GUIDELINE MASSENBILANZKONTO UND REGELVERÄNDERUNGEN Für UTZ Chain of Custody Standard lizensierte Mitglieder
|
|
- Claudia Küchler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GUIDELINE MASSENBILANZKONTO UND REGELVERÄNDERUNGEN Für UTZ Chain of Custody Standard lizensierte Mitglieder Version 1.2 Mai
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Was ist ein Massenbilanzkonto? Wer benötigt ein Massenbilanzkonto? Wer benötigt kein Massenbilanzkonto? Was sollte ein Massenbilanzkonto enthalten? Was geschieht bei negativer Bilanz auf dem Massenbilanzkonto? UTZ Regeln zur Kreditumwandlung... 5 a. Regel bis 1. Juli b. Regeln ab dem 1. Juli c. Ausnahme von den ab 1. Juli 2016 geltenden Regeln Massenbilanzkonto und Multisite-Unternehmen Neue Konversionsrate für die Verarbeitung von Kakaomasse ab dem 1. Januar Äquivalente Übersicht der aktuellen und ab 2018 geltenden UTZ Umwandlungsszenarien und Konversionsraten: Hilfe und Beratung...10 Anhang I Kakaobutter Full Premium und Kakaopulver Full Premium Anhang II...12 Elemente eines Massenbilanzkontos...12 Anhang III Häufig gestellte Fragen Regelveränderung zum 1. Juli Regelveränderungen zum 1. Januar
3 Dieses Dokument wurde auf Basis der originalen englischen Version übersetzt. Bei Fragen bezüglich der Interpretation oder Auslegung zu den Informationen in diesem Dokument möchten wir Sie auf die verbindliche englische Version verweisen. 3
4 1. Was ist ein Massenbilanzkonto? Ein Massenbilanzkonto ist eine Übersicht des jährlichen Gesamtvolumens an ge- und verkauften UTZ-zertifizierten Produkten, die innerhalb und außerhalb des UTZ Rückverfolgbarkeitssystems, dem Good Inside Portal (GIP), gehandelt werden. Es bezieht sich ausschließlich auf Kakaovolumen auf dem UTZ Massenbilanz (MB) 1 Rückverfolgbarkeitslevel. Diese Übersicht gewährleistet die Rückverfolgbarkeit von UTZ-zertifizierten Produkten für Mitglieder, die nicht ausschließlich im Good Inside Portal handeln, und gewährleistet, dass der ausgelobte Kakaogehalt der UTZ Produkte nicht höher ist als der eingekaufte Kakaogehalt der UTZ Produkte. 2. Wer benötigt ein Massenbilanzkonto? Akteure der Lieferkette (supply chain actors/sca), die nicht-pure UTZ Kakaoprodukte 2 entweder Business-to- Business (B2B) oder Business-to-Consumer (B2C) kaufen und verkaufen, benötigen ein Massenbilanzkonto (siehe Kontrollpunkte (CPs) 18 und 19 unseres Chain of Custody Standards v1.1 3 ). 3. Wer benötigt kein Massenbilanzkonto? Akteure der Lieferkette, die für ihre gesamte Produktion ausschließlich UTZ-zertifizierte Produkte einkaufen (100%) und dies auch belegen können, benötigen kein Massenbilanzkonto (CP 19). 4. Was sollte ein Massenbilanzkonto enthalten? NB: UTZ empfiehlt, Volumen in kg/ Tonnen anzugeben, wie im UTZ Rückverfolgbarkeitssystem Übersicht des Inputs an Kakaoprodukten, die als UTZ gekauft wurden: Die Bilanz der verbliebenen UTZ Volumen (pro Produkt) aus dem Vorjahr oder dem letzten Abrechnungszeitraum; Das Volumen der gekauften UTZ Produkte (pro Produkt); Für nicht-pure Kakaoprodukte der Kakaogehalt (kg oder Tonnen) in gekauften nicht-puren UTZ Produkten. GUT ZU WISSEN Ein Massenbilanzkonto dient der Rückverfolgbarkeit von UTZ Volumen. Es soll sichergestellt werden, dass UTZ Output-Volumen die entsprechenden UTZ Input-Volumen nicht übersteigen. Aus diesem Grund sind nur UTZzertifizierte Produkte im Massenbilanzkonto zu führen. Übersicht des Outputs an Kakaoprodukten, die als UTZ verkauft und ausgelobt wurden: Die Kakaozutaten je Output-Produkt; Die verkaufte Menge je Output-Produkt; Das Gesamtvolumen einer jeden Kakaozutat je Output-Produkt; Das Gesamtvolumen einer jeden Kakaozutat, das für alle Output-Produkte verwendet wurde. Die Bilanz von Inputs und Outputs Pro Kakaozutat das Gesamtvolumen des Inputs abzüglich des Gesamtvolumens, das in Output-Produkten verwendet wurde. Beachten Sie, dass die Bilanz einiger Zutaten negativ ausfallen kann. Dies kann durch einen Kredittransfer (siehe nachstehende Regeln) oder geplante Lieferungen kompensiert werden, siehe nächster Punkt. Um das Verfahren für Ihre Organisation und/oder für Ihr Zertifizierungsaudit zu vereinfachen, kann das Massenbilanzkonto auch Folgendes enthalten: Kauf-/Liefertermine, Verkaufstermine; Versandangaben (Auftragsnummern, Rechnungsnummern usw.); GIP Transaktions-IDs für jeden Kauf von puren UTZ-zertifizierten Produkten; wenn zutreffend, GIP Rückverfolgbarkeitsnummer (Tracing ID). Für weitere Informationen siehe Anhang II. 1 Für weitere Informationen sehen Sie sich bitte dieses Video an. 2 Produkt, das Kakao und eine oder mehrere Zutaten oder Produkte enthält, die nicht Kakao sind, z.b. Schokolade. Nicht-pure Kakaoprodukte werden nicht im GIP gehandelt. 3 Der Chain of Custody Standard kann hier heruntergeladen werden. 4
5 WANN MUSS MAN TRACEN? Wenn ein pures Kakaoprodukt als Endverbraucherprodukt verkauft und als UTZ ausgelobt wird (z.b. Kakaopulver) Wenn ein pures Kakaoprodukt mit Zutaten gemischt wird, die nicht Kakao sind, und als UTZ ausgelobt wird (z.b. Kakaobutter, die für Schokolade verwendet wird) Das Tracen ist der letzte Schritt des online Rückverfolgbarkeitssystems für UTZ Kakaoprodukte. Dabei wird jeweils eine eigene Rückverfolgbarkeitsnummer (Tracing ID) vergeben. 5. Was geschieht bei negativer Bilanz auf dem Massenbilanzkonto? Weist ein Massenbilanzkonto zu jeglichem Zeitpunkt eine negative Bilanz auf, sollte der Akteur der Lieferkette in der Lage sein, Nachweise für anstehende Lieferungen ausreichender Mengen an UTZ Produkten vorzulegen, um diese negative Bilanz innerhalb der kommenden zwei Monate wieder auszugleichen (siehe Kontrollpunkt 20 unseres Chain of Custody Standards v1.1 4 ). NICHT VERGESSEN Alle Kontrollpunkte im Zusammenhang mit Massenbilanzkonten (CP 18, 19 und 20) werden bei Ihrem Zertifizierungs-Audit überprüft. Ein gut und nachvollziehbar geführtes Massenbilanzkonto ist daher wichtig, um die Überprüfung durch den Auditor zu erleichtern. 6. UTZ Regeln zur Kreditumwandlung a. Regel bis 1. Juli 2016 Bis zum 1. Juli 2016 erlaubt das Massenbilanz Rückverfolgbarkeitslevel, UTZ Kredite zwischen verschiedenen Kakaoprodukten zu verschieben, umzuwandeln oder zu kompensieren und das in beide Richtungen der Kakaoverarbeitung, wie die folgende Abbildung zeigt: 4 Der Chain of Custody Standard kann hier heruntergeladen werden. 5
