Ein neues Politisches Statut für das Baskenland. Ein Vorschlag für das Zusammenleben

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1 Ein neues Politisches Statut für das Baskenland Ein Vorschlag für das Zusammenleben

2 Am 25. Oktober 2003 hat die Baskische Regierung einen Vorschlag zur Änderung des seit 1979 gültigen Autonomiestatuts verabschiedet und dem baskischen Parlament ein neues Politisches Statut für das Baskenland zur Debatte vorgelegt. Dieses neue Statut basiert auf der Anerkennung des Rechtes der baskischen Bürger und Bürgerinnen, ihre Zukunft selbst zu bestimmen und schlägt ein neues Modell der Beziehungen zum spanischen Staat auf der Grundlage der freien Assoziierung unter gegenseitiger Respektierung und Anerkennung vor. Dieses neue Statut baut auf vier Prinzipien auf: JA ZU DEN MENSCHENRECHTEN JA ZUM DIALOG JA ZUR RESPEKTIERUNG DES WILLENS DER BASKISCHEN GESELLSCHAFT JA ZUM WOHLSTAND FÜR ALLE IM BASKENLAND LEBENDEN MENSCHEN

3 Warum dieser Vorschlag der Baskischen Regierung? Weil es ein Vorschlag zur Erhöhung unseres Wohlstands ist. Nach 24 Jahren hat die baskische Gesellschaft ein Recht auf ein neues Politisches Statut zur Verbesserung unseres Zusammenlebens, Erweiterung unserer Selbstregierung und Erhöhung des Wohlstands aller baskischen Bürger und Bürgerinnen. Weil es ein legitimer Vorschlag ist. Die Baskische Regierung hat die volle politische, rechtliche, soziale und institutionelle Legitimität, den Vorschlag eines neuen Statuts vorzulegen, damit dieser im Baskischen Parlament debattiert und anschließend mit dem spanischen Staat verhandelt wird.

4 Warum dieser Vorschlag der Baskischen Regierung? Weil es ein demokratischer Vorschlag ist. Der Vorschlag ist offen für Beiträge aus allen politischen Parteien und von allen wirtschaftlichen und sozialen Vertretern der baskischen Gesellschaft. Er ist demokratisch, weil jeder einzelne von uns baskischen Bürgern und Bürgerinnen persönlich mit seiner Stimme entscheiden wird, wie wir untereinander leben wollen und welches Verhältnis zum spanischen Staat wir wünschen. Weil es ein moderner Vorschlag ist. Hier werden keine Brüche formuliert, sondern ein neues Modell vorgestellt, damit wir Basken mit dem spanischen Staat zusammenleben können, ohne unsere Identität zu verlieren und damit wir in Europa und der Welt eine eigene Stimme haben.

5 Die drei Grundpfeiler des neuen Statuts: Das Baskische Volk ist ein Volk Europas mit eigener Identität. Das Baskische Volk hat das Recht, über seine Zukunft selbst zu entscheiden, wie das vom Baskischen Parlament proklamierte und international anerkannte Recht auf Selbstbestimmung der Völker vorsieht. Um dieses Recht ausüben zu können, steht es den Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinschaft des Baskenlandes, Navarras und Iparralde jeweils zu, dass sie in einem Referendum befragt werden und ihr Wille respektiert wird.

6 Basierend auf diesen drei Grundpfeilern schlagen die Bürger der Gemeinschaft des Baskenlandes, das die Territorien Araba, Biskaya und Gipuzkoa umfasst, als integraler Bestandteil des Baskischen Volkes in Ausübung unseres demokratischen Willens und kraft ihrer historischen Rechte ein neues Politisches Statut der freien Assoziierung mit dem spanischen Staat vor.

7 Die wesentlichen Aspekte des neuen Politischen Statuts des Baskenlandes 1.-Verteidigung der Menschenrechte, Anerkennung der nationalen baskischen Identität und das Recht, über die eigene Zukunft zu entscheiden. 2.-Freiheit bezüglich der Beziehungen, die mit der Foralen Gemeinschaft Navarra und den Baskischen Territorien von Iparralde (Nordbaskenland) unterhalten werden. 3.-Eine autonome Judikative, die zusammen mit der Legislative und der Exekutive die selbständige Regierung des Baskenlandes ausmachen.

8 Die wesentlichen Aspekte des neuen Politischen Statuts des Baskenlandes 4.-Erweiterung unserer selbständigen Regierung, um den Wohlstand und die Lebensqualität aller Basken zu erhöhen. 5.-Eine eigene Stimme in Europa und in der Welt. 6.-Ein Modell von Garantien, das eine einseitige Einschränkung oder Veränderung des neuen Statuts verhindern.

