Verwaltungsrechtliche Grundlagen des Genehmigungsverfahrens. Dr. Saskia Hogreve Regierungspräsidium Tübingen
|
|
- Gundi Baumhauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verwaltungsrechtliche Grundlagen des Genehmigungsverfahrens Dr. Saskia Hogreve Regierungspräsidium Tübingen
2 Grundlage des Verwaltungsverfahrens einschlägige Spezialgesetzgebung (Tierschutzgesetz; Tierschutz- Versuchstierverordnung ) und (für alle Rechtsbereiche) Landesverwaltungsverfahrensgesetz für Baden- Württemberg (LVerwVerfG)
3 Signale der Genehmigungsbehörde Bescheid unmittelbare Rechtswirksamkeit oder andere Mitteilungen im Verwaltungsverfahren ohne unmittelbare Rechtswirksamkeit
4 Bescheid Verwaltungsakt i.s. von 35 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Versand immer auf dem Postweg (Ausnahme RPT: reine Gebührenbescheide nach Eröffnung eines el. Zugangs) i.d.r. begünstigend (Genehmigung Verleihung bestimmter Befugnisse) im Einzelfall auch belastend (Ablehnung, nachträgliche Aufnahme einschränkender Nebenbestimmungen) Beispiele für echte Bescheide: Tierversuchsgenehmigung Ausnahmegenehmigung nach 16 TierSchVersV Haltungserlaubnis nach 11 TierSchG Änderungsgenehmigung gemäß 34 Abs. 3 TierSchVersV
5 Bescheidaufbau Betreff Bezug (legt Umfang der Genehmigung fest) mittelbare Rechtswirksamkeit von Stellungnahmen zu Rückfragen Tenor (eigentliche Entscheidung) ggf. Nebenbestimmungen siehe Folgefolie Begründung Rechtsbehelfsbelehrung siehe Folgefolie Hinweise rechtsverbindliche Inhalte, i.d.r. Erinnerungen an bereits bestehende Rechtsvorgaben
6 Nebenbestimmungen Rechtsgrundlage: 36 LVerwVerfG Konkretisierung des Bescheids Rechtsverbindliche Bedingungen Nicht-Einhaltung = Rechtsverstoß Modifikation der Versuchsdurchführung zwecks Herstellung der Genehmigungsfähigkeit Vgl. hierzu Auszug aus Urteil zu Bremer Primatenversuchen vom (Az: 5 K 1274/09) Dabei ist ferner zu berücksichtigen, dass für den Fall der Ermittlung nicht unerheblicher Belastungen die Möglichkeit zu prüfen ist, ob die Genehmigungsfähigkeit durch geeignete Nebenbestimmungen hergestellt werden kann.
7 Rechtsbehelfsbelehrung gemäß 79 LVerwVerfG bestimmte Rechtsbehelfe vorgesehen (gerichtliche Klärung ) Rechtsbehelfsbelehrung auf jedem Bescheid! Bezug: regelnde Inhalte des Bescheids, d.h. eigentlicher Inhalt + Nebenbestimmungen; nicht: Hinweise)
8 Formlose Mitteilungen Formlose Mitteilung (kein eigentlicher Verwaltungsakt bzw. Bescheid, daher u.u. per und ohne Rechtsbehelfsbelehrung) Beispiele: Empfangsbestätigungen gemäß 32 TierSchVersV (zu Tierversuchsanträgen) Empfangsbestätigungen gemäß 36 TierSchVersV (zu Tierversuchsanzeigen beim RPT i.d.r. zusammen mit Bestätigung oder Rückfrage) Bestätigungen anzeigepflichtiger Änderungen gemäß 34 Abs. 1 TierSchVersV Rückfrageschreiben Bestätigung von Personenmeldungen
9 Formvorgaben für Mitteilungen des Antragstellers Originale (mit Originalunterschriften!) erforderlich bei: Tierversuchsanträgen & -anzeigen Änderungsanträgen und anzeigen Verlängerungsanträgen Benennung neuer Versuchsleiter und Stellvertreter ausreichend für: Stellungnahmen zu Rückfragen Nachmeldung von sonstigen Mitarbeitern Nachgereichten Personenbögen Bitte im Regelfall nur einen Versandmodus nutzen (nicht: und Post)! Ausnahme: Sehr dringende!einzelfälle!, die ein Original erfordern.
