DIE SOZIALE LAGE DER SALZBURGER ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER

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1 DIE SOZIALE LAGE DER SALZBURGER ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER PENSION ARBEITSLOSENVERSICHERUNG PFLEGEGELD Cornelia Schmidjell, Leiterin der Sozialpolitischen Abteilung der AK Salzburg: Wie wichtig der Erhalt des wohlfahrtstaatlichen Sicherungsniveaus ist das nicht ohne Schaden für unsere Wirtschaft und Gesellschaft heruntergefahren werden darf, bis es nur mehr an den Einzelnen liegt, ob sie sich Sicherheit leisten können, oder nicht zeigen wir in drei Handlungsfeldern: Pensionen, Arbeitslosenversicherungsleistungen und Mindestsicherung sowie Pflegegeld. Die Leistungen der gesetzlichen Pensionsversicherung sind die tragende Säule der Lebensstandardsicherung im Alter. Die Finanzkrise hat deutlich vor Augen geführt, dass die private Alterssicherung hoch riskant ist, oder, sofern sicherere Varianten gewählt werden, wenig Ertrag bringt. Damit das gesetzliche Pensionssystem, das einen solidarisch finanzierten Ausgleich für Phasen von Arbeitslosigkeit, Krankheit und Kindererziehungszeiten bietet, weiterhin finanziert werden kann, braucht es vor allem Maßnahmen zur Eindämmung von Invalidität und Maßnahmen zur Anhebung der Beschäftigungsquote. Die neue Bedarfsorientierte Mindestsicherung sockelt Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, die in Österreich unterdurchschnittlich niedrig sind, bis zur Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf. Viele Betroffene wissen noch nicht genug über ihre Rechte. Das Pflegegeld ist ein unverzichtbarer Beitrag der öffentlichen Hand zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen der neue eingeführte Erschwerniszuschlag für psychische Erkrankungen muss erst in die Praxis umgesetzt werden.

2 ANHANG SOZIALE LAGE DER ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER PENSIONEN Welche volkswirtschaftliche Bedeutung (Nachfrage) allein die Pensionsleistungen haben, zeigt sich daran, dass im Jahr 2009 die PVA-Salzburg 1,2 Milliarden Euro an Leistungen (Pensionen, Ausgleichszulagen und Pflegegeld) ausgezahlt hat! Mit Stand 12/2009 bezogen bei der PVA Salzburg Personen eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (25% aller Pensionen), Personen bezogen eine Alterspension (54%), eine Witwen/Witwerpension (18%) und bezogen eine Waisenpension (2%). Durchschnittliche Pensionshöhen Pensionsart Österreich Salzburg Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Alterspensionen 1.700,49 909, , ,19 905, ,82 Vorzeitige Alterspensionen wegen langer Versicherungsdauer 1.942, , , , , ,45 Langzeitversicherte 2.190, , , , , ,09 Korridorpensionen 1.630, , , ,45 Schwerarbeitspensionen 1.648, , , ,86 Invaliditäts-/ Berufsunfähigkeitspensionen 1.193,66 653,50 980, ,37 638,48 932,80 Witwen/Witwerpension 314,45 718,52 677,71 293,77 711,91 - Waisenpension 247,43 247,82 247,63 246,98 250,45 248,76 Am niedrigsten sind die Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen, sie werden auch nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters nicht in Alterspensionen

3 umgewandelt. Korridorpension und Schwerarbeitspension gibt es wegen des dafür notwendigen Antrittsalters de facto derzeit nur für Männer. Vorzeitige Alterspensionen und Langzeitversichertenpensionen (Hacklerpensionen) sind höher als der Durchschnitt aller Alterspensionen, weil sie von Personen mit besonders langer Versicherungsdauer die naturgemäß die Pensionsansprüche erhöhen bezogen werden. Eine Ausgleichszulage zu ihrer Pension bezogen im Bundesland Salzburg im Dezember 2009 insgesamt Personen (11% aller PensionistInnen) davon beziehen eine PVA-Pension 70% dieser AusgleichszulagenbezieherInnen sind weiblich. STICHWORT BERUFSUNFÄHIGKEITS- UND INVALIDITÄTSPENSION Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen sind einen besonderen Blick wert aus zwei Gründen: Zum einen ist diese Gruppe in besonderem Ausmaß sozial gefährdet, zum anderen ist sie wichtig für die weitere Finanzierbarkeit des gesamten Pensionssystems! Der finanzielle Pensionsnachteil zieht sich bis ans Lebensende durch, weil in Österreich eine Umwandlung von krankheitsbedingten Pensionen in reguläre Alterspensionen nicht erfolgt. Die durchschnittliche Lebenserwartung ist um sieben Jahre kürzer als gegenüber AlterspensionistInnen. Gerade sogenannte ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auf Grund einer immer restriktiver werdenden Rechtssprechung und auch Beurteilung durch Sachverständige ihren Pensionsantrag nicht durchbringen, wobei sich im Zuge des langen Verfahrens ihr Gesundheitszustand regelmäßig verschlechtert, bis sie letztlich zur Pension kommen. Die derzeitige Rechtslage bedeutet in der Praxis, dass zum Beispiel ein Arbeiter, der 35 Jahre am Bau gearbeitet hat und aufgrund seiner Verbrauchserscheinungen nur noch vier Stunden täglich ganz leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung verrichten kann, keinen Anspruch auf Invaliditätspension hat, da er theoretisch noch halbtags die Tätigkeit eines Parkgaragenkassiers (Museumsaufsehers, etc.) verrichten kann. Für diesen Bauarbeiter wäre dann das Arbeitsmarktservice für die Jobvermittlung zuständig. Da es diesem wahrscheinlich nicht gelingen wird, den gesundheitlich angeschlagenen Bauarbeiter erfolgreich zu vermitteln, wird das AMS nach einer gewissen Zeit wiederum eine Antragstellung auf Invaliditätspension empfehlen. Ein weiterer Problembereich ist hier die oft lange Verfahrensdauer, verbunden mit den ungenügenden Leistungsansprüchen der PensionswerberInnen während des Pensionsverfahrens.

