22. Osnabrücker Steri-Treff. Tarifstruktur und Arbeitsbedingungen

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1 22. Osnabrücker Steri-Treff Tarifstruktur und Arbeitsbedingungen

2 Tarifverträge GG Gesetze Tarifverträge Verordnungen Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet." Koalitionsfreiheit Betriebsvereinbarungen Arbeitsvertrag

3 Tarifarbeit Der gesellschaftliche Wert von Arbeit und die Anerkennung von Berufen hängen maßgeblich mit der Höhe der Einkommen zusammen. Insofern haben die Gewerkschaften eine besondere Verantwortung über die Tarifarbeit. Ziel der Tarifarbeit bei ver.di ist die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Mitglieder.

4 Allgemeine Anforderungen an die Tarifarbeit: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit Einkommen, die ein Leben in Würde ermöglichen Zusammenhalt aller Berufsgruppen Am Besten in einem Branchen- oder Flächentarif umzusetzen.

5 Referenztarif TVöD Durch strukturelle Veränderungen entfaltet der TVöD nicht mehr durchgängig diese Wirkung. Arbeitgeber gliedern Betriebsteile aus, vergeben fremd, Leiharbeit wird überbordend (aus)genutzt, prekäre Beschäftigungen werden geschaffen, bis hin zu Werkverträgen.

6 Referenztarif TVöD Abschaffung des Selbstkostendeckungsprinzips im Gesundheits- und Sozialwesen. Die Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und Refinanzierung haben zunehmend Einfluss auf die Tarifverhandlungen.

7 Folge: Regionale Unterscheide Schleichender Verlust der solidarischen Systeme Unterschiedliche Tarifabschlüsse zwischen den Bereichen (SuE, Pflege, Behindertenhilfe)

8 Derzeitige Situation: In privaten Konzernen ist häufig trotz millionenschwerer Gewinne kein Abschluss über TVöD Niveau möglich. Der Wettbewerb findet nicht über Qualität statt, sondern fast ausschließlich über niedrige Kosten.

9 Derzeitige Situation: Da im Gesundheitswesen die Personalkosten der wesentliche Kostenfaktor sind, wird vorrangig hier angesetzt, um eine Absenkung und damit Kostenreduzierung zu erreichen.

10 Situation in den Kliniken In dem Bemühen, die Arbeitskosten insgesamt zu verbilligen, werden neue Berufe kreiert oder Zusatzqualifikationen geschaffen. Zum Teil geschieht dies im Rückgriff auf im Ausland bereits vorhandene Berufsbilder.

11 Situation in den Kliniken Zum Teil sind es sinnvolle Fort- und Weiterbildungsangebote, die auf veränderte Anforderungen im Berufsfeld reagieren. Eine Vorreiterrolle spielte die Ausbildung zum/zur Operationstechnischen Assistenten/in (OTA).

12 ver.di Forderungen für neue Berufsfelder: - Berufliche Ausbildung einheitlich regeln und schützen durch staatlicher Regelung auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes fest - Klären ob Erstausbildung oder Zusatzausbildung, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.

13 Eingruppierung im TVöD Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung Derzeit nicht geregelt 13 Fällen Eingruppierung in besonderen Derzeit nicht geregelt

14 Eingruppierung im TVöD Entgeltordnungen bislang nur für: Ärzte Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltgruppe 1 Entgeltordnung TV- L

15 Soweit noch kein neues Eingruppierungsrecht: ist die zutreffenden Lohn- bzw. Vergütungsgruppe nach bisherigem Recht (Vergütungsordnung zum BAT, Lohngruppenverzeichnis Bund zum MTArb, Landesbezirkliche Lohngruppenverzeichnisse zum BMT-G II) zu ermitteln und... mit Hilfe der Überleitungstabellen (Anl. 3 zum TVÜ-VKA bzw. Anl. 4 zum TVÜ-Bund) in eine Entgeltgruppe nach dem TVöD umzuwandeln ( 17 Abs. 7 TVÜ-VKA/TVÜ-Bund).

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25 Diese Faktoren spielen derzeit auch eine Rolle bei der Eingruppierung regionale Nachfrage betriebliche Mittel, die zur Verfügung stehen Durchsetzungsfähigkeit der Interessensvertretung Persönliches Verhandlungsgeschick

26 Was ist umsetzbar? Tarifarbeit Verbesserung der Einkommens- und Arbeitsbedingungen Tarifbindung Flächentarifvertrag, Haustarifvertrag, Konzerntarifvertrag Politische Arbeit z.b. Pflegeförderprogramm, Personalbemessung

27 Risiko C hance Arbeitgeber Arbeitgeber Gewerkschaft Arbeitgeber Tarifverträge legen die Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen fest: Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen und vieles andere. Tarifverträge gelten zwingend und unmittelbar für Gewerkschaftsmitglieder Regelungen und Ansprüche aus einen Tarifvertrag sind einklagbar

28 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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