Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven

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1 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven 38. Deutscher Krankenhaustag Reform 2015 vom Patienten her gedacht? Berlin 18. November 2015 Dr. Regina Klakow-Franck, M. A. Unparteiisches Mitglied

2 Gliederung I. Einleitung II. III. IV. ASV-Rahmenrichtlinie Anlage zu gynäkologischen Tumoren Änderungen durch das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) V. Ausblick Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

3 I. Einleitung Status quo auf Basis der Richtlinie über ambulante Behandlung im Krankenhaus gem. 116b-alt (ABK-RL) GKV-Ausgaben für 116b-Leistungen in 2010: ärztliche Leistungen: 1.8 Mio. Euro in ,2 Mio. Euro Arzneimittelausgaben: 453 Mio. Euro DKI et al.: Anträge, davon bewilligt, 147 Zulassungen (11,7%) beklagt Anzahl der Zulassungen je Indikation onkologische Erkrankungen insgesamt 697 (104 GI-Tumore, 93 hämatoonkologisch) schwere Verlaufsformen rheumatologischer 43 Erkrankungen Multiple Sklerose 73 Mukoviszidose (seltene Erkrankung) 34 pulmonale Hypertonie (seltene Erkrankung) 43 CT-/MRT- gestützte schmerztherapeutische 19 Leistungen Brachytherapie 10 Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

4 I. Einleitung Status quo auf Basis der ABK-RL Vergleich der 116b SGB V-Bewilligungsanteile nach Indikationen 80,0% 70,0% 60,0% 71,4% 64,3% 60,0% 59,3% 57,1% 56,6% 55,0% 53,6% 51,6% 50,0% 47,1% 44,4% 44,4% 43,5% 42,9% 41,2% 40,0% 40,0% 39,5% 40,0% 36,6% 35,7% 35,3% 30,0% 29,4% 28,6% 28,6% 20,0% 16,7% 10,0% 0,0% Quelle: Sondergutachten 2012 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung; Seite 258; eigene Darstellung Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

5 I. Einleitung Status quo auf Basis der ABK-RL Anzahl 116b SGB V-Zulassungen und Anzahl anhängiger Klagen nach Bundesländern (Stand 09/2011) BW By B BB HB HH He MV Nds NRW RLP SL Sa S-A S-H Th Anzahl 116b-Zulassungen Anzahl Klagen gegen Zulassung Quelle: Sondergutachten 2012 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung; Seite 259; eigene Darstellung Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

6 I. Einleitung GKV-VStG: Neufassung des 116b SGB V Intention: Maßnahmen: besondere Herausforderungen für den G-BA: nicht nur Öffnung der ABK-RL für Vertragsärzte sondern Weiterentwicklung zu neuem sektorenübergreifenden Versorgungsbereich Umstellung des Zulassungs- auf Anzeigeverfahren Regelung einheitlicher Qualitätsanforderungen durch G-BA Anreize: außerhalb der Bedarfsplanung, extrabudgetäre Vergütung (zunächst EBM) Vertragspartner entwickeln einheitliche Vergütungssystematik ( ASV- Fallpauschalen ) Definition gleich langer Spieße für Krankenhäuser und Vertragsärzte Festlegung des Behandlungsumfangs: nachträgliche Beschneidung des 116b-Leistungskatalog ( schwere Verlaufsformen ) Grenze zur haus- und fachärztlichen Grundversorgung (Budgetbereinigung) Einschluss von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden EBM-Ziffernkranz (Appendix zur Anlage) Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

7 II. ASV-Rahmenrichtlinie Aufbau Paragraphenteil der Richtlinie: Anlagen: regelt Anforderungen an die ASV, die grundsätzlich für alle in den Anlagen konkretisierten Leistungen gemeinsam gelten z.b.: berechtigte ASV-Leistungserbringer Personelle Anforderungen Kooperation Qualitätssicherung, Evaluation, Dokumentation konkretisieren die Erkrankungen und Leistungen, die Gegenstand der ASV sind: Behandlungsumfang sächliche und organisatorische Anforderungen Mindestmengen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) jeweils + Appendix (abschließende definierte Leistungsbeschreibung des ASV-Behandlungsumfangs durch den G-BA) Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