10 Sonstige Hinweise Intention des Genehmigungsverfahrens: für beide Seiten rechtssichere Festlegung der zulässigen Eingriffe im Rahmen eines Tierversuchs. (Verwaltungsakt trifft verbindliche Regelung Rechtssicherheit zwischen Staat und Bürger) D.h.: maßgeblich für Zulässigkeit bzw. Nicht-Zulässigkeit von Eingriffen ist allein der Wortlaut des Antragstexts Offene Formulierungen wie in der Regel oder z.b. haben keine Rechtswirksamkeit und sind daher zur Beschreibung von für den Tierschutz relevanten Sachverhalten, wie z.b. Blutentnahmemenge, Narkosedauer etc. nicht geeignet. Rückfragen unmittelbare Rechtsbeteiligte im Verfahren: Behörde und Antragsteller bzw. Versuchsleiter (nicht: Tierschutzbeauftragter)
Sozialrechtliche Handlungsfähigkeit
Inhalt 1 Allgemeines 1 2 Volljährige natürliche Personen 2 3 Beschränkt geschäftsfähige natürliche Personen 2 3.1. Anerkennung der Geschäftsfähigkeit 3 3.2. Anerkennung der Handlungsfähigkeit 4 4 Regelungslücken
MehrDer Tierschutzbeauftragte - Erwartungen der genehmigenden Behörde
Regierungspräsidium Gießen Der Tierschutzbeauftragte - Erwartungen der genehmigenden Behörde Gießen, 22.06.2009 Dr. Mona Schütz, Regierungspräsidium Gießen Der Tierschutzbeauftragte Erwartungen der genehmigenden
MehrDie innerbetriebliche Anweisung für Tierschutzbeauftragte
GV-SOLAS - Innerbetriebliche Anweisung für Tierschutzbeauftragte - Stand: Juli 2008-1 - Die innerbetriebliche Anweisung für Tierschutzbeauftragte Einrichtungen, in denen Wirbeltiere, Cephalopoden und Dekapoden
MehrLeitfaden Antragsverfahren für gentechnische Anlagen an der TU Braunschweig
1 Leitfaden Antragsverfahren für gentechnische Anlagen an der TU Braunschweig 1. Errichtung und Betrieb von gentechnischen Anlagen Bei Anzeige, Anmeldung bzw. der Genehmigung der Errichtung und des Betriebes
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrBundesrat Drucksache 431/13 (Grunddrucksache 670/12)
Bundesrat Drucksache 431/13 (Grunddrucksache 670/12) 27.05.13 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse - Fz - K - Wi zu Punkt der 910. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013 Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher
Mehr7 Verwaltungsakt (1) Begriff
Begriff Verwaltungsakt legaldefiniert in 35 S. 1 VwVfG die hoheitliche Regelung eines Einzelfalls durch eine Verwaltungsbehörde mit unmittelbarer Außenwirkung = 5 Merkmale: Regelung hoheitlic h Einzelfal
MehrV E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N
V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38680 Telefax: (43 01) 4000 99 38680 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-151/082/28662/2014 6 L.
MehrErfahrungen mit dem neuen Tierschutzrecht aus der Sicht eines Tierschutzbeauftragten einer aaalac akkreditierten Einrichtung in der Industrie
Erfahrungen mit dem neuen Tierschutzrecht aus der Sicht eines Tierschutzbeauftragten einer aaalac akkreditierten Einrichtung in der Industrie Rüdiger Hack 7. Fortbildungsveranstaltung der GV-SOLAS für
MehrANTRAG. (falls abweichend vom Antragsteller) 1 Euro Ich /wir beantragen die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von
Nr. 7.1 VwV Hinweis: Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden! Regierungspräsidium RP bitte auswählen Referat 23 RP Straße bitte auswählen
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
MehrVersion 1.0 vom 22. Februar 2012. Autor: KommWis Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer. Hindenburgplatz 3 55118 Mainz
Leitfaden für die zuverlässige Identifikation bei der Beantragung von Zertifikaten im Sinne des Signaturgesetzes für dienstliche Zwecke (Behörden-Ident) Version 1.0 vom 22. Februar 2012 Autor: KommWis
MehrFreie Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer & Co.
