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1 Stadt Leipzig Martin-Luther-Ring 4-6, Leipzig Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Vorbereitung der Antragsstellung von Investivmaßnahmen im Zuge des Bundesförderprogramm Breitbandausbau der Stadt Leipzig Inhalt 1 Durchführende Stelle und Ansprechpartner Verfahrensgegenstand Projektgebiet Losbildung Verfahrensbeschreibung Einzureichende Inhalte Aufwendungsersatz Form und Frist... 8

2 1 Durchführende Stelle und Ansprechpartner Durchführende Stelle Stadt Leipzig Amt für Wirtschaftsförderung Hr. Achim Lohse Martin-Luther-Ring Leipzig Ansprechpartner für Rückfragen aastrix GmbH Hr. Martin Leipziger Mobil: leipziger@aastrix.com 2 Verfahrensgegenstand Das anhängige Verfahren stellt ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren gemäß 4 Abs. 5 der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA) - Breitbandversorgung" vom (NGA-RR) in Anlehnung an 7 Abs.2 BHO und keine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG, dar. Das vorliegende Interessenbekundungsverfahren dient der Ermittlung der Bereitschaft bzw. Absicht der TK-Anbieter oder Marktteilnehmer flächendeckend und zuverlässig breitbandige Teilnehmeranschlüsse mit einer Mindestbandbreite von 50 Mbit/s im Downstream in den weißen NGA-Flecken des Projektgebietes zu offerieren. Vertiefend hierzu soll im Falle einer bestehenden Absicht geklärt werden, mit welchen ggf. notwendigen Beihilfemaßnahmen diese Erschließung erfolgen soll. Gemäß der Zielstellung der Stadt Leipzig sollen folgende Zielbandbreiten in den einzelnen Losen berücksichtigt werden: 1. Los 1-4: Zielbandbreite mindestens 50 Mbit/s im Downstream 2. Los 5-6: Zielbandbreite mindestens 1 Gbit/s im Downstream Der Einsatz von Vectoring ist gegenwärtig noch nicht abschließend beihilferechtlich geklärt (vorbehaltlich VULA-Entscheidung der Europäischen Union). Daher muss aus den Interessenbekundungen bzw. Angeboten auf Grundlage der Anschlusstechnologie FTTC (Fibre to the Curb) hervorgehen, ob die angegebenen Mindestbandbreiten mit oder ohne den Einsatz von Vectoring erreicht werden können. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Stadt Leipzig Seite 2

3 Gemäß der Richtlinie Förderung und Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des BMVI vom soll die Förderung zu einer wesentlichen Verbesserung der aktuellen Breitbandversorgung in der gesamten Gebietskörperschaft (keine verbleibenden weißen Flecken) führen. Dabei sind für alle Haushalte im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von mind. 50 Mbit/s im Downstream zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen im Projektgebiet zu tätigen sind. 3 Projektgebiet Gegenwärtig besteht auf dem Gebiet der Stadt Leipzig keine flächendeckende NGA- Breitbandversorgung. Um vor dem Hintergrund der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA) - Breitbandversorgung" vom die Fördergegenstände nach 3 Abs. 1 weiter ausdifferenzieren zu können, wird dieses nichtförmliche Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Die Stadt Leipzig führte im Zuge der Beantragung von Fördermitteln bereits ein Markterkundungsverfahren im Zeitraum vom durch und erhielt Bestandssowie Eigenausbaumeldungen von mehreren TK-Anbietern. Die gemeldeten Gebiete entfallen somit aus den hier zu betrachtenden Gebieten. Die relevanten Gebiete werden nachfolgend als Ausbaugebiete bezeichnet. Eine differenzierte Aufschlüsselung aller Ausbaugebiete unter Angabe der Anzahl der Haushalte, Gewerbe sowie Institutionen je Ausbaugebiet kann den Anlagen entnommen werden. Das gesamte Projektgebiet inkl. aller Ausbaugebiete umfasst dabei: Projektgebiet Stadt Leipzig (Kumulierung aller Ausbaugebiete) Haushalte Gewerbetreibende Institutionen 62 Der Stadt Leipzig sind keine mitnutzbaren öffentlichen Infrastrukturen bekannt, die für eine Mitverlegung genutzt werden können. Falls Netzbetreiber einzelne Ausbaugebiete bereits vollständig mit mind. 30 Mbit/s versorgen bzw. einen Eigenausbau planen, kann eine Bestands- sowie Eigenausbaumeldungen entsprechend der Anforderungen des Markterkundungsverfahrens vom Netzbetreiber im Interessensbekundungsverfahren erfolgen. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Stadt Leipzig Seite 3