8 II. ASV-Rahmenrichtlinie Personelle Anforderungen ( 2 und 3 ASV-RL) wichtigstes ASV-Merkmal: Bildung eines interdisziplinären Teams (Zwiebelschalenmodell): Namentliche Benennung der Kernteam-Mitglieder Facharztstatus: für Diagnosestellung + leitende Therapieentscheidungen auch im Krankenhaus! Präsenzpflicht des Kernteams: mindestens an einem Tag in der Woche zu festgelegten Zeiten am Tätigkeitsort der Teamleitung (ggf. gemeinsame Sprechstunde ) davon ausgenommen: an immobile Apparate gebundene Leistungen, Aufbereitung und Untersuchung von Untersuchungsmaterial Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

9 II. ASV-Rahmenrichtlinie Leistungskooperation ( 2 Abs. 1 Satz 3 ASV-RL ) wichtigste Strukturqualitätsanforderung: Bildung eines interdisziplinären Teams Vereinbarung einer Leistungskooperation privatrechtlicher Vertrag eigener Art unter einem Dach : Krankenhaus MVZ o.ä. oder durch Vernetzung : zwischen ASV-berechtigten einzelnen Vertragsärzten zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten zwischen Krankenhäusern Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

10 III. Anlage Gynäkologische Tumore Zusammensetzung des Teams Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

11 III. Anlage Gynäkologische Tumore Konkretisierung der Erkrankung 1.1 Regelhaft schwere Verlaufsformen Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

12 III. Anlage Gynäkologische Tumore Konkretisierung der Erkrankung (2) 1.2 Im Einzelfall schwere Verlaufsformen Bei Patientinnen und Patienten mit folgenden Erkrankungen muss zusätzlich zur Diagnose eines der unter 1.3 genannten Kriterien vorliegen: 1.3 Kriterien im Einzelfall schwere Verlaufsformen: A: B: oder C: D: Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

13 III. Anlage Gynäkologische Tumore Konkretisierung der Erkrankung (3) 1.3 Kriterien im Einzelfall schwere Verlaufsformen: A: Tumorstadium mit Lymphknotenbefall, Fernmetastasen, High Grade oder R > 0 oder bei gynäkologischen Tumoren (ICD-Kodes: C51, C53-56): Tumorstadien mit Tumorgröße T2, bei Mammakarzinom (ICD-Kode: C50): Alter < 35 Jahre oder Tumorstadien mit HER2-Positivität oder Östrogenund Progesteronrezeptor-Negativität oder Tumorstadien mit Tumorgröße T2 und die Patientin oder der Patient bedarf aufgrund der Ausprägung der Tumorerkrankung einer multimodalen Therapie oder zytostatischen Systemtherapie. Das bedeutet, es ist entweder als Primärtherapie oder als adjuvante oder neoadjuvante Therapie, eine systemische Chemotherapie bzw. antineoplastische Therapie (ausgenommen endokrine Therapie) und/oder eine Strahlentherapie indiziert, die einer interdisziplinären oder komplexen Versorgung oder einer besonderen Expertise oder Ausstattung bedarf. C: Vorliegen schwerer Grunderkrankungen (z.b. Immunschwäche, Vaskulitis), oder Schwangerschaft, die ein Abweichen vom Standard-Therapieschema erforderlich Machen oder B: Rezidiv oder Progression der Tumorerkrankung (einschließlich non-response) und die Patientin oder der Patient bedarf aufgrund der Ausprägung seiner Tumorerkrankung einer multimodalen Therapie oder zytostatischen Systemtherapie. Das bedeutet, es ist entweder als Primärtherapie oder als adjuvante oder neoadjuvante Therapie, eine systemische Chemotherapie bzw. antineoplastische Therapie (ausgenommen endokrine Therapie) und/oder eine Strahlentherapie indiziert, die einer interdisziplinären oder komplexen Versorgung oder einer besonderen Expertise oder Ausstattung bedarf. D: Onkologische Diagnosen mit Prävalenz 1: Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

