S Sparkasse Kamen. Offenlegungsbericht. nach 26a KWG sowie Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-

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1 S Offenlegungsbericht nach 26a KWG sowie Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) per

2 Inhalt TABELLENVERZEICHNIS...II ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS...III 1 EINLEITUNG RISIKOMANAGEMENT ZIELE UND GRUNDSÄTZE DES RISIKOMANAGEMENTS RISIKOMANAGEMENTSYSTEM RISIKOMANAGEMENTPROZESS RISIKOKATEGORISIERUNG DARSTELLUNG DER WESENTLICHEN RISIKEN Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft (Kreditrisiko) Entwicklung der Risikovorsorge Adressenausfallrisiken der Beteiligungen Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften Zinsänderungsrisiken Liquiditätsrisiken Operationelle Risiken GESAMTBEURTEILUNG DER RISIKOLAGE EIGENMITTELSTRUKTUR ANGEMESSENHEIT DER EIGENMITTELAUSSTATTUNG KREDITRISIKOMINDERUNGSTECHNIKEN INFORMATIONEN ZUM VERGÜTUNGSSYSTEM...18 I

3 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bruttokreditvolumen nach risikotragenden Instrumenten...6 Tabelle 2: Geographische Hauptgebiete nach Forderungsarten...6 Tabelle 3: Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Elementen...7 Tabelle 4: Forderungsarten nach vertraglichen Restlaufzeiten...7 Tabelle 5: Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche...8 Tabelle 6: Forderungsbeträge nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken...9 Tabelle 7: Entwicklung der Risikovorsorge...10 Tabelle 8: Wertansätze für Beteiligungsinstrumente...11 Tabelle 9: Bestand der bilanzwirksamen Handelsgeschäfte...12 Tabelle 10: Zinsschock...14 Tabelle 11: Eigenmittelstruktur...16 Tabelle 12: Eigenkapitalanforderungen...17 Tabelle 13: Kapitalquoten...17 II

4 Abkürzungsverzeichnis BaFin BCM BIA DSGV EWR FI GuV HGB KSA KWG MaRisk SolvV S&P VÖB Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Business Continuity Management Basisindikatoransatz Deutscher Sparkassen- und Giroverband Europäischer Wirtschaftsraum Finanz Informatik Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Kreditrisikostandardansatz Gesetz über das Kreditwesen Mindestanforderungen an das Risikomanagement Solvabilitätsverordnung Standard and Poor s Verband öffentlicher Banken III

5 1 Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Die SolvV ersetzt den bisherigen Grundsatz I und konkretisiert die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Übergangsweise hatten die Institute bis Ende 2007 die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalanforderungen vollumfänglich weiterhin auf Basis der bisherigen Regelungen zu berechnen. Auf Grund der nationalen Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen der CRD II sind mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 in den Bereichen Eigenkapital ( 324 SolvV), Marktrisiko/eigene Modelle ( 330 SolvV) sowie Kreditrisikominderungstechniken/IRBA ( 336 SolvV) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte der im September 2010 erarbeiteten Leitlinien Offenlegung der deutschen Bankenaufsicht aufgenommen. Die Vorgaben der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD III) finden durch eine Änderung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) auch für deutsche Institute Anwendung. Im Kapitel 6 werden Informationen zum Vergütungssystem der gemäß 7 Instituts- VergV dargestellt. Die berechnet seit dem die aufsichtsrechtlich vorgegebene Eigenkapitalunterlegung nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) bzw. Basisindikatoransatz (BIA) gemäß Solvabilitätsverordnung (SolvV). Mit diesem Offenlegungsbericht setzt die die Anforderungen gemäß 319ff. SolvV um. Zum werden die Städtische und die Kreis- und Stadtsparkasse Unna gemäß 27 Abs. 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen vereinigt. Das Vermögen der Städtischen geht durch Gesamtrechtsnachfolge auf die Kreis- und Stadtsparkasse Unna über. Die vereinigte Sparkasse trägt den Namen Kreis- und Stadtsparkasse Unna-Kamen, Zweckverbandssparkasse des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde Holzwickede. Die Sparkasse hat ihren Sitz in Unna. Im Geschäftsverkehr führt die Sparkasse die Kurzbezeichnung Sparkasse UnnaKamen. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet der Träger sowie der angrenzenden Gemeindegebiete. 1

