Einleitung. Kennzeichnung - Begriff

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1 Einleitung Innerhalb von Feuerwehreinsätzen können auf Einsatzkräfte, zivile Personen, Sachwerte und Umwelt zahlreiche Gefahren unmittelbar und mittelbar einwirken. Viele dieser Gefahren können auf Grund von optischen und akustischen Erscheinungen sowie durch Erfahrungen erkannt werden. Bestimmte Gefahren können jedoch nicht mit den normalen Sinnesorganen erkannt oder abgeschätzt werden. Dies gilt insbesondere für die Gefahren durch ABC Gefahrenstoffe.Das Erkennen und Abschätzen von Gefahren, die von ABC - Gefahrstoffen ausgehen, ist die Voraussetzung dafür, dass entsprechende Schutz- und Einsatzmaßnahmen eingeleitet werden können. Eine Möglichkeit ABC Gefahren zu erkennen und abzuschätzen ist die Kennzeichnung von Bereichen, Objekten und Transportfahrzeugen. In vielen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien wird detailliert festgelegt und vorgeschrieben wie und wann entsprechende Bereiche, Objekte oder Fahrzeuge gekennzeichnet werden müssen. Bei Ausund Fortbildungen können diese gesetzlichen Grundlagen informativ aufgezählt werden, sind aber hinsichtlich des zu vermittelnden Inhaltes zweitrangig. Schwerpunkt der Ausbildung zum Thema Kennzeichnung ist der Aussageinhalt von Kennzeichnungsarten sowie deren Wertung. Im Gegensatz zu den rechtlichen Bestimmungen treffen Führungs- und Einsatzkräfte in der Realität immer wieder auf zerstörte, fehlende, unvollständige oder falsche Kennzeichnungen. Führungs- und Einsatzkräfte von Feuerwehren müssen nicht in der Lage sein Kennzeichnungsvorschriften zu nennen, sondern mit der in der Praxis vorgefundenen Kennzeichnung zu arbeiten um daraus entsprechende Schutz- und Einsatzmaßnahmen ableiten zu können. Kennzeichnung - Begriff ABC Kennzeichnungen weisen optisch (in Ausnahmefällen auch akustisch) mit Schildern, Signalen und Symbolen auf allgemeine, spezielle und spezifische Gefahren hin. Kennzeichnungen für Bereiche, Objekte und Fahrzeuge sind vorgesehen, wenn durch Lagerung, Transport, Anwendung, spezifische Verfahren oder durch chemisch/physikalische Eigenschaften eine Gefährdung für öffentliche Rechtsgüter über ein bestimmtes Maß hinaus gehen. 1 / 10

2 Kennzeichnung Bereiche Rettungszeichen Form des allgemeinen sowie werden durch von gekennzeichnet. allgemein Hinweises ihre Bereichen Farbgebung mit auf Warnzeichen, spezielle Diese kennzeichnend. allgemeinen Gefahren Verbots- hin. Zusätzliche Zeichen und Gebotszeichen sind Symbole durch ihre weisen sowie geometrische im Hinweis- Rahmen und Bereiche, auf Sperrbereiche, Kennzeichnung der Grundlage in denen Kontrollbereiche von des radioaktive ATG A - Bereichen (Atomgesetz) Materialen und Überwachungsbereiche gelagert, sowie der verarbeitet StrlSchV eingeteilt. (Strahlenschutzverordnung) oder verwendet werden, sind Überwachungsbereiche denen Arbeitswoche Kennzeichnungsmöglichkeiten Personen (max. Überwachungsbereich im Kalenderjahr 50 Wochen/a) sind nicht von eine zum aufnehmen Überwachungsbereichen: effektive Kontrollbereich können. Dosis von gehörende mehr als betriebliche 1 msv/a bei Bereiche, einer 40 hin 2 / 10

3 Kennzeichnungsmöglichkeiten Kontrollbereiche mehr als 6 msv/a sind bei Bereiche, einer 40 h von in Arbeitswoche denen Kontrollbereichen: Personen (max. im 50 Kalenderjahr Wochen/a) aufnehmen eine effektive können. Dosis von msv/h Sperrbereiche Kennzeichnungsmöglichkeiten ist. sind Bereiche des von Kontrollbereiches, Sperrbereichen: in der die Ortsdosisleistung höher als 3 3 / 10

