Statistischer Bericht
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1 Statistischer Bericht K V 10 - j / 13 Jugendhilfe in Berlin 2013 Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII statistik Berlin Brandenburg
2 Impressum Statistischer Bericht K V 10 - j / 13 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen im Juli 2014 Herausgeber Zeichenerklärung Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 0 weniger als die Hälfte von 1 Behlertstraße 3a in der letzten besetzten Stelle, Potsdam jedoch mehr als nichts info@statistik-bbb.de nichts vorhanden Angabe fällt später an ( ) Aussagewert ist eingeschränkt Tel / Zahlenwert nicht sicher genug Fax Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x Tabellenfach gesperrt p vorläufige Zahl r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam, 2014 Dieses Werk ist unter einer Creative Commons Lizenz vom Typ Namensnennung 3.0 Deutschland zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie
3 Inhaltsverzeichnis Seite Statistischer Bericht K V 10 - j/13 Vorbemerkungen 4 10 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 mit dem Ergebnis einer akuten Tabellen oder latenten Kindeswohlgefährdung nach der/den 1 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des bekannt machenden Institution oder Person/en und Kindeswohls 2013 nach Geschlecht und Alter Bezirken sowie Ergebnis des Verfahrens und Art der Kindeswohlgefährdung Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach der Inanspruchnahme 2 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Kindeswohls 2013 nach Geschlecht und Alter Zeitpunkt des Verfahrens und Bezirken sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort und Art der Kindeswohlgefährdung Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach der Art der neu 3 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des eingerichteten Hilfe, Anrufung des Familien- Kindeswohls 2013 nach Geschlecht und Alter gerichts und Bezirken sowie nach der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens und Ergebnis Seite statistik Berlin Brandenburg 4 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach Geschlecht und Alter sowie der Art der neu eingerichteten Hilfe und Anrufung des Familiengerichts und Ergebnis des Verfahrens Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach dem Alter der Eltern sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der Minderjährigen Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach dem Alter der Eltern sowie nach Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach dem Alter der Eltern sowie nach der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach dem Alter der Eltern sowie nach der Art der neu eingerichteten Hilfe und Anrufung des Familiengerichts Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach dem Ergebnis des Verfahrens, Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen und Bezirken... 26
4 4 Vorbemerkungen Allgemeine Angaben zur Statistik Über alle Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung (Gefährdungseinschätzungen) nach 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wird bei öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (Jugendämtern) jährlich eine Totalerhebung durchgeführt. Rechtsgrundlage sind die 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246). Erhoben werden Angaben zu 99 Absatz 6 SGB VIII. Die erhobenen Einzelangaben werden nach 16 BStatG geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist nach 103 Abs. 1 SGB VIII an oberste Bundes- und Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen, sofern diese Tabellen nicht tiefer als auf Regierungsbezirksebene, im Fall der Stadtstaaten auf Bezirksebene, gegliedert sind. Für ausschließlich statistische Zwecke dürfen nach 103 Abs. 2 SGB VIII den zur Durchführung statistischer Aufgaben zuständigen Stellen der Gemeinden und Gemeindeverbände für ihren Zuständigkeitsbereich Einzelangaben aus der Erhebung mit Ausnahme der Hilfsmerkmale übermittelt werden, soweit die Voraussetzungen nach 16 Abs. 5 BStatG gegeben sind. Nach 16 Abs. 6 BStatG ist es auch zulässig, Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. Zweck und Ziele der Statistik Die Erhebung erstreckt sich auf die innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossenen Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gemäß 8a Absatz 1 SGB VIII. Mit der Befragung sollen umfassende und zuverlässige statistische Daten über die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung und über die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie über die eingeleiteten Hilfen im Fall einer Kindeswohlgefährdung bereitgestellt werden. Die Ergebnisse dienen der Planung im örtlichen und überörtlichen Bereich und sollen dazu beitragen, die Auswirkung des 8a SGB VIII für einen wirksamen Kinderschutz durch die Kinder- und Jugendhilfe zu beobachten. Auch zur Beantwortung von aktuellen jugendund familienpolitischen Fragestellungen und zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts werden Daten herangezogen. Erhebungsmethodik Die Befragung der Jugendämter erfolgt per Fragebogen (Papier) oder als online-upload. Merkmale und Definitionen Kind Wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Jugendlicher Wer 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Gefährdungseinschätzung Um eine Gefährdungseinschätzung gemäß 8a Absatz 1 SGB VIII handelt es sich, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem/der Minderjährigen und seinem/ihrer persönlichen Umgebung verschafft hat (z.b. durch einen Hausbesuch, den Besuch der Kindertageseinrichtung oder der Schule, der eigenen Wohnung des/der Jugendlichen oder die Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und die Einschätzung des