6 b. Regeln ab dem 1. Juli 2016 Ab dem 1. Juli 2016 können Kredite nur noch vorwärts (d. h. in Richtung der physischen Kakaoverarbeitung) verschoben werden. Des Weiteren bedeutet dies, dass die Kreditentransfer zwischen Kakaobutter und Pulver nicht mehr erlaubt ist. Kakaomassenkredite können im Verhältnis 1:1 zu Kakaobutter oder Kakaopulver verschoben werden und Kredite purer Kakaoprodukte zu nicht-puren Kakaoprodukten letztere ebenfalls im Verhältnis 1:1 (basierend auf dem Kakaogehalt des nicht-puren Produkts). Wenn ein Halbfabrikat (nicht-pures Kakaoprodukt) eingekauft wird, ist es nur notwendig, den gesamten Kakaoinhalt zu errechnen durch das Addieren aller puren Kakaozutaten (in Kakaobohnenäquivalent). Hierbei ist es nicht relevant, welche puren Kakaoprodukte (z.b.: Butter oder Pulver) enthalten sind. Beispiel I: Firma A kauft 100 kg UTZ Kakaopulver und ein konventionelles Halbfabrikat, welches Kakaobutter enhält. In diesem Fall ist ein Kreditentransfer von den UTZ Pulver Krediten auf das eingekaufte Halbfabrikat erlaubt und dieses kann als UTZ verkauft werden. Wenn ein Halbfabrikat eingekauft wird, werden die verschiedenen Kakaozutaten außer Acht gelassen und ist nur der gesamte Kakaoinhalt relevant. Beispiel II: Firma B kauft 100 kg UTZ Halbfabrikate mit einem gesamten Kakaoinhalt von 30 kg. Die Firma kauft zudem konventionelles Kakaopulver für ihre Schokoriegelproduktion. In diesem Fall ist ein Kreditentransfer von dem eingekauften Halbfabrikat auf das Kakaopulver nicht erlaubt. Der Schokoriegel kann nicht als UTZ-zertifizert verkauft werden, da so Kredite rückwärts verlegt werden würden. Beispiel III: Firma C kauft 100 kg UTZ Kakaobutter. Die Firma kauft zudem konventionelles Kakaopulver für ihre Schokoriegelproduktion. In diesem Fall ist es nicht möglich die Kakaobutter-Kredite auf das Kakaopulver zu verlegen und den Schokoriegel als UTZ-zertifizert zu verkaufen. Ein Kreditentransfer zwischen Kakaobutter und Pulver ist nicht mehr möglich. c. Ausnahme von den ab 1. Juli 2016 geltenden Regeln Seit dem 1. Juli 2016 kann eine Ausnahme dann angewendet werden, wenn Unternehmen pure Kakaoprodukte und Halbfabrikat als Zutaten für die Verwendung im gleichen Produkt/SKU einkaufen. In diesem Fall können Kredite von Halbfabrikaten verwendet werden um den Anteil von konventionellem purem Kakao im Produkt 6
7 abzudecken. Diese Ausnahme gilt nur für das/die Produkt(e)/SKU(s), das/die sowohl pure als auch nicht-pure Zutaten enthält/enthalten; wenn das Unternehmen noch andere Produkte herstellt, in denen nur pure Kakaozutaten verwendet werden, gilt diese Ausnahme nicht für die in diesem Produkt verwendeten puren Kakaozutaten. Beispiel: Ein Hersteller produziert Trüffelpralinen, die hauptsächlich aus Kuvertüre bestehen, aber auch eine geringe Menge an Pulver enthalten. Er kann dafür UTZ Schokoladenkuvertüre und eine geringe Menge konventionellen Kakaopulvers einkaufen; die Kredite aus zusätzlich eingekauftem Volumen an UTZ Schokoladenkuvertüre können genutzt werden, um den Gehalt an konventionellem Kakaopulver in den Pralinen abzudecken. Wenn der gleiche Hersteller noch ein weiteres UTZ Produkt herstellt, für das nur Kakaopulver verwendet wird, muss dieses Kakaopulver als UTZ eingekauft werden und kann nicht mit Krediten aus eingekauften UTZ Halbfabrikaten UTZ Kakaoprodukten (z.b. Kuvertüre) kompensiert werden. Bei der Erfassung der Volumen im Massenbilanzkonto kann das Volumen des verwendeten puren Kakaoprodukts als Teil der Bilanz nicht-purer Kakaoprodukte berechnet werden. 7
8 7. Massenbilanzkonto und Multisite-Unternehmen Sollte es sich bei dem Lieferkettenakteur um ein Multisite-Unternehmen handeln, d. h. um ein Unternehmen, das diverse Betriebsstandorte umfasst, die einer zentralen Verwaltung unterstehen und unter einem einzigen Mitgliedskonto zertifiziert sind 5, ist es erlaubt, Kredite von einem Betrieb auf einen anderen zu übertragen. In einem solchen Fall sollte das Massenbilanzkonto, das den gesamten In- und Output aller Betriebe ausweist, durch die Zentralverwaltung geführt werden. 8. Neue Konversionsrate für die Verarbeitung von Kakaomasse ab dem 1. Januar 2018 Die aktuelle Umwandlung von 1:1 (z.b. 100 t Kakaomasse werden umgerechnet in 100 t Kakaobutter oder 100 t Kakaopulver) wird ab dem 1. Januar 2018 in einen Umrechnungskurs von 1:0,5:0,5 geändert, was bedeutet, dass 100 t Kakaomasse in die gleichwertige Menge von 50 t Kakaobutter und 50 t Kakaopulver umgerechnet werden. Ab dem 1. Januar 2018 werden alle Umwandlungen von Kakaomasse innerhalb GIP automatisch nach diesem neuen Umrechnungskurs vorgenommen; so auch die Umwandlung von Volumen, die vor diesem Datum im GIP gekauft wurden oder zu diesem Stichtag dort auf Lager sind. Bitte beachten Sie: Die neuen Konversionregeln berücksichtigen nicht, wann UTZ Kakaomasse eingekauft, physisch bei Ihnen eingetroffen oder im GIP bestätigt worden ist. Sobald ab dem Stichtag 1. Januar 2018 im GIP Kakaomasse (MB) im Trading & Stock konvertiert wird, gilt die neue Konversionrate. 9. Äquivalente In manchen Situationen kann es nützlich sein, alle Input- und Output-Kredite in Äquivalenten zu berechnen. In der Tabelle unten können Sie sehen, welche Konversionsrate Sie für die Berechnungen nutzen sollten. Möglicherweise ist keine Umwandlung nötig, wenn Ihr Unternehmen nur UTZ Schokolade als Bulkware/nicht-pure Kakaoprodukte einkauft: Die Kakao-Outputvolumen werden ebenso wie die Kakao-Inputvolumen auf der Grundlage des Kakaogehalts des nicht-puren Kakaoprodukts als Schokolade in Form von Bulkware dargestellt. 5 Weitere Informationen finden Sie im Certification Protocol, Seite 23 8
