Europäischer Sozialfonds im Landkreis Heidenheim. ESF-Arbeitsmarktstrategie im Landkreis Heidenheim. für das Förderjahr 2017

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1 1 Europäischer Sozialfonds im Landkreis Heidenheim ESF-Arbeitsmarktstrategie im Landkreis Heidenheim für das Förderjahr 2017 Einleitung In der Sitzung des ESF-Arbeitskreises am 12. Mai 2016 soll die regionale Arbeitsmarktstrategie zur Umsetzung des ESF im Landkreis Heidenheim für das Förderjahr 2017 beschlossen werden. Die Arbeitsmarktstrategie hat folgende Struktur: Schritt 1: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs Schritt 2: Formulierung von Zielen 2.1 Auswahl der spezifischen Ziele des OP und Festlegung der AK-Ziele 2.2 Bestimmung der Zielgruppen Schritt 3: Schritt 4: Umsetzung der Ziele Festlegung eines Vorgehens zur Evaluation Grundlage für die Beurteilung der Ausgangslage im Hinblick auf die regionalisierten Ziele im Landkreis Heidenheim, sind die Daten und Analysen aufgrund des Regionalen Datensets zu Arbeitsmarktdaten des Instituts für Sozialforschung. Auf Basis dieser Auswertungen werden in der Sitzung des ESF-Arbeitskreises am 12. Mai 2016 abschließend Handlungsempfehlungen abgeleitet, die spezifischen Ziele ausgewählt, sowie Zielgruppen festgelegt. Dabei sind die Hinweise und Einschätzungen der Mitglieder des ESF-Arbeitskreises und letztlich deren Abstimmung maßgeblich. Die Arbeitsmarktstrategie enthält schließlich Hinweise zur Umsetzung der Ziele, sowie die Beschreibung des geplanten Vorgehens zur Evaluation. Im folgenden Schritt 1 Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs werden die beiden verbleibenden spezifischen Ziele des neuen Operationellen Programms (OP ) näher erläutert: Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Spezifisches Ziel B.1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Prioritätsachse C: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Spezifisches Ziel C.1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit

2 2 Pro spezifischem Ziel werden dazu das Ziel, die Zielgruppe, geplante Maßnahmen sowie die Querschnittsziele erläutert. Daran anschließend werden Datenanalysen und Schlussfolgerungen für die Arbeitsmarktstrategie 2017 im Landkreis Heidenheim aufgezeigt, welche abschließend in einem Fazit pro Ziel dargestellt werden. Schritt 1: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Spezifisches Ziel B.1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabe- chancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Wichtigste Zielgruppen sind (gemäß OP ): Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen. Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund werden wegen ihrer überproportionalen Anteile an der Zielgruppe besonders adressiert. Insbesondere die Zielgruppe der älteren Leistungsberechtigten soll von den Fördermaßnahmen erreicht werden. Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen, Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten, Geplante Maßnahmen sind (gemäß OP ) Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Kultur- und geschlechtersensible Maßnahmen zur Alltagsstabilisierung Maßnahmen zur gesundheitlichen Stabilisierung und zur sozialen Integration Niedrigschwellige Angebote zur Erhöhung von Schlüsselqualifikationen

3 3 Berücksichtigung der Querschnittsziele (gemäß OP ) (a) Gleichstellung von Frauen und Männern Die in diesem Ziel geplanten Maßnahmen sollen vor allem berücksichtigen, dass Frauen gerade unter den langfristig in Arbeitslosigkeit verharrenden und von Armut bedrohten Personengruppen in besonderem Maße vertreten sind. Daher sollen auch spezifische Förderansätze für Frauen und für Männer erprobt werden, um ihre soziale Teilhabe und letztendlich ihre Integrationschancen zu verbessern. (b) Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Konzentration auf jene Personengruppen, die in erhöhtem Maße von sozialer Exklusion bedroht sind, wie z. B. Minderheiten oder Armutsmigrantinnen und -migranten aus EU- Mitgliedstaaten und Drittstaaten. (c) Nachhaltigkeit Für die hier unterstützen Personengruppen sollen Perspektiven auf eine längerfristige und nachhaltige Integration in Beschäftigung entwickelt werden. Anhand der folgenden Basisindikatoren kann ein möglicher Problemdruck im Landkreis Heidenheim im Hinblick auf das spezifische Ziel B.1.1 identifiziert werden: Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II nach ausgewählten Merkmalen Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach ausgewählten Merkmalen Personen nach Migrationshintergrund und ausgewählten Merkmalen Als Datenquelle dienen die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA): Arbeitsmarkt in Zahlen, Frauen und Männer Länder, Kreise (September 2015) Arbeitsmarkt in Zahlen, Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III (Land und Kreise (September 2015) Regionales Datenset zur Arbeitsmarktsituation des Instituts für Sozialforschung Beginnend mit Punkt 1, wird nun die Arbeitsmarktsituation im Rechtskreis des SGB II im Landkreis Heidenheimheim nach ausgewählten Merkmalen analysiert.

