Protokoll. zur Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), am 15. Dezember 2011 in Hamm (Sieg), im Hotel Auermühle

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1 Protokoll zur Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), am 15. Dezember 2011 in Hamm (Sieg), im Hotel Auermühle Beginn: Uhr Ende: Uhr Anwesend waren: a) stimmberechtigt Bürgermeister Rainer Buttstedt Wolfgang Fricke Peter Krämer Frank Pattberg Heinz-Werner Birkenbeul Volker Niederhöfer Tanja Birkenbeul-Schneider Jürgen Mai Jörg Brück Horst Rödder Edgar Peters Grete Krämer Detlef Klein Dieter Krämer Wolfgang Ebisch Wolfgang Fischer Brigitte Quast-Schikorra Monika Jaschek Gaby Eutebach Karl-Ulrich Paul c) von der Verwaltung: Udo Hammer Rolf-Dieter Rötzel Udo Seidler Ingo Schöler Manfred Birkenbeul Peter Brenner Friedbert Meyer Dietmar Henrich Jan Burbach Knut Eitelberg Willi Krämer Joachim Greb Petra Wienold-Rapp (ab Uhr/TOP 8) Wolfgang Klein Anke Enders-Eitelberg Niko Langenbach (bis Uhr/TOP 12) b) nicht stimmberechtigt Beigeordneter Wolf-Dieter Stuhlmann, Beigeordneter Franz Rohringer Beigeordneter Eckhard Voigt, die OrtsbürgermeisterAloys Lück und Bernd Niederhausen Wehrleiter Dirk Sälzer zum TOP 11. Es fehlten: a) entschuldigt: Beigeordnete Margarete Maleszka, Ratsmitglied Thomas Christmann, die Ortsbürgermeister Armin Weigel, Uwe Heyden und Gerd-Rainer Birkenbeul b) unentschuldigt: Die Gremiumsmitglieder waren durch Einladung vom 05. Dezember 2011 unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung waren öffentlich bekanntgemacht. Der Vorsitzende stellte bei Sitzungseröffnung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung Einwendungen nicht erhoben wurden. Das Gremium war nach der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 1

2 Tagesordnung: - öffentlich - 1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung 2. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2010 des Betriebszweiges Wasserwerk der Verbandsgemeindewerke Hamm (Sieg) 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2010 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeindewerke Hamm (Sieg) 5. Bestellung eines Wirtschaftprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse für den Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), Betriebszweig Wasserwerk und Abwasserbeseitigungseinrichtungen 6. Beratung und fassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) Kindertagesstättensatzung 7. Verlängerung der Amtsperiode für den Schiedsmann der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) 8. Angebot von Spenden 9. Anfragen -nichtöffentlich- 10. Mitteilungen 11. Auftragsvergabe im Rahmen der Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Hamm/Sieg 12. Telefonanlage Rathaus Hamm (Sieg); Auftragsvergabe 13. Personalangelegenheiten 14. Anfragen Nach Verlesen der Tagesordnung wurden keine Einwendungen erhoben, bzw. Ergänzungen und Dringlichkeitsanträge eingebracht: Die Verhandlungen fanden in öffentlicher Sitzung statt. Zu den Tagesordnungspunkten 10 bis 14 war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 2

