Förderung des Klimaschutzes durch die Kommunalrichtlinie des BMUB

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1 Förderung des Klimaschutzes durch die Kommunalrichtlinie des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz, Deutsches Institut für Urbanistik

2 Was erwartet Sie Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz Die Nationale Klimaschutzinitiative NKI Die Kommunalrichtlinie ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Aktuelle Förderprogramme im Klimaschutz 2017

3 Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik

4 Aufgaben des SK:KK Information & Beratung zum Klimaschutz Informationsplattform Fördermittelberatung Fortbildung und Austausch für die Umsetzungsebene Analysen und Empfehlungen für die Steuerungsebene

5 Beratungsleistungen Das Beratungsteam ist von Montag bis Freitag telefonisch & per Mail erreichbar Kommen Sie ins Difu! Persönliche Beratung in Berlin und Köln oder das SK:KK kommt zu Ihnen! Fördermittelvortrag und Beratung auf Anfrage» Voraussetzung: Mehrere potenzielle Antragsteller/innen sind anwesend Fotos: David Ausserhofer So erreichen Sie uns: 030 / skkk@klimaschutz.de

6 Internetportal und Community Alle Infos unter:

7 Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Ziele der Bundesregierung: Reduktion der THG Emissionen um 40 Prozent bis 2020, um 55 Prozent bis 2030 und um Prozent bis Verabschiedung des Klimaschutz-Aktionsprogramms Verabschiedung des Klimaschutzplans 2050 Fakten: Start 2008 Zielgruppen: Kommunen, Wirtschaft, Verbraucher, Bildungseinrichtungen Ziele: THG-Minderung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien Leitgedanke: beraten, motivieren, investieren Finanzierung: Bundeshaushalt, Sondervermögen Energie- und Klimafonds (Emissionshandel) Rund 555 Mio. Euro ausgezahlte Fördermittel Förderprogramme (Auswahl): Klimaschutz in Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) innovative Einzelprojekten in den Bereichen Wirtschaft, Verbraucher, Bildung und Kommunen hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (Mini-KWK) gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen Hybridbusse

8 Die Kommunalrichtlinie Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

9 Regionale Verteilung der Förderbewilligungen

10 Bewilligte Projekte je Bundesland Förderbewilligungen Förderbewilligungen 2016 Baden-Württemburg Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Bayern Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Hessen Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Thüringen Sachsen Sachsen-Anhalt Berlin Hamburg Bremen

11 Die wichtigsten Änderungen: Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können erstmalig Zuschüsse für investive Klimaschutzmaßnahamen beantragen (ausgenommen: nachhaltige Mobilität und Siedlungsabfalldeponien) Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung sind jetzt für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt. Green-IT: Förderung von Klimaschutz in Rechenzentren. Förderung für den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas. Zuschüsse für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen bei allen investiven Maßnahmen.

12 Wer ist antragsberechtigt? Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kindertagesstätten und Schulen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen Kulturelle Einrichtungen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Hochschulen Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung private Unternehmen, rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen = NEUERUNGEN PER 1. JULI 2016

13 Förderschwerpunkte Die erweiterte Kommunalrichtlinie Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren NEU Klimaschutz in Rechenzentren NEU Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen NEU Strategisch Personell Investiv

14 Antragsberechtigte

15 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung der Förderquote erhalten: Einstiegsberatung, Konzepte, Teilkonzepte, Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) und Energiesparmodelle um bis zu 40 %, Starterpaket für Energiesparmodelle und investive Klimaschutzmaßnahmen um bis zu 25 %, Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen um bis zu 30 %. Keine erhöhte Förderquote für Teilkonzepte Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten und Abfallentsorgung.