Buse Heberer Fromm 2011 Freie Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer & Co. Das unterschätzte Risiko: Scheinselbständigkeit München, den 10.11.2011 RA, FAArbR Dr. Oliver Lücke Buse Heberer Fromm 2011 Pressestimmen
MehrBürgerinformation Rheinstetten 09.07.2015
Bürgerinformation Rheinstetten 09.07.2015 Planfeststellungsverfahren Polder Bellenkopf/Rappenwört Bürgereinwendungen im Verfahrensablauf Dr. Hansjörg Melchinger und hier: Gliederung Ausgangssituation Einwendungen/Stellungnahmen
MehrWesentliche Änderungen
Wesentliche Änderungen 59 Wesentliche Änderungen Fassung vom: 20.10.2011 Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wurden die Regelungen
MehrRegierungspräsidium Gießen Windkraftanlagen WKA
Regierungspräsidium Gießen Windkraftanlagen WKA Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissinsschutzgesetz (BImSchG) Bürgerversammlung in Drnburg 9.08.2011 Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1,
MehrRegierungspräsidium Gießen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen
Regierungspräsidium Gießen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1-Immissionsschutz I Gliederung 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit
MehrAufnahmeantrag. Hiermit beantrage ich meine Aufnahme als Mitglied in den Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.v., (VKS).
An den Verband der unabhängigen Kfz-Sachverständigen e.v. - Bundesgeschäftsstelle - Hauptstraße 80 56477 Rennerod Aufnahmeantrag Hiermit beantrage ich meine Aufnahme als Mitglied in den Verband der unabhängigen
MehrVerfahrensmanagement bei Windenergie- Projekten
Verfahrensmanagement bei Windenergie- Projekten 14. Mai 2014 Hannover Janko Geßner Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verwaltungsrecht ausschließlich öffentlich- rechtlich / bundesweit täsg Schwerpunkte: Umweltrecht,
MehrKrankenstandsmeldung Was der Arbeitgeber hiezu wissen sollte
Krankenstandsmeldung Was der Arbeitgeber hiezu wissen sollte 2 Entscheidungen des OLG Wien führen dazu, dass dem Arbeitgeber dringend anzuraten ist, seine innerbetrieblichen Regelungen bzw Abläufe rund
MehrRegierungspräsidium Darmstadt Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund des 35 BauGB
Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund des 35 BauGB Abt. IV/F Dez. 43.1 Sabine Vogel-Wiedler 1 Genehmigungserfordernis Windkraftanlagen sind ab einer Gesamthöhe von mehr
MehrESUG. Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012
ESUG Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012 1 ESUG Kritik am bisherigen Insolvenzregime Übersicht / ESUG n Teilweise Intransparenz des gerichtlichen Verfahrens und der Verwalterauswahl
MehrAn die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Elsenheimerstraße 39 80687 München Datum
Absender: An die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Elsenheimerstraße 39 80687 München Datum Vorab per Fax 089/57093-64939 Vergütung von Leistungen in Zusammenhang mit dem Vertrag nach 115 b SGB V zwischen
MehrSOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID
SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1165/11 In dem Rechtsstreit A. IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Klägerin, Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B. g e g e n C. Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 64.
MehrVerwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Urteil des VG der ELK in Württemberg vom 11. Oktober 2013 VG 02/13 Kirchengericht: Entscheidungsform: Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg Urteil Datum: 11.10.2013 Aktenzeichen:
MehrMerkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife
Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife
MehrLöwenstein & Banhegyi Rechtsanwälte. Verwaltungsrecht: Fahrerlaubnisentzug wegen einmaligen Amphetamin-Konsums
1 Löwenstein & Banhegyi Rechtsanwälte Altenritter Str.9-34225 Baunatal Telefon: 0561-574 26 20 Telefax: 0561 574 26 22 www.recht21.com Verwaltungsrecht: Fahrerlaubnisentzug wegen einmaligen Amphetamin-Konsums
MehrZahlungsumstellung SG Bremen 11. Kammer, Urteil vom 8.12. 2008, Az: S 11 RJ 136/03 Dienstag, den 06. Oktober 2009 um 09:23 Uhr
Zahlungsumstellung Das Sozialgericht musste sich mit der Frage beschäftigen, unter welchen Umständen ein atypischer Fall im Sinn von 48 Abs. 1S.2 SGB X angenommen werden könnte. Der Kläger verdiente zunächst
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrMöglichkeiten und Erklärungen zur Rechtswahrung
Möglichkeiten und Erklärungen zur Rechtswahrung SGG VwGO VwVfg SGB X SozialGerichtsGesetz VerwaltungsGerichtsOrdnung VerwaltungsVerfahrensGesetz Sozialgesetzbuch 10 Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
MehrVerband der Gründer und Selbständigen e.v. Wir geben Gründern, Selbständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine Stimme.
Verband der Gründer und Selbständigen e.v. Wir geben Gründern, Selbständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine Stimme. Entwicklungen 2012/2013 Rechtsanwalt Martin Winterfeld Rechtsanwalt Frank
MehrMerkblatt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Anerkennung von Betreuungsvereinen
Merkblatt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Anerkennung von Betreuungsvereinen Überörtliche Betreuungsbehörde 1. Allgemeines Am 01.01.1992 ist das Betreuungsgesetz (BtG)
MehrVERBAND DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG E.V., KÖLN
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN VERBAND DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG E.V., KÖLN 28. Dezember 2009 Verfahrensbeschreibung zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht
MehrEinstweiliger Rechtsschutz nach 80 V VwGO
Einstweiliger Rechtsschutz nach 80 V VwGO A) Zulässigkeit des Antrags I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, ( 40 I 1 VwGO) II. Statthafte Antragsart 1. Antragsbegehren, 88 VwGO analog 2. Abgrenzung zu
MehrFinanzgericht München.
Az: 15 V 2754112 Finanzgericht München. Beschluss ln der Streitsache gegen Finanzamt Kempten vertreten durch den Amtsleiter Am Stadtpark 3 87 435 Kempten StNr./Az: - Antragsteller Antragsgegner wegen Aussetzung
MehrSatzung der Gemeinde Bennewitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)
Satzung der Gemeinde Bennewitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
MehrSozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012
1. Die in 5 Abs. 11 SGB 5 genannten Nicht-EU-Ausländer unterfallen dann nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5, wenn nach ihrem Aufenthaltstitel
MehrI M N A M E N D E R R E P U B L I K!
Verwaltungsgerichtshof Zl. 2012/15/0067 8 I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Zorn und die Hofrätin Dr. Büsser sowie die Hofräte
MehrAufhebung von Verwaltungsakten. 1. Überblick. Auf welche Weise kann ein Verwaltungsakt (VA) aufgehoben werden? auf drei Arten:
Aufhebung von Verwaltungsakten 1. Überblick Auf welche Weise kann ein Verwaltungsakt (VA) aufgehoben werden? auf drei Arten: 1. durch verwaltungsgerichtliches Urteil, 113 Abs. 1 S. 1 VwGO 2. durch Abhilfe-
Mehr- Beschlusskammer 7 -
Ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse! - Beschlusskammer 7 - In dem Verwaltungsverfahren wegen: Widerruf der Zertifizierung Beschluss Az. BK7-15-091 der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Pelikanplatz
MehrGesetzestext 44 SGB X. Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
Gesetzestext 44 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder
MehrLRR an der Peter-Behrens-Schule
Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Schulbezogenes Förderkonzept für Sek. I und Sek. II 1. Einleitung Das Hessische Schulgesetz gibt vor Schule so zu gestalten, dass jede
MehrRechtsbehelfsbelehrungsmuster
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer
MehrVerwaltungsverfahren
Der fehlerhafte Verwaltungsakt maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt: Erlass des VA Beachte: grds. auch bei nachträglicher Änderung der Rechtslage, es sei denn, vom Gesetzgeber anders beabsichtigt (! berücksichtigen
MehrElektronisches Beteiligungsverfahren
Elektronisches Beteiligungsverfahren 4a Abs.4 BauGB und Beispiele November/ Dezember, 04 Elektronisches Beteiligungsverfahren 1 Elektronisches Beteiligungsverfahren Rechtsgrundlage 4a Abs. 4 BauGB Hinweise
MehrAntrag. auf Anerkennung als Sachverständige(r) durch. das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gemäß 3 Abs.