6 2 Risikomanagement 2.1 Ziele und Grundsätze des Risikomanagements Der Gesamtvorstand der Sparkasse hat in der Risikostrategie die risikopolitische Ausrichtung der Sparkasse festgelegt. Danach werden Risiken bewusst eingegangen, wenn sie zur Erzielung von Erfolgen notwendig und im Verhältnis zu den Chancen vertretbar sind. Begrenzt werden die eingegangenen Risiken auf Gesamtbankebene durch den Umfang des festgelegten Anteils am Risikodeckungspotenzial und den hieraus abgeleiteten Limitierungen für einzelne Risikoarten. Der Verwaltungsrat sowie der Risikoausschuss der Sparkasse überprüfen die vom Vorstand festgelegte Risikostrategie anhand des vierteljährlich vom Vorstand vorzulegenden Risikomanagementberichts. Die Sparkasse hat für das Geschäftsjahr 2012 am eine Risikostrategie verabschiedet, die am angepasst wurde. Diese Risikostrategie definiert strategische Vorgaben für das Risikomanagement; sie ist das Bindeglied zwischen der Geschäftsstrategie und den konkretisierenden Teilrisikostrategien. Sie legt die strategischen Eckpfeiler der Sparkasse im Bereich des Risikomanagements als integrativen Bestandteil der Geschäftsstrategie fest. Die Risikostrategie beinhaltet die Bestimmung des Risikoverständnisses und der Risikoneigung der Sparkasse, die Erläuterung des Umgangs mit den verschiedenen Risikokategorien, die Festlegung der wesentlichen Risiken der Sparkasse sowie Festlegungen in Bezug auf die Risikotragfähigkeitskonzeption. 2.2 Risikomanagementsystem Zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der Risiken haben wir ein Risikomanagement- und - überwachungssystem eingerichtet. Das Risikomanagement umfasst die Verfahren zur Identifizierung und Bewertung der Risiken, die Festlegung von geeigneten Steuerungsmaßnahmen und die notwendigen Kontrollprozesse. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß 25a Abs. 1 KWG. Der Gesamtvorstand ist für die Festlegung der Risikostrategien in den Geschäftsfeldern und für die Entwicklung des Risikomanagementsystems verantwortlich. Für risikorelevante Geschäfte ist bis in die Ebene des Vorstandes die nach den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgestellten (MaRisk) erforderliche funktionale Trennung zwischen Markt und Marktfolge festgelegt. Diese Trennung gilt analog für den Handel einerseits, Abwicklung und Kontrolle sowie Risikocontrolling andererseits. Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute geforderten Funktionstrennung wird Rechnung getragen. Risikobehaftete Geschäfte werden nur getätigt, sofern deren Risikogehalt von allen damit befassten Mitarbeitern beurteilt werden kann. Die Handelsaktivitäten der konzentrieren sich auf Geschäfte, die unter Risikogesichtspunkten als nicht wesentlich einzustufen sind; die Sparkasse hat eindeutige Kriterien hinsichtlich der Einstufung als risikorelevantes bzw. nicht risikorelevantes Geschäft festgelegt. 2

7 Bevor Geschäfte mit neuen Produkten oder auf neuen Märkten regelmäßig abgeschlossen werden, ist im Rahmen einer Testphase das Risikopotenzial dieser Geschäfte zu bewerten und die für die Abwicklung notwendigen Prozesse in Arbeitsanweisungen festzulegen. Die Innenrevision prüft in regelmäßigen Abständen das eingerichtete Risikomanagementsystem. Zielsetzung der Prüfungen ist insbesondere die ordnungsgemäße Handhabung der festgelegten Regelungen sowie die Feststellung von Schwachstellen im Risikomanagementsystem und die Überwachung der Umsetzung notwendiger Anpassungen. 2.3 Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess umfasst alle Aktivitäten der Sparkasse zum systematischen Umgang mit Risiken. Er teilt sich auf in die Einzelschritte Risikoerkennung, Risikobewertung, Risikomessung, Risikoreporting, Risikosteuerung und Risikokontrolle. Im Rahmen einer Risikoinventur werden jährlich alle auf die Geschäftsbereiche und Funktionsbereiche der Sparkasse einwirkenden Risiken systematisch anhand von festgelegten Risikoindikatoren ermittelt und den Risikokategorien zugeordnet. Über eine Risikobewertung werden die wesentlichen Risiken der Sparkasse festgelegt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Risikokennzahl, die sich aus den drei Merkmalen Eintrittswahrscheinlichkeit, Risikobedeutung und Beherrschbarkeit zusammensetzt. Nach der Höhe der Risikokennzahl richtet sich die Einordnung des jeweiligen Risikos in eine Risikoklasse. Die Einordnung der Risikoklasse bestimmt den Umfang der notwendigen Maßnahmen zur Beobachtung und Steuerung des jeweiligen Risikos. Daneben werden zur Beurteilung der Wesentlichkeit auch ergänzende qualitative Aspekte und Informationen herangezogen. Für jede Risikoart sind Methoden zur Messung des Risikos festgelegt. Die Messung erfolgt für die in die Risikotragfähigkeitsrechnung einbezogenen wesentlichen Risiken in der von der Sparkasse angewandten GuV-orientierten Sichtweise. Die Risiken werden danach gemessen, ob und in welcher Höhe ihr Eintritt Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Jahresüberschuss der Sparkasse hat. Über die eingegangenen Risiken wird dem Gesamtvorstand der Sparkasse regelmäßig und unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben durch die MaRisk schriftlich berichtet. Eine Ad-hoc- Berichterstattung erfolgt bei Risikoereignissen von wesentlicher Bedeutung. Die zur Steuerung bzw. Verringerung von Risiken einzusetzenden Instrumente sind vom Vorstand abschließend festgelegt worden. Die Bearbeitungs- und Kontrollprozesse sind in Arbeitsanweisungen bzw. im Risikohandbuch umfassend beschrieben. Die durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung bzw. Verringerung der Risiken werden regelmäßig auf Effektivität und Effizienz überprüft. Zwischen der Risikosteuerung und der Risikokontrolle besteht mindestens eine personelle Funktionstrennung. Die sich aus der Risikokontrolle ergebenden Korrekturen fließen in den Risikomanagementprozess ein. Für alle Teilschritte des Risikomanagements sind Verantwortlichkeiten festgelegt worden. Die jährlich durchzuführende Risikoinventur erfolgt dezentral in den für die Abwicklung der einzelnen Geschäfts- und Organisationsbereiche zuständigen Abteilungen. Die Bewertung der Risiken nach einheitlichen Bewertungsmaßstäben ist dem Risikomanager übertragen worden. Die Aktivitäten zur Messung, Steuerung und Überwachung der Risiken erfolgen in den zuständigen Fachabteilungen. Der Risi- 3