16 Interkommunale Kooperation Anträge von Landkreisen sowie von Zusammenschlüssen mehrerer Kommunen werden vom Fördermittelgeber explizit begrüßt! Gemeinde Klimawiesen Drei Antragskonstellationen für Landkreise als Antragsteller: 1. gemeinsam mit einigen / allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden 2. ausschließlich für die eigenen und/oder von den angehörigen Städten und Gemeinden übertragenen Zuständigkeiten 3. als Koordinator für mehrere Städte und Gemeinden Gemeinde Klimafreund Gemeinde Klimadorf Gemeinde Klimahausen Gemeinde Klimaberg Gemeinde Prima Klima

17 Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Die erweiterte Kommunalrichtlinie Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitione n in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren NEU Klimaschutz in Rechenzentren NEU Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen NEU

18 Einstiegsberatung Inhalt: Umfassende Beratung für einen strukturierten Einstieg in den kommunalen Klimaschutz Für Kommunen, die noch am Anfang ihres Klimaschutzengagements stehen Was wird gefördert? Erhöhte FQ: bis zu 90 % Zuschuss von bis zu 65 % der Personal- und Sachausgaben für Beratungsleistungen von fachkundigen Dritten Weiterhin: Begleitende Öffentlichkeitsarbeit Max. 15 Beratertage, mind. 5 vor Ort Erforderliche Mindestzuwendung: EUR Foto: BMUB, Sascha Hilgers

19 Einstiegsberatung Praxisbeispiel Stockelsdorf Einstiegsberatung, Beschluss perspektivisch Einführung KS-Management. Fachliche Unterstützung notwendig. Haushaltsmittel! Klimaschutzkonzept. Erarbeitung konkreter Maßnahmen zur Etablierung von Klimaschutz in der Kommune Geplant Antrag Klimaschutzmanagement zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept

20 Klimaschutz(teil)konzepte Überblick Inhalt: Strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Klimaschutzanstrengungen Merkmale: Maßgeschneidert für Ihre Kommune / Institution Umfasst alle relevanten (= integriertes KSK) oder einzelne, tiefer zu betrachtende Handlungsfelder (= KS-Teilkonzept) Wo liegen technische und wirtschaftliche Energie- und THG-Minderungspotenziale? Besondere Bedeutung: Akteursbeteiligung, Kommunikationsstrategie, Controlling-Konzept Prozesscharakter: Erstellungsprozess ca. ein Jahr Foto: Daniele Civello

21 Klimaschutzkonzepte Berücksichtigung aller relevanter Handlungsfelder: Flächenmanagement, eigene Liegenschaften, kommunales Beschaffungswesen, Straßenbeleuchtung, private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie, Mobilität, Abwasser, Abfall, Umweltbildung, Erneuerbare Energien Anpassung an den Klimawandel kann optional berücksichtigt werden Foto: Daniele Civello

22 Klimaschutz(teil)konzepte wesentliche Bestandteile Bestandsanalyse Energie- und THG-Bilanz Potenzialanalyse Akteursbeteiligung Maßnahmenkatalog Controlling-Konzept Kommunikationsstrategie

23 Klimaschutzkonzepte und Teilkonzepte Alternativ bei Einzelgebäude-Betrachtung: BMWi-Förderrichtlinie Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen > Sanierungskonzept und Neubauberatung für Nichtwohngebäude Alternativ: BMUB-Förderrichtlinie Kommunale Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke sowie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen

24 Überblick Förderung von Klimaschutz(teil)konzepten Was wird gefördert? Klimaschutzkonzepte: Zuschuss von bis zu 65 % der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten Weiterhin: begleitende Öffentlichkeitsarbeit Klimaschutzteilkonzepte: Zuschuss von bis zu 50 % der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten Ausnahme: TK Abfallentsorgung & Industrie- und Gewerbegebiete, hier max. 50 % Weiterhin: begleitende Öffentlichkeitsarbeit Hinweise: Pro Antragsteller können max. ein Klimaschutzkonzept und bis zu fünf Klimaschutzteilkonzepte gefördert werden Projektzeitraum: i.d.r. ein Jahr Erhöhte FQ: bis zu 90 % Erhöhte FQ: bis zu 70 %