4 4 Losbildung Aufgrund der dezentralen Verteilung der Ausbaugebiete und der damit verbundenen anzunehmenden unwirtschaftlichen Kosten-/Umsatz-Situationen wird in diesem Interessenbekundungsverfahren angestrebt die Ausbaugebiete als folgende Lose anzusehen: Los 1: Gottscheina und Hohenheida Los 2: Kleinpösna Los 3: Lößnig Los 4: Weitere Ausbaugebiete Los 5: Gewerbegebiete Los 6: Schulen Eine Interessensbekundung kann für einzelne Lose erfolgen. Die Nennung der förderfähigen Kosten im Wirtschaftlichkeitslücken- und Betreibermodell soll je Los vorgenommen werden. Neben den in den Losen 1-5 dargestellten Ausbaugebieten werden Schulstandorte der Stadt Leipzig als Los 6 im Interessensbekundungsverfahren berücksichtigt. Aufgrund einer möglichen, zukünftig angepassten Definition der weißen NGA-Flecke sollen diese Standorte mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s im Downstream angeschlossen werden. 5 Verfahrensbeschreibung Dieses Interessenbekundungsverfahren dient dem Zweck in einem ersten Schritt den TK-Anbietern oder Marktteilnehmern die Möglichkeit zu geben zu den ausgewiesenen Ausbaugebieten ein erstes unverbindliches Preisangebot (unverbindlich sowohl für den Bieter, als auch für die durchführende Stelle) zum Netzaufbau, -ausbau bzw. -betrieb abzugeben. Aufbauend auf den Ergebnisauswertungen und der damit erhaltenen Daten- sowie Informationsbasis dieses Interessenbekundungsverfahrens besteht der nächste Prozessschritt in der Entscheidungsfindung bzgl. des umzusetzenden Fördermodells, Betreibermodell oder Wirtschaftlichkeitslückenmodell und somit als Grundlage für die politische Entscheidung zur Beantragung von öffentlichen Fördermitteln. Aus diesen Gründen soll in diesem Interessenbekundungsverfahren von den teilnehmenden Bietern dargestellt werden, mit welchem Szenario, Betreibermodell oder Wirtschaftlichkeitslückenmodell, die hier definierte Zielstellung der Breitbandversorgung in den Ausbaugebieten realisiert werden kann. Ergänzend hierzu soll angegeben werden (falls notwendig), welche Leistungen von der Stadt Leipzig zu erbringen sind. Sollte der Fördermittelantrag der Stadt Leipzig vom Bund positiv bewertet werden und anschließend ein vorläufiger Fördermittelbescheid ausgestellt werden, erfolgt nachgelagert eine Ausschreibung inkl. eines Auswahlverfahrens für den Netzbetreiber oder das netzausbauende Unternehmen. Als Ergebnis aus dem Auswahlverfahren geht ein Vergabevorschlag hervor, welcher anschließend nach Freigabe des Projektes und dem Erhalt der Fördermittel in einem Vertrag und damit verbunden einer Beauftragung fixiert wird. Da das gesamte Förderverfahren eine hinreichende Komplexität aufweist und weitere zwischengelagerte Prozessschritte notwendig sind, wird die Veröffentlichung der Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Stadt Leipzig Seite 4