4 4 Die Arbeitsmarktsituation im Rechtskreis des SGB II im Landkreis Heidenheim nach ausgewählten Merkmalen Im Landkreis Heidenheim waren im September 2015 insgesamt Menschen arbeitslos gemeldet, davon oder 60,4 % im Rechtskreis des SGB II. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang um 5,2 % bei den SGB II- Arbeitslosen im Landkreis Heidenheim zu beobachten. Im Vergleich zum Land Baden- Württemberg mit 56,8 % weist der Landkreis Heidenheim im Bereich des SGB II einen höheren Arbeitslosen-Anteil auf. Insgesamt ist eine positive Entwicklung im Bereich der SGB II-Arbeitslosigkeit festzustellen. Frauen und Männer im SGB II Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass im September 2015 im Landkreis Heidenheim 970 Frauen, somit 49,16 % und Männer, demnach 50,84 % im Rechtskreis der SGB II-Arbeitslosen sind. Die Betrachtung der zeitlichen Entwicklung zeigt dabei, dass es bei den Frauen zu einem Rückgang mit 50 Personen um 4,9 % kam, bei den Männern mit 59 Personen um einen Rückgang um 5,6 %. Der Anteil der Frauen an den SGB II-Arbeitslosen im Landkreis Heidenheim ist höher als der, der SGB II-Arbeitslosen Männer. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit bei den Männern ist stärker, als der Rückgang der Arbeitslosigkeit bei den Frauen. Der Frauenanteil ist im Landkreis Heidenheim mit 49,16 % höher als in Baden-Württemberg mit 48,37 %. Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre im SGB II Insgesamt waren 113 junge Erwachsene im September 2015 im Landkreis Heidenheim als arbeitslos im SGB II registriert. Bei den 113 Personen handelt es sich dabei um 42 junge Frauen und 71 junge Männer. Gegenüber dem Vorjahresmonat sank die Zahl der arbeitslosen jungen Erwachsenen mit 6 Personen um 5,0 %. Insgesamt ist ein leicht unterdurchschnittlicher Rückgang bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen SGB II-Arbeitslosen festzustellen.

5 5 Ältere Arbeitslose im SGB II (Ü50) Im Februar 2015 waren 593 Personen ( 30,06 % ) der SGB II-Arbeitslosen älter als 50 Jahre (Ü50). Insgesamt gehörten im Februar Frauen und 307 Männer zu den älteren Arbeitslosen. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Gesamtzahl der älteren SGB II- Arbeitslosen mit 46 Personen um 7,2 % gesunken. Insgesamt ist sowohl bei den älteren arbeitslosen Frauen, also auch bei den älteren arbeitslosen Männern eine positive Entwicklung festzustellen. Des Weiteren ist festzustellen, dass der Frauenanteil im Vergleich zu Baden-Württemberg überdurchschnittlich hoch ist. Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II Im Februar 2015 waren von den Arbeitslosen im SGB II insgesamt 982 Personen bzw. ca. 50 % langzeitarbeitslos. Gegenüber dem Vorjahresmonat war ein Rückgang mit 69 Personen um 6,6 % zu beobachten. Von den weiblichen Arbeitslosen sind 499 Frauen langzeitarbeitslos ( ca. 51,4 % ), bei den Männern sind es ca. 48,2 % (483 Personen). Der Rückgang der SGB II-Langzeitarbeitslosigkeit ist insgesamt positiv und im Landkreis Heidenheim höher als in Baden-Württemberg. Auffällig dabei ist, dass der Anteil der langzeitarbeitslosen Frauen im SGB II im Vergleich zu Baden-Württemberg ( 47,3 % ) im Landkreis Heidenheim deutlich höher ist. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II Im Februar 2015 hatten im Landkreis Heidenheim insgesamt Arbeitslose keine abgeschlossene Berufsausbildung, davon 651 Frauen und 556 Männer. Insgesamt haben somit 61 % der SGB II-Arbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Frauenanteil bei den Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung liegt in Heidenheim bei 53,9 % und ist somit deutlich höher als der Frauenanteil in Baden- Württemberg mit 50,7 %. Die Mehrzahl der arbeitslosen Frauen im SGB II hat keine abgeschlossene Berufsausbildung (67 %). Dieser Anteil ist somit im Landkreis Heidenheim höher als in Baden-Württemberg mit 65 %. 61 % der SGB II-Arbeitslosen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Frauen sind hierbei mit 53,9 % am stärksten betroffen. Der Frauenanteil ist im Landkreis Heidenheim auch deutlich höher als der Anteil in Baden-Württemberg.

