GUIDELINE MASSENBILANZKONTO UND REGELVERÄNDERUNGEN Für UTZ Chain of Custody Standard lizensierte Mitglieder

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1 GUIDELINE MASSENBILANZKONTO UND REGELVERÄNDERUNGEN Für UTZ Chain of Custody Standard lizensierte Mitglieder Version 1.2 Mai

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Was ist ein Massenbilanzkonto? Wer benötigt ein Massenbilanzkonto? Wer benötigt kein Massenbilanzkonto? Was sollte ein Massenbilanzkonto enthalten? Was geschieht bei negativer Bilanz auf dem Massenbilanzkonto? UTZ Regeln zur Kreditumwandlung... 5 a. Regel bis 1. Juli b. Regeln ab dem 1. Juli c. Ausnahme von den ab 1. Juli 2016 geltenden Regeln Massenbilanzkonto und Multisite-Unternehmen Neue Konversionsrate für die Verarbeitung von Kakaomasse ab dem 1. Januar Äquivalente Übersicht der aktuellen und ab 2018 geltenden UTZ Umwandlungsszenarien und Konversionsraten: Hilfe und Beratung...10 Anhang I Kakaobutter Full Premium und Kakaopulver Full Premium Anhang II...12 Elemente eines Massenbilanzkontos...12 Anhang III Häufig gestellte Fragen Regelveränderung zum 1. Juli Regelveränderungen zum 1. Januar

3 Dieses Dokument wurde auf Basis der originalen englischen Version übersetzt. Bei Fragen bezüglich der Interpretation oder Auslegung zu den Informationen in diesem Dokument möchten wir Sie auf die verbindliche englische Version verweisen. 3

4 1. Was ist ein Massenbilanzkonto? Ein Massenbilanzkonto ist eine Übersicht des jährlichen Gesamtvolumens an ge- und verkauften UTZ-zertifizierten Produkten, die innerhalb und außerhalb des UTZ Rückverfolgbarkeitssystems, dem Good Inside Portal (GIP), gehandelt werden. Es bezieht sich ausschließlich auf Kakaovolumen auf dem UTZ Massenbilanz (MB) 1 Rückverfolgbarkeitslevel. Diese Übersicht gewährleistet die Rückverfolgbarkeit von UTZ-zertifizierten Produkten für Mitglieder, die nicht ausschließlich im Good Inside Portal handeln, und gewährleistet, dass der ausgelobte Kakaogehalt der UTZ Produkte nicht höher ist als der eingekaufte Kakaogehalt der UTZ Produkte. 2. Wer benötigt ein Massenbilanzkonto? Akteure der Lieferkette (supply chain actors/sca), die nicht-pure UTZ Kakaoprodukte 2 entweder Business-to- Business (B2B) oder Business-to-Consumer (B2C) kaufen und verkaufen, benötigen ein Massenbilanzkonto (siehe Kontrollpunkte (CPs) 18 und 19 unseres Chain of Custody Standards v1.1 3 ). 3. Wer benötigt kein Massenbilanzkonto? Akteure der Lieferkette, die für ihre gesamte Produktion ausschließlich UTZ-zertifizierte Produkte einkaufen (100%) und dies auch belegen können, benötigen kein Massenbilanzkonto (CP 19). 4. Was sollte ein Massenbilanzkonto enthalten? NB: UTZ empfiehlt, Volumen in kg/ Tonnen anzugeben, wie im UTZ Rückverfolgbarkeitssystem Übersicht des Inputs an Kakaoprodukten, die als UTZ gekauft wurden: Die Bilanz der verbliebenen UTZ Volumen (pro Produkt) aus dem Vorjahr oder dem letzten Abrechnungszeitraum; Das Volumen der gekauften UTZ Produkte (pro Produkt); Für nicht-pure Kakaoprodukte der Kakaogehalt (kg oder Tonnen) in gekauften nicht-puren UTZ Produkten. GUT ZU WISSEN Ein Massenbilanzkonto dient der Rückverfolgbarkeit von UTZ Volumen. Es soll sichergestellt werden, dass UTZ Output-Volumen die entsprechenden UTZ Input-Volumen nicht übersteigen. Aus diesem Grund sind nur UTZzertifizierte Produkte im Massenbilanzkonto zu führen. Übersicht des Outputs an Kakaoprodukten, die als UTZ verkauft und ausgelobt wurden: Die Kakaozutaten je Output-Produkt; Die verkaufte Menge je Output-Produkt; Das Gesamtvolumen einer jeden Kakaozutat je Output-Produkt; Das Gesamtvolumen einer jeden Kakaozutat, das für alle Output-Produkte verwendet wurde. Die Bilanz von Inputs und Outputs Pro Kakaozutat das Gesamtvolumen des Inputs abzüglich des Gesamtvolumens, das in Output-Produkten verwendet wurde. Beachten Sie, dass die Bilanz einiger Zutaten negativ ausfallen kann. Dies kann durch einen Kredittransfer (siehe nachstehende Regeln) oder geplante Lieferungen kompensiert werden, siehe nächster Punkt. Um das Verfahren für Ihre Organisation und/oder für Ihr Zertifizierungsaudit zu vereinfachen, kann das Massenbilanzkonto auch Folgendes enthalten: Kauf-/Liefertermine, Verkaufstermine; Versandangaben (Auftragsnummern, Rechnungsnummern usw.); GIP Transaktions-IDs für jeden Kauf von puren UTZ-zertifizierten Produkten; wenn zutreffend, GIP Rückverfolgbarkeitsnummer (Tracing ID). Für weitere Informationen siehe Anhang II. 1 Für weitere Informationen sehen Sie sich bitte dieses Video an. 2 Produkt, das Kakao und eine oder mehrere Zutaten oder Produkte enthält, die nicht Kakao sind, z.b. Schokolade. Nicht-pure Kakaoprodukte werden nicht im GIP gehandelt. 3 Der Chain of Custody Standard kann hier heruntergeladen werden. 4