5 Ausschreibung inkl. des Auswahlverfahrens gemäß 5 bzw. 6 der NGA-RR voraussichtlich frühestens im Jahr 2018 erwartet. Eingereichte Angebote müssen, um Berücksichtigung zu finden, die unter Punkt 6 Einzureichende Inhalte angegebenen Anforderungen erfüllen. Weiterhin muss die Anlage 5: Antwortvorlage Wirtschaftlichkeitslücken- / Betreibermodell für eine Berücksichtigung der Interessensbekundung vollständig ausgefüllt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bieter, welche Regelungen enthalten, die im Widerspruch stehen zu der Förderrichtlinie des Bundes vom oder den Breitband-Leitlinien der EU (C25/1 vom ), der NGA-Rahmenregelung des Bundes vom oder der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen (RL DiOS) vom 20. Mai 2016 entfalten in den betreffenden Teilen im Rahmen dieses Verfahrens keine Wirkung. Der Bieter stimmt bei Abgabe eines Angebotes diesen Restriktionen zu. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen im Förderprozess, d.h. die Auswahl des Förderszenarios, die Erstellung eines Fördermittelantrages sowie die nachgelagerten Schritte der Ausschreibung und des Vertragsschlusses behält sich die Stadt Leipzig vor. Da es sich wie oben beschrieben in diesem Interessenbekundungsverfahren um die Abgabe eines für beide Seiten indikativen Angebotes handelt, ergeben sich für den Bieter keine Ansprüche bei der durchführenden Stelle. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Stadt Leipzig Seite 5

6 6 Einzureichende Inhalte In diesem Interessenbekundungsverfahren sollen folgende Inhalte, aufgeteilt nach Allgemeinen Bestimmungen sowie Anforderungen nach Fördermodell, unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorgaben eingereicht werden. ID Allgemeine Bestimmungen Bei Abgabe eines Angebotes muss der Bieter angeben, mit welchem Fördermodell, Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder Betreibermodell, das Versorgungsziel von mind. 50 Mbit/s im Downstream erreicht werden soll. Des Weiteren ist eine Erklärung hinzuzufügen, aus welcher hervorgeht, weshalb dieses Modell gewählt wurde und woraus sich die höhere Wirtschaftlichkeit gegenüber dem nicht gewählten Modell ergibt. Bei Abgabe eines Angebotes ist ein Meilensteinplan bezüglich des Netzausbaus beizulegen. In der Förderrichtlinie des Bundes vom ist dargelegt, dass ein offener und diskriminierungsfreier Netzzugang durch den Betreiber gewährleistet werden muss. Der Bieter hat hierzu anzugeben, wie dieser offene Netzzugang garantiert wird. Weiterhin sind indikative Angaben zu möglichen Vorleistungspreisen abzugeben. Sollte der Bieter sich für den Netzaufbau bzw. -ausbau mittels eines FTTC-Szenarios entscheiden, so ist eine Auflistung bzw. Darstellung aller, mit 50 Mbit/s im Downstream versorgbaren Adressen / Adresspunkten mit einzureichen. Zusätzlich zu den vor- sowie nachgenannten Bestimmungen zur Gewährleistung der genannten Versorgungsziele müssen die Bieter mit ihrem Angebot weitere Nachweise zum Zweck der Auswertung dieses Interessenbekundungsverfahren sowie in Vorbereitung der nachgelagerten Ausschreibung des Netzaufbaus bzw. -ausbaus einreichen. Um die Ausbauplanung zu konkretisieren, zählen hierzu Angaben zum Service- und Sicherheitskonzept, zum Umwelt- und Qualitätsmanagement, zu den angebotenen Endkundenprodukten sowie zur zeitlichen Verfügbarkeit der Leistung. Weiterhin muss das technische Konzept hinreichend detailliert erläutert werden und mit Übersichtsplänen sowie Netzplänen inkl. einer Bandbreitenkategorisierung für das Versorgungsgebiet ergänzt werden. Da durch die durchführende Stelle angestrebt wird die Fördermittel des Bundes mit Fördermitteln des Landes zu kofinanzieren, muss der Bieter bei Abgabe eines Angebotes gewährleisten, dass die Restriktionen der Förderrichtlinie des Landes Sachsen, RL DiOS vom 20. Mai 2016, ebenfalls erfüllt sind. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Stadt Leipzig Seite 6