9 10. Übersicht der aktuellen und ab 2018 geltenden UTZ Umwandlungsszenarien und Konversionsraten: Umwandlungsszenario für Massenbilanzkonten Bis 30. Juni 2016 Ab 1. Juli 2016 und bis 31. Dezember 2017 Ab 1. Januar 2018 Bohnen zu Kakaomasse 0,82 0,82 0,82 Kakaomasse zu Bohnen 1,22 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Kakaomasse zu Butter oder Pulver 1:1 1:1 Nicht erlaubt Kakaomasse zu Butter und Pulver n. z. n. z. 1:0,5 0,5 Pulver oder Butter zu Bohnen 1,22 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Pulver oder Butter zu Kakaomasse 1:1 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Butter zu Pulver 1:1 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Pulver zu Butter 1:1 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Kakaomasse zu Butter Full Premium* 0,5 0,5 0,5 Kakaomasse zu Pulver Full Premium* 05 0,5 0,5 Nicht-pure Kakaoprodukte (z.b. Schokolade als Bulkware, Raspelschokolade) Basierend auf dem prozentualen Kakaogehalt Kakaomasse zu nicht-purem Kakaoprodukt (Kakaogehalt) Pulver zu nicht-purem Kakaoprodukt (Kakaogehalt) Butter zu nicht-purem Kakaoprodukt (Kakaogehalt) 1:1 1:1 1:1 1:1 1:1 1:1 1:1 1:1 1:1 Nicht-pures Kakaoprodukt (Kakaogehalt) zu Butter 1:1 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Nicht-pures Kakaoprodukt (Kakaogehalt) zu Pulver 1:1 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Nicht-pures Kakaoprodukt (Kakaogehalt) zu Kakaomasse 1:1 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Nicht-pures Kakaoprodukt zu nicht-purem Kakaoprodukt (Kakaogehalt) * Für weitere Informationen zu den Full Premium Produkten siehe Anhang I. 1:1 1:1 1:1 Für eingekaufte Halbfabrikte ist es nicht notwendig zu wissen, welche puren Kakaozutaten in dem Produkt enhalten sind, sondern nur was der Gesamtinhalt an Kakao in dem Produkt ist also alle verschiedenen puren Kakaozutaten addiert. Wenn Sie Halbfabrikate produzieren, können Sie in Sektion b dieses Dokuments mehr Informationen zum Kreditentransfer finden. 9
10 11. Hilfe und Beratung Wenn Sie noch Fragen zu Ihrem Massenbilanzkonto oder zum UTZ Kakaoprogramm haben, wenden Sie sich bitte an 10
11 Anhang I Kakaobutter Full Premium und Kakaopulver Full Premium Seit dem 1. Oktober 2015 sind zwei neue Kakaoprodukte im GIP erhältlich: Kakaobutter Full Premium Kakaopulver Full Premium Diese Produkte haben aus zwei Gründen einen anderen Namen: 1. Um Sie innerhalb der Lieferkette von der regulären Ware (Kakaobutter und Kakaopulver) zu unterscheiden, die unter Anwendung der Konversionsrate 1:1 gewonnen wird. 2. Sie unterscheiden sich von den bisherigen Kakaobutter- und Kakaopulverprodukten durch die Konversionsrate, die im Rahmen ihrer Gewinnung aus Kakaomasse angewendet wird. Statt der Konversionsrate 1:1 (100 t Kakaomasse = 100 t Kakaobutter oder 100 t Kakaopulver), die für die regulären Produkte gilt, wird für Full Premium Produkte eine Konversionsrate von 1:0,5 angelegt, also 100 t Kakaomasse = 50 t Kakaobutter Full Premium oder 50 t Kakaopulver Full Premium. Die übrigen 50 t des Output-Produkts (Butter oder Pulver, je nach gewählter Konversion) werden aus dem System entfernt. Auf diese Weise kann kein Anspruch auf das entfernte Produkt erhoben werden (das physische Volumen des entfernten Nebenprodukts wird als konventionelle Ware weiterverkauft). Im folgenden Beispiel berechnet sich die UTZ-Prämie für die Butter Full Premium aus der/über die Gesamtmenge an Bohnen (hier 244 t), die für die Gewinnung der Butter verwendet wurde, siehe Abbildung (das umgekehrte Szenario die Umwandlung in ausschließlich Pulver ist ebenso möglich: Output = 100 t Pulver und 0 t Butter): Wenn Ihre Organisation diese Produkte verarbeitet oder einkauft, berechnet sich aufgrund der unterschiedlichen Konversionsrate auch die Umwandlung zu Kakaomasse- oder Kakaobohnenäquivalenten in anderer Weise, so dass diese Umwandlungen auf dem Massenbilanzkonto separat erfasst werden müssen. Umwandlungsszenario für Massenbilanzkonten Bis 30. Juni 2016 Ab 1.Juli 2016 und bis 31. Dezember 2017 Ab 1. Januar 2018 Kakaomasse zu Butter Full Premium* 0,5 0,5 0,5 Kakaomasse zu Pulver Full Premium* 0,5 0,5 0,5 * Wenn Sie Fragen haben oder mit diesen Produkten handeln wollen, wenden Sie sich bitte an membersupport@utz.org. 11
12 Anhang II Elemente eines Massenbilanzkontos Die folgende Tabelle führt die im Beispiel enthaltenen Elemente eines Massenbilanzkontos auf und erläutert sie. Element Leitfaden Input Die Bilanz der UTZ Volumen (pro Übertragen Sie für sämtliche Produkte die jeweilige positive oder Produkt) aus dem Vorjahr falls negative UTZ Bilanz aus dem Vorjahr oder dem letzten gegeben; Abrechnungszeitraum Das Volumen an eingekauftem UTZ Produkt (pro Produkt); Für nicht-pure Kakaoprodukte der Kakaogehalt (kg oder t) in gekauftem nicht-puren UTZ Produkt; Pro Output-Produkt: die enthaltenen Kakaozutaten Pro Output-Produkt: die Verkaufsmengen Pro Output-Produkt: das Gesamtvolumen einer jeden Kakaozutat Das Gesamtvolumen aller Kakaozutaten, die für die Gesamtheit aller Output- Produkte verwendet wurden Pro Kakaozutat: das Gesamtvolumen des Inputs abzüglich des Gesamtvolumens, das in Output-Produkten verwendet wurde Erfassen Sie die Volumen der puren UTZ Kakaoprodukte (Kakaobohnen, -masse, -butter und -pulver) sowie die Namen und Volumen der Halbfabrikate, die eingekauft wurden. Berechnen Sie bei nicht-puren Produkten den Kakaogehalt. Beispiel: Der gesamte Kakaogehalt von 100 kg Schokoladenkuvertüre mit 50% Kakaogehalt ist 50 kg. Output Enthält das Output-Produkt Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopulver und/oder ein nicht-pures Kakaoprodukt? Wie viele Output-Produkte wurden verkauft und als UTZ ausgelobt? Wie hoch war das Volumen an Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopulver und/oder jeglichem nicht-puren Kakaoprodukt, das in dem Output- Produkt verwendet wurde? Beispiel: Das Output-Produkt ist Schokolade und UTZ Kakaobutter wurde als Input verwendet Schokoladentafeln wurden als UTZ verkauft, für die 300 kg an UTZ Kakaobutter verarbeitet wurden. Fassen Sie nach Berechnung des Gesamtvolumens einer jeden Kakaozutat pro Output-Produkt die jeweils gleichartigen Volumen für alle Output-Produkte zusammen. Beispiel: Die Output-Produkte sind ein Compound, für das Sie 500 kg Kakaobutter eingesetzt haben, und eine Schokolade, in der 400 kg Kakaobutter verarbeitet wurden. Das Gesamtvolumen an Kakaobutter, das in Ihrem Massenbilanzkonto aufgeführt werden sollte, beträgt 900 kg. Bilanz Input minus Output eines jeden puren Kakaoprodukts und Kakaogehalt von nicht-puren Kakaoprodukten. Beispiel: Der Input an Kakaobutter liegt bei 800 kg und der Output bei 900 kg, die Bilanz beträgt -100 kg. In diesem Fall sehen Sie bitte Punkt 5 und 6. Optionale Elemente (erleichtern die Prüfung des Massenbilanzkontos) Kauf-/Liefertermine, z.b.: Datum Verkaufstermine Versandangaben z.b. Auftragsnummer, Kundennummer usw. GIP Transaktion-IDs Jede Transaktion, die im GIP durchgeführt wird, erzeugt eine eigene ID- Nummer. Alle Inputs purer Kakaoprodukte sollten eine eindeutige GIP- Transaktions-ID aufweisen. Rückverfolgbarkeitsnummer, die Jede Trace -Aktivität, die im GIP ausgeführt wird, erzeugt eine eigene zum verfolgten Produkt gehört Rückverfolgungsnummer. Die im Massenbilanzkonto angegebenen Volumen von puren Produkten, die für die Produktion nicht-purer Produkte verwendet wurden, sollten mit den im GIP rückverfolgten Volumen übereinstimmen. 12