5 WANN MUSS MAN TRACEN? Wenn ein pures Kakaoprodukt als Endverbraucherprodukt verkauft und als UTZ ausgelobt wird (z.b. Kakaopulver) Wenn ein pures Kakaoprodukt mit Zutaten gemischt wird, die nicht Kakao sind, und als UTZ ausgelobt wird (z.b. Kakaobutter, die für Schokolade verwendet wird) Das Tracen ist der letzte Schritt des online Rückverfolgbarkeitssystems für UTZ Kakaoprodukte. Dabei wird jeweils eine eigene Rückverfolgbarkeitsnummer (Tracing ID) vergeben. 5. Was geschieht bei negativer Bilanz auf dem Massenbilanzkonto? Weist ein Massenbilanzkonto zu jeglichem Zeitpunkt eine negative Bilanz auf, sollte der Akteur der Lieferkette in der Lage sein, Nachweise für anstehende Lieferungen ausreichender Mengen an UTZ Produkten vorzulegen, um diese negative Bilanz innerhalb der kommenden zwei Monate wieder auszugleichen (siehe Kontrollpunkt 20 unseres Chain of Custody Standards v1.1 4 ). NICHT VERGESSEN Alle Kontrollpunkte im Zusammenhang mit Massenbilanzkonten (CP 18, 19 und 20) werden bei Ihrem Zertifizierungs-Audit überprüft. Ein gut und nachvollziehbar geführtes Massenbilanzkonto ist daher wichtig, um die Überprüfung durch den Auditor zu erleichtern. 6. UTZ Regeln zur Kreditumwandlung a. Regel bis 1. Juli 2016 Bis zum 1. Juli 2016 erlaubt das Massenbilanz Rückverfolgbarkeitslevel, UTZ Kredite zwischen verschiedenen Kakaoprodukten zu verschieben, umzuwandeln oder zu kompensieren und das in beide Richtungen der Kakaoverarbeitung, wie die folgende Abbildung zeigt: 4 Der Chain of Custody Standard kann hier heruntergeladen werden. 5