14 III. Anlage Gynäkologische Tumore Mindestmengen Mindestmenge pro Kernteam: 250 Pat./Jahr davon Mammakarzinom: min. 200 Patienten der unter 1 Konkretisierung der Erkrankung genannten Indikationsgruppen ICD-Kode C50 mit gesicherter Diagnose; davon gynäkologische Tumore: min. 50 Patienten der unter 1 Konkretisierung der Erkrankung genannten Indikationsgruppen mit gesicherter Diagnose ICD Kodes C51 bis C58 zusätzliche Zulassungsvoraussetzung hinzuzuziehende Fachärzte werden bei Summierung der Mindestmenge nicht mitgerechnet Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

15 III. Anlage Gynäkologische Tumore Mindestmengen (2) min. eine/ein FÄ/FA für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie muss die Betreuung von durchschnittlich 120 Patienten mit soliden oder hämatologischen Neoplasien pro Quartal und Ärztin bzw. Arzt, darunter 70 Patientinnen und Patienten, die mit medikamentöser Tumortherapie behandelt werden, davon 30 mit intravenöser oder intrakavitärer oder intraläsionaler Behandlung nachweisen oder min. eine/ein FÄ/FA einer anderen Arztgruppe des Kernteams muss die Betreuung von durchschnittlich 80 Patienten mit soliden Neoplasien pro Quartal und Ärztin bzw. Arzt, darunter 60 Patienten, die mit antineoplastischer Therapie behandelt werden, davon 20 mit intravenöser oder intrakavitärer antineoplastischer oder intraläsionaler Behandlung nachweisen Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

16 III. Anlage Gynäkologische Tumore subspezialisierte Teams - Zusatzbeschlüsse Anlage GYN Plenum : Zusatzbeschlüsse zu Anlage GYN (Sonderregelungen für subspezialisierte ASV-Teams): Ziel: Ermöglichung der ASV-Teilnahme von Teams und Zentren, die sich bereits in der Vergangenheit auf die Behandlung von Brustkrebs oder von Unterleibstumoren spezialisiert haben oder dies noch anstreben Sonderregelungen für: Mindestmengen Team-Zusammensetzung sächliche und organisatorische Anforderungen Behandlungsumfang Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

17 III. Anlage Gynäkologische Tumore subspezialisierte Teams - Zusatzbeschlüsse Anlage GYN Plenum : Zusatzbeschlüsse zu Anlage GYN (Sonderregelungen für subspezialisierte ASV-Teams): Leistungen, die nicht zum Behandlungsumfang gehören Folgende Fachärztinnen und Fachärzte gehören nicht im Behandlungsteam folgende sächliche und organisatorische Anforderungen gelten nicht folgende Mindestmengen gelten nicht 5.1 ASV-Sonderregelung Mammakarzinom 5.2 ASV-Sonderregelung andere gynäkologische Tumoren Diagnostik der Kontinenzleistung Therapie der Harn- und Stuhlinkontinenz PET/PET-CT Beratung und Anleitung zum Umgang mit Anus praeter Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie Innere Medizin und Gastroenterologie Innere Medizin und Nephrologie Urologie Visceralchirurgie Zusammenarbeit mit Stomatherapie und Inkontinenztherapie durch Pflegefachkraft mit diesbezüglicher Erfahrung kernteambezogene Mindestmenge von min. 50 Pat. mit gesicherter Diagnose ICD Kodes C51 bis C58 spezifische Untersuchung mit Genexpressionsanalyse Voraussetzungen für die Genexpressionsanalyse nach 3.2. r) kernteambezogene Mindestmenge von min. 200 Pat. mit gesicherter Diagnose ICD-Kode C50 Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