25 Praxisbeispiel: Klimaschutzteilkonzepte für eine klimafreundliche Abwasserbehandlung Dahme-Nuthe-Abwasserbetriebsgesellschaft (DNWAB) setzt auf klimafreundliche Abwasserbehandlung Abwasserkunden / Brandenburg / Förderung: / Projektlaufzeiten: Antragssteller: Wasserver- und Abwasserentsorgungs- Zweckverband Region Ludwigsfelde (WARL) und Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), gemeinsame Betriebsgesellschaft DNWAB Vorhaben: drei Klimaschutzteilkonzepte zur integrierten Wärmenutzung und klimafreundlichen Abwasserbehandlung Untersuchung zur energetischen Optimierung der Klärprozesse Nutzung von Wärmenergie aus öffentlichen Abwasserleitungen (~ Temperatur C) zur Gebäudebeheizung /-kühlung mittels Wärmetauschern Potentielle Energienutzer: kommunale Einrichtungen (Schulen, Sporthallen, Kitas etc.) entlang der Abwassertrassen Erste Ergebnisse werden Ende 2016 erwartet Foto: Stadt Wildau MAWV Königs Wusterhausen

26 Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Die erweiterte Kommunalrichtlinie Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitione n in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren NEU Klimaschutz in Rechenzentren NEU Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen NEU

27 Klimaschutzmanagement Aufgaben einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers: Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts Koordination / Management der Aktivitäten und Akteure in der Kommune Integration von Klimaschutzaspekten in die kommunalen Abläufe Initiierung und Steuerung von Klimaschutzprojekten mit der Verwaltung, Energieversorgern, Wirtschaft, Bürgern, NGO Fördermittelakquise Presse- /Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Umweltbildung Projektmanagement Partizipation Moderation/ Kommunikation Akteursvernetzung Erfassung klimaschutzrelevanter Daten Einführung EMAS Klimaschutz -standards Initiierung neuer Projekte

28 Klimaschutzmanagement: Erstvorhaben Was wird gefördert? Erhöhte FQ: bis zu 90 % Zuschuss von bis zu 65 % der Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten für zusätzliches / neues Fachpersonal Weiterhin: Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung Foto: BMUB Voraussetzungen: Vorlage eines max. 3 Jahre alten Klimaschutzkonzepts bzw. eines Teilkonzepts (Liegenschaften, Mobilität, Anpassung, Industrie- und Gewerbegebiete) Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und den Aufbau eines Controllingsystems

29 Klimaschutzmanagement: Anschlussvorhaben Was wird gefördert? Erhöhte FQ: bis zu 56% Zuschuss von bis zu 40 % der Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten für zusätzliches / neues Fachpersonal Weiterhin: Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung Foto: CC0 Public Domain Hinweise: Bewilligungszeitraum bei Klimaschutzkonzepten max. 2 Jahre, bei Teilkonzepten 1 Jahr Antragsabgabe min. 6 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums (lückenloser Übergang) Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem (Teil-)Konzept

30 Klimaschutzmanagement: Ausgewählte Maßnahme Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 50% der Ausgaben für Investitionen und Installationen (max. 30% auf Basis TK Industrieund Gewerbegebiete) Deckelung: max Voraussetzungen: Investiv und regionaler Modellcharakter THG-Minderungspotential von mind. 70 % Maßnahme muss Bestandteil des Klimaschutz(teil)-konzepts sein Antragstellung während Erstvorhaben oder Anschlussvorhaben (während der ersten 18 Monate des Bewilligungszeitraums) Foto: BMUB

31 Beispiele für zuwendungsfähige Maßnahmen Umfassende energetische Sanierungen eines Gebäudes / Gebäudekomplexes in Verbindung mit der Installation oder Verbesserung der Gebäudeleittechnik Kombination einzelner energieeinsparender Maßnahmen an Gebäuden wie die Wärmedämmung in Kombination mit Begrünung von Dach oder Fassaden, Geschossdeckendämmung, der Austausch von Fenstern und die Optimierung eines kompletten Heizungssystems Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf Elektromobilität (E-Bikes, Pedelecs, Elektrolastenfahrräder, Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybrid Fahrzeuge) Hinweis: Die in der Kommunalrichtlinie unter V benannten investiven Maßnahmen sind von einer Förderung als ausgewählte Maßnahme ausgeschlossen und müssen bei Bedarf komplementär beantragt werden