9 Verteidigung der Menschenrechte, Anerkennung der nationalen baskischen Identität und das Recht, die eigene Zukunft selbst zu bestimmen. Es wird eine Charta der Bürgerlichen und Politischen Rechte und Pflichten der Baskischen Bürger verabschiedet, in der der Verteidigung der Menschenrechte und der Freiheit aller Menschen besonderer Vorrang eingeräumt wird. Neben der spanischen Nationalität wird die baskische Nationalität offiziell für alle baskischen Bürger und Bürgerinnen ohne irgendeine Diskriminierung anerkannt. Die baskischen Institutionen können Referenden einberufen, um die baskischen Bürger und Bürgerinnen über alle Entscheidungen, die deren Zukunft betreffen, zu befragen. Das Baskische Parlament ist zur Anerkennung politischer Parteien, gewerkschaftlicher Organisationen und Arbeitgebervereinigungen im Rahmen des Baskenlandes berechtigt.

10 Freiheit bezüglich der Beziehungen, die mit der Foralen Gemeinschaft Navarra und den Baskischen Territorien Iparraldes (Nordbaskenland) unterhalten werden. Die Bürger und Bürgerinnen des Baskenlandes, Navarras und Iparraldes haben als integrale Teile des Baskischen Volkes das Recht, die politischen Bindungen und Beziehungen einzugehen, die ihrem Willen entsprechen, ohne gesetzliche Hindernisse, ohne externe Einschränkungen oder Verbote. Diese Beziehungen können sich auf kommunaler und territoriales Ebene entwickeln. Dabei können die Instrumente der Zusammenarbeit und die Organe festgelegt werden, die als geeignet erachtet werden. Es besteht die Möglichkeit, in der Zukunft eine gemeinsame politische Struktur zu schaffen, sofern die Bürger und Bürgerinnen der jeweiligen Gemeinschaften und Territorien des Baskischen Volkes sich dafür entscheiden.

11 Eine autonome Judikative Der Oberste Justizgerichtshof des Baskenlandes ist das oberste Organ der Judikative in unserer Gemeinschaft. Die baskischen Richter werden über alle im Baskenland begangenen Straftaten befinden, unter Anwendung der gleichen rechtlichen Kriterien wie im spanischen Staat. Es wird ein Baskischer Rat des Richterstands mit renommierten Richtern gebildet, die vom Baskischen Parlament und von den baskischen Richtern selbst ernannt werden und denen die Aufgabe der Leitung der Judikative im Baskenland zukommt. Der Baskische Rat des Richterstands wird den Vorsitzenden des Obersten Justizgerichtshofs des Baskenlandes und den Oberstaatsanwalt des Baskenlands ernennen. Der Baskische Rat des Richterstands wird seine Funktionen in Zusammenarbeit mit dem Obersten Rat des Richterstandes des spanischen Staates ausführen.

12 Erweiterung unserer selbständigen Regierung zur Erhöhung des Wohlstands. Das neue Statut sieht eine Vertiefung unserer selbständigen Regierung und der von den baskischen Institutionen betriebenen öffentlichen Politiken vor. Eine stärkere selbständige Regierung bedeutet mehr Wohlstand für alle baskischen Bürger und Bürgerinnen.

13 Die Kompetenzen der baskischen Institutionen Alleinige Kom petenzen allgemeinen Charakters: Maßnahmen der Institutionalisierung und selbständigen Regierung, sowie Regelung der Zeichen unserer Identität. Maßnahmen im Bereich Bildung, Kultur und Sport, einschließlich der Anerkennung der baskischen Nationalmannschaften. Maßnahmen auf linguistischem Gebiet. Die baskische Sprache. Maßnahmen auf dem Gebiet Soziales und Gesundheit, zur Verbesserung der Qualität der baskischen Gesundheitsversorgung und der sozialen Betreuung benachteiligter Menschen. Steuern und Finanzen. Steuer-, Finanz- und Abgabenpolitik, um über unsere eigenen w irtschaftlichen Mittel zu verfügen und sie zu verwalten. Maßnahmen auf den Gebieten Raumordnung, Wohnraum und Umwelt. Infrastrukturen und Verkehr. Maßnahmen zur Regelung und Förderung wirtschaftlicher und sektorieller Aktivitäten im Baskenland. * In diesen Bereichen verfügt das Baskenland über vollständige Befugnis zur Gesetzgebung und Ausführung aller Gesetze und öffentlicher Politiken als Alleinverw altung. * Das von den Baskischen Institutionen ausgehende Alleinige Kompetenzen mit spezifischem Charakter: Sicherheit und Ordnung: Der Ertzaintza (baskische Polizei) wird die Sicherheit und der Schutz von Personen und Sachen übertragen. Die Sicherheitskräfte des Staates sind ausschließlich für die alleinigen Kompetenzen des Staates innerhalb des Baskenlandes zuständig. Eine gemischte Kommission koordiniert beide Polizeikörper bei Vergehen, die sowohl das Baskenland als auch den Staat betreffen. Sozial- und arbeitsrechtliche Politiken und Beschäftigungspolitik: Alleinige Kompetenzen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Beschäftigung, Bildung, Gefahrenvorbeugung und Tarifverhandlungen. Es werden Wege der Kooperation mit dem Staat und Europa festgelegt. Politiken der Sozialen Absicherung: Gesetzgeberische und verwaltungsmäßige Kompetenzen auf den Gebieten soziale Vorbeugung und Sozialversicherung. Eigene Haushaltsposten und Einzug der Sozialversicherungsbeiträge. Im Rahmen der Wirtschaftsvereinbarungen wird der ökonomische Umlauf reguliert, der das Prinzip der