4 Die Betroffenen erhalten während der Dauer des Pensionsverfahrens vom AMS anstelle des Arbeitslosengeldes einen sogenannten Pensionsvorschuss. Dieser beträgt derzeit maximal 900 Euro monatlich. Der Pensionsvorschuss wird zunächst für die fiktive Dauer des Arbeitslosengeldanspruches (derzeit maximal ein Jahr) gewährt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird dieser nur dann weiter gewährt, wenn dem Grunde nach ein Anspruch auf Notstandshilfe besteht. Insbesondere bei verheirateten und in Lebensgemeinschaft lebenden Personen kommt es dabei aufgrund der PartnerInneneinkommensanrechnung zu massiven Kürzungen bis hin zum gänzlichen Entfall der Leistung. Dies trifft aufgrund der geschlechtsspezifischen ungleichen Einkommensverteilung insbesondere Frauen, die durch die Anrechnung des zumeist höheren Einkommens des Mannes nicht selten den Leistungsanspruch zur Gänze verlieren. Bedenkt man, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer etwa ein bis zwei Jahre beträgt, so bedeutet dies für die Betroffenen, dass neben der durch das Verfahren verursachten psychischen Anspannung auch eine erhebliche finanzielle Belastungssituation entsteht. Ein Beispiel: Der Leidensweg eines Baggerfahrers begann 2002, als den damals 52-Jährigen eine Herzerkrankung, die komplett lädierte Wirbelsäule und kaputte Knie den Job kosteten. Einen neuen fand er nicht, das AMS riet zur Invaliditätspension. Nach deren Ablehnung er könne ja noch telefonieren etc. wurde im selben Jahr erstmals geklagt und 2006 das Verfahren erfolglos beendet. Erfolglos blieb, bis heute, auch die Arbeitssuche. Erneut riet das AMS zur Pension und alles begann wieder von vorn, das Verfahren läuft. Nur ist Herr K. heute auch noch in einem psychisch schlechten Zustand und hat seine Ersparnisse verloren. Mit seiner Frau lebt er von 840 Pensionsvorschuss und ihrem Einkommen von 600 Euro. 25% aller Pensionen sind Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen. Von 2003 auf 2009 sind bundesweit die Anträge auf Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit um 20% gestiegen. Dabei gibt es eine 36,5%ige Zuerkennungsrate bei jährlich rund Anträgen. Bundesweite Neuzugänge in die BU- und I-Pension 2009 Frauen Männer Gesamt BU IP