6 6 Ausländer/innen im SGB II Die Zahl der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II ging im Landkreis Heidenheim im Vergleich zum Vorjahresmonat mit 1 Person um 0,2 % zurück. Dies ist ein deutlich unterdurchschnittlicher Rückgang bei diesem Personenkreis im Vergleich zum Rückgang der Arbeitslosigkeit insgesamt. Von den 616 arbeitslosen ausländischen Personen im SGB II sind 323 Frauen (52,44 %) und 293 Männer (47,56 %). Bei den Arbeitslosen ist der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund deutlich höher als in der Gesamtgesellschaft. Im Landkreis Heidenheim ist der Anteil mit 62,57 % auch höher als der Anteil in Baden-Württemberg mit 60,57 %. Deutlich unterdurchschnittlicher Rückgang bei Ausländern/Ausländerinnen in Relation zum Rückgang der Arbeitslosigkeit insgesamt. Alleinerziehende im SGB II Insgesamt waren 313 Personen im Landkreis Heidenheim alleinerziehend. Dies entspricht einem Anteil von 15,86 % an allen registrierten SGB II-Arbeitslosen. Von den 313 Personen sind 289 Frauen (92,33 %) und 24 Männer (7,67 %). Der Frauenanteil der Alleinerziehenden im SGB II im Landkreis Heidenheim ist mit 92,3 % deutlich höher als der Männeranteil. Der ergänzende Blick auf die Verteilung zeigt zudem, dass 29,2% der arbeitslosen Frauen im SGB II alleinerziehend sind (Ba-Wü: 26,2%), bei den arbeitslosen Männern sind es hingegen 2,5% (Ba-Wü: 1,7%). Insgesamt lässt sich ein überdurchschnittlicher Anteil der Alleinerziehenden im SGB II im Landkreis Heidenheim feststellen. Dies bedingt auch im Vergleich zu Baden-Württemberg eine deutliche Überrepräsentation der Alleinerziehenden im SGB II. Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II Im Landkreis Heidenheim weisen mit 113 Personen ca. 6 % der SGB II-Arbeitslosen eine Schwerbehinderung auf. Dabei handelt es sich um 46 Frauen und 67 Männer. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang der Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II um 11,7 % festzustellen. Im Hinblick auf die Verteilung zeigt sich, dass der Rückgang bei den Männern deutlich höher ist als bei den arbeitslosen Frauen.

7 7 Insgesamt ist ein Rückgang der arbeitslosen Personen mit Schwerbehinderung im SGB II zu verzeichnen. Bei den arbeitslosen Männern ist der Rückgang dabei deutlich höher als bei den Frauen. Ergänzender Blick auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis Heidenheim Die aktuellen Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beziehen sich auf den Berichtsmonat November 2014 bis September Insgesamt Personen im Landkreis Heidenheim zählen zu dem Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist mit 207 Personen ( 4,9 % ) deutlich gestiegen. Ergänzender Blick auf Personen mit Migrationshintergrund im Landkreis Heidenheim Der Betrachtungszeitraum bei den arbeitslosen Personen mit Migrationshintergrund bezieht sich auf Zahlen vom September Im September 2015 hatten 54 % der arbeitslosen Menschen mit Personen einen Migrationshintergrund. Von den arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund haben 14,7 % keinen Hauptschulabschluss und ca. 68 % keine abgeschlossene Berufsausbildung. Insgesamt zeigt sich, dass Personen mit Migrationshintergrund bei den Personen nach dem SGB II deutlich überrepräsentiert sind. arbeitslosen Zusammenfassung: Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II im Landkreis Heidenheim: Insgesamt ist eine positive Entwicklung am Arbeitsmarkt im Landkreis Heidenheim zu beobachten. Allerdings ist dabei auffällig, dass es nach wie vor einige Personengruppen gibt, die besonders betroffen sind oder nicht von der insgesamt positiven Entwicklung profitieren. Hierzu gehören: Frauen im SGB II, insbesondere Ausländerinnen und Alleinerziehende Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren im SGB II SGB II-Langzeitarbeitslose, insbesondere Frauen

