Wartung Relevante Systemänderungen und -erweiterungen für edlohn-anwender/innen
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- Eike Kaiser
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1 Wartung Relevante Systemänderungen und -erweiterungen für edlohn-anwender/innen
2 Inhaltsverzeichnis 1 Freigabe Dezemberabrechnung Lohnsteuerjahresausgleich Jahresmeldung Unfallversicherung Systemwechsler Lohnfortzahlung nach 3-Monats-Durchschnitt Anpassungen Design elohnakte by eurodata AG Großblittersdorfer Str , D Saarbrücken Telefon Telefax Internet: info@eurodata.de Version: 9.4 Stand: 11/2015 Dieses Handbuch wurde von eurodata mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit erstellt. eurodata übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der Angaben im Handbuch. Weiterhin übernimmt eurodata keine Haftung gegenüber den Benutzern des Handbuchs oder gegenüber Dritten, die über dieses Handbuch oder Teile davon Kenntnis erhalten. Insbesondere können von dritten Parteien gegenüber eurodata keine Verpflichtungen abgeleitet werden. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und soweit es sich um Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Stand November 2015 eurodata Seite 2 von 2
3 1 Freigabe Dezemberabrechnung Ab dem kann der Dezember abgerechnet werden. Die Schätzung der Januarbeiträge erfolgt mit den uns zurzeit vorliegenden Beitragssätzen. Wie bereits angekündigt, wird mit der Dezemberabrechnung der eigens vom Bundesministerium der Finanzen bereitgestellte Programmablaufplan zur Berücksichtigung der Anhebung des Grundfreibetrages verwendet. Differenzen bei der Lohnsteuerberechnung Dezember gegenüber der Novemberabrechnung erklären sich somit durch den neuen Programmablaufplan und die Erhöhung des Grundfreibetrages. Eine Korrektur auf den Januar 2015 ist nicht zu tätigen. Als Information für die Arbeitnehmer wird auf der Entgeltabrechnung Dezember hierzu systemseitig ein Info-Text aufgedruckt. Stand November 2015 eurodata Seite 1 von 13
4 2 Lohnsteuerjahresausgleich Auszug Haufe-Datenbank: Der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber ist ein betriebliches Erstattungsverfahren. Es eröffnet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer überhöhte Steuerabzugsbeträge aus den laufenden Lohnabrechnungen nach Ablauf des Kalenderjahres zeitnah vor Erstellen der Lohnsteuerbescheinigung zu erstatten. Die Voraussetzungen für die Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber sind in 42b EStG und R 42b LStR geregelt. Beschäftigt der Arbeitgeber am des Ausgleichsjahres mindestens 10 Arbeitnehmer, ist er zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs zugunsten derjenigen Beschäftigten verpflichtet, bei denen die Voraussetzungen vorliegen. Für die Berechnung der Zahl der Beschäftigten ist auf sämtliche Arbeitnehmer des Betriebs abzustellen, deren Arbeitslohn nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) versteuert wird. Pauschalbesteuerte Aushilfs- und Teilzeitkräfte bleiben außer Ansatz. edlohn führt je nach Einstellung bei der Dezemberabrechnung den Lohnsteuerjahresausgleich mit den bekannten Prüfungen durch. Die Standardeinstellung ist Ja mit Prüfung. AN > Abrechnungsdaten > Steuermerkmale Dieses Jahr neu hinzugekommen ist die Prüfung zum neuen Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung. Wurde unterjährig der Zusatzbeitrag geändert so ist der Lohnsteuerjahresausgleich nicht durchzuführen. Hier kommt systemseitig der gleiche Hinweis, wie bei unterjähriger Veränderung von anderen sozialversicherungsrelevanten Parametern. Wird systemseitig der Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt, so erhalten Sie einen Hinweis. Stand November 2015 eurodata Seite 2 von 13
5 3 Jahresmeldung Unfallversicherung Systemwechsler Ab 2016 müssen Arbeitgeber in den DEÜV-Meldungen mit Entgelt keine Werte mehr für die Unfallversicherung angeben (DBUV). Somit ist der Stand wieder hergestellt, der bis zum Jahr 2009 galt. Stattdessen ist ein neuer Meldegrund entstanden. Für die Zwecke der Betriebsprüfung der Rentenversicherungsträger müssen ab 2016 zusätzliche UV-Jahresmeldungen bis zum für jeden Arbeitnehmer abgegeben werden. In der neuen UV-Jahresmeldung mit dem Abgabegrund 92 sind alle beitragspflichtigen UV- Entgelte, bezogen auf das Kalenderjahr sowie die entsprechenden Gefahrtarifstellen, abzubilden. Arbeitsstunden müssen hingegen nicht mehr angegeben werden. Der Meldezeitraum ist stets mit bis anzugeben. Unterjährige Unterbrechungen (z. B. Krankengeldzahlung) müssen bei der UV-Jahresmeldung nicht berücksichtigt werden. Als Vorbereitung zur neuen Jahresmeldung an die Unfallversicherung, die erstmalig bis für das Jahr 2015 abgegeben werden muss, wird es ein Schnellerfassungsformular zur Erfassung von Vortragswerten geben. Dies soll den Anwendern, die im Jahr 2015 unterjährig mit der Abrechnung begonnen haben und bisher die Daten zur Unfallversicherung noch nicht vorgetragen haben, die Arbeit erleichtern. Das Formular finden Sie unter: Extras > Vortragswerte UV-Jahresmeldung Stand November 2015 eurodata Seite 3 von 13