5 Im Jahr 2009 wurden in der Landestelle Salzburg Anträge auf Berufs- bzw. Invaliditätspension gestellt (62%) dieser Anträge wurden abgelehnt. Davon wurden beeinsprucht. 700 dieser Gerichtsverfahren wurden von der Salzburger Arbeiterkammer geführt die Erfolgsquote der vertretenen ArbeitnehmerInnen liegt bei knapp unter 50% (generelle Erfolgsquote 30%). Trend zu psychiatrischen Erkrankungen: Seit 2006 stehen bei den Pensionierungsgründen an erster Stelle psychiatrische Erkrankungen mit 33,7%, gefolgt von Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates mit 27,6%. Bei den Berufsunfähigkeitspensionen machen die psychiatrischen Krankheiten sogar 43,5% aller Pensionierungsursachen aus. Auffallender Trend seit 2003: Die psychiatrischen Pensionsgründe nehmen im gleichen Ausmaß zu, wie die Pensionierungen auf Grund des Bewegungs- und Stützapparates abnehmen. Die Pensionierungen erfolgen zumeist zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr, sodass bis zu 20 aktive Versicherungsjahre bei den PensionistInnen verloren gehen. Zweifellos handelt es sich bei den Entstehungsursachen der psychiatrischen Erkrankungen um ein multifaktorelles Geschehen, wobei Flexibilität, Verfügbarkeit, Leistungsdruck, Konsumdruck in den zentralen gesellschaftlichen Handlungsfeldern (Arbeitswelt, aber auch Familie, Haushalte, Freizeit) gestiegen, Stabilität und Vertrauen aber gesunken sind. Die durch psychiatrische/psychische/psychosomatische Erkrankungen auftretenden gesellschaftlichen Kosten sind enorm: Die Gesamtkosten dieser Erkrankungsgruppe werden in Österreich pro Jahr auf 7,1 Milliarden Euro geschätzt (größter Anteil Krankenstandskosten, aber auch Kosten im sozialen Sicherungssystem). Umgelegt sind das 888 Euro pro Person in Österreich. Allein die Pensionsversicherung würde sich geschätzte 70 bis 90 Millionen Euro im Jahr ersparen, wenn die neu Antragstellenden ein Jahr länger im Erwerbsprozess bleiben könnten, als ihre Pension zu beanspruchen. Was ist zu tun? Es wäre zu kurz gegriffen, den Hebel nur an einer Stelle (z.b. bei der Pensionsversicherung) ansetzen zu wollen, es braucht gesamtgesellschaftlich wirksame Konzepte und mehrere Handlungsansätze: In der Pensionsversicherung: Der Grundsatz Rehabilitation vor Pension und Rechtsanspruch auf Rehabilitation bedarf einer Umsetzung, die sicherstellt, dass Rehabilitation weit vor der Pensionsantragstellung einsetzt. Die Pensionsversicherung hat Rehabilitation bereits um 1% ausgeweitet, rehabilitative Maßnahmen bei Pensionsantragstellung kommen aber oft zu spät. Sie müssen noch

6 während des Erwerbslebens und nicht erst während der Arbeitslosigkeit gesetzt werden. Frühzeitige Rehabilitation braucht aber auch gesicherte Rahmenbedingungen, damit ein Verbleib im Erwerbsleben gesichert werden kann: z.b. Einbeziehung der Arbeitgeber, Wiedereinstieg nach der Rehabilitation, Maßnahmen zum schrittweisen Wiedereinstieg und Sicherheiten für die gesundheitlich Angeschlagenen, wenn der Arbeitsversuch fehlschlägt. Im Gesundheitssystem muss der Behandlung psychischer Erkrankungen frühzeitig mehr Augenmerk geschenkt werden und braucht es vernetztere Strukturen der Behandlung Erkrankter: Das reicht von einem Ausbau der ambulanten Versorgung psychisch Kranker (auch durch sozialmedizinische Zentren) bis zur Ausweitung psychotherapeutischer Behandlung auf Krankenschein und einer Verschiebung der Ausgaben von Psychopharmaka hin zu psychotherapeutischer Versorgung (2007 gab die Sozialversicherung gab 57 Millionen Euro für Psychotherapie aus, aber allein 62 Millionen für Antidepressiva). Arbeitswelt: Der zunehmenden psychischen Belastung bzw. dem daraus resultierenden Krankheitsrisiko muss präventiv in allen zentralen Settings (Schule, Arbeitswelt, Wohnumfeld, usw.) entgegen gewirkt werden: Unsere Kampagne I schau auf mi UND di ist ein gutes Beispiel dafür. Betriebe müssen sowohl ihre Verantwortung als auch den ökonomischen Nutzen, der aus der Gestaltung guter Arbeitsbedingungen resultiert, erkennen und sie müssen auch zunehmend in die Pflicht genommen werden (Wertschätzung = Wertschöpfung). Es gilt länger gesund arbeiten zu können. PFLEGEGELD Das Pflegegeld leistet seit seiner Einführung im Jahr 1993 einen wesentlichen Beitrag für Pflegebedürftige, ihre pflegebedingten Mehraufwendungen zumindest teilweise abzudecken. Es wird unabhängig vom Einkommen bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit bzw. bei Feststellung eines bestimmten Pflegebedarfes gewährt, es gibt sieben Leistungsstufen und derzeit in Österreich insgesamt rund BezieherInnen. Die Tendenz ist anhaltend steigend, weil durch die demografische Entwicklung immer mehr Menschen ein höheres Lebensalter erreichen und in der letzten Lebensphase Pflegebedürftigkeit anfällt. Im Bundesland Salzburg beziehen Personen Bundespflegegeld (Stand August 2010), dazu kommen BezieherInnen von Landespflegegeld. Überwiegend werden niedrige Pflegegeldstufen bezogen: BundespflegegeldbezieherInnen im Bundesland Salzburg (August 2010):

