Steuerungsverbund Psychische Gesundheit Oberbayern Südwest oder: wer zahlt schafft an
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- Ida Scholz
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1 Steuerungsverbund Psychische Gesundheit Oberbayern Südwest oder: wer zahlt schafft an Modellregion des Bezirks Oberbayern Weilheim-Schongau, Bad Tölz- Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Starnberg, Miesbach
2 Erste Änderung: Nicht mehr: Steuerungsverbund Psychische Gesundheit Oberbayern Südwest, sondern: Verbund Psychische Gesundheit Oberbayern Südwest: Warum?
3 Es gibt bestimmte Interessen, insbesondere beim Bezirk Oberbayern, die Steuerung begrenzen wollen auf die Regionalen Steuerungsverbünde, gleichbedeutend mit dem Standardversorgungsgebiet, in der Fläche identisch mit den Landkreisen mit zwischen und Einwohnern
4 Der Überregionale Steuerungsverbund (ÜSV) der Versorgungsregion Oberbayern Süd-West hat auf einer Klausur der Landkreis -PSAG`s mit den Klinikdirektoren des Versorgungsgebiets (Agatharied, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg/ Lech, Gauting) am folgende Gründsätze beschlossen:
5 1. Enge Vernetzung und Koordination -innerhalb der Landkreis- PSAG/ GPV/ SPG -innerhalb des VPG Obb. Süd-West 2.Verantwortliche Einbindung aller Sozialleistungsträger -in den überregionalen VPG Obb. SW -Anlass- und Bedarf bezogen in die regionale SPG
6 Wer ist das: 1.GKV 2.DRV 3.BA 4.ARGE 5.Jugendhilfe 6. Pflegeversicherung 7. Sozialhilfe SGB V VI III II VIII XI XII Und zwar alle!
7 3. Verantwortliche Einbindung der kommunalen Politik - Landratsamt, Gesundheitsamt - Bezirksräte, Landräte, Kreisräte, Gemeinde-/ Stadträte, Bürgermeister
8 4. Einheitliche Geschäftsordnungen für regionale und überregionale SPG`s 5. Klare Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzzuordnung 6.Psychiatrieberichterstattung 7.Feststellung und Sicherung des regionalen Bedarfs 8. Schaffung eines Koordinierungsbüros auf der Ebene des VPG Oberbayern Südwest
9 Aufgaben des Koordinierungsbüros im VPG Oberbayern Südwest 1.Förderung der Schnittstellen ambulantstationär-ambulant 2. Koordination der AG auf Landkreisebene 3. Auswertung von Erfahrungen mit Teilhabeund Hilfeplanung 4. Initiierung von regionaler Beratung (gemeinsame Servicestellen, 22 ff. SGB IX) 5. Koordinierung der regionalen Bedarfe 6. Verbindung zu den Leistungsträgern
10 Aufgaben des Koordinierungsbüros im VPG Oberbayern Südwest 7. Koordination Mitarbeiterqualifizierung 8. Öffentlichkeitsarbeit 9. Geschäftsführung des VPG Obb. SW 10. Koordinierung der Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget 11. Regionale Budgetverwaltung 12. Koordination regionaler Hilfeplanung 13. K. regionaler Personenkonferenzen 14. K. individuelle Beratung 15. Beratung und Vermittlung bei Schnittstellenproblemen, leistungsträger übergreifend
11 Das war am Was ist der Stand der Dinge am ? 1. Die GO sind harmonisiert 2. Die Vorsitzenden der SPG`s treffen sich regelmäßig 3. Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung des VPG OSW statt, verbunden mit einer Fachtagung 4. Seit findet eine Bestandsaufnahme der SPG`s im VPG OSW durch eine unabhängige Institution (FOGS, Köln, vertreten durch Herrn Oliva) statt. Auftraggeber ist der Bezirk Oberbayern, Ziel der Erhebung ist die Beschreibung des Ist- Zustandes der regionalen Organisation der SPG`s als Voraussetzung für die Regionalisierung der Steuerungsaufgaben.
12 5. Das Wichtigste: Innerhalb der regionalen SPG`s und zumindest im Vorstand des VPG OSW besteht: man kennt sich, man trifft sich, man tauscht sich aus, man stimmt sich ab, kurz: es besteht Beziehung
13 Beziehung ist das Wichtigste Agens in der Versorgung psychisch kranker Menschen. Wie können wir Beziehung organisieren bei den Aufgaben der regionalen Versorgung?
14 Was fehlt? Ein verbindliches Miteinander und Zueinander der regionalen und der Bezirks- und Landesebene. Es besteht ein Gremium für Versorgung, Planung und Steuerung in Oberbayern: GSV, in dem alle wichtigen Vertreter entsprechend den Vorgaben der Psychiatrie-Enquete der Bundesregierung vom vertreten sind, außer den demokratisch gewählten Strukturen in Standardversorgungsgebiet
15 Psychiatrie-Enquete 1975: Koordination und Planung 1. Auf der Ebene der Standardversorgungsgebiete 1.1 Koordination der Dienste - Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft 1.2 Koordination der Träger 1.3 Koord. i. Ber. der kommunalen Körperschaften des Standardversorgungsgeb. 1.4 Der psychosoziale Ausschuss (Planung)
16 Die Enquete ist erst 34 Jahre alt, also packen wir es an, es ist nie zu spät! Die regionalen SPG`s müssen angemessen in den Gremien zur Steuerung vertreten sein Alle Leistungsträger sind verbindlich in die Vernetzung einzubinden entsprechend den Vorgaben des 6 SGB IX als verantwortliche Rehabilitationsträger Zur Erinnerung, es handelt sich um ein Gesetz, das die Zusammenarbeit aller Beteiligter verbindlich regelt.
17 Warum sind wir so ängstlich in der Zusammenarbeit mit anderen? Nur gemeinsam ist das Vorhaben einer angemessenen Versorgung psychisch kranker Menschen in der Region, gemeinde- und wohnortnah nachhaltig zu steuern und zu regeln
18 Und nun, fast vergessen, der Grundsatz: Wer zahlt, schafft an! Wer schafft an: Die Krankenkassen SGB V Die Rentenversicherung SGB VI Die Jugendhilfe SGB VIII Der Bezirk SGB XII Die ARGE SGB II
19 Wer zahlt? Krankenkassen: Die Versicherten und Arbeitgeber Rentenversicherung: die Versicherten und Arbeitgeber Arbeitslosenversicherung: die Arbeitnehmer und Arbeitgeber Hartz IV, Jugendhilfe, Sozialhilfe: der Steuerzahler
20 Wer zahlt, schafft an? Sorgen wir dafür, dass die Versicherten und Steuerzahler als Arbeitgeber der GKV, der DRV, der JH, des Bezirks Oberbayern, der Bundesagentur für Arbeit ihre Funktion wahrnehmen nach dem Motto: Wer zahlt, schafft an! Warum regionale Steuerung: Darum! Danke für Ihre Aufmerksamkeit, tun Sie was!
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Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München
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