13 Anhang III Häufig gestellte Fragen Regelveränderung zum 1. Juli Kann ich UTZ Kakaopulver-Kredite auf konventionell eingekaufte Halbfabrikate verlegen, die Kakaobutter oder Kakaomasse enthalten? Ja, es ist möglich UTZ Kredite von allen puren Kakaoprodukten (Masse, Butter, Pulver) mit einer Konversionsrate von 1:1 auf ein konventionelles Halbfabrikat zu verlegen. Hierbei kann außer Acht gelassen werden, welche puren Kakaoprodukte in dem Halbfabrikat enthalten sind. Sollten Sie die Halbfabrikate allerdings selbst herstellen und dabei pure Kakaoprodukte verwenden, müssen Sie sicherstellen, dass Sie über genügend UTZ Kredite verfügen, die auf die puren Kakaozutaten im Produkt verlegt werden können (hierbei müssen Sie beachten, dass die Kreditenumwandlung nur vorwärts möglich ist). Ansonsten ist es nicht möglich, das von Ihnen hergestellte Produkt als UTZ zertifiziert zu verkaufen. 2. Kann ich noch immer alle Kakaokredite addieren, die ich eingekauft und verkauft habe Nein, dies ist nicht mehr möglich. Alle UTZ Kakaokredite (In- und Output) müssen separat im Massenbilanzkonto gelistet werden. Mit Hilfe des Massenbilanzkontos muss nachvollzogen werden können, welches Produkt als UTZ eingekauft worden ist und auf welches Produkt die jeweiligen UTZ Kredite verlegt worden sind. Hierbei muss deutlich sein, dass UTZ Kredite nur vorwärts verlegt worden sind. Regelveränderungen zum 1. Januar Meinen Vertrag habe ich schon 2017 abgeschlossen, die Transaktion im GIP allerdings erst Kann ich die alte Konversionsrate noch verwenden? Nein, wenn Sie ein Volumen 2018 im GIP erhalten und auf konvertieren klicken, gilt automatisch die neue Konversionsrate, auch wenn der Vertrag mit Ihrem Lieferanten schon 2017 abgeschlossen worden ist oder Sie die Ware bereits 2017 erhalten haben. 2. Können wir UTZ Kakaomasse im Voraus einkaufen um den Einfluss dieser neuen Regelung zu minimalisieren oder gibt es hier Einschränkungen bezüglich Zeitpunkt und Volumen? Ja, es ist erlaubt Volumen im Voraus einzukaufen und es gibt bezüglich Zeitpunkt und Volumen keine Einschränkungen. Wichtig: Das Einkaufsdatum ist in diesem Kontext nicht relevant. Möchten Sie allerdings die jetzige Konversionsrate anwenden, ist es wichtig, dass das Lieferdatum (also wenn Sie das UTZ Kakaomassen Volumen im GIP erhalten) als auch das Konvertieren noch im Jahr 2017 stattfinden. Sie können Volumen von Ihrem Lieferanten 2017 einkaufen, dieses aber erst 2018 als physische Lieferung und als Volumen in GIP erhalten. In diesem Fall gilt die neue Konversionsrate, sobald Sie auf konvertieren klicken. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Lieferanten und beachten Sie den Zeitpunkt der Lieferung und das Empfangsdatum des betreffenden Volumens in Ihrem GIP Account. 3. Ist es erlaubt im Dezember 2017 die gesamte Kakaomasse in Kakaobutter zu konvertieren? Ja, dies ist auf Grund der Massenbilanzregeln, die 2017 gelten, erlaubt. Ab dem 1. Januar 2018 gelten, wenn Kakaomasse konvertiert wird, die neuen Regelungen und diese wird automatisch zu 50% in Kakaobutter und zu 50% in Kakaopulver konvertiert. 13
14 4. Auf welche Art und Weise wird die neue Konversionsrate den Preis von UTZ Kakaobutter oder Pulver beeinflussen? Wir wissen nicht, ob dies Einfluss auf den Preis von UTZ Kakaoprodukten hat. Dies ist abhängig von der Kakaobutter/pulver Balance Ihres Lieferanten. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihren Lieferanten. 14
UTZ Certified Chain of Custody Checkliste
UTZ Certified Chain of Custody Checkliste Für Kakao Version 3.1, Juni 2012 Einleitung Anhand der Checkliste zur Selbstkontrolle von UTZ Certified können Unternehmen die Umsetzung der Anforderungen der
MehrUTZ Certified Chain of Custody. Für Kakao Version 3.1, Juni 2012
UTZ Certified Chain of Custody Für Kakao Version 3.1, Juni 2012 Dieses Dokument kann kostenlos von der Website des Trainingscenters von UTZ Certified heruntergeladen werden: www.utzcertified.org Für eine
MehrMengenausgleich GEPA und Fairtrade International
Mengenausgleich und Die fairen Plus-Punkte der Die steht als Marke für die Verbindung von 100 Prozent fairer Qualität mit hoher Produktqualität. Zusätzlich lassen wir unsere Lebensmittel-Produkte extern
MehrGebühren für die Handelszertifzierung
83 de Gebühren für die Handelszertifzierung Leitfaden Gültig ab: 22/05/2014 Verteiler: Extern Inhaltsverzeichnis 1 Antragsgebühren... 3 2 Jahresgebühren für die Zertifizierung (gültig für 12 Monate)...
MehrCHAIN-OF-CUSTODY STANDARD
CHAIN-OF-CUSTODY STANDARD März 2014 Sustainable Agriculture Network und Rainforest Alliance, 2012-2014. www.san.ag Dieses Dokument steht auf diesen Webseiten zur Verfügung: www.san.ag www.rainforest-alliance.org
Mehrfür die Einführung eines Chain-of-Custody-Systems in Anhalt an die Anforderungen von PEFC.
Leitfaden für die Einführung eines Chain-of-Custody-Systems in Anhalt an die Anforderungen von PEFC. Vorbemerkung Ein Unternehmen kann nur dann Produkte mit einer PEFC-Aussage vermarkten, wenn es zertifiziert
MehrGelebte Werte Wie nachhaltig handeln wir?
Gelebte Werte Wie nachhaltig handeln wir? Wie der weltgrösste Schokoladenhersteller Barry Callebaut Nachhaltigkeit umsetzt Dr. Andreas Jacobs, VR-Präsident Jacobs Holding AG & Barry Callebaut AG 1 Barry
MehrSage Start Version 2013
Sage Start Version 2013 Funktion Nummernserver Sage Start 11.04.2013 2/9 Ausgangslage... 3 Belegnummern Buchhaltung... 4 Nummerierung der Stammdaten... 6 Kunden und Lieferanten... 6 Artikel/Tätigkeiten...
MehrDraexlmaier Group. Schulungsunterlage für Lieferanten DRÄXLMAIER Supplier Portal
Draexlmaier Group Schulungsunterlage für Lieferanten DRÄXLMAIER Supplier Portal Version Juli 2015 Inhalt Registrierung als neuer Lieferant... 3 Lieferantenregistrierung... 3 Benutzerregistrierung... 4
MehrAnbindung an easybill.de
Anbindung an easybill.de Stand: 14. Dezember 2011 2011 Virthos Systems GmbH www.pixtacy.de Einleitung Pixtacy verfügt ab Version 2.3 über eine Schnittstelle zu dem Online-Fakturierungsprogramm easybill.de.