09/2010 Antrag auf Anerkennung als Sachverständige(r) durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gemäß 3 Abs. 1 DSAVO 1. Angaben zur Person 1.1 Persönliche Daten Titel/akademischer
MehrHäusliche Pflege Managertag kompakt
Häusliche Pflege Managertag kompakt Workshop juristische Basics Verwaltungs- und Gerichtsverfahren Rechtsanwalt Henning Sauer Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Die Sozialgesetzbücher
MehrHochschulen, Social Media und Recht
Hochschulen, Social Media und Recht Prof. Dr. Tobias Gostomzyk Essen, 22.10.2015 1 Überblick Social Media an Hochschulen: Welche Entwicklungen? Social Media und Recht: Welche Vorgaben? Social Media Guidelines:
MehrHenrike Vieregge. Subventionsrecht in Deutschland und Japan - ein Rechtsvergleich
Henrike Vieregge Subventionsrecht in Deutschland und Japan - ein Rechtsvergleich Veröffentlichungen der Deutsch-Japanischen Juristen Vereinigung Bd. 13 GLIEDERUNG UND INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGS- UND
MehrLeitsätze. Tatbestand
Seite 1 von 6 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 23.2.2005, VII R 63/03 Feststellung von Steuerforderungen in der Insolvenz durch Aufnahme des Einspruchsverfahrens - Rechtswidrigkeit eines Feststellungsbescheides
MehrProf. Dr. Rainer Erd. Rechtliche Aspekte des egovernment
Prof. Dr. Rainer Erd Rechtliche Aspekte des egovernment Vortrag auf der Tagung egovernment und Virtuelles Rathaus Potenziale bürgerorientierter Kooperation und Kommunikation FH Darmstadt, Studiengang Informationsrecht
MehrAgentur für Arbeit Celle Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Mitarbeiter in Unternehmen (WeGebAU)
Agentur für Arbeit Celle Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Mitarbeiter in Unternehmen (WeGebAU) Wolfgang Ziesmer Qualifizierung beschäftigter Mitarbeiter/-innen 1. Zielgruppe: Geringqualifizierte
MehrSchiedsamtsZeitung 69. Jahrgang 1998, Heft 09 Online-Archiv Seite 129-132 Organ des BDS
Über die Kompetenzen und Befugnisse von Kaufhausdetektiven im Rahmen ihrer Tätigkeit von Referendar Michael Meyer, Fröndenberg Am Anfang des Jahres ging bei dem kleinen Amtsgericht in K. folgendes Gesuch
MehrBundessozialgericht Urt. v. 24.03.2015, Az.: B 8 SO 22/13 R
Bundessozialgericht Urt. v. 24.03.2015, Az.: B 8 SO 22/13 R Ein Kabelanschluss muss aus dem Regelsatz finanziert werden Eine türkische Sozialhilfebezieherin, die die deutsche Sprache nicht beherrscht,
MehrOLG München Urteil vom 21. April 2011 Az. 1 U 133/11
Page 1 of 5 die freie juristische Datenbank OLG München Urteil vom 21. April 2011 Az. 1 U 133/11 Tenor 1 I. Das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 24.11.2010-8 O 2922/09 - wird aufgehoben. 2 II. Die
MehrTelefondienst, SMS. Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten - ENTWURF Stand 26.03.12
Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten - ENTWURF Stand 26.03.12 Telefondienst, SMS Rechtsgrundlage Max. Speicherdauer lt. TKG Empfehlung 1 Datenfelder Für Abrechnung mit Teilnehmer 2 Entgeltpflichtig,
MehrSOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID
SOZIALGERICHT BREMEN S 21 AS 569/10 IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Klägerin, Prozessbevollmächtigte: B. Büro A-Stadt, B-Straße, A-Stadt, Az.: - - gegen
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 12. August 2013
3125 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere 1 Vom 1. August 2013
MehrVerwaltungsverfahren beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe
6 Verfahren und Rechtsschutz 6.1 Verwaltungsverfahren beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe 6.1.1 Rechtliche Grundlagen von Verwaltungsverfahren... 1 6.1.2 Gegenstand von Verwaltungsverfahren... 2 6.1.3
MehrSatzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bad Aibling (Kostensatzung)
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bad Aibling (Kostensatzung) Die Stadt Bad Aibling erlässt auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes
MehrInformationen des Kreissozialamts Esslingen - Recht und soziale Dienstleistungen - Fachtag Wohnungslosenhilfe 05.03.