6 b. Regeln ab dem 1. Juli 2016 Ab dem 1. Juli 2016 können Kredite nur noch vorwärts (d. h. in Richtung der physischen Kakaoverarbeitung) verschoben werden. Des Weiteren bedeutet dies, dass die Kreditentransfer zwischen Kakaobutter und Pulver nicht mehr erlaubt ist. Kakaomassenkredite können im Verhältnis 1:1 zu Kakaobutter oder Kakaopulver verschoben werden und Kredite purer Kakaoprodukte zu nicht-puren Kakaoprodukten letztere ebenfalls im Verhältnis 1:1 (basierend auf dem Kakaogehalt des nicht-puren Produkts). Wenn ein Halbfabrikat (nicht-pures Kakaoprodukt) eingekauft wird, ist es nur notwendig, den gesamten Kakaoinhalt zu errechnen durch das Addieren aller puren Kakaozutaten (in Kakaobohnenäquivalent). Hierbei ist es nicht relevant, welche puren Kakaoprodukte (z.b.: Butter oder Pulver) enthalten sind. Beispiel I: Firma A kauft 100 kg UTZ Kakaopulver und ein konventionelles Halbfabrikat, welches Kakaobutter enhält. In diesem Fall ist ein Kreditentransfer von den UTZ Pulver Krediten auf das eingekaufte Halbfabrikat erlaubt und dieses kann als UTZ verkauft werden. Wenn ein Halbfabrikat eingekauft wird, werden die verschiedenen Kakaozutaten außer Acht gelassen und ist nur der gesamte Kakaoinhalt relevant. Beispiel II: Firma B kauft 100 kg UTZ Halbfabrikate mit einem gesamten Kakaoinhalt von 30 kg. Die Firma kauft zudem konventionelles Kakaopulver für ihre Schokoriegelproduktion. In diesem Fall ist ein Kreditentransfer von dem eingekauften Halbfabrikat auf das Kakaopulver nicht erlaubt. Der Schokoriegel kann nicht als UTZ-zertifizert verkauft werden, da so Kredite rückwärts verlegt werden würden. Beispiel III: Firma C kauft 100 kg UTZ Kakaobutter. Die Firma kauft zudem konventionelles Kakaopulver für ihre Schokoriegelproduktion. In diesem Fall ist es nicht möglich die Kakaobutter-Kredite auf das Kakaopulver zu verlegen und den Schokoriegel als UTZ-zertifizert zu verkaufen. Ein Kreditentransfer zwischen Kakaobutter und Pulver ist nicht mehr möglich. c. Ausnahme von den ab 1. Juli 2016 geltenden Regeln Seit dem 1. Juli 2016 kann eine Ausnahme dann angewendet werden, wenn Unternehmen pure Kakaoprodukte und Halbfabrikat als Zutaten für die Verwendung im gleichen Produkt/SKU einkaufen. In diesem Fall können Kredite von Halbfabrikaten verwendet werden um den Anteil von konventionellem purem Kakao im Produkt 6

7 abzudecken. Diese Ausnahme gilt nur für das/die Produkt(e)/SKU(s), das/die sowohl pure als auch nicht-pure Zutaten enthält/enthalten; wenn das Unternehmen noch andere Produkte herstellt, in denen nur pure Kakaozutaten verwendet werden, gilt diese Ausnahme nicht für die in diesem Produkt verwendeten puren Kakaozutaten. Beispiel: Ein Hersteller produziert Trüffelpralinen, die hauptsächlich aus Kuvertüre bestehen, aber auch eine geringe Menge an Pulver enthalten. Er kann dafür UTZ Schokoladenkuvertüre und eine geringe Menge konventionellen Kakaopulvers einkaufen; die Kredite aus zusätzlich eingekauftem Volumen an UTZ Schokoladenkuvertüre können genutzt werden, um den Gehalt an konventionellem Kakaopulver in den Pralinen abzudecken. Wenn der gleiche Hersteller noch ein weiteres UTZ Produkt herstellt, für das nur Kakaopulver verwendet wird, muss dieses Kakaopulver als UTZ eingekauft werden und kann nicht mit Krediten aus eingekauften UTZ Halbfabrikaten UTZ Kakaoprodukten (z.b. Kuvertüre) kompensiert werden. Bei der Erfassung der Volumen im Massenbilanzkonto kann das Volumen des verwendeten puren Kakaoprodukts als Teil der Bilanz nicht-purer Kakaoprodukte berechnet werden. 7

