Informationsanlass für Arbeitnehmende zum Grundlagenwechsel per 1. Januar 2019
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- Johann Martin
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1 Informationsanlass für Arbeitnehmende zum Grundlagenwechsel per 1. Januar 2019 St.Gallen, Januar 2017 Präsidium
2 Agenda Warum müssen die technischen Grundlagen geändert werden? Wie funktioniert eine Pensionskasse? Welche Änderungen sind vorgesehen? Welche Folgen haben diese Änderungen? Wie wird die sgpk saniert? Warum soll der Kanton nochmals 200 Mio. Franken zahlen? Seite 2
3 Sicherstellung des Leistungsziels Mit allen Beiträgen, der Verzinsung des Sparguthabens von real 2% und dem Umwandlungssatz von 6.4% erhalten die Versicherten der sgpk eine Altersrente, die 55% des versicherten Lohns entspricht. Zur Finanzierung eines Umwandlungssatzes von 6.4% im Alter 65 muss die sgpk eine jährliche Rendite von mindestens 4.1% erzielen. Langfristig kann die Rendite von 4.1% nicht erreicht werden. Grund: sehr tiefes Zinsniveau. Sehr hohe Umverteilung von jungen Versicherten zu neuen Rentner/innen. Seite 3
4 Zinsentwicklung Schweiz Seite 4
5 Zinsentwicklung International Seite 5
6 Aktien Schweiz Seite 6
7 Funktionsweise einer Pensionskasse Vermögenserträge Beiträge Arbeitnehmer & Arbeitgeber Vorsorgevermögen Leistungen bei Austritt Alter Tod Invalidität Seite 7
8 Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Leistungen Seite 8
9 Ungleichgewicht bei Einnahmen < Leistungen Seite 9
10 Überblick zu den Änderungen 1. Januar Januar 2019 Technischer Zinssatz 3.5% 2.5% Sterbetafel Periodentafel Generationentafel Umwandlungssatz im Alter % 5.2% Sparbeiträge % % Risikobeiträge 3.5% 2% Seite 10
11 Finanzierung Altersrente Erwarteter künftiger Zins notwendiges Vermögen Vorsorgekapital bzw. Sparguthaben Seite 11
12 Einfluss des Zinses auf das notwendige Vermögen Erwarteter Zins 3.5% p.a. Erwarteter Zins 2.5% p.a. Sparguthaben Altersrente pro Jahr Sparguthaben Seite 12
13 Änderung des Umwandlungssatzes Erwarteter technischer Zins 2.5% p.a. Zins 3.5% Sparguthaben Umwandlungssatz 6.4% Jährliche Altersrente Bei Zinssatz 2.5% Fehlbetrag Sparguthaben Seite 13
14 Folgen bei Änderung des Umwandlungssatzes Sparguthaben Umwandlungssatz 5.2% Jährliche Altersrente Erwarteter Zins 2.5% p.a. Rentenkürzung % Sparguthaben Seite 14
15 Folgen bei Änderung des Umwandlungssatzes Erwarteter Zins 2.5% p.a. Sparguthaben Umwandlungssatz 5.2% Jährliche Altersrente Sparbeiträge Prozentpunkte Sparguthaben Seite 15
16 Flankierende Massnahmen (Jahrgänge ) Was geschieht mit den Versicherten, die mit höheren Sparbeiträgen nicht mehr aufholen können? Einlagen ins Sparguthaben Erwarteter technischer Zins 2.5% p.a. Zins 3.5% Fehlbetrag Erwarteter Zins 2.5% p.a. Einlage Sparguthaben Sparguthaben Seite 16
17 Beitragserhöhung insgesamt 1. Januar Januar 2019 Veränderung Sparbeiträge % % % Risikobeiträge 3.5% 2% - 1.5% Total Beitragserhöhung % Beitragserhöhung für Arbeitnehmer (44%) Beitragserhöhung für Arbeitgeber (56%) + 1% % Seite 17
18 Folgen für sgpk Seite 18
19 Kosten für die bereits bestehenden Renten 1. Januar Renten % Januar 2017 (prov.) Renten Erwarteter Zins Zins 3.5% p.a. Erwarteter Zins Zins 2.5% p.a. Vorsorgekapital Rentner Mio % Mio. Vorsorgekapital Rentner Mio. Seite 19
20 Folgen für sgpk Seite 20
21 Behebung der Unterdeckung Die Sanierung der sgpk erfolgt aufgrund des Reglements zum Sanierungs- und Beteiligungskonzept. Beteiligungskonzept: Seite 21
22 200 Mio. Franken Altlasten des Kantons «Seitens der Regierung wurde festgehalten, dass es keiner ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedürfe, wonach bei einer späteren Reduktion des technischen Zinssatzes auf 3 Prozent die Sicherung der Ansprüche der Pensionierten und die daraus erwachsenden Kostenfolgen nicht auf die Aktivversicherten überwälzt werden. Hierfür genüge eine entsprechende Zusicherung der Regierung. Der Arbeitgeber trage die Verantwortung für die spätere Senkung des technischen Zinses; die Mehrkosten seien nicht den Aktivversicherten zu überbinden. Es sei im Übrigen für den Kanton nicht opportun, als Arbeitgeber verantworten zu müssen, dass die Renten gekürzt werden.» (aus: Kantonsratsbeschluss über eine Einmaleinlage in die St.Galler Pensionskasse, Botschaft und Entwurf der Regierung vom 29. März 2016 ( ), S. 7.) Seite 22
23 ? Seite 23
24 Kontakt Benedikt Häfliger Geschäftsführer St.Galler Pensionskasse Davidstrasse St.Gallen Seite 24
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