Malta. Kosten: 292,- Reise-Nr.: LehrerInnen-Informationsreise vom 10. Februar bis 14. Februar 2016

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1 Malta Reise-Nr.: LehrerInnen-Informationsreise vom 10. Februar bis 14. Februar 2016 Das erste Goldene Zeitalter Maltas fällt in die jüngere Steinzeit (Megalithtempel), dem die Phönizier, die Karthager, die Römer und die Araber folgten. Aber es waren die Ritter des Johanniterordens, die die maltesische Inselgruppe zu einem neuen Goldenen Zeitalter führten. Sie etablierten im 17. und 18. Jahrhundert eine Hochburg europäischer Zivilisation auf Malta. Die Schönheit der Städte und die kulturelle Prägung verdankt Malta den Rittern des Malteserordens. Kulturelle Highlights wie Mdina, die alte Hauptstadt Maltas, die Tempelanlagen, welche weltweit einzigartige Bauwerke darstellen, und die grandiosen Befestigungsmauern Vallettas werden ergänzt durch ein herrliches Meer und Sonnenschein an etwa 300 Tagen des Jahres. Sehr geehrte TeilnehmerInnen! Es freut uns, dass Sie Interesse an unserem Reiseprogramm gezeigt haben. Den folgenden Seiten können Sie nun Informationen für Ihre Reise entnehmen. Flüge: Abflug: Flughafen Wien-Schwechat Mittwoch, 10. Februar :40 Uhr Ankunft: Flughafen Malta Mittwoch, 10. Februar :55 Uhr Transfers: Rückflug: Flughafen Malta Sonntag, 14. Februar :30 Uhr Rückkunft: Flughafen Wien-Schwechat Sonntag, 14. Februar :50 Uhr Änderungen der Flugzeiten vorbehalten! Transfer vom Flughafen Malta zum Hotel in Malta und retour. Unterkunft: Führungen: Versicherung: 4 Nächte in Malta in einem 4****-Sterne-Hotel gegenüber der Sprachschule in St. Julians auf Basis Zweibettzimmer mit Halbpension (Frühstück und Abendessen). Einzelzimmerzuschlag: 100,- Die örtliche Sprachschule wird in die Geschichte und die Eigenheiten von Malta und der Umgebung der Insel einführen. Geplant sind Stadtführungen in Valletta und Mdina sowie ein Ganztagesausflug nach Gozo. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Pauschalpreis weder eine Reiseversicherung noch eine Stornoversicherung inkludiert ist. Wir empfehlen deshalb den Einzel-Komplettschutz Standard der Europäischen Reiseversicherung. (Genauere Informationen entnehmen Sie der Seite 4.) Kosten: 292,- Cooltours GmbH Ziegelstraße 6, 8045 Graz, Tel: (0316) , Fax: (0316) , office@cooltours.at, UID: ATU FN DVR:

2 Wichtige Informationen Kosten Die Kosten von 292,- für den LehrerInnen-Informationsreise beinhalten: Flug: Wien-Schwechat Malta und retour inklusive Flughafengebühren, Gepäcksgebühren und Steuern Transfer vom Flughafen Malta zum 4****-Sterne-Hotel in Malta und retour Programm: 3 Nachmittagsaktivitäten (Die örtliche Sprachschule wird in die Geschichte und die Eigenheiten von Malta und der Umgebung der Insel einführen. Geplant sind Stadtführungen in Valletta und Mdina sowie ein Ganztagesausflug nach Gozo.) 4 Nächte in Malta in einem 4****-Sterne-Hotel auf Basis Zweibettzimmer mit Halbpension (Frühstück und Abendessen) Einzelzimmerzuschlag: 100,- Die Reise wird von Sprachschulen gefördert, aus diesem Grund haben aktive Englisch-LehrerInnen bei der Anmeldung Priorität. Nicht im Preis enthalten sind die Storno- bzw. Reiseversicherung, die Ausgaben für den öffentlichen Verkehr, eventuelle Eintritte sowie die Kosten für Naschereien und persönliche Andenken. Zahlungsmodalitäten*: Einzelzimmer 392,- ab 21. Januar 2016 bis Reisebeginn Zweibettzimmer 292,- ab 21. Januar 2016 bis Reisebeginn Versicherung 33,- auf Wunsch (zusätzlich zum Reisepreis zu überweisen) * Wichtige Information zur Insolvenzabsicherung: Zahlen Sie nicht mehr als 20 % (v.h.) des Reisepreises als Anzahlung, die Restzahlung nicht früher als zwanzig Tage vor Reiseantritt. Wir weisen Sie darauf hin, dass vorzeitig geleistete Zahlungen nicht abgesichert sind (siehe Text zur Kundengeldabsicherung gemäß RSV auf Seite 4). Bankverbindung: Steiermärkische Sparkasse IBAN: AT Verwendungszweck: Name BIC: STSPAT2GXXX Rücktritt Bei einem Rücktritt entstehen Stornokosten abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Die