8 7. Massenbilanzkonto und Multisite-Unternehmen Sollte es sich bei dem Lieferkettenakteur um ein Multisite-Unternehmen handeln, d. h. um ein Unternehmen, das diverse Betriebsstandorte umfasst, die einer zentralen Verwaltung unterstehen und unter einem einzigen Mitgliedskonto zertifiziert sind 5, ist es erlaubt, Kredite von einem Betrieb auf einen anderen zu übertragen. In einem solchen Fall sollte das Massenbilanzkonto, das den gesamten In- und Output aller Betriebe ausweist, durch die Zentralverwaltung geführt werden. 8. Neue Konversionsrate für die Verarbeitung von Kakaomasse ab dem 1. Januar 2018 Die aktuelle Umwandlung von 1:1 (z.b. 100 t Kakaomasse werden umgerechnet in 100 t Kakaobutter oder 100 t Kakaopulver) wird ab dem 1. Januar 2018 in einen Umrechnungskurs von 1:0,5:0,5 geändert, was bedeutet, dass 100 t Kakaomasse in die gleichwertige Menge von 50 t Kakaobutter und 50 t Kakaopulver umgerechnet werden. Ab dem 1. Januar 2018 werden alle Umwandlungen von Kakaomasse innerhalb GIP automatisch nach diesem neuen Umrechnungskurs vorgenommen; so auch die Umwandlung von Volumen, die vor diesem Datum im GIP gekauft wurden oder zu diesem Stichtag dort auf Lager sind. Bitte beachten Sie: Die neuen Konversionregeln berücksichtigen nicht, wann UTZ Kakaomasse eingekauft, physisch bei Ihnen eingetroffen oder im GIP bestätigt worden ist. Sobald ab dem Stichtag 1. Januar 2018 im GIP Kakaomasse (MB) im Trading & Stock konvertiert wird, gilt die neue Konversionrate. 9. Äquivalente In manchen Situationen kann es nützlich sein, alle Input- und Output-Kredite in Äquivalenten zu berechnen. In der Tabelle unten können Sie sehen, welche Konversionsrate Sie für die Berechnungen nutzen sollten. Möglicherweise ist keine Umwandlung nötig, wenn Ihr Unternehmen nur UTZ Schokolade als Bulkware/nicht-pure Kakaoprodukte einkauft: Die Kakao-Outputvolumen werden ebenso wie die Kakao-Inputvolumen auf der Grundlage des Kakaogehalts des nicht-puren Kakaoprodukts als Schokolade in Form von Bulkware dargestellt. 5 Weitere Informationen finden Sie im Certification Protocol, Seite 23 8