Mehrfür die Einführung eines Chain-of-Custody-Systems in Anhalt an die Anforderungen von PEFC.
Leitfaden für die Einführung eines Chain-of-Custody-Systems in Anhalt an die Anforderungen von PEFC. Vorbemerkung Ein Unternehmen kann nur dann Produkte mit einer PEFC-Aussage vermarkten, wenn es zertifiziert
MehrLeitfaden für die OB10 IG Rechnungseinreichung
1 Leitfaden für die OB10 IG Rechnungseinreichung Einreichung von Rechnungen / Gutschriften Seite 2 Erstellen von Entwürfen Seite 9 Einkauf von weiteren Rechnungen Seite 11 Erhalt von Rechnungskopien Seite
Mehr2. Kundendaten Damit Kunden SMS Bestätigungen erhalten, muss die Option SMS/Text Messaging im Profil des Kunden angehakt sein.
Millennium SMS Service Bedienungsanleitung Seite 1 von 11 1. Grundsätzliches / Ablauf Kunden, welche eine Mobile/Handy Nummer angegeben haben können mit dem folgenden Service eine Bestätigung (Confirmation)
MehrArcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG
Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Inhalt 1.0 Einstellungen... 3 1.1 Grundeinstellungen... 3 2.0 Rechnungen erstellen und verwalten... 4 2.1 Rechnungen erstellen... 4 2.2 Rechnungen verwalten...
Mehr1. Einführung. 2. Vorbereiten der Excel-Datei
1. Einführung Über den Datenimport-Assistenten im Bereich Verkauf -> E-Commerce-Bestellungen -> Webshop können Sie nicht nur Ihre Webshop-Bestellungen, sondern allgemein Vorgänge (sprich Aufträge, Lieferscheine
MehrBei Produkten, bei denen physische Rückverfolgbarkeit nicht garantiert werden kann, wird dies auf der Verpackung transparent kommuniziert:
Fragen und Antworten zum Thema Rückverfolgbarkeit bei Fairtrade MHCH/ März 2011 Was bedeutet das Fairtrade-Label auf einem Produkt? Wenn ein Produkt das Fairtrade-Label trägt, bedeutet dies, dass dieses
MehrPDF Versand. Inhaltsverzeichnis. PDF Versand. Datum: 09. August 2013 Version: 1.0
PDF Versand Inhaltsverzeichnis 1 Einführung...2 2 Erläuterung der verwendeten Begriffe...2 3 Voraussetzungen für die Nutzung...2 4 Struktur der Testdaten...2 4.1 Pflichtfelder...2 4.2 Layouts...3 4.3 Allgemeines...3
MehrEinkaufspolitik Kakao. Kakao-Einkaufspolitik. ALDI Belgien. Stand: Juli 2015 seite 1
-Einkaufspolitik ALDI Belgien Stand: Juli 2015 seite 1 Unser Anspruch ALDI handelt einfach, verantwortungsbewusst und verlässlich. Traditionelle Kaufmannswerte zeichnen uns seit über 100 Jahren aus und
MehrEinsatz von Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau in Coop Naturafarm und IP-SUISSE / TerraSuisse Futtermitteln
Einsatz von Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau in Coop Naturafarm und IP-SUISSE / TerraSuisse Futtermitteln Umsetzungsleitfaden für Sojabeschaffer (nicht Mitglied des Soja Netzwerks) Allgemein Ab 1.
MehrCorporate Responsibility Self Assessment 3.0 (CRSA)
Corporate Responsibility Self Assessment 3.0 (CRSA) CRSA Screenshot Leitfaden für Lieferanten im click4suppliers easy Version.0/202-07-02 Gliederung Anleitungen zum Ausfüllen des Corporate Responsibility
MehrMobile Versandkontrolle für die SelectLine-Warenwirtschaft
Mobile Versandkontrolle für die SelectLine-Warenwirtschaft Kernfunktionen: Packkontrolle (Soll-/Ist-Vergleich) Kartonverwaltung Palettenverwaltung Druck von Begleitpapieren Layer 2 GmbH Eiffestraße 664b
Mehr1. Allgemeines: 2. Installation: 3. Erstanmeldung: 4. Freischaltung:
1 Vielen Dank, dass Sie sich für uns entschieden haben! Nachfolgend liegt eine kurze Beschreibung der Installation und Erstanmeldung sowie der Freischaltung vor. 1. Allgemeines: Das von Ihnen gekaufte
MehrNavision 2009 im Wirtschaftsunterricht
Navision 2009 im Wirtschaftsunterricht Skript: Beschaffung und Absatz (Verfasser: Günter Hellmers, Januar 2015) Inhalt: Beschaffungsvorgang: Von der Anfrage zum Zahlungsausgang 2 Fallerweiterung: Einen
Mehr(GreenPalm) und die Handelsmodelle MB, SG und IP. (GreenPalm) und die Handelsmodelle MB, SG und IP
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR SUPPLY CHAIN ZERTIFIZIERUNG DES RSPO FRAGEN FRAGEN zu den einmaligen Anforderungen 1 Muss sich eine Firma auditieren lassen, um zertifizierte Waren einkaufen zu können? 1a Können
MehrAnleitung für die Registrierung bei OB10
1 / 5 Anleitung für die Registrierung bei OB10 Um Ihre Registrierung erfolgreich abzuschließen, müssen Sie folgende Daten angeben: Ihren Registrierungsschlüssel oder die OB10-Nummer Ihres Kunden Diese
MehrSamuel Hahnemann Schule GmbH Brahmsstrasse 30-A, 8003 Zürich +41 (0)62 822 19 20 +41 (0)62 822 20 88 info@hahnemann.ch www.hahnemann.
Samuel Hahnemann Schule GmbH Brahmsstrasse 30-A, 8003 Zürich +41 (0)62 822 19 20 +41 (0)62 822 20 88 info@hahnemann.ch www.hahnemann.ch Anrechnung fremder Lernleistungen (AfL) Wenn Sie bereits Kenntnisse,
MehrTempusCapio Tarifdaten
TempusCapio Tarifdaten 1. Grundsätzliches An dieser Stelle werden alle grundsätzlichen Tarifdaten abgefragt. Diese fließen anschließend automatisch in das Programm ein. Zum Start sind Beispieleinstellungen
MehrSuite (Reihe) <Jumping-Pro>.
Suite (Reihe) . Version Januar 2015 1- Die verschiedenen Produkte der Suite . 2- Schutz der Software . 3- Die verschiedenen Benützungen von . 4- Die
MehrQuick guide Login und Administration Supplier Management Portal
Quick guide Login und Administration Supplier Management Portal Version: 1.1 Stand: 09.10.2013 Status: fertiggestellt Geheimhaltungsvermerk: keiner Impressum Herausgeber Deutsche Telekom AG Dreizehnmorgenweg
MehrSuite (Reihe) <SkiNordic-Pro>. Version Februar 2014
Suite (Reihe) . Version Februar 2014 1- Die verschiedenen Produkte der Suite . 2- Schutz der Software . 3- Die verschiedenen Benützungen von .