Gefährdungsrisikos anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte erfolgt ist. Akute Kindeswohlgefährdung Eine akute Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn als Ergebnis der Gefährdungseinschätzung eine Situation zu bejahen ist, in der eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. Latente Kindeswohlgefährdung Von einer latenten Kindeswohlgefährdung ist auszugehen, wenn die Frage nach der gegenwärtigen tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden kann, aber der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung besteht bzw. eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Vernachlässigung Unter Vernachlässigung versteht man die anhaltende oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns der sorgeverantwortlichen Personen (Eltern oder andere Betreuungspersonen). Vernachlässigung kann auf erzieherischer oder körperlicher Ebene erfolgen, z.b. fehlende erzieherische Einflussnahme bei unregelmäßigem Schulbesuch o- der unzureichende Pflege und Versorgung des Kindes z.b. mit Nahrung, sauberer Kleidung oder Hygiene. Körperliche Misshandlung Zu körperlicher Misshandlung zählen Handlungen der Eltern oder anderer Betreuungspersonen, die durch Anwendung von körperlichem Zwang oder Gewalt vorhersehbar erhebliche physische oder seelische Beeinträchtigungen des jungen Menschen und seiner Entwicklung zur Folge haben können.
5 5 Psychische Misshandlung Psychische Misshandlung umfasst feindselige, abweisende oder ignorierende Verhaltensweisen der Eltern oder anderer Bezugspersonen sofern sie fester Bestandteil der Erziehung sind. Dazu gehört z.b. die feindselige Ablehnung des Kindes, das Anhalten/Zwingen des Kindes zu strafbarem Verhalten, das Isolieren des Kindes vor sozialen Kontakten oder das Verweigern von emotionaler Zuwendung. Eine weitere Fallgruppe der psychischen Misshandlung sind Minderjährige, die wiederholt massive Formen der Partnergewalt in der Familie erleben oder eine gezielte Entfremdung von einem Elternteil erfahren. Sexuelle Gewalt Unter sexuelle Gewalt fallen Straftaten gegenüber Kindern und Jugendlichen, die gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verstoßen und damit negative Auswirkungen auf die Entwicklungsverläufe des/der Minderjährigen zur Folge haben können. Strafbar sind alle sexuellen Handlungen, die an oder vor einem Kind/Jugendlichen vorgenommen werden, unabhängig vom Verhalten oder einer eventuell aktiven Beteiligung des jungen Menschen. Anrufung des Familiengerichts Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es dieses anzurufen ( 8a Absatz 2 SGB VIII). Notwendig wird dies z.b. dann, wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr für das Kind abzuwenden (z.b. indem sie angebotene Hilfen ablehnen) oder wenn die Gefährdung nicht ohne Eingriff in das elterliche Sorgerecht abgewendet werden kann.
6 6 1 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach Geschlecht und Alter sowie Ergebnis des Verfahrens und Art der Kindeswohlgefährdung Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren Verfahren insgesamt Verfahren zusammen¹ Davon nach dem akute Kindeswohlgefährdung davon nach Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für Vernachlässigung körperliche Misshandlung psychische Misshandlung sexuelle Gewalt Männlich unter Weiblich unter Insgesamt unter Einschließlich Mehrfachnennung.
7 7 Ergebnis der Gefährdungseinschätzung latente Kindeswohlgefährdung Verfahren zusammen¹ Vernachlässigung davon nach Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für körperliche Misshandlung psychische Misshandlung sexuelle Gewalt keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren Männlich unter Weiblich unter Insgesamt unter
8 8 2 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach Geschlecht und Alter sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort und Art der Kindeswohlgefährdung Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren Verfahren insgesamt bei den Eltern Davon nach dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der bei einem bei einem allein bei den Elternteil erziehenden Großeltern/ mit neuem/-r Elternteil Verwandten Partner/-in Verfahren insgesamt¹ Männlich unter Weiblich unter Insgesamt unter darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung Männlich unter Weiblich unter Zusammen unter Einschließlich Verfahren bei denen keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
9 9 Minderjährigen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bei einer sonstigen Person in einer Pflegefamilie in einer stationären Einrichtung in einer Wohngemeinschaft/ in der eigenen Wohnung ohne festen Aufenthalt an unbekanntem Ort Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren Verfahren insgesamt¹ Männlich unter Weiblich unter Insgesamt unter darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung Männlich unter Weiblich unter Zusammen unter
10 10 3 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach Geschlecht und Alter sowie nach der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens und Ergebnis Alter von... bis unter... Jahren Geschlecht Verfahren insgesamt Zusammen¹ Unterstützung nach SGB VIII Davon nach der Inanspruchnahme von Leistungen der gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII ambulante/teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27-32, 35 SGB VIII) Verfahren insgesamt unter Insgesamt Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung unter Zusammen Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung unter Zusammen Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf unter Zusammen Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfe-/Unterstützungsbedarf unter Zusammen Männlich Weiblich Einschließlich Mehrfachnennung.