9 10. Übersicht der aktuellen und ab 2018 geltenden UTZ Umwandlungsszenarien und Konversionsraten: Umwandlungsszenario für Massenbilanzkonten Bis 30. Juni 2016 Ab 1. Juli 2016 und bis 31. Dezember 2017 Ab 1. Januar 2018 Bohnen zu Kakaomasse 0,82 0,82 0,82 Kakaomasse zu Bohnen 1,22 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Kakaomasse zu Butter oder Pulver 1:1 1:1 Nicht erlaubt Kakaomasse zu Butter und Pulver n. z. n. z. 1:0,5 0,5 Pulver oder Butter zu Bohnen 1,22 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Pulver oder Butter zu Kakaomasse 1:1 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Butter zu Pulver 1:1 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Pulver zu Butter 1:1 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Kakaomasse zu Butter Full Premium* 0,5 0,5 0,5 Kakaomasse zu Pulver Full Premium* 05 0,5 0,5 Nicht-pure Kakaoprodukte (z.b. Schokolade als Bulkware, Raspelschokolade) Basierend auf dem prozentualen Kakaogehalt Kakaomasse zu nicht-purem Kakaoprodukt (Kakaogehalt) Pulver zu nicht-purem Kakaoprodukt (Kakaogehalt) Butter zu nicht-purem Kakaoprodukt (Kakaogehalt) 1:1 1:1 1:1 1:1 1:1 1:1 1:1 1:1 1:1 Nicht-pures Kakaoprodukt (Kakaogehalt) zu Butter 1:1 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Nicht-pures Kakaoprodukt (Kakaogehalt) zu Pulver 1:1 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Nicht-pures Kakaoprodukt (Kakaogehalt) zu Kakaomasse 1:1 Nicht erlaubt Nicht erlaubt Nicht-pures Kakaoprodukt zu nicht-purem Kakaoprodukt (Kakaogehalt) * Für weitere Informationen zu den Full Premium Produkten siehe Anhang I. 1:1 1:1 1:1 Für eingekaufte Halbfabrikte ist es nicht notwendig zu wissen, welche puren Kakaozutaten in dem Produkt enhalten sind, sondern nur was der Gesamtinhalt an Kakao in dem Produkt ist also alle verschiedenen puren Kakaozutaten addiert. Wenn Sie Halbfabrikate produzieren, können Sie in Sektion b dieses Dokuments mehr Informationen zum Kreditentransfer finden. 9

10 11. Hilfe und Beratung Wenn Sie noch Fragen zu Ihrem Massenbilanzkonto oder zum UTZ Kakaoprogramm haben, wenden Sie sich bitte an 10

11 Anhang I Kakaobutter Full Premium und Kakaopulver Full Premium Seit dem 1. Oktober 2015 sind zwei neue Kakaoprodukte im GIP erhältlich: Kakaobutter Full Premium Kakaopulver Full Premium Diese Produkte haben aus zwei Gründen einen anderen Namen: 1. Um Sie innerhalb der Lieferkette von der regulären Ware (Kakaobutter und Kakaopulver) zu unterscheiden, die unter Anwendung der Konversionsrate 1:1 gewonnen wird. 2. Sie unterscheiden sich von den bisherigen Kakaobutter- und Kakaopulverprodukten durch die Konversionsrate, die im Rahmen ihrer Gewinnung aus Kakaomasse angewendet wird. Statt der Konversionsrate 1:1 (100 t Kakaomasse = 100 t Kakaobutter oder 100 t Kakaopulver), die für die regulären Produkte gilt, wird für Full Premium Produkte eine Konversionsrate von 1:0,5 angelegt, also 100 t Kakaomasse = 50 t Kakaobutter Full Premium oder 50 t Kakaopulver Full Premium. Die übrigen 50 t des Output-Produkts (Butter oder Pulver, je nach gewählter Konversion) werden aus dem System entfernt. Auf diese Weise kann kein Anspruch auf das entfernte Produkt erhoben werden (das physische Volumen des entfernten Nebenprodukts wird als konventionelle Ware weiterverkauft). Im folgenden Beispiel berechnet sich die UTZ-Prämie für die Butter Full Premium aus der/über die Gesamtmenge an Bohnen (hier 244 t), die für die Gewinnung der Butter verwendet wurde, siehe Abbildung (das umgekehrte Szenario die Umwandlung in ausschließlich Pulver ist ebenso möglich: Output = 100 t Pulver und 0 t Butter): Wenn Ihre Organisation diese Produkte verarbeitet oder einkauft, berechnet sich aufgrund der unterschiedlichen Konversionsrate auch die Umwandlung zu Kakaomasse- oder Kakaobohnenäquivalenten in anderer Weise, so dass diese Umwandlungen auf dem Massenbilanzkonto separat erfasst werden müssen. Umwandlungsszenario für Massenbilanzkonten Bis 30. Juni 2016 Ab 1.Juli 2016 und bis 31. Dezember 2017 Ab 1. Januar 2018 Kakaomasse zu Butter Full Premium* 0,5 0,5 0,5 Kakaomasse zu Pulver Full Premium* 0,5 0,5 0,5 * Wenn Sie Fragen haben oder mit diesen Produkten handeln wollen, wenden Sie sich bitte an membersupport@utz.org. 11