Mehr'RNXPHQWDWLRQ EHUGDV :DUHQZLUWVFKDIWVV\VWHP
'RNXPHQWDWLRQ EHUGDV :DUHQZLUWVFKDIWVV\VWHP % UR3OXV1H[7 Inhaltsverzeichnis 2,QKDOWVYHU]HLFKQLV,QKDOWVYHU]HLFKQLV 9RUZRUW (LQI KUXQJ $QJHERW 2.1 Angebot: Adresse... 10 2.2 Angebot: Positionen... 11 2.3
MehrEinsatz von Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau in Coop Naturafarm und IP-SUISSE / TerraSuisse Futtermitteln
Einsatz von Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau in Coop Naturafarm und IP-SUISSE / TerraSuisse Futtermitteln Umsetzungsleitfaden für Futtermittelhersteller Allgemein Ab 1. Januar 2015 gelten neue Tierfütterungsrichtlinien
MehrOPplus Branchenlösung
OPplus Branchenlösung für Microsoft Dynamics NAV alle Versionen Handbuch Rechnungseingangsprüfung /Belegerfassung gbedv GmbH & Co. KG www.opplus.de www.gbedv.de Inhalt Allgemein 3 Struktur dieses Handbuchs
MehrAbwicklung und Zahlung Ablaufübersicht
BENUTZER- HANDBUCH Abwicklung und Zahlung Ablaufübersicht Anmeldung als Mitglied Anzeige der Aktien- bescheini- gungen Zertifikats- option wählen Aktienzertifikat als Druckversion zusenden Handelskonto
MehrDokumentenverwaltung
Aktivieren der Dokumentenverwaltung Dokumentenverwaltung Die Dokumentenverwaltung ist ein Modul und wird über Ihre Lizenzdatei freigeschaltet. Ist die Dokumentenverwaltung in der Lizenzdatei nicht aktiviert,
MehrÄnderung des Portals zur MesseCard-Abrechnung
Änderung des Portals zur MesseCard-Abrechnung Seit dem 1. Februar 2010 steht das neue Portal zur Abrechnung der MesseCard zur Verfügung. Dieses neue Portal hält viele Neuerungen für Sie bereit: Das Portal
Mehr20 Modul Lager und Inventur
20 Modul Lager und Inventur Alle Lagerbewegungen (Verkauf, Einkauf, Umbuchungen, Inventur) werden aufgezeichnet um die Lagerstände von Artikeln nachvollziehbar zu machen. Das Modul ist ab Version Standard
MehrBediener-Handbuch Spediteur / Trucker LUG airss
Bediener-Handbuch Spediteur / Trucker LUG airss Inhaltsverzeichnis 1. Login 1 2. Slotkalender 2 3. Slotbuchung 3 4. Gebuchten Slot verschieben oder bearbeiten 4 5. Stammdaten zu Fahrzeugen und Fahrern
MehrÜberblick über COPYDISCOUNT.CH
Überblick über COPYDISCOUNT.CH Pläne, Dokumente, Verrechnungsangaben usw. werden projektbezogen abgelegt und können von Ihnen rund um die Uhr verwaltet werden. Bestellungen können online zusammengestellt
MehrBEE DATA Bienendatenbank Benutzerhandbuch
BEE DATA Bienendatenbank Benutzerhandbuch Benutzerhandbuch Einstieg, Login 1 1. Einstieg und Login 1. Einstieg: Es stehen zwei Datenbanken zur Verfügung: Echtdatenbank Testdatenbank Die Echtdatenbank steht
MehrLieferantenbewerbung/-registrierung über P4T Stand: Juni 2009. Dokumentation. Lieferantenbewerbung/-registrierung über P4T Version 1.
Dokumentation Lieferantenbewerbung/-registrierung über P4T Version 1.0 Hotline Pool4Tool +43-1-80 410 50 support@pool4tool.com Windmöller & Hölscher Nadja Ahlers +49-5481 - 14 2681 Nadja.Ahlers@wuh-group.com
MehrONE. Anleitung Softwarekauf für BAH Mitglieder. Inhaltsverzeichnis
ONE Anleitung Softwarekauf für BAH Mitglieder Inhaltsverzeichnis 1. Zugang zum Online Store 2 2. Auswahl des Produktes 2 3. Fortführung des Einkaufs 3 4. Eingabe Ihrer Daten 3 5. Auswahl der Zahlungsmethode
MehrUmsetzung SEPA-Lastschriften im Internet-Banking Stand: 20.06.2013
S Sparkasse Mainz Seite 1 von 5 Umsetzung SEPA-Lastschriften im Internet-Banking Stand: 20.06.2013 Dieser Leitfaden soll Ihnen den Umstieg vom alten inländischen Zahlungsformat DTAUS auf das europäische
MehrAllgemeinen Verkaufsbedingungen
Diese Allgemeinen gelten für alle Käufe von Kinepolis-Produkten, die über die Website erfolgen und die keinen gewerblichen Zwecken dienen. Käufe für gewerbliche Zwecke unterliegen den für gewerbliche Kunden.
MehrJahresabschluss- rechnung und Rückstände
ACS Data Systems AG Jahresabschluss- rechnung und Rückstände (Version 10.08.2009) Buchhaltung für Schulen ACS Data Systems AG Bozen / Brixen / Trient Tel +39 0472 27 27 27 obu@acs.it 2 Inhaltsverzeichnis
MehrAnforderungen des neuen IFS an die Lebensmittelindustrie
Anforderungen des neuen IFS an die Lebensmittelindustrie 1. Herbsttagung der Studiengänge Lebensmitteltechnologie und Verpackungstechnik der Beuth Hochschule für Technik Berlin Dr. Carolin Kollowa-Mahlow
MehrChain of Custody Checklist Integrated Aquaculture Assurance Version 1.0 - June 05
Section: Cover Page: 1 of 6 EUREPGAP Chain of Custody Checklist Integrated Aquaculture Assurance Version 1.0 - June 05 Valid from: 1st June 2005 Page: 2 of 6 1 Produktkette T1 1. 1 Aufzeichnungen und interne
MehrInformation über die Secure E-Mail
Information über die Secure E-Mail Ihre Möglichkeiten Der Austausch von verschlüsselten E-Mails kann auf 3 Arten erfolgen 1. über das Webmail-Portal: Direkt empfangen und senden Sie vertrauliche Informationen
MehrDGNB System Software: Unterschiede zwischen Version 1 und Version 2
DGNB System Software: Unterschiede zwischen Version 1 und Version 2 1 DGNB GmbH 2015 Inhaltsverzeichnis (1) 1. Aufteilung in Web-Oberfläche und Client 2. Anmeldung in der Web-Oberfläche 3. Installieren
MehrAllergen Info Pralinen Weihnachtskollektion 2015
Allergen Info Pralinen Weihnachtskollektion 2015 Sehr geehrte Kunden und Cafégäste, die mit einem Kreuz markierten allergenen Zutaten wurden im jeweiligen Erzeugnis rezepturmäßig verarbeitet. Wegen unserer
MehrBewilligungspflichtige Aktivitäten im Bereich Handel und Produktion von Rohstoffen
ROHMA-RS 2014/1 Bewilligungspflichtige Aktivitäten im Bereich Handel und Produktion von Rohstoffen Referenz: ROHMA-Rundschr. 2014/1 Erlass: 31.01.2014 Inkraftsetzung: 01.04.2014 Letzte Änderung: 01.04.2014
MehrAblauf SEPA-Lastschrift im Online-Banking
Ablauf SEPA-Lastschrift im Online-Banking 1 Allgemeines Die SEPA-Basislastschrift (CORE/B2C) und die SEPA-Firmenlastschrift (B2B) sind standardmäßig im Hauptmenüpunkt "Banking" unter dem Navigationspunkt
MehrPhilips SpeechExec Dictation
Philips SpeechExec Dictation Hub SETUP Leitfaden für Partner Was ist der SpeechExec Dictation Hub? Der SpeechExec Dictation Hub-Service ermöglicht es Kunden, sämtliche Vorteile einer professionellen Diktierlösung
MehrRichtlinie für den Zeitpunkt der Erstkontrolle
Seite: 1 von 6 EUREPGAP Richtlinie für den Zeitpunkt der Erstkontrolle Obst und Gemüse Version 1.5-Sep05 Veröffentlicht am 30. September 2005 Änderungen seit der letzten Version sind rot markiert. Seite:
MehrONLINE- UND VERSANDHANDELS- MARKT SCHWEIZ 2014
ONLINE- UND VERSANDHANDELS- MARKT SCHWEIZ 2014 Thomas Hochreutener GfK Patrick Kessler Verband des Schweizerischen Versandhandels Hergiswil, 13. März 2015 1 Detailhandel Schweiz 1990 2014 Umsatzentwicklung
MehrWhite Paper - LOHN Österreich Teilabrechnungen
White Paper - LOHN Österreich Teilabrechnungen Copyright 08/2015 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WinLine LOHN - Teilabrechnungen... 3 1.1. Einleitung... 3 1.2. Freigabe... 3 1.3. Erfassung... 3 1.3.1. Wie
MehrDie Suite (Reihe) <Circuit-Pro>
Unsere Reihe von Software und Anwendungen für allen Rennen auf Rundstrecken Die Suite (Reihe) Januar 2015 1- Die verschiedenen Produkte der Suite . 2- Schutz der Software .