8 komanager analysiert und quantifiziert die Risiken der Sparkasse, überwacht die Einhaltung der vom Vorstand festgelegten Limite und übernimmt die Risikoberichterstattung. Der Risikomanager ist auch für die Fortentwicklung des Risikomanagementsystems und die Abstimmung der gesamten Aktivitäten im Risikomanagement verantwortlich. Das Risikomanagementsystem ist in einem Risikohandbuch dokumentiert. Zur Steuerung und Begrenzung aller wesentlichen Risiken besteht eine GuV-orientierte Risikotragfähigkeitsrechnung. Die Sparkasse erstellt eine zusammenfassende, institutsübergreifende Analyse der definierten Stresstests und Szenarioanalyse im Risikomanagementbericht und zeigt ihre Auswirkungen insbesondere auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Im Rahmen der Umsetzung der III. MaRisk-Novelle hat die Sparkasse Verfahren zum Umgang mit Inter- und Intra-Risikokonzentrationen sowie inversen Stresstests festgelegt. Die Ergebnisse der regelmäßigen Stresstests werden im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung dem Vorstand und dem Risikoausschuss bzw. Verwaltungsrat dargelegt. Dabei werden ggf. Handlungsvorschläge erstellt. Zudem wurde mit dem Verwaltungsrat ein Verfahren festgelegt, wie und wann das Aufsichtsorgan bei unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen, die Auswirkungen auf die gesamte Risikosituation der Sparkasse haben, von der Geschäftsleitung zu informieren ist. 2.4 Risikokategorisierung Die im Rahmen der Risikoinventur festgestellten Risiken werden in die Risikokategorien Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und sonstige Risiken unterteilt. Den Risikokategorien sind Einzelrisiken zugeordnet. 2.5 Darstellung der wesentlichen Risiken Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft (Kreditrisiko) Der Vorstand der hat eine Risikostrategie zur Steuerung der Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft festgelegt, die jährlich überprüft wird. Im Rahmen dieser Adressenausfallrisikostrategie werden für das Gesamtkundenkreditportfolio Ziele zur Verbesserung der Risikoposition festgelegt, die schwerpunktmäßig Bonitätsbegrenzungen durch Anwendung von Risikoklassifizierungsverfahren und Strukturvorgaben in Form von Branchen-, Länder- und Größenklassenlimiten für das Kreditneugeschäft betreffen. Ferner wird die Definition der Kriterien für die Identifizierung von Risikoengagements hinsichtlich des Adressenausfallrisikos vorgenommen. Grundlage jeder Kreditentscheidung ist eine detaillierte Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer. Im nach den MaRisk risikorelevanten Kundenkreditgeschäft ist ein zweites Kreditvotum durch die vom Markt unabhängige Abteilung Kreditsekretariat / Marktfolge Aktiv, den Leiter der Betriebswirtschaftlichen Abteilung oder den Leiter des Vorstandssekretariats notwendig. Die Organisation des Kreditgeschäfts und die Bonität einzelner Kreditnehmer werden jährlich durch die Innenrevision der Sparkasse in umfangreichen Stichproben geprüft. 54,5 Prozent des Kundenkreditvolumens (ohne Treuhandkredite, Weiterleitungsdarlehen und Avale) der betreffen Ausleihungen im Privatkundenkreditgeschäft. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich in der Struktur des Firmenkundenkreditgeschäfts, welches einen Anteil i. H. v. 45,5 Prozent am Gesamtkreditvolumen hat, wider: hier bildet das Geschäft mit Dienstleistern (An- 4

9 teil von 19,7 Prozent am Firmenkundenkreditvolumen) den Schwerpunkt. Der Anteil des separat betrachteten Kommunalkreditgeschäfts beläuft sich auf 14,8 Prozent des gesamten Kreditvolumens. Zur Risikoklassifizierung setzt die Sparkasse für das gewerbliche Kreditgeschäft die vom DSGV entwickelten Risikoklassifizierungsverfahren Standardrating und KundenKompaktRating (KKR/KKRoG) ein. Die Bonitätsbeurteilung der Privatkunden zur Gewährung von Baufinanzierungen, Konsumenten- und Kontokorrentkrediten erfolgt über das vom DSGV entwickelte Sparkassen-KundenScoring. Zur Bonitätsbeurteilung von Investoren, Bauträgern und Wohnungsbaugesellschaften wird das vom DSGV entwickelte Immobiliengeschäftsrating eingesetzt. Mit diesen Verfahren werden die einzelnen Kreditnehmer zur Preisfindung und zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios entsprechend ihrer individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten einzelnen Risikoklassen zugeordnet. Auf dieser Basis ermittelt die Sparkasse die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft. Die Abschirmung der Adressenausfallrisiken erfolgt durch das im Rahmen unserer Risikotragfähigkeitsrechnung zugewiesene Risikodeckungspotenzial. Zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios werden auf der Grundlage ratingbasierter Ausfallwahrscheinlichkeiten und der vom Kunden gestellten Sicherheiten sowohl erwartete als auch unerwartete Verluste im Kreditgeschäft berechnet, wobei zur Bestimmung der unerwarteten Verluste eine gemeinsame Betrachtung von Kundenkreditgeschäft und Eigenanlagen der erfolgt. Mit Hilfe dieser Informationen werden die Veränderungen des Kreditportfolios analysiert. Zur frühzeitigen Identifizierung der Kreditnehmer, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, setzen wir ein Verfahren zur Früherkennung von Kreditrisiken ein. Im Rahmen dieses Verfahrens sind Indikatoren festgelegt worden, die eine frühzeitige Risikoidentifizierung ermöglichen sollen. Soweit einzelne Kreditengagements festgelegte Kriterien aufweisen, die auf erhöhte Risiken hindeuten, werden diese Kreditengagements einer gesonderten Beobachtung unterzogen (Intensivbetreuung). Für die Bearbeitung von Problemkrediten sind in unseren Organisationsrichtlinien spezielle Maßnahmen festgelegt. Kritische Kreditengagements werden auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes von spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Kreditsekretariat / Marktfolge Aktiv betreut. Die Bearbeitung gekündigter Kreditengagements ist an einen hierfür spezialisierten externen Dienstleister, die S Service Rhein-Ruhr GmbH mit Sitz in Oberhausen - eine Tochtergesellschaft der Stadtsparkasse Oberhausen und der Stadtsparkasse Mülheim an der Ruhr - ausgelagert; die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage eines Abwicklungskonzeptes. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden muss, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Die Innenrevision prüft die Vollständigkeit und Angemessenheit der vorgesehenen Wertberichtigungen in umfangreichen Stichproben. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. 5