12 Anhang II Elemente eines Massenbilanzkontos Die folgende Tabelle führt die im Beispiel enthaltenen Elemente eines Massenbilanzkontos auf und erläutert sie. Element Leitfaden Input Die Bilanz der UTZ Volumen (pro Übertragen Sie für sämtliche Produkte die jeweilige positive oder Produkt) aus dem Vorjahr falls negative UTZ Bilanz aus dem Vorjahr oder dem letzten gegeben; Abrechnungszeitraum Das Volumen an eingekauftem UTZ Produkt (pro Produkt); Für nicht-pure Kakaoprodukte der Kakaogehalt (kg oder t) in gekauftem nicht-puren UTZ Produkt; Pro Output-Produkt: die enthaltenen Kakaozutaten Pro Output-Produkt: die Verkaufsmengen Pro Output-Produkt: das Gesamtvolumen einer jeden Kakaozutat Das Gesamtvolumen aller Kakaozutaten, die für die Gesamtheit aller Output- Produkte verwendet wurden Pro Kakaozutat: das Gesamtvolumen des Inputs abzüglich des Gesamtvolumens, das in Output-Produkten verwendet wurde Erfassen Sie die Volumen der puren UTZ Kakaoprodukte (Kakaobohnen, -masse, -butter und -pulver) sowie die Namen und Volumen der Halbfabrikate, die eingekauft wurden. Berechnen Sie bei nicht-puren Produkten den Kakaogehalt. Beispiel: Der gesamte Kakaogehalt von 100 kg Schokoladenkuvertüre mit 50% Kakaogehalt ist 50 kg. Output Enthält das Output-Produkt Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopulver und/oder ein nicht-pures Kakaoprodukt? Wie viele Output-Produkte wurden verkauft und als UTZ ausgelobt? Wie hoch war das Volumen an Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopulver und/oder jeglichem nicht-puren Kakaoprodukt, das in dem Output- Produkt verwendet wurde? Beispiel: Das Output-Produkt ist Schokolade und UTZ Kakaobutter wurde als Input verwendet Schokoladentafeln wurden als UTZ verkauft, für die 300 kg an UTZ Kakaobutter verarbeitet wurden. Fassen Sie nach Berechnung des Gesamtvolumens einer jeden Kakaozutat pro Output-Produkt die jeweils gleichartigen Volumen für alle Output-Produkte zusammen. Beispiel: Die Output-Produkte sind ein Compound, für das Sie 500 kg Kakaobutter eingesetzt haben, und eine Schokolade, in der 400 kg Kakaobutter verarbeitet wurden. Das Gesamtvolumen an Kakaobutter, das in Ihrem Massenbilanzkonto aufgeführt werden sollte, beträgt 900 kg. Bilanz Input minus Output eines jeden puren Kakaoprodukts und Kakaogehalt von nicht-puren Kakaoprodukten. Beispiel: Der Input an Kakaobutter liegt bei 800 kg und der Output bei 900 kg, die Bilanz beträgt -100 kg. In diesem Fall sehen Sie bitte Punkt 5 und 6. Optionale Elemente (erleichtern die Prüfung des Massenbilanzkontos) Kauf-/Liefertermine, z.b.: Datum Verkaufstermine Versandangaben z.b. Auftragsnummer, Kundennummer usw. GIP Transaktion-IDs Jede Transaktion, die im GIP durchgeführt wird, erzeugt eine eigene ID- Nummer. Alle Inputs purer Kakaoprodukte sollten eine eindeutige GIP- Transaktions-ID aufweisen. Rückverfolgbarkeitsnummer, die Jede Trace -Aktivität, die im GIP ausgeführt wird, erzeugt eine eigene zum verfolgten Produkt gehört Rückverfolgungsnummer. Die im Massenbilanzkonto angegebenen Volumen von puren Produkten, die für die Produktion nicht-purer Produkte verwendet wurden, sollten mit den im GIP rückverfolgten Volumen übereinstimmen. 12