7 ID Bestimmungen Wirtschaftlichkeitslückenmodells Die Zweckbindungsfrist beträgt im Wirtschaftlichkeitslückenmodell 7 Jahre gemäß Punkt 7.5 der Richtlinie Förderung und Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des BMVI vom Die Wirtschaftlichkeitslücke ist gemäß Punkt 3.1 der Richtlinie Förderung und Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des BMVI vom definiert als die Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs. Diese Wirtschaftlichkeitslücke soll durch die Nutzung von Fördermitteln geschlossen werden. Daher muss in einem Angebot in diesem Interessenbekundungsverfahren zur Nutzung der Wirtschaftlichkeitslücke diese plausibel durch den Bieter dargelegt werden. Hierbei wird ebenfalls auf die Förderregularien verwiesen. ID Bestimmungen Betreibermodell Die Zweckbindungsfrist im Betreibermodell entspricht gemäß Punkt 7.5 der Richtlinie Förderung und Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des BMVI vom der Vertragslaufzeit des Pachtvertrages. Die förderfähigen Ausgaben im Betreibermodell sind in Punkt 3.2 der Richtlinie Förderung und Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des BMVI vom definiert. Aufgrund dieser Definition muss in einem Angebot in diesem Interessenbekundungsverfahren zur Nutzung des Betreibermodells vom Bieter dargelegt werden, welche Gesamtinvestitionen von der durchführenden Stelle zum Aufbau der passiven Netzinfrastruktur für den Bieter notwendig sind. Weiterhin muss der Bieter erläutern, welchen Bedarf an Leistungen (Tiefbauarbeiten, Leerrohre mit oder ohne Glasfaserkabel) er auf welchen Trassen und Längen von der durchführenden Stelle besitzt. Hierbei wird ebenfalls auf die Förderregularien verwiesen. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Stadt Leipzig Seite 7

8 7 Aufwendungsersatz Die Stadt Leipzig gewährt keinen Aufwendungsersatz in diesem Interessensbekundungsverfahren. 8 Form und Frist Das Interessensbekundungsverfahren wird im zentralen Online-Portal in folgendem Zeitraum veröffentlicht. Veröffentlichung: Fristende: Die Meldungen im Interessensbekundungsverfahren sind an untenstehende Adresse zu senden. Die Meldung soll sowohl in elektronischer Form als auch in Papierform erfolgen. Auf dem Umschlag ist der Hinweis Interessensbekundungsverfahren Stadt Leipzig zu vermerken: Durchführende Stelle Stadt Leipzig Amt für Wirtschaftsförderung Hr. Achim Lohse Martin-Luther-Ring Leipzig achim.lohse@leipzig.de Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Stadt Leipzig Seite 8

9 Anlagen Folgende Anlagen sind dem Interessensbekundungsverfahren beigefügt. Anlage 1: Ausbaugebiete Los 1-4 in der Stadt Leipzig Anlage 2: Ausbaugebiete Los 5 in der Stadt Leipzig Anlage 3: Ausbaugebiete Los 6 in der Stadt Leipzig Anlage 4: Tabellarische Auflistung aller Ausbau-, Gewerbegebiete und Schulen unter Angabe der Haushalts-, Gewerbe- und Institutionsanzahlen Anlage 5: Antwortvorlage Wirtschaftlichkeitslücken- / Betreibermodell Die Ausbaugebiete sowie die Haushalts-, Gewerbe- und Institutionsanzahlen können in elektronischer Form (z.b. als Shape-Datei) zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den genannten Ansprechpartner für Rückfragen. Die Verwendung der übermittelten Daten ist ausschließlich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens zulässig. Eine Zusammenfassung des Erschließungsvorhabens der Stadt Leipzig ist auf dem zentralen Online- Portal veröffentlicht. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Stadt Leipzig Seite 9

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