10 Die Kreditstruktur und ihre Entwicklung im Jahr 2012 entsprechen der vom Vorstand vorgegebenen neutralen Risikoeinstellung. Die Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft für das abgelaufene Geschäftsjahr sind insgesamt vertretbar. Von den Aufwendungen aus Bewertung und Risikovorsorge entfallen 5,0 Mio. EUR auf die Dotierung des Sonderpostens für allgemeine Bankrisiken. Die nachfolgende Darstellung enthält den Gesamtbetrag der Forderungen zum Offenlegungsstichtag, aufgeschlüsselt nach Forderungsarten. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen. Bruttokreditvolumen in TEUR Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Gesamtes Bruttokreditvolumen Tabelle 1: Bruttokreditvolumen nach risikotragenden Instrumenten In den nachfolgenden Übersichten sind die Adressenausfallrisikopositionen differenziert nach Regionen, Branchen und Restlaufzeiten dargestellt. Geographische Hauptgebiete in TEUR Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Deutschland EWR (ohne Deutschland) Sonstige (ohne Deutschland und EWR) Gesamt Tabelle 2: Geographische Hauptgebiete nach Forderungsarten 6

11 Hauptbranchen in TEUR Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Banken Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung und Reparatur von KfZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt Tabelle 3: Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Elementen Forderungsarten nach vertraglichen Restlaufzeiten in TEUR Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente < 1 Jahr Jahr - 5 Jahre > 5 Jahre bis unbefristet Gesamt Tabelle 4: Forderungsarten nach vertraglichen Restlaufzeiten Für die Sparkasse gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als überzogen. Ein Ausfall liegt ab einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen vor. Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der Sparkasse dabei kontenbezogen ermittelt. Liegt ein Ausfall bei einem Engagement vor, wird nicht nur das einzelne Konto bei dem dieser Fall aufgetreten ist berücksichtigt, sondern sämtliche Forderungen gegenüber diesem Kunden. Kredite, für 7

12 die Risikovorsorgemaßnahmen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden, werden als notleidend bezeichnet. in TEUR Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand Rückstellungen Kredite in Verzug Banken Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung und Reparatur von KfZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt Tabelle 5: Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Im Jahr 2012 wurden Direktabschreibungen in Höhe von 96 TEUR vorgenommen. Es sind 47 TEUR auf abgeschriebene Forderungen eingegangen. Der Gesamtbetrag der Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen betrug zum des Berichtsjahres TEUR, der Gesamtwert der Pauschalwertberichtigungen 863 TEUR. Vom Gesamtbetrag der Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen entfällt der überwiegende Teil auf Unternehmen. Die Kredite in Verzug ohne Wertberichtigungsbedarf betrugen zum Offenlegungsstichtag TEUR. Davon entfielen TEUR auf Unternehmen und selbstständige Privatpersonen bzw. Freiberufler. Forderungen in Verzug an ausländische Kreditnehmer bestanden nicht. Vor diesem Hintergrund erfolgt unter Verweis auf 26a Abs. 2 KWG ein Verzicht auf detailliertere Angaben. Die hat für die bonitätsbeurteilungsbezogenen KSA-Forderungsklassen Zentralregierungen, Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften, öffentliche Stellen, Unternehmen, Institute und von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen sowie Verbriefungspositionen die Ratingagenturen Standard & Poor s (S&P) und Moody s nominiert. Die Bestimmung der Risikogewichte der übrigen Forderungsklassen erfolgt anhand aufsichtsrechtlicher Vorgaben. In der folgenden Übersicht werden die Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken dargestellt: 8

13 Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Risikogewicht in % vor Kreditrisikominderung (TEUR) nach Kreditrisikominderung (TEUR) Gesamt Tabelle 6: Forderungsbeträge nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken Weiterhin befand sich ein Wertpapier in der Forderungsklasse Verbriefungen, bei welchem Pfandbriefe mehrerer Emittenten durch eine Emissionsplattform gebündelt und anschließend am Kapitalmarkt platziert werden. Unter rein formalen Gesichtspunkten ist es fraglich, ob es sich hier um eine Verbriefungstransaktion handelt (es gibt momentan keine veröffentlichte Auslegungsentscheidung der BaFin); die Deutsche Bundesbank hält aber eine Zuordnung zur Forderungsklasse Verbriefungen vertretbar. Auf Grund des unterjährigen Verkaufs dieses Papiers ist meldungskonform nur die Zinsabgrenzung von 36 T mit Eigenkapital in Höhe von 3 T zu unterlegen. Die Sparkasse übernimmt im Rahmen des Verbriefungsprozesses dabei die Rolle des Investors. Bei dieser Verbriefungspositionen verwendet die Sparkasse im Rahmen der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung den ratingbasierten Ansatz. Hier kommen die von der BaFin für die bankaufsichtliche Risikogewichtung anerkannten Ratingagenturen Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service zum Einsatz Entwicklung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. 9

