaus findet am 3. April 2017 (19:00 Uhr) der Bremer Stadtdialog in der Energieleitzentrale statt. Was wären geeignete Ansätze, um die Bremer Innenstadt zukunftsfähig weiter zu entwickeln? Lässt sich die Trennwirkung der Hochstraße am Breitenweg oder des überbreiten Straßenabschnittes der Bürgermeister-Smidt-Straße aufheben? Könnte die Straßenbahn statt durch die Obernstraße durch die Martinistraße geführt- und die Innenstadt näher an die Weser gerückt werden? Andere Städte machen es vor. Weg von der autogerechten Stadt. Hin zu neuen, zukunftsfähigen Konzepten. Welche Lösungen sind für Bremen verfolgenswert, ohne heute schon die Finanzierbarkeit betrachten zu müssen? Details zum Veranstaltungsort, dem geplanten Impulsreferat und dem Podium finden Sie auf der Homepage der VSVI Bremen unter bremen.de. Adressen VSVI Bremen Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrs ingenieure der Freien Hansestadt Bremen e.v. Geschäftsstelle: Britta Berning Bürgermeister-Spitta- Allee Bremen Tel Fax Mail: mail@vsvi-bremen.de Vorstand 1. Vorsitzender Dipl.-Ing. Markus Mey c/o BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner, Beratende Ingenieure mbb Ostertorstraße 38/ Bremen Tel Fax Mail: markus.mey@ bpr-bremen.de 2. Vorsitzender, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Enno Wagener c/o Magistrat der Stadt Bremerhaven Amt für Straßen- und Brückenbau Fährstraße Bremenhaven Tel Fax Mail: enno.wagener@ magistrat.bremerhaven.de Kassenführung Dipl.-Ing. Lars Keller c/o F. Winkler GmbH & Co. KG Hemelinger Hafendamm Bremen Tel Fax Mail: lkeller@wi-ba.de Fortbildung, Wissenschaft und Nachwuchsförderung Prof. Dr.-Ing. Carsten-Wilm Müller c/o Hochschule Bremen Labor für Verkehrswesen und Städtebau (LaVeS) Neustadtswall 30, Gebäude AB, Raum 712, FB Bremen Tel Fax Mail: mueller@ fbb.hs-bremen.de Organisation und Veranstaltungen Dr.-Ing. Jens Ritter c/o pb+ingenieurgruppe AG Henrich-Focke-Straße Bremen Tel Fax Mail: jens.ritter@pb-plus.de Mitglied im AK Seminarleiter Niedersachsen/Bremen und im Koordinierungsausschuss Dipl.-Ing. Enno Wagener c/o Magistrat der Stadt Bremerhaven Amt für Straßen- und Brückenbau Fährstraße Bremenhaven Tel Fax Mail: enno.wagener@ magistrat.bremerhaven.de Öffentlichkeitsarbeit und Interessenvertretung Dipl.-Wirtsch.-Ing. Bernd Aschauer c/o August Reiners Bauunternehmen GmbH Arberger Hafendamm Bremen Tel Fax Mail: Bernd.Aschauer@ hegemann.de Strategie und Nachwuchsförderung Dipl.-Ing. Brigitte Pieper c/o Amt für Straßen und Verkehr Herdentorsteinweg 49/ Bremen Tel Fax Mail: Brigitte.Pieper@ asv.bremen.de 62 VSVI-Information April 2017