6 Sind jedoch bei dem unterjährigen Systemwechsel in den Vortragswerten die Unfallversicherungsvorträge gepflegt worden, ist dies nicht erforderlich. AN > rechte Maustaste > Ein- und Austritt > Vortragswerte Ob die Vorträge korrekt gepflegt sind, erfahren Sie aufgrund einer Warnung bei Berechnen. Stand November 2015 eurodata Seite 4 von 13
7 4 Lohnfortzahlung nach 3-Monats-Durchschnitt Die Berechnung Lohnfortzahlung nach 3-Monats-Durchschnitt wird um die Möglichkeit erweitert, auch bei Krankheit und Feiertag einen Zuschlag nach dem 3-Monats-Durchschnitt zu ermitteln und auszuzahlen. Grundvoraussetzung hierfür ist die einmalige Zuordnung der entsprechenden Lohnarten unter Abrechnung > Einstellungen > Zuschläge Lohnfortzahlung (3M/Durchschn.) Nach der Zuordnung aller relevanten Lohnarten kann man sich nun beim Arbeitnehmer unter Lohnartengruppen > Lfd. Bezug > Lohnfortzahlung nach 3-Monats-Durchschnitt nach Tagen die Berechnung anschauen. Weitere Informationen finden Sie unter: Stand November 2015 eurodata Seite 5 von 13
8 5 Anpassungen Design Auf Grund Ihrer Anregungen haben wir einige Anpassungen an unserem neuen Design vorgenommen. Als Gegenmaßnahme zur schnellen Ermüdung der Augen ist die Hintergrundfarbe von weiß auf ein zartes Grau angepasst worden. Die Menüleiste ist nun leichter zu bedienen, da diese fixiert ist und man somit nicht mehr in der Zeile verrutschen kann. Stand November 2015 eurodata Seite 6 von 13
9 Entsteht beim Berechnen ein Fehler, eine Warnung oder ein Hinweis kann durch einen Doppelklick die fehlerverursachende Stelle geöffnet werden. Dieser Doppelklick funktioniert allerdings nur dann, wenn für den Fehler, die Warnung oder den Hinweis ein einziges Feld verantwortlich ist. Neu ist, dass in den Stammdaten nun der Fehler, die Warnung oder der Hinweis angezeigt wird. Ist bei einem Merkmal in den Abrechnungsdaten eine Auswahlbox hinterlegt, so wird diese nun größer dargestellt. Stand November 2015 eurodata Seite 7 von 13
10 In den Abrechnungsdaten kann nun besser zwischen bearbeitbaren und nicht bearbeitbaren Merkmalen (berechnete Felder) unterschieden werden, denn berechnete Felder werden durch das Symbol des Taschenrechners gekennzeichnet. Handelt es sich um ein Merkmal, in dem Daten einer Institution (z.b. ELSTER) importiert wurden, ist das an folgendem Symbol zu erkennen. Stand November 2015 eurodata Seite 8 von 13
11 Zur besseren Lesbarkeit sind nun die Merkmale in den Abrechnungsdaten linksbündig angeordnet. Stand November 2015 eurodata Seite 9 von 13
12 6 elohnakte Auf Grund Ihrer Anregungen haben wir auch einige Anpassungen an der elohnakte vorgenommen, sowie weitere Verbesserungen umgesetzt. Die Haupttoolbar wird um die beiden Aktionen Öffnen und Herunterladen erweitert. Aus Platzgründen wird die Suche in der Haupttoolbar angepasst. Die Anzeige der Details ist sowohl in der Hauptansicht als auch in der Bearbeitungsansicht individuell ein- und ausblendbar. Das System merkt sich die zuletzt benutzte Einstellung. Stand November 2015 eurodata Seite 10 von 13
13 In der Hauptansicht wird nun der Dateiname angezeigt, sowie die manuell hinzugefügten Dokumente gekennzeichnet. Stand November 2015 eurodata Seite 11 von 13
14 Beim Neuerstellen (Scannen oder Importieren) eines Dokumentes ist der Dateiname durch den Anwender abänderbar. Beim Neuerstellen (Scannen oder Importieren) eines Dokumentes wird nach Auswahl der Dokumentenart ein Dateiname vorschlagen. Dieser kann per Mausklick übernommen werden. Das Einfügen von Dokumenten in die elohnakte kann nun per Drag & Drop von Dateien auf Ihrem PC und Mail-Anhängen durchgeführt werden. Stand November 2015 eurodata Seite 12 von 13
15 Eine Navigation zwischen den Dokumenten in der Bearbeitungsansicht ist nun ebenfalls möglich. Stand November 2015 eurodata Seite 13 von 13
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