14 Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. In Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Entwicklung der Risikovorsorge Bestand TEUR Auflösungen Ausbuchungen Zuführungen Bestand TEUR Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen Zinsausfallkorrekturposten Pauschalwertberichtigungen Tabelle 7: Entwicklung der Risikovorsorge Adressenausfallrisiken der Beteiligungen Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Bei den Beteiligungspositionen werden der in der Bilanz ausgewiesene Wert und der beizulegende Zeitwert ausgewiesen. Der beizulegende Fair Value bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Offenlegungsstichtag. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten. Aus der SolvV-Meldung zum wird unter der Forderungsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von TEUR ausgewiesen. In der nachstehenden Tabelle sind sämtliche Beteiligungsinstrumente der Sparkasse dargestellt. 10

15 Beteiligungen Buchwert in TEUR Fair Value in TEUR Börsenwert in TEUR SVWL Erwerbsgesellschaft der S- Finanzgruppe mbh & Co. KG Sonstige Mittelstandskreditfonds * Summe * Ausweis des o. g. Sockelbetrags als Beteiligung Tabelle 8: Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Aus der Beteiligung am SVWL stammen Risiken durch die (indirekte) Haftung für die Abwicklungsanstalt der WestLB AG und durch die Entwicklung der WestLB AG, die wir in unser Risikomanagement einbeziehen. Die Bildung einer eventuell notwendigen Risikovorsorge richtet sich nach den gleichen Kriterien, die im Kreditgeschäft der Sparkasse zu berücksichtigen sind. Zum erfolgte infolge zurückgegangener Unternehmenswerte einzelner Beteiligungen des SVWL eine Abschreibung in Höhe von 1,2 Mio EUR. Die Erwerbsgesellschaft des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes als Eigentümerin der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) hat eine weitere Wertminderung ihrer Beteiligung an der LBBH festgestellt. Zum war daher eine Abschreibung auf die Beteiligung der Landesbank Berlin in Höhe von 585 TEUR erforderlich. Die hält keine börsennotierten Beteiligungen im Bestand. Es wurden keine Gewinne oder Verluste aus Verkäufen und Abwicklungen von Beteiligungen realisiert Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften Die Handelsgeschäfte werden durchgeführt nach den Regelungen der Verlautbarung über die "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der jeweils gültigen Fassung. Hiernach waren die Geschäfte der Sparkasse bis zum als nicht risikorelevant einzustufen. Da die Sparkasse nur nicht-risikorelevante Handelsgeschäfte durchführte, wurde gemäß den MaRisk Regelungen von der Funktionstrennung bis einschließlich der Vorstandsebene abgesehen. Zu den Handelsgeschäften zählen wir alle Eigenanlagen in Form von Tages- und Termingeldanlagen, Investmentfonds sowie Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlich-rechtlichen Emittenten, Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), Kreditinstituten und ABS-Strukturen. Unter dem Kreditrisiko der Eigenanlagen verstehen wir die Gefahr, dass aufgrund von Bonitätsveränderungen und/oder des Ausfalls eines Kreditinstitutes oder eines Schuldners von Wertpapieren ein Verlust entsteht. Als Eigenanlagen gelten alle Wertpapiere der Bilanzpositionen Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere und Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie die Forderungen an Kreditinstitute und eingegangene Beteiligungen. Marktpreisrisiken der Handelsgeschäfte sind mögliche Ertragseinbußen, die sich aus der Veränderung der Marktpreise der Schuldverschreibungen und Wertpapiere ergeben. 11

16 Für ihre Eigenanlagen verfolgt die Sparkasse folgende vom Vorstand festgelegte Handelsstrategien: - Geldhandelsgeschäfte in Form von Tages- und Termingeldanlagen zur Anlage liquider Mittel, zu Zwecken des Bilanzstrukturmanagements und zur Verbesserung der Rentabilität - Anlage in festverzinslichen Wertpapieren und Investmentfonds zu Zwecken des Bilanzstrukturmanagements und zur Verbesserung der Rentabilität - Anlage in Wertpapier-Spezialfonds zur Verbesserung der Rentabilität. Der Bestand der bilanzwirksamen Handelsgeschäfte hat sich zum Bilanzstichtag wie folgt entwickelt: in Mio. EUR Tages- und Termingelder 19,3 0,0 Schuldverschreibungen und Anleihen 9,1 40,8 Wertpapier-Spezialfonds 193,0 184,2 Sonstige Investmentfonds 11,2 13,0 Ergebnis 232,6 238,0 Tabelle 9: Bestand der bilanzwirksamen Handelsgeschäfte Zur Begrenzung von Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften haben wir Volumenlimite für Emittenten und Emittentengruppen festgelegt. Für die festgelegten Handelspartner der Sparkasse bestehen Kontrahentenlimite in Form einer Partnerliste. Unter Berücksichtigung der Wertpapierart, des Ratings und der Ausfallwahrscheinlichkeit nach Moody s, bezogen auf Rating und Restlaufzeit des Wertpapiers, werden die Adressenrisiken zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst. Die Sparkasse ermittelt quartalsweise neben der Berechnung des Kreditrisikos im Eigenanlagengeschäft im Risikofall weitere institutsspezifische Szenarien. Zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften ist ein Limit festgelegt. Es wurden ergänzend ratingabhängige generelle Volumenlimite für Emittenten festgelegt, die sich auf das gesamte Depot A einschließlich der Einzelanlagen der Spezialfonds beziehen. Die Sparkasse hat in der Adressenausfallrisikostrategie für Eigenanlagen festgelegt, dass sich Länder- und Emittentenlimite für Anleihen der sogenannten PIIGS-Staaten fortlaufend bei Fälligkeit und ggf. stattfindenden Verkäufen auf den verbleibenden Restbestand vermindern. Infolge dessen ist der Bestand in diesem Anlagesegment nahezu vollständig zurückgeführt worden. Zur Begrenzung der Marktpreisrisiken ist ein Globallimit für das Handelsgeschäft festgelegt. Dieses Globallimit wird in einzelne Teillimite für fest definierte Portfolien untergliedert. Der Entscheidung zur Anlage in Schuldverschreibungen und Wertpapieren wird ein externes Rating zugrunde gelegt. Für den Erwerb von Wertpapieren ist mindestens die Ratingnote BBB bzw. Baa2 erforderlich. Darüber hinaus können in den Wertpapier-Spezialfonds in festgelegten Grenzen Schuldverschreibungen ohne Rating erworben werden. Zur Begrenzung von Länderrisiken im Wertpapiergeschäft wurden länderbezogene ratingbasierende Volumenlimite festgelegt, die neben den Eigenanlagen auch die Anlagen der Wertpapier-Spezialfonds einbeziehen. Die aktuelle Portfoliostruktur im Depot A lässt derzeit keine besonderen Risiken erkennen. Das Länderrisiko der Sparkasse ist zu vertreten. 12