63 Adressen Vereinigung der Straßenbauund Verkehrs - ingenieure in Niedersachsen e.v. Geschäftsstelle: Martina Hoffmann Eichstraße Hannover Tel / Fax 0511 / info@vsvi-niedersachsen.de Präsidium Präsident Hon.-Prof. Dipl.-Ing. Markus Brockmann Rosenrotweg Hameln Tel / tagsüber: Tel / Fax / markus.brockmann@vsviniedersachsen.de Vizepräsident und Schatzmeister Dipl.-Ing. Hans Schnibbe c/o Gottfried Stehnke Bauunternehmung GmbH & Co. KG Koppelstraße Osterholz-Scharmbeck Tel / hans.schnibbe@vsviniedersachsen.de Fachliche Fortbildung Dipl.-Ing. Oliver Iversen Stadt Wolfsburg Porschestraße Wolfsburg Tel / oliver.iversen@vsviniedersachsen.de Geschäftsführer, Öffentlichkeitsarbeit und Verbindung zwischen Präsidium und Redaktion Dipl.-Ing. Matthias Kohl c/o Obermeyer Planen + Beraten GmbH Leisewitzstraße 37 a Hannover Tel / Fax 0511 / matthias.kohl@vsviniedersachsen.de Berufsständische Fragen, Verbindung zwischen Präsidium und BSVI Dipl.-Ing. Joachim Grupe c/o Stadt Wolfsburg GB Straßenbau und Projekt - koordination Porschestr Wolfsburg Tel / joachim.grupe@vsviniedersachsen.de Organisation und Veranstaltungen Dipl.-Ing. Volker Schäfer Schäfer Consult Ulmenstraße Oldenburg Tel / Fax 0441 / volker.schaefer@vsviniedersachsen.de Förderung des Ingenieurnachwuchses Dipl.-Ing. Lothar Griese c/o Ingenieurbüro Griese Wehderstraße Oldenburg Tel / Fax 0441 / lothar.griese@vsviniedersachsen.de Braunschweig Vorsitzender Dipl.-Ing. Heiko Lange c/o NLStBV GB Wolfenbüttel Sophienstraße Wolfenbüttel Tel / heiko.lange@nlstbv. niedersachsen.de 2. Vorsitzender Prof. Dr.-Ing. Holger Lorenzl Fachhochschule Lübeck University of Applied Sciences Fachbereich Bauwesen Labor für Verkehrswegebau Mönkhofer Weg Lübeck Tel / holger.lorenzl@fh-luebeck.de Organisation Dipl.-Ing. Edgar Hartwig Föhrenhorst Wolfsburg Tel / Redakteur Dipl.-Ing. Hartmut Poggenklas Max-Planck-Straße Braunschweig Tel / V.H.Poggenklas@t-online.de Schrift- und Kassenführer Dipl.-Ing. Henning Römer c/o Fa. August Reiners Volkmaroder Straße Braunschweig Tel / henning.roemer@hegemann.de Celle Vorsitzender Dipl.-Ing.(FH)Siegmar Depping c/o SirameDes & S.DEPPING Consult, Trift Wienhausen Tel / sd@siramedes.de 2. Vorsitzender Dipl.-Ing. Klaus Obert Am Brunnen 12, Celle Tel / klaus.obert@web.de Kassenwart Dipl.-Ing. Holger Gralher c/o Kreisstraßenmeisterei Langer Balkenweg Lachendorf Tel / Schriftführer Dipl.-Ing. Dirk Rother c/o Ingenieurgesellschaft Heidt & Peters mbh Sprengerstraße 38 c Celle Tel / Dirk.Rother@heidt-peters.de Hameln Vorsitzender Dipl.-Ing. Michael Warm c/o NLStBV GB Hameln Roseplatz 1, Hameln Tel / michael.warm@nlstbv. niedersachsen.de 2. Vorsitzender Dipl.-Ing. Dietmar Kretschmer 164er Ring 7 Roseplatz 5, Hameln Tel / info@sv-kretschmer.de Redaktioneller Mitarbeiter Dipl.-Ing. Rudolf Traut Bückebergstraße Hameln Tel / rudolf.traut@t-online.de Kassenwart Dipl.