3 Sitzung vom 15. Dezember 2011 Verhandlungsniederschrift und - öffentlich - 1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung Bürgermeister Rainer Buttstedt eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Der Bürgermeister stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung sowie die fähigkeit fest. Änderungen/Ergänzungen zur Tagesordnung wurden nicht vorgebracht. 2. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen a) Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Verbandsgemeinderat Hamm wurde mit einer Tischvorlage über die 1. Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) informiert, der folgender Anlass zugrunde liegt: Um verbindliches Planungsrecht für die Standorte Ev. Altenheim und Betreutes Wohnen zu schaffen, hat der Ortsgemeinderat Hamm (Sieg) in seiner Sitzung am den zwischenzeitlich rechtskräftigen Bebauungsplan Im Acker als Satzung beschlossen. Der Ortsgemeinderat hat entschieden, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB durchgeführt wird. Bei einem Bebauungsplan, der wie hier vorliegend von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, hat der Gesetzgeber geregelt, dass der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen ist ( 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Abweichend von den Regelungen zur Änderung eines Flächennutzungsplanes geht der Gesetzgeber bei der Anwendung des 13 a BauGB davon aus, dass die bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans gegenstandlos geworden und durch den Bebauungsplan überholt sind. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. b) Länderübergreifende Hochwasserpartnerschaft an der Mittleren Sieg An der Mittleren Sieg soll eine Hochwasserpartnerschaft entstehen, deren Aufgabe es ist, die regionale Hochwasservorsorge zu verbessern. Die Hochwasserpartnerschaft arbeitet länderübergreifend und besteht aus nordrhein-westfälischen und rheinland-pfälzischen Kommunen sowie den Wasserverbänden in Nordrhein-Westfalen. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben sich 2010 auf eine länderübergreifende Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie im Einzugsgebiet der Sieg verständigt und die dazu eingerichtete Arbeitsgruppe am 9. September 2010 festgelegt, dass auf der Grundlage der LAWA-Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen und des Hochwasseraktionsplans Sieg zunächst für den Bereich der mittleren Sieg ein Hochwasserrisikomanagementplan aufgestellt werden soll. In der Hochwasserpartnerschaft Mittlere Sieg werden alle örtlichen Möglichkeiten zur Verbesserung der Hochwasservorsorge im Rahmen von Workshops erarbeitet. Sie fließen in einen sogenannten Hochwasserrisikomanagementplan ein, der in der Folge umgesetzt wird. Federführung hat dabei die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz, den Plan selbst wird ein 3

4 Ingenieurbüro erstellen. Für die beteiligten Hochwasserpartner entstehen hierbei keine Kosten. Zur inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung der Arbeit der Hochwasserpartnerschaften wurde 2009 beim Gemeinde- und Städtebund das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH) eingerichtet. Erste Erfahrungen mit Hochwasserpartnerschaften in Rheinland-Pfalz gibt es bereits am Rhein, im Naheeinzugsgebiet und an der Mosel. In Rheinland-Pfalz sollen flächendeckend Hochwasserpartnerschaften an den Gewässern entstehen, die ein bedeutendes Hochwasserrisiko haben. Die Hochwasserpartnerschaften werden auf eigene Initiative zwischen den gemeinsam vom Hochwasser betroffenen Städten und Gemeinden an einem Flussabschnitt mit signifikantem Hochwasserrisiko gegründet, um Informationen und Erfahrungen auszutauschen und bei der Hochwasservorsorge zusammenzuarbeiten. Der Zusammenschluss ist freiwillig. Ein Arbeitsplan für die Hochwasserpartnerschaften sieht Workshops mit folgenden Teilnehmerkreisen und Inhalten vor: mit Feuerwehren und Werken: Überprüfung der Hochwassergefahrenkarten, Hochwasservorhersagen, Hochwasserfrühwarnung, Aktualisierung der Alarm- und Einsatzpläne mit Planungs- und Bauämtern: Optimierung der Bauleitplanung mit Bauämtern und Flächennutzern: Hochwasserrückhalt, technischer Hochwasserschutz mit Bürgerinnen und Bürgern und Bauämtern: Information der betroffenen Gewerbebetriebe und Einwohner Beteiligte Kommunen und Verbände an der Mittleren Sieg sind der Wasserverband Rhein-Sieg- Kreis, Gemeinde Eitorf, Gemeinde Windeck, Rhein-Sieg-Kreis, Aggerverband, Gemeinde Morsbach, Oberbergischer Kreis, Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), Verbandsgemeinde Wissen/Sieg und die Kreisverwaltung Altenkirchen. An die Ratsmitglieder wurde eine Tischvorlage verteilt. 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2010 des Betriebszweiges Wasserwerk der Verbandsgemeindewerke Hamm (Sieg) : Die Jahresbilanz zum 31. Dezember 2010 schließt auf der Aktiv- und auf der Passivseite mit einer Bilanzsumme von ,59 und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 einen Jahresgewinn in Höhe von ,02 aus. Der Jahresgewinn in Höhe von ,02 ist den zweckgebundenen Rücklagen zuzuführen. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt. VG-Rat Hamm (Sieg)