18 III. Anlage Gynäkologische Tumore Appendix Abschnitt 1 ( EBM-Ziffernkranz ) - Auszug - Kernteam Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte Bereich Kapitel Abschnitt Abschnitt Bezeichnung GOP GOP-Bezeichnung II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen III Gastroenterologische Gebührenordnungspositionen Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Strahlentherapie Anästhesiologie Gefäßchirurgie Humangenetik Innere Medizin und Angiologie Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie Innere Medizin und Gastroenterologie Innere Medizin und Kardiologie Innere Medizin und Nephrologie Laboratoriumsmedizin Neurologie Nuklearmedizin Pathologie Psychologische oder ärztliche Psychotherapeutin oder Psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut Psychiatrie und Psychotherapie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Radiologie Urologie Viszeralchirurgie Magenverweilsonde Legen eines suprapubischen Harnblasenkatheter Lumbalpunktion Entlastungspunktion des Pleuraraums und/oder Pleuradrainage Perkutane Gastrostomie III Gastroenterologische Gebührenordnungspositionen Zusatzpauschale Koloskopie III Gastroenterologische Gebührenordnungspositionen Zusatzpauschale (Teil- )Koloskopie IV Mammographie Vakuumbiopsie(n) der Mamma im Zusammenhang mit GOP IV Mammographie Durchführung einer Mammographie in einer Ebene Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

19 III. Anlage Gynäkologische Tumore Appendix Abschnitt 2 ( NUB ) - Auszug - Kernteam Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte lfd. Nr. Bezeichnung der Leistung 1 PET/PET-CT - Bei Patientinnen mit Ovarialkarzinom im Rezidiv oder V.a. Progression zur Detektion von Lymphknotenmetastasen bzw. einer Peritonealkarzinose, wenn die mit Sonographie, CT und MRT (bei V.a. Fernmetastasierung auch Knochenszintigraphie) erhältlichen Informationen zur Morphologie keine Entscheidung zwischen konkreten Therapieoptionen erlauben und eine patientenrelevante Konsequenz für nachfolgende therapeutische Entscheidungen, Patientenprognose und / oder Lebensqualität erwartet werden kann. 2 Psychotherapeutisches Gespräch als Einzelbehandlung analog der GOP des EBM ab dem 16. Mal im Behandlungsfall 3 Spezifische Untersuchung mit Genexpressionsanalyse (entsprechend "2 Behandlungsumfang") 4 Zusätzlicher Aufwand für die Koordination der Behandlung einer Patientin bzw. eines Patienten mit gynäkologischen Tumoren unter tumorspezifischer, insbesondere zytostatischer, Therapie (entsprechend der Kostenpauschale der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 BMV-Ärzte)) Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Strahlentherapie Anästhesiologie Gefäßchirurgie Humangenetik Innere Medizin und Angiologie Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie Innere Medizin und Gastroenterologie Innere Medizin und Kardiologie Innere Medizin und Nephrologie Laboratoriumsmedizin Neurologie Nuklearmedizin Pathologie Psychologische oder ärztliche Psychotherapeutin oder Psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut Psychiatrie und Psychotherapie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Radiologie Urologie Viszeralchirurgie Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