11 11 Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII vorläufige Schutzmaßnahme nach 42 SGB VIII keine der vorgenannten Leistungen wurde in Anspruch genommen Alter von... bis unter... Jahren Geschlecht Verfahren insgesamt unter Insgesamt Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung unter Zusammen Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung unter Zusammen Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf unter Zusammen Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfe-/Unterstützungsbedarf unter Zusammen Männlich Weiblich
12 12 4 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach Geschlecht und Alter sowie der Art der neu eingerichteten Hilfe und Anrufung des Familiengerichts und Ergebnis des Verfahrens Alter von... bis unter... Jahren Geschlecht Verfahren insgesamt Zusammen¹ Unterstützung nach SGB VIII gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII Davon nach der Art ambulante/teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27-32, 35 SGB VIII) Verfahren insgesamt unter Insgesamt Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung unter Zusammen Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung unter Zusammen Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf unter Zusammen Männlich Weiblich Einschließlich Mehrfachnennung.
13 13 der neu eingerichteten Hilfe familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII vorläufige Schutzmaßnahme nach 42 SGB VIII Kinder und Jugendpsychiatrie keine neu eingerichtete Hilfe/ keine der vorgenannten Hilfen Anrufung des Familiengerichts Alter von... bis unter... Jahren Geschlecht Verfahren insgesamt unter Insgesamt Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung unter Zusammen Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung unter Zusammen Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf unter Zusammen Männlich Weiblich
14 14 5 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach dem Alter der Eltern sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der Minderjährigen Alter der Eltern Verfahren insgesamt bei den Eltern Davon nach dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der bei einem bei einem allein bei den Elternteil erziehenden Großeltern/ mit neuem/-r Elternteil Verwandten Partner/-in Mutter unter 18 Jahre unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben... Mutter 18 bis unter 27 Jahre unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 27 Jahre oder älter unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter unbekannt unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter verstorben unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Insgesamt
15 15 Minderjährigen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bei einer sonstigen Person in einer Pflegefamilie in einer stationären Einrichtung in einer Wohngemeinschaft/ in der eigenen Wohnung ohne festen Aufenthalt an unbekanntem Ort Alter der Eltern 3 1 Mutter unter 18 Jahre 1 unter 18 Jahre 2 18 bis unter 27 Jahre 27 Jahre oder älter 1 unbekannt verstorben Mutter 18 bis unter 27 Jahre 1 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt 4 verstorben Mutter 27 Jahre oder älter unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter unbekannt unter 18 Jahre 1 18 bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt 2 1 verstorben Mutter verstorben unter 18 Jahre 18 bis unter 27 Jahre Jahre oder älter 1 3 unbekannt 3 1 verstorben Insgesamt
16 16 6 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach dem Alter der Eltern sowie nach Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens Alter der Eltern Verfahren insgesamt zusammen Männlich im Alter von... bis unter... Jahren unter Verfahren insgesamt¹ Mutter unter 18 Jahre unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben... Mutter 18 bis unter 27 Jahre unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 27 Jahre oder älter unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter unbekannt unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter verstorben unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Insgesamt
17 17 zusammen Weiblich im Alter von... bis unter... Jahren unter Alter der Eltern Verfahren insgesamt¹ Mutter unter 18 Jahre unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 18 bis unter 27 Jahre unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 27 Jahre oder älter unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter unbekannt unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter verstorben unter 18 Jahre 18 bis unter 27 Jahre Jahre oder älter 1 1 unbekannt verstorben Insgesamt
18 18 6 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach dem Alter der Eltern sowie nach Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens Alter der Eltern Verfahren insgesamt zusammen Männlich im Alter von... bis unter... Jahren unter darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung Mutter unter 18 Jahre unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter... unbekannt verstorben... Mutter 18 bis unter 27 Jahre unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 27 Jahre oder älter unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter unbekannt unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter verstorben unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Zusammen
19 19 zusammen Weiblich im Alter von... bis unter... Jahren unter Alter der Eltern darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung Mutter unter 18 Jahre 1 1 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre 27 Jahre oder älter 1 1 unbekannt verstorben Mutter 18 bis unter 27 Jahre 1 1 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt 1 1 verstorben Mutter 27 Jahre oder älter unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter unbekannt unter 18 Jahre 18 bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter verstorben unter 18 Jahre 18 bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt 3 3 verstorben Zusammen