17 Die Ermittlung der Marktpreisrisiken der Handelsgeschäfte erfolgt anhand eines Value-at-Risk- Szenarios mit einer fest vorgegebenen Haltedauer von zwanzig Tagen für das Rentenportfolio und die Wertpapierspezialfonds sowie einer vorgegebenen Haltedauer von 250 Tagen für Immobilienfonds und den Mittelstandskreditfonds. Darüber hinaus wird eine tägliche Bewertung zu Marktpreisen (Markto-Market) durchgeführt. Die für die Berechnungen notwendigen Risikoparameter werden von der Helaba zur Verfügung gestellt. Die Risikoparameter der Wertpapier-Spezialfonds werden von den Fondsgesellschaften geliefert. Der Ermittlung liegt eine Vergangenheitsbetrachtung zugrunde, die es erlaubt, den Risikokurs anzugeben, der mit einer 99 prozentigen Wahrscheinlichkeit nicht unterschritten wird. Stützbereich der Parameter sind die letzten 250 Tage. Das Marktpreisrisiko der Rentenpapiere im Eigenbestand, das nicht durch Veränderungen des allgemeinen Zinsniveaus begründet ist, wird zusätzlich durch eigene Berechnungen ermittelt und berücksichtigt. Der berechnete Value-at-Risk ist in unserer Risikotragfähigkeitsrechnung durch den bereitgestellten Anteil am Risikodeckungspotenzial abzusichern, soweit er bewertungsrelevant für die Gewinn- und Verlustrechnung ist. Vierteljährlich wird ein Worst-Case-Szenario errechnet. Die angewandten Risikoparameter werden einem Backtesting unterzogen, um deren Vorhersagekraft einschätzen zu können. Die Sparkasse wertet die Ergebnisse mindestens vierteljährlich aus. Die Überwachung des Marktpreisrisikos wird in der Betriebswirtschaftlichen Abteilung unter strenger Beachtung der Funktionstrennung zum Bereich Handel wahrgenommen. Es wird täglich geprüft, ob sich die Adressenrisiken und die Marktpreisrisiken innerhalb der vorgegebenen Limite bewegen. Bei Überschreitung der Verlustmeldegrenze ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Risiken entscheidet. Der Gesamtvorstand wird wöchentlich über die Veränderung der Risikokennzahlen des Adressenausfall- und Marktpreisrisikos sowie die schwebenden Gewinne und Verluste unterrichtet. Im Geschäftsjahr 2012 ist es temporär zu Überschreitungen der Limite für Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus den Handelsgeschäften gekommen, die unverzüglich zu Steuerungsimpulsen geführt haben. Zum wurden alle vorgegebenen Limite eingehalten Zinsänderungsrisiken Unter dem Zinsänderungsrisiko wird in der periodisch orientierten Sichtweise die negative Abweichung des Zinsüberschusses von einem zuvor erwarteten Wert verstanden. Die Abschreibungsrisiken für festverzinsliche Wertpapiere berücksichtigen wir in den Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Marktzinsänderungen auf den Vermögenswert aller zinstragenden Aktiv- und Passivpositionen (Zinsbuch) nutzt die Sparkasse u. a. das Modell einer wertorientierten Zinsrisikosteuerung (Barwertkonzept). Grundlage der Wertermittlung der Zinsgeschäfte sind alle innerhalb der jeweiligen Restlaufzeit (Zinsbindung) liegenden Zahlungen (Cash-Flows). Diese Zahlungen werden mit einer der jeweiligen Laufzeit entsprechenden aktuellen Rendite abgezinst. Die Zinsbindung bzw. die Zahlungen variabel verzinslicher Geschäfte leitet die Sparkasse nach dem vom DSGV entwickelten Verfahren der gleitenden Durchschnitte" aus dem tatsächlichen Zinsanpassungsverhalten dieser Geschäfte ab. Mit o. g. Modell wird auch der von der BaFin vorgeschriebene Zinsschock ermittelt. Dabei wird unterstellt, dass sich die aktuelle Zinsstrukturkurve ad hoc um 200 Basispunkte parallel nach oben bzw. nach unten verschiebt. Der Rückgang des Barwertes des Zinsbuches bei einem derartigen Zinsschock 13