20 III. Anlage Gynäkologische Tumore Appendix Abschnitt 2 ( NUB ) - Auszug - (2) Kernteam Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte lfd. Nr. Bezeichnung der Leistung 5 Zusätzlicher Aufwand für Behandlung und/oder Betreuung einer Patientin bzw. eines Patienten mit einer gesicherten onkologischen Erkrankung bei laufender onkologischer Therapie (entsprechend der Zusatzpauschalen für die onkologische Behandlung und / oder Betreuung für andere Fachgebiete im Abschnitt 1, z. B. GOP des EBM) 6 Zusätzlicher Aufwand für die intravenös oder intraarteriell oder intracavitär applizierte zytostatische Tumortherapie (entsprechend der Kostenpauschale der Onkologie- Vereinbarung (Anlage 7 BMV-Ärzte)) 7 Zusätzlicher Aufwand für die Teilnahme an einer Tumorkonferenz mit Vorstellung einer Patientin bzw. eines Patienten 8 Zusätzlicher Aufwand für die Durchführung von und Teilnahme an Qualitätskonferenzen gemäß 10 Absatz 3 Buchstabe c ASV-RL 9.1 Zuschlag für die Palliativversorgung bei progredientem Verlauf der Krebserkrankung nach Abschluss einer systemischen Chemotherapie oder Strahlentherapie einer Patientin bzw. eines Patienten ohne Aussicht auf Heilung, insbesondere für die Durchführung eines standardisierten palliativmedizinischen Basisassessments (PBA) zu Beginn der Palliativbehandlung und die Überleitung des Patienten in die vertragsärztliche Versorgung oder weitere Versorgungsformen (z.b. Hospize, SAPV) Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Strahlentherapie Anästhesiologie Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A. Gefäßchirurgie Humangenetik Innere Medizin und Angiologie Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie Innere Medizin und Gastroenterologie Innere Medizin und Kardiologie Innere Medizin und Nephrologie Laboratoriumsmedizin Neurologie Nuklearmedizin Pathologie Psychologische oder ärztliche Psychotherapeutin oder Psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut Psychiatrie und Psychotherapie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Radiologie Urologie Viszeralchirurgie

21 III. Anlage Gynäkologische Tumore Appendix Abschnitt 2 ( NUB ) - Auszug - (2) Kernteam Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte lfd. Nr. Bezeichnung der Leistung 9.2 Zuschlag für die Palliativversorgung bei progredientem Verlauf der Krebserkrankung nach Abschluss einer systemischen Chemotherapie oder Strahlentherapie einer Patientin bzw. eines Patienten ohne Aussicht auf Heilung, insbesondere für die Überleitung des Patienten in die vertragsärztliche Versorgung oder weitere Versorgungsformen (z.b. Hospize, SAPV) 10 Vorhaltung einer 24-h-Notfallversorgung mindestens in Form einer Rufbereitschaft Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Strahlentherapie Anästhesiologie Gefäßchirurgie Humangenetik Innere Medizin und Angiologie Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie Innere Medizin und Gastroenterologie Innere Medizin und Kardiologie Innere Medizin und Nephrologie Laboratoriumsmedizin Neurologie Nuklearmedizin Pathologie Psychologische oder ärztliche Psychotherapeutin oder Psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut Psychiatrie und Psychotherapie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Radiologie Urologie Viszeralchirurgie Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

22 IV. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wichtige Änderungen für den G-BA (und ela) Änderungen durch GKV-VSG Streichung der Eingrenzung auf schwere Verlaufsformen bei onkologischen und rheumatologischen Erkrankungen Prüfung der Auswirkungen der G-BA-Beschlüsse Übergangsregelung für ABK-Anlagen Regelung der Fristunterbrechung im Anzeigeverfahren Inhalt generelles Merkmal der Erfordernis interdisziplinärer Abstimmung und Koordination der Patientenversorgung bleibt auch für onkologische und rheumatologische Erkrankungen bestehen jeweils spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten einer Anlage im Hinblick auf Qualität, Inanspruchnahme und Wirtschaftlichkeit der Versorgung Berichtspflicht gegenüber BMG Kontrolle der Mengenentwicklung drei statt zwei Jahre: anstatt Dauer- Bestandsschutz für Alt-Zulassungen nach ABK- RL Frist beginnt nach Unterbrechung nicht neu Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

23 IV. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) Konsequenzen für die ASV-Richtlinie (1) Konsequenzen für die Beratungen im G-BA insbesondere im Hinblick auf: Konkretisierung der Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen Kriterien für besonderen Krankheitsverlauf? Vorschlag: Notwendigkeit ambulant erbringbarer interdisziplinär abgestimmter Diagnostik und Therapie als ASV-Leitkriterium Dignität der Diagnose gesicherte versus Verdachtsdiagnose Überweisungsdauer Verkürzung versus en bloc-überweisung für drei Jahre Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