5 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2010 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeindewerke Hamm (Sieg) : Die Jahresbilanz zum 31. Dezember 2010 schließt auf der Aktiv- und auf der Passivseite mit einer Bilanzsumme von ,87 und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 einen Jahresverlust in Höhe von ,48 aus. Der Jahresverlust ist nicht ausgabewirksam. Es wurde ein Liquiditätsüberschuss von ,96 erzielt. Der Jahresverlust in Höhe von ,48 ist aus der zweckgebundenen Rücklage abzudecken. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt. VG-Rat Hamm (Sieg) Bestellung eines Wirtschaftprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse für den Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), Betriebszweig Wasserwerk und Abwasserbeseitigungseinrichtungen : Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, erhält den Auftrag zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 bis 2013 für den Eigenbetrieb der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig Wasserwerk und Abwasserbeseitigungseinrichtungen. Begründung: Der Eigenbetrieb ist nach 89 GemO prüfungspflichtig. Die Bestellung des Abschlussprüfers soll sich auf mindestens drei und auf höchstens sechs Jahre erstrecken. Eine erneute Bestellung ist zulässig. Als Abschlussprüfer war bisher für den Eigenbetrieb die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, tätig. VG-Rat Hamm (Sieg) Beratung und fassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) Kindertagesstättensatzung : Die Satzung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für ihre Kindertagesstätten (Kindertagesstättensatzung) wird in der vorgelegten Form beschlossen und wird Bestandteil des Protokolls. Begründung: 5

6 Mit dem Erlass der Kindertagesstättensatzung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) wird nochmals der eigentliche Erziehungs- Bildungs- und Betreuungsauftrag unserer Kindertagesstätten vorgegeben. Darüber hinaus werden Regelungen hinsichtlich der Öffnungs- und Schließzeiten festgelegt sowie erstmals eine rechtliche Grundlage geschaffen, wonach Elternbeiträge für den Besuch der Kindertagesstätte erhoben werden können. Zwar ist seit dem der Besuch der Kindertagesstätte für Kinder ab Vollendung des 2.Lebensjahres bis zum Schuleintritt beitragsfrei (vgl. 4 Abs. 1 der Satzung), dennoch sind für Krippen- und Hortplätze auch weiterhin Kindergartenbeiträge zu erheben; die Kindertagesstätte in Hamm (Sieg) hält z.b. derzeit entsprechende Hortplätze vor. Für die Erhebung von Beiträgen für die Mittagsverpflegung beabsichtigt die Verwaltung dauerhaft Pauschalbeträge zu erheben. Bislang erfolgte die Berechung mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand nach den exakt eingenommenen Mittagessen der Kinder und dem tatsächlichen Preis des jeweiligen Anbieters ( Spitzabrechnung ). Das OVG Rheinland-Pfalz hat in einem Rechtstreitverfahren zwischenzeitlich entschieden, dass eine Pauschalabrechnung mit monatlichen Einheitsbeträgen zulässig und somit rechtmäßig ist. Für die Verwaltung und die Kindergärten entsteht durch die Pauschalisierung ein wesentlich geringerer Verwaltungsaufwand, da die Festsetzung durch einen Bescheid erfolgen kann und nicht laufend monatlich eine neue Bescheidung ergehen muss. Auch die Berechnung der einzelnen unterschiedlichen Monatsbeträge wird entbehrlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, monatliche Pauschalbeträge zu erheben, die an dem tatsächlichen Essenspreis des jeweiligen Anbieters, einem Gemeinkostenanteil sowie den Öffnungstagen der Einrichtungen gemessen werden. Maximal sollte sich der Pauschalbetrag aber an der Höhe des Wertes nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) orientieren, der als Sachbezug für ein Mittagessen für ,87 - zur Verfügung gestellt wird. Den Pauschalbeträgen liegt folgende Berechnung zu Grunde: Öffnungstage 365 Tage./. 104 (Wochenenden 52 x 2)./. 38 Schließtage (Ferien, Feiertage, Heiligabend, Silvester, Brückentage, Teamtage, Fortbildungen) Tage Gemeinkostenanteil (Berechnung siehe Anlage) = 0,20 je Essen Essenspreis der Anbieter: Kindergarten Etzbach Anbieter: Seniorenheim Windeck-Wiedenhof 2,25 /je Essen Kindergarten Fürthen Anbieter: Uwe Steiniger Etzbach 2,75 /je Essen Kindergarten Hamm(Sieg) Anbieter: TMD (Michael Senn), Hamm 2,50 /je Essen Kindergarten Roth Anbieter: Seniorenheim Windeck-Wiedenhof 2,25 /je Essen Kindergärten Etzbach und Roth 2,25 + 0,20 = 2,45 x 223 Öffnungstage = 546,35 : 12 Monate = 45,53 gerundet = 46,00 monatliche Verpflegungspauschale Kindergarten Fürthen 2,75 + 0,20 = 2,95 ; maximal 2,87 nach der SvEV x 223 Öffnungstage = 6