32 Energiesparmodelle in Kitas und Schulen Hintergrund: Personelle Unterstützung für Einrichtung und Betreuung eines finanziellen Energieeinspar-Anreizsystems KSM unterstützt Bildungsträger bei der Initiierung und Umsetzung von Energiesparmodellen Was wird gefördert? Erhöhte FQ: bis zu 90% Zuschuss von bis zu 65 % der Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten für zusätzliches / neues Fachpersonal oder Sach- und Personalkosten fachkundiger Dritter Weiterhin: Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Aktionstages im Umfang von max Euro je betreuter Einrichtung Bewilligungszeitraum: 4 Jahre Foto: Daniel Willeke

33 Starterpaket im Rahmen von Energiesparmodellen Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Zuwendungsfähig sind: Erhöhte FQ: bis zu 62 % Sachausgaben für die pädagogische Arbeit Sachausgaben für Energieteams Ausgaben für geringinvestive Maßnahmen Abdichten von Außentüren / Fensterrahmen Anbringen von Türschließern an Außentüren Installation von voreinstellbaren manuellen u. programmierbaren Thermostatventilen Ersatz von ineffizienten Kleinlüftern (Zu- und Abluft) durch bedarfsgeregelte Neugeräte CCO Public Domain Einsatz von Wassersparaufsätzen / wassersparenden Armaturen bei Warmwasserleitungen

34 Investive Klimaschutzmaßnahmen Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Die erweiterte Kommunalrichtlinie Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitione n in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren NEU Klimaschutz in Rechenzentren NEU Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen NEU

35 Abbildungen: DIFU und gemeinfrei Investive Maßnahmen Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren Was wird gefördert? Unterschiedliche Förderquoten je nach Förderbaustein und Energieeinsparung Erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Investitionskosten, Montage- und Demontagekosten, fachgerechte Entsorgung, projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 HOAI Voraussetzung: Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und für mind. 5 Jahre verbleiben

36 Investive Maßnahmen Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren Maßnahme Förderquote/ erhöhte Förderquote THG-Einsparungen/ Kriterien LED-Außen- und Straßenbeleuchtung 20 % (ohne Steuer- und Regelungstechnik) erhöhte FQ bis zu 25 % 25 % (mit Steuer- und Regelungstechnik) erhöhte FQ bis zu 31 % mind. 70 % mind. 80 % LED-Lichtsignalanlagen 30 % erhöhte FQ bis zu 37 % mind. 70 % LED-Innen- und Hallenbeleuchtung 30 % (in Verbindung mit nutzungsgerechter Leistungs- und/oder Präsenzsteuerung bzw. Alternativen) erhöhte FQ bis zu 37 % mind. 50 % Raumlufttechnische Anlagen 25 % erhöhte FQ bis zu 31 % Rechenzentren NEU 40 % erhöhte FQ bis zu 50 % u.a. Wärmerückgewinnungsklasse H1 (DIN ) u. a. Erhöhung der Energieund Ressourceneffizienz, Orientierung an Blauem Engel

37 Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0 (David Monniaux) Investive Maßnahmen - Rechenzentren Was wird gefördert? Investitionen in Hardware und Optimierungsdienstleistungen mit dem Ziel der deutlichen Erhöhung der Energieund Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums Richtungsweisend: Die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für energieeffiziente Rechenzentren Zusätzlich: Messtechnik, Komponenten für ein Energiemonitoring und Mitarbeiterschulungen Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Ausgaben Investitionen und Optimierungsdienstleistungen Erhöhte FQ: bis zu 50 %

38 Investive Maßnahmen Praxisbeispiel St. Wendel Einwohner/ Saarland Sanierung der Innenbeleuchtung in 10 kreiseigenen Schulen Umfangreiche Bestandsaufnahme durch Lichtberechnungen und Erfassung der Leuchttypen samt Anzahl Ersetzen von Paneleinbauleuchten mit opaler Abdeckung durch LED-Aufbauleuchten als Flachpanel mit Plexiglasscheiben Einbau von Tageslicht- und Präsenzsteuerungen Jährliche Reduzierung der THG-Emissionen um 192 Tonnen (50 Prozent) Investitionssumme von Euro amortisiert sich nach vier Jahren