20 20 6 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach dem Alter der Eltern sowie nach Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens Alter der Eltern Verfahren insgesamt zusammen Männlich im Alter von... bis unter... Jahren unter darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung Mutter unter 18 Jahre unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben... Mutter 18 bis unter 27 Jahre unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 27 Jahre oder älter unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter unbekannt unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter verstorben unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Zusammen Einschließlich Verfahren bei denen keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
21 21 zusammen Weiblich im Alter von... bis unter... Jahren unter Alter der Eltern darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung Mutter unter 18 Jahre 2 2 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre 27 Jahre oder älter 2 2 unbekannt verstorben Mutter 18 bis unter 27 Jahre unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt 1 1 verstorben Mutter 27 Jahre oder älter unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter unbekannt unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter verstorben unter 18 Jahre 18 bis unter 27 Jahre Jahre oder älter 1 1 unbekannt verstorben Zusammen
22 22 7 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach dem Alter der Eltern sowie nach der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens Davon nach der Inanspruchnahme von Leistungen der Alter der Eltern Verfahren insgesamt Zusammen¹ Unterstützung nach SGB VIII gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII ambulante/teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27-32, 35 SGB VIII) Mutter unter 18 Jahre unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben... Mutter 18 bis unter 27 Jahre unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 27 Jahre oder älter unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter unbekannt unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter verstorben unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Einschließlich Mehrfachnennungen. Insgesamt
23 23 Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII vorläufige Schutzmaßnahme nach 42 SGB VIII keine der vorgenannten Leistungen wurden in Anspruch genommen Alter der Eltern 2 22 Mutter unter 18 Jahre 7 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre 2 27 Jahre oder älter 8 unbekannt verstorben Mutter 18 bis unter 27 Jahre 1 1 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 27 Jahre oder älter unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter unbekannt unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter verstorben unter 18 Jahre 18 bis unter 27 Jahre Jahre oder älter 3 5 unbekannt 8 4 verstorben Insgesamt
24 24 8 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach dem Alter der Eltern sowie nach der Art der neu eingerichteten Hilfe und Anrufung des Familiengerichts Davon nach der Art Alter der Eltern Verfahren insgesamt Zusammen¹ Unterstützung nach SGB VIII gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII ambulante/teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27-32, 35 SGB VIII) Mutter unter 18 Jahre unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben... Mutter 18 bis unter 27 Jahre unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 27 Jahre oder älter unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter unbekannt unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter verstorben unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Einschließlich Mehrfachnennungen. Insgesamt
25 25 der neu eingerichteten Hilfe familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII vorläufige Schutzmaßnahme nach 42 SGB VIII Kinder und Jugendpsychiatrie keine neu eingerichtete Hilfe/keine der vorgenannten Hilfen Anrufung des Familiengerichts Alter der Eltern Mutter unter 18 Jahre 1 5 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre 2 27 Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 18 bis unter 27 Jahre 1 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 27 Jahre oder älter unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter unbekannt unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt 1 3 verstorben Mutter verstorben unter 18 Jahre 18 bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt 4 7 verstorben Insgesamt
26 26 9 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach dem Ergebnis des Verfahrens, Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen und Bezirken Akute Kindeswohlgefährdung Latente Kindeswohlgefährdung Bezirk davon nach dem Alter von bis unter Jahren davon nach dem Alter von bis unter Jahren Verfahren insgesamt zusammen Männlich Weiblich zusammen unter unter Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin
27 27 zusammen unter unter zusammen Keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf davon nach dem Alter von bis unter Jahren Keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf davon nach dem Alter von bis unter Jahren Bezirk Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin
28 28 10 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung nach der/den bekannt machenden Institution oder Person/en und Bezirken Davon nach der/den bekannt machenden Bezirk Verfahren insgesamt Sozialer Dienst, Jugendamt Beratungsstelle Einrichtung der Jugendarbeit, Kinder- und Jugendhilfe andere/r Einrichtung, Dienst der Erziehungshilfe Kindertageseinrichtung/ -pflegeperson Schule Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin
29 29 Institution oder Person/en Hebamme, Arzt, Klinik, Gesundheitsamt u.ä. Dienste Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft Eltern (-teil), Personensorgeberechtigte/r Minderjährige/r selbst Verwandte Bekannte, Nachbarn Anonyme/r Melder/in Sonstige Bezirk Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin
30 30 11 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens und Bezirken Davon nach der Inanspruchnahme von Leistungen der Bezirk Verfahren insgesamt Zusammen¹ Unterstützung nach SGB VIII gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII ambulante/teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27-32, 35 SGB VIII) Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin Einschließlich Mehrfachnennungen.