4 A mit spezifische Mögliche Gefahrenbereiche Zusatzkennzeichnungen hin. innerhalb von nach Bereichen derer DIN (unvollständig): mit mit speziellen A versehen. Gefahrstoffen Gefahren Diese weisen zu rechnen direkt ist, oder sind indirekt der Regel auf 4 / 10

5 Alle auf Kennzeichnungen betreffenden Mögliche Grundlage Bereiche Kennzeichnungsformen Bereiche in ihrer von denen müssen Gesamtaktivität A angebracht A Gefahrengruppen Gefahrstoffe auf Hochprägeschildern von werden. Feuerwehrgefahrengruppen A gelagert, Gefahrengruppen: verarbeitet deutlich sichtbar oder zugeordnet. verwendet an den Zugängen werden, Die werden der 5 / 10

6 Beispiele A Kennzeichnungen von Bereichen 6 / 10

7 Kennzeichnung Bereiche, werden nach der Risikogruppen Erkrankungen Beschäftigten bestehen, Bevölkerung Behandlung Biologische ernste ist möglich.die biologische unter Grundlage BioStoffV Gefahr, Umständen sind eine Arbeitsmittel Stoffe, Arbeitsstoffe, Kennzeichnung denen möglich. kann 1: 2: 34 auf darstellen für verursachen. eingestuft. des wirksame oder von die bestehen, zu die biologische B des groß, Beschäftigten Grundlage erwartenden eine Bereichen können. (BioStoffV Gentechnikgesetzes Vorbeugung bei die normalerweise Erkrankung derartiger doch denen eine Stoffe Die schwere ist Infektionsrisikos darstellen. Anhang unwahrscheinlich Biostoffverordnung Gefahr normalerweise gelagert, oder Bereiche beim ist Krankheit Behandlung II) einer Menschen können. (GenTG) Die sowie verarbeitet, wird wirksame Verbreitung Gefahr werden eine grundsätzlich zusätzlichen beim ist, Die mit (BioStoffV) ist hervorrufen wirksame dass einer Gefahr Menschen Warnzeichen transportiert jedoch Vorbeugung alle in sie Verbreitung biologischen die Hinweisen einer normalerweise beim mit, Vorbeugung und Bevölkerung der hervorrufen den Verbreitung Menschen oder zu Betriebsanweisung eine Warnzeichen kennzeichnen. angewendet Arbeitsstoffe vorgenommen. Behandlung Gefahr die oder möglich. kann Bevölkerung und in für die eine die für nicht inauf Kennzeichnungsmöglichkeiten Feuerwehrwehrgefahrengruppen: Die und zwar Gebots- Verhaltensregeln Warnzeichen Kennzeichnung Gebotszeichen. nach und FwDV Verbotszeichen (unvollständige von 500 hin. von C Eine gefordert, Bereichen Gruppierung weisen Auswahl) ist und mit mit C und wird ihrer Gefahren Kennzeichnung aber Form in und der erfolgt Regel einfacher ausschließlich Feuerwehrgefahrengruppen nicht Symbolik durchsetzbar über auf Warn-, Gefahren sein. Warn-, Verbots- und ist 7 / 10

8 Gebotszeichen giftige Stoffe (unvollständige reizende Auswahl) Stoffe entzündbare Stoffe brandfördernde Stoffe 8 / 10

9 Verbotszeichen Schutzhandschuhe (unvollständige tragengehörschutz Auswahl) tragen Atemschutz verwenden 9 / 10

10 Wertung ABC nachfolgenden qualitativen bedingt Gefahrengruppe Weitere Berührung eingeholt Kennzeichnungen erfolgen. Informationen der werden. Kennzeichnungen vermeiden hin. Maßnahmen II Unter A Schlussfolgernd im quantitativ Bezug müssen Umständen von Bereichen Zündquellen nach auf zur von und die der Einsatzplanung kann Bereichen müssen qualitativ vorhandene FwDV weisen nach vermeiden nach 500 höher direkt mit einem erfolgen. Kennzeichnung dem ABC und sein oder Vorsicht Störfall Erkennen Einsatzdurchführu Gefahren als indirekt Eine die mit der Wertung entsprechende der auf Wasser von Gefahrengruppe Kennzeichnung allgemeine Bereichen der quantitativen Gefahr und kann III spezielle alle A. nur in einer und 10 / 10

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