39 Fotos: Jörg Thiemann-Linden, Difu Foto: Reif-Dietzel, SK:KK Foto: Stadt Offenburg Investive Maßnahmen Nachhaltige Mobilität Was wird gefördert? Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch: Ergänzung vorhandener Wegenetze (Lückenschluss durch Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege oder Radfahr-und Schutzstreifen) LED-Beleuchtung der neu errichteten Radwege die Umgestaltung von Knotenpunkten Errichtung von hochwertigen Radabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit dem öffentlichen Verkehr und öffentlichen Einrichtungen (ggf. auf grundstücks-zugehörigen Außenflächen) Einrichtung von Fahrrad-Wegweisungssystemen für die Alltagsmobilität Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen

40 Nachhaltige Mobilität - Antragsberechtigt sind Für alle Förderbausteine: Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) sowie deren Zusammenschlüsse Mind. 50,1 % kommunale Betriebe, Unternehmen und Organisationen Hochschulen Nur für Radabstellanlagen: Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. deren Träger Foto: Jörg Thiemann-Linden

41 Investive Maßnahmen Nachhaltige Mobilität Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben für Material und Personaldienstleistungen zu Bau und Umbau von Infrastrukturkomponenten Deckelung: max Euro Erhöhte FQ: bis zu 62 % Fotos: Jörg Thiemann-Linden, Difu Hinweise: In einem Kalenderjahr kann jeweils ein Antrag pro Förderbereich gestellt werden Flächen/Grundstücke müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden bzw. es muss ein Gestattungsvertrag o.ä. vorliegen

42 Investive Maßnahmen Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien Ziel: Aerobe In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien und Altablagerungen durch Verfahren der Saug- und Druckbelüftung sowie Kombinationen dieser Belüftungsverfahren Ergebnis: Vollständiger Rückgang der Methanbildung (THG-Minderungspotenzial von mind. 50 %) Erhöhte FQ: bis zu 62 % Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben für Investitionen und Installationen geeigneter Technologien zur Reduzierung von THG-Emissionen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Deckelung: max Euro Luftbild: Bing Voraussetzung: Fördergegenstände und Infrastruktur befinden sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers und verbleiben dort während der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren

43 Investive Klimaschutzmaßnahmen Die erweiterte Kommunalrichtlinie Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren NEU Klimaschutz in Rechenzentren NEU Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen NEU

44 Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Was wird gefördert? Investive Maßnahmen im Bereich der technischen Anlagen und Gebäuden von Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- Jugendhilfe sowie Sportstätten Für die genannten Einrichtungen bzw. ihre Träger wird eine besondere Förderung gewährt Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung, (De-)Montage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten Voraussetzung: Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden CC Pixabay, Public Domain, alle Bilder

45 Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Maßnahme Förderquote/ erhöhte Förderquote THG-Einsparungen / Kriterien LED-Außenbeleuchtung mit Steuer- und Regelungstechnik LED-Innen- und Hallenbeleuchtung 30 % erhöhte FQ bis zu 39 % 40 % erhöhte FQ bis zu 52 % mind. 70 % mind. 50 % Raumlufttechnische Anlagen 35 % erhöhte FQ bis zu 45 % u.a. Wärmerückgewinnungsklasse H1 (DIN )

46 Abbildungen: gemeinfrei Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Weitere Maßnahmen Förderquote: 40% Austausch alter Pumpen durch Hocheffizienzpumpen inklusive hydraulischem Abgleich Dämmung von Heizkörpernischen Ersatz ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungsanlagen gegen dezentrale Warmwasserbereitung Nachrüstung einer Wärmerückgewinnung aus Grauwasser Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für Beckenwasser Einbau Gebäudeleittechnik Einbau Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung Erhöhte FQ: bis zu 52 % Technisches Rahmenbedingungen: siehe Merkblatt