18 beträgt 27,3%. Damit ist die Sparkasse gemäß der Definition der Bundesbank ein Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko BP BP Vermögensrückgang Zinsschock Vermögenszuwachs (in TEUR) Tabelle 10: Zinsschock Neben der wertorientierten Berechnung wird als primärer Steuerungsansatz und notwendige Nebenbedingung vierteljährlich eine periodenorientierte Rechnung zur Ermittlung des Zinsspannenrisikos durchgeführt. Grundlage ist das Prognoseprogramm der Finanz Informatik in Verbindung mit dem Programm GuV-Planer. Zur Einschränkung der Gefahren, die sich durch kurze Zinsbindungen auf der Passivseite und langen Engagements auf der Aktivseite der Bilanz ergeben, hat die Sparkasse in der Vergangenheit sowie im Berichtsjahr am Kapitalmarkt größere Teile der Ausleihungen fristenkongruent refinanziert. Über die Entwicklung der Zinsänderungsrisiken wird der Gesamtvorstand vierteljährlich unterrichtet. Das Zinsänderungsrisiko der Sparkasse lag im Jahr 2012 innerhalb der vorgegebenen Limite. Wir halten das Zinsänderungsrisiko der Sparkasse für vertretbar Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne), zusätzliche Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden können (Refinanzierungsrisiko) oder vorhandene Vermögenswerte nur mit Preisabschlägen verwertet werden können (Marktliquiditätsrisiko). Das Liquiditätsrisiko wird durch eine angemessene Liquiditätsvorsorge und eine ausgewogene Strukturierung der Fälligkeiten der Aktiva und Passiva gesteuert. Mit Hilfe eines Früherkennungsverfahrens auf Basis von Frühwarnindikatoren lassen sich Zahlungsstörungen frühzeitig erkennen. Für den Krisenfall hat die Sparkasse Regelungen hinsichtlich der Erstellung von Ad-hoc-Meldungen sowie zur Vorgehensweise im Rahmen der Notfallplanung festgelegt. Zur Vermeidung von Liquiditätsrisiken erfolgt monatlich eine Liquiditätsplanung auf der Grundlage der vereinbarten und erwarteten Zahlungseingänge und Zahlungsverpflichtungen. Im Rahmen der mittelfristigen Liquiditätsplanung mit einem Planungshorizont von einem Jahr werden die Planzahlen aus der Unternehmenssteuerung und dem jährlichen Budget integriert. Zusätzlich wird die Streuung der Liquiditätsquellen vierteljährlich überprüft und werden die Liquiditätsressourcen der Sparkasse in der Liquiditätsliste erfasst. Zur Sicherung ausreichender Liquidität halten wir neben einem variablen Bestand von Tages- und Termingeldanlagen börsengängige festverzinsliche Wertpapiere, die im Rahmen des Sicherheitenpoolverfahrens der Deutschen Bundesbank jederzeit beliehen werden können. Darüber hinaus stehen verschiedene Landesbanken mit einer Liquiditätskreditlinie zur Verfügung. Neben der Liquiditätsplanung erfolgt arbeitstäglich eine Disposition der Zahlungsein- und -ausgänge. 14

19 Die Zahlungsbereitschaft war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben; sie kann im Hinblick auf die derzeitige Ausstattung mit liquiden Mitteln, die erwarteten Liquiditätszuflüsse sowie die Kredit- und Refinanzierungsmöglichkeiten auch weiterhin als gewährleistet angesehen werden. Es ist eine ausreichende Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur gegeben. Der Gesamtvorstand wird quartalsweise über die Liquiditätsrisiken im Rahmen des Liquiditätsrisikoberichtes informiert Operationelle Risiken Operationelle Risiken bedeuten die Gefahr von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von Prozessen, Menschen und Systemen oder durch elementare Schadensereignisse. Zur Steuerung der betrieblichen Risiken dienen Arbeitsanweisungen, Kontrollen und automatisierte Sicherheitsmaßnahmen. Eventuelle Schadensfälle sind zum Teil durch Versicherungen gedeckt. Rechtliche Risiken werden durch die sorgfältige Prüfung der Vertragsgrundlagen und den Einsatz von Standardverträgen reduziert. Verhaltensrisiken, die durch Betrug, Irrtum oder Fahrlässigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Dritten hervorgerufen werden, begegnet die Sparkasse mit angemessenen Kontrollsystemen, deren Funktionsfähigkeit laufend von den Führungskräften überwacht und von der Innenrevision geprüft wird. Die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter wird durch strukturierte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gestärkt. Für technische Risiken hat die Sparkasse Notfallkonzepte entwickelt, die die Funktionsfähigkeit des Betriebsablaufs auch bei unvorhersehbaren Ereignissen sicherstellen. Bekannt gewordene Schadensfälle und die Versuche geschäftsschädigender Handlungen werden systematisch in einer Schadensfalldatenbank gesammelt und ausgewertet (ex-post Betrachtung). Der Vorstand wird vierteljährlich über Art und Umfang eingetretener Schadensfälle und die eingeleiteten organisatorischen und personellen Maßnahmen unterrichtet. Die operationellen Risiken sind nach unserer derzeitigen Einschätzung für die künftige Entwicklung der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das vorgegebene Risikolimit wurde jederzeit eingehalten. 2.6 Gesamtbeurteilung der Risikolage Die Risikotragfähigkeit bildet die Grundlage für den Risikomanagementprozess der Sparkasse. Sie bezeichnet die Fähigkeit, die Risiken des Bankgeschäfts durch die vorhandenen Mittel (z. B. Eigenkapital, Vorsorgereserven) zu decken. Der Risikotragfähigkeit kommt innerhalb der Risikostrategie eine bedeutende Rolle zu, da nur bestimmte Geschäfte aufgrund des Risikos vom Risikodeckungspotenzial getragen werden können. Die Risikotragfähigkeit hat somit signifikante Auswirkungen auf das Verhalten der Sparkasse bei der Übernahme von Risiken. Neben der zwingend vorgeschriebenen aufsichtsrechtlichen Sichtweise (Gesamtkennziffer gemäß Solvabilitätsverordnung) erfolgt die Risikotragfähigkeitsbetrachtung auch gemäß der periodenorientierten Sichtweise. Dabei wird grundsätzlich das laufende Jahr betrachtet. Diese Betrachtung stellt die Beziehung zwischen eingegangenen Risiken und dem zur Verfügung stehenden Risikodeckungspotenzial her. Einbezogen werden die Adressenausfall-, die Marktpreis-, die Liquiditäts- sowie die operationellen Risiken. Dem Risikodeckungspotenzial werden die offenen Rücklagen, die ungebundenen Vorsorgereserven sowie das geplante Betriebsergebnis nach Steuern zugerechnet. Davon stellen wir zur Risikoabschirmung einen Teilbetrag bereit. 15