-Ing. Holger Smits c/o NLStBV GB Hameln Roseplatz 5, Hameln Tel / holger.smits@nlstbv. niedersachsen.de Hannover Vorsitzender Dipl.-Ing. Stefan Grampler c/o Stadt Hannover Fachbereich Tiefbau Neue-Land-Straße Hannover Tel / stefan.grampler@hannoverstadt.de 2. Vorsitzender Dipl.-Ing. Lutz Kirsch c/o Emch+Berger Projekt GmbH Baringstraße Hannover Tel / lutz.kirsch@emchundberger.de Kassenwart Matthias Heimsoth c/o Emch+Berger Projekt GmbH Baringstraße Hannover Tel / Hildesheim Vorsitzender Dr.-Ing. Holger Pabsch c/o Ing. Büro Pabsch & Partner Barienroder Str Hildesheim Tel / h.pabsch@ipp-consult.de 2. Vorsitzender Michael Stein, c/o KEMNA Bau Lohweg 44, Hannover Tel / m.stein@kemna.de Beisitzer Dipl.-Ing. Martin Keil c/o Stadt Hildesheim Markt 3, Hildesheim Tel / Schrift- und Kassenführer Bauing. grad. Fritz Igel Von-Wintheim-Str Hildesheim Tel.: frerenfri@arcor.de Redaktioneller Mitarbeiter Andreas Gummert Haferkamp 11, Alfeld Tel / a.gummert@freenet.de Emsland Vorsitzender Dipl.-Ing. Detlev Thieke Landkreis Emsland Fachbereich Straßenbau Ordeniederung Meppen Tel / Fax: 05931/ detlev.thieke@emsland.de 2. Vorsitzender Dipl.-Ing. Jochen Brandewiede Ludwigstraße Meppen Tel / jochen@brandewiede.de Schriftführer Dipl.-Ing. Ernst Kock NLStBV GB Lingen Straßenmeisterei Papenburg Oldenburger Straße Papenburg Tel / Kassenwart Dipl.-Ing. Werner Molde c/o Bauunternehmung August Mainka GmbH & Co. Darmer Esch 74, Lingen Tel / Lüneburg Vorsitzender Dipl.-Ing.Manuela Kapak-Wendt c/o SM Uelzen Holdenstedter Straße Uelzen Mobil manuela.kapakwendt@nlstbv.niedersachsen.de 2. Vorsitzender Dipl.-Ing. André Novotny c/o Ing.-Büro Odermann Apfelallee 3 a Lüneburg Tel / Kassenwart Dipl.-Ing. Thomas Rohlfing, c/o SM Dannenberg Lüneburger Straße Dannenberg Tel / Schriftführer Dipl.-Ing. Daniela Heitsch Igbv Ingenieurgesellschaft für Bau- u. Vermessungswesen W. Odermann H. Krause Käthe-Krüger-Straße Lüneburg Tel / Nienburg Vorsitzender Dipl.-Ing. Uwe Lange Sonnengarten Nienburg Tel / 5150 info@lange-lossau.de 2. Vorsitzender B.Sc. Martin Gerdes An der Alpheide Nienburg Tel / martin-gerdes@t-online.de Kassenwart Dipl.-Ing.Rolf-Rainer Schuster Balger Straße 9, Balge Tel / 417 Redakteur Dipl.-Ing. Friedrich Berghorn Auf dem Acker Stolzenau Tel / Northeim Vorsitzender Dipl.-Ing. Horst Wegener c/o Eurovia Teerbau GmbH Lindenstraße Osterode Tel / horst.wegener@eurovia.de 2. Vorsitzender Dipl.-Ing. Hendrik Weitemeier c/o Ingenieurbüro Weitemeier Kiefernweg Dransfeld Tel / info@ib-weitemeier.de Schriftführer Dipl.-Ing. Hans Heiko Keppel c/o Eurovia Teerbau GmbH Lindenstraße Osterode Tel / Kassenwart Dipl.-Ing. Christian Reppin Stadt Pattensen Ludwig-Erhardt-Str Pattensen Tel / reppin@pattensen.de Oldenburg Vorsitzender Dipl.