14 Eine eigene Stimme in Europa und in der Welt Wir Basken sind kein isoliertes Volk. Das waren wir nie. Das Baskische Volk ist seit seinen Anfängen ein Teil Europas. Folglich hat die Gemeinschaft des Baskenlandes, als integraler Bestandteil des Baskischen Volkes, ein Recht darauf,in Europa und der Welt mit eigener Stimme zu sprechen. In diesem Zusammenhang sieht das neue Statut u.a. folgende Aspekte vor: Das Baskenland kann seine Interessen und Kompetenzen direkt vor der Europäischen Union vertreten, einschließlich der Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Das Baskenland wird im Rahmen der Wahlen zum Europäischen Parlament einen einzigen Wahlkreis bilden. Die Baskische Regierung kann offizielle Vertretungen im Ausland einrichten. Internationale Verträge bedürfen der Zustimmung der baskischen Institutionen, wenn diese Verträge die Kompetenzen dieser Institutionen betreffen. Das Baskenland wird eine aktive Politik der Solidarität und Kooperation mit den Entwicklungsländern vornehmen. Das Baskenland kann als Nation ohne Staat in internationalen Organisationen vertreten sein.

15 Festlegung eines bilateralen Systems von Garantien mit dem Staat, die die einseitige Modifizierung des unterzeichneten Abkommens verhindern. In diesem Zusammenhang sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Die Bildung einer bilateralen Kommission zwischen dem Baskenland und dem Staat, als stabiles Forum für Dialog und Verhandlung. Die Anpassung des Verfassungsgerichts durch Schaffung einer spezifischen Kammer, in der die Probleme behandelt werden, die sich aus Interpretation und Anwendung des neuen Statuts ergeben. Diese spezifische Kammer wird zu gleichen Teilen mit vom Verfassungsgericht und vom Baskischen Parlament ernannten Personen besetzt. Der Staat darf keinerlei Zwangsmaßnahmen anwenden, die eine einseitigen Einschränkung der selbständigen Regierung des Baskenlandes zur Folge hätten. Das Statut kann durch Verhandlungen mit dem Staat modifiziert werden, wenn diese das Recht der baskischen Gesellschaft auf Selbstbestimmung ihrer Zukunft anerkennen.

16 Wie sieht das weitere Vorgehen aus? Eine für den Dialog offene Debatte Nach der Verabschiedung des Vorschlags durch die Baskische Regierung und der Vorlage vor dem Baskischen Parlament am vergangenen 25. Oktober beginnt ein Prozess, der offen ist für den Dialog, für die Teilnahme der baskischen Gesellschaft und für die parlamentarische Debatte. Wunsch der Baskischen Regierung ist es, dass es sich um eine flexible und ernsthafte Debatte handelt, in der alle Beiträge Berücksichtigung finden, um den bestmöglichen Konsens zu erzielen. Denn das Wichtige ist nicht die Ausgangsbasis, sondern der endgültige Vorschlag, der letztlich erreicht wird. Verabschiedung durch das Baskische Parlament Nach Abschluss diese Prozesses des Dialogs und der Beiträge, muss der erzielte endgültige Vorschlag mit absoluter Mehrheit vom Baskische Parlament verabschiedet werden. Weiterleitung an das Spanische Parlament und Verhandlungen mit dem Staat. Der von dem Baskischen Parlament verabschiedete Vorschlag wird zur Bearbeitung an das Spanische Parlament weitergeleitet und parallel dazu wird ein Verhandlungsprozess mit dem Staat eröffnet. Ratifizierung durch die Baskische Gesellschaft Am Ende dann wird die Baskische Gesellschaft selbst in einem Umfeld der Gewaltfreiheit und ohne Ausschluss in einem Referendum über die Ratifizierung des Vorschlags zu einem neuen Politischen Statut für das Zusammenleben entscheiden.

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