Informationen des Kreissozialamts - Recht und soziale Dienstleistungen - Fachtag Wohnungslosenhilfe 05.03.2009 in Karlsruhe Stand: März 2009 Konzeption im für Leistungen für Unterkunft in SGB II/XII Erhalt
Mehr1 Allgemeines. 2 Verwaltungsgebühren. 3 Rechtsbehelfsgebühren
Seite 1 Satzung der Stadt Wittenburg über die Erhebung von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSTELLUNGNAHME. zum Entwurf eines Erlass. Veröffentlichung von Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen. VwVfG NRW (Az.
Die Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.v. (unternehmer nrw) ist der Zusammenschluss von 129 Verbänden mit 80.000 Betrieben und drei Millionen Beschäftigten. unternehmer nrw
MehrLandessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 21.02.2011
L 3 R 242/10 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 21.02.2011 Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 18. Februar 2010 wird zurückgewiesen.
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 158 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/428 Vaterschaftstests
MehrE post und demail. Was ist das? Frank Steinwender SAP Fachtagung Elektronische Post 1. TBS-NRW 2012 www.tbs-nrw.de
E post und demail Was ist das? 1 E Postbrief Der E-Postbrief der Deutschen Post ist ein Hybridpostdienst mit angeschlossener Website für den Austausch elektronischer Nachrichten über das Internet. Ziel
MehrMINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG
MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse) Fakultät für Umwelt und natürliche
MehrRechtshandbuch für Umweltbehörden
Rechtshandbuch für Umweltbehörden Anleitung zum rechtssicheren Verwaltungshandeln mit Musterschriftsätzen Von Jörg Friedrich Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
MehrAntrag. Fraktion der SPD Hannover, den 30.10.2012. Geschäftsordnung für den Niedersächsischen Landtag: Transparenz schaffen, Vertrauen bewahren
neu *) Antrag Fraktion der SPD Hannover, den 30.10.2012 Geschäftsordnung für den Niedersächsischen Landtag: Transparenz schaffen, Vertrauen bewahren Der Landtag wolle beschließen: Entschließung Die Anlage
MehrAltes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz. Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vogt 8. Oktober 2014
Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vgt 8. Oktber 2014 I. Altes und Grundsätzliches 1. Was ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)? Unselbstständiger
MehrSchlagworte: gesetzliche Krankenversicherung, Versicherungspflicht, Rentner, anrechenbare Vorversicherungszeiten
LSG München, Urteil v. 29.09.2015 L 5 KR 412/13 Normenketten: SGB V 5 I Nrn. 9 u.11, 192 I Nr. 2 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V 10 SGB V 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V 9 SGB V Leitsätze: 1. Versicherungspflichtig in der
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Gesetzliche Grundlagen: Was ich über das Persönliche Budget wissen sollte! Stefan Viernickel Rechtsanwalt Juri-Gagarin-Ring 116 99084 Erfurt Telefon: 0361-64 43 99 64 Telefax: 0361-64
MehrVerwVfR und VerwPR (Einstweiliger Rechtsschutz II 80 Abs. 5 VwGO)
Sonderprobleme zum Verfahren nach 80 Abs. 5 VwGO (1) Einstweiliger Rechtsschutz bei faktischer Vollziehung des VA Situation: Behörde setzt sich über die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer
MehrFortsetzungsfeststellungskla ge Allgemeine Feststellungsklage Antrag auf Gewährung
Arten der Rechtsbehelfe Formlose Rechtsbehelfe: Nicht an Form oder Frist gebunden, Rechtsbehelfsführer muss keine eigene Beschwer vortragen (Popularbeschwerden möglich) Petition (Art. 17 GG) Bürger wendet
MehrSOZIALGERICHT HANNOVER
SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1498/11 Die Verkündung wird durch Zustellung ersetzt. IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit URTEIL B.