20 Im Rahmen der Sicherstellung der Risikotragfähigkeit werden insbesondere in der periodischen Sicht verschiedene Risikoszenarien berücksichtigt. Diese fließen entweder als Plan-Szenario in die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ein oder werden als Risikofall in einer Limitierung berücksichtigt. Die Ergebnisse und Auswirkungen der Stresstests werden analysiert und ggf. mit Handlungsvorschlägen versehen. Der Risikomanager erstellt vierteljährlich einen Risikomanagementbericht, der dem Gesamtvorstand vorgelegt wird. Der Risikogesamtbericht umfasst eine zusammenfassende Darstellung und Würdigung aller wesentlichen Einzelrisiken einschließlich einer Bewertung der Gesamtrisikosituation der Sparkasse. Der Risikogesamtbericht beinhaltet eine GuV-orientierte Risikotragfähigkeitsrechnung. Der Risikomanagementbericht und die ggf. zur Risikominderung vorgesehenen und eingeleiteten Maßnahmen werden dem Risikoausschuss bzw. Verwaltungsrat vom Vorstand vorgestellt und erörtert. Die im Rahmen des Fusionskonzeptes der Sparkassen Unna und Kamen erstellte Risikotragfähigkeitsberechnung zeigt, das die Risikotragfähigkeit der Kreis- und Stadtsparkasse Unna-Kamen für das Geschäftsjahr 2013 gegeben ist. 3 Eigenmittelstruktur Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Sparkasse bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital betrug per T. Das Kernkapital besteht aus der Sicherheitsrücklage vermindert um die Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 und 6 KWG. Das Ergänzungskapital der Sparkasse besteht aus Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken gemäß 340f HGB, sowie aus nachrangigen Verbindlichkeiten, die die Anforderungen des 10 Abs. 5a KWG erfüllen. Die Ursprungslaufzeit betrug zwischen 5 und 10 Jahren; die Verzinsung beträgt zwischen 4,0 und 6,0 %. Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. in TEUR Kernkapital (gesamt) für Solvenzzwecke dar. Gewinnrücklagen dar. Abzugsposition nach 10 Abs. 2a Satz2 KWG 20 Summe Ergänzungskapital (gesam) für Solvenzzwecke und Drittrangmittel Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG Tabelle 11: Eigenmittelstruktur 16

21 4 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung Die Angemessenheit der Eigenmittel der Sparkasse richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen zum Offenlegungsstichtag : Eigenkapitalanforderung Kreditrisiken im Standardansatz (TEUR) Zentralregierungen - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften - Sonstige öffentliche Stellen 100 Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute 6 Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Überfällige Positionen Beteiligungen 986 Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 59 Investmentanteile Sonstige Positionen 494 Verbriefungen Verbriefungstransaktionen im Standardansatz 3 Operationelle Risiken Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz Total Tabelle 12: Eigenkapitalanforderungen Die verfügt zum Offenlegungsstichtag über die folgenden Kapitalquoten: in % Kernkapitalquote 9,6 Gesamtkapitalquote 13,0 Tabelle 13: Kapitalquoten 17

22 5 Kreditrisikominderungstechniken Kreditrisikominderungstechniken sind Maßnahmen, mit denen das Adressenausfallrisiko von Krediten eliminiert bzw. abgefedert werden soll. Dies kann z.b. die Verpfändung/ Abtretung von Rechten aus einer Lebensversicherung sein. Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten reduziert werden. Die Hereinnahme von Kreditderivaten sowie von bilanzwirksamen oder außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen als akzeptierte Sicherheitenarten ist in der nicht vorgesehen. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten wird mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Beleihungsgrundsätzen der Sparkassen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge Aktiv und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechniken. Für Zwecke der Solvabilitätsverordnung werden von der Sparkasse Bürgschaften und Garantien als Sicherungsinstrument risikomindernd in Anrechnung gebracht. Bei den Gewährleistungsgebern handelt es sich um inländische Kreditinstitute. Die Sparkasse macht hierbei aber nur von einer sogenannten Altbestandsregelung Gebrauch, d. h. nur Gewährleistungen von Kreditinstituten, die bis zur Umsetzung der SolvV (bis ) hereingenommen worden und nach bisherigem Recht anerkennungsfähig waren, bleiben für ihre Restlaufzeit aufsichtlich anrechenbar. Für die Forderungsklasse Institute ergeben sich aus Bürgschaften von inländischen Kreditinstituten maximal 84 T an gesicherten Positionswerten. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des 35 SolvV i. V. m. 20 a Abs. 4 bis 8 KWG. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwerts werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes NRW zu Grunde gelegt. 6 Informationen zum Vergütungssystem Die ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten erhält eine Vergütung ausschließlich auf dieser tariflichen Basis. Die festen Vergütungen der betragen T ; die variablen Vergütungen betragen 380 T. 136 Beschäftigte insgesamt haben im Jahr 2012 eine variable Vergütung erhalten. In diesen Angaben sind auch die festen und variablen Vergütungen der Vorstände enthalten. 18

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