MehrInhalt. meliarts. 1. Allgemeine Informationen... 2 2. Administration... 2 2.1 Aufruf... 2 2.2 Das Kontextmenü... 3 3. E-Mail Vorlagen...
Inhalt 1. Allgemeine Informationen... 2 2. Administration... 2 2.1 Aufruf... 2 2.2 Das Kontextmenü... 3 3. E-Mail Vorlagen... 4 Seite 1 von 7 meliarts 1. Allgemeine Informationen meliarts ist eine Implementierung
MehrDokumentation Managed Exchange Endkunden Anleitung
Dokumentation Managed Exchange Endkunden Anleitung Kurzbeschrieb Das vorliegende Dokument beschreibt die Verwaltung für Endkunden über das Hosting Portal. Auftraggeber/in Autor/in Markus Schütze / Daniel
MehrUmsetzung SEPA-Überweisungen in SFirm Stand: 11.11.2013
Sparkasse Trier Seite 1 von 5 Medialer Vertrieb Umsetzung SEPA-Überweisungen in SFirm Stand: 11.11.2013 Dieser Leitfaden soll Ihnen beim Umstieg vom alten inländischen DTAUS-Format auf das neue SEPA-Format
Mehr{tip4u://088} Mailinglisten
{tip4u://088} Version 4 Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung (ZEDAT) www.zedat.fu-berlin.de erleichtern es, E-Mail-Nachrichten innerhalb einer Gruppe von Personen auszutauschen oder so genannte Newsletter
MehrOPplus Branchenlösung
OPplus Branchenlösung Certified For Microsoft Dynamics NAV für Microsoft Dynamics NAV alle Versionen Factsheet BILANZ und UMSATZSTEUER gbedv GmbH & Co. KG www.opplus.de www.gbedv.de OPplus Das Modul Bilanz
MehrJens Leschmann Freier Sachverständiger für das Kreditwesen Unternehmensberater & QMB-Industrie
Unternehmensberater & QMB-Industrie QM-Systeme nach DIN EN ISO 9000 ff. Kreditgutachten KG-08-06 Bearbeitet von: Jens Leschmann Auftrag vom: 10.02.06 Auftraggeber: Reinhard Selle, Groß Haßlow Überprüfung
Mehr1. Prozesseinheit. Dienstleistung und Administration. Bestellung und deren Überwachung
1. Prozesseinheit Dienstleistung und Administration Bestellung und deren Überwachung Abgabedatum 30. März 2005 Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis Titelblatt 1/10 Inhaltsverzeichnis 2/10 PE Planung 3/10
MehrHäufig gestellte Fragen Erfahren Sie mehr über MasterCard SecureCode TM
Informationen zu MasterCard SecureCode TM 3 1. Was ist der MasterCard SecureCode TM? 3 2. Wie funktioniert MasterCard SecureCode TM? 3 3. Wie schützt mich MasterCard SecureCode TM? 3 4. Ist der Umgang
MehrDieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
MehrStatistiken und Kundenbearbeitung für Büroprofi V1.1
HANDBUCH Statistiken und Kundenbearbeitung für Büroprofi V1.1 Stand: 01.03.2010 Autor: Markus Freudenthaler Inhaltsverzeichnis 1. VORBEREITENDEN TÄTIGKEITEN... 3 1.1. KUNDENEINTEILUNG... 3 1.2. SORTIMENTSZUORDNUNG...
MehrMSC-Rückverfolgbarkeits-Standard: Version für Unternehmen im Endverbrauchergeschäft
FISCH UND MEERESFRÜCHTE AUS ZERTIFIZIERTER NACHHALTIGER FISCHEREI Marine Stewardship Council MSC-Rückverfolgbarkeits-Standard: Version für Unternehmen im Endverbrauchergeschäft Version 1.0, 20. Februar
MehrKONVERTIERUNG VON EXTERNEN DTA DATEIEN (LASTSCHRIFTEN)
ACHTUNG: Diese Anleitung gilt für die VR-NetWorld Software ab der Version 5.0 Build 33. Die VR-NetWorld Software bietet zur Erleichterung des Umstiegs auf den SEPA Zahlungsverkehr die diversesten Möglichkeiten
MehrInstruktionsheft für neue Webshop Hamifleurs
Instruktionsheft für neue Webshop Hamifleurs Instruktionen für neue Webshop Hamifleurs Gehen Sie zu www.hamifleurs.nl. Klicken Sie auf Login Kunden und es erscheint der Bildschirm auf der nächsten Seite.
MehrWSCAR-Help Fakturadaten Version 17.12.5
Fakturadaten Inhaltsverzeichnis 1 Fakturadaten... 2 1.1 Einleitung... 2 1.2 Arbeitspositionen... 2 1.3 Fahrzeuggruppen... 5 1.4 Sonstiges... 6 1.5 Textbausteine... 6 1.6 Festzeiten importieren... 7 1.7
MehrMINERGIE Online Plattform (MOP) im Kanton Aargau - Erfassung von Projekten
Version 2.0 MINERGIE Online Plattform (MOP) im Kanton Aargau - Erfassung von Projekten Ergänzungen zum Dokument "Minergie-Online-Plattform - Einführung für Planer und Antragsteller" von Minergie Auszug
MehrEnergie-und Treibhausgasbilanzierung für Unternehmen leicht gemacht
Software Energie-und Treibhausgasbilanzierung für Unternehmen leicht gemacht Zürich, 13. August 2010 ECOSPEED AG, Gerechtigkeitsgasse 20, CH-8002 Zürich, T +41-44-493-93-00, F +41-44-493-93-09 www.ecospeed.ch,
MehrCheckliste Vorbereitungsarbeiten für ELM
Checkliste Vorbereitungsarbeiten für ELM Wenn Sie die Lohndaten via ELM (elektronisches Lohnmeldeverfahren) übermitteln wollen, sind einige Punkte besonders zu beachten. Beispielsweise müssen Ihr Unternehmen
MehrAdobe Volume Licensing
Adobe Volume Licensing VIP Admin Console Benutzerhandbuch für Value Incentive Plan (VIP) Version 2.5 19. November 2013 Inhalt Was ist die VIP Admin Console?... 3 Erste Schritte mit VIP... 3 Nutzungsbedingungen
MehrBemerkungen zu SAP Business One:
Bemerkungen zu SAP Business One: SAP B1 ist ein ERP-Programm der mittleren Gestaltungsebene, also vergleichbar mit SAGE KHK und DATEV. SAP Business One mit allen Geschäftsfunktionen: Verkauf Vertriebssteuerung
MehrHinweis 1781277 - B2A: Fehlersuche BusinessConnector LStA, LStB, ELStAM
Hinweissprache: Deutsch Version: 1 Gültigkeit: gültig seit 29.10.2012 Zusammenfassung Symptom Der Hinweis bezieht sich auf die Lohnsteueranmeldung(LStA), Lohnsteuerbescheinigung(LStB) und die elektronische
MehrAudit-Bericht ISO 9001 Firma: MB Dokutec GmbH & Co. KG Kundennummer: 29558 Auftragsnummer: 70023529
Audit-Art: 9. Überwachungsaudit Audit-Grundlage / Standard / Ausgabedatum: ISO 9001:2008 ohne Produktentwicklung Ausgabe/Revisionsstand der Dokumentation 9; 31.10.2014 der Managementsysteme Audit-Zeitraum
MehrProduktionsbearbeitung. Reklamationsbearbeitung
Warenwirtschaft Verkauf Einkauf Produktionsbearbeitung Lagerverwaltung Reklamationsbearbeitung Wenn Sie Fragen haben dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter: OFFICE Telefon: 05765 / 942620