8 8 Ausländische SGB II-Arbeitslose Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II, insbesondere die jungen, alleinerziehenden und ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigte Arbeitslose mit Migrationshintergrund Arbeitslose ohne Berufsausbildung Prioritätsachse C: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Spezifisches Ziel C.1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Basisindikatoren zur Identifizierung eines möglichen Problemdrucks: Situation der Schulabgänger/innen aus den allgemeinbildenden Schulen ohne bzw. mit Hauptschulabschluss Schulsituation speziell der ausländischen Jugendlichen Schulsituation im Schuljahr 2013/2014: 30,22 % aller Schulabgänger/innen sowohl aus öffentlichen sowie aus privaten allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Heidenheim verfügen über ein niedriges Bildungsniveau (mit und ohne Hauptschulabschluss). Dies stellt eine Steigerung zum vorangegangenen Jahr um 0,4 % und somit eine im Vergleich zum Vorjahr eine leichte negative Entwicklung dar. 4,4 % bzw. 64 Personen verlassen die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Heidenheim ohne Hauptschulabschluss. Im Schuljahr 2012/2013 waren es mit 4,2 % 67 Personen. Von den ausländischen Schülern/innen verlassen ca. 11 % die allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss. Im Vergleich hierzu sind es bei den deutschen Schülern nur 3,7 %. Im Vergleich zum Schuljahr 2012/2013 ist insgesamt eine leicht negative Entwicklung im Landkreis Heidenheim festzustellen. Besonders auffällig sind die ausländischen Schüler/innen, die im Vergleich zu den deutschen Schulabgängern deutlich stärker vertreten sind.

9 9 Schritt 2: Formulierung von Zielen (ganzes Kapitel 2: NUR ENTWURF!) Auf Basis der Daten und Analysen der Arbeitsmarktsituation und dem gegenseitigen Meinungsaustausch in der ESF-Strategiesitzung am wurden folgende spezifischen Ziele für das Förderjahr 2017 beschlossen: Ziel B.1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Ziel C.1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Den Zielen wurden entsprechend der Definitionen im operationellen Programm und Hinweisen aus der Strategiesitzung folgende Zielgruppen zugeordnet: (ENTWURF: Zunächst alle möglichen Zielgruppen dargestellt) Ziel B.1.1: Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen. Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund. Insbesondere ältere Leistungsberechtigte: Menschen mit psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären Wohnverhältnissen. Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Ziel C.1.1: Schüler/innen ab der 7.Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Ausbildungsferne und z.t. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Schritt 3: Umsetzung der Ziele Für das Jahr 2017 stehen zur Verfügung. Die jährliche Fördersumme von wird durch 1 Projekt mit einer Laufzeit in 2016 und 2017 bereits um reduziert. Die Ausschreibung der regionalen ESF-Mittel des Landkreises Heidenheim erfolgt innerhalb eines Vierteljahres nach Durchführung der Strategiesitzung durch eine Veröffentlichung in der Presse, sowie auf der Internetseite des Landkreises Heidenheim.

10 10 In der Veröffentlichung wird zur Einreichung von Projekten entsprechend der vom regionalen ESF-Arbeitskreis festgelegten Ziele und vorgesehenen Zielgruppen aufgerufen. Hier erfolgt der Hinweis, dass Projekte ausschließlich über das ELAN- Verfahren zum bei der L-Bank eingereicht werden können. Nach dem Einreichen der Projektanträge bei der L-Bank durch die örtlichen Träger werden die zu fördernden Projekte mit Hilfe des Ranking- Verfahrens in der Rankingsitzung vom regionalen ESF-Arbeitskreis ausgewählt. Eines der entscheidenden Kriterien für die Auswahl der Projekte ist die Übereinstimmung von Projektanträgen mit den regionalen Arbeitskreiszielen, den Zielgruppen sowie den Querschnittszielen laut OP. Erwartet werden gendersensible Projektanträge, sowie der Einsatz von Personal mit Genderkompetenz bzw. der Bereitschaft, dies zeitnah durch Fort- und Weiterbildungen zu erwerben. Die Geschäftsstelle und der regionale ESF-Arbeitskreis des Landkreises Heidenheim begleiten die Träger während der Projektzündungsphase sowie der Projektlaufzeit. Es gilt, einen gezielten Mitteleinsatz im Zuständigkeitsbereich des regionalen ESF- Arbeitskreises im Landkreis Heidenheim zu erreichen. Schritt 4: Festlegung Vorgehen zur Evaluation Die Erreichung der festgelegten Ziele des Arbeitskreises, der Projektziele einschließlich der Querschnittsziele wird durch das folgende Vorgehen überprüft. Im Rahmen der Sitzungen werden die Zwischenstände der Projekte persönlich den ESF- Arbeitskreismitgliedern vorgestellt. Zudem legen die Träger für deren abgeschlossene Projekte einen Kurzbericht mit den wichtigsten Ergebnisindikatoren für die Strategiesitzung des Folgejahres vor. Auch werden die Sachberichte der abgeschlossenen Projekte durch die Leitung der ESF-Geschäftsstelle überprüft. Bei (gravierenden) Auffälligkeiten werden die Arbeitskreismitglieder informiert, sofern dies nicht ohnehin durch die Träger im Rahmen der Sitzung oder in Form der Sitzungsunterlagen geschieht. Somit sind der Projektfortschritt und -entwicklung bei laufenden Projekten ebenso Gegenstand der ESF-Sitzungen, wie auch die Ergebnisse, deren Bewertung und ggf. Entwicklung von weiteren Schritten im Bezug auf die abgeschlossenen Projekte.

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