31 31 Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII vorläufige Schutzmaßnahme nach 42 SGB VIII keine der vorgenannten Leistungen wurden in Anspruch genommen Bezirk Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin
32 32 12 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2013 nach der Art der neu eingerichteten Hilfe, Anrufung des Familiengerichts und Bezirken Davon nach der Art Bezirk Verfahren insgesamt Zusammen¹ Unterstützung nach SGB VIII gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII ambulante/teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27-32, 35 SGB VIII) Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin Einschließlich Mehrfachnennungen.
33 33 der neu eingerichteten Hilfe familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII vorläufige Schutzmaßnahme nach 42 SGB VIII Kinder und Jugendpsychiatrie keine neu eingerichtete Hilfe/keine der vorgenannten Hilfen Anrufung des Familiengerichts Bezirk Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin
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36 Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Produkte und Dienstleistungen Datenangebot aus dem Sachgebiet Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ist für beide Länder die zentrale Dienstleistungseinrichtung auf dem Gebiet der amtlichen Statistik. Das Amt erbringt Serviceleistungen im Bereich Information und Analyse für die breite Öffentlichkeit, für alle gesellschaftlichen Gruppen sowie für Kunden aus Verwaltung und Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Kerngeschäft des Amtes ist die Durchführung der gesetzlich angeordneten amtlichen Statistiken für Berlin und Brandenburg. Das Amt erhebt die Daten, bereitet sie auf, interpretiert und analysiert sie und veröffentlicht die Ergebnisse. Die Grundversorgung aller Nutzer mit statistischen Informationen erfolgt unentgeltlich, im Wesentlichen über das Internet und den Informationsservice. Daneben werden nachfrageund zielgruppenorientierte Standardauswertungen zu Festpreisen angeboten. Kundenspezifische Aufbereitung / Beratung zu kostendeckenden Preisen ergänzt das Spektrum der Informationsbereitstellung. Amtliche Statistik im Verbund Die Statistiken werden bundesweit nach einheitlichen Konzepten, Methoden und Verfahren arbeitsteilig erstellt. Die statistischen Ämter der Länder sind dabei grundsätzlich für die Durchführung der Erhebungen, für die Aufbereitung und Veröffentlichung der Länderergebnisse zuständig. Durch diese Kooperation in einem Statistikverbund entstehen für alle Länder vergleichbare und zu einem Bundesergebnis zusammenführbare Erhebungsresultate. Informationsservice info@statistik-bbb.de mit statistischen Informationen für jedermann und Beratung sowie maßgeschneiderte Aufbereitungen von Daten über Berlin und Brandenburg. Auskunft, Beratung, Pressedienst sowie Fachbibliothek. Standort Potsdam Behlertstraße 3a, Potsdam Tel Fax Mo Do 9 15 Uhr, Fr 9 14 Uhr Standort Berlin Alt-Friedrichsfelde 60, Berlin Bibliothek Tel Mo Do 9 15 Uhr, Fr 9 14 Uhr Internet-Angebot mit aktuellen Daten, Pressemitteilungen, Statistischen Berichten zum kostenlosen Herunterladen, regionalstatistischen Informationen, Wahlstatistiken und -analysen sowie einem Überblick über das gesamte Leistungsspektrum des Amtes. Statistische Jahrbücher mit einer Vielzahl von Tabellen aus nahezu allen Arbeitsgebieten der amtlichen Statistik. Statistische Berichte mit Ergebnissen der einzelnen Statistiken in Tabellen in tiefer sachlicher Gliederung und Grafiken zur Veranschaulichung von Entwicklungen und Strukturen. Mit dieser Reihe werden die bisherigen Veröffentlichungen Statistischer Berichte aus dem Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Land Brandenburg sowie dem Statistischen Landesamt Berlin fortgesetzt. Informationen zu dieser Veröffentlichung Referat 13C Tel Fax Annett.Kusche@statistik-bbb.de Weitere Veröffentlichungen zum Thema Statistische Berichte: Jugendhilfe in Brandenburg Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII K V 10 - j / 13
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