Mehr1. Einführung 2. 2. Ändern oder Anlegen einer Zahlungsbedingung auf Rechnung 2. 3. Skonto auf Rechnung darstellen 4
Inhalt 1. Einführung 2 2. Ändern oder Anlegen einer Zahlungsbedingung auf Rechnung 2 3. Skonto auf Rechnung darstellen 4 4. Anlegen der Zahlungsbedingung Lastschrift 5 5. Bankverbindung des Kunden hinterlegen
MehrZugriff auf das Across-Ticketsystem
Zugriff auf das Across-Ticketsystem Februar 2014 Version 2.2 Copyright Across Systems GmbH Die Inhalte dieses Dokumentes dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung der Across Systems GmbH reproduziert oder
MehrOPplus Branchenlösung
OPplus Branchenlösung Certified For Microsoft Dynamics NAV für Microsoft Dynamics NAV alle Versionen Factsheet BILANZ und UMSATZSTEUER gbedv GmbH & Co. KG www.opplus.de www.gbedv.de OPplus Das Modul Bilanz
MehrKfz-Kosten für Selbständige
Kfz-Kosten für Selbständige Die Frage, in welcher Form Kfz-Kosten und eine typischerweise anfallende Privatnutzung steuerlich zu berücksichtigen sind und wie dies steueroptimal gestaltet werden kann, beschäftigt
MehrAuftrag WAWI01 KFM zu WAWI Version 3.7.6
Auftrag WAWI01 KFM zu WAWI Version 3.7.6 EDV Hausleitner GmbH Bürgerstraße 66, 4020 Linz Telefon: +43 732 / 784166, Fax: +43 1 / 8174955 1612 Internet: http://www.edv-hausleitner.at, E-Mail: info@edv-hausleitner.at
MehrEnergie- und Stromsteuergesetz Spitzenausgleich- Effizienzsystemverordnung SpaEfV
Energie- und Stromsteuergesetz Spitzenausgleich- Effizienzsystemverordnung SpaEfV Hier: Anwendung von Verfahrensvereinfachungen gemäß 5 Abs. 1 letzter Satz bei der Überprüfung der Voraussetzungen nach
MehrLeitfaden für die Verwendung des Erstbemusterungsportals Version 6 22.05.13
Leitfaden für die Verwendung des Erstbemusterungsportals Version 6 22.05.13 In der Vergangenheit wurden uns per Post Erstmusterprüfberichte in Papierform zugesendet. Dies führte unnötigerweise zu Verspätungen
Mehrhyscore Sollwerte-Import Version 3.1.6, September 2007
Kurzanleitung In hyscore 3.1.6 haben wir den Import von Sollwerten für Kennzahlen wesentlich vereinfacht. Zuvor mußten alle Sollwerte, Schwellwerte und Prozentwerte für jede Kennzahl und jedes Datum in
MehrRed Hat Subscription Center E Mail Benachrichtigung. Zusammenfassung:
Red Hat Subscription Center E Mail Benachrichtigung E Mail Benachrichtigungsprozeß Prozeßdiagramm Auslieferungsbestätigung des Distributors Auslieferungsbestätigung des Resellers Benachrichtigung des Kunden
Mehrhttps://portal.microsoftonline.com
Sie haben nun Office über Office365 bezogen. Ihr Account wird in Kürze in dem Office365 Portal angelegt. Anschließend können Sie, wie unten beschrieben, die Software beziehen. HINWEIS: Ihr Account wird
MehrZentralfachschule der Deutschen Süßwarenwirtschaft, Solingen, Deutschland. Praktischer Kurs in Schokoladen- und Pralinen- Herstellung
Zentralfachschule der Deutschen Süßwarenwirtschaft, Solingen, Deutschland Praktischer Kurs in Schokoladen- und Pralinen- Herstellung - vom Kakao bis zum Endprodukt - 17. 21.10.2011 ZDS-Praktikum PRO-11
MehrHilfe für Vereine zum Einzug der Mitgliederbeiträge über unsere Internet-Filiale
1. Allgemeines Vereine erheben in regelmäßigen Abständen Beiträge von Ihren Mitgliedern. Die Abwicklung des Beitragseinzuges kann mit einer speziellen Vereinsverwaltungssoftware (z.b. SPG-Verein) durchgeführt
Mehrlibreka! Content Backoffice
libreka! Anleitung zur Einstellung und Verwaltung Ihrer Titel über das libreka! v 1.4 1 Inhalt 1 ÜBER DIESES DOKUMENT... 3 2 DAS BACKOFFICE... 3 2.1 Aufruf und Anmeldung... 3 2.2 Menü Titel Status / Zugriffsbeschränkungen...
Mehr1. SEITE MUSTERRECHNUNG
1. SEITE MUSTERRECHNUNG 1 1 Anhand der Kunden- und Rechnungsnummer können Ihre persönlichen Daten eindeutig zugeordnet werden. Bitte halten Sie diese stets bei Anfragen bereit. Unsere Mitarbeiter werden
MehrDublettenprüfung. Anwender-Dokumentation
Dublettenprüfung Anwender-Dokumentation Stand: 01/03/2011 Copyright by PDS Programm + Datenservice GmbH Alle Rechte vorbehalten. Diese Dokumentation dient als Arbeitsunterlage für BenutzerInnen der PDS-Software.
MehrEinstieg in Exact Online Anwender und Allgemeine Einstellungen
Einstieg in Exact Online Anwender und Allgemeine Einstellungen Einstellungen... 2 Finanziell... 2 Angebot... 3 Abonnement... 4 Ausgangsrechnung... 4 Intrastat... 6 Allgemein... 7 CRM... 7 Elektronische
MehrVIDA ADMIN KURZANLEITUNG
INHALT 1 VIDA ADMIN... 3 1.1 Checkliste... 3 1.2 Benutzer hinzufügen... 3 1.3 VIDA All-in-one registrieren... 4 1.4 Abonnement aktivieren und Benutzer und Computer an ein Abonnement knüpfen... 5 1.5 Benutzername
MehrWenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann das Programm nicht installiert werden.
Für die Installation der KEMPER Dendrit CAD Version benötigen Sie folgende Systemvoraussetzungen: - Microsoft Windows XP oder höher - PC mit 1 GHZ (Systemtakt) oder höher - Arbeitsspeicher 1024 MB RAM
MehrInternationale Kakao-Einkaufspolitik
Internationale Kakao-Einkaufspolitik Stand: Juli 2015 Unser Anspruch Die Unternehmensgruppe ALDI Nord (im Folgenden: ALDI Nord ) handelt einfach, verantwortungsbewusst und verlässlich. Traditionelle Kaufmannswerte
MehrKurzanleitung SEPA-Lastchriften mit der VR-NetWorld Software 5.0
Kurzanleitung SEPA-Lastchriften mit der VR-NetWorld Software 5.0 Ergänzend zum Benutzerhandbuch VR-NetWorld Software 5 wird hier dargestellt, wie bestehende Lastschriften in SEPA-Lastschriften konvertiert
MehrUmsetzung SEPA-Lastschriften im Internet-Banking Stand: 11.11.2013 Alle Änderungen in ROT
Kreissparkasse Altenkirchen Seite 1 von 10 Electronic Banking Umsetzung SEPA-Lastschriften im Internet-Banking Stand: 11.11.2013 Alle Änderungen in ROT Dieser Leitfaden soll Ihnen den Umstieg vom alten
Mehr