Höhe dieser Kosten können Sie der Seite 4 dieses Programms entnehmen. Die Stornokosten betragen mindestens 250,-. Diese müssen im Stornofall (abzüglich der eventuell geleisteten Anzahlung) auf jeden Fall bezahlt werden. Um Ihr Risiko von Stornokosten zu reduzieren, empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Einzel-Komplettschutz Standardes (siehe Seite 4). Falls die Versicherung den Schadensfall anerkennt, erhalten Sie die Stornokosten von dieser ersetzt. Versicherung Es wird eine für Malta gültige Krankenversicherung vorausgesetzt. Auskunft erhält man bei der Geschäftsstelle der Krankenkasse. Der frühere Auslandskrankenschein wird jetzt durch die E-Card ersetzt, die ins Ausland mitzunehmen ist. Medikamente, Impfvorschriften Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen. Genauere Informationen erhalten Sie z.b. beim Tropeninstitut ( auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO. Pass, Aufbewahrung von Geld und Ausweis Malta ist Mitglied der EU und gehört auch zu den Schengenländern; es ist deshalb für den Grenzübertritt kein Reisepass nötig. Es gilt allerdings die allgemeine Ausweispflicht, die entweder durch einen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass erfüllt wird. Österreichische Staatsbürger benötigen für die Maltareise kein Visum. Von der Mitnahme unnötiger Wertgegenstände (Schmuck etc.) wird abgeraten. Devisen Malta hat ebenfalls den Euro eingeführt, man braucht deshalb keine Fremdwährung mehr. 2

3 Hinweise für die Reise mit Air Malta Wichtig, bitte lesen! Aufzugebendes Gepäck Jeder Fluggast darf 1 Gepäcksstück mit einem maximalen Gewicht von 20 kg aufgeben, die dafür zu zahlenden Gepäcksgebühren und Flughafenabfertigungsgebühren sind im Pauschalpreis bereits inkludiert. Gebühren für Übergepäck: Handgepäck: Annahmeschlusszeiten: Für Gepäckstücke, die mehr als 20 kg wiegen, werden derzeit EUR 50,- pro 5 kg Übergepäck eingehoben. Pro Person ist ein Handgepäckstück mit einem Gewicht von 8 kg und mit den Abmessungen von max. 55 cm x 40 cm x 20 cm zulässig. Ausgenommen davon sind Kinder. Sämtliche persönliche Gegenstände (Handtaschen, Fotoapparate u. Ä.) müssen in diesem Gepäckstück verstaut werden. Aufgrund von Sicherheitsbestimmungen dürfen bestimmte Gegenstände nicht mit an Bord genommen werden, Einzelheiten dazu werden Ihnen ca. 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn mit den restlichen Reiseunterlagen zugestellt. Die Abfertigungsschalter schließen an ALLEN Flughäfen ohne Ausnahme 40 Minuten vor der geplanten Abflugzeit. Markieren Sie Ihr Gepäck: Änderungen der Flugzeiten vorbehalten! Ausweispapiere Bitte versehen Sie sämtliche aufzugebenden Gepäckstücke mit ihrem Namen sowie Adresse und Telefonnummer ihres Zielortes. Fehlen diese Informationen, so kann es zu erheblichen Verzögerungen bei einer eventuellen Gepäckermittlung kommen. Ungefähr eine Woche vor Abflug erhalten Sie von unserem Büro neben einer Reihe anderer wichtiger Informationen (Gasteltern, Flugbestätigungsnummern, genaue Abflugzeiten) auch einen Gepäcksanhänger. Der Passagier ist persönlich dafür verantwortlich, gültige Ausweispapiere mit sich zu führen, die den Einreisebestimmungen des jeweiligen Flugziels entsprechen. Bußgelder, Strafgebühren, Zahlungen oder Ausgaben jeglicher Art infolge der Einhaltung der Bestimmungen müssen vom Passagier selbst übernommen werden. Um die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen, empfehlen wir auf allen Flügen einen gültigen Reisepass (und ggf. ein gültiges Visum) mit sich zu führen. Für alle Flüge müssen alle Passagiere bei der Abfertigung einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Als Lichtbildausweis wird ausschließlich Folgendes akzeptiert: Ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis, der von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde. Hinweis: Kinder unter 16 Jahren (einschließlich Kleinkinder), die in Begleitung eines Erwachsenen reisen, müssen auf Flügen zwischen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einen