MehrNetzzugang wer ist zuständig und wer zahlt?
Netzzugang wer ist zuständig und wer zahlt? Vortrag im Rahmen des Hearings Netzeinspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien der IZES ggmbh am 21. Juni 2006 Wie? Netzanschluss Wo? Wer Wer zahlt? Seite
MehrHVBG. HVBG-Info 21/2000 vom 07.07.2000, S. 2011-2012, DOK 851.52
HVBG HVBG-Info 21/2000 vom 07.07.2000, S. 2011-2012, DOK 851.52 Rückforderung zu Unrecht gezahlter Geldleistungen nach dem Tod des Rentenempfängers - Urteil des Thüringer LSG vom 20.10.1999 - L 6 RJ 577/98
MehrAnforderungskatalog für die Sachverständigenbestimmung nach 4a Röntgenverordnung. Hinweise für Antragsteller
Anforderungskatalog für die Sachverständigenbestimmung nach 4a Röntgenverordnung Hinweise für Antragsteller Die gemäß 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 erforderlichen Prüfungen von Röntgeneinrichtungen
MehrOnline-Beantragung: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Online-Beantragung: Sachkenachweis Diese Ausfüllhilfe gliedert sich in 2 Textabschnitte: Im Teil 1 werden die rechtlichen formalen Voraussetzungen für den Sachkenachweis im erläutert. Im Teil 2 werden
MehrAnpassung von Folgebescheiden an Grundlagenbescheide
Anpassung von Folgebescheiden an Grundlagenbescheide 1. Allgemeines Grundlagenbescheide i.s. des 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO sind Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide oder sonstige für eine Steuerfestsetzung
MehrVG München. Beschluss vom 7.1.2009. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
M 12 S 08.5423 VG München Beschluss vom 7.1.2009 Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500, Euro festgesetzt.
MehrDer Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Bayer. Datenschutzbeauftragter PF 22 12 19 80502 München Schleswig-Holsteinischer Landtag Innen- und Rechtsausschuss innenausschuss@landtag.ltsh.de
MehrArendts Anwälte. R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i. Situation in Deutschland:
R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i A R E N D T S A N W Ä L T E, P o s t f a c h 1 1 2 4, 8 2 0 2 5 G r ü n w a l d Buchmacherkongress 2013 des Österreichischen Buchmacherverbandes am 8. November 2013
MehrLeitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten - ENTWURF Stand 07.03.12. Rechtsgrundlage Max. Speicherdauer lt. TKG Empfehlung Datenfelder
Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten - ENTWURF Stand 07.03.12 Telefondienst, SMS Rechtsgrundlage Max. Speicherdauer lt. TKG Empfehlung Datenfelder Für Abrechnung mit Teilnehmer Entgeltpflichtig,
MehrRENTENVERSICHERUNGSPFLICHT UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN ANGESTELLTER ARCHITEKTEN
RENTENVERSICHERUNGSPFLICHT UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN ANGESTELLTER ARCHITEKTEN 1. Neues zur Rentenversicherungspflicht von angestellten Architekten Zur Vermeidung einer doppelten Versicherungs- und Beitragspflicht
MehrKeine Klagebefugnis eines früheren Berufssoldaten gegen seine Nichtheranziehung zu Wehrübungen
Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Beamtendisziplinarrechts und des Dienstrechts der Soldaten sowie des Rechts der Wehrpflichtigen und der Zivildienstpflichtigen BVerwGE: nein
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
MehrDer Weg zur Kontrollgerätkarte
Der Weg zur Kontrollgerätkarte TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen Seite 1 Ausgabestelle von Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmerkarte nach 4 Fahrpersonalgesetz ist in Hessen für hessische Bewohner
MehrULD Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
ULD Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ULD. Postfach 71 16. 24171 Kiel Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Frau Monika Schwalm,
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 5 C 27.06 OVG 3 LB 7/05 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. November 2007 durch den Vizepräsidenten
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH. Benehmensherstellung gemäß 36 Abs.