47 Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Maßnahme Investitionen und Optimierungsdienstleistungen in Rechenzentren Austausch von Elektrogeräten* in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas Förderquote/erhöhte Förderquote 50 % Erhöhte Förderquote bis zu 65 %% 40% Erhöhte Förderquote bis zu 52% THG-Einsparungen/Kriterien Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz, Orientierung an Blauem Engel Eintausch gegen Geräte der höchsten Effizienzklasse (EU- Label), fachgerechte Entsorgung der Altgeräte (Nachweis!) * Backöfen, Kühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Trockner, älter als 10 Jahre gegen Geräte der Effizienzklasse A+++ Alte ineffiziente Elektroherde mit gusseisernen Kochfeldern gegen Elektroherde mit Induktions- oder Glaskeramikkochfeld Anschaffung von Kleinspeichern für Warmwasser (Stand-by-Verlust nicht über 0,2 kwh/tag) im Austausch gegen ineffiziente Geräte Austausch von Konvenktomaten (Mindest-Koch-Wirkungsgrad von 50%) Montage und Demontage

48 Zur Vorbereitung auf den Antrag Alle relevanten Infos an einem Ort: Richtlinie im Volltext Merkblätter

49 Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ) Antragsfenster: 1. Januar bis 31. März 1. Juli bis 30. September Antragstellung nur über: Ausnahmen (ganzjährige Beantragung): Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements Energiesparmodelle in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Starterpaket im Rahmen von Energiesparmodellen Hinweis: Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrags ein

50 Wie stelle ich einen Antrag? Digital und postalisch: 1. Antragstellung über Webseite Easy Online (s. Link) 2. Postalischer Versand mit rechtsgültiger Unterschrift im Anschluss den Versand des Antrags über Easy Online.

51 Ergänzende Formulare für die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Kommunalrichtlinie vom Projektträger Jülich (PtJ), jeweils abgelegt bei den einzelnen Förderbausteinen.* * Hinweis: Nicht bei allen Förderschwerpunkten sind in der Antragstellung ergänzende Dokumente beizufügen.

52 Bitte beachten Sie dass ein Vergabeverfahren, das heißt auch mit einer Ausschreibung, erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen werden darf. Ausschreibungen für Personal - Die öffentliche Ausschreibung kann bereits vor Erhalt des Bewilligungsbescheids unter Vorbehalt der Mittelbewilligung erfolgen. Der Zeitpunkt der Stellenausschreibung ist mit dem PtJ abzustimmen. Bitte beachten Sie weitere Hinweise aus dem Merkblatt.

53 Aktuelle Förderprogramme im Klimaschutz 2017

54 Aktuelle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Was? Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (Förderaufruf) Antragsfenster Klimaschutz im Alltag (Förderaufruf) Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Richtlinie) bis Kommunale Energie- und Ressourceneffizienz- Netzwerke sowie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen (Richtlinie) Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (Förderaufruf) bis

55 Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte Leuchttürme für Energieeffizienz und Klimaschutz Modellprojekte unterstützen zur Nachahmung anregen Umfassender Ansatz Ausstrahlwirkung Öffentlichkeitsarbeit CC0 Public Domain

56 Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte Inhaltliche Anforderungen Hohe Treibhausgasminderung Klimaschutzziele der Bundesregierung Konzeptqualität und Innovationskraft Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden Übertragbarkeit Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz- Bundesweite Strahlungskraft Modellprojekte Besonders förderwürdige Bereiche Abfallentsorgung Abwasserbeseitigung Energie- und Ressourceneffizienz Grün in der Stadt CC0 Public Domain

57 Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte Wer ist antragsberechtigt? Kommunen (allein und in Kooperation) Kommunale Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen (mind. 50,1 % kommunal) Kommune/n im Verbund mit weiteren Partnern, bspw. Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften und/oder Hochschulen Wie wird gefördert? bis zu 80 % Zuschuss für förderfähige investive Ausgaben : Mindestförderung: Euro, Maximalförderung: 5 Millionen Euro Öffentlichkeitsarbeit bis zu Euro/Vorhaben Projektbezogene Planungsleistungen bis höchstens 20 % der Summe der förderfähigen Investitionsausgaben/-kosten Projektdauer: in der Regel 3 Jahre für finanzschwache Kommunen bis auf 90 % erhöht CC0 Public Domain

