Schriftliche Kleine Anfrage

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Euro-Nebenjob für Vorstände öffentlicher Unternehmen geht das so einfach? (3) Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der SAGA wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die von der SAGA-Aufsichtsratsvorsitzenden am 25. Juli 2014 erteilte Genehmigung einer Nebentätigkeit des SAGA- Vorstandsvorsitzenden? Die Genehmigung der Nebentätigkeit ist entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Regularien der SAGA und denen des Anstellungsvertrages des SAGA-Vorsitzenden erteilt worden. Die Niederlegung des Aufsichtsratsmandats durch den Vorstandsvorsitzenden ist vor dem Hintergrund der politischen Diskussion erfolgt, um zu verhindern, dass die SAGA oder deren Aufsichtsratsvorsitzende in diesem Zusammenhang in Misskredit geraten. 2. Wann genau soll der angekündigte Verzicht des SAGA-Vorstandsvorsitzenden für die von Senatorin Blankau am 25. Juli 2014 genehmigte Nebentätigkeit wirksam werden? Die Niederlegungserklärung ist dem Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Annington Immobilien Gruppe (DAIG) am per übermittelt worden und dem Vorstand der Gesellschaft am in Schriftform zugegangen. Die Niederlegung des Mandats ist mit sofortiger Wirkung erfolgt. 3. Wann fanden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jeweils Sitzungen des SAGA-Aufsichtsrats statt? Wie lange haben die Sitzungen im Einzelnen jeweils gedauert? Datum der Aufsichtsratssitzungen Dauer 19. April Uhr bis Uhr 14. Juni Uhr bis Uhr 17. Oktober Uhr bis Uhr 06. Dezember Uhr bis Uhr 24. April Uhr bis Uhr 10. Juni Uhr bis Uhr 25. September Uhr bis Uhr 12. Dezember Uhr bis Uhr 29. Januar Uhr bis Uhr