13 Anhang III Häufig gestellte Fragen Regelveränderung zum 1. Juli Kann ich UTZ Kakaopulver-Kredite auf konventionell eingekaufte Halbfabrikate verlegen, die Kakaobutter oder Kakaomasse enthalten? Ja, es ist möglich UTZ Kredite von allen puren Kakaoprodukten (Masse, Butter, Pulver) mit einer Konversionsrate von 1:1 auf ein konventionelles Halbfabrikat zu verlegen. Hierbei kann außer Acht gelassen werden, welche puren Kakaoprodukte in dem Halbfabrikat enthalten sind. Sollten Sie die Halbfabrikate allerdings selbst herstellen und dabei pure Kakaoprodukte verwenden, müssen Sie sicherstellen, dass Sie über genügend UTZ Kredite verfügen, die auf die puren Kakaozutaten im Produkt verlegt werden können (hierbei müssen Sie beachten, dass die Kreditenumwandlung nur vorwärts möglich ist). Ansonsten ist es nicht möglich, das von Ihnen hergestellte Produkt als UTZ zertifiziert zu verkaufen. 2. Kann ich noch immer alle Kakaokredite addieren, die ich eingekauft und verkauft habe Nein, dies ist nicht mehr möglich. Alle UTZ Kakaokredite (In- und Output) müssen separat im Massenbilanzkonto gelistet werden. Mit Hilfe des Massenbilanzkontos muss nachvollzogen werden können, welches Produkt als UTZ eingekauft worden ist und auf welches Produkt die jeweiligen UTZ Kredite verlegt worden sind. Hierbei muss deutlich sein, dass UTZ Kredite nur vorwärts verlegt worden sind. Regelveränderungen zum 1. Januar Meinen Vertrag habe ich schon 2017 abgeschlossen, die Transaktion im GIP allerdings erst Kann ich die alte Konversionsrate noch verwenden? Nein, wenn Sie ein Volumen 2018 im GIP erhalten und auf konvertieren klicken, gilt automatisch die neue Konversionsrate, auch wenn der Vertrag mit Ihrem Lieferanten schon 2017 abgeschlossen worden ist oder Sie die Ware bereits 2017 erhalten haben. 2. Können wir UTZ Kakaomasse im Voraus einkaufen um den Einfluss dieser neuen Regelung zu minimalisieren oder gibt es hier Einschränkungen bezüglich Zeitpunkt und Volumen? Ja, es ist erlaubt Volumen im Voraus einzukaufen und es gibt bezüglich Zeitpunkt und Volumen keine Einschränkungen. Wichtig: Das Einkaufsdatum ist in diesem Kontext nicht relevant. Möchten Sie allerdings die jetzige Konversionsrate anwenden, ist es wichtig, dass das Lieferdatum (also wenn Sie das UTZ Kakaomassen Volumen im GIP erhalten) als auch das Konvertieren noch im Jahr 2017 stattfinden. Sie können Volumen von Ihrem Lieferanten 2017 einkaufen, dieses aber erst 2018 als physische Lieferung und als Volumen in GIP erhalten. In diesem Fall gilt die neue Konversionsrate, sobald Sie auf konvertieren klicken. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Lieferanten und beachten Sie den Zeitpunkt der Lieferung und das Empfangsdatum des betreffenden Volumens in Ihrem GIP Account. 3. Ist es erlaubt im Dezember 2017 die gesamte Kakaomasse in Kakaobutter zu konvertieren? Ja, dies ist auf Grund der Massenbilanzregeln, die 2017 gelten, erlaubt. Ab dem 1. Januar 2018 gelten, wenn Kakaomasse konvertiert wird, die neuen Regelungen und diese wird automatisch zu 50% in Kakaobutter und zu 50% in Kakaopulver konvertiert. 13

14 4. Auf welche Art und Weise wird die neue Konversionsrate den Preis von UTZ Kakaobutter oder Pulver beeinflussen? Wir wissen nicht, ob dies Einfluss auf den Preis von UTZ Kakaoprodukten hat. Dies ist abhängig von der Kakaobutter/pulver Balance Ihres Lieferanten. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihren Lieferanten. 14

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