Lichtbildausweis vorlegen. Als Lichtbildausweis für Kinder unter 16 Jahren wird ein gültiger Reisepass oder ein von einem EWR-Staat ausgestellter gültiger Personalausweis akzeptiert. In Übereinstimmung mit Artikel 28(1) der UN-Konvention von 1951 ist ein von einer Regierungsbehörde ausgestellter Reiseausweis für Flüchtlinge anstelle eines gültigen Reisepasses akzeptabel. Abgelaufene oder beschädigte Identitätsnachweise werden nicht akzeptiert. Die Namen auf dem Lichtbildausweis und auf der Buchung müssen übereinstimmen. Ohne einen solchen gültigen Nachweis wird die Abfertigung verweigert. Allgemeines zu Malta Elektrizität Die Netzspannung beträgt in Malta 240 Volt Wechselstrom, 50 Hertz; dreipolige Flachstecker (Adapter sind notwendig). Zeit In Malta gilt die Mitteleuropäische Zeit, d.h. die Uhren müssen bei der Einreise nach Malta nicht umgestellt werden. Weitere Reiseinformationen unter 3

4 Versicherungen, Stornobedingungen und Kundengeldabsicherung Wir empfehlen Ihnen den Einzel-Komplettschutz Standard der Europäischen Reiseversicherung. Dieser deckt sowohl eventuell anfallende medizinische Zusatzkosten im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit vor Ort wie auch einen Stornoschutz ab, falls Sie die Reise aus unten angeführten Gründen nicht antreten können. Komplett-Schutz Standard Leistungen Reisestorno* 1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) bis zum gewählten Reisepreis 2. Ersatz des Selbstbehaltes einer inkludierten Stornoversicherung Für bereits vor dem Tag des Versicherungsabschlusses gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz für Leistung 1. und 2. erst am 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Reiseabbruch 3. Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen bis zum gewählten Reisepreis 4. Zusätzliche Rückreisekosten bis 100 % Verspätungsschutz 5. Versäumnis des Transportmittels und Umsteigeschutz: Mehrkosten für Nächtigung und Verpflegung 6. Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/-flughafen: Mehrkosten für Taxifahrt oder Nächtigung und Verpflegung Reisegepäck 7. Zeitwertersatz bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck (z.b. während des Transports oder bei Diebstahl) Die Prämie für das oben genannte Versicherungspaket beträgt für diese Reise: 33,- (Stornokosten bis max. 400,-) Stornobedingungen von Cooltours bis 200,- bis 200,- bis 2.000,- 8. Ersatzkäufe bei Gepäcksverspätung am Reiseziel bis 200,- 9. Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten bis 200,- 10. Hilfe und Vorschuss bei Diebstahl von Zahlungsmitteln bis 750,- Suche und Bergung 11. Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot bis ,- Medizinische Leistungen im Ausland 12. Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport bis 100 % 13. Ambulante Behandlung bis 100 % 14. Stationäre Behandlung bis ,- 15. Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 % 16. Rückreise nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) bis 100 % 17. Nachreise bei unterbrochener Rundreise bis 100 % 18. Verspätete Rückreise inklusive Zusatznächtigung Reisekosten bis 100 % 19. Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt Nächtigung bis 400,- 20. Medikamententransport bis 100 % 21. Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson bis 4.000,- 22. Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 % Maximalleistung für die Leistungen 12. bis 22. bei Akutwerden einer bestehender Leiden bis ,- Invalidität nach Unfall 23. Entschädigung für dauernde Invalidität ab 50 % ,- Reiseprivathaftpflicht 24. Sach- und Personenschäden pauschal bis ,- Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland 25. Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers ja 26. Vorschuss für Anwalt bis 2.000,- 27. Vorschuss für Strafkaution bis ,- 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen Versicherte Gründe für Reisestorno / Reiseabbruch Reisestorno-/Reiseabbruchgründe sind folgende Ereignisse, wenn Sie aufgrund dieser die Reise unerwartet nicht antreten können oder abbrechen müssen: unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod; Lockerung von implantierten Gelenken; unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod (auch Selbstmord) eines Familienangehörigen, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist; Schwangerschaft, wenn diese nach Reisebuchung festgestellt wurde, oder schwere Schwangerschaftskomplikationen; bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses (z.b. Hochwasser, Sturm), Feuer, Wasserrohrbruch oder der Straftat eines Dritten, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist; unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber; Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst; Einreichung der Scheidungsklage bzw. bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Einreichung der Auflösungsklage vor der gemeinsamen Reise der Ehe-/Lebenspartner; Auflösung der Lebensgemeinschaft (mit gleicher Meldeadresse seit 6 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der gemeinsamen Reise der Lebensgefährten; Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung; Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung. Einschränkungen des Versicherungsschutzes Reisestorno / Reiseabbruch Kein Versicherungsschutz besteht u.a., wenn der Reisestorno- oder Reiseabbruchgrund bereits vorgelegen hat oder voraussehbar gewesen ist; in Zusammenhang steht mit einer bestehenden Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.b. Familienangehörige), wenn diese - ambulant in den letzten 6 Monaten oder - stationär in den letzten 9 Monaten vor Versicherungsabschluss (bei Reisestorno) bzw. vor Reiseantritt (bei Reiseabbruch) behandelt wurde (ausgenommen Kontrolluntersuchungen). Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport Kein Versicherungsschutz besteht u.a. für: Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand oder erwartet werden musste, dass sie bei planmäßigem Reiseablauf auftreten können; Kosten in Zusammenhang mit einer bestehenden Erkrankung, wenn diese - ambulant in den letzten 6 Monaten oder - stationär in den letzten 9 Monaten vor Reiseantritt behandelt wurde (ausgenommen Kontrolluntersuchungen). Was ist im Versicherungsfall zu tun? Wenn Sie die Reise nicht antreten können, stornieren Sie bitte unverzüglich bei der Buchungsstelle und verständigen Sie gleichzeitig das Service Center der EUROPÄISCHEN (per Fax, Post, oder Online- Schadensmeldung). Geben Sie dabei folgende Daten bekannt: Vor- und Zuname, Adresse, Reisetermin, Stornodatum und -grund, Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis. Bei Erkrankung/Unfall lassen Sie sich bitte ein detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht ausstellen. Verwenden Sie dazu das Schadensformular. Legen Sie die Krankmeldung bei der Sozialversicherung und die Bestätigung über verordnete Medikamente bei. Europäische Reiseversicherung AG Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien info@europaeische.at, Service Center: Tel. +43/1/ , Fax +43/1/ Notruf 24 Stunden täglich: Tel. +43/1/ Der Versicherungsschutz gilt für eine Reise bis zur gewählten Reisedauer. Als Vertragsgrundlage gelten die EURO- PÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2011, die Sie auf den Folgeseiten finden. Alle Versicherungsleistungen, mit Ausnahme jener für dauernde Invalidität aus der Reiseunfallversicherung, sind subsidiär. Bei den Leistungen 12 bis 14 kommt, sofern von der Sozialversicherung kein Kostenersatz erfolgt, ein Selbstbehalt von 20 % zur Anwendung. Die Laufzeit des Versicherungsvertrages ergibt sich aus der gewählten Prämie. Durch die Prämienzahlung erklärt sich der Versicherungsnehmer mit den angeführten Bestimmungen und Versicherungsbedingungen einverstanden. Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien. Tel. +43/1/ , Fax +43/1/ info@europaeische.at, Sitz in Wien. Firmenbuch HG Wien FN 55418y, DVR-Nr Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister der ISVAP unter der Nummer 026. Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht, Bereich: Versicherungsaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien. Wird eine Reise nicht angetreten, fallen Stornogebühren an, deren Höhe vom Zeitpunkt der Stornierung abhängig ist (siehe Kasten unten). Die Stornierung muss daher unverzüglich schriftlich (z.b. per ) an Cooltours gemeldet werden. Haben Sie einen Einzel-Komplettschutz Standard abgeschlossen und wird der Fall von der Versicherung anerkannt, übernimmt diese die gesamten für Sie anfallenden Kosten. Unsere Stornobedingungen (abweichend von ARB 1992) sind wie folgt: ja Ab Buchung: 250,- Ab 3. Tag vor Reisebeginn: 100 % vom Reisepreis Die Stornokosten ergeben sich daher, dass der gesamte Flugpreis inkl. aller Taxen mit der Buchung fällig wird. Die Zahlungen an die ausländischen Partnerorganisationen sind schon Wochen vor Reisebeginn fällig und in Folge auch nicht oder nur sehr begrenzt rückerstattbar. Kundengeldabsicherung gemäß Reisebürosicherungsverordnung - RSV Die bei Cooltours GmbH gebuchten Pauschalreisen sind nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung RSV (BGBI. II Nr. 10/1998) durch eine Bankgarantie der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Lannach unter der Garantienummer abgesichert. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei der Europäischen Reiseversicherung, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz anzumelden. Cooltours GmbH: Veranstaltungsverzeichnisnummer: 2010/0007 4

5 Cooltours GmbH Cool Language Ziegelstraße 6, 8045 Graz Tel: (0316) , FAX: (0316) office@cooltours.at Anmeldung zur LehrerInnen-Informationsreise nach Malta (Reise Nr , Reisepreis: 292,-) vom 10. Februar 2016 bis 14. Februar 2016 Name:... Titel/Akad. Grad Vorname (Reisepass!) Nachname (Reisepass!) Geburtsdatum Adresse:... Straße & Haus-Nr. PLZ Ort -Adresse*:... Handy-Nr.:... Ausweis, mit dem die Reise angetreten wird: Reisepass Personalausweis Details zum oben angegebenen Ausweis:... Nummer (ggf. mit Ausstellungsdatum Ausstellungsland Ende der Gültigkeit dazugehörigem Buchstaben) Bei einer geplanten Neuausstellung des Reisedokuments bitte die Ausweisdaten per , Fax oder telefonisch bis spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn nachreichen, da ansonsten zusätzliche Kosten bis zu 200,- für den Check-In für Sie anfallen können. Staatsbürgerschaft:... Geschlecht: männlich weiblich Schule und Unterrichtsgegenstand... Die Reise wird von Sprachschulen gefördert, aus diesem Grund haben aktive Englisch-LehrerInnen bei der Anmeldung Priorität. Unterbringung Einzelzimmer (Aufpreis 100,-) Doppelzimmer mit. Bitte ankreuzen! Ich schließe hiermit verbindlich den Einzel-Komplettschutz Standard der ERV (Prämie: 33,-) ab: ja nein Wird weder Ja noch Nein angekreuzt, gehen wir davon aus, dass Sie keine Versicherung wünschen. Von den Informationen über die LehrerInnenreise habe ich Kenntnis genommen. Ich bin mit den genannten Bedingungen und den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) einverstanden. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass bei einer Stornierung die Kosten mindestens EUR 250,- betragen. Für Stornierungen ab dem 3. Tag vor Reisebeginn erhöhen sich die Stornokosten auf 100 % des Reisepreises! Wurde ein Einzel-Komplettschutz Standard abgeschlossen und wird der Schaden von der Europäischen Reiseversicherung, 1220 Wien, anerkannt, werden alle Zahlungen von der Versicherung zurückerstattet. Über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften wurde ich vollinhaltlich informiert. Ich bin einverstanden, dass für alle buchungsrelevanten Vorgänge und die Durchführung der Reise notwendigen Vorkehrungen meine Daten verwendet bzw. weitergegeben werden dürfen. Ich melde mich hiermit verbindlich an. Datum der Fixanmeldung:... Unterschrift:... * -Adresse ist bitte unbedingt anzugeben, da weitere Kontaktaufnahmen per erfolgen. Programm ähnlich wie Malta-Reisen vom 3. bis 7. Februar 2016 und 17. bis 21. Februar 2016

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