2 Drucksache 20/13026 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 24. April Uhr bis Uhr 03. Juli Uhr bis Uhr Die Aufsichtsratssitzungen wurden jeweils im Rahmen einer Sitzung seines Finanzausschusses vorberaten. 4. Sind innerhalb des SAGA-Aufsichtsrats Ausschüsse gebildet? Wenn ja, für welche Bereiche mit jeweils welcher Besetzung? Der Aufsichtsrat hat einen Finanzausschuss gebildet. Der Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, von denen drei aus dem Kreis der Anteilseigner- und zwei aus dem der Arbeitnehmervertreter gewählt werden. Die Aufsichtsratsvorsitzende ist nicht Mitglied des Finanzausschusses. Aufgabe des Finanzausschusses ist es, insbesondere die Aufsichtsratssitzungen vorzubereiten, in denen der Wirtschaftsplan und der Jahresabschluss behandelt werden. Zudem dienen seine Sitzungen der Vorbereitung von Themen, die für die Gesellschaft von finanzieller und/oder besonderer Bedeutung sind. 5. Hat Senatorin Blankau neben der Genehmigung vom 25. Juli 2014 in ihrer Eigenschaft als SAGA-Aufsichtsratsvorsitzende weitere Nebentätigkeiten genehmigt, die nicht überwiegend im Interesse der Gesellschaft waren? Wenn ja, wann und für welche Nebentätigkeiten? Nein. Das AR-Mandat bei der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbh wurde auf Wunsch des Landes Berlin begründet und durch den damaligen Präses, dem damaligen AR-Vorsitzenden der SAGA, aus Gründen des gewünschten Know-how-Transfers am genehmigt und am durch den damaligen Präses verlängert. 6. Sind Senatorin Blankau die Beteiligungen der SAGA an der WoWi Media GmbH & Co. KG und der AVW Assekuranzvermittlung der Wohnungswirtschaft GmbH & Co. KG bekannt? Ist es zutreffend, dass auch die Deutsche Annington Gruppe (DAIG) an diesen Gesellschaften beteiligt ist? Wie beurteilt der Senat vor diesem Hintergrund die Darstellung, dass es zwischen der SAGA und der DAIG keine Geschäftsbeziehungen gebe? Der Senatorin sind die bestehenden und im Übrigen öffentlich bekannten Beteiligungen der SAGA an der WoWi Media GmbH & Co. KG (seit 06/2004) und der AVW Assekuranzvermittlung der Wohnungswirtschaft GmbH & Co. KG (seit 01/2005) bekannt. Es trifft zu, dass die DAIG Anteile an der WoWi Media und der AVW hält, an der unter einer Vielzahl von anderen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften auch die SAGA beteiligt ist. WoWi Media und AVW betreiben als alleinige Gesellschafterin jeweils eine Dienstleistungsgesellschaft, die Leistungen speziell für die Wohnungswirtschaft anbietet. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen setzt zwingend den Erwerb von Anteilen an den jeweiligen wohnungswirtschaftlichen Holdinggesellschaften voraus. Dem Senat ist eine Darstellung, wonach es keine Geschäftsbeziehungen zwischen SAGA und DAIG gebe, nicht bekannt. Bezüglich der Beziehungen zwischen SAGA und DAIG hat er bei der Beantwortung der Drs. 20/12946 ausgeführt, dass die DAIG kein wesentlicher Wettbewerber von SAGA GWG im Sinne des HCGK Ziffer ist. 7. Wann und wo genau fand die letzte Hauptversammlung der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft statt? Wer genau hat die Gesellschafter auf der Hauptversammlung vertreten und das Stimmrecht ausgeübt? Die letzte Hauptversammlung der SAGA fand am 03.Juli 2014 statt. Die Aktionäre der SAGA, die Freie und Hansestadt Hamburg und die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögensmanagement mbh (HGV), wurden vertreten durch den Leiter der Beteili- 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13026 gungsverwaltung der BSU für die Freie und Hansestadt Hamburg und dem zuständigen Beteiligungsreferenten der HGV für den Gesellschafter HGV. 8. Wer genau hat jeweils wann zuletzt den Vorstand sowie den Aufsichtsrat der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft entlastet? Die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft ist durch die Hauptversammlung in ihrer Sitzung am 03. Juli 2014 beschlossen worden. 9. Wann und in welcher Form fand die letzte Gesellschafterversammlung der GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbh statt? Wer genau hat die Gesellschaft dabei vertreten und das Stimmrecht ausgeübt? Die letzte Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbh erfolgte am 03. Juli 2014 im schriftlichen Verfahren. Die Vertretung der SAGA erfolgte durch zwei Prokuristen der SAGA, die Vertretung der GWG Beteiligungsgesellschaft durch die Geschäftsführung der GWG Beteiligungsgesellschaft. Zuvor hatte der Aufsichtsrat der SAGA gemäß Gesellschaftsvertrag der GWG allen Beschlusspunkten zugestimmt. 10. Wer genau hat jeweils wann zuletzt die Geschäftsführer der GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbh entlastet? Die Entlastung der Geschäftsführung der GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbh ist durch Beschluss vom 03. Juli 2014 erfolgt auf Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des Aufsichtsrates der SAGA vom selben Tage. Vertreten wurden die Gesellschafter der SAGA und der GWG Beteiligungsgesellschaft durch zwei Prokuristen der SAGA sowie die Geschäftsführung der GWG Beteiligungsgesellschaft. 11. Wann und warum wurde die Geschäftsanweisung des SAGA-Aufsichtsrats für den Vorstand zuletzt in welchen einzelnen Punkten geändert? Die Geschäftsanweisung wurde zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrates vom Gegenstand der Änderung war die Einbeziehung des Hamburger Corporate Governance Kodex in die Gesellschaftsstatuten. 12. Welche Regelungen enthält die Geschäftsordnung des SAGA-Aufsichtsrats bezüglich der Rechte und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder, der Beschlussfassungen sowie zustimmungspflichtiger Geschäfte und Tätigkeiten (bitte die aktuelle Geschäftsordnung des Aufsichtsrats beifügen)? Nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ergeben sich die Rechte und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder aus der Satzung, der Geschäftsanweisung des Aufsichtsrates für den Vorstand, den aktienrechtlichen Bestimmungen, dem Hamburger Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Die Aufsichtsratsvorsitzende bestimmt die Art der Abstimmung. Geheime Abstimmungen sind grundsätzlich nicht zulässig; bei Personalentscheidungen kann die Vorsitzende des Aufsichtsrates auf Antrag eines Aufsichtsratsmitgliedes eine geheime Abstimmung zulassen, wenn schutzwürdige Interessen dieses Mitgliedes zu erkennen sind. Aufsichtsratsmitglieder, die bei einem Beratungsgegenstand persönlich beteiligt sind, dürfen an der Beschlussfassung nicht teilnehmen. Eine Beschlussfassung kann auch schriftlich, fernschriftlich (zum Beispiel Telefax) oder fernmündlich durchgeführt werden, wenn kein Aufsichtsratsmitglied diesem Verfahren unverzüglich widerspricht. Zustimmungspflichtige Tätigkeiten und Geschäfte ergeben sich aus der Satzung und aus der Geschäftsanweisung des Aufsichtsrates für den Vorstand. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates enthält keine Regelungen hierzu. Im Übrigen siehe Anlage. 3

4 Drucksache 20/13026 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 13. Wann und warum wurde die Geschäftsordnung des SAGA-Aufsichtsrats zuletzt in welchen Punkten geändert? Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates wurde zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrates vom Gegenstand der Änderung war die Einbeziehung des Hamburger Corporate Governance Kodex. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13026 Anlage 5

6 Drucksache 20/13026 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/

8 Drucksache 20/13026 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 8

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