58 Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Zweistufiges Verfahren Einreichung einer Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ) Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung zur Antragstellung Antrag über Easy-Online Frist zur Skizzeneinreichung: 15. April 2017 Projektbeginn: Frühestens 15. April 2018 CC0 Public Domain Projektträger Jülich (PtJ) Kontakt für Modellprojekte Telefon: 030 / ptj-ksi@fz-juelich.de

59 Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag Worum geht es? Förderung von modellhaften Vorhaben in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften Klimafreundlichen und nachhaltigen Alltag der Bürgerinnen und Bürger erproben und entwickeln Energie- und Ressourcenverbrauch senken denisismagilov

60 Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag Inhaltliche Anforderungen Das Vorhaben soll modellhaft aufzeigen: Was ein Quartier für die Etablierung eines nachhaltigen Alltags auszeichnet Welche Strukturen und Angebote hierfür geschaffen werden Wie Bürgerinnen und Bürger den Prozess mitgestalten können Wie eine langfristige Verankerung des Alltagshandelns gesichert werden kann Welche Ziele und Indikatoren hierfür gesetzt werden denisismagilov

61 Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag Was wird gefördert? Modellhafte Klimaschutzprojekte im Quartier und in ländlichen Nachbarschaften Förderung in zwei Phasen Konzeptions- und Vernetzungsphase (1 Jahr) Umsetzungsphase (3 Jahre) Wer ist antragsberechtigt? Verbünde von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Stiftungen, Religionsgemeinschaften, Hochschulen und Unternehmen Mind. je 1 Kommune und 2 weitere lokale Partner aus Umwelt- und/oder Sozialbereich denisismagilov

62 Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag Wie wird gefördert? Ausgaben für Personal und Sachmittel in der Konzeptionsund Vernetzungsphase Investive Maßnahmen bis maximal Euro in der Umsetzungsphase Ausgaben für Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit bis maximal Euro Mindestzuwendung: Euro denisismagilov

63 Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag Beispielhafter Projektablauf 1. Phase: Konzeptions- und Vernetzungsphase (1 Jahr) Gründung eines Akteurs-Netzwerkes im lokalen Umfeld Partizipative Erarbeitung einer Zielsetzung und eines Aktionsplans bis zum Jahr Phase: Umsetzungsphase (3 Jahre) Umsetzung und Begleitung in der Pilotphase des Klima-Coachings Durchführung von ggf. notwendigen Fortbildungen und Sicherstellung des Qualitätsniveaus der vorgesehenen Klima- Coaches Dokumentation der Ergebnisse bzgl. Erfolgsindikatoren Know-how-Transfer und Austausch zu Erfahrungen Organisation und Durchführung von im Aktionsplan benannten Öffentlichkeitsarbeits- und Beteiligungsmaßnahmen für den Umsetzungsprozess denisismagilov

64 Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag Wie stelle ich einen Antrag? Zweistufiges Verfahren Einreichung einer Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ) Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung zur Antragstellung Antrag über Easy-Online Projektbeginn: ab 4. Quartal 2017 denisismagilov Projektträger Jülich (PtJ) Kontakt für Klimaschutz im Alltag Telefon: 030 / ptj-ksi@fz-juelich.de

65 Kälte-Klima-Richtlinie Was wird gefördert? Errichtung neuer Kälte- oder Klimaanlagen Voll- oder Teilsanierung von Kälte- oder Klimaanlagen Wer wird gefördert? Kommunen, kommunale Einrichtungen, Krankenhäuser, gemeinnützige Organisationen, Schulen, kirchliche Einrichtungen Unternehmen Wie wird gefördert? Basis- und Bonusförderung in Form von Zuschüssen in Abhängigkeit von Leistung und Art der Anlage Höchstgrenze: Euro/Maßnahme Antragsfenster: bis Antrag vor Beginn der Maßnahme istock/nikamata Kontakt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon.: / kki@bafa.bund.de