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH Benehmensherstellung gemäß 36 Abs. 5 Satz 2 RStV Aktenzeichen: KEK 574 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit
MehrBundesnetzagentur (BNetzA) Referat für erneuerbare Energien (605) Tulpenfeld 4 53113 Bonn. Düsseldorf, 1. Dezember 2015
Bundesnetzagentur (BNetzA) Referat für erneuerbare Energien (605) Tulpenfeld 4 53113 Bonn Düsseldorf, 1. Dezember 2015 524/617 Konsultation zum Leitfaden der BNetzA zur Eigenversorgung Sehr geehrte Damen
MehrBachelor of Laws Lösungshinweise zur Klausur Kurs 55111 SS 2011 1
Kurs 55111 SS 2011 1 LÖSUNGSHINWEISE Frage 1 Ist die Gewährung der Stellenzulage rechtmäßig mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben worden? Die Aufhebung der Gewährung der Stellenzulage mit Wirkung
MehrVerselbstständigung von Prüfbüros in den Prüfbezirken der Deutschen Rentenversicherung
Verselbstständigung von Prüfbüros in den Prüfbezirken der Deutschen Rentenversicherung 1. Die strengen organisatorischen Maßstäbe, die sonst gemäß 6 Abs. 1 und 2 BPersVG für die Personalratsfähigkeit von
MehrImmissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
Regierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Rahmen einer Bürgerversammlung am 20. Oktober 2011 in Eschenburg Marion Ruppel, Regierungspräsidium
MehrMerkblatt. des Vorprüfungsausschusses "Fachanwalt Verkehrsrecht" der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Merkblatt des Vorprüfungsausschusses "Fachanwalt Verkehrsrecht" der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Mit diesem Merkblatt erhalten Sie Informationen zur Arbeitsweise des Fachausschusses und Hinweise
MehrVERWALTUNGSGERICHT STUTTGART. Im Namen des Volkes Urteil
A 5 K 4441/07 VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART Im Namen des Volkes Urteil In der Verwaltungsrechtssache prozessbevollmächtigt: Rechtsanwältinnen - Kläger - gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
MehrVeröffentlichung der Befreiung von den Pflichten des 35 WpÜG
Veröffentlichung der Befreiung von den Pflichten des 35 WpÜG Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat mit Bescheid vom 1. Dezember 2009 die Phoenix Erste Treuhand GmbH, Berlin,
MehrUniversität Trier, 10. Januar 2013. Vorlesung: Allgemeines Verwaltungsrecht WS 2012 / 13
Universität Trier, 10. Januar 2013 Vorlesung: Allgemeines Verwaltungsrecht WS 2012 / 13 1 Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner LL. M. Standort in der Gliederung der Vorlesung Viertes Kapitel: Weitere Rechtsformen
MehrOrientierungsatz: Wohngeld als Lastenzuschuss; Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung; Ablehnung nachträglicher Bewilligung
VG Augsburg, Urteil v. 01.10.2010 Au 6 K 10.210 Titel: Normenketten: 19 WoGG 66 SGB 1 60 SGB 1 65 SGB 1 67 SGB 1 Orientierungsatz: Wohngeld als Lastenzuschuss; Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung; Ablehnung
Mehr