7 Stufe 1: Stufe 2: Stufe 3: Stufe 4: Stufe 5: Stufe 6: 775 Stufe 7: 373 Gesamt: LandesgeldbezieherInnen Salzburg 2009: Stufe 1: absolut 1.077/24,5% Stufe 2: 1.564/35,6% Stufe 3: 819/18,6% Stufe 4: 456/10,4% Stufe 5: 372/8,5% Stufe 6: 260/5,9% Stufe 7: 157/3,6% Gesamt: Allein bei der Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Salzburg sind die Pflegegeldanträge von auf gestiegen (inkludiert sind nicht nur Neuanträge, sondern auch Anträge auf Erhöhungen). Weil bei der Bemessung des Pflegegeldes demenzielle und andere psychische/psychiatrische Erkrankungen tendenziell zu wenig ins Gewicht fielen bzw. im Vergleich zu körperlichen Gebrechen unterbewertet wurden, wurde 2008 die sogenannte Erschwernispauschale geschaffen, mit der für erwachsene Personen bei schweren geistigen oder psychischen Erkrankungen 25 Stunden pauschaler Pflegeaufwand pro Monat zusätzlich für die Bemessung der Pflegestufe zu berücksichtigen sind. Diese sozialpolitisch wichtige Verbesserung wirkt sich aber faktisch in vielen Fällen noch nicht positiv für die Betroffenen aus, weil das Vorliegen der erschwerenden Umstände von den Gutachtern oft negiert wird; darüber hinaus aber auch, weil die Höhe (25 Stunden) zu gering ist und oft nicht ausreicht, um die nächst höhere Pflegestufe zu erreichen (vor allem Pflegestufe 2 auf 3). Es ist zu hoffen, dass dieser Erschwerniszuschlag in höherem Ausmaß berücksichtigt wird, wenn in Zukunft die Pflegeberufe in die Begutachtung einbezogen werden! ARBEITSLOSENGELD, NOTSTANDSHILFE UND BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG Der erfreuliche Rückgang der Arbeitslosigkeit gerade auch im Bundesland Salzburg darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, massive Entgelteinbussen erleiden und dass die existenzielle Absicherung durch Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz nicht immer gegeben ist. Durch die im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich niedrige Nettoersatzrate von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe von 55 bzw. 60% stellt Arbeitslosigkeit ein besonders großes Armutsrisiko dar. Beträgt die Armutsgefährdungsquote in Österreich durchschnittlich 12,5%, so verdreifacht sie sich für arbeitslose Personen.

8 Durchschnittliche Höhe von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe in Salzburg: pro Monat Frauen Männer gesamt Arbeitslosengeld Notstandshilfe Diese Zahlen zeigen, dass die durchschnittliche Leistungshöhe in bestimmten Konstellationen unter der Armutsgefährdungsschwelle und auch unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt und, dass sich die Einkommensschere der Frauen auch in den Sozialleistungen fortschreibt. 26% aller BezieherInnen von Arbeitslosengeld (Frauen sogar 36%) erhalten eine Leistung, die niedriger als der Ausgleichszulagenrichtsatz bzw. das Mindestsicherungsniveau ist (Alleinstehende: 744,-/Monat), bei den NotstandshilfebezieherInnen sind es sogar die Hälfte. Für die BezieherInnen, die sehr niedrige Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten (vor allem auch Frauen und Teilzeitbeschäftigte) wird aus dem zweiten sozialen Netz der Bedarfsorientierten Mindestsicherung eine Aufstockung möglich. Viele BezieherInnen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe haben im alten System, der Sozialhilfe, ihre Ansprüche nicht geltend gemacht. Die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sollte Anlass sein, Betroffene verstärkt zu informieren und damit gerade für diese Personengruppe den Aufgriff auszuweiten und der hier bestehenden Armutsgefährdung ein Stück weit entgegen zu wirken. Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung am Beispiel einer Alleinerzieherin im Bundesland Salzburg: Alleinerzieherin mit 1 Kind, Unterhalt 100,-, wird arbeitslos; ihr monatliches Erwerbseinkommen betrug 750,- brutto, das AL-Geld mit Kinderzuschlag macht 585,- aus; Wohnkosten 480,00 (Stadt Salzburg). Aus der Bedarfsorientieren Mindestsicherung könnte sie zusätzlich noch 215,25 Mindestsicherung und 293,99 ergänzende Wohnbedarfshilfe beanspruchen, dazu kommen noch vierteljährliche Sonderzahlungen für das Kind. Allein dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die ergänzenden Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung sind. Die Beratungen der AK zu diesem Thema, gerade von Niedrigverdienenden, PensionistInnen und Arbeitslosen, steigen.

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