-Ing. Gunnar Hirsch c/o Ingenieurbüro Hirsch Eike-von-Repkow-Straße 32a Oldenburg Tel / g.hirsch@ib-hirsch.de 2. Vorsitzender Dipl.-Ing. Wilhelm Grünefeld c/o Wessels und Grünefeld Ingenieurberatung Böseler Straße Garrel Tel / w.g@ing-wug.de Schriftführer und Kassenwart Dipl.-Ing. Doris Backer c/o NLStBV GB Oldenburg Kaiserstraße Oldenburg Tel / Doris.Backer@nlstbv. niedersachsen.de Osnabrück Vorsitzender Dipl.-Ing. Jürgen Schmidt c/o Stadt Osnabrück FD Verkehrsanlagen Hasemauer Osnabrück Tel / schmidt.j@osnabrueck.de 2. Vorsitzender und Schriftführer Dipl.-Ing. Horst Dallmann c/o Hermann Dallmann GmbH & Co. KG Wiesenweg 7, Bramsche Tel / dallmann@dallmann-bau.de Kassenwart Dipl.-Ing. Helmut Kattenbeck c/o Oevermann Verkehrs - wegebau GmbH Elbestraße Osnabrück Tel / Ostfriesland Vorsitzender Dipl.-Ing. Hilko Kruse- Eden huizen, STRABAG AG Direktion Nordwest, Bereich Weser-Ems Raiffeisenstr. 7, Aurich Tel.: / hilko.kruse@strabag.com 2. Vorsitzender Dipl.-Ing. Heiko Schürmann c/o NLStBV GB Aurich Eschener Allee Aurich Tel.: / heiko.schuermann@nlstbv. niedersachsen.de und Dipl.-Ing. Anke Beck c/o Stadt Norden Am Markt 39, Norden Tel.: / Schriftführer Dipl.-Ing. Christian Janssen Matthäi Bauunternehmen Sternkamp Westerstede Tel.: / christian.janssen@matthaei.de Kassenwart Dipl.-Ing. Arnold Buß c/o NLStBV - GB Aurich Eschener Allee Aurich Tel.: / Stade 13 1.Vorsitzender+Schriftführer Dipl.-Ing. Adrian Andres c/o NLSTBV AM Hittfeld Jesteburger Straße Seevetal-Hittfeld Tel / Adrian.Andres@gmx.de 2. Vorsitzender Dipl.-Ing. Patrick Reese c/o Georg Mehrtens Ing.-Bau GmbH, Industriestraße Bramstedt Tel / reese@mehrtens-bau.de Kassenwart Dipl.-Ing. Jens Hinck c/o Matthäi Bauunternehmen Gnarrenburger Str Bremervörde Tel / Kultur und Information Dipl.-Ing. Ralf Ratajczak c/o NLStBV SM Bremervörde Zevener Straße Bremervörde Tel / Verden Vorsitzender Dipl.-Ing. Hans Schnibbe c/o Gottfried Stehnke Bauunternehmung GmbH & Co. KG Koppelstraße Osterholz-Scharmbeck Tel / h.schnibbe@stehnke.de 2. Vorsitzender Dipl.-Ing. Ulrich Fricke c/o Kreisstraßenmeisterei Verden Schnuckenstall Verden/Aller Tel / ulrich-fricke@landkreisverden.de Schriftführer Dipl.-Ing. Ralph Bente c/o Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG Brandenburger Straße Langenhagen Büro: Verden/Aller Tel / Ralph.Bente@matthaei.de Kassenwart Dipl.-Ing. Jens-Uwe Prütz c/o EMS-JADE MISCHWERKE GmbH KG. für Straßenbaustoffe In der Riede11, 49692Cappeln Tel / pruetz@ashaltgruppenordwest.de April 2017

64 Die neuen Urkunden für den VSVI Niedersachsen-Nachwuchspreis Fotos: Alissa Lange HAWK Eine lebendige Auswahl erfolgreicher Master- und Bachelor-Absolventen der HAWK Hildesheim aus der Fakultät Bauen und Erhalten. Fotos: Alissa Lange HAWK

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