24 IV. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) Konsequenzen für die ASV-Richtlinie (2) Konsequenzen für die Beratungen im G-BA insbesondere im Hinblick auf: Mindestmengen: Erhöhung aufgrund Einschluss von nicht schweren Verlaufsformen (und ggf. Verdachtsdiagnosen) Definition des Behandlungsumfangs einschl. Appendix: Änderungen nur marginal erforderlich, da Behandlung von Patienten mit schwerer Verlaufsformen (= Maximum an Leistungen) weiterhin eingeschlossen Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

25 V. Ausblick weiteres Vorgehen bei den Beratungen im G-BA Plenum : Zusatzbeschlüsse zu Anlage GYN (Sonderregelungen für subspezialisierte ASV-Teams) Aktuell: Überarbeitung der ASV-Rahmenrichtlinie sowie der bereits beschlossenen Anlagen im Hinblick auf: Konsequenzen aus dem GKV-VSG plus zusätzlichem Prüf- und Änderungsbedarf gemeinsame Sprechstunde Vorhalten der im Appendix aufgelisteten Leistungen KV-Zulassungen als Qualifikationsnachweise Entsprechende Geltung der QS-Vereinbarungen nach 135 Abs. 2 SGB V im Krankenhaus Zeitplan: Änderungsbeschlüsse im Dezember 2015 Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

26 V. Ausblick Bearbeitungsreihenfolge der Anlagen gem. Beschluss von März 2013 Anlage 1: schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen Anlage 2: seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen 1. onkologischen Erkrankungen: GI-Tumoren 1. Tuberkulose 2. onkologischen Erkrankungen: gynäkologische Tumoren 2. Marfan-Syndrom 3. rheumatologischen Erkrankungen 3. pulmonale Hypertonie 4. Herzinsuffizienz (NYHA Stadium 3 4) 4. Mukoviszidose 5. PSC (primär sklerosierende Cholangitis) Hier soll geprüft werden, ob die seltenen Lebererkrankungen (primär sklerosierende Cholangitis, biliäre Zirrhose und Morbus Wilson) zusammenzufassend zu beraten sind. Die Lebertransplantationen bedürfen einer gesonderten Beratung. Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

27 V. Ausblick Entwicklung einer Vergütungssystematik Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

28 V. Ausblick Zukunftsperspektiven der ASV (1) Gastrointestinale Tumoren n = 12 Tbc n = 11 Quelle: Oktober 2015 Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

29 V. Ausblick Zukunftsperspektiven der ASV (2) Überregulierung durch zu restriktive Teilnahme-Voraussetzungen (G-BA) und Nachweis-Pflichten (ela)? Anzeige-Schub erst nach Auslaufen der Übergangsregelungen? Kompatibilität mit bestehenden Zentrumsstrukturen? vgl. Zusatzbeschlüsse zu Anlage GYN Konkurrenz durch Hochschulambulanzen nach 117 SGB V-neu? Ermächtigung zur ambulanten ärztlichen Behandlung für solche Personen, die wegen Art, Schwere oder Komplexität ihrer Erkrankung einer Untersuchung oder Behandlung durch die Hochschulambulanz bedürfen ( 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V- GKV-VSG) Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

30 V. Ausblick Zukunftsperspektiven der ASV (3) Teilnahmemöglichkeit niedergelassener Spezialisten? Qualifikation gemäß WBO versus KV-Zulassungen Höhere Attraktivität regionaler ambulanter Onkologie-Vereinbarungen? Budgetbereinigungs- Problematik? Schnittstellen zu Praxisverwaltungs-Software? Verzahnung mit der Regelversorgung? Wechsel von der Einzelkämpfer - zur Team-Perspektive? Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite November 2015 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Status quo und Perspektiven Dr. Regina Klakow-Franck, M.A.

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