Leistungsstörungsrecht

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1 Pflichtverletzung 280 I Unmöglichkeit Verzug Schlechterfüllung - bisheriger PVV - bisheriges Mängelgewährleistungsrecht des Besonderen Schuldrechts BGB für Fortgeschrittene, Peter Sester Seite 1

2 275 Änderung durch die Schuldrechtsreform: - Gleichstellung von obj. und subj. Unmöglichkeit - Gleichstellung von nachträglicher und anfänglicher Unmöglichkeit - Gleichstellung von nicht zu vertretender und zu vertretender Unmöglichkeit BGB für Fortgeschrittene, Peter Sester Seite 2

3 Regelungsschichten des Leistungsstörungsrechts 1. ob und unter welchen Voraussetzungen die Primärleistungspflicht entfällt ( 275) 2. ob und unter welchen Voraussetzungen der Gläubiger an Stelle der Leistung oder zusätzlich zu ihr Ausgleich seines durch die Störung entstandenen Schadens fordern kann ( 280 ff, 311 a II) 3. bei gegenseitigen Verträgen: welche Auswirkungen Störungen der Leistung auf den Gegenleistungsanspruch haben ( 323 ff) BGB für Fortgeschrittene, Peter Sester Seite 3

4 anfängliche obj. Unmöglichkeit grundsätzlich: Vertrag wirksam, 311 a I (alte aufgehoben) Ausnahme: Unmöglichkeit der Leistung ist so offensichtlich, dass Vertrag unsinnig erscheint BGB für Fortgeschrittene, Peter Sester Seite 4

5 obj./ subj. Unmöglichkeit 275 Abs. 1 Abs. 2 rechtsvernichtende, von Amtwegen zu beachtende Einrede - Leistung ist jedermann unmöglich (obj.) - auch durch Beschaffung kann Leistungsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden (subj.) Schuldner muss Einrede erheben - der Unmöglichkeit ähnliche Leistungshindernisse liegen vor, z.b. faktische Unmöglichkeit - Schuldner ist die Wiederbeschaffung zwar theoretisch möglich, aber nur mit indiskutablem Aufwand BGB für Fortgeschrittene, Peter Sester Seite 5

6 Vorraussetzungen für Schadensersatzanspruch nach 281 I, 280 I Bestehen eines Schuldverhältnisses Pflichtverletzung durch Verzögerung oder Schlechtleistung Vertretenmüssen des Schuldners Fristbestimmung durch Gläubiger keine ordnungsgemäße Leistung während der Frist BGB für Fortgeschrittene, Peter Sester Seite 6

7 Vorraussetzungen für Schadensersatzanspruch nach 280, 286 I Bestehen eines Schuldverhältnisses Pflichtverletzung wegen Verzögerung der Leistung Vorliegen der Voraussetzungen des 286 I: - Nichterbringen der geschuldeten Leistung - trotz Fälligkeit - trotz Mahnung (außer 286 II) - Vertretenmüssen des Schuldners, 286 IV BGB für Fortgeschrittene, Peter Sester Seite 7

8 275 II Aufwand des Schuldners grobes Missverhältnis Leistungsinteresse des Gläubigers BGB für Fortgeschrittene, Peter Sester Seite 8

9 Verhältnis 275 zu II 275 Anknüpfung an willensbezogene Geschäftsgrundlage: 313 kann auch dem Gläubiger helfen Wertungen des Schuldners können zur Geschäftsgrundlage werden und damit zur Auflösung des Vertrages führen kein willenstheoretisches Moment : hilft nur dem Schuldner grobes Missverhältnis zwischen Gläubigerinteresse und Schuldneraufwand immer erforderlich BGB für Fortgeschrittene, Peter Sester Seite 9

10 Vorraussetzung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen nachträglichem Leistungshindernis ( 275) aus 280 I, III, 283 Schuldverhältnis Pflichtverletzung durch Nichtleistung wegen Leistungshindernis nach 275 Leistungshindernis erst nachträglich entstanden keine Entlastung des Schuldners hinsichtlich des Vertretenmüssens dadurch verursachter Schaden BGB für Fortgeschrittene, Peter Sester Seite 10

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