A"7/1 Ir...i- Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses

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1 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Präsidentin des Landtags Nordrhein';'Westfalen. Platz, des Landtags Düsseldorf LANDTAG NORORHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE. VORLAGE 16/3112 A"7/1 Ir...i- - Jj. August 2015 Seite 1 von 1 Aktenzeichen B IV C 2 bei Antwort bitte angeben Ursula Keller-Zacher Telefon (0211) Fax (0211) Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses _--=de~ll~.rldtags~n~rdrb~in~e$_tfaled Dienstrechtsreform 35. Sitzung des Unteraussch~sses Personal des Landtags NRW am 25.08'.2015, TOP 4'. Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, als Anlagen übersende ich Abdrucke dieses' Schreibens und meiner Vorlage an den,unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags vom heutigen Tage mit der Bitte, die Abdrucke an die Mitg'lieder des vorgenannten. Ausschusses weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen ~~:rtw~a~s~1~ Anlagen: 60 Abdrucke Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jägerhofstr Düsseldorf Telefon (0211) Telefax (0211) Poststelle@fm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle Heinrich Heine Allee

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3 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister 19. August 2015 Seite 1 von 3 Aktenzeichen B IV C2 bei Antwort bitte angeben Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Ursula Keller-Zacher Telefon (0211) Fax (0211) Dienstrechtsreform 35. Sitzung des UnterausschussesPersonal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags NRW am , TOP 4 Die Landesregierung hat den Gewerkschaften, 'Berufsverbänden und Kommunalen Spitzenverbänden den Referentenentwurfzu den Kerngesetzen eines Dienstrechtsmodernisierungsgesetzesim Rahmen des dialogorientierten Verfahrens gleichzeitig mit der Ressortabstimmung (Kabinett vor Einleitung der förmlichen Verbändeanhörung) zugeleitet. Zur Information haben die Präsidentin des Landtags sowie die Vorsitzenden' der im Landtag. vertretenen Fraktionen die Unterlagen ebenfalls zu diesem Zeitpunkt erhalten. Das Informationsschreiben an die Landtagspräsidentin ist als Vorlage 16/3062 auf dem Landtagsserver eingestellt. Die Vorlage enthält die Zusammenfassung der wesentlichen Reforminhalte des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzentwurfes. ZU den Themenbereichen Besoldung und Versorgung sind jeweils Hinweise enthalten, ob der Bund und die anderen Länder Regelungen zu demselben Themenkreis getroffen haben bzw. wie sie sie ausgestaltet haben. Insoweit wird auf die Vorlage 16/3062 verwiesen. Zum Kernbereich allgemeines Dienstrecht ist folgendes anzumerken: Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jägerhofstr Düsseldorf Telefon (0211) Telefax (0211) Poststelle@fm.nrw.de wwwjm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle Heinrich Heine Allee

4 -. Vereinbarkeit von Familie und Beruf o Obergrenze für Beurlaubungen 15 Jahre: Nur in Nordrhein-Westfalen und drei weiteren Ländern beträgt die Obergrenze für die Beurlaubung momentan 12 Jahre, alle anderen Länder und der Bund haben die Obergrenze auf 15 bis 17 Jahre festgesetzt. o Anspruch auf. Rückkehr aus der familienbedingten Teilzeit und Beürlaubung: Bund und viele Länder haben-noch eine IISoll"~Regelung bzw. schwächere Regelungen. o Flexibilisierung Sabbatical: Beim -Bund und den meisten -Ländern kann die Freistell~ngsphase nur am Ende des Bewilligungszeitraums liegen. o Ausbildung in Teilzeit: -Der Bund ermöglicht Ausbildung -in Teilzeit, ausdrückliche Regelungen unter Einschränkungen haben Schleswig-Holstein, - Niedersachsen und Hessen ---_._-- -_normiert Seite 2 von 3 - Einführung einer Zielquote für Frauen in FCihrungspositionen Die Länder haben eine solche Regelung bislang nicht. Das Gesetz des -Bundes beschränkt sich hinsichtlich der Führungspositionen der Öffentlichen Verwaltung auf die alte Rechtlage. Langzeitarbeitskonten Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und im_ Bundesministerium für Familie, Seniore-n, Frauen und Jugend läuft seit dem Jahr 2011 ein ModeUprojekt zur Flexibilisierung der Arbeitszeit der Beschäftigten durch Einführung von Langzeitarbeitskonten. Das Modellprojekt ist-befristet bis zum 31. Dezember Brandenburg, Berlin und Hessen haben ebenfalls Modellprojekte. - -Personalentwicklung und Fortbildung Bund und alle Länder versuchen mit unterschiedlichsten Maßnahmen der demographischen Veränderung Rechnung zu tragen. Behördliches Gesundheitsmanagement Gesetzliche Regelungen sind -bislang in keinem Land und auch nicht im Bund vorhanden. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Landesbeamtinnen : und -beamten beschränkt sich seit dem 1. September 2006 auf den Bereich der Statusrechte und -pflichten. Für darüber hinausgehende

5 Regelungen des Dienstrechts, insbesondere des Besoldungs- Versorgungsrechts, sind die Länder zuständig. und Seite 3 von 3 Seit diesem Ze"itpunkt haben die Länder in mannigfaltiger Art und Weise von der Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht mit" der Folge, dass sich die beamtenrechtlichen Regelungen auseinander entwickelt haben. Eine vergleichende Darstellung von inzwischen 16 verschiedenen Landesrecnten seit" 2006 ist schon wegen der verschiedenen Konzepte und Schwerpunktsetzungen in den Ländern nicht möglich. Mit den Kerninhalten des Dienstrechtsmodernisier~ngsgesetzentwurfs wählt die Landesregierung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrh~in-Westfalen einen eigenen Weg, der sowohl Erfahrungen aus einzelnen anderen Ländern aufgreift und umsetzt, als auch neue Schwe.rpunkte_setzL

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