7 640,01 : 12 Monate = 53,33 gerundet = 53,00 monatliche Verpflegungspauschale Kindergarten Hamm (Sieg) 2,50 + 0,20 = 2,70 x 223 Öffnungstage = 602,10 : 12 Monate = 50,17 gerundet = 50,00 monatliche Verpflegungspauschale Nehmen Kinder zusammenhängend an mehr als 12 Öffnungstagen krankheitsbedingt oder aus anderen zwingenden Gründen nicht an der Verpflegung teil, ist nur die hälftige Pauschale zu entrichten. Für Erziehungsberechtigte, die Leistungen nach dem SGB II, nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, wird der monatliche Pauschalbetrag, sofern ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden kann, auf 18,00 festgesetzt. Berechnung: Täglicher Betrag von 1,00 je Mittagessen. 223 Tage a 1,00 = 223,00 : 12 Monate = 18,58 abgerundet 18,00 Pauschalbetrag/Monat. Da nach Erlass noch einige (zeitaufwendige) Arbeiten zu erledigen sind, wie z.b. die Information der Eltern, Abrechnungsprogramm erstellen etc., sollte die Satzung frühestens zum in Kraft treten. VG-Rat Hamm (Sieg) Verlängerung der Amtsperiode für den Schiedsmann der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) : Der Verbandsgemeinderat Hamm (Sieg) stimmt der Verlängerung der Amtsperiode für denschiedsmann der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), Roland Schütz, um weitere 5 Jahre zu. Begründung: Nach Mitteilung des Direktors des Amtsgerichtes Altenkirchen vom endet die Amtszeit des Schiedsmanns Roland Schütz am Es wurde daher angefragt, ob Schütz für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren zur Verfügung steht. Roland Schütz hat sich am mit einer Wiederberufung einverstanden erklärt. VG-Rat Hamm (Sieg) Angebot von Spenden (Eintreffen von Ratsmitglied Petra Wienold-Rapp) a) Die Firma Stettner Zerspanungstechnik GmbH, Industriepark 7, Etzbach, hat der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) eine Spende angeboten: Spende für den Kindergarten Roth-Oettershagen,(Wert) - 500,00 7

8 Die Einwerbung bzw. die Entgegennahme des Angebotes erfolgte durch den Bürgermeister bzw. den/ die Beigeordnete/n. Der Rat stimmt der Annahme zu. b) Die Adele-Pleines-Hilfestiftung Hamm (Sieg) hat der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) eine Spende angeboten: Spenden für die Kindergärten Bitzen und Roth-Oettershagen je 500,00 Euro (Wert) = 1.000,00 Die Einwerbung bzw. die Entgegennahme des Angebotes erfolgte durch den Bürgermeister bzw. den/ die Beigeordnete/n. Der Rat stimmt der Annahme zu. c) Die Ortsgemeinde Breitscheidt hat der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) eine Spende angeboten: Spende für den Kindergarten Breitscheidt anl. Martinsmarkt (Wert) ,00 Die Einwerbung bzw. die Entgegennahme des Angebotes erfolgte durch den Bürgermeister bzw. den/ die Beigeordnete/n. Der Rat stimmt der Annahme zu. Die fassung zu Buchstabe a, b und c erfolgte im Rahmen einer gebündelten Einzelabstimmung. VG-Rat Hamm (Sieg) Anfragen keine 8

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