66 Kommunale Netzwerke Richtlinie (1) Was wird gefördert? Aufbau eines kommunalen Netzwerks (Phase 1) Mind. sechs, max. 12 teilnehmende Kommunen Sachausgaben für die Netzwerkarbeit (Fahrten, Veranstaltungen, etc.) Zuwendung 100% der förderfähigen Ausgaben, max Euro/Netzwerk mit einem Schwerpunkt, max Euro/Netzwerk mit zwei Schwerpunkten Dreijährige Netzwerkphase (Phase 2) Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke Sach- und Personalausgaben für einen externen Netzwerkmanager Zuwendung im 1. Förderjahr 70%, Folgejahre je 50%, Höchstgrenzen pro Netzwerkteilnehmer Mögliche Varianten: Beratung durch externe Experten Energieeffizienz-Netzwerk Ressourceneffizienz-Netzwerk Wer kann einen Antrag stellen? Kombiniertes Energie- und Netzwerkmanager/innen Ressourceneffizienz-Netzwerk CC0 Public Domain

67 Kommunale Netzwerke Richtlinie (2) Was wird gefördert? Ausgaben für Beraterhonorare für eine Energieanalyse in öffentlichen Abwasseranlagen Analyse nach den Anforderungen des Arbeitsblattes DWA-A 216 Zuwendung bis zu 30% des Netto-Beraterhonorars, max. 80% für finanzschwache Kommunen. Max Euro Wer kann einen Antrag stellen? Qualifizierte Energieberater/innen Energieanalysen für Abwasseranlagen Weiterführende Informationen finden Sie hier: Kontakt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon.: / kki@bafa.bund.de CC0 Public Domain

68 Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (1) Was wird gefördert? Modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden Investive Projekte mit Modellcharakter zur Fahrrradverkehrsfreundlichen (Neu-)Gestaltung des Straßenund Siedlungsraums, zur Errichtung zusätzlicher Radverkehrseinrichtungen sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen Mögliche Themenbereiche: Alltagsmobilität Tourismus Wirtschaftsverkehr Fotolia/JiSign Shutterstock/Bokica

69 Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (2) Wer wird gefördert? Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung Kooperationen ( Verbünde ) von Kommunen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen Fotolia/JiSign Shutterstock/Bokica

70 Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (3) Wie wird gefördert? Zuwendung in der Höhe von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten Die Mindestzuwendung pro Vorhaben bzw. Projekt Euro. Bei Verbundvorhaben gilt diese Mindestsumme für das Verbundprojekt insgesamt Wie stelle ich einen Antrag? Zweistufiges Verfahren Einreichung einer Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ) Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung zur Antragstellung Antrag über Easy-Online für finanzschwache Kommunen bis auf 90% erhöht Fotolia/JiSign Shutterstock/Bokica Projektträger Jülich (PtJ) Kontakt für Klimaschutz im Alltag Tel: ptj-ksi@fz-juelich.de Website:

71 BMVI: Startschuss für das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur Erster Förderaufruf vom im Rahmen der BMVI- Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland vom Antragsfenster: jeweils Uhr Förderung: Neuerrichtung und Aufrüstung von Ladesäulen (Normal- und Schnellladepunkte) inkl. Begleitkosten, Netzanschluss Förderquote: In Abhängigkeit von Förderelement und Zugänglichkeit - bis zu 40%, jeweils einzeln gedeckelt, gesamt: bis zu 5 Mio. Euro / Antragsteller Mehr Informationen: essemitteilungen/2017/019-dobrindt-eladesaeulenoffensive.html Antragsberechtigung: Natürliche und juristische Personen. Antragsstellung: Einstufig, Windhundprinzip bis ggf. Maximalfördersummen erreicht sind

72 Landesprogramme Brandenburg Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie) erung_des_co2_ausstosses_im_verkehr mobilitaetsricht linie_/index.html RENplus s_2014 1/index.html

73 Aktueller Literaturhinweis: Difu-Publikation Neuerscheinung 01/2017 Bestellung Printexemplar und PDF-Download

74 Vielen Dank! und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte! SK:KK am Deutschen Institut für Urbanistik Auf dem Hunnenrücken Köln Zimmerstraße Berlin Dipl.-Geogr. Oliver Reif-Dietzel Zimmerstraße Berlin Tel.: 030 / Mail: reif-dietzel@difu.de Beratungshotline: 030 / skkk@klimaschutz.de

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